Amtsblatt Nr. 25 23.12.2016 Herunterladen

Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
mit dem Geltungsbereich
Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben,
Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben.
Jahrgang 21
Freitag, den 23. Dezember 2016
Nummer 25
Ein besinnliches
Weihnachtsfest
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
wünschen wir ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ilko Hoffmann
Bürgermeister Gemeinde Bretleben
Norbert Enke
Bürgermeister Stadt Heldrungen
Bernd Wollweber
Ortsteilbürgermeister Sachsenburg
Michael Boldt
Bürgermeister Gemeinde Etzleben
Werner Görn
Bürgermeister Gemeinde Hemleben
Wolfram Nöthlich
Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzender
Dietmar Strickrodt
Bürgermeister Gemeinde Gorsleben
Susann Weber
Bürgermeisterin Gemeinde Oberheldrungen
Norbert Eichholz
Bürgermeister Gemeinde Hauteroda
Joachim Pötzschke
Bürgermeister Gemeinde Oldisleben
An der Schmücke
-2-
Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“ 25/2016
1. Inhaltsverzeichnis
2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem
und der Gemeinden
sæ Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
sæ Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem
sæ Öffnungszeiten der Bibliothek Heldrungen
sæ Öffnungszeiten der Bibliotheken
der Mitgliedsgemeinden
3. Telefonnummern
4. E-Mail-Adressen/Homepage
5. Dienst- und Sprechzeiten
des Abwasserzweckverbandes
6. Amtliche Bekanntmachung
Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“
sæ 3ATZUNGæDESæ4HÔRINGERæ4IERSEUCHENKASSE
Gemeinde Etzleben
sæ "ESCHLÔSSEæDESæ'EMEINDERATESæVOMæ
Gemeinde Gorsleben
sæ "ESCHLÔSSEæDERæ'EMEINDERATESæVOMæ
Stadt Heldrungen
sæ "EKANNTMACHUNGæ6ORHABENBEZOGENERæ"EBAUUNGSPLANæ
„Erweiterung Lebensmittelmarkt in Heldrungen“
Gemeinde Oldisleben
sæ "ESCHLÔSSEæDESæ'EMEINDERATESæVOMæ
7. Der Abwasserzweckverband informiert:
sæ )NFORMATIONENæZUMæ"EKANNTMACHUNGSTEXT
8. Aus unserer Verwaltungsgemeinschaft
sæ 4ERMINEæ!MTSBLATTæ
sæ 3CHLIE”UNGSTAGEæIMæ$EZEMBER
6. Aus unserer Stadt und den Gemeinden
Stadt Heldrungen
sæ 7EIHNACHTSGRԔEæDESæ"ÔRGERMEISTERS
Gemeinde Oberheldrungen
sæ Knutfest
Gemeinde Oldisleben
sæ 'RU”WORTæDESæ"ÔRGERMEISTERS
sæ )NFORMATIONæZUæDENæ3PRECHZEITENæ
sæ 7EIHNACHTSMARKTææINæ/LDISLEBEN
7. Aus unseren Vereinen
Angelverein Heldrungen
sæ 7EIHNACHTSWÔNSCHE
8. Kirchliche Nachrichten
9. Wir gratulieren
10. Informationen
sæ 7EIHNACHTSMÜRCHENæu$IEæ3CHšNEæUNDæDASæ"IESTh
sæ 6ERANSTALTUNGENæDESæ0ANORAMAMUSEUMS
sæ 4AGæDERæOFFENENæ4ÔRæAMææ
Berufsausbildung oder höherer Schulabschluss
sæ $IEæ)(+æINFORMIERT
14. Da lacht die VGem
Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
Dienstag:...................... 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: ................. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag.............................................................. 09.00 - 11.00 Uhr
Hinweis:
Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar,
dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter:
www.vgem-schmuecke.de
Nr. 25/2016
Öffnungszeiten Standesamt
Am Bahnhof 43, Heldrungen
Dienstag:......... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: .... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
Dienstag .......................................................... 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag ...................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
Telefon: ................................................................. 034673/78618
Sprechzeiten und Rufnummern
der Bürgermeister
Bretleben
Herr Bürgermeister Hoffmann ..................... Tel.: 034673 / 91244
Donnerstag: ..................................................... 17:00 - 18:00 Uhr
Etzleben
Herr Bürgermeister Boldt
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat: ............. 18:00 - 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gorsleben
Herr Bürgermeister Strickrodt ...................... Tel.: 034673 / 91413
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: ................. 17:00 - 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Hauteroda
Herr Bürgermeister Eichholz ....................... Tel.: 034673 / 91271
Dienstag:.......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr
Stadt Heldrungen
Herr Bürgermeister Enke ............................. Tel.: 034673 / 70910
Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: ................................................... nach Vereinbarung
Freitag:........................................................... nach Vereinbarung
Hemleben
Herr Bürgermeister Görn
jeden 1. Montag im Monat: .............................. 17:00 - 19:00 Uhr
Oberheldrungen
Frau Bürgermeisterin Weber ...................... Tel.: 034673 / 91414
jeden 2. und 4. Freitag im Monat:..................... 17:30 - 19:00 Uhr
Oldisleben
Herr Bürgermeister Pötzschke..................... Tel.: 034673 / 91388
Montag:............................................................ 12:00 - 13:00 Uhr
Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde
Donnerstag: ..................................................... 12:00 - 13:00 Uhr
Freitag:........................................................... nach Vereinbarung
Oldisleben, Ortsteil Sachsenburg
Herr Ortsteilbürgermeister Wollweber ......... Tel.: 034673 / 96107
Termine nach telefonischer Rücksprache
Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem
jeden 2. Dienstag im Monat ............................. 17.00 - 18.00 Uhr
Telefon: 034673 / 72138
Öffnungszeiten der Bibliotheken
der Mitgliedsgemeinden
Gorsleben:
Gartenweg 187, 06577 Gorsleben
Mittwoch: ......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr
Heldrungen:
Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen
Montag: ........................................................... 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: ......................................................... 14:00 - 18:00 Uhr
Telefon: ............................................................... 034673/91376
Oberheldrungen:
Hauptstraße 29, 06577 Oberheldrungen
jeden 1. Mittwoch im Monat ............................. 16:00 - 18:00 Uhr
Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsbereich
Telefondurchwahl / E-Mail-Adresse
Zentrale:
Telefon .................................................................... 034673/7210
Fax .......................................................................... 034673/7222
E-Mail ................................................ [email protected]
An der Schmücke
-3-
Hauptamt/Kämmerei
Gemeinschaftsvorsitzender
7212
Herr Nöthlich
[email protected]
Hauptamt Sekretariat, Sitzungsdienst,
Kommunalrecht
7211
[email protected]
Hauptamt - Personal
7223
Frau Both
[email protected]
Hauptamt Beschaffung, Amtsblatt,
Personal
7223
Frau Steinhof
[email protected]
Hauptamt Poststelle, Soziales,
Sitzungsdienst
7224
Frau Brademann
[email protected]
Kämmerei - Steuern,
Finanzverwaltung
7216
Frau Main
[email protected]
Kämmerei - Abgaben,
Mieten und Pachten
7226
&RAUæ0AN”Eæ
PANSSE VGEMSCHMUECKEDE
Kämmerei Haushalt und Finanzen 7226
&RAUæ:IMMERMANNææ
ZIMMERMANN VGEMSCHMUECKEDE
Kasse
Frau Schmidt
(Kassenleiterin)
7214
[email protected]
Frau Blume
7220
[email protected]
Bau- und Ordnungsamt
Sachgebietsleiter
72135
Herr Lange
[email protected]
Einwohnermeldeamt
72136
Herr Schulze
[email protected]
Frau Döring
Standesamt
7217
Frau Schulze
[email protected]
Frau Brademann
Fax
7215
Friedhofsverwaltung
Frau Schulze
7217
[email protected]
Frau Walentin
7221
[email protected]
Ordnungsamt
72132
Frau Werner
[email protected]
Ordnungsamt - Vollzugsdienst
Frau Graf
72131
[email protected]
&RAUæ:IMMERæ
[email protected]
Bauamt - Bauen,
Liegenschaften,
Investitionen
7225
Frau Axthelm
[email protected]
Bauamt - Beiträge,
Sondernutzung,
Straßenbeleuchtung
7225
Herr Gottschlich
[email protected]
Schwimmbäder
der Verwaltungsgemeinschaft
(tel. erreichbar nur während der Freibadsaison)
Naturschwimmbad Heldrungen
Telefon: ................................................................ 034673/78178
Schwimmbad Oldisleben
Telefon: .............................................................. 0151/56989522
Schwimmbad Harras
Telefon: .............................................. derzeit tel. nicht erreichbar
Nr. 25/2016
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“
Sprechzeiten der Geschäftsstelle
des AZV „Thüringer Pforte“
$IEæ'ESCHÜFTSSTELLEæDESæ!:6æu4HÔRINGERæ0FORTEhæBEFINDETæSICHæIMæ
2ATHAUSæDERæ'EMEINDEæ/LDISLEBENææ%TAGEæ:Iæææ
Sprechzeiten:
Dienstag:............................. 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
Telefonnummern der Geschäftsstelle
des AZV „Thüringer Pforte“
Werkleiter
Herr Wicht ..................... 034673/9 98 77
[email protected]
Finanzen
Frau Webendörfer ......... 034673/9 98 78
[email protected]
Gebührenerhebung/
Kasse
Frau Kraft ...................... 034673/9 14 61
[email protected]
Niederschlagswasser/
&ÜKALSCHLAMM
entsorgung
Frau Grube ................... 034673/9 14 63
[email protected]
Allgemeinde Verwaltung/
Sekretariat
Frau Tettenborn ............ 034673/9 98 79
[email protected]
Frau Leich .................... 034673/9 98 79
[email protected]
Fax: ............................... 034673/9 14 62
3TšRFÜLLEæKšNNENæNACHæ$IENSTSCHLUSSæUNDæANæDENæ7OCHENENDENæ
unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 034673/168764
Seniorenbetreuung
„Haus Martha“ GmbH
Karl-Marx-Str. 7, 06578 Oldisleben
Telefon: ............................................................ 034673 168 200
Fax: ........................................................... 034673 168 200 195
Homepage: http://www..haus-martha-in-oldisleben.de
Kinderärztlicher Notdienst
im Kyffhäuserkreis
!BæDEMææWIRDæIMæ+YFFHÜUSERKREISæAU”ERHALBæDERæNORMALENæ3PRECHZEITENæEINæNEUERæKINDERÜRZTLICHERæ.OTDIENSTæEINGErichtet.
