Luzern, 22. Dezember 2016 Diese Gesetzes- und Verordnungsänderungen treten 2017 in Kraft (gemäss laufender Gesetzessammlung des Kantons Luzern, Stand 17. Dezember 2016) Thema Gesetz über die Volksschulbildung Gesetze Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung Personalgesetz Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz * Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung * Gebäudeversicherungsgesetz * Planungs- und Baugesetz * Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes * Justizgesetz * Gesetz über soziale Einrichtungen * Strassengesetz * Gebäudeversicherungsgesetz * Verordnungen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz * Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV * Justizgesetz Änderung Bestimmungen zur zentralen Schuladministrationslösung werden ergänzt (Ablauf Referendumsfrist: 11. Januar 2017). Neue Regelungen zur Bewilligung und Aufsicht von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Versorgungsauftrag der Gemeinden bei der Alterspflege und -betreuung sowie Pflegeheimplanung (Ablauf Referendumsfrist: 11. Januar 2017). Bestimmungen mit Melde- und Anzeigerechten der Angestellten sowie einer Schutzbestimmung im Fall von Whistleblowing ergänzt (Ablauf Referendumsfrist: 11 Januar 2017). Verantwortung für die nicht durch die Verursacher gedeckten Kosten für Altlastensanierungen wird vom Kanton an die Gemeinden übertragen. Finanzierung durch eine Sonderabgabe. Wohnbaukommission wird aufgehoben. in Kraft ab 01.02.2017 voraussichtlich 01.02.2017 01.03.2017 01.03.2017 01.03.2017 Überschussbeteiligung wird eingeführt. Aufwand für Vorprüfungsberichte bei Ortsplanungsverfahren wird den Gemeinden verrechnet. 01.03.2017 01.03.2017 Motorfahrzeugsteuern werden um durchschnittlich 2 Prozent erhöht. 01.03.2017 Einzelrichterkompetenz in Zivil-, Vollstreckungs- und Verwaltungssachen werden erweitert. Versorgungskette «präventiv-ambulant-stationär» wird durch Anerkennung ambulanter Leistungen gefördert, Leistungsvereinbarungen mit SEG-Heimen können verlängert werden. Die Mittelverteilung aus zweckgebundenen Einnahmen wird angepasst: für den öV werden neu 25 Prozent und für Kantonsstrassen 65 Prozent verwendet. 10 Prozent verbleiben den Gemeindestrassen. Gebäudeversicherung Luzern leistet Objektschutzbeiträge an Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren. Deponieinhaber entrichten eine Abgabe von maximal 1 Franken pro Tonne Material. 01.03.2017 01.03.2017 01.03.2017 01.03.2017 01.03.2017 Teilweise geänderte Kostentragung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. 01.03.2017 01.04.2017 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch Gesetz über die Volksschulbildung * Luzerner Einzelrichter erhalten bei den erstinstanzlichen Gerichten in Strafsachen mehr Befugnisse (Ablauf Referendumsfrist: 15. Februar 2017). Zuständigkeiten und die Organisation der Luzerner Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) werden der Praxis angepasst (Ablauf Referendumsfrist: 15. Februar 2017). Kantonsbeiträge für die Musikschulen werden reduziert. Registerverordnung Zugriffsberechtigungen für kantonale Einwohnerplattform werden angepasst. Informatiksicherheitsverordnung Verordnung über die Informatiksicherheit und die Verordnung über die Benutzung von Informatikmitteln am 01.01.2017 Arbeitsplatz werden in einer einzigen neuen Verordnung zusammengeführt. Kantonales Vollzugsrecht im Bereich der Krankheitsbekämpfung wird an neue Epidemiengesetzgebung 01.01.2017 des Bundes angepasst. Dienstleistungen des Staatsarchivs werden an die Praxis angepasst. 01.01.2017 Epidemienverordnung Gebührentarif und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung 01.07.2017 01.08.2017 01.01.2017 * Massnahmen aus KP17; Ablauf der Referendumsfrist: 15. Februar 2017. Verordnungsänderungen zum KP17 werden laufend in der chronologischen Gesetzessammlung nachgeführt. LUPK-Reglement Änderung im Bereich freizügigkeitsähnliche Leistungen der LUPK (Scheidung). Verordnung über den Justizvollzug Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug ist kantonale Koordinationsstelle nach dem Bundesgesetz 01.01.2017 zum internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Der Zuschlag für die Aufwendungen der amtlichen Vermessung beträgt pauschal 20 Prozent (zuvor 15 01.01.2017 Prozent) der Kosten für die laufende Nachführung. Abgeltung für Ertragsausfälle bei extensiv genutzten Wiesen wird angepasst. 01.01.2017 Geoinformationsverordnung Natur- und Landschaftsschutzverordnung Strassenverkehrsverordnung Steuerverordnung Änderung im Bereich der für medizinische und psychologische Untersuchungen zuständigen Personen 01.01.2017 und Stellen. Anpassung der Verkehrssteuern im Bereich besondere Fahrzeugarten und reduzierte Steuer sowie bei der 01.01.2017 Steuerberechnung. Verrechnungssteuer wird nicht mehr verzögert gutgeschrieben. 01.01.2017 Prämienverbilligungsverordnung Richtprämien werden angepasst. 01.01.2017 Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente und Dienststellen Gebäudeversicherungsverordnung Änderung in den Bereichen Ausgabenkompetenzen und Zuständig für die Vergabe bei öffentlichen Beschaffungen. Im Gesundheits- und Sozialdepartement wird eine neue Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen geschaffen. 01.01.2017 Prämien für massive und nicht-massive Gebäude werden angepasst. 01.01.2017 Mietwertverordnung Mietwertansätze für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen werden angepasst. 01.01.2017 Personalverordnung Änderung bezüglich Entlastung der Schulleitung. 01.01.2017 Verordnung über die Einteilung der Kaminfegerkreise Studien- und Prüfungsverordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Luzern Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule; Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule Beschluss über den kantonalen Anteil an der Vergütung der Kosten der Akut- und Übergangspflege im Jahr 2017 Erhöhung Steuerfuss * Kaminfegerkreise werden angepasst. 01.07.2017 Anpassungen u.a. im Bereich Bachelor- und Masterstudium sowie Doktorat. 01.08.2016 Änderungen im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21: Beurteilungsgespräche, Zeugnisdokument, Entscheidungsbefugnis bei Schullaufbahnentscheiden, Beurteilungsinstrumente und Übertrittsverfahren. 01.08.2017 Der kantonale Anteil an der Vergütung der Kosten der Akut- und Übergangspflege, den die Gemeinde am Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person zu übernehmen hat, beträgt im Jahr 2017 55 Prozent. 01.01.2017 Zur Bestreitung der dem Staat im Jahr 2017 erwachsenden Aufwendungen wird eine Staatssteuer von 1,70 Einheiten erhoben. 01.01.2017 Beschluss über die Gemeindebeiträge an Kantonsschulen und private Gymnasien im Schuljahr 2017/2018 Besuchen Lernende während der obligatorischen Schulzeit eine Kantonsschule oder ein privates Gymnasium, haben die Wohnortsgemeinden dem Schulträger pro Lernende und Lernenden und Schuljahr (Stichtag 1. Januar 2018) einen Beitrag von 15'500 Franken zu entrichten (Vorjahr 15'000 Franken). 01.08.2017 Strassenverkehrsverordnung Beschlüsse 01.01.2017 01.01.2017
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