Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 21 Freitag, den 23. Dezember 2016 Nummer 25 Ein besinnliches Weihnachtsfest Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünschen wir ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ilko Hoffmann Bürgermeister Gemeinde Bretleben Norbert Enke Bürgermeister Stadt Heldrungen Bernd Wollweber Ortsteilbürgermeister Sachsenburg Michael Boldt Bürgermeister Gemeinde Etzleben Werner Görn Bürgermeister Gemeinde Hemleben Wolfram Nöthlich Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzender Dietmar Strickrodt Bürgermeister Gemeinde Gorsleben Susann Weber Bürgermeisterin Gemeinde Oberheldrungen Norbert Eichholz Bürgermeister Gemeinde Hauteroda Joachim Pötzschke Bürgermeister Gemeinde Oldisleben An der Schmücke -2- Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ 25/2016 1. Inhaltsverzeichnis 2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem und der Gemeinden sæ Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten sæ Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem sæ Öffnungszeiten der Bibliothek Heldrungen sæ Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden 3. Telefonnummern 4. E-Mail-Adressen/Homepage 5. Dienst- und Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes 6. Amtliche Bekanntmachung Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ sæ 3ATZUNGæDESæ4HÔRINGERæ4IERSEUCHENKASSE Gemeinde Etzleben sæ "ESCHLÔSSEæDESæ'EMEINDERATESæVOMæ Gemeinde Gorsleben sæ "ESCHLÔSSEæDERæ'EMEINDERATESæVOMæ Stadt Heldrungen sæ "EKANNTMACHUNGæ6ORHABENBEZOGENERæ"EBAUUNGSPLANæ „Erweiterung Lebensmittelmarkt in Heldrungen“ Gemeinde Oldisleben sæ "ESCHLÔSSEæDESæ'EMEINDERATESæVOMæ 7. Der Abwasserzweckverband informiert: sæ )NFORMATIONENæZUMæ"EKANNTMACHUNGSTEXT 8. Aus unserer Verwaltungsgemeinschaft sæ 4ERMINEæ!MTSBLATTæ sæ 3CHLIEUNGSTAGEæIMæ$EZEMBER 6. Aus unserer Stadt und den Gemeinden Stadt Heldrungen sæ 7EIHNACHTSGRÔEæDESæ"ÔRGERMEISTERS Gemeinde Oberheldrungen sæ Knutfest Gemeinde Oldisleben sæ 'RUWORTæDESæ"ÔRGERMEISTERS sæ )NFORMATIONæZUæDENæ3PRECHZEITENæ sæ 7EIHNACHTSMARKTææINæ/LDISLEBEN 7. Aus unseren Vereinen Angelverein Heldrungen sæ 7EIHNACHTSWÔNSCHE 8. Kirchliche Nachrichten 9. Wir gratulieren 10. Informationen sæ 7EIHNACHTSMÜRCHENæu$IEæ3CHNEæUNDæDASæ"IESTh sæ 6ERANSTALTUNGENæDESæ0ANORAMAMUSEUMS sæ 4AGæDERæOFFENENæ4ÔRæAMææ Berufsausbildung oder höherer Schulabschluss sæ $IEæ)(+æINFORMIERT 14. Da lacht die VGem Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Dienstag:...................... 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: ................. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag.............................................................. 09.00 - 11.00 Uhr Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter: www.vgem-schmuecke.de Nr. 25/2016 Öffnungszeiten Standesamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Dienstag:......... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: .... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstag .......................................................... 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ...................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Telefon: ................................................................. 034673/78618 Sprechzeiten und Rufnummern der Bürgermeister Bretleben Herr Bürgermeister Hoffmann ..................... Tel.: 034673 / 91244 Donnerstag: ..................................................... 17:00 - 18:00 Uhr Etzleben Herr Bürgermeister Boldt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat: ............. 18:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Gorsleben Herr Bürgermeister Strickrodt ...................... Tel.: 034673 / 91413 jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: ................. 17:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Hauteroda Herr Bürgermeister Eichholz ....................... Tel.: 034673 / 91271 Dienstag:.......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr Stadt Heldrungen Herr Bürgermeister Enke ............................. Tel.: 034673 / 70910 Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: ................................................... nach Vereinbarung Freitag:........................................................... nach Vereinbarung Hemleben Herr Bürgermeister Görn jeden 1. Montag im Monat: .............................. 17:00 - 19:00 Uhr Oberheldrungen Frau Bürgermeisterin Weber ...................... Tel.: 034673 / 91414 jeden 2. und 4. Freitag im Monat:..................... 17:30 - 19:00 Uhr Oldisleben Herr Bürgermeister Pötzschke..................... Tel.: 034673 / 91388 Montag:............................................................ 12:00 - 13:00 Uhr Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde Donnerstag: ..................................................... 12:00 - 13:00 Uhr Freitag:........................................................... nach Vereinbarung Oldisleben, Ortsteil Sachsenburg Herr Ortsteilbürgermeister Wollweber ......... Tel.: 034673 / 96107 Termine nach telefonischer Rücksprache Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem jeden 2. Dienstag im Monat ............................. 17.00 - 18.00 Uhr Telefon: 034673 / 72138 Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden Gorsleben: Gartenweg 187, 06577 Gorsleben Mittwoch: ......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr Heldrungen: Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen Montag: ........................................................... 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: ......................................................... 14:00 - 18:00 Uhr Telefon: ............................................................... 034673/91376 Oberheldrungen: Hauptstraße 29, 06577 Oberheldrungen jeden 1. Mittwoch im Monat ............................. 16:00 - 18:00 Uhr Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsbereich Telefondurchwahl / E-Mail-Adresse Zentrale: Telefon .................................................................... 034673/7210 Fax .......................................................................... 034673/7222 E-Mail ................................................ [email protected] An der Schmücke -3- Hauptamt/Kämmerei Gemeinschaftsvorsitzender 7212 Herr Nöthlich [email protected] Hauptamt Sekretariat, Sitzungsdienst, Kommunalrecht 7211 [email protected] Hauptamt - Personal 7223 Frau Both [email protected] Hauptamt Beschaffung, Amtsblatt, Personal 7223 Frau Steinhof [email protected] Hauptamt Poststelle, Soziales, Sitzungsdienst 7224 Frau Brademann [email protected] Kämmerei - Steuern, Finanzverwaltung 7216 Frau Main [email protected] Kämmerei - Abgaben, Mieten und Pachten 7226 &RAUæ0ANEæ PANSSE VGEMSCHMUECKEDE Kämmerei Haushalt und Finanzen 7226 &RAUæ:IMMERMANNææ ZIMMERMANN VGEMSCHMUECKEDE Kasse Frau Schmidt (Kassenleiterin) 7214 [email protected] Frau Blume 7220 [email protected] Bau- und Ordnungsamt Sachgebietsleiter 72135 Herr Lange [email protected] Einwohnermeldeamt 72136 Herr Schulze [email protected] Frau Döring Standesamt 7217 Frau Schulze [email protected] Frau Brademann Fax 7215 Friedhofsverwaltung Frau Schulze 7217 [email protected] Frau Walentin 7221 [email protected] Ordnungsamt 72132 Frau Werner [email protected] Ordnungsamt - Vollzugsdienst Frau Graf 72131 [email protected] &RAUæ:IMMERæ [email protected] Bauamt - Bauen, Liegenschaften, Investitionen 7225 Frau Axthelm [email protected] Bauamt - Beiträge, Sondernutzung, Straßenbeleuchtung 7225 Herr Gottschlich [email protected] Schwimmbäder der Verwaltungsgemeinschaft (tel. erreichbar nur während der Freibadsaison) Naturschwimmbad Heldrungen Telefon: ................................................................ 