Notdienstsprechzeiten:
Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und
sowie am 24.12. und 31.12.
von 16 Uhr bis 19 Uhr
Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können
Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:
03632 59330
$ERæ KINDERÜRZTLICHEæ .OTDIENSTæ WIRDæ INæ DERæ 0RAXISæ DESæ JEWEILSæ
diensthabenden Arztes durchgeführt.
!U”ERHALBæ DIESERæ 3PRECHZEITENæ WERDENæ KINDERÜRZTLICHEæ .OTFÜLLEæ
VOMæALLGEMEINENæÜRZTLICHENæ.OTDIENSTæMITVERSORGTæ$IESENæERREIchen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle 03632
59330.
Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte
sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112.
Eine Initiative
der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises
und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
An der Schmücke
-4-
Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
Thüringer Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
für das Jahr 2017
!UFGRUNDæDESæeææ!BSææeææ3ATZææ.Rææeææ!BSææ3ATZææUNDæ
æUNDæ!BSææSOWIEæeææ!BSææ3ATZææ!BSææ3ATZææUNDæ!BSææ
des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der
&ASSUNGæVOMææ-ÜRZææ'6")æ3ææZULETZTæGEÜNDERTæDURCHæ
Artikel 1 des Gesetzes vorn 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299),
hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 28. September
2016 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1)æ :URæ %RHEBUNGæ DERæ4IERSEUCHENKASSENBEITRÜGEæ FÔRæ DASæ *AHRæ
æ WERDENæ DIEæ "EITRAGSSÜTZEæ FÔRæ DIEæ EINZELNENæ4IERARTENæ WIEæ
folgt festgesetzt
1.
Pferde, Esel, Maultiere und
Maulesel
je Tier 4,20 Euro
2.
Rinder einschließlich Bisons, Wisente
und Wasserbüffel
2.1
Rinder bis 24 Monate
je Tier 6,00 Euro
2.2
Rinder über 24 Monate
je Tier 6,50 Euro
3.
Schafe und Ziegen
3.1
Schafe bis 9 Monate
je Tier 0,10 Euro
3.2
Schafe über 9 bis 18 Monate
je Tier 1,00 Euro
3.3
Schafe über 18 Monate
je Tier 1,00 Euro
ææ :IEGENæBISææ-ONATEææ
JEæ4IERææ%URO
ææ :IEGENæÔBERææ-ONATEæBISææ-ONATEææ JEæ4IERææ%URO
ææ :IEGENæÔBERææ-ONATEææ
JEæ4IERææ%URO
4.
Schweine
ææ :UCHTSAUENæNACHæERSTERæ"ELEGUNG
4.1.1 weniger als 20 Sauen
je Tier 1,20 Euro
4.1.2 20 und mehr Sauen
je Tier 1,60 Euro
4.2
Ferkel bis 30 kg
je Tier 0,60 Euro
ææ SONSTIGEæ:UCHTæUNDæ-ASTSCHWEINEæÔBERææKG
4.3.1 weniger als 50 Schweine
je Tier 0,90 Euro
4.3.2 50 und mehr Schweine
je Tier 1,20 Euro
Absatz 4 bleibt unberührt.
5.
Bienenvölker
je Volk 1,00 Euro
6.
Geflügel
6.1
Legehennen über 18 Wachen und
æ
(ÜHNEææ
JEæ4IERææ%URO
6.2
Junghennen bis 18 Wochen
æ
EINSCHLIE”LICHæ+ÔKENææ
JEæ4IERææ%URO
6.3
Mastgeflügel (Broiler)
einschl. Küken
je Tier 0,03 Euro
ææ %NTENæ'ÜNSEæUNDæ4RUTHÔHNER
æ
EINSCHLIE”LICHæ+ÔKENæ
æJEæ4IERææ%URO
7.
Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der umgeSETZTENæ4IEREæDESæ6ORJAHRESæNACHæeææ!BSæ
æ
$ERæ-INDESTBEITRAGæBETRÜGTæFÔRæJEDENæBEITRAGSPFLICHTIGENæ
Tierhalter insgesamt 6,00 Euro
Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2017 keine
"EITRÜGEæERHOBEN
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer
!RTæ ANZUSEHENæ DIEæ RÜUMLICHæ ZUSAMMENGEHALTENæ ODERæ GEMEINsam versorgt werden.
(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und SchlachtVIEHæ DASæ6IEHHšFENæ ODERæ 3CHLACHTSTÜTTENæ ZUGEFÔHRTæ WURDEæ UNterliegen nicht der Beitragspflicht.
(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2
WIRDæJEæ4IERæUMææVæ(æERMܔIGTæWENN
ææ $ERæ%NDMASTBETRIEBæGEMܔæDERæ3CHWEINE3ALMONELLEN
Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im
%RGEBNISæDERæ5NTERSUCHUNGENæGEMܔæDIESERæ6ERORDNUNGæFÔRæ
Nr. 25/2016
DENæ:EITRAUMææ*ANUARææBISææ$EZEMBERææINæDIEæ
Kategorie I eingestuft worden.
2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der
SPEZIALISIERTEæ&ERKELAUFZUCHTBETRIEBæGILTæGEMܔæDEMæu0ROGRAMMæZURæ3ALMONELLENÔBERWACHUNGæINæ3CHWEINEBESTÜNden in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf
DERæ"ASISæEINERæFÔRæDENæ"ESTANDæREPRÜSENTATIVENæ3TICHPROBEæ
in Kategorie I eingestuft.
$IEæ%INSTUFUNGæNACHæ.RææODERæDIEæ"ESCHEINIGUNGæGEMܔæ!NLAGEæ
2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse
durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2017 schriftlich vorZULEGENæ&ÜLLTæEINæ"ETRIEBæUNTERæ.RææUNDææGEMISCHTERæ"ETRIEBæ
GILTæDERæERMܔIGTEæ"EITRAGSSATZæSOWEITæJEWEILSæDASæ6ORLIEGENæDERæ
Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.
§2
(1)æ&ÔRæDIEæ"ERECHNUNGæDERæ"EITRÜGEæFÔRæ0FERDEæ%SELæ-AULTIEREæ
-AULESELæ2INDERæ3CHAFEæ:IEGENæ3CHWEINEæ"IENENVšLKERæUNDæ
Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei
DERæGEMܔæeææ!BSææ4HÔR4IER'ES'æDURCHGEFÔHRTENæAMTLICHENæ
Erhebung am Stichtag 3. Januar 2017 vorhanden waren.
(2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen ErheBUNGSVORDRUCKESæ -ELDEBOGENæ SPÜTESTENSæ ZWEIæ7OCHENæ NACHæ
dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und
DIEæ !RTæ UNDæ DIEæ :AHLæ DERæ BEIæ IHNENæ AMæ 3TICHTAGæ VORHANDENENæ
Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch
vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der
Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen.
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet
oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart
in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich
der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch,
wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die
:AHLæ DERæ4IEREæ MITæ !USNAHMEæ DERæ )Mæ "ESTANDæ NACHGEBORENENæ
Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei
Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumelDENDENæ4IEREæERHEBTæDIEæ4IERSEUCHENKASSEæ"EITRÜGEæNACHæeæ
(4)æ+EINEæZUSÜTZLICHENæ"EITRÜGEæWERDENæERHOBENæWENNæEINæGEmeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und
in denselben Stellungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur
vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann
auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere
seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes
für das Jahr 2017 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die
Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen.
Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der
Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und
DERENæ .ACHZUCHTæ GRUNDSÜTZLICHæ KEINæ !NSPRUCHæ AUFæ 'EWÜHRUNGæ
von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann
die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.
(5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2017 keinen amtlichen
Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31.
März 2017 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.
(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeWEILSæMA”GEBLICHENæ&RISTENæNACHæDENæ!BSÜTZENæææODERææNICHTæ
ODERæNICHTæVOLLSTÜNDIGæGEMELDETæKANNæDIEæ4IERSEUCHENKASSEæAUFæ
DERæ'RUNDLAGEæDESæeææ4HÔR4IER'ES'æDIEæAMTLICHæANDERWEITIGæ
ERMITTELTENæ$ATENæZUæDIESENæ4IERENæZUMæ:WECKEæDERæ"EITRAGSERhebung nutzen.
(7) 6IEHHÜNDLERæHABENæDIEæ:AHLæDERæIMæ6ORJAHRæUMGESETZTENæ0FERde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des
umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2017 anzugeben.
&ÔRæDIEæ"EITRAGSBERECHNUNGæISTæDIEæ:AHLæVIERæVæ(æDERæIMæ6ORJAHRæ
UMGESETZTENæ4IEREæMA”GEBEND
!BSATZææGILTæENTSPRECHENDæ6IEHHÜNDLERæIMæ3INNEæDERæ"EITRAGSsatzung sind natürliche oder juristische Personen, die
ææ MITæ4IERENæNACHæ3ATZææGEWERBSMܔIGæ(ANDELæTREIBENæUND
ææ 4IERHÜNDLERSTÜLLEæUNTERHALTENæODERæFALLSæDIESæNICHTæZUTRIFFT
diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.
An der Schmücke
-5-
§3
$IEæ"EITRÜGEæWERDENæGEMܔæeææ!BSææ4HÔR4IER'ES'æDURCHæDIEæ
4IERSEUCHENKASSEæ VONæ DENæ 4IERHALTERNæ ERHOBENæ $IEæ "EITRÜGEæ
NACHæ eæ æ !BSæ æ WERDENæ AMæ æ -ÜRZæ æ FÜLLIGæ DIEæ "EITRÜGEæ
NACHæ eæ æ !BSæ æ æ UNDæ æ ZWEIæ7OCHENæ NACHæ :UGANGæ DESæ "EITRAGSBESCHEIDESæ %INEæ ANTEILIGEæ 2ÔCKERSTATTUNGæ VONæ "EITRÜGENæ
bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht
§4
(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft
ææ BEIæDENæVORGESCHRIEBENENæ%RHEBUNGENæNACHæeææEINENæ
4IERBESTANDæNICHTæODERæVERSPÜTETæANGEBENæEINEæZUæGERINGEæ
Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder
ææ IHREæ"EITRAGSPFLICHTæNICHTæERFÔLLENæINSBESONDEREæDIEæ"EITRÜGEæ
NICHTæRECHTZEITIGæODERæNICHTæVOLLSTÜNDIGæBEZAHLEN
ENTFÜLLTæ GEMܔæ eæ æ !BSæ æ UNDæ æ4IER'ES'æ DERæ !NSPRUCHæ AUFæ
%NTSCHÜDIGUNGæUNDæ%RSTATTUNGæDERæ+OSTENæNACHæeææ!BSææ3ATZæ
2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der TierseuCHENKASSEæNACHæeææUNDæeææ4HÔR4IER'ES'æeææ!BSææUNDææ
TierGesG bleibt unberührt.
