Präsident - Universität Potsdam

An der Universität Potsdam ist zum 1. Januar 2018 das Amt der/des
Präsidentin/Präsidenten
zu besetzen
Jung, modern, forschungsorientiert: 1991 gegründet, gehört die Universität Potsdam mit über 30 Fachrichtungen und rund 20.000 Studierenden zu den profilierten
Wissenschaftseinrichtungen Deutschlands. Die Universität verzeichnet zahlreiche
Wettbewerbserfolge in Lehre und Forschung, Qualitätsmanagement und Technologietransfer. Sie ist in besonderer Weise vernetzt mit bedeutenden außeruniversitären Forschungseinrichtungen. An ihren drei modern ausgestatteten Standorten
lernen, lehren und forschen engagierte Studierende und kreative Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie hat ca. 2.750 Beschäftigte und ist ein herausragender Wirtschaftsfaktor und Entwicklungsmotor für die Region.
Die Präsidentin/der Präsident leitet die Hochschule nach Maßgabe des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in eigener Zuständigkeit und Verantwortung und
vertritt sie nach außen. Von den Bewerberinnen/den Bewerbern wird erwartet,
dass sie über ausgewiesene Leitungserfahrung in Hochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen verfügen und die Leitungsinstrumente einer dem Wettbewerb,
der Autonomie und Selbststeuerung verpflichteten Hochschule zu nutzen wissen.
Das Leitbild und der Entwicklungsplan der Universität Potsdam sind dabei der
Maßstab strategischer Entscheidungen.
Die Präsidentin/der Präsident wird gemäß § 65 BbgHG aufgrund des Wahlvorschlages einer Findungskommission vom Senat gewählt und von der Ministerin für
Wissenschaft, Forschung und Kultur für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Bestellt werden kann, wer aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen
Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege
erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist; sie oder
er soll über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen. Die dienstrechtliche Stellung ergibt sich aus § 65 BbgHG. Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt
nach der Besoldungsgruppe W3 BBesO. Zuzüglich erhält die Präsidentin/der Prä-
sident Funktions-Leistungsbezüge nach Maßgabe der Hochschulleistungsbezügeverordnung des Landes Brandenburg.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Bewerbungen sind bis zum 26.01.2017 mit den üblichen Unterlagen als vertrauliche Personalsache zu richten an die Findungskommission in der Geschäftsstelle des Landeshochschulrates im Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kultur, Dortustr. 36, 14467 Potsdam.
Veröffentlichung:
ZEIT:
29.12.2016
Forschung & Lehre:
30.12.2016
duz Online only + SZ online + AcademicPositions: 02.01.2017