KVB 80684 München Vorstand An alle in Bayern im Notarztdienst tätigen Ärzte und Kliniken Ansprechpartner: Team Anwendungsbetreuung Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 8 80 88 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 6 49 25 [email protected] 21.12.2016 Vergütung des Notarztdienstes - neue Vergütung ab dem 01.01.2017 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist uns gelungen, mit den Kostenträgern eine Anhebung der Vergütung für den Notarztdienst zu vereinbaren. Wie in den vergangenen Jahren ist dies mit der agbn und Ihren regionalen Notarztsprechern abgestimmt. Die an uns herangetragenen Veränderungswünsche konnten soweit es umsetzbar war - berücksichtigt werden. Neben der Erhöhung der Vergütung war uns sehr wichtig, dass die Kostenträger auch weiterhin das Risiko zunehmender Alarmierungen durch die Integrierten Leitstellen aufgrund der erhöhten Morbidität ihrer Versicherten vollständig tragen. Die vereinbarten Vergütungen gelten für die Jahre 2017 und 2018. Im Wirtschaftsplan 2017 ist für die notärztliche Vergütung im Vergleich zu 2015 eine Erhöhung von ca. 4,9 Mio. € vereinbart. Das entspricht einer Steigerung um 8,2 %. Dies gilt auch für 2018 im Vergleich zu 2015. Ab 01.01.2017 gelten für die notärztliche Vergütung folgende Sätze: 1. Die für alle Standorte geltende, einheitliche Grundpauschale wird auf einen Betrag in Höhe von 20,00 € je Stunde angehoben. Dabei ist es unerheblich, ob der Dienst tagsüber oder in der Nacht, unter der Woche oder an Wochenenden und Feiertagen geleistet wird. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 7 105 171 717 Seite 2 zum Schreiben vom 21.12.2016 2. Die einheitliche, leistungsbezogene Einsatzpauschale wird auf einen Betrag in Höhe von 76,00 € je behandeltem Patienten angehoben. Behandeln Sie innerhalb eines Einsatzes mehr als drei Patienten, erhalten Sie für den vierten bis sechsten Patienten weiterhin eine Vergütung von 25,00 €. 3. Es gilt weiterhin: Für jeden vergüteten Patienten (siehe Punkt 2) der Schicht wird die Grundpauschale für eine Stunde abgezogen, die Grundpauschale eines Dienstes kann – bei im Einzelfall sehr großer Patientenanzahl – aber nicht negativ werden. 4. Eine leistungsorientierte Zuschlagssystematik: Für Einsätze in der Nacht (Zeitraum zwischen 22:00 und 7:00 Uhr) kommt zur Einsatzpauschale ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € einmalig pro vergütungsfähigem Patienten hinzu. Der gleiche Zuschlag in Höhe von 10,00 € gilt auch für Einsätze an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Der zusätzliche Zeitzuschlag für Einsätze mit vergütungsfähigen Patienten und einer Dauer von mindestens 90 Minuten in Höhe von 20,00 € (einmalig pro Einsatz) bleibt erhalten. Ab einer Einsatzdauer von mindestens 150 Minuten beträgt der Zuschlag 40,00 €. 5. Außenärzte, Zweitnotärzte oder als Notarzt eingesetzte Verlegungsärzte erhalten, da sie keinen Anspruch auf die Grundpauschale haben, neben der Einsatzvergütung nach Punkt 2 und den Zuschlägen nach Punkt 4 weiterhin einen weiteren Zuschlag in Höhe von 30,00 € für jeden vergütungsfähigen Patienten. Denken Sie bitte auch zukünftig daran, dass sorgfältig gepflegte Dienstpläne der entscheidende Faktor für die korrekte Auszahlung der Grundpauschale an Sie sind. Dies gilt auch und besonders für Notarztdienste, die Sie neben Ihrem stationären Dienst im Krankenhaus leisten. Übergeben Sie untertags den Dienst an eine Kollegin oder einen Kollegen, können wir die Grundpauschale nur dann richtig zuordnen, wenn Sie uns dies mitteilen. Generell gilt somit: Bitte informieren Sie uns unbedingt über jede Dienstplanänderung schriftlich vor dem Dienst – in Ausnahmefällen bei einer sehr kurzfristigen Änderung unverzüglich im Anschluss. An der Eingabe Ihrer Einsätze in emDoc ändert sich nichts. Eine direkte Gegenüberstellung der alten und neuen Vergütungssätze haben wir für Sie in der Anlage zu diesem Schreiben beigefügt. Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis Notarztdienst Abrechnung. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Seite 3 zum Schreiben vom 21.12.2016 Wir danken Ihnen, dass Sie mit Ihrer hochqualifizierten Tätigkeit die Qualität der Leistungen des Notarztdienstes sichtbar machen! Mit diesem weiter verbesserten und an die Erfahrungen der Kollegen vor Ort angepassten Vergütungsmodell wollen wir Ihrer Einsatzbereitschaft Rechnung tragen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen! Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Freundliche kollegiale Grüße gez.: Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Seite 4 zum Schreiben vom 21.12.2016 Anlage Gegenüberstellung der alten und neuen Vergütungssätze Grundvergütung: Grundpauschale 2016 2017/2018 19,00 € 20,00 € Einsatzvergütung: 2016 2017/2018 Einsatz, je Patient (1. - 3. Patient innerhalb eines Einsatzes) 72,00 € 76,00 € Einsatz, für den 4. - 6. Patienten eines Einsatzes 25,00 € 25,00 € Einsatz, ab dem 7. Patienten eines Einsatzes 0,00 € 0,00 € Zuschlag Nacht (22:00 - 7:00 Uhr) 10,00 € 10,00 € Zuschlag Wochenende oder Feiertag 10,00 € 10,00 € Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 90 Minuten, je Einsatz 20,00 € 20,00 € Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 150 Minuten, 40,00 € 40,00 € Einsatzpau- Einsatzpau- schale und ggf. schale und ggf. Zeitzuschläge plus 30,00 € Zeitzuschläge plus 30,00 € Zuschlag Zuschlag Zweitnotarzt, je Patient wie Außenarzt wie Außenarzt Notarzteinsatz aus dem Verlegungsarztdienst, je Patient wie Außenarzt wie Außenarzt je Einsatz Außenarzt, je Patient Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
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