LEARNING BY DRIVING. BMW WINTERTRAINING 2017 IN DAVOS. WILLKOMMEN IN DAVOS. Freuen Sie sich auf ein erlebnisreiches Wintertraining in der höchstgelegenen Stadt Europas. Auf einem eigens präparierten Kiesgrubenareal sowie einem abgesperrten, 5,5 Kilometer langen Streckenabschnitt machen unsere Instruktoren Sie fit für die kalte Jahreszeit – in Theorie und Praxis. Denn Fahrfreude ist keine Frage der Strassenverhältnisse, sondern von überlegener Fahrtechnik. Unter schwierigsten Traktionsbedingungen trainieren Sie Brems- und Lenkmethoden sowie das frühzeitige Erkennen von gefährlichen Situationen. So sind Sie in Zukunft bei jedem Wetter sicherer unterwegs – ohne dabei die Freude am Fahren zu verlieren. AGENDA. 8.30 Uhr Besammlung auf dem Parkplatz Pischa mit Kaffee und Gipfeli 9.00 Uhr Begrüssung der Gäste durch den Veranstaltungsleiter der BMW (Schweiz) AG in der BMW Lounge, kurze Einführung zum BMW xDrive, Vorstellung des Teams, Gruppeneinteilung 9.50 Uhr Fahrzeugzuteilung und Erläuterung des Ablaufs 10.00 Uhr Abfahrt zum Flüelapass und zu den fahraktiven Übungen, Teil 1, in 2 Gruppen à 12 Personen à 6 Fahrzeuge 12.30 Uhr Mittagessen im Gasthaus zum Tschuggen 14.00 Uhr Wechsel der 2 Gruppen. Abfahrt zum Flüelapass und zu den fahraktiven Übungen, Teil 2, in 2 Gruppen à 12 Personen à 6 Fahrzeuge 16.30 Uhr Verabschiedung der 24 Teilnehmenden in der BMW Lounge auf dem Parkplatz Pischa mit Getränken und Gebäck 17.00 Uhr Individuelle Heimfahrt GUT ZU WISSEN. Kleidung Bequemes Schuhwerk, warme Jacke und Mütze für die Fahrzeugwechsel, jedoch keine Skibekleidung, da Sie die meiste Zeit in den Fahrzeugen oder den beheizten Räumlichkeiten verbringen. Führerausweis Für die Teilnahme am Fahrtraining ist ein gültiger Führerausweis Voraussetzung (Kontrolle vor Ort). Teilnahmebedingungen Das Akzeptieren der beiliegenden Teilnahmebedingungen ist aus versicherungstechnischen Gründen Pflicht. Sie müssen vor Beginn des Fahrtrainings vor Ort unterzeichnet werden. Begleitpersonen Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Aufenthalt von Begleitpersonen auf dem Trainingsgelände aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist. FAHRFREUDE AUF SICHER. Das Wintertraining ist die perfekte Gelegenheit, zukunftsweisende Sicherheitstechnologien von BMW hautnah zu erleben. Allen voran BMW xDrive. Das intelligente Allradsystem stellt sich in Sekundenbruchteilen auf neue Strassenbedingungen ein, indem es die Antriebskraft dynamisch auf die einzelnen Räder verteilt. Das Ergebnis: optimale Traktion auf jedem Untergrund. Zusätzliche Sicherheit bieten innovative BMW ConnectedDrive Fahrerassistenzsysteme wie die Spurverlassenswarnung, die Auffahr- und Personenwarnung oder das BMW Head-Up Display, welches alle wichtigen Informationen direkt ins Sichtfeld des Fahrers projiziert. So lenkt Sie garantiert nichts davon ab, pure Fahrfreude zu geniessen. DIE ANFAHRT ZUM FLÜELAPASS. Zieladresse: 7260 Davos Dorf, Pischabahn Wegbeschreibung für die Anfahrt von Landquart: beim Kreisel in Landquart die Ausfahrt Richtung Davos/Flüelapass nehmen und der Prättigauerstrasse folgen. Beim nächsten Kreisel die zweite Ausfahrt nehmen Richtung Davos/Schiers und der Prättigauerstrasse für ca. 33 Kilometer folgen. Bei der Gabelung links halten und ca. 8,5 Kilometer auf der Davoserstrasse weiterfahren. In Davos links abbiegen auf die Sandstrasse Richtung Flüelapass. Der Strasse für ca. 4,5 Kilometer folgen und dann der BMW Beschilderung bis Davos Dorf, Pischabahn, folgen. Für den Theorieteil und die Pausen werden beheizte Räumlichkeiten bereitgestellt. Gerne können Sie Ihr Privatfahrzeug auf den nahegelegenen Parkplätzen der Pischa-Bergbahnen ganztags kostenlos parkieren. TEILNAHMEBEDINGUNGEN BMW FAHRERTRAINING. 1. Veranstalterin ist die BMW (Schweiz) AG. 2. Teilnehmende am BMW Fahrertraining müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises der Kategorie B sein. 3. Die BMW (Schweiz) AG schliesst im Zusammenhang mit der Benützung der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge eine Unfallversicherung ab: Die maximalen Versicherungsleistungen pro Person betragen bei – Todesfall CHF 150 000.