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der TierseuchenKASSEæIMæ:USAMMENHANGæMITæDERæJÜHRLICHENæAMTLICHENæ%RHEBUNGæ
NACHæeææ!BSææUNDææ4HÔR4IER'ES'æODERæDERæ"EITRAGSERHEBUNGæ
NACHæ eæ æ !BSæ æ4HÔR4IER'ES'æ GEGEBENENFALLSæ AUSæ6ORJAHRENæ
GESCHULDETENæRÔCKSTÜNDIGENæ"ETRÜGEæ-AHNGEBÔHRENæ!USLAGENæ
3ÜUMNISZUSCHLÜGEæBEGLICHENæHAT
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug
AUFæ3CHADENSFÜLLEæUNDæDAMITæVERBUNDENEæ"EIHILFEANTRÜGEæDEæVORæ
DERæNACHæeææ!BSæææODERææMA”GEBLICHENæ-ELDEFRISTæODERæVORæ
DEMæ NACHæ eæ æ MA”GEBLICHENæ &ÜLLIGKEITSDATUMæ GESTELLTæ WURDENæ
absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird.
§5
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 28.
September 2016 beschlossene Satzung der Thüringer TierseuCHENKASSEæÔBERæDIEæ%RHEBUNGæVONæ4IERSEUCHENKASSENBEITRÜGENæ
für das Jahr 2017 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
&RAUENæUNDæ&AMILIEæUNDæVOMææ/KTOBERææGEMܔæeææ!BSæ
æUNDæeææ3ATZææIæ6æMæeææ3ATZææ.Rææ4HÔR4IER'ES'æGENEHmigt.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Jena, 1. November 2016
Dr. Karsten Donat
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
Nr. 25/2016
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 6
Ist-Stimmen ............................................................................... 6
angenommen lt. Antrag ............................................................. 4
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 2
Beschluss Nr. B 2016/0009 (Vorlagen-Nr. V 2016/0010)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über die Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung der Gemeinde Etzleben
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæBESCHLIE”TæDIEæ!UFHEBUNGSSATZUNGæZURæ"AUMschutzsatzung der Gemeinde Etzleben.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 6
Ist-Stimmen ............................................................................... 6
angenommen lt. Antrag ............................................................. 6
angenommen mit Änderung ...................................................... 9
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0010 (Vorlagen-Nr. V 2016/0011)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über die Baumschutzsatzung der Gemeinde Etzleben
Beschluss
$ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIE”Tæ ÔBERæ DIEæ "AUMSCHUTZSATZUNGæ DERæ
Gemeinde Etzleben.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 6
Ist-Stimmen ............................................................................... 6
angenommen lt. Antrag ............................................................. 6
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Gemeinde Gorsleben
Beschlüsse des Gemeinderates Gorsleben
06. Sitzung am 17.11.2016
Gemeinde Etzleben
Beschlüsse des Gemeinderates Etzleben
03. Sitzung am 08.12.2016
Beschluss Nr. B 2016/0008 (Vorlagen-Nr. V 2016/0008)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zum Bestand und Fortentwicklung der
Verwaltungsgemeinschaft ‚An der Schmücke‘ im Rahmen der
Gebietsreform 2018
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæDERæ'EMEINDEæ%TZLEBENæBESCHLIE”TæDASSæSICHæ
DIEæ'EMEINDEæIMæ:UGEæDERæ5MSETZUNGæDERæDURCHæDASæ4HÔRINGERæ
Vorschaltgesetz zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien
3TÜDTEæ UNDæ KREISANGEHšRIGENæ 'EMEINDENæ 4HÔR'6'æ GESETZlich normierten Gebietsreform mit den anderen Gemeinden der
jetzigen Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ zu einer
4HÔRINGERæ ,ANDGEMEINDEæ GEMæ eæ æ !BSæ æ4HÔR+/æ ZUSAMMENSCHLIE”Tæ 3OBALDæ ALLEæ VONæ DENæ -ITGLIEDSGEMEINDENæ EINHEITLICHæ
gefassten Beschlüsse vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt,
GEMܔæDENæ"ESTIMMUNGENæDESæ4HÔR'6'æEINENæ!NTRAGæANæDASæ
ZUSTÜNDIGEæ-INISTERIUMæZUæSTELLEN
Beschluss Nr. B 2016/0001 (Vorlagen-Nr. V 2016/0007)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gorsleben für die Haushaltsjahre 2014 - 2023
Beschluss
$ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIE”Tæ ÔBERæ DIEæ ALSæ !NLAGEæ BEIGEFÔGTEæ æ
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gorsleben für die Haushaltsjahre 2014 - 2023
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 9
Ist-Stimmen ............................................................................... 6
angenommen lt. Antrag ............................................................. 6
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0002 (Vorlagen-Nr. V 2016/0010)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zum Bestand und Fortentwicklung der
Verwaltungsgemeinschaft ‚An der Schmücke‘ im Rahmen der
Gebietsreform 2018
An der Schmücke
-6-
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæDERæ'EMEINDEæ'ORSLEBENæBESCHLIE”TæDASSæSICHæ
DIEæ'EMEINDEæIMæ:UGEæDERæ5MSETZUNGæDERæDURCHæDASæ4HÔRINGERæ
Vorschaltgesetz zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien
3TÜDTEæ UNDæ KREISANGEHšRIGENæ 'EMEINDENæ 4HÔR'6'æ GESETZlich normierten Gebietsreform mit den anderen Gemeinden der
jetzigen Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ zu einer
4HÔRINGERæ ,ANDGEMEINDEæ GEMæ eæ æ !BSæ æ4HÔR+/æ ZUSAMMENSCHLIE”Tæ 3OBALDæ ALLEæ VONæ DENæ -ITGLIEDSGEMEINDENæ EINHEITLICHæ
gefassten Beschlüsse vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt,
GEMܔæDENæ"ESTIMMUNGENæDESæ4HÔR'6'æEINENæ!NTRAGæANæDASæ
ZUSTÜNDIGEæ-INISTERIUMæZUæSTELLEN
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 9
Ist-Stimmen ............................................................................... 6
angenommen lt. Antrag ............................................................. 4
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 2
Nr. 25/2016
Beschluss Nr. B 2016/0003 (Vorlagen-Nr. V 2016/0009)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zur Neuregelung der UmsatzbesteueRUNGæDERæšFFENTLICHENæ(ANDææ%RKLÜRUNGæNACHæeææ!BSææ3ATZææ
UStG gegenüber dem Finanzamt zur weiteren Anwendung des
eæ æ !BSæ æ 53T'æ INæ DERæ AMæ æ GELTENDENæ &ASSUNGæ FÔRæ
SÜMTLICHEæ NACHæ DEMæ æ UNDæ VORæ DEMæ æ AUSgeführten Leistungen durch die Gemeinde als juristische Person
des öffentlichen Rech
Beschluss
Der Gemeinderat möge über Wahrnehmung der sog. Optionswahl in der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes beschlie”EN
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 9
Ist-Stimmen ............................................................................... 6
angenommen lt. Antrag ............................................................. 6
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Stadt Heldrungen
Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung
Lebensmittelmarkt in Heldrungen, Bahnhofstraße 11“
Aufstellungsbeschluss
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Heldrungen hat in der Stadtratssitzung
am 28.11.2016 den Aufstellungsbeschluss (Nr. 2016/0063) und
den Billigungs- und Auslegungsbeschluss (Nr. 2016/0064) zum
Bebauungsplan „Erweiterung Lebensmittelmarkt in Heldrungen,
"AHNHOFSTRA”EæhæGEFASST
:IELæDERæ0LANAUFSTELLUNGæISTæESæDURCHæDIEæ!USWEISUNGæDESæ0LANgebietes als Sondergebiet Einzelhandel die Voraussetzungen für
DIEæ 3CHAFFUNGæ EINESæ GRO”FLÜCHIGENæ %INZELHANDELSSTANDORTESæ ZUæ
sichern.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Lebensmittelmarkt in Heldrungen, Bahnhofstr. 11“
LIEGTæINæDERæ:EITæVOM
02.01.2017 bis 03.02.2017
in der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“, Bauamt,
!Mæ"AHNHOFæææ(ELDRUNGENæ:IMMERææZUæDENæ$IENSTzeiten öffentlich aus.
Dienstzeiten:
Montag, Mittwoch,
Donnerstag:
9.00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Dienstag:
9.00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
9.00 - 12:00 Uhr
Alle Bürger haben im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Möglichkeit der Einsichtnahme. Anregungen und Hinweise können
WÜHRENDæ DERæ !USLEGUNGSZEITæ SCHRIFTLICHæ ODERæ ZURæ .IEDERSCHRIFTæ
beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Heldrungen vorgebracht werden.
Enke
Bürgermeister
Heldrungen, den 09.12.2016
An der Schmücke
-7-
Gemeinde Oldisleben
Beschlüsse des Gemeinderates Oldisleben
06. Sitzung am 14.11.2016
Beschluss Nr. B 2016/0030 (Vorlagen-Nr. V 2016/0034)
Gegenstand der Beschlussvorlage
"ERATUNGæ UNDæ !BWÜGUNGSBESCHLUSSæ ZUMæ %NTWURFæ DESæ "EBAUungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Ehemalige Deponie“
Oldisleben
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæBESCHLIE”TæÔBERæDIEæ!BWÜGUNGæDERæEINGEGANGENENæ3TELLUNGNAHMENæDERæ"EHšRDENæ4RÜGERæšFFENTLICHERæ"ELANGEæUNDæDERæ™FFENTLICHKEITæNACHæeææ!BSææUNDæeææ!BSææ"AU'"æ
GEMܔæDERæVORLIEGENDENæ:USAMMENSTELLUNG
$IEæ BESCHLOSSENENæ ÇNDERUNGENæ UNDæ %RGÜNZUNGENæ SINDæ INæ DENæ
Plan einzuarbeiten.