034673/78178 Schwimmbad Oldisleben Telefon: .............................................................. 0151/56989522 Schwimmbad Harras Telefon: .............................................. derzeit tel. nicht erreichbar Nr. 25/2016 Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ Sprechzeiten der Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ $IEæ'ESCHÜFTSSTELLEæDESæ!:6æu4HÔRINGERæ0FORTEhæBEFINDETæSICHæIMæ 2ATHAUSæDERæ'EMEINDEæ/LDISLEBENææ%TAGEæ:Iæææ Sprechzeiten: Dienstag:............................. 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Telefonnummern der Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ Werkleiter Herr Wicht ..................... 034673/9 98 77 [email protected] Finanzen Frau Webendörfer ......... 034673/9 98 78 [email protected] Gebührenerhebung/ Kasse Frau Kraft ...................... 034673/9 14 61 [email protected] Niederschlagswasser/ &ÜKALSCHLAMM entsorgung Frau Grube ................... 034673/9 14 63 [email protected] Allgemeinde Verwaltung/ Sekretariat Frau Tettenborn ............ 034673/9 98 79 [email protected] Frau Leich .................... 034673/9 98 79 [email protected] Fax: ............................... 034673/9 14 62 3TRFÜLLEæKNNENæNACHæ$IENSTSCHLUSSæUNDæANæDENæ7OCHENENDENæ unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 034673/168764 Seniorenbetreuung „Haus Martha“ GmbH Karl-Marx-Str. 7, 06578 Oldisleben Telefon: ............................................................ 034673 168 200 Fax: ........................................................... 034673 168 200 195 Homepage: http://www..haus-martha-in-oldisleben.de Kinderärztlicher Notdienst im Kyffhäuserkreis !BæDEMææWIRDæIMæ+YFFHÜUSERKREISæAUERHALBæDERæNORMALENæ3PRECHZEITENæEINæNEUERæKINDERÜRZTLICHERæ.OTDIENSTæEINGErichtet. Notdienstsprechzeiten: Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und sowie am 24.12. und 31.12. von 16 Uhr bis 19 Uhr Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat: 03632 59330 $ERæ KINDERÜRZTLICHEæ .OTDIENSTæ WIRDæ INæ DERæ 0RAXISæ DESæ JEWEILSæ diensthabenden Arztes durchgeführt. !UERHALBæ DIESERæ 3PRECHZEITENæ WERDENæ KINDERÜRZTLICHEæ .OTFÜLLEæ VOMæALLGEMEINENæÜRZTLICHENæ.OTDIENSTæMITVERSORGTæ$IESENæERREIchen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle 03632 59330. Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112. Eine Initiative der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen An der Schmücke -4- Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Thüringer Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2017 !UFGRUNDæDESæeææ!BSææeææ3ATZææ.Rææeææ!BSææ3ATZææUNDæ æUNDæ!BSææSOWIEæeææ!BSææ3ATZææ!BSææ3ATZææUNDæ!BSææ des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der &ASSUNGæVOMææ-ÜRZææ'6")æ3ææZULETZTæGEÜNDERTæDURCHæ Artikel 1 des Gesetzes vorn 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 28. September 2016 folgende Satzung beschlossen: §1 (1)æ :URæ %RHEBUNGæ DERæ4IERSEUCHENKASSENBEITRÜGEæ FÔRæ DASæ *AHRæ æ WERDENæ DIEæ "EITRAGSSÜTZEæ FÔRæ DIEæ EINZELNENæ4IERARTENæ WIEæ folgt festgesetzt 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro ææ :IEGENæBISææ-ONATEææ JEæ4IERææ%URO ææ :IEGENæÔBERææ-ONATEæBISææ-ONATEææ JEæ4IERææ%URO ææ :IEGENæÔBERææ-ONATEææ JEæ4IERææ%URO 4. Schweine ææ :UCHTSAUENæNACHæERSTERæ"ELEGUNG 4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro 4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro ææ SONSTIGEæ:UCHTæUNDæ-ASTSCHWEINEæÔBERææKG 4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro 4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wachen und æ (ÜHNEææ JEæ4IERææ%URO 6.2 Junghennen bis 18 Wochen æ EINSCHLIELICHæ+ÔKENææ JEæ4IERææ%URO 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken je Tier 0,03 Euro ææ %NTENæ'ÜNSEæUNDæ4RUTHÔHNER æ EINSCHLIELICHæ+ÔKENæ æJEæ4IERææ%URO 7. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der umgeSETZTENæ4IEREæDESæ6ORJAHRESæNACHæeææ!BSæ æ $ERæ-INDESTBEITRAGæBETRÜGTæFÔRæJEDENæBEITRAGSPFLICHTIGENæ Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2017 keine "EITRÜGEæERHOBEN (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer !RTæ ANZUSEHENæ DIEæ RÜUMLICHæ ZUSAMMENGEHALTENæ ODERæ GEMEINsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und SchlachtVIEHæ DASæ6IEHHFENæ ODERæ 3CHLACHTSTÜTTENæ ZUGEFÔHRTæ WURDEæ UNterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 WIRDæJEæ4IERæUMææVæ(æERMÜIGTæWENN ææ $ERæ%NDMASTBETRIEBæGEMÜæDERæ3CHWEINE3ALMONELLEN Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im %RGEBNISæDERæ5NTERSUCHUNGENæGEMÜæDIESERæ6ERORDNUNGæFÔRæ Nr. 25/2016 DENæ:EITRAUMææ*ANUARææBISææ$EZEMBERææINæDIEæ Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der SPEZIALISIERTEæ&ERKELAUFZUCHTBETRIEBæGILTæGEMÜæDEMæu0ROGRAMMæZURæ3ALMONELLENÔBERWACHUNGæINæ3CHWEINEBESTÜNden in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf DERæ"ASISæEINERæFÔRæDENæ"ESTANDæREPRÜSENTATIVENæ3TICHPROBEæ in Kategorie I eingestuft. $IEæ%INSTUFUNGæNACHæ.RææODERæDIEæ"ESCHEINIGUNGæGEMÜæ!NLAGEæ 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2017 schriftlich vorZULEGENæ&ÜLLTæEINæ"ETRIEBæUNTERæ.RææUNDææGEMISCHTERæ"ETRIEBæ GILTæDERæERMÜIGTEæ"EITRAGSSATZæSOWEITæJEWEILSæDASæ6ORLIEGENæDERæ Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. §2 (1)æ&ÔRæDIEæ"ERECHNUNGæDERæ"EITRÜGEæFÔRæ0FERDEæ%SELæ-AULTIEREæ -AULESELæ2INDERæ3CHAFEæ:IEGENæ3CHWEINEæ"IENENVLKERæUNDæ Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei DERæGEMÜæeææ!BSææ4HÔR4IER'ES'æDURCHGEFÔHRTENæAMTLICHENæ Erhebung am Stichtag 3. Januar 2017 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen ErheBUNGSVORDRUCKESæ -ELDEBOGENæ SPÜTESTENSæ ZWEIæ7OCHENæ NACHæ dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und DIEæ !RTæ UNDæ DIEæ :AHLæ DERæ BEIæ IHNENæ AMæ 3TICHTAGæ VORHANDENENæ Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die :AHLæ DERæ4IEREæ MITæ !USNAHMEæ DERæ )Mæ "ESTANDæ NACHGEBORENENæ Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumelDENDENæ4IEREæERHEBTæDIEæ4IERSEUCHENKASSEæ"EITRÜGEæNACHæeæ (4)æ+EINEæZUSÜTZLICHENæ"EITRÜGEæWERDENæERHOBENæWENNæEINæGEmeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stellungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2017 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und DERENæ .ACHZUCHTæ GRUNDSÜTZLICHæ KEINæ !NSPRUCHæ AUFæ 'EWÜHRUNGæ von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2017 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2017 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeWEILSæMAGEBLICHENæ&RISTENæNACHæDENæ!BSÜTZENæææODERææNICHTæ ODERæNICHTæVOLLSTÜNDIGæGEMELDETæKANNæDIEæ4IERSEUCHENKASSEæAUFæ DERæ'RUNDLAGEæDESæeææ4HÔR4IER'ES'æDIEæAMTLICHæANDERWEITIGæ ERMITTELTENæ$ATENæZUæDIESENæ4IERENæZUMæ:WECKEæDERæ"EITRAGSERhebung nutzen. (7) 6IEHHÜNDLERæHABENæDIEæ:AHLæDERæIMæ6ORJAHRæUMGESETZTENæ0FERde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2017 anzugeben. &ÔRæDIEæ"EITRAGSBERECHNUNGæISTæDIEæ:AHLæVIERæVæ(æDERæIMæ6ORJAHRæ UMGESETZTENæ4IEREæMAGEBEND !BSATZææGILTæENTSPRECHENDæ6IEHHÜNDLERæIMæ3INNEæDERæ"EITRAGSsatzung sind natürliche oder juristische Personen, die ææ MITæ4IERENæNACHæ3ATZææGEWERBSMÜIGæ(ANDELæTREIBENæUND ææ 4IERHÜNDLERSTÜLLEæUNTERHALTENæODERæFALLSæDIESæNICHTæZUTRIFFT diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. An der Schmücke -5- §3 $IEæ"EITRÜGEæWERDENæGEMÜæeææ!BSææ4HÔR4IER'ES'æDURCHæDIEæ 4IERSEUCHENKASSEæ VONæ DENæ 4IERHALTERNæ ERHOBENæ $IEæ "EITRÜGEæ NACHæ eæ æ !BSæ æ WERDENæ AMæ æ -ÜRZæ æ FÜLLIGæ DIEæ "EITRÜGEæ NACHæ eæ æ !BSæ æ æ UNDæ æ ZWEIæ7OCHENæ NACHæ :UGANGæ DESæ "EITRAGSBESCHEIDESæ %INEæ ANTEILIGEæ 2ÔCKERSTATTUNGæ VONæ "EITRÜGENæ bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht §4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft ææ BEIæDENæVORGESCHRIEBENENæ%RHEBUNGENæNACHæeææEINENæ 4IERBESTANDæNICHTæODERæVERSPÜTETæANGEBENæEINEæZUæGERINGEæ Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder ææ IHREæ"EITRAGSPFLICHTæNICHTæERFÔLLENæINSBESONDEREæDIEæ"EITRÜGEæ NICHTæRECHTZEITIGæODERæNICHTæVOLLSTÜNDIGæBEZAHLEN ENTFÜLLTæ GEMÜæ eæ æ !BSæ æ UNDæ æ4IER'ES'æ DERæ !NSPRUCHæ AUFæ %NTSCHÜDIGUNGæUNDæ%RSTATTUNGæDERæ+OSTENæNACHæeææ!BSææ3ATZæ 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der TierseuCHENKASSEæNACHæeææUNDæeææ4HÔR4IER'ES'æeææ!BSææUNDææ TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der TierseuchenKASSEæIMæ:USAMMENHANGæMITæDERæJÜHRLICHENæAMTLICHENæ%RHEBUNGæ NACHæeææ!BSææUNDææ4HÔR4IER'ES'æODERæDERæ"EITRAGSERHEBUNGæ NACHæ eæ æ !BSæ æ4HÔR4IER'ES'æ GEGEBENENFALLSæ AUSæ6ORJAHRENæ GESCHULDETENæRÔCKSTÜNDIGENæ"ETRÜGEæ-AHNGEBÔHRENæ!USLAGENæ 3ÜUMNISZUSCHLÜGEæBEGLICHENæHAT (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug AUFæ3CHADENSFÜLLEæUNDæDAMITæVERBUNDENEæ"EIHILFEANTRÜGEæDEæVORæ DERæNACHæeææ!BSæææODERææMAGEBLICHENæ-ELDEFRISTæODERæVORæ DEMæ NACHæ eæ æ MAGEBLICHENæ &ÜLLIGKEITSDATUMæ GESTELLTæ WURDENæ absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. §5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 28. September 2016 beschlossene Satzung der Thüringer TierseuCHENKASSEæÔBERæDIEæ%RHEBUNGæVONæ4IERSEUCHENKASSENBEITRÜGENæ für das Jahr 2017 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, &RAUENæUNDæ&AMILIEæUNDæVOMææ/KTOBERææGEMÜæeææ!BSæ æUNDæeææ3ATZææIæ6æMæeææ3ATZææ.Rææ4HÔR4IER'ES'æGENEHmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 1. November 2016 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Nr. 25/2016 Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 6 Ist-Stimmen ............................................................................... 6 angenommen lt. Antrag ............................................................. 4 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 2 Beschluss Nr. B 2016/0009 (Vorlagen-Nr. V 2016/0010) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss über die Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung der Gemeinde Etzleben Beschluss $ERæ'EMEINDERATæBESCHLIETæDIEæ!UFHEBUNGSSATZUNGæZURæ"AUMschutzsatzung der Gemeinde Etzleben. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 6 Ist-Stimmen ............................................................................... 6 angenommen lt. Antrag ............................................................. 6 angenommen mit Änderung ...................................................... 9 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0010 (Vorlagen-Nr. V 2016/0011) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss über die Baumschutzsatzung der Gemeinde Etzleben Beschluss $ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIETæ ÔBERæ DIEæ "AUMSCHUTZSATZUNGæ DERæ Gemeinde Etzleben. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 6 Ist-Stimmen ............................................................................... 6 angenommen lt. Antrag ............................................................. 6 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Gemeinde Gorsleben Beschlüsse des Gemeinderates Gorsleben 06. Sitzung am 17.11.2016 Gemeinde Etzleben Beschlüsse des Gemeinderates Etzleben 03. Sitzung am 08.12.2016 Beschluss Nr. B 2016/0008 (Vorlagen-Nr. V 2016/0008) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zum Bestand und Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft ‚An der Schmücke‘ im Rahmen der Gebietsreform 2018 Beschluss $ERæ'EMEINDERATæDERæ'EMEINDEæ%TZLEBENæBESCHLIETæDASSæSICHæ DIEæ'EMEINDEæIMæ:UGEæDERæ5MSETZUNGæDERæDURCHæDASæ4HÔRINGERæ Vorschaltgesetz zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien 3TÜDTEæ UNDæ KREISANGEHRIGENæ 'EMEINDENæ 4HÔR'6'æ GESETZlich normierten Gebietsreform mit den anderen Gemeinden der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ zu einer 4HÔRINGERæ ,ANDGEMEINDEæ GEMæ eæ æ !BSæ æ4HÔR+/æ ZUSAMMENSCHLIETæ 3OBALDæ ALLEæ VONæ DENæ -ITGLIEDSGEMEINDENæ EINHEITLICHæ gefassten Beschlüsse vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt, GEMÜæDENæ"ESTIMMUNGENæDESæ4HÔR'6'æEINENæ!NTRAGæANæDASæ ZUSTÜNDIGEæ-INISTERIUMæZUæSTELLEN Beschluss Nr. B 2016/0001 (Vorlagen-Nr. V 2016/0007) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gorsleben für die Haushaltsjahre 2014 - 2023 Beschluss $ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIETæ ÔBERæ DIEæ ALSæ !NLAGEæ BEIGEFÔGTEæ æ Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gorsleben für die Haushaltsjahre 2014 - 2023 Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 9 Ist-Stimmen ............................................................................... 6 angenommen lt. Antrag ............................................................. 6 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0002 (Vorlagen-Nr. V 2016/0010) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zum Bestand und Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft ‚An der Schmücke‘ im Rahmen der Gebietsreform 2018 An der Schmücke -6- Beschluss $ERæ'EMEINDERATæDERæ'EMEINDEæ'ORSLEBENæBESCHLIETæDASSæSICHæ DIEæ'EMEINDEæIMæ:UGEæDERæ5MSETZUNGæDERæDURCHæDASæ4HÔRINGERæ Vorschaltgesetz zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien 3TÜDTEæ UNDæ KREISANGEHRIGENæ 'EMEINDENæ 4HÔR'6'æ GESETZlich normierten Gebietsreform mit den anderen Gemeinden der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ zu einer 4HÔRINGERæ ,ANDGEMEINDEæ GEMæ eæ æ !BSæ æ4HÔR+/æ ZUSAMMENSCHLIETæ 3OBALDæ ALLEæ VONæ DENæ -ITGLIEDSGEMEINDENæ EINHEITLICHæ gefassten Beschlüsse vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt, GEMÜæDENæ"ESTIMMUNGENæDESæ4HÔR'6'æEINENæ!NTRAGæANæDASæ ZUSTÜNDIGEæ-INISTERIUMæZUæSTELLEN Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 9 Ist-Stimmen ............................................................................... 6 angenommen lt. Antrag ............................................................. 4 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 2 Nr. 25/2016 Beschluss Nr. B 2016/0003 (Vorlagen-Nr. V 2016/0009) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zur Neuregelung der UmsatzbesteueRUNGæDERæFFENTLICHENæ(ANDææ%RKLÜRUNGæNACHæeææ!BSææ3ATZææ UStG gegenüber dem Finanzamt zur weiteren Anwendung des eæ æ !BSæ æ 53T'æ INæ DERæ AMæ æ GELTENDENæ &ASSUNGæ FÔRæ SÜMTLICHEæ NACHæ DEMæ æ UNDæ VORæ DEMæ æ AUSgeführten Leistungen durch die Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Rech Beschluss Der Gemeinderat möge über Wahrnehmung der sog. Optionswahl in der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes beschlieEN Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 9 Ist-Stimmen ............................................................................... 6 angenommen lt. Antrag ............................................................. 6 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Stadt Heldrungen Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Lebensmittelmarkt in Heldrungen, Bahnhofstraße 11“ Aufstellungsbeschluss Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Heldrungen hat in der Stadtratssitzung am 28.11.2016 den Aufstellungsbeschluss (Nr. 2016/0063) und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss (Nr. 2016/0064) zum Bebauungsplan „Erweiterung Lebensmittelmarkt in Heldrungen, "AHNHOFSTRAEæhæGEFASST :IELæDERæ0LANAUFSTELLUNGæISTæESæDURCHæDIEæ!USWEISUNGæDESæ0LANgebietes als Sondergebiet Einzelhandel die Voraussetzungen für DIEæ 3CHAFFUNGæ EINESæ GROFLÜCHIGENæ %INZELHANDELSSTANDORTESæ ZUæ sichern. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Lebensmittelmarkt in Heldrungen, Bahnhofstr. 