Aktualisierung Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Aktualisierung der Erklärung vom Dezember 2012 nach § 161 AktG zu den Empfehlungen
der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“
bei der COR&FJA AG
In Ergänzung zu der Entsprechenserklärung aus Dezember 2012 zum Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am
15. Juni 2012 - erklären Vorstand und Aufsichtsrat hiermit:

Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Sätze 2 und 4 empfehlen, dass die monetären Vergütungsteile fixe
und variable Bestandteile umfassen sollen und dass sowohl den positiven als auch
negativen Entwicklungen bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung
getragen werden soll. Die COR&FJA ist im Fall von Herrn Dr. Christian Hofer, der den
Vorstandsposten nur für eine Übergangszeit von 15 Monaten wahrnimmt, hiervon
abgewichen und hat eine Vergütung ohne variable Bestandteile vereinbart. Die COR&FJA
vertritt die Auffassung, dass die Vereinbarung variabler Vergütungsteile in diesem
speziellen Fall keinen Vorteil gegenüber der Vereinbarung einer ausschließlichen
Fixvergütung ergeben hätte. Die übrigen Vorstandsverträge entsprechen den
Empfehlungen der Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Sätze 2 und 4.

Ziffer 4.2.3 Absatz 4 Sätze 1 und 3 sprechen die Empfehlung aus, dass bei Abschluss von
Vorstandsverträgen darauf geachtet werden soll, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied
bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert
von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die
Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Außerdem soll für die Berechnung des
Abfindungs-Caps auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und
gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende
Geschäftsjahr abgestellt werden. Die COR&FJA ist im Fall von Herrn Dr. Christian Hofer,
der den Vorstandsposten nur für eine Übergangszeit von 15 Monaten wahrnimmt, hiervon
abgewichen. Die COR&FJA ist der Ansicht, dass vor dem Hintergrund der vorgesehenen
kurzen Dauer der Vorstandstätigkeit in diesem speziellen Fall die Aufnahme von
Abfindungsbeschränkungen in den Anstellungsvertrag entbehrlich war. Die übrigen
Vorstandsverträge entsprechen den Empfehlungen der Ziffer 4.2.3 Absatz 4 Sätze 1 und 3.
Leinfelden-Echterdingen, im April 2013
Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat
Dr. Christian Hofer
Prof. Dr. Elmar Helten
(Vorstandsvorsitzender)
(Aufsichtsratsvorsitzender)