$IEæ "EHšRDENæ4RÜGERæ šFFENTLICHERæ "ELANGEæ UNDæ DIEæ "ÔRGERæ SINDæ
VOMæ%RGEBNISæDERæ!BWÜGUNGæINæ+ENNTNISæZUæSETZEN
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0031 (Vorlagen-Nr. V 2016/0035)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Ehemalige Deponie“ Oldisleben
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæDERæ'EMEINDEæ/LDISLEBENæBESCHLIE”TæDENæ"Ebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Ehemalige Deponie“
NACHæeææ!BSææ"AU'"æALSæ3ATZUNGæ$IEæ"EGRÔNDUNGæZUMæ"Ebauungsplan wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung ist
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die SatZUNGæ MITæ "EGRÔNDUNGæ WÜHRENDæ DERæ $IENSTSTUNDENæ EINGESEHENæ
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0032 (Vorlagen-Nr. V 2016/0032)
Gegenstand der Beschlussvorlage
"ERATUNGæUNDæ"ESCHLUSSæZURæ!BWÜGUNGæGEMܔæeææ!BSææUNDæ
eææAæ!BSææ3ATZææ"AU'"æZURææVEREINFACHTENæÇNDERUNGæDESæ
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oldisleben“
Beschluss
$IEæ"ETEILIGUNGæDERæ™FFENTLICHKEITæSOWIEæDIEæ"EHšRDENBETEILIGUNGæ
und die Beteiligung der Nachbargemeinden zum Entwurf der 2.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Oldisleben“ sind erfolgt.
$ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIE”Tæ DIEæ !BWÜGUNGæ DERæ VORGEBRACHTENæ
Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und NachbarGEMEINDENæ ENTSPRECHENæ DENæ INæ DERæ !NLAGEæ BEIGEFÔGTENæ !BWÜGUNGSVORSCHLÜGENæ$IEæ!NLAGEææISTæ"ESTANDTEILæDERæ"ESCHLUSSvorlage.
$IEæ6ERWALTUNGæWIRDæBEAUFTRAGTæDIEæ"EHšRDENæUNDæSONSTIGENæ4RÜger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben,
von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Nr. 25/2016
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0033 (Vorlagen-Nr. V 2016/0033)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Satzungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oldisleben“
Beschluss
$ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIE”Tæ DIEæ æ VEREINFACHTEæ ÇNDERUNGæ DESæ
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oldisleben“, bestehend aus
der Planzeichnung und Begründung, als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. vereinfachte Änderung
GEMܔæeææ!BSææ3ATZææ4HÔR+/æDERæ2ECHTSAUFSICHTSBEHšRDEæ
vorzulegen.
$IEæ 3ATZUNGæ ISTæ GEMܔæ eæ !BSæ æ 3ATZæ æ4HÔR+/æ FRÔHESTENSæ
nach Ablauf eines Monats ortsüblich bekanntzumachen, sofern
die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet. DaBEIæISTæANZUGEBENæWOæDERæ0LANæMITæDERæ"EGRÔNDUNGæWÜHRENDæDERæ
Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0034 (Vorlagen-Nr. V 2016/0030)
Gegenstand der Beschlussvorlage
"ERATUNGæ UNDæ !BWÜGUNGSBESCHLUSSæ ZUMæ GEMEINSAMENæ &LÜchennutzungsplan der Stadt Heldrungen und der Gemeinde Oldisleben
Beschluss
$ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIE”Tæ DIEæ EINGEGANGENENæ ÇNDERUNGENæ
UNDæ3TELLUNGNAHMENæDERæ4RÜGERæšFFENTLICHERæ"ELANGEæ4™"æNACHæ
eæææ"AU'"æUNDæDERæ™FFENTLICHKEITæNACHæeæææ"AU'"æZUMæ
GEMEINSAMENæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANæ3TADTæ(ELDRUNGENæUNDæ'EMEINDEæ /LDISLEBENæ ABZUWÜGENæ INæ DENæ 0LANæ EINZUARBEITENæ UNDæ
DASæ%RGEBNISæDERæ!BWÜGUNGæUNDæDESSENæ"EGRÔNDUNGæDENæ4™"æ
mitzuteilen.
$IEæAMææVERSANDTEæ!NLAGEæ!BWÜGUNGSERGEBNISæISTæ
Bestandteil der Beschlussvorlage.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0035 (Vorlagen-Nr. V 2016/0031)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum geMEINSAMENæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANæDERæ3TADTæ(ELDRUNGENæUNDæDERæ
Gemeinde Oldisleben
Beschluss
$ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIE”Tæ DENæ GEMEINSAMENæ &LÜCHENNUTZUNGSPLANæ UNDæ DENæ %RLÜUTERUNGSBERICHTæ INæ DERæ VORLIEGENDENæ
&ASSUNGæZUæBILLIGENæ$ERæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANæUNDæDERæ%RLÜUTERUNGSBERICHTæWERDENæENTSPRECHENDæeææ!BSææ"AU'"æšFFENTLICHæ
für die Dauer eines Monats ausgelegt. Die Bekanntmachung der
Auslegung erfolgt eine Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich.
An der Schmücke
-8-
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0039 (Vorlagen-Nr. V 2016/0036)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung
2011 und die Entlastung des Bürgermeisters
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæMšGEæBESCHLIE”EN
Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.06.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister
für die Haushaltsführung Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0040 (Vorlagen-Nr. V 2016/0041)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung
2012 und die Entlastung des Bürgermeisters
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæMšGEæBESCHLIE”EN
Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.06.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister
für die Haushaltsführung Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0041 (Vorlagen-Nr. V 2016/0037)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung
2013 und die Entlastung des Bürgermeisters
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæMšGEæBESCHLIE”EN
Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.07.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister
für die Haushaltsführung Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0042 (Vorlagen-Nr. V 2016/0043)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung
2014 und die Entlastung des Bürgermeisters
Nr. 25/2016
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæMšGEæBESCHLIE”EN
Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.07.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister
für die Haushaltsführung Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0043 (Vorlagen-Nr. V 2016/0038)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung
2015 und die Entlastung des Bürgermeisters
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæMšGEæBESCHLIE”EN
Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.07.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister
für die Haushaltsführung Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0036 (Vorlagen-Nr. V 2016/0039)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæBESCHLIE”TæDIEæ(AUSHALTSSATZUNGæFÔRæDASæ(AUShaltsjahr 2017 mit Anlagen. Der nachstehende Satzungstext ist
Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0037 (Vorlagen-Nr. V 2016/0040)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss des Finanzplans und InvestitionsproGRAMMSæFÔRæDENæ:EITRAUMæææ
Beschluss
$ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIE”Tæ DENæ &INANZPLANæ UNDæ DASæ )NVESTITIONSPROGRAMMæ FÔRæ DENæ :EITRAUMæ æ æ æ $IEæ ANGEFÔHRTENæ
Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind
Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
An der Schmücke
-9-
Beschluss Nr. B 2016/0038 (Vorlagen-Nr. V 2016/0028)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zur Neuregelung der UmsatzbesteueRUNGæDERæšFFENTLICHENæ(ANDææ%RKLÜRUNGæNACHæeææ!BSææ3ATZææ
UStG gegenüber dem Finanzamt zur weiteren Anwendung des
eæ æ !BSæ æ 53T'æ INæ DERæ AMæ æ GELTENDENæ &ASSUNGæ FÔRæ
SÜMTLICHEæ NACHæ DEMæ æ UNDæ VORæ DEMæ æ AUSgeführten Leistungen durch die Gemeinde als juristische Person
des öffentlichen Rech
Beschluss
Der Gemeinderat möge über Wahrnehmung der sog. Optionswahl in der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes beschlie”EN
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 15
Ist-Stimmen ............................................................................. 12
angenommen lt. Antrag ........................................................... 12
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Der AZV „Thüringer Pforte“ informiert
Bekanntmachung
$ERæ æ 3ATZUNGæ ZURæ ÇNDERUNGæ DERæ %NTWÜSSERUNGSSATZUNGæ DESæ
Abwasserzweckverbandes „Thüringer Pforte“ wurde mit SchreiBENæ VOMæ æ DIEæ %INGANGSBESTÜTIGUNGæ DERæ 2ECHTSAUFSICHTSBEHšRDEæ DESæ ,ANDRATSAMTESæ +YFFHÜUSERKREISæ ERTEILTæ $IEæ
Bekanntmachung erfolgt im Bekanntmachungsorgan „Thüringer
Allgemeine“.
Termine Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“ Jahrgang 2017
Ausgabe
01/2017
02/2017
03/2017
04/2017
05/2017
06/2017
07/2017
08/2017
09/2017
10/2017
11/2017
12/2017
13/2017
14/2017
15/2017
16/2017
17/2017
18/2017
19/2017
20/2017
21/2017
22/2017
23/2017
24/2017
25/2017
Abgabetermine
für Zuarbeiten
06.01.2017
20.01.2017
03.02.2017
17.02.2017
03.03.2017
17.03.2017
30.03.2017
13.04.2017
28.04.2017
12.05.2017
24.05.2017
09.06.2017
23.06.2017
07.07.2017
21.07.2017
04.08.2017
18.08.2017
01.09.2017
15.09.2017
29.09.2017
13.10.2017
27.10.2017
10.11.2017
24.11.2017
08.12.2017
Erscheinungstag
20.01.2017
03.02.2017
17.02.2017
03.03.2017
17.03.2017
31.03.2017
13.04.2017
28.04.2017
12.05.2017
26.05.2017
09.06.2017
23.06.2017
07.07.2017
21.07.2017
04.08.2017
18.08.2017
01.09.2017
15.09.2017
29.09.2017
13.10.2017
27.10.2017
10.11.2017
24.11.2017
08.12.2017
22.12.2017
Nr. 25/2016
Schließungstage
der Verwaltungsgemeinschaft
im Dezember 2016
Die Verwaltungsgemeinschaft an der Schmücke informiert
3IEæDASSæESæAUCHæIMæ$EZEMBERææWIEDERæ3CHLIE”UNGSTAGEæ
für die Verwaltung gbt.
Geschlossen bleibt die Behörde
am Mittwoch, dem 28.12.2016
und Freitag, den 30.12.2016
Stadt Heldrungen
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Liebe Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Heldrungen,
Weihnachten ist für die meisten Menschen auf der Welt das
wichtigste und schönste Fest im Jahr.
Die schöne Tradition besteht darin, an einander zu denken
und für das Erlebte zu danken.
Dankbar zu sein für die Dinge die wirklich wichtig sind, wie
zum Beispiel die Gesundheit, die man nicht einfach in Geschenkpapier wickeln und dann unter Christbaum legen kann.
Auch Glück kann man nicht einfach kaufen.
*EDOCHæSINDæ'ESUNDHEITæ:UFRIEDENHEITæUNDæEINæ,EBENæINæ&RIEden Dinge für die wir selbst nicht dankbar genug sein können.
Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel geben immer die
Gelegenheit das abgelaufene Jahr noch einmal zu betrachten.
$ASæ*AHRææWARæFÔRæUNSEREæ3TADTæAUCHæGEPRÜGTæDURCHæDIEæ
Bürgermeisterwahl im Juni.
