SELBSTÄNDIGENVORSORGE für Freiberufler

SELBSTÄNDIGENVORSORGE für Freiberufler
Auch für Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Notare, Patentanwälte
und Wirtschaftstreuhänder) die Möglichkeit, an der neuen Selbständigenvorsorge
freiwillig teilzunehmen (= Opt-In).
Die Entscheidung für die Teilnahme an der neuen Vorsorgelösung hat innerhalb
eines Jahres nach dem erstmaligen Beginn der Pflichtversicherung oder der
Berufsausübung zu erfolgen.
Ein späteres Opt-In sowie ein nachträgliches Opt-Out ist dann jeweils nicht mehr
möglich.
Für die Mitarbeiter eines Freiberuflers kann grundsätzlich auch schon eine andere
Vorsorgekasse ausgewählt worden sein.
Der Beitrag in der Höhe von 1,53 % der Beitragsgrundlage wird von der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) vorgeschrieben und
eingehoben. Die SVA leitet die Selbständigenvorsorgebeiträge an die ausgewählte
Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter.
Die Vorsorgekasse benötigt für den Datenabgleich mit der SVA einen unterfertigten
Beitrittsvertrag mit der Vorsorgekasse, die Sozialversicherungsnummer und die
Dienstgeberkontonummer des Freiberuflers.
Für den Freiberufler ist der Beitrag in die Selbständigenvorsorge eine
Betriebsausgabe und die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Es ist
daher sinnvoll, die steuerlichen Vorteile der Selbständigenvorsorge mit dem
Steuerberater oder der Interessensvertretung (Kammer) zu besprechen.
Beim Abschluss des Beitrittsvertrages sind aus rechtlichen Gründen die strengen
Vorschriften des Bankwesengesetzes zu berücksichtigen. Legen Sie bitte eine
Ausweiskopie und den Firmenbuchauszug (nur bei im Firmenbuch eingetragenen
Unternehmen) in Kopie bei.
Weitere Informationen und den passenden Beitrittsvertrag finden Sie auf:
www.betrieblich-vorsorgen.at.
Stand 01/2016