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Wiedereingliederung und berufliche
Reintegration
• Die Wiedereingliederung ist ein Schlüsselanliegen der Suva.
• Alle Beteiligten – Verunfallte, Arbeitgeber, die Familie, Freunde sowie Ärzte –
können eine Wiedereingliederung positiv beeinflussen.
• Mit dem Case Management betreut die Suva Personen, die wegen eines Unfalls
nicht an den bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können.
Unser Einsatz für die Rückkehr von Verunfallten
Das Thema Wiedereingliederung ist ein zentrales Anliegen der Suva. Mit der dazugehörenden
Kampagne zeigt sie, dass Menschen bessere Chancen auf Heilung und Wiedereingliederung haben,
wenn sie nach einem Unfall frühzeitig und kompetent betreut werden. Nicht nur von uns, sondern auch
von ihrem gesamten Umfeld.
Erfahren Sie die Geschichte eines Betroffenen
Ein schwerer Unfall verändert das Leben eines Menschen von Grund auf. Nach langen
Krankenhausaufenthalten müssen die Patienten in monatelanger Rehabilitation Alltägliches mit viel
Geduld und Ausdauer wieder neu erlernen. Die Suva lässt einen Betroffenen seine ganz persönliche Unfallgeschichte erzählen. Die Schilderungen
zeigen, wie sich das Leben innert Sekunden verändern kann. Sehen Sie sich hier das Video dazu an.
Handeln
Holen Sie sich Tipps und Hilfe
Die Suva unterstützt die Wiedereingliederung, wo sie kann. Sie hat in den vergangenen Jahren eine
Vielzahl von Angeboten bereitgestellt:
Suva, ID 2-CBB-FEB-987, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/unfall/unfall/wiedereingliederung, Erzeugungsdatum 28.12.2016
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• Kontaktieren Sie Ihre Suva­Agentur.
• Die Suva stellt ihren Kunden die Software Sunet zur Erfassung und Auswertung von Absenzendaten
zur Verfügung.
• Die Suva Mitarbeitenden Ihrer Agentur beraten Sie über sämtliche Möglichkeiten der
Wiedereingliederung und helfen Ihnen von Fall zu Fall bei der Erarbeitung der optimalen Lösung.
Informieren Sie sich über die Angebote der Suva im Bereich:
Absenzenmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement Persönliche Betreuung für Patienten
Mit dem Case Management konzentriert sich die
Suva auf die Betreuung von Verunfallten, die
wegen eines Unfalls nicht an den bisherigen
Arbeitsplatz zurückkehren können. Dabei wird
nicht nur für den Verunfallten die bestmögliche
Lösung gefunden. Es werden auch Familie,
Freunde und Arbeitsumfeld miteinbezogen und
ganzheitlich unterstützt. Ein Case Manager übernimmt so schnell wie
möglich die Betreuung des Verunfallten.
Unterstützt wird er von Kreisärzten,
Haftpflichtfachleuten und anderen Spezialisten. Die Fallbetreuung setzt dort ein, wo sie für den
Verunfallten den grössten Nutzen bringt. Mit der
umfassenden Betreuung der Verunfallten aus
einer Hand möchte die Suva erreichen, dass
schwierige Situationen nicht zu Problemen führen,
sondern Schwierigkeiten, die sich bei der
Reintegration abzeichnen, schnell erkannt und
optimal gehandhabt werden.
So unterstützen Sie als Arbeitgeber die Rückkehr
Das Verhalten des Arbeitgebers bestimmt
massgeblich, ob die Wiedereingliederung positiv
beeinflusst wird. Drei Faktoren sind dabei
entscheidend:
• Kontaktaufnahme mit dem verunfallten
Mitarbeitenden unmittelbar nach dem Unfall
Suva, ID 2-CBB-FEB-987, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/unfall/unfall/wiedereingliederung, Erzeugungsdatum 28.12.2016
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• Rückkehrgespräch mit dem Betroffenen
• Rückkehrbetreuung bis zur vollständigen
Reintegration in den Arbeitsprozess
Tipps:
• Nehmen Sie so rasch als möglich mit dem Verunfallten persönlich Kontakt auf.
