Bekanntmachung Der Gemeinderat Neukirchen wird im 1. Quartal 2017 (bis 31.03.2017) die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS- EWS Neukirchen) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung Neukirchen neu erlassen bzw. ändern. Dabei werden die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2017 neu festgesetzt. Eine Erhöhung der Gebührensätze und eine etwaige Mehrbelastung der Gebührenschuldner können nicht ausgeschlossen werden, worauf ausdrücklich hingewiesen wird. Neukirchen, den 22.12.2016 Winfried Franz 1. Bürgermeister Gemeinde Neukirchen Ausgehängt am 22.12.2016 Abgenommen am ____________
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