MitarbeiterInnen im Klärwerksbetrieb, Ref.-Nr

ST ADT MINDEN
Städtische Betriebe Minden
Die Städtischen Betriebe Minden (eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Minden) suchen zum frühestmöglichen Zeitpunkt für den Bereich S 3 - Abwasser und Straßen Mitarbeiter*innen im Klärwerksbetrieb
Referenz-Nr. 122_2016
Es handelt sich dabei um unbefristete Vollzeitstellen.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
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Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten in sämtlichen Prozessbereichen der Kläranlage
(Abwasser-, Schlamm- und Energiebereich)
Bedienung, Wartung, Reparatur und Instandhaltung der zugehörigen Maschinen, Geräte und Hilfsmittel
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Als Bewerberin/Bewerber verfügen Sie über:
eine abgeschlossene Berufsausbildung
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zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
zum Anlagenmechaniker
zum Industriemechaniker oder
zum Metallbauer – Fachrichtung Konstruktionstechnik
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
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EDV-Kenntnisse, insbesondere in MS - Word und MS – Excel
vertrauter Umgang mit Unfallverhütungsvorschriften
Bereitschaft zur Fortbildung im Bereich der Abwassertechnik
hohe Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 4 TVöD bewertet und grundsätzlich teilbar. Mit der Bereitschaft zur Fortbildung
im Bereich der Abwassertechnik bietet die Stelle ein entsprechendes Entwicklungspotenzial.
Die Stelle ist gleichermaßen für Frauen und Männer geeignet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Weitere Auskünfte zu den Stelleninhalten und –anforderungen erteilt Herr Gahre, Leiter des Klärwerksbetriebes,
unter der Telefonnummer 0571 3872311.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber senden ihre aussagekräftige Bewerbung bitte unter Angabe der
Referenz-Nr. 122_2016 bis zum 14.01.2017 an die Stadt Minden, Bereich 7.1 - Personal, Kleiner Domhof 17,
32423 Minden.
Bewerbungen sind auch per E-Mail möglich. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen als zusammenhängendes PDF-Dokument an [email protected] ebenfalls unter Angabe der Referenz-Nr. 122_2016.
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