• Melden Sie den Unfall so bald es geht der Suva.
• Besuchen Sie den Verunfallten und führen Sie frühzeitig das Rückkehrgespräch.
• Legen Sie zusammen mit dem Betroffenen die möglichen Etappen der Wiedereingliederung fest.
• Lassen Sie dabei das persönliche Umfeld des Betroffenen nicht ausser Acht.
• Bieten Sie Teilzeitarbeit im angestammten Bereich oder Schonarbeitsplätze an, die dem
Gesundheitszustand Rechnung tragen.
• Die Anwesenheit des Betroffenen im Unternehmen ist wichtig.
• Besprechen Sie die Wiedereingliederungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen.
• Erstellen Sie ein Job­Profil, das Sie dem behandelnden Arzt abgeben können.
• Suchen Sie – mit dem Einverständnis des Betroffenen – den Kontakt zum behandelnden Arzt.
• Vermitteln Sie dem Arzt ein Bild über die Belastungen des Betroffenen am Arbeitsplatz.
• Informieren Sie den Arzt über Schonarbeitsplätze und andere Wiedereinstiegsmöglichkeiten.
• Besprechen Sie die Möglichkeiten der Wiedereingliederung mit der Suva.
• Nehmen Sie mit Ihrer Suva­Agentur Kontakt auf.
• Wählen Sie den Tag der Rückkehr bewusst – Donnerstag oder Freitag sind häufig sinnvoller.
Helfen Sie als Familie, Freund oder Arbeitskollege mit
Gerade Angehörige und Freunde bringen dem
Verunfallten mit jedem Besuch auch ein Stück
Heimat mit und helfen ihm so durch die schwere
Zeit. Kleine Aufmerksamkeiten und positive
Gespräche geben dem Patienten Kraft und neue
Hoffnung – für eine erfolgreiche
Wiedereingliederung.
Tipps:
• Besuchen Sie den Patienten regelmässig.
Suva, ID 2-CBB-FEB-987, Ausgabe 15.12.2016
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• Stimmen Sie untereinander die Besuchszeiten
ab.
• Nehmen Sie dem Patienten seine
Zukunftsängste.
• Zeigen Sie ihm, dass er immer noch gebraucht
wird.
• Sichern Sie ihm auch nach der Therapie Ihre
100­prozentige Unterstützung zu.
• Schaffen Sie regelmässige Rituale wie ein
gemeinsames Essen.
• Seien Sie geduldig.
• Informieren Sie sich über die Unfallfolgen.
• Motivieren Sie den Patienten zu kleinen
Aktivitäten.
Hinweise für Ärzte
Studien belegen, dass die Eingliederungschancen
nach sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit um rund
50 Prozent abnehmen. Das soziale und berufliche
Umfeld entscheidet meistens massgeblich über
den Verlauf der Wiedereingliederung. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit setzt voraus,
dass der Arzt
• die konkrete Arbeitsplatzsituation des Patienten
kennt,
• über Wiedereingliederungsangebote des
Arbeitgebers informiert ist und
• die im Unternehmen vorhandenen
Schonarbeitsplätze kennt.
Patienten, um deren Wiedereingliederung sich
auch der Arbeitgeber bemüht, gesunden deutlich
besser und schneller als jene, die nach Unfällen
allein gelassen werden und um die sich niemand
kümmert. Zudem sollte der Tag der Rückkehr bewusst
gewählt werden: Donnerstag oder Freitag sind
häufig sinnvoller, da der Verunfallte danach zwei
Ruhetage einschalten kann, bevor er eine volle
Fünftagewoche in Angriff nimmt.