Ich bin stolz und glücklich, das sie mir liebe Bürgerinnen
und Bürger auch für meine vierte Amtszeit mit überragender
Mehrheit wieder ihr Vertrauen geschenkt haben, (trotz einiger
Querelen von Mitgliedern unseres Stadtrates, die dem Ansehen unserer Stadt geschadet haben).
Dies zeigt doch das Vertrauen und die Anerkennung meiner
bisher geleisteten Arbeit zum Wohle unserer Stadt und unserer Bürger.
Kurz nach der Wahl haben wir uns Partei übergreifend zusammen gefunden um die positive Entwicklung unserer Stadt
fort zu setzen.
Deshalb haben wir im Dezember noch (in Dringlichkeit) eine
Stadtrats Sitzung durchgeführt und mit unserer Mehrheit Beschlüsse zum Bau des Altersheimes und den Bebauungsplan
„Naherholungsgebiet am Schwimmbad“ weiter gebracht.
$ENNæWIRæSINDæVONæIHNENæGEWÜHLTæUMæFÔRæSIEæDAæZUæSEINæUNDæ
ihnen sind wir rechenschaftspflichtig liebe Bürgerinnen und
Bürger.
Positiv möchte ich, für das fast hinter uns liegende Jahr, die
GUTEæ%NTWICKLUNGæUNSERERæ5NTERNEHMENæERWÜHNENæUNDæIHNENæ
für die gezahlten Gewerbesteuern und die geschaffenen ArBEITSPLÜTZEæDANKEN
!TTRAKTIVITÜTæGEWINNTæUNSEREæ:WIEBELSTADTæDURCHæDIEæ7IEDERBEsetzung der Kinderarztstelle, sowie die Niederlassung einer
Psychologin am Bahnhof und die Neueröffnung einer Praxis
FÔRæ,OGOPÜDIEæÔBERæDERæNEUENæ!POTHEKE
Sie sehen wir sind in verschiedenen Bereichen (Handel, MeDIZINæ7IRTSCHAFTæ+ITASæUSWæFÔRæEINENæ/RTæUNSERERæ'Rš”EæSEHRæ
³³³æ,ESENæ3IEæHIERZUæWEITERæAUFæDERæNÜCHSTENæ3EITEæ³³³
An der Schmücke
- 10 -
Nr. 25/2016
Gemeinde Oldisleben
gut aufgestellt, was die Lebens- und Liebenswürdigkeit ausmacht.
Einen Wermutstropfen gibt es für mich die Gebietsreform in
UNSEREMæ&REISTAATæ(IERæWIRDæUNSæERZÜHLTæDIEæ3TRUKTURENæSINDæ
ZUæKLEINæMÔSSENæGRš”ERæUNDæSOMITæWIRTSCHAFTLICHERæUNDæLEISTUNGSFÜHIGERæWERDEN
Jedoch habe ich hierzu eine andere Meinung, überall wo das
schon geschehen ist, in Sachsen und Sachsen-Anhalt, haBENæDIEæ-ENSCHENæLÜNGEREæ7EGEæKšNNENæSICHæMITæDENæNEUgeschaffenen Gebilde nicht identifizieren fühlen sich nicht
aufgehoben und mitgenommen, preiswerter wird das GanZEæAUCHæNICHTæUNDæWIRæSCHAFFENæUNSæINæDIESERæ:EITæNOCHæMEHRæ
„Wutbürger“. Es ist auch nicht wie in der Mathematik, wo minus mal minus plus ergibt. Arm und arm wird nicht reich.
Den Kommunen müsste mehr Geld zur Verfügung gestellt
WERDENæDENNæESæISTæWIEæZUæ$$2:EITENæICHæVERWALTEæNURæNOCHæ
einen Mangel, dabei wird hier unten Demokratie gemacht!
Entschuldigen sie meinen kleinen Ausflug.
Mein Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern die sich für die
Allgemeinheit engagieren in sozialen Einrichtungen, in den
Kirchgemeinden, ehrenamtlich ihre Freizeit und ihre Person
eingebracht haben.
Wie, wo und mit wem Sie die Feiertage begehen werden, ich
wünsche Ihnen, Ihren Angehörigen aber auch allen kranken
Bürgern und all denjenigen die sich gerade an Weihnachten
einsam und alleine sind, frohe und gesegnete Weihnachten
und alles Gute, Gesundheit, Glück und Harmonie und das ErREICHENæDERæPERSšNLICHæGESTECKTENæ:IELEæIMæNEUENæ*AHRæ
Ihr Bürgermeister
Norbert Enke
Gemeinde Oberheldrungen
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wie jedes Jahr kurz vor Weihnachten und dem
Jahreswechsel, möchte ich einen kurzen Abriss
über das zurückliegende Jahr 2016 geben.
Das Jahr 2016 war aus meiner Sicht als Bürgermeister der Gemeinde Oldisleben ein erfolgreiches Jahr. Wir sind in den letzten Jahren aus finanziellen Gründen wenige Schwerpunkte in der
Gemeinde angegangen. Das Jahr 2016 ist uns um
einiges mehr gelungen, auch auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde und einer guten
Planung und Organisation durch den Gemeinderat.
Wie in den vorausgegangenen Jahren sind alle
wichtigen Beschlüsse im Gemeinderat einstimmig
gefasst wurden. Auf deren Grundlage konnten wir
DIESESæ *AHRæ FOLGENDEæ -A”NAHMENæ ABSCHLIE”ENæ
bzw. stehen kurz vor dem Abschluss. Dies sind:
sæ DIEæ.EBENANLAGENæDERæ"æINæ3ACHSENBURG
sæ DIEæ3ANIERUNGæDESæ+IRCHBERGES
sæ DIEæ3ANIERUNGæDESæ3CHWIMMBADES
sæ DIEæ3ANIERUNGæDESæ&EUERWEHRGERÜTEHAUSES
Wir haben die organisatorischen Weichen gestellt,
dass in diesem Jahr ein Hamburger Investor ein
!LTENPFLEGEHEIMæIMæ:ENTRUMæVONæ/LDISLEBENæERšFFnen konnte und es mit Leben erfüllt. Es hat sich an
diesem Beispiel auch gezeigt, dass man an einem
:IELæ FESTHALTENæ MUSSæ UMæ BESONDERSæ AUCHæ ETWASæ
FÔRæUNSEREæÜLTERENæ-ENSCHEN-ITBÔRGERæZUæTUNæ3IEæ
fühlen sich in Oldisleben sehr wohl.
Gleiches trifft auch für die Sanierung der Schule, den Anbau des Grundschulbereiches an die
Thüringer Gemeinschaftsschule und deren Eröffnung im Herbst dieses Jahres zu. Es erfüllt uns
mit Stolz, dass diese Gemeinschaftsschule im
Bereich unserer Verwaltungsgemeinschaft „An der
Schmücke“ steht. Der Besucheransturm beim Tag
der offenen Tür am 9. Dezember zeigt auch, dass
es richtig war, hier die Initiative zu ergreifen. Leider kann ich es nicht ganz nachvollziehen, warum
man auf Oldisleben schlecht zu sprechen ist, nur
WEILæWIRæETWASæFÔRæDIEæ:UKUNFTæUNSERERæ+INDERæINæDERæ
Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ getan haben und uns hinter das Schulprojekt Oldisleben des Landkreises gestellt haben.
Als Gemeinde Oldisleben haben wir uns für das
Sanierungsprojekt „Sportplatz“ des VfB Oldisleben
e.V. eingesetzt und mit einem Anteil von 10.000
€ unterstützt. Der VfB Oldisleben e.V. konnte das
Projekt mit Fördermitteln des Landes Thüringen
und des Landkreises durchführen. Wir verfügen
heute über einen zweiten Sportplatz und moderne
Schulsportanlagen. Diese Projekte wurden durch
die Gemeinde befürwortet, unterstützt und zum
Teil begleitet. Sie sind eine Bereicherung für die
Gemeinde und für den Verwaltungsbereich.
:URÔCKæZUæDENæ3CHWERPUNKTENæDERæ'EMEINDEæHINSICHTLICHæDERæ"AUMA”NAHMENæFÔRæDASæ*AHRæ
Die Eröffnung der B-86 mit Nebenanlagen im Juni
dieses Jahres hat gezeigt, dass Dank der Baufirma-Bauer und dem Planer eine sehr gute Anlage
in Sachsenburg gelungen ist. Bei der Einfahrt in
Sachsenburg von allen drei Richtungen ergibt sich
ein sehr gutes Ortsbild. Lang hat es gedauert, bis
wir die Sanierung des Kirchberges geplant haben.
Jetzt erfreut sich die Bevölkerung an der neuen
Anlage.
Die Entscheidung aus dem vergangenen Jahr,
das Schwimmbad zu sanieren, war der richtige
Entschluss des Gemeinderates und die Erweiterung des Entschlusses auf das gesamte Becken
An der Schmücke
- 11 -
unterstreicht dies. Der organisierte Tag der offenen Tür
im Schwimmbad durch den „Freundeskreis Sport in Oldisleben e. V.“ hat uns gezeigt, dass das Interesse der
Bürgerinnen und Bürger von Oldisleben am SchwimmBADæ DENNOCHæ SEHRæ GRO”æ ISTæ UNDæ VIELEæ SICHæ ANæ FREIWILLIGENæ
%INSÜTZENæZURæ6ERSCHšNERUNGæDESæ3CHWIMMBADESæBETEILIGENæ$ASæSOLLæIMæNÜCHSTENæ*AHRæFORTGESETZTæWERDENæUMæ
die Schwimmbadsaison am 15. Mai pünktlich zu eröffnen.
Die Geschichte unseres Schwimmbades sollte mir eigentlich auch zeigen, dass die Oldisleberinnen und Oldisleber
SCHONæ ZUæ FRÔHERENæ :EITENæ UNDæ VONæ !NFANGæ ANæ FREIWILLIGEæ
%INSÜTZEæGEMACHTæHABENæ5NDæDASæSOLLTENæWIRæAUCHæWEIterhin fördern.
5NSERæ:IELæDIEæ3ANIERUNGæDESæ&EUERWEHRHAUSESæBISæ%NDEæ
DESæ*AHRESæABZUSCHLIE”ENæUNDæMITæEINEMæ4AGæDERæOFFENENæ
Tür zu eröffnen, ist leider nicht ganz gelungen. Es fehlt
NOCHæ DIEæ !U”ENANLAGEæ MITæ DEMæ 0ARKPLATZæ $ASæ &EUERWEHRGERÜTEHAUSæISTæINæEINEMæ4OP:USTANDæAUCHæDANKæDERæ
Hilfe der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen
&EUERWEHRæSELBSTæ&ÔRæDIEæ'ESTALTUNGæDERæ!U”ENANLAGEæIMæ
Frühjahr benötigen wir die freiwillige Initiative der Bürger
von Oldisleben. Wir werden uns rechtzeitig melden, wenn
wir Ihre Hilfe brauchen.