11“ LIEGTæINæDERæ:EITæVOM 02.01.2017 bis 03.02.2017 in der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“, Bauamt, !Mæ"AHNHOFæææ(ELDRUNGENæ:IMMERææZUæDENæ$IENSTzeiten öffentlich aus. Dienstzeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9.00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 9.00 - 12:00 Uhr Alle Bürger haben im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Möglichkeit der Einsichtnahme. Anregungen und Hinweise können WÜHRENDæ DERæ !USLEGUNGSZEITæ SCHRIFTLICHæ ODERæ ZURæ .IEDERSCHRIFTæ beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Heldrungen vorgebracht werden. Enke Bürgermeister Heldrungen, den 09.12.2016 An der Schmücke -7- Gemeinde Oldisleben Beschlüsse des Gemeinderates Oldisleben 06. Sitzung am 14.11.2016 Beschluss Nr. B 2016/0030 (Vorlagen-Nr. V 2016/0034) Gegenstand der Beschlussvorlage "ERATUNGæ UNDæ !BWÜGUNGSBESCHLUSSæ ZUMæ %NTWURFæ DESæ "EBAUungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Ehemalige Deponie“ Oldisleben Beschluss $ERæ'EMEINDERATæBESCHLIETæÔBERæDIEæ!BWÜGUNGæDERæEINGEGANGENENæ3TELLUNGNAHMENæDERæ"EHRDENæ4RÜGERæFFENTLICHERæ"ELANGEæUNDæDERæFFENTLICHKEITæNACHæeææ!BSææUNDæeææ!BSææ"AU'"æ GEMÜæDERæVORLIEGENDENæ:USAMMENSTELLUNG $IEæ BESCHLOSSENENæ ÇNDERUNGENæ UNDæ %RGÜNZUNGENæ SINDæ INæ DENæ Plan einzuarbeiten. $IEæ "EHRDENæ4RÜGERæ FFENTLICHERæ "ELANGEæ UNDæ DIEæ "ÔRGERæ SINDæ VOMæ%RGEBNISæDERæ!BWÜGUNGæINæ+ENNTNISæZUæSETZEN Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0031 (Vorlagen-Nr. V 2016/0035) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Ehemalige Deponie“ Oldisleben Beschluss $ERæ'EMEINDERATæDERæ'EMEINDEæ/LDISLEBENæBESCHLIETæDENæ"Ebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Ehemalige Deponie“ NACHæeææ!BSææ"AU'"æALSæ3ATZUNGæ$IEæ"EGRÔNDUNGæZUMæ"Ebauungsplan wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die SatZUNGæ MITæ "EGRÔNDUNGæ WÜHRENDæ DERæ $IENSTSTUNDENæ EINGESEHENæ und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0032 (Vorlagen-Nr. V 2016/0032) Gegenstand der Beschlussvorlage "ERATUNGæUNDæ"ESCHLUSSæZURæ!BWÜGUNGæGEMÜæeææ!BSææUNDæ eææAæ!BSææ3ATZææ"AU'"æZURææVEREINFACHTENæÇNDERUNGæDESæ Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oldisleben“ Beschluss $IEæ"ETEILIGUNGæDERæFFENTLICHKEITæSOWIEæDIEæ"EHRDENBETEILIGUNGæ und die Beteiligung der Nachbargemeinden zum Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oldisleben“ sind erfolgt. $ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIETæ DIEæ !BWÜGUNGæ DERæ VORGEBRACHTENæ Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und NachbarGEMEINDENæ ENTSPRECHENæ DENæ INæ DERæ !NLAGEæ BEIGEFÔGTENæ !BWÜGUNGSVORSCHLÜGENæ$IEæ!NLAGEææISTæ"ESTANDTEILæDERæ"ESCHLUSSvorlage. $IEæ6ERWALTUNGæWIRDæBEAUFTRAGTæDIEæ"EHRDENæUNDæSONSTIGENæ4RÜger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Nr. 25/2016 Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0033 (Vorlagen-Nr. V 2016/0033) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Satzungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oldisleben“ Beschluss $ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIETæ DIEæ æ VEREINFACHTEæ ÇNDERUNGæ DESæ Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oldisleben“, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. vereinfachte Änderung GEMÜæeææ!BSææ3ATZææ4HÔR+/æDERæ2ECHTSAUFSICHTSBEHRDEæ vorzulegen. $IEæ 3ATZUNGæ ISTæ GEMÜæ eæ !BSæ æ 3ATZæ æ4HÔR+/æ FRÔHESTENSæ nach Ablauf eines Monats ortsüblich bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet. DaBEIæISTæANZUGEBENæWOæDERæ0LANæMITæDERæ"EGRÔNDUNGæWÜHRENDæDERæ Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0034 (Vorlagen-Nr. V 2016/0030) Gegenstand der Beschlussvorlage "ERATUNGæ UNDæ !BWÜGUNGSBESCHLUSSæ ZUMæ GEMEINSAMENæ &LÜchennutzungsplan der Stadt Heldrungen und der Gemeinde Oldisleben Beschluss $ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIETæ DIEæ EINGEGANGENENæ ÇNDERUNGENæ UNDæ3TELLUNGNAHMENæDERæ4RÜGERæFFENTLICHERæ"ELANGEæ4"æNACHæ eæææ"AU'"æUNDæDERæFFENTLICHKEITæNACHæeæææ"AU'"æZUMæ GEMEINSAMENæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANæ3TADTæ(ELDRUNGENæUNDæ'EMEINDEæ /LDISLEBENæ ABZUWÜGENæ INæ DENæ 0LANæ EINZUARBEITENæ UNDæ DASæ%RGEBNISæDERæ!BWÜGUNGæUNDæDESSENæ"EGRÔNDUNGæDENæ4"æ mitzuteilen. $IEæAMææVERSANDTEæ!NLAGEæ!BWÜGUNGSERGEBNISæISTæ Bestandteil der Beschlussvorlage. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0035 (Vorlagen-Nr. V 2016/0031) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum geMEINSAMENæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANæDERæ3TADTæ(ELDRUNGENæUNDæDERæ Gemeinde Oldisleben Beschluss $ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIETæ DENæ GEMEINSAMENæ &LÜCHENNUTZUNGSPLANæ UNDæ DENæ %RLÜUTERUNGSBERICHTæ INæ DERæ VORLIEGENDENæ &ASSUNGæZUæBILLIGENæ$ERæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANæUNDæDERæ%RLÜUTERUNGSBERICHTæWERDENæENTSPRECHENDæeææ!BSææ"AU'"æFFENTLICHæ für die Dauer eines Monats ausgelegt. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt eine Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich. An der Schmücke -8- Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0039 (Vorlagen-Nr. V 2016/0036) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung 2011 und die Entlastung des Bürgermeisters Beschluss $ERæ'EMEINDERATæMGEæBESCHLIEEN Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.06.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister für die Haushaltsführung Entlastung erteilt. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0040 (Vorlagen-Nr. V 2016/0041) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 und die Entlastung des Bürgermeisters Beschluss $ERæ'EMEINDERATæMGEæBESCHLIEEN Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.06.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister für die Haushaltsführung Entlastung erteilt. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0041 (Vorlagen-Nr. V 2016/0037) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 und die Entlastung des Bürgermeisters Beschluss $ERæ'EMEINDERATæMGEæBESCHLIEEN Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.07.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister für die Haushaltsführung Entlastung erteilt. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0042 (Vorlagen-Nr. V 2016/0043) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 und die Entlastung des Bürgermeisters Nr. 25/2016 Beschluss $ERæ'EMEINDERATæMGEæBESCHLIEEN Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.07.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister für die Haushaltsführung Entlastung erteilt. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0043 (Vorlagen-Nr. V 2016/0038) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss über das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 und die Entlastung des Bürgermeisters Beschluss $ERæ'EMEINDERATæMGEæBESCHLIEEN Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.07.2016 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird das Ergebnis festgestellt und dem Bürgermeister für die Haushaltsführung Entlastung erteilt. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0036 (Vorlagen-Nr. V 2016/0039) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen Beschluss $ERæ'EMEINDERATæBESCHLIETæDIEæ(AUSHALTSSATZUNGæFÔRæDASæ(AUShaltsjahr 2017 mit Anlagen. Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0037 (Vorlagen-Nr. V 2016/0040) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss des Finanzplans und InvestitionsproGRAMMSæFÔRæDENæ:EITRAUMæææ Beschluss $ERæ 'EMEINDERATæ BESCHLIETæ DENæ &INANZPLANæ UNDæ DASæ )NVESTITIONSPROGRAMMæ FÔRæ DENæ :EITRAUMæ æ æ æ $IEæ ANGEFÔHRTENæ Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 An der Schmücke -9- Beschluss Nr. B 2016/0038 (Vorlagen-Nr. V 2016/0028) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zur Neuregelung der UmsatzbesteueRUNGæDERæFFENTLICHENæ(ANDææ%RKLÜRUNGæNACHæeææ!BSææ3ATZææ UStG gegenüber dem Finanzamt zur weiteren Anwendung des eæ æ !BSæ æ 53T'æ INæ DERæ AMæ æ GELTENDENæ &ASSUNGæ FÔRæ SÜMTLICHEæ NACHæ DEMæ æ UNDæ VORæ DEMæ æ AUSgeführten Leistungen durch die Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Rech Beschluss Der Gemeinderat möge über Wahrnehmung der sog. Optionswahl in der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes beschlieEN Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 15 Ist-Stimmen ............................................................................. 