Anbieterwechsel: Worauf Verbraucher bei der

Anbieterwechsel: Worauf Verbraucher bei der Tarifwahl achten sollten
Immer mehr Haushalte in Deutschland nutzen die Möglichkeiten des Wettbewerbs auf den Strom- und
Gasmärkten. So zeigen die Zahlen der Bundesnetzagentur und des Bundesverbandes der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW) auf, dass überregionale Wettbewerber seit Jahren stetig Marktanteile zu Lasten
der etablierten Grundversorger gewinnen können.
Häufigster Grund für einen Wechsel ist die Aussicht auf sinkende Kosten. Tatsächlich können Verbraucher in
der gegenwärtigen Situation erheblich von Preisunterschieden bei den Versorgern profitieren und ihre
Ausgaben, beispielsweise beim erstmaligen Anbieterwechsel, in der Regel um 20 bis 25 Prozent reduzieren.
Der alleinige Fokus auf den Faktor Preis sollte bei der Wechselentscheidung aber nicht ausschlaggebend
sein. Wichtig ist es, sich zudem über weitere Tarifdetails wie Vertragslaufzeiten, die Zahlungsweise und
Preisgarantien zu informieren. So schützt beispielsweise eine Preisgarantie, die Veränderungen bei
staatlichen Abgaben unberücksichtigt lässt, in der Regel nicht vor der Erhöhung der EEG-Umlage, so dass die
Kosten trotz Preisgarantie steigen können. Daher ist es bei der Wahl eines neuen Tarifs ratsam, einige
zentrale Punkte zu beachten, um später keine bösen Überraschungen zu erleben:
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Kurze Vertragslaufzeit: In der Grundversorgung beträgt die Vertragslaufzeit immer vier Wochen.
Zahlreiche alternative Versorger bieten ebenfalls eine vierwöchige Mindestlaufzeit an, jedoch sind
auch Laufzeiten von einem oder mehreren Jahren möglich. Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto
flexibler kann der Endkunde auf Veränderungen des Marktes reagieren.
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Vorteilhafte Kündigungsfrist: Bei einer langen Kündigungsfrist besteht immer die Gefahr, den
Vertrag nicht rechtzeitig zu kündigen und dadurch eine Verlängerung des Vertrags um die gesamte
Vertragslaufzeit zu riskieren. Zu empfehlen ist daher eine kurze Kündigungsfrist von einem Monat.
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Lange und umfangreiche Preisgarantie: Eine Preisgarantie schützt vor Energiepreiserhöhungen und
gewährleistet einen dauerhaft günstigen Abnahmepreis. Die Preisgarantie kann für unterschiedliche
Teile des Energiepreises gelten, daher sollten die Tarifdetails genau gelesen werden. Optimal ist
eine Preisgarantie, wenn sie für mindestens 12 Monate oder den Zeitraum der Erstvertragslaufzeit
sowie für sämtliche Preisbestandteile (Beschaffungskosten, Netzentgelte und staatliche Abgaben)
gilt. Ausnahme: Die Mehrwertsteuer ist in den meisten Fällen nicht Bestandteil der Preisgarantie.
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Vorsicht bei Sonderabschlag und Vorauskasse: Tarifmodelle mit Vorauskasse sind meist die
günstigsten Angebote am Markt. Allerdings muss hier die Energie bis zu zwölf Monate im Voraus
bezahlt werden. In diesem Zusammenhang verweisen zahlreiche Verbraucherschützer auf Risiken,
beispielsweise eine mögliche Insolvenz des Versorgers. Wichtig: Auch bei Tarifen mit Vorauszahlung
sollte eine Preisgarantie die gesamte Vertragslaufzeit abdecken.
Ein größerer Einmalbetrag im Vorfeld der Energiebelieferung muss auch bei Tarifmodellen mit
Sonderabschlag oder Kaution entrichtet werden. In der Regel werden diese Beiträge erst am
Vertragsende wiedererstattet. Somit handelt es sich letztlich um ein zinsloses Darlehen des Kunden
an den Versorger.
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Pakettarife gehören ebenfalls zu den günstigsten Produkten im Vergleich. Anbieter können hier mit
niedrigeren Preisen kalkulieren, da bereits im Vorfeld eine bestimmte Abnahmemenge festgelegt
bzw. bezahlt wird. Bei Mehrverbrauch wird der Zusatzbedarf in der Regel zu höheren Preisen
abgerechnet, fällt weniger Energie an, gibt es für den Verbraucher hingegen kein Geld zurück. Daher
ist von Pakettarifen abzuraten, wenn der eigene Verbrauch nicht genau bekannt ist bzw. es sich
absehen lässt, dass der zukünftige Strombedarf schwanken wird.
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Rabatte und Boni: Für den Wechsel gewähren viele Anbieter einen einmaligen Wechsel-Bonus,
aber auch andere Rabatte und Boni sind möglich. Wichtig: Bei hohen Preisnachlässen für
Neukunden im ersten Jahr fallen die Kosten ab dem zweiten Vertragsjahr entsprechend höher aus.
Rabatte und Boni sollten nach spätestens 12 Monaten bzw. mit der ersten Jahresendabrechnung
verrechnet werden.
Quelle: toptarif.de (www.toptarif.de; 0800 - 10 30 49 800)