QUALIFIKATIONSPROFIL des/der MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUFTRAGTEN VOR- und FAMILIEN- od. NACHNAME: ADRESSE: DIENSTSTELLE: ANFORDERUNGSPROFIL: der/die Mobbingpräventionsbeauftragte muss sich seiner/ihrer beratenden Rolle bewusst sein, d.h. den Betroffenen/die Betroffene über Mobbing aufklären, Handlungsoptionen gemeinsam besprechen und erörtern und mögliche weitere Schritte in einem Erstgespräch abklären (= die erste Anlaufstelle/Kontaktstelle) soziale und kommunikative Kompetenz sowie Empathie Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Mitwirkungen an Schulungen, Informationsveranstaltungen sowie Erstellung von Informationsmaterialien) Vortragstätigkeiten im Rahmen von Schulungen der/die Mobbingpräventionsbeauftragte hat absolutes Stillschweigen über die Informationen und Vorkommnisse, persönliche Daten und Gespräche zu bewahren (Vertraulichkeit) Bereitschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung (z.B. Mobbingpräventionsausbildung, Gesprächstraining, Coaching, Supervision, Mediation usw.). DIE AUFGABEN UMFASSEN INSBESONDERE: der/die Mobbingpräventionsbeauftrage hat den/die unmittelbar bzw. mittelbar Betroffenen/Betroffene zu beraten, aufzuklären und zu unterstützen in getrennten oder gemeinsamen Gesprächen mit den betroffenen Personen den Sachverhalt und mögliche Lösungsvorschläge besprechen Beratungen müssen in einem zeitlichen Kontext angeboten werden Qualifikationsprofil Seite 1 von 2 die jeweiligen Fälle sind vom/von der Mobbingpräventionsbeauftragten in anonymisierter Form in Evidenz zu halten einmal jährlich ist ein Präventionsbericht aller Mobbingpräventionsbeauftragten an den Bundesminister/die Bundesministerin zu erstellen. Sämtliche Daten zur Tätigkeit sind in anonymisierter Form zu erfassen. SONSTIGES: Einschlägige Beratungserfahrungen von Vorteil DATUM: Unterschrift des/der Mobbingpräventionsbeauftragten Qualifikationsprofil Seite 2 von 2
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