12 angenommen lt. Antrag ........................................................... 12 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Der AZV „Thüringer Pforte“ informiert Bekanntmachung $ERæ æ 3ATZUNGæ ZURæ ÇNDERUNGæ DERæ %NTWÜSSERUNGSSATZUNGæ DESæ Abwasserzweckverbandes „Thüringer Pforte“ wurde mit SchreiBENæ VOMæ æ DIEæ %INGANGSBESTÜTIGUNGæ DERæ 2ECHTSAUFSICHTSBEHRDEæ DESæ ,ANDRATSAMTESæ +YFFHÜUSERKREISæ ERTEILTæ $IEæ Bekanntmachung erfolgt im Bekanntmachungsorgan „Thüringer Allgemeine“. Termine Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Jahrgang 2017 Ausgabe 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017 08/2017 09/2017 10/2017 11/2017 12/2017 13/2017 14/2017 15/2017 16/2017 17/2017 18/2017 19/2017 20/2017 21/2017 22/2017 23/2017 24/2017 25/2017 Abgabetermine für Zuarbeiten 06.01.2017 20.01.2017 03.02.2017 17.02.2017 03.03.2017 17.03.2017 30.03.2017 13.04.2017 28.04.2017 12.05.2017 24.05.2017 09.06.2017 23.06.2017 07.07.2017 21.07.2017 04.08.2017 18.08.2017 01.09.2017 15.09.2017 29.09.2017 13.10.2017 27.10.2017 10.11.2017 24.11.2017 08.12.2017 Erscheinungstag 20.01.2017 03.02.2017 17.02.2017 03.03.2017 17.03.2017 31.03.2017 13.04.2017 28.04.2017 12.05.2017 26.05.2017 09.06.2017 23.06.2017 07.07.2017 21.07.2017 04.08.2017 18.08.2017 01.09.2017 15.09.2017 29.09.2017 13.10.2017 27.10.2017 10.11.2017 24.11.2017 08.12.2017 22.12.2017 Nr. 25/2016 Schließungstage der Verwaltungsgemeinschaft im Dezember 2016 Die Verwaltungsgemeinschaft an der Schmücke informiert 3IEæDASSæESæAUCHæIMæ$EZEMBERææWIEDERæ3CHLIEUNGSTAGEæ für die Verwaltung gbt. Geschlossen bleibt die Behörde am Mittwoch, dem 28.12.2016 und Freitag, den 30.12.2016 Stadt Heldrungen Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heldrungen, Weihnachten ist für die meisten Menschen auf der Welt das wichtigste und schönste Fest im Jahr. Die schöne Tradition besteht darin, an einander zu denken und für das Erlebte zu danken. Dankbar zu sein für die Dinge die wirklich wichtig sind, wie zum Beispiel die Gesundheit, die man nicht einfach in Geschenkpapier wickeln und dann unter Christbaum legen kann. Auch Glück kann man nicht einfach kaufen. *EDOCHæSINDæ'ESUNDHEITæ:UFRIEDENHEITæUNDæEINæ,EBENæINæ&RIEden Dinge für die wir selbst nicht dankbar genug sein können. Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel geben immer die Gelegenheit das abgelaufene Jahr noch einmal zu betrachten. $ASæ*AHRææWARæFÔRæUNSEREæ3TADTæAUCHæGEPRÜGTæDURCHæDIEæ Bürgermeisterwahl im Juni. Ich bin stolz und glücklich, das sie mir liebe Bürgerinnen und Bürger auch für meine vierte Amtszeit mit überragender Mehrheit wieder ihr Vertrauen geschenkt haben, (trotz einiger Querelen von Mitgliedern unseres Stadtrates, die dem Ansehen unserer Stadt geschadet haben). Dies zeigt doch das Vertrauen und die Anerkennung meiner bisher geleisteten Arbeit zum Wohle unserer Stadt und unserer Bürger. Kurz nach der Wahl haben wir uns Partei übergreifend zusammen gefunden um die positive Entwicklung unserer Stadt fort zu setzen. Deshalb haben wir im Dezember noch (in Dringlichkeit) eine Stadtrats Sitzung durchgeführt und mit unserer Mehrheit Beschlüsse zum Bau des Altersheimes und den Bebauungsplan „Naherholungsgebiet am Schwimmbad“ weiter gebracht. $ENNæWIRæSINDæVONæIHNENæGEWÜHLTæUMæFÔRæSIEæDAæZUæSEINæUNDæ ihnen sind wir rechenschaftspflichtig liebe Bürgerinnen und Bürger. Positiv möchte ich, für das fast hinter uns liegende Jahr, die GUTEæ%NTWICKLUNGæUNSERERæ5NTERNEHMENæERWÜHNENæUNDæIHNENæ für die gezahlten Gewerbesteuern und die geschaffenen ArBEITSPLÜTZEæDANKEN !TTRAKTIVITÜTæGEWINNTæUNSEREæ:WIEBELSTADTæDURCHæDIEæ7IEDERBEsetzung der Kinderarztstelle, sowie die Niederlassung einer Psychologin am Bahnhof und die Neueröffnung einer Praxis FÔRæ,OGOPÜDIEæÔBERæDERæNEUENæ!POTHEKE Sie sehen wir sind in verschiedenen Bereichen (Handel, MeDIZINæ7IRTSCHAFTæ+ITASæUSWæFÔRæEINENæ/RTæUNSERERæ'REæSEHRæ ³³³æ,ESENæ3IEæHIERZUæWEITERæAUFæDERæNÜCHSTENæ3EITEæ³³³ An der Schmücke - 10 - Nr. 25/2016 Gemeinde Oldisleben gut aufgestellt, was die Lebens- und Liebenswürdigkeit ausmacht. Einen Wermutstropfen gibt es für mich die Gebietsreform in UNSEREMæ&REISTAATæ(IERæWIRDæUNSæERZÜHLTæDIEæ3TRUKTURENæSINDæ ZUæKLEINæMÔSSENæGRERæUNDæSOMITæWIRTSCHAFTLICHERæUNDæLEISTUNGSFÜHIGERæWERDEN Jedoch habe ich hierzu eine andere Meinung, überall wo das schon geschehen ist, in Sachsen und Sachsen-Anhalt, haBENæDIEæ-ENSCHENæLÜNGEREæ7EGEæKNNENæSICHæMITæDENæNEUgeschaffenen Gebilde nicht identifizieren fühlen sich nicht aufgehoben und mitgenommen, preiswerter wird das GanZEæAUCHæNICHTæUNDæWIRæSCHAFFENæUNSæINæDIESERæ:EITæNOCHæMEHRæ „Wutbürger“. Es ist auch nicht wie in der Mathematik, wo minus mal minus plus ergibt. Arm und arm wird nicht reich. Den Kommunen müsste mehr Geld zur Verfügung gestellt WERDENæDENNæESæISTæWIEæZUæ$$2:EITENæICHæVERWALTEæNURæNOCHæ einen Mangel, dabei wird hier unten Demokratie gemacht! Entschuldigen sie meinen kleinen Ausflug. Mein Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern die sich für die Allgemeinheit engagieren in sozialen Einrichtungen, in den Kirchgemeinden, ehrenamtlich ihre Freizeit und ihre Person eingebracht haben. Wie, wo und mit wem Sie die Feiertage begehen werden, ich wünsche Ihnen, Ihren Angehörigen aber auch allen kranken Bürgern und all denjenigen die sich gerade an Weihnachten einsam und alleine sind, frohe und gesegnete Weihnachten und alles Gute, Gesundheit, Glück und Harmonie und das ErREICHENæDERæPERSNLICHæGESTECKTENæ:IELEæIMæNEUENæ*AHRæ Ihr Bürgermeister Norbert Enke Gemeinde Oberheldrungen wie jedes Jahr kurz vor Weihnachten und dem Jahreswechsel, möchte ich einen kurzen Abriss über das zurückliegende Jahr 2016 geben. Das Jahr 2016 war aus meiner Sicht als Bürgermeister der Gemeinde Oldisleben ein erfolgreiches Jahr. Wir sind in den letzten Jahren aus finanziellen Gründen wenige Schwerpunkte in der Gemeinde angegangen. Das Jahr 2016 ist uns um einiges mehr gelungen, auch auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde und einer guten Planung und Organisation durch den Gemeinderat. Wie in den vorausgegangenen Jahren sind alle wichtigen Beschlüsse im Gemeinderat einstimmig gefasst wurden. Auf deren Grundlage konnten wir DIESESæ *AHRæ FOLGENDEæ -ANAHMENæ ABSCHLIEENæ bzw. stehen kurz vor dem Abschluss. Dies sind: sæ DIEæ.EBENANLAGENæDERæ"æINæ3ACHSENBURG sæ DIEæ3ANIERUNGæDESæ+IRCHBERGES sæ DIEæ3ANIERUNGæDESæ3CHWIMMBADES sæ DIEæ3ANIERUNGæDESæ&EUERWEHRGERÜTEHAUSES Wir haben die organisatorischen Weichen gestellt, dass in diesem Jahr ein Hamburger Investor ein !LTENPFLEGEHEIMæIMæ:ENTRUMæVONæ/LDISLEBENæERFFnen konnte und es mit Leben erfüllt. Es hat sich an diesem Beispiel auch gezeigt, dass man an einem :IELæ FESTHALTENæ MUSSæ UMæ BESONDERSæ AUCHæ ETWASæ FÔRæUNSEREæÜLTERENæ-ENSCHEN-ITBÔRGERæZUæTUNæ3IEæ fühlen sich in Oldisleben sehr wohl. Gleiches trifft auch für die Sanierung der Schule, den Anbau des Grundschulbereiches an die Thüringer Gemeinschaftsschule und deren Eröffnung im Herbst dieses Jahres zu. Es erfüllt uns mit Stolz, dass diese Gemeinschaftsschule im Bereich unserer Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ steht. Der Besucheransturm beim Tag der offenen Tür am 9. Dezember zeigt auch, dass es richtig war, hier die Initiative zu ergreifen. Leider kann ich es nicht ganz nachvollziehen, warum man auf Oldisleben schlecht zu sprechen ist, nur WEILæWIRæETWASæFÔRæDIEæ:UKUNFTæUNSERERæ+INDERæINæDERæ Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ getan haben und uns hinter das Schulprojekt Oldisleben des Landkreises gestellt haben. Als Gemeinde Oldisleben haben wir uns für das Sanierungsprojekt „Sportplatz“ des VfB Oldisleben