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Fallbeispiele Wiedereingliederung
Bei der Wiedereingliederung spielt der Arbeitgeber eine wesentliche Rolle. Dabei aber braucht es das
Zusammenwirken von Arbeitgeber, Patient und dessen persönlichem Umfeld sowie vom Arzt und der
Suva. Praxisbeispiele erfolgreicher Wiedereingliederung: Rückkehr trotz Schädelhirntrauma Swisscom hilft Snowboard­Talent Bauschreiner wird AVOR­Spezialist Neustart für Baggerführer Neue Chance nach schwerem Arbeitsunfall Schrittweise Wiedereingliederung mit Teilarbeit
Die meisten Menschen, die nach einem Unfall am Arbeitsplatz ausfallen, werden zu 100 Prozent
arbeitsunfähig geschrieben. Dies obwohl sie oft schon während der Genesung wenigstens teilweise
wieder arbeiten könnten. Mit Teilarbeits­ und Schonarbeitsplätzen werden Verunfallte schrittweise wiedereingegliedert und kehren
so schonender an den Arbeitsplatz zurück. Denn es ist wichtig, dass sie ihr soziales Umfeld nicht
verlieren, gebraucht werden und eine Struktur haben. Sinkt zudem die Dauer der Abwesenheit der
Verunfallten am Arbeitsplatz, können substantiell Kosten gespart werden.
Erfolgreiche Praxisbeispiele:
Alstom hilft nach Forstunfall Dank Teilarbeit zurück im Gartenbau ÖV­Betrieb hilft nach Stromschlag Nach Sturz zurück ins Leben Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen
Die Wiedereingliederung von verunfallten Personen ist ein Hauptziel der Suva. In Koordination mit der
Invalidenversicherung können Betriebe beim Arbeitsplatzerhalt oder bei einer Neuanstellung finanziell
unterstützt werden.
Primär liegt das Thema Wiedereingliederung im Kompetenzbereich der Invaliden­versicherung (IV). Falls
diese nicht aktiv wird oder werden kann, setzt die Suva in geeigneten Schadenfällen das Instrument
«Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen» ein.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Die Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen kommen für Verunfallte in Frage, die bei der Suva
versichert sind. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Kein Anspruch auf entsprechende Massnahmen der IV
• Dank der Massnahme kann eine Einsparung erzielt werden
• Motivation des Verunfallten für die Teilnahme an einer Massnahme zur Wiedereingliederung
Suva, ID 2-CBB-FEB-987, Ausgabe 15.12.2016
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Finanzielle Unterstützung für Betriebe
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können gemeinsam mit dem Betrieb Massnahmen zum
Arbeitsplatzerhalt oder zur Einarbeitung geprüft werden. Die Suva hat die Möglichkeit, mit der
Wiedereingliederung verbundene Kosten von bis zu 20 000 Franken zu übernehmen. Beispiele für
Massnahmen zur Wiedereingliederung sind (nicht abschliessend):
• Anpassungen des Arbeitsplatzes
• Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung oder Neuanstellung
• Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz
Zudem kann bei erfolgreichem Arbeitsplatzerhalt oder bei erfolgreicher Einarbeitung bei einem neuen
Arbeitgeber ein Erfolgshonorar von 20 000 Franken ausbezahlt werden. Oberstes Ziel ist dabei stets,
dass durch die unterstützenden Massnahmen eine finanzielle Einsparung erzielt wird.
Die Kosten im Rahmen der Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen haben keine
Prämienbelastung zur Folge.
Reintegration zahlt sich aus
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Verunfallten ist ein Gewinn für alle Beteiligten – auch
finanziell. Denn weniger Taggeld­ und Rentenkosten kommen letztlich allen Suva­Versicherten in Form
tieferer Prämien zugute.
Werden Sie aktiv
Sind Sie ein Betrieb, der einen Arbeitsplatz für die Wiedereingliederung eines Verunfallten anbieten
kann? Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Wiedereingliederung? Kontaktieren Sie die nächste Suva­
Agentur oder besuchen Sie das Informationsportal Compasso für Arbeitgeber.
0848 820 820 Compasso Suva, ID 2-CBB-FEB-987, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/unfall/unfall/wiedereingliederung, Erzeugungsdatum 28.12.2016
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