weiterlesen - Berner KMU

Verband der kleinen und mittleren Unternehmen
im Kanton Bern
Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG)
Berner KMU lehnt Teilrevision des Energiegesetzes ab
Das bestehende kantonale Energiegesetz ist gerade mal fünf Jahre alt und wird vom
Berner Regierungsrat als zukunftsweisend bezeichnet. Trotzdem will er nun mit einer
weiteren Revision die staatlichen Eingriffe weiter verschärfen. Berner KMU lehnt die
Gesetzesvorlage vollumfänglich ab. Die Wirtschaft hat bereits freiwillig, mit innovativen
Lösungen energieeffiziente Gebäudesanierungen umgesetzt. Dieser Weg ist konsequent
weiterzugehen.
In der kantonalen Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 wurden dem Regierungsrat die
Möglichkeiten und Grenzen einer kantonalen Energiegesetzgebung klar aufgezeigt. Einer
Stromsteuer wurde ebenso wie der Einführung eines obligatorischen Gebäudeenergieausweises eine klare Abfuhr erteilt und gleichzeitig einem sehr weitgehenden und ehrgeizigen
Erlass grossmehrheitlich zugestimmt. Diese Vorlage wurde aber nur deshalb so klar
angenommen, weil der Hauseigentümerverband zusammen mit Berner KMU und den anderen
Wirtschaftsverbänden einen Volksvorschlag eingereicht hatten, mit welchem die
Regulierungsfreudigkeit der Behörden in klare Schranken gewiesen werden konnte.
Dass der Regierungsrat nicht einmal fünf Jahre später bereits wieder am kantonalen
Energiegesetz schrauben will, ist für Berner KMU unverständlich. Weitere, verschärfende
Vorgaben wie das strikte Verbot von Ölheizungen in Neuwohnungen und der Ersatz von
bestehenden Elektroboilern innert den nächsten 15 Jahren hält Berner KMU für
unverhältnismässig. Sie sind daher klar abzulehnen. Abgesehen davon wurden mit der
Änderung der Kantonalen Energieverordnung vom 12. Mai 2016 bereits weitere
Verschärfungen beschlossen, was die geplante Teilrevision umso unnötiger macht.
Die Vorlage blendet zudem komplett aus, dass viele Liegenschaftseigentümer in den letzten
Jahren ihre Verantwortung wahrgenommen und bereits Milliarden in den Unterhalt und die
Gebäudesanierung investiert haben. Zudem hat die Wirtschaft freiwillig, mit innovativen
Lösungen, energieeffiziente Gebäudesanierungen umgesetzt. Dieser Weg ist konsequent
weiterzugehen. Wichtig sind dabei der Investitionsschutz und die Planungssicherheit für
zukünftige Vorhaben. Dazu sind andauernde Gesetzesänderungen bzw. -verschärfungen alles
andere als hilfreich. Abgesehen davon müsste mit den vorgeschlagenen Änderungen ein
riesiger zusätzlicher kantonaler und kommunaler Kontrollapparat aufgebaut werden, was
Berner KMU entschieden ablehnt.
Für zusätzliche Auskünfte: Christoph Erb, Direktor Berner KMU, Tel. 034 420 65 65
21. Dezember 2016
Technikumstrasse 14 • Postfach 1314 • 3401 Burgdorf
[email protected] • www.bernerkmu.ch
•
Telefon 034 420 65 65
•
Fax 034 423 07 32