Diese Gesetzes- und Verordnungsänderungen

Luzern, 22. Dezember 2016
Diese Gesetzes- und Verordnungsänderungen treten 2017 in Kraft
(gemäss laufender Gesetzessammlung des Kantons Luzern, Stand 17. Dezember 2016)
Thema
Gesetz über die Volksschulbildung
Gesetze
Gesetz über die Finanzierung der
Pflegeleistungen der
Krankenversicherung
Personalgesetz
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz
über den Umweltschutz *
Gesetz über Wohnbau- und
Eigentumsförderung *
Gebäudeversicherungsgesetz *
Planungs- und Baugesetz *
Gesetz über die Verkehrsabgaben und
den Vollzug des eidgenössischen
Strassenverkehrsrechtes *
Justizgesetz *
Gesetz über soziale Einrichtungen *
Strassengesetz *
Gebäudeversicherungsgesetz *
Verordnungen
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz
über den Umweltschutz *
Gesetz über die Ergänzungsleistungen
zur AHV/IV *
Justizgesetz
Änderung
Bestimmungen zur zentralen Schuladministrationslösung werden ergänzt (Ablauf Referendumsfrist: 11.
Januar 2017).
Neue Regelungen zur Bewilligung und Aufsicht von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen,
Versorgungsauftrag der Gemeinden bei der Alterspflege und -betreuung sowie Pflegeheimplanung (Ablauf
Referendumsfrist: 11. Januar 2017).
Bestimmungen mit Melde- und Anzeigerechten der Angestellten sowie einer Schutzbestimmung im Fall
von Whistleblowing ergänzt (Ablauf Referendumsfrist: 11 Januar 2017).
Verantwortung für die nicht durch die Verursacher gedeckten Kosten für Altlastensanierungen wird vom
Kanton an die Gemeinden übertragen. Finanzierung durch eine Sonderabgabe.
Wohnbaukommission wird aufgehoben.
in Kraft ab
01.02.2017
voraussichtlich
01.02.2017
01.03.2017
01.03.2017
01.03.2017
Überschussbeteiligung wird eingeführt.
Aufwand für Vorprüfungsberichte bei Ortsplanungsverfahren wird den Gemeinden verrechnet.
01.03.2017
01.03.2017
Motorfahrzeugsteuern werden um durchschnittlich 2 Prozent erhöht.
01.03.2017
Einzelrichterkompetenz in Zivil-, Vollstreckungs- und Verwaltungssachen werden erweitert.
Versorgungskette «präventiv-ambulant-stationär» wird durch Anerkennung ambulanter Leistungen
gefördert, Leistungsvereinbarungen mit SEG-Heimen können verlängert werden.
Die Mittelverteilung aus zweckgebundenen Einnahmen wird angepasst: für den öV werden neu 25 Prozent
und für Kantonsstrassen 65 Prozent verwendet. 10 Prozent verbleiben den Gemeindestrassen.
Gebäudeversicherung Luzern leistet Objektschutzbeiträge an Massnahmen zum Schutz vor
Naturgefahren.
Deponieinhaber entrichten eine Abgabe von maximal 1 Franken pro Tonne Material.
01.03.2017
01.03.2017
01.03.2017
01.03.2017
01.03.2017
Teilweise geänderte Kostentragung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
01.03.2017
01.04.2017
Einführungsgesetz zum Schweizerischen
Zivilgesetzbuch
Gesetz über die Volksschulbildung *
Luzerner Einzelrichter erhalten bei den erstinstanzlichen Gerichten in Strafsachen mehr Befugnisse
(Ablauf Referendumsfrist: 15. Februar 2017).
Zuständigkeiten und die Organisation der Luzerner Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
werden der Praxis angepasst (Ablauf Referendumsfrist: 15. Februar 2017).
Kantonsbeiträge für die Musikschulen werden reduziert.
Registerverordnung
Zugriffsberechtigungen für kantonale Einwohnerplattform werden angepasst.
Informatiksicherheitsverordnung
Verordnung über die Informatiksicherheit und die Verordnung über die Benutzung von Informatikmitteln am 01.01.2017
Arbeitsplatz werden in einer einzigen neuen Verordnung zusammengeführt.
Kantonales Vollzugsrecht im Bereich der Krankheitsbekämpfung wird an neue Epidemiengesetzgebung
01.01.2017
des Bundes angepasst.