!LLESæWASæWIRæDIESESæ*AHRæANæ-A”NAHMENæINæDERæ'EMEINde geplant und durchgeführt haben, war nur durch eine
SOLIDEæ!RBEITæDESæ'EMEINDERATESæINæ:USAMMENARBEITæMITæ
der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“, den Ingenieurbüros und vor allem durch eine solide Finanzplanung möglich, für die ich mich rechtherzlich bei meinem
Stellvertreter Klaus Mehle bedanke.
Bedanken möchte ich mich ebenfalls recht herzlich für die
geleistete Arbeit bei:
sææ DENæ-ITGLIEDERNæDESæ'EMEINDERATES
sææ DENæ-ITARBEITERNæDERæ6'æu!NæDERæ3CHMÔCKEhæUNDæDESæ
!:6æu4HÔRINGERæ0FORTEh
sææ DENæ -ITARBEITERNæ DERæ +OMMUNALENæ 7OHNUNGSGESELLschaft,
sææ DENæ+AMERADINNENæUNDæ+AMERADENæDERæ&&7æ/LDISLEben und Sachsenburg,
sææ DENæ-ITARBEITERNæDESæGEMEINDLICHENæ"AUHOFES
sææ DENæ&RAUENæUNDæ-ÜNNERNæDIEæALSæ"5&$)SæSOWIEæALSæ
æÒ*OBBERæFÔRæDIEæ'EMEINDEæTÜTIGæWAREN
Nr. 25/2016
sææ BESONDERSæBEIæ(ERRNæ"ERNDæ+OCHæUNDæ.ORBERTæ!MMEæ
die als Handwerker besonders bei der Sanierung des
Schwimmbades beteiligt sind,
sææ DENæ -ITGLIEDERNæ DERæ 6EREINEæ DERæ +IRCHEæ DERæ #HšREæ
der Thüringer Gemeinschaftsschule, des KindergarTENSæ UNDæ DERæ 'ASTSTÜTTEæ u/LDISLEBENERhæ SOWIEæ DENæ
3CHAUSTELLERNæ UNDæ DENæ (ÜNDLERNæ FÔRæ DIEæ 4EILNAHMEæ
an den Veranstaltungen in der Gemeinde, besonders
auch an der Teilnahme am Weihnachtsmarkt,
sææ BESONDERERæ $ANKæ ANæ DIEæ (AINTAL-USIKANTENæ FÔRæ IHREæ
Unterstützung und der Goethe-Schokolaterie für ihr
Sponsoring zur Seniorenweihnachtsfeier,
sææ BEIæDENæ'EWERBETREIBENDENæDERæ'EMEINDEæ/LDISLEBENæ
und Sachsenburg
und natürlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.
Wir sollten stolz auf das Geleistete sein und als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oldisleben dieses Gemeinsamkeitsgefühl auf die anderen Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ übertragen, um im Jahr 2017 die Aufgaben im Rahmen der angestrebten Gebietsreform gemeinsam zu erfüllen sowie
in Hinblick auf die Bildung einer „Thüringer Landgemeinde“ unser Grundzentrum mit Funktionsteilung weiter zu
STÜRKENæ5NSERæ:IELæSOLLTEæESæSEINæDIEæ6ERWALTUNGSGEMEINschaft „An der Schmücke“ in eine Thüringer Landgemeinde umzuwandeln, dazu die entsprechenden Beschlüsse
ZUæFASSENæUNDæALLESæDAFÔRæZUæTUNæIMæ*AHRææDIEæ:IELSTELlung 6.000 Einwohner zu erreichen.
Dafür sollten wir uns als Oldislebener einsetzen. Mein
Wort dafür haben Sie.
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Ihr Bürgermeister
Joachim Pötzschke
Information: Ab 01.01.2017 ändern sich die Sprechzeiten des Bürgermeisters
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
keine Sprechzeit
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
keine Sprechzeit
Donnerstag:
Freitag:
12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
nach Vereinbarung
5. Oldislebener Weihnachtsmarkt
Spendenübergaben und ehrenamtliche
Auszeichnungen zur Einstimmung auf den 1. Advent
Bereits zum 5. Mal fand am vergangenen Samstag in Oldisleben der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Die örtlichen Vereine, der Kindergarten, Markttreibende, Unternehmer und die
Gemeindeverwaltung luden zum Auftakt der besinnlichen VorWEIHNACHTSZEITæZUæ'LÔHWEINæ'EBÜCKæUNDæEINEMæAUSGEWOGENENæ
und festlichen Veranstaltungsprogramm. 13:30 Uhr eröffnete
der Bürgermeister, Herr Joachim Pötzschke, mit musikalischer
Einleitung durch den evangelischen Posaunenchor Oldisleben
den Weihnachtsmarkt. Der Reit- und Fahrverein Oldisleben e.V.
unterhielt unsere Jüngsten mit Ponyreiten. Der Frauenchor, der
Kirchenchor als auch die Tanzgruppe der Freiwilligen Feuerwehr
/LDISLEBENæUNDæDERæ+INDERGARTENæ/LDISLEBENæBOTENæDENæ'ÜSTENæ
einen musikalischen Nachmittag mit Tanz und Gesang.
15:20 Uhr übergab der Freundeskreis Sport in Oldisleben e.V.
ZURæ&REUDEæALLERæANWESENDENæ'ÜSTEæEINENæ3CHECKæINæ(šHEæVONæ
766,02 € an die Gemeinde Oldisleben. Die Summe beinhaltet
ein Spendenaufkommen von 383,01 € als auch weitere 383,01
ÒæWELCHEæDERæ&šRDERVEREINæAUSæDEMæDIESJÜHRIGENæ3CHWIMMBADfest erwirtschaftete und was nun für die weitere Sanierung und
'ESTALTUNGæINæDASæ&REIBADæFLIE”ENæSOLLæ!UCHæDERæ6#æu"LAU7EI”hæ
72 Oldisleben e.V. überraschte die Gemeinde mit der Übergabe
EINERæ3ACHæUNDæ&INANZSPENDEæINæ(šHEæVONææÒæ$ERæANSÜSsige Volleyballverein und die Gemeinde haben zum Tag der offenen Tür, am 06. August diesen Jahres, eine Patenschaft über die
Pflege des neugestalteten Volleyballfeldes abgeschlossen. Der
Bürgermeister dankte allen Beteiligten für diese Überraschungen und das aufgebrachte ehrenamtliche Engagement.
/HNEæDIESENæEHRENAMTLICHENæ%INSATZæWÜRENæWEDERæDIEæ&INANZMITtel/Sachleistungen zustande gekommen noch die Durchführung
des Tags der offenen Tür im Schwimmbad Oldisleben möglich
gewesen. Man nahm daher diesen besinnlichen Tag zum Anlass,
Herrn Thomas Wolff als auch Herrn Thomas Röber für Ihr jahrelanges ehrenamtliches Engagement, durch Mittel der Thüringer
Ehrenamtsstiftung, zu danken und damit Ihre Leistungen für den
Sport und für die Gemeinde zu würdigen, wie die Redner schilderten. Als besondere Überraschung erhielt Herr René Jacob
die Thüringer Ehrenamtscard, für sein Engagement in mehreren
ÔBERšRTLICHENæ6EREINENæUNDæFÔRæSEINEæAU”ERORDENTLICHæENGAGIERTEæ
4ÜTIGKEITæIMæ&REUNDESKREISæ3PORTæINæ/LDISLEBENæE6
Nach Abschluss der Ehrungen betrat niemand geringeres als
der „Weihnachtsmann“ den Markt um die zahlreich erschieneNENæ +INDERæ ZUæ BESCHENKENæ -ITæ EINEMæ ,ÜCHELNæ AUFæ DENæ ,IPPENæ
führten die Haintal-Musikanten gefolgt von einer Gesangsgruppe
An der Schmücke
- 12 -
Nr. 25/2016
der Thüringer Gemeinschaftsschule Oldisleben mit besinnlichen
+LÜNGENæ INæ DENæ6ORABENDæ DESæ æ !DVENTæ MITæ WELCHENæ EINæ SEHRæ
schöner und festlicher 5. Oldislebener Weihnachtsmarkt zu Ende
ging.
Wir wünschen allen
Mitgliedern, Freunden und
Mitmenschen eine friedliche und
besinnliche Adventszeit.
Der Vorstand
Freundeskreis Sport in Oldisleben e.V.
Angelverein Heldrungen e.V.
Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins
neue Jahr wünscht der Angelverein Heldrungen e.V.
seinen Mitgliedern sowie alllen Sponsoren, Vereinen,
Ämtern und Mitbürgern.
Der Vorstand
3ILVESTERKONZERT
Am 31.12.2016 um 19.00 Uhr findet in der beheizten Golgathakirche an der Wasserburg in Heldrungen unser gern besuchtes
Silvesterkonzert statt. Wir freuen uns in diesem Jahr auf den
Kantor i.R. Gottfried Steffen an der Orgel und auf die Musikstudentin Daria Bershak von der Franz-Liszt-Hochschule in Weimar
an der Oboe.
An der Schmücke
- 13 -
,ASSENæ SIEæ SICHæ VONæ EINEMæ GUTæ AUSGEWÜHLTENæ 0ROGRAMMæ EINEæ
Stunde lang zum Jahresausklang erfreuen
Daria Bershak ist geboren in Charkiv (Ukraine). Sie spielte schon
zeitig Blockflöte und Oboe und nahm erfolgreich an mehreren
Wettbewerben in ihrer Heimat teil. Seit 2014 absolviert sie neben
IHRERæ4ÜTIGKEITæ ALSæ )NSTRUMENTALLEHRERINæ ANæ DERæ +REISMUSIKSCHULEæ
in Mühlhausen ein Oboenstudium in Weimar.
Sie wird gemeinsam mit Gottfried Steffen (Sömmerda) an der
Orgel Werke aus Barock und Romanik von Liollet, Haydn und
Reinberger zum Vortrag bringen.
