??????? • XXXXXXX EDITORIAL von Martin Ossmann Re(h)gulieren B lickt man auf die Jagdstatistiken der vergangenen Jahre, wägt man sich in stabilen Zeiten: Die Schalenwildabschüsse sind konstant (hoch), das Niederwild verliert zusehends, aber damit scheinen wir langsam leben zu lernen. Gleichermaßen erachten wir unser bewährtes Gesetz zur Jagdausübung als stabil. Wie plötzlich das so satt verankerte Regelwerk auf eine harte Probe gestellt werden kann, haben wir im Zuge des Kärntner Jagdfreistellungs-Verfahrens gesehen, mit dem sich kürzlich der Verfassungsgerichtshof zu bemühen hatte (siehe Seite 52 ff.). Ein Kärntner Grundeigentümer wollte die Jagdausübung auf seiner 6,5 ha großen Gemeindejagd-Grundfläche verbieten, weil Jagd nicht mit seiner ethischen Überzeugung in Einklang zu bringen sei. In den unteren Instanzen blitzte er ab. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte die Unterinstanzen und fällte eine richtungsweisende Entscheidung: „Der Eigentumseingriff ist verhältnismäßig, denn in Österreich besteht ein spezifisches Interesse an einer flächendeckenden und damit ausnahmslosen Jagdbe- wirtschaftung.“ Das Hauptargument ist Österreichs höchste Schalenwilddichte im europäischen Vergleich. Demnach tummeln sich hierzulande im Durchschnitt 15 Stück Schalenwild auf 100 ha. Der verursachte Wildschaden wird mit etwa 70 Millionen Euro beziffert, eine jagdliche Kontrolle der Wildbestände ist daher aus volkswirtschaftlicher Sicht erforderlich. Der Spruch gab Anlass zu feiern und einmal kräftig durchzuschnaufen: „Angriff abgewehrt – Recht, Vernunft und Verstand haben gesiegt!“ Betrachtet man das Argument der hohen Wildstände aus der Nähe, lässt sich für die Zukunft eher eine Daumenschraube als eine Legitimation erkennen. Wem die Daumenschraube angesetzt wurde und wem es zukünftig alles möglich sein wird, daran zu drehen, darüber braucht man nicht lange zu studieren. Dass dennoch keine Folterschreie durch unsere Wälder schallen werden, dafür sorgt der gegenwärtige Forst-Jagd-Dialog, wo man um Deeskalation und Lösungen bemüht ist. Einen weiteren wichtigen Beitrag zur Versachlichung leistet die Wildbio- logie. Es gilt als belegt, dass hohe Wildstände nicht unbedingt mit erhöhten Wildschäden gleichzusetzen sind. Ferner ist bestätigt, dass man Wildstände trotz freizügige Schonzeitaufhebungen durchaus nach oben schießen kann. Den gesetzlichen Regulationsauftrag haben wir Jäger also von höchster Stelle bestätigt bekommen. Allen Verantwortlichen und Beteiligten, die mit ihrer Sachkenntnis und Überzeugungsarbeit zum positiven Ausgang dieses Verfahrens beigetragen haben, sei an dieser Stelle aufrichtig gedankt! Die Angriffe gegen die Jagd per se werden dennoch nicht aufhören. Es wäre also wünschenswert, dass sich hohe Jägervertreter und gescheite Köpfe weiterhin mit all ihrer Kraft auch für die Jagd auf Schnepfe, Hase und Co. einsetzen. Denn ein „reguliertes“ Rehkitz bereichert die Küche zu den Feiertagen ungemein, doch was wären die Jagd und die Wildbretküche ohne den Hasen, den in einer Mondnacht unter den Obstbäumen eine präzise Kugel ereilt? Für ihn fehlt uns der Regulationsauftrag und wir müssen ihn auch nicht bewirtschaften ... Marder zu Pass VON HARALD W. VETTER DER MARDER ABBAUMEND ERST IN DER DUNKELHEIT NIMMT ER DAS LAND UNTER DEM VIERTELMOND HEIMLICH IN BESITZ FOTO: D. HOPF SEIN WEISSER KEHLFLECK LEUCHTET VON HAUS ZU HAUS 3
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