Verband der kleinen und mittleren Unternehmen im Kanton Bern Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) Berner KMU lehnt Teilrevision des Energiegesetzes ab Das bestehende kantonale Energiegesetz ist gerade mal fünf Jahre alt und wird vom Berner Regierungsrat als zukunftsweisend bezeichnet. Trotzdem will er nun mit einer weiteren Revision die staatlichen Eingriffe weiter verschärfen. Berner KMU lehnt die Gesetzesvorlage vollumfänglich ab. Die Wirtschaft hat bereits freiwillig, mit innovativen Lösungen energieeffiziente Gebäudesanierungen umgesetzt. Dieser Weg ist konsequent weiterzugehen. In der kantonalen Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 wurden dem Regierungsrat die Möglichkeiten und Grenzen einer kantonalen Energiegesetzgebung klar aufgezeigt. Einer Stromsteuer wurde ebenso wie der Einführung eines obligatorischen Gebäudeenergieausweises eine klare Abfuhr erteilt und gleichzeitig einem sehr weitgehenden und ehrgeizigen Erlass grossmehrheitlich zugestimmt. Diese Vorlage wurde aber nur deshalb so klar angenommen, weil der Hauseigentümerverband zusammen mit Berner KMU und den anderen Wirtschaftsverbänden einen Volksvorschlag eingereicht hatten, mit welchem die Regulierungsfreudigkeit der Behörden in klare Schranken gewiesen werden konnte. Dass der Regierungsrat nicht einmal fünf Jahre später bereits wieder am kantonalen Energiegesetz schrauben will, ist für Berner KMU unverständlich. Weitere, verschärfende Vorgaben wie das strikte Verbot von Ölheizungen in Neuwohnungen und der Ersatz von bestehenden Elektroboilern innert den nächsten 15 Jahren hält Berner KMU für unverhältnismässig. Sie sind daher klar abzulehnen. Abgesehen davon wurden mit der Änderung der Kantonalen Energieverordnung vom 12. Mai 2016 bereits weitere Verschärfungen beschlossen, was die geplante Teilrevision umso unnötiger macht. Die Vorlage blendet zudem komplett aus, dass viele Liegenschaftseigentümer in den letzten Jahren ihre Verantwortung wahrgenommen und bereits Milliarden in den Unterhalt und die Gebäudesanierung investiert haben. Zudem hat die Wirtschaft freiwillig, mit innovativen Lösungen, energieeffiziente Gebäudesanierungen umgesetzt. Dieser Weg ist konsequent weiterzugehen. Wichtig sind dabei der Investitionsschutz und die Planungssicherheit für zukünftige Vorhaben. Dazu sind andauernde Gesetzesänderungen bzw. -verschärfungen alles andere als hilfreich. Abgesehen davon müsste mit den vorgeschlagenen Änderungen ein riesiger zusätzlicher kantonaler und kommunaler Kontrollapparat aufgebaut werden, was Berner KMU entschieden ablehnt. Für zusätzliche Auskünfte: Christoph Erb, Direktor Berner KMU, Tel. 034 420 65 65 21. Dezember 2016 Technikumstrasse 14 • Postfach 1314 • 3401 Burgdorf [email protected] • www.bernerkmu.ch • Telefon 034 420 65 65 • Fax 034 423 07 32
© Copyright 2024 ExpyDoc