KVB 80684 München An alle Mitglieder mit der Genehmigung zur Durchführung von präventiven und kurativen Koloskopien Philipp Hausbeck Leiter Qualitätssicherung Ihr Ansprechpartner: Online-Dienste Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 40 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 41 [email protected] Unser Zeichen: VER-QS-hausbph 19.12.2016 Einheitlicher Dokumentationsbogen für die präventive und kurative Koloskopie ab 01.01.2017 Dateneingabe in alte Dokumentationsbögen endet zum 15.01.2017 Sehr geehrte Damen und Herren Doktores, Privatdozenten und Professores, in Abstimmung mit dem Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen (bng) und dem Berufsverband der niedergelassenen fachärztlich tätigen Internisten (BNFI) informieren wir Sie über die Anpassung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) Abschnitt D. III „Früherkennungsuntersuchungen auf kolorektales Karzinom“ vom 21. April 2016 und die daraus resultierende Änderung der Dokumentationspflicht. Neues Testverfahren iFOBT ab Oktober 2016 Studien haben gezeigt, dass mit immunologischen Tests (iFOBT) nicht sichtbares Blut im Stuhl mit einer höheren Sensitivität nachgewiesen werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher festgelegt, den bislang verwendeten Guajakbasierten Test durch einen immunologischen Test abzulösen und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend zu ändern. Anspruch auf die Untersuchung haben wie bisher Versicherte ab 50 Jahren. Die Änderung der KFE-RL trat zum 1. Oktober 2016 in Kraft. Dokumentation von Koloskopien nach positivem iFOBT ab Januar 2017 Der G-BA hat festgelegt, dass Ärzte, die nach einem positiven iFOBT eine Koloskopie durchführen, das Ergebnis elektronisch dokumentieren müssen. Dabei gelten für die Abklärungskoloskopien dieselben Qualitätssicherungsvorgaben und Dokumentationspflichten wie für Koloskopien zur Früherkennung von Darmkrebs. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München Seite 2 zum Schreiben vom 19.12.2016 Die Änderungen im Dokumentationsbogen sind minimal. Die bisherige Dokumentation zur Früherkennungskoloskopie wird um ein Feld zur Erfassung der Indikationsstellung erweitert: Künftig kreuzen Sie an, ob es sich um eine „Koloskopie als primäre Screening-Untersuchung“ oder um eine „Koloskopie nach positivem iFOBT“ handelt. Die Anpassung im Praxisverwaltungssystem werden die SoftwareHersteller mit dem Update für das 1. Quartal 2017 vornehmen. Der zusammengeführte elektronische Dokumentationsbogen für die präventive und kurative Koloskopie steht Ihnen wie gewohnt im KVB-Mitgliederportal unter „OPAL“ zur Verfügung. Hinweis: Falls Sie noch offene Dokumentationen aus 2016 haben, pflegen Sie Ihre Daten bitte bis zum 15. Januar 2017 in Ihre Erfassungsmaske ein. Alternativ können Sie diese Daten ab 16. Januar 2017 auch manuell in die neue, zusammengelegte Dokumentation einpflegen. Leistungsanspruch auf Stuhltest iFOBT spätestens ab 1. April 2017 Der Beschluss des G-BA zu dem Testverfahren trat zum 1. Oktober 2016 in Kraft. Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist der Bewertungsausschuss dann verpflichtet, bis spätestens zum 31. März 2017 die neue Leistung in den EBM aufzunehmen. Davon sind unter anderem betroffen die GOP 01741 - Koloskopischer Komplex: Abklärung nach positivem Früherkennungstest auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) und die GOP 01743 - Histologie bei Früherkennungskoloskopie. Sobald der EBM entsprechend angepasst ist, steht den Versicherten der neue Test als Kassenleistung zur Verfügung. Das Merkblatt zur Darmkrebsfrüherkennung, das auf der Durchführung eines Guajak-basierten Tests basiert, verliert dann seine Gültigkeit. Bis die EBM-Anpassung erfolgt ist, bleibt der alte Guajak-basierte Test als Regelleistung nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie bestehen. Nach der EBM-Anpassung ist die Untersuchung auf nicht sichtbares Blut mit einem Guajak-basierten Test keine Kassenleistung mehr. Darüber hinaus lässt die Richtlinie keine Anwendung qualitativer immunologischer Streifentests - etwa patientennahe Sofortdiagnostik - zu. Sobald die Einzelheiten zur Vergütung der neuen Leistung sowie zum neuen Ablauf des Früherkennungstests auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) feststehen, werden wir Sie informieren. Freundliche Grüße gez. P. Hausbeck Leiter Qualitätssicherung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
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