Anne Neigenfind
Selbständige Evangelisch-Lutherische
Kirche (SELK)
Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße)
Heiligabend, 24.12.2016
17.30 Uhr
Christvesper
1. Weihnachtstag, 25.12.2016
11.00 Uhr
Gottesdienst mit hl. Abendmahl
Silvester, 31.12.2016
19.00 Uhr
Konzert zum Jahresausklang
Neujahr, 01.01.2017
11.00 Uhr
Gottesdienst mit hl. Abendmahl
Sonntag, 08.01.2017
11.00 Uhr
Gottesdienst mit Taufgedenken
und hl. Abendmahl
Sonntag, 15.01.2017
11.00 Uhr
Beichtandacht und Gottesdienst
mit hl. Abendmahl
Sonntag, 22.01.2017
14.30 Uhr (!) Gottesdienst mit hl. Abendmahl,
æ
ANSCHLIE”ENDæ'EMEINDEVERSAMMLUNGæ
im Jugendbegegnungszentrum
Nr. 25/2016
Ev. Kirchgemeinde Oldisleben
Samstag, den 24.12.2016 - Heiliger Abend
16.00 Uhr
1. Christvesper mit Krippenspiel
17.30 Uhr
2. Christvesper mit Krippenspiel
Sonntag, den 25.12.2016 - 1. Weihnachtsfeiertag
09.30 Uhr
Festgottesdienst
mit dem Posaunen- und Kirchenchor
Montag, den 26.12.2016 - 2. Weihnachtsfeiertag
09.30 Uhr
Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha
Samstag, den 31.12.2016 - Silvester
17.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Sonntag, den 01.01.2017 - Neujahr
17.00 Uhr
gemeinsamer Gottesdienst in Ringleben
mit Abendmahl
Sonntag, den 08.01.2017
09.30 Uhr
Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha
Freikirchliche Hausgemeinde Heldrungen
Wallstraße 2, bei Familie Brandt
Sonntag, den 01.01.2017
11.00 Uhr
Gottesdienst
Jeden Montag
20:00 Uhr
Hauskreis
Infos unter http://www.hauskreis-heldrungen.de/
Katholische Kirchgemeinde Heldrungen
Samstag, 24.12.2016
14.30 Uhr
Christmette
Bibelgesprächskreis
dienstags
19.30 Uhr im Martin-Luther-Raum, Hauptstr. 57.
Pfarramt in Sangerhausen: Tel. (0 34 64) 57 35 52.
Ev. Kirchgemeinden
Heldrungen
Samstag, 24.12.2016
16.30 Uhr
Gottesdienst mit Krippenspiel
Sonntag, 25.12.2016
09.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Samstag, 31.12.2016
18.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 08.01.2017
09.30 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 08.01.2017
Oberheldrungen/Harras
Samstag 24.12.2016
17:00 Uhr
Gottesdienst mit Krippenspiel
15.00 Uhr
in Harras Gottesdienst
Sonntag, 25.12.2016
14.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Sonntag, den 08.01.2017
14.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 15.01. 2017
10.00 Uhr
in Sömmerda Pfarrbereichsgottesdienst
Sonntag, 22.01.2017
10.30 Uhr
in Artern - Entpflichtung von Herrn und Frau
Braune sowie Einführung der/s neuen Vorsitzenden
… zum Geburtstag
Bretleben
am 31.12.
Hauteroda
am 25.12.
Heldrungen
am 25.12.
Schwarz, Sonja
zum 80. Geburtstag
Geyer, Dieter
zum 75. Geburtstag
Müller, Elfriede
OT Braunsroda
am 01.01.
Nixdorf, Werner
am 02.01.
Neigenfind, Annerose
am 07.01.
Schmidt, Georg
am 11.01.
Junge, Karl-Heinz
Oberheldrungen
am 05.01.
Tschöpelt, Brigitte
am 06.01.
Schnabel, Wolfgang
am 16.01.
Koch, Monika
Oldisleben
am 23.12.
Schön, Herbert
am 24.12.
Synnatzschke, Klaus
am 04.01.
Steinmann, Gerlinde
am 12.01.
Bradtke, Eva
am 13.01.
Noa, Ursula
und wünschen allen Jubilaren
Gesundheit und Wohlergehen.
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
An der Schmücke
- 14 -
Weihnachtsmärchen
„Die Schöne und das Biest“
beim Reitverein PSG Hofgut Rudelsburg
am Rieth e.V.
%SæWARæEINMALxæHIE”æESæAMææWIEDERæINæDERæFESTLICHæ
GESCHMÔCKTENæ2EITHALLEæDERæ&AMILIEæ2O”MANNæINæ(EYGENDORFæ)Næ
DIESEMæ *AHRæ VERZAUBERTENæ DIEæ -ITGLIEDERæ DESæ ANSÜSSIGENæ 2EITVEREINæ u03'æ (OFGUTæ 2UDELSBURGæ AMæ 2IETHhæ IHREæ :USCHAUERæ MITæ
DEMæ-ÜRCHENæu$IEæ3CHšNEæUNDæDASæ"IESThæNATÔRLICHæWURDEæALLESæ
zu Pferd geritten, sowie es sich für einen Reitverein gehört.
$IEæ 2EITHALLEæ WARæ MITæ æ :USCHAUERNæ SEHRæ GUTæ GEFÔLLTæ UNDæ DIEæ
6ERANSTALTUNGæKONNTEæ5HRæBEIæEINEMæHEI”EMæ'LÔHWEINæODERæ
0UNSCHæ BEGINNENæ :URæ %RšFFNUNGSREDEæ FÔHRTEæ -ARCæ 2O”MANNæ
DASæ0FERDæ-ONTYæINæDIEæ(ALLEæAUFæIHMæRITTæ&RAUæ2O”MANNæALSæ%RZÜHLERINæVERKLEIDETæ-ARCæ2O”MANNæMACHTæNOCHæEINæPAARæTROCKENæ
äBUNGENæ MITæ DENæ :USCHAUENæ UNDæ DANNæ KONNTEæ DASæ -ÜRCHENæ
auch schon beginnen.
Belle (gespielt von Jennifer Seidel) lebte in einem beschaulichen
Dorf und hatte einen etwas sonderlichen Erfinder zum Vater (gespielt von Viktoria Fröbus). Die Avancen von Schönling Gaston
GESPIELTæVONæ-ARCæ2O”MANNæWEHRTEæSIEæGESCHICKTæABæUNDæVERgrub ihre Nase viel lieber in Büchern. Dann allerdings geriet ihr
Vater in die Gefangenschaft eines fürchterlichen Ungeheuers,
das Biest (gespielt von Julia Haselhuhn), dass in einem verzauberten Schloss wohnte. Um den Erfinder zu retten, bot Belle ihr
Leben im Austausch gegen das ihres Vaters an. Sie musste in
EINERæHEI”ENæ6ERFOLGUNGSJAGDæÔBERæ(INDERNISSEæDENæ7šLFENæENTkommen. Als Gefangene musste sie in die unheimliche Burg
ZIEHENæ WOæ SIEæ HERAUSFANDæ DASSæ NICHTæ NURæ AUFæ DEMæ 'EMÜUERæ
sondern auch auf den Bewohnern desselben ein Fluch lastete.
Der Kampf im Schloss wurde von allen Reitern in einer DressurQUADRILLEæDARGESTELLTæUNDæNATÔRLICHæSIEGTEæWIEæINæJEDEMæ-ÜRCHENæ
auch hier die Liebe. Belle und das Biest zeigten diese in einem
Pa de Deux auf ihren beiden Füchsen Cira und Cracker Jack in
der funkelnden Reithalle.
Nr. 25/2016
$IEæ:USCHAUERæWARENæBEGEISTERTæUNDæSPENDETENæ"EIFALLæDERæEINIGEæ-INUTENæLANGæANDAUERTEæ:UMæ3CHLUSSæWURDEæDEMæ2EITVEREINæ
eine Spende über 500,00€ durch das Motorenwerk MDC Kölleda
überreicht. Dieses arbeitet einmal im Jahr mit seinen Mitarbeitern
einen Tag unentgeltlich und spendet Vereinen und sozialen Einrichtungen ihren Lohn.
Der Reitverein „PSG Hofgut Rudelsburg am Rieth“ möchte auf
diesem Wege noch einmal Danke sagen, an alle Beteiligten vorund hinter den Kulissen, sowie den Eltern, Omas und Opas, allen Sponsoren, Arbeitern bei MDC POWER Kölleda. Ein ganz
BESONDERERæ$ANKæGILTæDERæ&AMILIEæ2O”MANNæFÔRæ)HRæ%NGAGEMENTæ
welches Sie dem Reitverein immer wieder entgegenbringen.
Veranstaltungen im Panorama Museum
SAMSTAG, 14. JANUAR,
15:00 UHR IN DER STUDIOGALERIE Ausstellungseröffnung
„Das Stundenbuch und Stunden-Bilder“
bis 26. Februar 2017
Die Schau zeigt Kaltnadelradierungen des Panorama-KinderKURSESæ AUSæ DENæ *AHRENæ æ DIEæ ERSTMALSæ KOMPLETTæ DERæ ™FFENTLICHKEITæVORGESTELLTæWERDENæ!U”ERDEMæ&EDERZEICHNUNGENæVONæ
Schülern der Schmücke-Grundschule Heldrungen. Die ausgestellten Arbeiten sind eine höchst eigenwillige und sehr persönLICHEæ !USEINANDERSETZUNGæ DERæ +INDERæ MITæ DEMæ4HEMAæ :EITæ GENAUERæGESAGTæMITæIHRENæTATSÜCHLICHENæODERæFIKTIVENæ%RLEBNISSENæ
zu der jeweiligen Stunde des Tages. Mit diesen Bildern haben
EINIGEæDERæ!USSTELLUNGSTEILNEHMERæBEREITSæGRO”ENæ%RFOLGæAUFæDERæ
*UGEND+UNST"IENNALEæ DESæ 3TÜDTENETZESæ 3%(.æ INæ (EILIGENSTADTæ
gehabt.