Dienstleistungen des Staatsarchivs werden an die Praxis angepasst.
01.01.2017
Epidemienverordnung
Gebührentarif und Kostenverordnung für
die Staatsverwaltung
01.07.2017
01.08.2017
01.01.2017
* Massnahmen aus KP17; Ablauf der Referendumsfrist: 15. Februar 2017. Verordnungsänderungen zum KP17 werden laufend in der chronologischen Gesetzessammlung nachgeführt.
LUPK-Reglement
Änderung im Bereich freizügigkeitsähnliche Leistungen der LUPK (Scheidung).
Verordnung über den Justizvollzug
Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug ist kantonale Koordinationsstelle nach dem Bundesgesetz 01.01.2017
zum internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.
Der Zuschlag für die Aufwendungen der amtlichen Vermessung beträgt pauschal 20 Prozent (zuvor 15
01.01.2017
Prozent) der Kosten für die laufende Nachführung.
Abgeltung für Ertragsausfälle bei extensiv genutzten Wiesen wird angepasst.
01.01.2017
Geoinformationsverordnung
Natur- und Landschaftsschutzverordnung
Strassenverkehrsverordnung
Steuerverordnung
Änderung im Bereich der für medizinische und psychologische Untersuchungen zuständigen Personen
01.01.2017
und Stellen.
Anpassung der Verkehrssteuern im Bereich besondere Fahrzeugarten und reduzierte Steuer sowie bei der 01.01.2017
Steuerberechnung.
Verrechnungssteuer wird nicht mehr verzögert gutgeschrieben.
01.01.2017
Prämienverbilligungsverordnung
Richtprämien werden angepasst.
01.01.2017
Verordnung zum Gesetz über die
Steuerung der Finanzen und Leistungen
Verordnung über die Aufgaben der
Departemente und der Staatskanzlei
sowie die Gliederung der Departemente
und Dienststellen
Gebäudeversicherungsverordnung
Änderung in den Bereichen Ausgabenkompetenzen und Zuständig für die Vergabe bei öffentlichen
Beschaffungen.
Im Gesundheits- und Sozialdepartement wird eine neue Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
geschaffen.
01.01.2017
Prämien für massive und nicht-massive Gebäude werden angepasst.
01.01.2017
Mietwertverordnung
Mietwertansätze für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen werden angepasst.
01.01.2017
Personalverordnung
Änderung bezüglich Entlastung der Schulleitung.
01.01.2017
Verordnung über die Einteilung der
Kaminfegerkreise
Studien- und Prüfungsverordnung der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Uni Luzern
Verordnung über die Beurteilung der
Lernenden in der Volksschule;
Verordnung über die Übertrittsverfahren
in der Volksschule
Beschluss über den kantonalen Anteil an
der Vergütung der Kosten der Akut- und
Übergangspflege im Jahr 2017
Erhöhung Steuerfuss *
Kaminfegerkreise werden angepasst.
01.07.2017
Anpassungen u.a. im Bereich Bachelor- und Masterstudium sowie Doktorat.
01.08.2016
Änderungen im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21: Beurteilungsgespräche, Zeugnisdokument,
Entscheidungsbefugnis bei Schullaufbahnentscheiden, Beurteilungsinstrumente und Übertrittsverfahren.
01.08.2017
Der kantonale Anteil an der Vergütung der Kosten der Akut- und Übergangspflege, den die Gemeinde am
Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person zu übernehmen hat, beträgt im Jahr 2017 55 Prozent.
01.01.2017
Zur Bestreitung der dem Staat im Jahr 2017 erwachsenden Aufwendungen wird eine Staatssteuer von
1,70 Einheiten erhoben.
01.01.2017
Beschluss über die Gemeindebeiträge an
Kantonsschulen und private Gymnasien
im Schuljahr 2017/2018
Besuchen Lernende während der obligatorischen Schulzeit eine Kantonsschule oder ein privates
Gymnasium, haben die Wohnortsgemeinden dem Schulträger pro Lernende und Lernenden und Schuljahr
(Stichtag 1. Januar 2018) einen Beitrag von 15'500 Franken zu entrichten (Vorjahr 15'000 Franken).
01.08.2017
Strassenverkehrsverordnung
Beschlüsse
01.01.2017
01.01.2017