Brief KVB01 - Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

KVB 80684 München
Vorstand
An
alle in Bayern im Notarztdienst tätigen
Ärzte und Kliniken
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21.12.2016
Vergütung des Notarztdienstes
- neue Vergütung ab dem 01.01.2017
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es ist uns gelungen, mit den Kostenträgern eine Anhebung der Vergütung für den Notarztdienst
zu vereinbaren. Wie in den vergangenen Jahren ist dies mit der agbn und Ihren regionalen Notarztsprechern abgestimmt. Die an uns herangetragenen Veränderungswünsche konnten soweit es umsetzbar war - berücksichtigt werden. Neben der Erhöhung der Vergütung war uns
sehr wichtig, dass die Kostenträger auch weiterhin das Risiko zunehmender Alarmierungen
durch die Integrierten Leitstellen aufgrund der erhöhten Morbidität ihrer Versicherten vollständig
tragen. Die vereinbarten Vergütungen gelten für die Jahre 2017 und 2018. Im Wirtschaftsplan
2017 ist für die notärztliche Vergütung im Vergleich zu 2015 eine Erhöhung von ca. 4,9 Mio. €
vereinbart. Das entspricht einer Steigerung um 8,2 %. Dies gilt auch für 2018 im Vergleich zu
2015.
Ab 01.01.2017 gelten für die notärztliche Vergütung folgende Sätze:
1. Die für alle Standorte geltende, einheitliche Grundpauschale wird auf einen Betrag in
Höhe von 20,00 € je Stunde angehoben. Dabei ist es unerheblich, ob der Dienst tagsüber
oder in der Nacht, unter der Woche oder an Wochenenden und Feiertagen geleistet wird.
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de
Elsenheimerstraße 39 80687 München
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 7 105 171 717
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zum Schreiben vom 21.12.2016
2. Die einheitliche, leistungsbezogene Einsatzpauschale wird auf einen Betrag in Höhe
von 76,00 € je behandeltem Patienten angehoben. Behandeln Sie innerhalb eines Einsatzes mehr als drei Patienten, erhalten Sie für den vierten bis sechsten Patienten weiterhin
eine Vergütung von 25,00 €.
3. Es gilt weiterhin: Für jeden vergüteten Patienten (siehe Punkt 2) der Schicht wird die
Grundpauschale für eine Stunde abgezogen, die Grundpauschale eines Dienstes kann –
bei im Einzelfall sehr großer Patientenanzahl – aber nicht negativ werden.
4. Eine leistungsorientierte Zuschlagssystematik:
Für Einsätze in der Nacht (Zeitraum zwischen 22:00 und 7:00 Uhr) kommt zur Einsatzpauschale ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € einmalig pro vergütungsfähigem Patienten hinzu.
Der gleiche Zuschlag in Höhe von 10,00 € gilt auch für Einsätze an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Der zusätzliche Zeitzuschlag für Einsätze mit vergütungsfähigen Patienten und einer
Dauer von mindestens 90 Minuten in Höhe von 20,00 € (einmalig pro Einsatz) bleibt erhalten. Ab einer Einsatzdauer von mindestens 150 Minuten beträgt der Zuschlag 40,00 €.
5. Außenärzte, Zweitnotärzte oder als Notarzt eingesetzte Verlegungsärzte erhalten, da sie
keinen Anspruch auf die Grundpauschale haben, neben der Einsatzvergütung nach Punkt 2
und den Zuschlägen nach Punkt 4 weiterhin einen weiteren Zuschlag in Höhe von 30,00 €
für jeden vergütungsfähigen Patienten.
Denken Sie bitte auch zukünftig daran, dass sorgfältig gepflegte Dienstpläne der entscheidende Faktor für die korrekte Auszahlung der Grundpauschale an Sie sind. Dies gilt auch und
besonders für Notarztdienste, die Sie neben Ihrem stationären Dienst im Krankenhaus leisten.
Übergeben Sie untertags den Dienst an eine Kollegin oder einen Kollegen, können wir die
Grundpauschale nur dann richtig zuordnen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Generell gilt somit: Bitte informieren Sie uns unbedingt über jede Dienstplanänderung schriftlich vor dem Dienst – in Ausnahmefällen bei einer sehr kurzfristigen Änderung unverzüglich im
Anschluss. An der Eingabe Ihrer Einsätze in emDoc ändert sich nichts.
Eine direkte Gegenüberstellung der alten und neuen Vergütungssätze haben wir für Sie in der
Anlage zu diesem Schreiben beigefügt. Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren
Internetseiten unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis  Notarztdienst  Abrechnung.
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Seite 3
zum Schreiben vom 21.12.2016
Wir danken Ihnen, dass Sie mit Ihrer hochqualifizierten Tätigkeit die Qualität der Leistungen
des Notarztdienstes sichtbar machen! Mit diesem weiter verbesserten und an die Erfahrungen
der Kollegen vor Ort angepassten Vergütungsmodell wollen wir Ihrer Einsatzbereitschaft Rechnung tragen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.
Freundliche kollegiale Grüße
gez.:
Dr. Krombholz
Dr. Schmelz
Dr. Enger
Vorsitzender des Vorstandes
1. stv. Vorsitzender des Vorstandes
2. stv. Vorsitzende des Vorstandes
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Seite 4
zum Schreiben vom 21.12.2016
Anlage
Gegenüberstellung der alten und neuen Vergütungssätze
Grundvergütung:
Grundpauschale
2016
2017/2018
19,00 €
20,00 €
Einsatzvergütung:
2016
2017/2018
Einsatz, je Patient (1. - 3. Patient innerhalb eines Einsatzes)
72,00 €
76,00 €
Einsatz, für den 4. - 6. Patienten eines Einsatzes
25,00 €
25,00 €
Einsatz, ab dem 7. Patienten eines Einsatzes
0,00 €
0,00 €
Zuschlag Nacht (22:00 - 7:00 Uhr)
10,00 €
10,00 €
Zuschlag Wochenende oder Feiertag
10,00 €
10,00 €
Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 90 Minuten,
je Einsatz
20,00 €
20,00 €
Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 150 Minuten,
40,00 €
40,00 €
Einsatzpau-
Einsatzpau-
schale und ggf.
schale und ggf.
Zeitzuschläge
plus 30,00 €
Zeitzuschläge
plus 30,00 €
Zuschlag
Zuschlag
Zweitnotarzt, je Patient
wie Außenarzt
wie Außenarzt
Notarzteinsatz aus dem Verlegungsarztdienst, je Patient
wie Außenarzt
wie Außenarzt
je Einsatz
Außenarzt, je Patient
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