Editorial - Der Anblick

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EDITORIAL
von Martin Ossmann
Re(h)gulieren
B
lickt man auf die Jagdstatistiken
der vergangenen Jahre, wägt man
sich in stabilen Zeiten: Die Schalenwildabschüsse sind konstant (hoch),
das Niederwild verliert zusehends, aber
damit scheinen wir langsam leben zu lernen. Gleichermaßen erachten wir unser
bewährtes Gesetz zur Jagdausübung
als stabil. Wie plötzlich das so satt verankerte Regelwerk auf eine harte Probe
gestellt werden kann, haben wir im Zuge
des Kärntner Jagdfreistellungs-Verfahrens gesehen, mit dem sich kürzlich der
Verfassungsgerichtshof zu bemühen
hatte (siehe Seite 52 ff.).
Ein Kärntner Grundeigentümer wollte
die Jagdausübung auf seiner 6,5 ha großen Gemeindejagd-Grundfläche verbieten, weil Jagd nicht mit seiner ethischen
Überzeugung in Einklang zu bringen
sei. In den unteren Instanzen blitzte er
ab. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte die Unterinstanzen und fällte eine
richtungsweisende Entscheidung: „Der
Eigentumseingriff ist verhältnismäßig,
denn in Österreich besteht ein spezifisches Interesse an einer flächendeckenden und damit ausnahmslosen Jagdbe-
wirtschaftung.“ Das Hauptargument ist
Österreichs höchste Schalenwilddichte
im europäischen Vergleich. Demnach
tummeln sich hierzulande im Durchschnitt 15 Stück Schalenwild auf 100 ha.
Der verursachte Wildschaden wird mit
etwa 70 Millionen Euro beziffert, eine
jagdliche Kontrolle der Wildbestände
ist daher aus volkswirtschaftlicher Sicht
erforderlich.
Der Spruch gab Anlass zu feiern und einmal kräftig durchzuschnaufen: „Angriff
abgewehrt – Recht, Vernunft und Verstand haben gesiegt!“
Betrachtet man das Argument der hohen
Wildstände aus der Nähe, lässt sich für
die Zukunft eher eine Daumenschraube
als eine Legitimation erkennen. Wem
die Daumenschraube angesetzt wurde
und wem es zukünftig alles möglich sein
wird, daran zu drehen, darüber braucht
man nicht lange zu studieren. Dass dennoch keine Folterschreie durch unsere
Wälder schallen werden, dafür sorgt der
gegenwärtige Forst-Jagd-Dialog, wo man
um Deeskalation und Lösungen bemüht
ist. Einen weiteren wichtigen Beitrag
zur Versachlichung leistet die Wildbio-
logie. Es gilt als belegt, dass hohe Wildstände nicht unbedingt mit erhöhten
Wildschäden gleichzusetzen sind. Ferner
ist bestätigt, dass man Wildstände trotz
freizügige Schonzeitaufhebungen durchaus nach oben schießen kann.
Den gesetzlichen Regulationsauftrag
haben wir Jäger also von höchster Stelle
bestätigt bekommen. Allen Verantwortlichen und Beteiligten, die mit ihrer Sachkenntnis und Überzeugungsarbeit zum
positiven Ausgang dieses Verfahrens
beigetragen haben, sei an dieser Stelle
aufrichtig gedankt!
Die Angriffe gegen die Jagd per se werden
dennoch nicht aufhören. Es wäre also
wünschenswert, dass sich hohe Jägervertreter und gescheite Köpfe weiterhin
mit all ihrer Kraft auch für die Jagd auf
Schnepfe, Hase und Co. einsetzen. Denn
ein „reguliertes“ Rehkitz bereichert die
Küche zu den Feiertagen ungemein,
doch was wären die Jagd und die Wildbretküche ohne den Hasen, den in einer
Mondnacht unter den Obstbäumen eine
präzise Kugel ereilt? Für ihn fehlt uns der
Regulationsauftrag und wir müssen ihn
auch nicht bewirtschaften ...
Marder
zu Pass
VON HARALD W. VETTER
DER MARDER ABBAUMEND
ERST IN DER DUNKELHEIT
NIMMT ER DAS LAND
UNTER DEM VIERTELMOND
HEIMLICH IN BESITZ
FOTO: D. HOPF
SEIN WEISSER KEHLFLECK
LEUCHTET VON HAUS ZU HAUS
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