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Leitfaden für Unternehmen zum Praktikum
der Studiengänge:
M.A. Betriebswirtschaft
M.Sc Financial Management
an der Fachhochschule Dortmund
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
Fakten:
Praktikanten
Studierende der Masterstudiengänge M.A. Betriebswirtschaft und M.Sc.
Financial Management, die sich mit nur 180 ECTS Punkten zum Studium bewerben, haben 30 ECTS Punkte im Rahmen eines Pflichtpraktikums zu absolvieren.
Zielsetzung
Studierende sollen in ihrem Praxissemester ihre theoretischen Kenntnisse
in der Praxis anwenden und dadurch die Wahl ihrer zukünftigen Vertiefungsfächer mit einer größeren Sicherheit treffen. Ein weiteres Ziel ist es sich für
einen späteren beruflichen Einstieg zu empfehlen, so dass von einem hohen Engagement ausgegangen werden kann.
Qualifikation
Die Studierenden haben bis zum Start des Praxissemesters ein Bachelorstudium absolviert.
Unternehmen
Akzeptiert werden Praxisstellen grundsätzlich unabhängig von der Größe
oder Art des Unternehmens. Relevant sind der betriebswirtschaftliche Bezug
der Tätigkeit und die Argumentation der Studierenden, warum die Praxisstelle sinnvoll ist und dem Ziel des Praxissemesters entspricht.
Dauer
Mindestens 20 Wochen in Vollzeit (Vollzeit = mindestens 750 Stunden).
Urlaub und
Versicherung
Die Studierenden haben keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch im Praxissemester. Abweichende Regelungen des Unternehmens sind erwünscht.
Im Inland besteht der übliche Versicherungsschutz (z.B. Krankenversicherung) weiter, ein Unfallversicherungsschutz besteht über das Unternehmen.
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Vor Antritt des Praxissemesters:
Vertrag
Vor Antritt des Praxissemesters schließen das Unternehmen und der Studierende eine Praxisvereinbarung/Vertrag ab. Es kann ein unternehmenseigenes Vertragswerk oder eine Vorlage der FH Dortmund genutzt werden.
Wichtige Punkte sind:
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Bezeichnung und Anschrift der Praxisstelle
Ansprechpartner/Betreuer des Studierenden mit Kontaktdaten
Art, Aufgaben und Dauer der Tätigkeit
wöchentliche Arbeitszeit
Pflichten der Praxisstelle gegenüber dem Studierenden
Pflichten des Studierenden gegenüber der Praxisstelle
vereinbarte Vergütung
Regelung über den Versicherungsschutz des Studierenden
Voraussetzungen einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags
Während des Praxissemesters:
Betreuung
Während des Praxissemesters ist der Studierende in das Unternehmen eingegliedert und damit weisungsgebunden. Das Unternehmen wird den Studierenden vereinbarungsgemäß anleiten und ausbilden.
Jedem Studierenden ist ein Betreuer zugeordnet, der ggf. auch für die
Fachhochschule Dortmund als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Bei Schwierigkeiten ist das Praxisbüro der Fachhochschule Dortmund frühzeitig zu informieren, damit gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden
kann.
Nach Beendigung des Praxissemesters:
Zeugnis
Nach Beendigung des Praxissemesters stellt das Unternehmen dem Studierenden eine Bescheinigung/Zeugnis über den Inhalt, die Dauer und den Erfolg der praktischen Tätigkeit aus.
Bericht
Der Betreuer sollte dem Studierenden bei der Erstellung seines Projektberichtes zur Seite stehen, um etwaige unternehmensbezogene Fragen zu
klären, und auch im Nachhinein für Fragen verfügbar sein.
Kontakt:
Fachhochschule Dortmund
Praxisbüro des Fachbereichs Wirtschaft
Marcel de Schrevel
Emil-Figge-Str. 44, Raum 030
Tel.: 0231-755-8952
E-Mail: [email protected]
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