e.V. eingesetzt und mit einem Anteil von 10.000 € unterstützt. Der VfB Oldisleben e.V. konnte das Projekt mit Fördermitteln des Landes Thüringen und des Landkreises durchführen. Wir verfügen heute über einen zweiten Sportplatz und moderne Schulsportanlagen. Diese Projekte wurden durch die Gemeinde befürwortet, unterstützt und zum Teil begleitet. Sie sind eine Bereicherung für die Gemeinde und für den Verwaltungsbereich. :URÔCKæZUæDENæ3CHWERPUNKTENæDERæ'EMEINDEæHINSICHTLICHæDERæ"AUMANAHMENæFÔRæDASæ*AHRæ Die Eröffnung der B-86 mit Nebenanlagen im Juni dieses Jahres hat gezeigt, dass Dank der Baufirma-Bauer und dem Planer eine sehr gute Anlage in Sachsenburg gelungen ist. Bei der Einfahrt in Sachsenburg von allen drei Richtungen ergibt sich ein sehr gutes Ortsbild. Lang hat es gedauert, bis wir die Sanierung des Kirchberges geplant haben. Jetzt erfreut sich die Bevölkerung an der neuen Anlage. Die Entscheidung aus dem vergangenen Jahr, das Schwimmbad zu sanieren, war der richtige Entschluss des Gemeinderates und die Erweiterung des Entschlusses auf das gesamte Becken An der Schmücke - 11 - unterstreicht dies. Der organisierte Tag der offenen Tür im Schwimmbad durch den „Freundeskreis Sport in Oldisleben e. V.“ hat uns gezeigt, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Oldisleben am SchwimmBADæ DENNOCHæ SEHRæ GROæ ISTæ UNDæ VIELEæ SICHæ ANæ FREIWILLIGENæ %INSÜTZENæZURæ6ERSCHNERUNGæDESæ3CHWIMMBADESæBETEILIGENæ$ASæSOLLæIMæNÜCHSTENæ*AHRæFORTGESETZTæWERDENæUMæ die Schwimmbadsaison am 15. Mai pünktlich zu eröffnen. Die Geschichte unseres Schwimmbades sollte mir eigentlich auch zeigen, dass die Oldisleberinnen und Oldisleber SCHONæ ZUæ FRÔHERENæ :EITENæ UNDæ VONæ !NFANGæ ANæ FREIWILLIGEæ %INSÜTZEæGEMACHTæHABENæ5NDæDASæSOLLTENæWIRæAUCHæWEIterhin fördern. 5NSERæ:IELæDIEæ3ANIERUNGæDESæ&EUERWEHRHAUSESæBISæ%NDEæ DESæ*AHRESæABZUSCHLIEENæUNDæMITæEINEMæ4AGæDERæOFFENENæ Tür zu eröffnen, ist leider nicht ganz gelungen. Es fehlt NOCHæ DIEæ !UENANLAGEæ MITæ DEMæ 0ARKPLATZæ $ASæ &EUERWEHRGERÜTEHAUSæISTæINæEINEMæ4OP:USTANDæAUCHæDANKæDERæ Hilfe der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen &EUERWEHRæSELBSTæ&ÔRæDIEæ'ESTALTUNGæDERæ!UENANLAGEæIMæ Frühjahr benötigen wir die freiwillige Initiative der Bürger von Oldisleben. Wir werden uns rechtzeitig melden, wenn wir Ihre Hilfe brauchen. !LLESæWASæWIRæDIESESæ*AHRæANæ-ANAHMENæINæDERæ'EMEINde geplant und durchgeführt haben, war nur durch eine SOLIDEæ!RBEITæDESæ'EMEINDERATESæINæ:USAMMENARBEITæMITæ der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“, den Ingenieurbüros und vor allem durch eine solide Finanzplanung möglich, für die ich mich rechtherzlich bei meinem Stellvertreter Klaus Mehle bedanke. Bedanken möchte ich mich ebenfalls recht herzlich für die geleistete Arbeit bei: sææ DENæ-ITGLIEDERNæDESæ'EMEINDERATES sææ DENæ-ITARBEITERNæDERæ6'æu!NæDERæ3CHMÔCKEhæUNDæDESæ !:6æu4HÔRINGERæ0FORTEh sææ DENæ -ITARBEITERNæ DERæ +OMMUNALENæ 7OHNUNGSGESELLschaft, sææ DENæ+AMERADINNENæUNDæ+AMERADENæDERæ&&7æ/LDISLEben und Sachsenburg, sææ DENæ-ITARBEITERNæDESæGEMEINDLICHENæ"AUHOFES sææ DENæ&RAUENæUNDæ-ÜNNERNæDIEæALSæ"5&$)SæSOWIEæALSæ æÒ*OBBERæFÔRæDIEæ'EMEINDEæTÜTIGæWAREN Nr. 25/2016 sææ BESONDERSæBEIæ(ERRNæ"ERNDæ+OCHæUNDæ.ORBERTæ!MMEæ die als Handwerker besonders bei der Sanierung des Schwimmbades beteiligt sind, sææ DENæ -ITGLIEDERNæ DERæ 6EREINEæ DERæ +IRCHEæ DERæ #HREæ der Thüringer Gemeinschaftsschule, des KindergarTENSæ UNDæ DERæ 'ASTSTÜTTEæ u/LDISLEBENERhæ SOWIEæ DENæ 3CHAUSTELLERNæ UNDæ DENæ (ÜNDLERNæ FÔRæ DIEæ 4EILNAHMEæ an den Veranstaltungen in der Gemeinde, besonders auch an der Teilnahme am Weihnachtsmarkt, sææ BESONDERERæ $ANKæ ANæ DIEæ (AINTAL-USIKANTENæ FÔRæ IHREæ Unterstützung und der Goethe-Schokolaterie für ihr Sponsoring zur Seniorenweihnachtsfeier, sææ BEIæDENæ'EWERBETREIBENDENæDERæ'EMEINDEæ/LDISLEBENæ und Sachsenburg und natürlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. Wir sollten stolz auf das Geleistete sein und als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oldisleben dieses Gemeinsamkeitsgefühl auf die anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ übertragen, um im Jahr 2017 die Aufgaben im Rahmen der angestrebten Gebietsreform gemeinsam zu erfüllen sowie in Hinblick auf die Bildung einer „Thüringer Landgemeinde“ unser Grundzentrum mit Funktionsteilung weiter zu STÜRKENæ5NSERæ:IELæSOLLTEæESæSEINæDIEæ6ERWALTUNGSGEMEINschaft „An der Schmücke“ in eine Thüringer Landgemeinde umzuwandeln, dazu die entsprechenden Beschlüsse ZUæFASSENæUNDæALLESæDAFÔRæZUæTUNæIMæ*AHRææDIEæ:IELSTELlung 6.000 Einwohner zu erreichen. Dafür sollten wir uns als Oldislebener einsetzen. Mein Wort dafür haben Sie. Ihr Bürgermeister Joachim Pötzschke Information: Ab 01.01.2017 ändern sich die Sprechzeiten des Bürgermeisters Montag: Dienstag: Mittwoch: keine Sprechzeit 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr keine Sprechzeit Donnerstag: Freitag: 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr nach Vereinbarung 5. Oldislebener Weihnachtsmarkt Spendenübergaben und ehrenamtliche Auszeichnungen zur Einstimmung auf den 1. Advent Bereits zum 5. Mal fand am vergangenen Samstag in Oldisleben der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Die örtlichen Vereine, der Kindergarten, Markttreibende, Unternehmer und die Gemeindeverwaltung luden zum Auftakt der besinnlichen VorWEIHNACHTSZEITæZUæ'LÔHWEINæ'EBÜCKæUNDæEINEMæAUSGEWOGENENæ und festlichen Veranstaltungsprogramm. 13:30 Uhr eröffnete der Bürgermeister, Herr Joachim Pötzschke, mit musikalischer Einleitung durch den evangelischen Posaunenchor Oldisleben den Weihnachtsmarkt. Der Reit- und Fahrverein Oldisleben e.V. unterhielt unsere Jüngsten mit Ponyreiten. Der Frauenchor, der Kirchenchor als auch die Tanzgruppe der Freiwilligen Feuerwehr /LDISLEBENæUNDæDERæ+INDERGARTENæ/LDISLEBENæBOTENæDENæ'ÜSTENæ einen musikalischen Nachmittag mit Tanz und Gesang. 15:20 Uhr übergab der Freundeskreis Sport in Oldisleben e.V. ZURæ&REUDEæALLERæANWESENDENæ'ÜSTEæEINENæ3CHECKæINæ(HEæVONæ 766,02 € an die Gemeinde Oldisleben. Die Summe beinhaltet ein Spendenaufkommen von 383,01 € als auch weitere 383,01 ÒæWELCHEæDERæ&RDERVEREINæAUSæDEMæDIESJÜHRIGENæ3CHWIMMBADfest erwirtschaftete und was nun für die weitere Sanierung und 'ESTALTUNGæINæDASæ&REIBADæFLIEENæSOLLæ!UCHæDERæ6#æu"LAU7EIhæ 72 Oldisleben e.V. überraschte die Gemeinde mit der Übergabe EINERæ3ACHæUNDæ&INANZSPENDEæINæ(HEæVONææÒæ$ERæANSÜSsige Volleyballverein und die Gemeinde haben zum Tag der offenen Tür, am 06. August diesen Jahres, eine Patenschaft über die Pflege des neugestalteten Volleyballfeldes abgeschlossen. Der Bürgermeister dankte allen Beteiligten für diese Überraschungen und das aufgebrachte ehrenamtliche Engagement. /HNEæDIESENæEHRENAMTLICHENæ%INSATZæWÜRENæWEDERæDIEæ&INANZMITtel/Sachleistungen zustande gekommen noch die Durchführung des Tags der offenen Tür im Schwimmbad Oldisleben möglich gewesen. Man nahm daher diesen besinnlichen Tag zum Anlass, Herrn Thomas Wolff als auch Herrn Thomas Röber für Ihr jahrelanges ehrenamtliches Engagement, durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung, zu danken und damit Ihre Leistungen für den Sport und für die Gemeinde zu würdigen, wie die Redner schilderten. Als besondere Überraschung erhielt Herr René Jacob die Thüringer Ehrenamtscard, für sein Engagement in mehreren ÔBERRTLICHENæ6EREINENæUNDæFÔRæSEINEæAUERORDENTLICHæENGAGIERTEæ 4ÜTIGKEITæIMæ&REUNDESKREISæ3PORTæINæ/LDISLEBENæE6 Nach Abschluss der Ehrungen betrat niemand geringeres als der „Weihnachtsmann“ den Markt um die zahlreich erschieneNENæ +INDERæ ZUæ BESCHENKENæ -ITæ EINEMæ ,ÜCHELNæ AUFæ DENæ ,IPPENæ führten die Haintal-Musikanten gefolgt von einer Gesangsgruppe An der Schmücke - 12 - Nr. 25/2016 der Thüringer Gemeinschaftsschule Oldisleben mit besinnlichen +LÜNGENæ INæ DENæ6ORABENDæ DESæ æ !DVENTæ MITæ WELCHENæ EINæ SEHRæ schöner und festlicher 5. Oldislebener Weihnachtsmarkt zu Ende ging. Wir wünschen allen Mitgliedern, Freunden und Mitmenschen eine friedliche und besinnliche Adventszeit. Der Vorstand Freundeskreis Sport in Oldisleben e.V. Angelverein Heldrungen e.V. Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht der Angelverein Heldrungen e.V. seinen Mitgliedern sowie alllen Sponsoren, Vereinen, Ämtern und Mitbürgern. Der Vorstand 3ILVESTERKONZERT Am 31.12.2016 um 19.00 Uhr findet in der beheizten Golgathakirche an der Wasserburg in Heldrungen unser gern besuchtes Silvesterkonzert statt. Wir freuen uns in diesem Jahr auf den Kantor i.R. Gottfried Steffen an der Orgel und auf die Musikstudentin Daria Bershak von der Franz-Liszt-Hochschule in Weimar an der Oboe. An der Schmücke - 13 - ,ASSENæ SIEæ SICHæ VONæ EINEMæ GUTæ AUSGEWÜHLTENæ 0ROGRAMMæ EINEæ Stunde lang zum Jahresausklang erfreuen Daria Bershak ist geboren in Charkiv (Ukraine). Sie spielte schon zeitig Blockflöte und Oboe und nahm erfolgreich an mehreren Wettbewerben in ihrer Heimat teil. Seit 2014 absolviert sie neben IHRERæ4ÜTIGKEITæ ALSæ )NSTRUMENTALLEHRERINæ ANæ DERæ +REISMUSIKSCHULEæ in Mühlhausen ein Oboenstudium in Weimar. Sie wird gemeinsam mit Gottfried Steffen (Sömmerda) an der Orgel Werke aus Barock und Romanik von Liollet, Haydn und Reinberger zum Vortrag bringen. Anne Neigenfind Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße) Heiligabend, 24.12.2016 17.30 Uhr Christvesper 1. Weihnachtstag, 25.12.2016 11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl Silvester, 31.12.2016 19.00 Uhr Konzert zum Jahresausklang Neujahr, 01.01.2017 11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl Sonntag, 08.01.2017 11.00 Uhr Gottesdienst mit Taufgedenken und hl. Abendmahl Sonntag, 15.01.2017 11.00 Uhr Beichtandacht und Gottesdienst mit hl. Abendmahl Sonntag, 22.01.2017 14.30 Uhr (!) Gottesdienst mit hl. Abendmahl, æ ANSCHLIEENDæ'EMEINDEVERSAMMLUNGæ im Jugendbegegnungszentrum Nr. 25/2016 Ev. Kirchgemeinde Oldisleben Samstag, den 24.12.2016 - Heiliger Abend 16.00 Uhr 1. Christvesper mit Krippenspiel 17.30 Uhr 2. Christvesper mit Krippenspiel Sonntag, den 25.12.2016 - 1. Weihnachtsfeiertag 09.30 Uhr Festgottesdienst mit dem Posaunen- und Kirchenchor Montag, den 26.12.2016 - 2. Weihnachtsfeiertag 09.30 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha Samstag, den 31.12.2016 - Silvester 17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag, den 01.01.2017 - Neujahr 17.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Ringleben mit Abendmahl Sonntag, den 08.01.2017 09.30 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha Freikirchliche Hausgemeinde Heldrungen Wallstraße 2, bei Familie Brandt Sonntag, den 01.01.2017 11.00 Uhr Gottesdienst Jeden Montag 20:00 Uhr Hauskreis Infos unter http://www.hauskreis-heldrungen.de/ Katholische Kirchgemeinde Heldrungen Samstag, 24.12.2016 14.30 Uhr Christmette Bibelgesprächskreis dienstags 19.30 Uhr im Martin-Luther-Raum, Hauptstr. 57. Pfarramt in Sangerhausen: Tel. (0 34 64) 57 35 52. Ev. Kirchgemeinden Heldrungen Samstag, 24.12.2016 16.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel Sonntag, 25.12.2016 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Samstag, 31.12.2016 18.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 08.01.2017 09.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 08.01.2017 Oberheldrungen/Harras Samstag 24.12.2016 17:00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel 15.00 Uhr in Harras Gottesdienst Sonntag, 25.12.2016 14.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag, den 08.01.2017 14.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 15.01. 2017 10.00 Uhr in Sömmerda Pfarrbereichsgottesdienst Sonntag, 22.01.2017 10.30 Uhr in Artern - Entpflichtung von Herrn und Frau Braune sowie Einführung der/s neuen Vorsitzenden … zum Geburtstag Bretleben am 31.12. Hauteroda am 25.12. Heldrungen am 25.12. Schwarz, Sonja zum 80. Geburtstag Geyer, Dieter zum 75. Geburtstag Müller, Elfriede OT Braunsroda am 01.01. Nixdorf, Werner am 02.01. Neigenfind, Annerose am 07.01. Schmidt, Georg am 11.01. Junge, Karl-Heinz Oberheldrungen am 05.01. Tschöpelt, Brigitte am 06.01. Schnabel, Wolfgang am 16.01. Koch, Monika Oldisleben am 23.12. Schön, Herbert am 24.12. Synnatzschke, Klaus am 04.01. Steinmann, Gerlinde am 12.01. Bradtke, Eva am 13.01. Noa, Ursula und wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen. zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag An der Schmücke - 14 - Weihnachtsmärchen „Die Schöne und das Biest“ beim Reitverein PSG Hofgut Rudelsburg am Rieth e.V. %SæWARæEINMALxæHIEæESæAMææWIEDERæINæDERæFESTLICHæ GESCHMÔCKTENæ2EITHALLEæDERæ&AMILIEæ2OMANNæINæ(EYGENDORFæ)Næ DIESEMæ *AHRæ VERZAUBERTENæ DIEæ -ITGLIEDERæ DESæ ANSÜSSIGENæ 2EITVEREINæ u03'æ (OFGUTæ 2UDELSBURGæ AMæ 2IETHhæ IHREæ :USCHAUERæ MITæ DEMæ-ÜRCHENæu$IEæ3CHNEæUNDæDASæ"IESThæNATÔRLICHæWURDEæALLESæ zu Pferd geritten, sowie es sich für einen Reitverein gehört. $IEæ 2EITHALLEæ WARæ MITæ æ :USCHAUERNæ SEHRæ GUTæ GEFÔLLTæ UNDæ DIEæ 6ERANSTALTUNGæKONNTEæ5HRæBEIæEINEMæHEIEMæ'LÔHWEINæODERæ 0UNSCHæ BEGINNENæ :URæ %RFFNUNGSREDEæ FÔHRTEæ -ARCæ 2OMANNæ DASæ0FERDæ-ONTYæINæDIEæ(ALLEæAUFæIHMæRITTæ&RAUæ2OMANNæALSæ%RZÜHLERINæVERKLEIDETæ-ARCæ2OMANNæMACHTæNOCHæEINæPAARæTROCKENæ äBUNGENæ MITæ DENæ :USCHAUENæ UNDæ DANNæ KONNTEæ DASæ -ÜRCHENæ auch schon beginnen. Belle (gespielt von Jennifer Seidel) lebte in einem beschaulichen Dorf und hatte einen etwas sonderlichen Erfinder zum Vater (gespielt von Viktoria Fröbus). Die Avancen von Schönling Gaston GESPIELTæVONæ-ARCæ2OMANNæWEHRTEæSIEæGESCHICKTæABæUNDæVERgrub ihre Nase viel lieber in Büchern. Dann allerdings geriet ihr Vater in die Gefangenschaft eines fürchterlichen Ungeheuers, das Biest (gespielt von Julia Haselhuhn), dass in einem verzauberten Schloss wohnte. Um den Erfinder zu retten, bot Belle ihr Leben im Austausch gegen das ihres Vaters an. Sie musste in EINERæHEIENæ6ERFOLGUNGSJAGDæÔBERæ(INDERNISSEæDENæ7LFENæENTkommen. Als Gefangene musste sie in die unheimliche Burg ZIEHENæ WOæ SIEæ HERAUSFANDæ DASSæ NICHTæ NURæ AUFæ DEMæ 'EMÜUERæ sondern auch auf den Bewohnern desselben ein Fluch lastete. Der Kampf im Schloss wurde von allen Reitern in einer DressurQUADRILLEæDARGESTELLTæUNDæNATÔRLICHæSIEGTEæWIEæINæJEDEMæ-ÜRCHENæ auch hier die Liebe. Belle und das Biest zeigten diese in einem Pa de Deux auf ihren beiden Füchsen Cira und Cracker Jack in der funkelnden Reithalle. Nr. 25/2016 $IEæ:USCHAUERæWARENæBEGEISTERTæUNDæSPENDETENæ"EIFALLæDERæEINIGEæ-INUTENæLANGæANDAUERTEæ:UMæ3CHLUSSæWURDEæDEMæ2EITVEREINæ eine Spende über 500,00€ durch das Motorenwerk MDC Kölleda überreicht. Dieses arbeitet einmal im Jahr mit seinen Mitarbeitern einen Tag unentgeltlich und spendet Vereinen und sozialen Einrichtungen ihren Lohn. Der Reitverein „PSG Hofgut Rudelsburg am Rieth“ möchte auf diesem Wege noch einmal Danke sagen, an alle Beteiligten vorund hinter den Kulissen, sowie den Eltern, Omas und Opas, allen Sponsoren, Arbeitern bei MDC POWER Kölleda. Ein ganz BESONDERERæ$ANKæGILTæDERæ&AMILIEæ2OMANNæFÔRæ)HRæ%NGAGEMENTæ welches Sie dem Reitverein immer wieder entgegenbringen. Veranstaltungen im Panorama Museum SAMSTAG, 14. JANUAR, 15:00 UHR IN DER STUDIOGALERIE Ausstellungseröffnung „Das Stundenbuch und Stunden-Bilder“ bis 26. Februar 2017 Die Schau zeigt Kaltnadelradierungen des Panorama-KinderKURSESæ AUSæ DENæ *AHRENæ æ DIEæ ERSTMALSæ KOMPLETTæ DERæ FFENTLICHKEITæVORGESTELLTæWERDENæ!UERDEMæ&EDERZEICHNUNGENæVONæ Schülern der Schmücke-Grundschule Heldrungen. Die ausgestellten Arbeiten sind eine höchst eigenwillige und sehr persönLICHEæ !USEINANDERSETZUNGæ DERæ +INDERæ MITæ DEMæ4HEMAæ :EITæ GENAUERæGESAGTæMITæIHRENæTATSÜCHLICHENæODERæFIKTIVENæ%RLEBNISSENæ zu der jeweiligen Stunde des Tages. Mit diesen Bildern haben EINIGEæDERæ!USSTELLUNGSTEILNEHMERæBEREITSæGROENæ%RFOLGæAUFæDERæ *UGEND+UNST"IENNALEæ DESæ 3TÜDTENETZESæ 3%(.