SELBSTÄNDIGENVORSORGE für Freiberufler Auch für Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Notare, Patentanwälte und Wirtschaftstreuhänder) die Möglichkeit, an der neuen Selbständigenvorsorge freiwillig teilzunehmen (= Opt-In). Die Entscheidung für die Teilnahme an der neuen Vorsorgelösung hat innerhalb eines Jahres nach dem erstmaligen Beginn der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung zu erfolgen. Ein späteres Opt-In sowie ein nachträgliches Opt-Out ist dann jeweils nicht mehr möglich. Für die Mitarbeiter eines Freiberuflers kann grundsätzlich auch schon eine andere Vorsorgekasse ausgewählt worden sein. Der Beitrag in der Höhe von 1,53 % der Beitragsgrundlage wird von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) vorgeschrieben und eingehoben. Die SVA leitet die Selbständigenvorsorgebeiträge an die ausgewählte Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter. Die Vorsorgekasse benötigt für den Datenabgleich mit der SVA einen unterfertigten Beitrittsvertrag mit der Vorsorgekasse, die Sozialversicherungsnummer und die Dienstgeberkontonummer des Freiberuflers. Für den Freiberufler ist der Beitrag in die Selbständigenvorsorge eine Betriebsausgabe und die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Es ist daher sinnvoll, die steuerlichen Vorteile der Selbständigenvorsorge mit dem Steuerberater oder der Interessensvertretung (Kammer) zu besprechen. Beim Abschluss des Beitrittsvertrages sind aus rechtlichen Gründen die strengen Vorschriften des Bankwesengesetzes zu berücksichtigen. Legen Sie bitte eine Ausweiskopie und den Firmenbuchauszug (nur bei im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen) in Kopie bei. Weitere Informationen und den passenden Beitrittsvertrag finden Sie auf: www.betrieblich-vorsorgen.at. Stand 01/2016
© Copyright 2024 ExpyDoc