æ UNDæ æ BESCHÜFTIGTENæ SICHæ DIEæ +INDERæ DESæ 0ANORAMA
Kinderzeichenkurses intensiv mit Druckgrafik, insbesondere mit
Kaltnadelradierungen auf Kunststoff. Der thematische Rahmen
WARæDIEæ!USEINANDERSETZUNGæMITæDEMæ4HEMAæ:EITæ*EDERæ4AGæISTæ
DIEæ3UMMEæVONææ3TUNDENæUNDæJEDEæ3TUNDEæHÜLTæANDEREæ(ERausforderungen für uns bereit. Die Kinder sollten sich überlegen,
was sie zu welcher Stunde im Allgemeinen tun oder erleben oder
sich einfach an ganz konkrete Erlebnisse zu einer bestimmten
Stunde erinnern. Dann wurde an jedes Kind eine Stunde „vergeben“ und es sollte ein ganz persönliches Bild dazu entwickeln. An
diesem wurde wiederum weitergearbeitet, bis eine fertige EntWURFSZEICHNUNGæFÔRæDIEæ2ADIERUNGæVORLAGæ$IEæGROBEæ+ONTURæLIE”æ
sich dann relativ einfach auf die Radierplatte übertragen, in dem
man die durchsichtige Kunststoffplatte auf die fertige EntwurfsZEICHNUNGæ LEGTæ UNDæ VORSICHTIGæ DIEæ GRO”ENæ ,INIENæ DERæ :EICHNUNGæ
mit der spitzen Radiernadel in die Kunststoffplatte kratzt. Dann
allerdings musste im Gegenlicht auf der mit einem schwarzen
Papier unterlegten Platte die Radierzeichnung ohne solche Hilfen fertig gestellt, d.h. Schraffuren angelegt und Binnenformen
AUSGEFÔLLTæ WERDENæ !NFÜNGLICHæ WARENæ DIEæ ,ICHTVERHÜLTNISSEæ ZUMæ
Radieren alles andere als optimal und natürlich hatten die Kinder noch keine Erfahrungen mit dieser Technik gemacht gehabt
und so haftete den ersten Versuchen durchaus etwas Glückhaft:UFÜLLIGESæ ANæ %RSTæ NACHDEMæ DIEæ ERSTENæ 0ROBEABZÔGEæ VORLAGENæ
ahnten die Kursteilnehmer, welche gestalterischen Wirkungen
sich mit dem Einsatz der unterschiedlichen Werkzeuge und graFISCHENæ-ITTELNæERZIELENæLIE”ENæ$ERæ+URSLEITERæDRÜNGTEæDIEæ+INDERæ
sich nicht so schnell mit dem Entstandenen zufrieden zu geben.
Mit Schaber und Polierstahl wurden immer wieder Korrekturen
vorgenommen. Einige versuchten sich auch mit dem Roulette,
einer Strukturwalze, mit der man ebenfalls Spuren auf der Radierplatte erzeugen kann. Natürlich waren nicht alle Stunden des
Tages nach dem ersten Radierversuch bearbeitet worden, das
3TUNDENBUCHæSOMITæNOCHæNICHTæVOLLSTÜNDIGæ%SæWURDENæALSOæWEITEre Stunden zur Bearbeitung vergeben, bis für alle vierundzwanzig Stunden mindestens eine Radierung vorlag. Auf diese Weise
entstanden etwa 30 Radierungen, die erstmals in dieser Schau
komplett vorgestellt werden sollen. Einige dieser Arbeiten wurDENæ BEREITSæ AUFæ DERæ æ *UGEND+UNST"IENNALEæ DESæ 3TÜDTENETZESæ
SEHN in Heiligenstadt gezeigt und waren dort durchaus erfolgreich gewesen.
)NæDEMæ:EITRAUMæWÜHRENDæDERæ0ANORAMA+INDERKURSæANæDIESEMæ
0ROJEKTæ ARBEITETEæ FIELæ AUCHæ DERæ ALLJÜHRLICHEæ "ESUCHæ DERæ 'RUNDschüler der ehemaligen Schmücke-Grundschule Heldrungen.
Und schnell war die Idee geboren, als quasi eine Variante zum
Stundenbuch-Projekt „Stundenbilder“ zeichnen zu lassen. Auch
hier hatte jedes Kind die Aufgabe erhalten, eine Alltagssituation
zu einer bestimmten Tagesstunde zu zeichnen. Die Heldrunger
An der Schmücke
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+INDERæ HATTENæ ZUVORæ DASæ 0ANORAMA'EMÜLDEæ BESICHTIGTæ GEHABTæ
UNDæ ESæ ISTæ NURæ LOGISCHæ DASSæ DIESESæ AUCHæ INæ IHRENæ :EICHNUNGENæ
eine Rolle spielen sollte. Also was passiert, wenn meine Familie
12:00 Uhr am Mittagstisch sitzt und der Suppentopf öffnet sich
UNDæ EINæ RIESIGERæ SCHREIENDERæ +OPFæ FÜHRTæ DARAUSæ HERVORæ $IESEæ
skurrile Vorstellung beflügelte die Grundschüler, die mit FeuerEIFERæUNDæGRO”ERæ&ABULIERLUSTæIHREæ"ILDERæENTWICKELTENæUNDæINæDERæ
3CHULEæALSæ&EDERZEICHNUNGENæLETZTLICHæVOLLENDETENæ%INEæGRš”EREæ
Auswahl dieser „Stundenbilder“ wird zusammen mit obigen Radierungen nun in dieser Ausstellung gezeigt werden.
Staatliches Berufsschulzentrum
Kyffhäuserkreis
Berufsschule - Berufliches Gymnasium - Fachoberschule Berufsfachschule - BVJ- Förderbereich
Tag der offenen Tür am 28.01.2017
Berufsausbildung oder höherer Schulabschluss?
6ORæDIESERæ&RAGEæSTEHENæJÜHRLICHæNICHTæNURæDIEæMEISTENæ3CHULABGÜNGERæ VIELMEHRæ ISTæ DIEæ !NTWORTæ DARAUFæ OFTæ VONæ ENTSCHEIDENDERæ
Bedeutung für das gesamte Leben und sollte deshalb gut überlegt sein.
$ASæ3TAATLICHEæ"ERUFSSCHULZENTRUMæ+YFFHÜUSERKREISæRICHTETæSEINEæ
!NGEBOTEæGLEICHERMA”ENæANæ3CHÔLERæUNDæ3CHÔLERINNENæMITæODERæ
ohne Schulabschluss, die ihre Perspektive in Ausbildung und
Qualifikation sehen.
Aus diesem Grund laden wir alle Interessierten, ob Schüler oder
deren Eltern, am
28. Januar 2017 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
zu einem Tag der offenen Tür
in den Schulteil 2, Salzstraße 16 in Sondershausen,
ein.
Neben der klassischen Berufsausbildung im dualen System bieten wir die Möglichkeit, im Vollzeitschulbereich den Haupt- und
2EALSCHULABSCHLUSSæ INæ EINæ ODERæ ZWEIJÜHRIGENæ "ILDUNGSGÜNGENæ
zu absolvieren sowie an der Fachoberschule und dem beruflichen Gymnasium in den Schwerpunkten Wirtschaft und Elektrotechnik das Fachabitur und die allgemeine Hochschulreife zu
erwerben. Mit beiden Abschlüssen ist ein Studium an FachhochSCHULENæ(OCHSCHULENæUNDæ5NIVERSITÜTENæMšGLICH
3ELBSTVERSTÜNDLICHæKšNNENæSICHæ"ESUCHERæAUCHæÔBERæDIEæ-šGLICHkeiten der Berufsausbildung an unserer Einrichtung informieren.
Lehrer und Auszubildende stellen Schwerpunkte der theoretiSCHENæ !USBILDUNGæ INæ æ "ERUFENæ DESæ KAUFMÜNNISCHENæ "EREICHSæ
und der Berufsausbildung des Informations- und Medienwesens
"IBLIOTHEKENæ !RCHIVEæ VORæ )NTERESSANTEæ 0RÜSENTATIONENæ GEBENæ
Einblicke in die berufliche Praxis und den Schulalltag.
Unsere Ausbildungsmöglichkeiten im gewerblich-technischen
Bereich, z.B. die Berufsausbildung als Bergbautechnologe und
im Metallbereich, sowie Inhalte dieser Ausbildungen werden von
dort unterrichtenden Fachlehrern vorgestellt.
)Mæ :ENTRUMæ STEHENæ NATÔRLICHæ AUCHæ UNSEREæ 3CHULFORMENæ BERUFLIches Gymnasium und Fachoberschule, über die im Rahmen eiNERæSPEZIELLENæ0RÜSENTATIONæINFORMIERTæWIRD
Der Vortrag für alle interessierten Schüler und deren Eltern beginnt 10.00 Uhr. Im Anschluss stehen Schulleitung und FachlehRERæFÔRæ&RAGENæUNDæ"ERATUNGSGESPRÜCHEæZURæ6ERFÔGUNG
Azubis, die Schülerfirma, das Sportaktiv sowie Schulleitung und
,EHRERæBEANTWORTENæGERNæALLEæ&RAGENæUNSERERæ'ÜSTEæZURæ3CHULEæ
ZUæDENæ!USBILDUNGSæUNDæ3CHULFORMENæUNDæDENæNOTWENDIGENæ:Ugangsvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung.
3ELBSTVERSTÜNDLICHæISTæAUCHæFÔRæDASæLEIBLICHEæ7OHLæMITæEINEMæKLEINENæ!NGEBOTæANæ3PEISENæUNDæ'ETRÜNKENæGESORGT
Vorbeischauen und Informieren lohnt sich auf jeden Fall.
Wer sich für den Programmablauf interessiert oder eine individuelle Beratung wünscht, erreicht den Schulteil 1 unter: 03632
59733 und den Schulteil 2 unter: 03632 52290 oder findet Informationen im Internet unter www.sbz-kyffhaeuserkreis.de .
Elke Grundmann
Nr. 25/2016
Die IHK informiert
Seminar für Existenzgründer
vom 16.01. bis 19.01.2017
im RSC Nordhausen der IHK Erfurt
3TARTENæ3IEæINæDASæNEUEæ*AHRæMITæDEMæ3CHRITTæINæDIEæ3ELBSTSTÜNDIGkeit! Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihren Wunsch wahr werden
zu lassen. Mit der Teilnahme an einem Existenzgründerseminar
SCHAFFENæ3IEæSICHæEINEæGUTEæ"ASISæDAFÔRæDASSæ)HREæ'ESCHÜFTSIDEEæ
in eine langfristige erfolgreiche Unternehmensgründung mündet.
Das Regionale Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt, WallROTHSTRA”Eæ æ BIETETæ AUCHæ æ WIEDERæ 3EMINAREæ FÔRæ %XISTENZGRÔNDERæANæ%RSTERæ4ERMINæISTæDERææææTÜGLICHæVONæ
9:00 bis 16:00 Uhr, mit folgenden Schwerpunkten:
sæ !NFORDERUNGENæANæDENæ%XISTENZGRÔNDER
sæ 'RÔNDUNGSIDEEæUNDæ-ARKTSTRATEGIE
sæ 0LANUNGæDESæ6ORHABENS
sæ 2ECHTLICHEæ6ORAUSSETZUNGEN
sæ &INANZIERUNG
sæ 3TEUEREINMALEINS
sæ 2ENTABILITÜTæUNDæ2ECHNUNGSWESEN
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bitten wir um vorherige
Anmeldung im RSC Nordhausen unter Telefon 03631 908210.
Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center
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Impressum
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“ Heldrungen
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag
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allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden
von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für
eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
7% MWSt.) beim Verlag bestellen.