– – Invalidität CHF 300 000.– Heilungskosten in der privaten Abteilung sind als subsidiäre Deckung (falls keine andere Versicherung die Deckung übernimmt) versichert. 4. Jede teilnehmende Person nimmt auf eigenes Risiko am BMW Fahrertraining teil. Sie verzichtet auf Ansprüche, die über die Leistungen der Veranstalter-Haftpflichtversicherung hinaus gehen, sowie auf Rückgriffe, insbesondere gegenüber der BMW (Schweiz) AG, Behörden und anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. 5. Fahrdisziplin wird vorausgesetzt. Während der gesamten Dauer der Veranstaltung sind die Beauftragten des Veranstalters (Instruktoren) den Teilnehmenden gegenüber weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen besteht während der Veranstaltung unter den Teilnehmenden ein striktes Überholverbot. Ausnahmen bei einzelnen Übungen werden durch ausdrückliche Weisungen des jeweils verantwortlichen Instruktors geregelt. Bei groben Verstössen gegen die Fahrdisziplin ist die Trainingsleitung befugt, Teilnehmende von der weiteren Teilnahme auszuschliessen. 6. Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind für Fahrten auf dem vom Instruktor oder Kursleiter vorgegebenen Gelände und/oder der vorgegebenen Strecke während des Kurses unter Anweisung der Instruktoren oder Kursleiter von Beginn bis zum Schluss der Veranstaltung mit einer Vollkaskoversicherung versichert. Bei Grobfahrlässigkeit, vorsätzlicher Schadensverursachung, Nichtbefolgen der Anweisungen der Instruktoren oder Kursleiter sowie bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften wird ein Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme, mindestens jedoch CHF 1000.–, dem Schadensverursacher von der BMW (Schweiz) AG in Rechnung gestellt. Eventuelle Schäden sind unverzüglich dem zuständigen Instruktor oder Kursleiter zu melden. 8. Abmeldungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Geschieht dies nicht in schriftlicher Form, ist die Abmeldung ungültig. 9. Die BMW (Schweiz) AG behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. In einem derartigen Fall wird die Teilnahmegebühr rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen. 10. Für den Fall, dass die Veranstaltung aus wichtigen Gründen nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann, behält sich die BMW (Schweiz) AG das Recht vor, individuell zu entscheiden, ob die Teilnahmegebühr ganz oder nur zu einem Teil rückerstattet wird. 11. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die BMW (Schweiz) AG vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. 12. Die Trainingsfahrzeuge werden gestellt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht. 13. Die teilnehmende Person willigt ein, dass die von ihr gefertigten Fotos/Filmaufnahmen in geänderter oder unveränderter Form durch die BMW (Schweiz) AG oder durch Dritte verbreitet und veröffentlicht werden, ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete. Sie verzichtet auf Namensnennung, ist aber auch damit einverstanden, dass ihr Name in Verbindung mit dem/den gefertigten Bild(ern) genannt werden kann. 14. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand 8157 Dielsdorf vereinbart. Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben von der BMW (Schweiz) AG erhoben, verarbeitet und zu Marketingz wecken genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an Dritte erfolgt nicht. Als Ausnahme gelten hier Dienstleister, die im Auftrag der BMW (Schweiz) AG handeln, sowie BMW Konzernunternehmen und die BMW Handelsorganisation. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft kostenfrei widerrufen werden. 7. Sollte eine teilnehmende Person ihre Anmeldung annullieren, gilt nachfolgender Betrag als geschuldet: – 50 bis 10 Tage vor Datum: 50 % der Teilnahmegebühr – 10 bis 0 Tage vor Datum: 100 % der Teilnahmegebühr Die BMW (Schweiz) AG entscheidet in begründeten Fällen über die Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr. Name: Vorname: Ort, Datum: Unterschrift:
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