Anbieterwechsel: Worauf Verbraucher bei der Tarifwahl achten sollten Immer mehr Haushalte in Deutschland nutzen die Möglichkeiten des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten. So zeigen die Zahlen der Bundesnetzagentur und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf, dass überregionale Wettbewerber seit Jahren stetig Marktanteile zu Lasten der etablierten Grundversorger gewinnen können. Häufigster Grund für einen Wechsel ist die Aussicht auf sinkende Kosten. Tatsächlich können Verbraucher in der gegenwärtigen Situation erheblich von Preisunterschieden bei den Versorgern profitieren und ihre Ausgaben, beispielsweise beim erstmaligen Anbieterwechsel, in der Regel um 20 bis 25 Prozent reduzieren. Der alleinige Fokus auf den Faktor Preis sollte bei der Wechselentscheidung aber nicht ausschlaggebend sein. Wichtig ist es, sich zudem über weitere Tarifdetails wie Vertragslaufzeiten, die Zahlungsweise und Preisgarantien zu informieren. So schützt beispielsweise eine Preisgarantie, die Veränderungen bei staatlichen Abgaben unberücksichtigt lässt, in der Regel nicht vor der Erhöhung der EEG-Umlage, so dass die Kosten trotz Preisgarantie steigen können. Daher ist es bei der Wahl eines neuen Tarifs ratsam, einige zentrale Punkte zu beachten, um später keine bösen Überraschungen zu erleben: Kurze Vertragslaufzeit: In der Grundversorgung beträgt die Vertragslaufzeit immer vier Wochen. Zahlreiche alternative Versorger bieten ebenfalls eine vierwöchige Mindestlaufzeit an, jedoch sind auch Laufzeiten von einem oder mehreren Jahren möglich. Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto flexibler kann der Endkunde auf Veränderungen des Marktes reagieren. Vorteilhafte Kündigungsfrist: Bei einer langen Kündigungsfrist besteht immer die Gefahr, den Vertrag nicht rechtzeitig zu kündigen und dadurch eine Verlängerung des Vertrags um die gesamte Vertragslaufzeit zu riskieren. Zu empfehlen ist daher eine kurze Kündigungsfrist von einem Monat. Lange und umfangreiche Preisgarantie: Eine Preisgarantie schützt vor Energiepreiserhöhungen und gewährleistet einen dauerhaft günstigen Abnahmepreis. Die Preisgarantie kann für unterschiedliche Teile des Energiepreises gelten, daher sollten die Tarifdetails genau gelesen werden. Optimal ist eine Preisgarantie, wenn sie für mindestens 12 Monate oder den Zeitraum der Erstvertragslaufzeit sowie für sämtliche Preisbestandteile (Beschaffungskosten, Netzentgelte und staatliche Abgaben) gilt. Ausnahme: Die Mehrwertsteuer ist in den meisten Fällen nicht Bestandteil der Preisgarantie. Vorsicht bei Sonderabschlag und Vorauskasse: Tarifmodelle mit Vorauskasse sind meist die günstigsten Angebote am Markt. Allerdings muss hier die Energie bis zu zwölf Monate im Voraus bezahlt werden. In diesem Zusammenhang verweisen zahlreiche Verbraucherschützer auf Risiken, beispielsweise eine mögliche Insolvenz des Versorgers. Wichtig: Auch bei Tarifen mit Vorauszahlung sollte eine Preisgarantie die gesamte Vertragslaufzeit abdecken. Ein größerer Einmalbetrag im Vorfeld der Energiebelieferung muss auch bei Tarifmodellen mit Sonderabschlag oder Kaution entrichtet werden. In der Regel werden diese Beiträge erst am Vertragsende wiedererstattet. Somit handelt es sich letztlich um ein zinsloses Darlehen des Kunden an den Versorger. Pakettarife gehören ebenfalls zu den günstigsten Produkten im Vergleich. Anbieter können hier mit niedrigeren Preisen kalkulieren, da bereits im Vorfeld eine bestimmte Abnahmemenge festgelegt bzw. bezahlt wird. Bei Mehrverbrauch wird der Zusatzbedarf in der Regel zu höheren Preisen abgerechnet, fällt weniger Energie an, gibt es für den Verbraucher hingegen kein Geld zurück. Daher ist von Pakettarifen abzuraten, wenn der eigene Verbrauch nicht genau bekannt ist bzw. es sich absehen lässt, dass der zukünftige Strombedarf schwanken wird. Rabatte und Boni: Für den Wechsel gewähren viele Anbieter einen einmaligen Wechsel-Bonus, aber auch andere Rabatte und Boni sind möglich. Wichtig: Bei hohen Preisnachlässen für Neukunden im ersten Jahr fallen die Kosten ab dem zweiten Vertragsjahr entsprechend höher aus. Rabatte und Boni sollten nach spätestens 12 Monaten bzw. mit der ersten Jahresendabrechnung verrechnet werden. Quelle: toptarif.de (www.toptarif.de; 0800 - 10 30 49 800)
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