æ INæ (EILIGENSTADTæ gehabt. æ UNDæ æ BESCHÜFTIGTENæ SICHæ DIEæ +INDERæ DESæ 0ANORAMA Kinderzeichenkurses intensiv mit Druckgrafik, insbesondere mit Kaltnadelradierungen auf Kunststoff. Der thematische Rahmen WARæDIEæ!USEINANDERSETZUNGæMITæDEMæ4HEMAæ:EITæ*EDERæ4AGæISTæ DIEæ3UMMEæVONææ3TUNDENæUNDæJEDEæ3TUNDEæHÜLTæANDEREæ(ERausforderungen für uns bereit. Die Kinder sollten sich überlegen, was sie zu welcher Stunde im Allgemeinen tun oder erleben oder sich einfach an ganz konkrete Erlebnisse zu einer bestimmten Stunde erinnern. Dann wurde an jedes Kind eine Stunde „vergeben“ und es sollte ein ganz persönliches Bild dazu entwickeln. An diesem wurde wiederum weitergearbeitet, bis eine fertige EntWURFSZEICHNUNGæFÔRæDIEæ2ADIERUNGæVORLAGæ$IEæGROBEæ+ONTURæLIEæ sich dann relativ einfach auf die Radierplatte übertragen, in dem man die durchsichtige Kunststoffplatte auf die fertige EntwurfsZEICHNUNGæ LEGTæ UNDæ VORSICHTIGæ DIEæ GROENæ ,INIENæ DERæ :EICHNUNGæ mit der spitzen Radiernadel in die Kunststoffplatte kratzt. Dann allerdings musste im Gegenlicht auf der mit einem schwarzen Papier unterlegten Platte die Radierzeichnung ohne solche Hilfen fertig gestellt, d.h. Schraffuren angelegt und Binnenformen AUSGEFÔLLTæ WERDENæ !NFÜNGLICHæ WARENæ DIEæ ,ICHTVERHÜLTNISSEæ ZUMæ Radieren alles andere als optimal und natürlich hatten die Kinder noch keine Erfahrungen mit dieser Technik gemacht gehabt und so haftete den ersten Versuchen durchaus etwas Glückhaft:UFÜLLIGESæ ANæ %RSTæ NACHDEMæ DIEæ ERSTENæ 0ROBEABZÔGEæ VORLAGENæ ahnten die Kursteilnehmer, welche gestalterischen Wirkungen sich mit dem Einsatz der unterschiedlichen Werkzeuge und graFISCHENæ-ITTELNæERZIELENæLIEENæ$ERæ+URSLEITERæDRÜNGTEæDIEæ+INDERæ sich nicht so schnell mit dem Entstandenen zufrieden zu geben. Mit Schaber und Polierstahl wurden immer wieder Korrekturen vorgenommen. Einige versuchten sich auch mit dem Roulette, einer Strukturwalze, mit der man ebenfalls Spuren auf der Radierplatte erzeugen kann. Natürlich waren nicht alle Stunden des Tages nach dem ersten Radierversuch bearbeitet worden, das 3TUNDENBUCHæSOMITæNOCHæNICHTæVOLLSTÜNDIGæ%SæWURDENæALSOæWEITEre Stunden zur Bearbeitung vergeben, bis für alle vierundzwanzig Stunden mindestens eine Radierung vorlag. Auf diese Weise entstanden etwa 30 Radierungen, die erstmals in dieser Schau komplett vorgestellt werden sollen. Einige dieser Arbeiten wurDENæ BEREITSæ AUFæ DERæ æ *UGEND+UNST"IENNALEæ DESæ 3TÜDTENETZESæ SEHN in Heiligenstadt gezeigt und waren dort durchaus erfolgreich gewesen. )NæDEMæ:EITRAUMæWÜHRENDæDERæ0ANORAMA+INDERKURSæANæDIESEMæ 0ROJEKTæ ARBEITETEæ FIELæ AUCHæ DERæ ALLJÜHRLICHEæ "ESUCHæ DERæ 'RUNDschüler der ehemaligen Schmücke-Grundschule Heldrungen. Und schnell war die Idee geboren, als quasi eine Variante zum Stundenbuch-Projekt „Stundenbilder“ zeichnen zu lassen. Auch hier hatte jedes Kind die Aufgabe erhalten, eine Alltagssituation zu einer bestimmten Tagesstunde zu zeichnen. Die Heldrunger An der Schmücke - 15 - +INDERæ HATTENæ ZUVORæ DASæ 0ANORAMA'EMÜLDEæ BESICHTIGTæ GEHABTæ UNDæ ESæ ISTæ NURæ LOGISCHæ DASSæ DIESESæ AUCHæ INæ IHRENæ :EICHNUNGENæ eine Rolle spielen sollte. Also was passiert, wenn meine Familie 12:00 Uhr am Mittagstisch sitzt und der Suppentopf öffnet sich UNDæ EINæ RIESIGERæ SCHREIENDERæ +OPFæ FÜHRTæ DARAUSæ HERVORæ $IESEæ skurrile Vorstellung beflügelte die Grundschüler, die mit FeuerEIFERæUNDæGROERæ&ABULIERLUSTæIHREæ"ILDERæENTWICKELTENæUNDæINæDERæ 3CHULEæALSæ&EDERZEICHNUNGENæLETZTLICHæVOLLENDETENæ%INEæGREREæ Auswahl dieser „Stundenbilder“ wird zusammen mit obigen Radierungen nun in dieser Ausstellung gezeigt werden. Staatliches Berufsschulzentrum Kyffhäuserkreis Berufsschule - Berufliches Gymnasium - Fachoberschule Berufsfachschule - BVJ- Förderbereich Tag der offenen Tür am 28.01.2017 Berufsausbildung oder höherer Schulabschluss? 6ORæDIESERæ&RAGEæSTEHENæJÜHRLICHæNICHTæNURæDIEæMEISTENæ3CHULABGÜNGERæ VIELMEHRæ ISTæ DIEæ !NTWORTæ DARAUFæ OFTæ VONæ ENTSCHEIDENDERæ Bedeutung für das gesamte Leben und sollte deshalb gut überlegt sein. $ASæ3TAATLICHEæ"ERUFSSCHULZENTRUMæ+YFFHÜUSERKREISæRICHTETæSEINEæ !NGEBOTEæGLEICHERMAENæANæ3CHÔLERæUNDæ3CHÔLERINNENæMITæODERæ ohne Schulabschluss, die ihre Perspektive in Ausbildung und Qualifikation sehen. Aus diesem Grund laden wir alle Interessierten, ob Schüler oder deren Eltern, am 28. Januar 2017 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu einem Tag der offenen Tür in den Schulteil 2, Salzstraße 16 in Sondershausen, ein. Neben der klassischen Berufsausbildung im dualen System bieten wir die Möglichkeit, im Vollzeitschulbereich den Haupt- und 2EALSCHULABSCHLUSSæ INæ EINæ ODERæ ZWEIJÜHRIGENæ "ILDUNGSGÜNGENæ zu absolvieren sowie an der Fachoberschule und dem beruflichen Gymnasium in den Schwerpunkten Wirtschaft und Elektrotechnik das Fachabitur und die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Mit beiden Abschlüssen ist ein Studium an FachhochSCHULENæ(OCHSCHULENæUNDæ5NIVERSITÜTENæMGLICH 3ELBSTVERSTÜNDLICHæKNNENæSICHæ"ESUCHERæAUCHæÔBERæDIEæ-GLICHkeiten der Berufsausbildung an unserer Einrichtung informieren. Lehrer und Auszubildende stellen Schwerpunkte der theoretiSCHENæ !USBILDUNGæ INæ æ "ERUFENæ DESæ KAUFMÜNNISCHENæ "EREICHSæ und der Berufsausbildung des Informations- und Medienwesens "IBLIOTHEKENæ !RCHIVEæ VORæ )NTERESSANTEæ 0RÜSENTATIONENæ GEBENæ Einblicke in die berufliche Praxis und den Schulalltag. Unsere Ausbildungsmöglichkeiten im gewerblich-technischen Bereich, z.B. die Berufsausbildung als Bergbautechnologe und im Metallbereich, sowie Inhalte dieser Ausbildungen werden von dort unterrichtenden Fachlehrern vorgestellt. )Mæ :ENTRUMæ STEHENæ NATÔRLICHæ AUCHæ UNSEREæ 3CHULFORMENæ BERUFLIches Gymnasium und Fachoberschule, über die im Rahmen eiNERæSPEZIELLENæ0RÜSENTATIONæINFORMIERTæWIRD Der Vortrag für alle interessierten Schüler und deren Eltern beginnt 10.00 Uhr. Im Anschluss stehen Schulleitung und FachlehRERæFÔRæ&RAGENæUNDæ"ERATUNGSGESPRÜCHEæZURæ6ERFÔGUNG Azubis, die Schülerfirma, das Sportaktiv sowie Schulleitung und ,EHRERæBEANTWORTENæGERNæALLEæ&RAGENæUNSERERæ'ÜSTEæZURæ3CHULEæ ZUæDENæ!USBILDUNGSæUNDæ3CHULFORMENæUNDæDENæNOTWENDIGENæ:Ugangsvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung. 3ELBSTVERSTÜNDLICHæISTæAUCHæFÔRæDASæLEIBLICHEæ7OHLæMITæEINEMæKLEINENæ!NGEBOTæANæ3PEISENæUNDæ'ETRÜNKENæGESORGT Vorbeischauen und Informieren lohnt sich auf jeden Fall. Wer sich für den Programmablauf interessiert oder eine individuelle Beratung wünscht, erreicht den Schulteil 1 unter: 03632 59733 und den Schulteil 2 unter: 03632 52290 oder findet Informationen im Internet unter www.sbz-kyffhaeuserkreis.de . Elke Grundmann Nr. 25/2016 Die IHK informiert Seminar für Existenzgründer vom 16.01. bis 19.01.2017 im RSC Nordhausen der IHK Erfurt 3TARTENæ3IEæINæDASæNEUEæ*AHRæMITæDEMæ3CHRITTæINæDIEæ3ELBSTSTÜNDIGkeit! Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihren Wunsch wahr werden zu lassen. Mit der Teilnahme an einem Existenzgründerseminar SCHAFFENæ3IEæSICHæEINEæGUTEæ"ASISæDAFÔRæDASSæ)HREæ'ESCHÜFTSIDEEæ in eine langfristige erfolgreiche Unternehmensgründung mündet. Das Regionale Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt, WallROTHSTRAEæ æ BIETETæ AUCHæ æ WIEDERæ 3EMINAREæ FÔRæ %XISTENZGRÔNDERæANæ%RSTERæ4ERMINæISTæDERææææTÜGLICHæVONæ 9:00 bis 16:00 Uhr, mit folgenden Schwerpunkten: sæ !NFORDERUNGENæANæDENæ%XISTENZGRÔNDER sæ 'RÔNDUNGSIDEEæUNDæ-ARKTSTRATEGIE sæ 0LANUNGæDESæ6ORHABENS sæ 2ECHTLICHEæ6ORAUSSETZUNGEN sæ &INANZIERUNG sæ 3TEUEREINMALEINS sæ 2ENTABILITÜTæUNDæ2ECHNUNGSWESEN Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bitten wir um vorherige Anmeldung im RSC Nordhausen unter Telefon 03631 908210. Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Heldrungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. 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