und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

Bekanntmachung
Der Gemeinderat Neukirchen wird im 1. Quartal 2017 (bis 31.03.2017)
die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS- EWS Neukirchen) für die
öffentliche Entwässerungseinrichtung Neukirchen neu erlassen bzw.
ändern. Dabei werden die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2017
neu festgesetzt. Eine Erhöhung der Gebührensätze und eine etwaige
Mehrbelastung der Gebührenschuldner können nicht
ausgeschlossen werden, worauf ausdrücklich hingewiesen wird.
Neukirchen, den 22.12.2016
Winfried Franz
1. Bürgermeister
Gemeinde Neukirchen
Ausgehängt am 22.12.2016
Abgenommen am ____________