Leitfaden für Unternehmen zum Praktikum der Studiengänge: M.A. Betriebswirtschaft M.Sc Financial Management an der Fachhochschule Dortmund Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. Fakten: Praktikanten Studierende der Masterstudiengänge M.A. Betriebswirtschaft und M.Sc. Financial Management, die sich mit nur 180 ECTS Punkten zum Studium bewerben, haben 30 ECTS Punkte im Rahmen eines Pflichtpraktikums zu absolvieren. Zielsetzung Studierende sollen in ihrem Praxissemester ihre theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und dadurch die Wahl ihrer zukünftigen Vertiefungsfächer mit einer größeren Sicherheit treffen. Ein weiteres Ziel ist es sich für einen späteren beruflichen Einstieg zu empfehlen, so dass von einem hohen Engagement ausgegangen werden kann. Qualifikation Die Studierenden haben bis zum Start des Praxissemesters ein Bachelorstudium absolviert. Unternehmen Akzeptiert werden Praxisstellen grundsätzlich unabhängig von der Größe oder Art des Unternehmens. Relevant sind der betriebswirtschaftliche Bezug der Tätigkeit und die Argumentation der Studierenden, warum die Praxisstelle sinnvoll ist und dem Ziel des Praxissemesters entspricht. Dauer Mindestens 20 Wochen in Vollzeit (Vollzeit = mindestens 750 Stunden). Urlaub und Versicherung Die Studierenden haben keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch im Praxissemester. Abweichende Regelungen des Unternehmens sind erwünscht. Im Inland besteht der übliche Versicherungsschutz (z.B. Krankenversicherung) weiter, ein Unfallversicherungsschutz besteht über das Unternehmen. 1 Vor Antritt des Praxissemesters: Vertrag Vor Antritt des Praxissemesters schließen das Unternehmen und der Studierende eine Praxisvereinbarung/Vertrag ab. Es kann ein unternehmenseigenes Vertragswerk oder eine Vorlage der FH Dortmund genutzt werden. Wichtige Punkte sind: - Bezeichnung und Anschrift der Praxisstelle Ansprechpartner/Betreuer des Studierenden mit Kontaktdaten Art, Aufgaben und Dauer der Tätigkeit wöchentliche Arbeitszeit Pflichten der Praxisstelle gegenüber dem Studierenden Pflichten des Studierenden gegenüber der Praxisstelle vereinbarte Vergütung Regelung über den Versicherungsschutz des Studierenden Voraussetzungen einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags Während des Praxissemesters: Betreuung Während des Praxissemesters ist der Studierende in das Unternehmen eingegliedert und damit weisungsgebunden. Das Unternehmen wird den Studierenden vereinbarungsgemäß anleiten und ausbilden. Jedem Studierenden ist ein Betreuer zugeordnet, der ggf. auch für die Fachhochschule Dortmund als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Bei Schwierigkeiten ist das Praxisbüro der Fachhochschule Dortmund frühzeitig zu informieren, damit gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden kann. Nach Beendigung des Praxissemesters: Zeugnis Nach Beendigung des Praxissemesters stellt das Unternehmen dem Studierenden eine Bescheinigung/Zeugnis über den Inhalt, die Dauer und den Erfolg der praktischen Tätigkeit aus. Bericht Der Betreuer sollte dem Studierenden bei der Erstellung seines Projektberichtes zur Seite stehen, um etwaige unternehmensbezogene Fragen zu klären, und auch im Nachhinein für Fragen verfügbar sein. Kontakt: Fachhochschule Dortmund Praxisbüro des Fachbereichs Wirtschaft Marcel de Schrevel Emil-Figge-Str. 44, Raum 030 Tel.: 0231-755-8952 E-Mail: [email protected] 2
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