learning by driving.

LEARNING BY DRIVING.
BMW WINTERTRAINING 2017 IN DAVOS.
WILLKOMMEN IN DAVOS.
Freuen Sie sich auf ein erlebnisreiches Wintertraining in der höchstgelegenen Stadt Europas.
Auf einem eigens präparierten Kiesgrubenareal sowie einem abgesperrten, 5,5 Kilometer langen
Streckenabschnitt machen unsere Instruktoren Sie fit für die kalte Jahreszeit – in Theorie und Praxis.
Denn Fahrfreude ist keine Frage der Strassenverhältnisse, sondern von überlegener Fahrtechnik.
Unter schwierigsten Traktionsbedingungen trainieren Sie Brems- und Lenkmethoden sowie
das frühzeitige Erkennen von gefährlichen Situationen. So sind Sie in Zukunft bei jedem Wetter
sicherer unterwegs – ohne dabei die Freude am Fahren zu verlieren.
AGENDA.
8.30 Uhr
Besammlung auf dem Parkplatz Pischa mit Kaffee und Gipfeli
9.00 Uhr Begrüssung der Gäste durch den Veranstaltungsleiter der BMW (Schweiz) AG in der BMW Lounge, kurze
Einführung zum BMW xDrive, Vorstellung des Teams, Gruppeneinteilung
9.50 Uhr
Fahrzeugzuteilung und Erläuterung des Ablaufs
10.00 Uhr Abfahrt zum Flüelapass und zu den fahraktiven Übungen, Teil 1,
in 2 Gruppen à 12 Personen à 6 Fahrzeuge
12.30 Uhr Mittagessen im Gasthaus zum Tschuggen
14.00 Uhr Wechsel der 2 Gruppen. Abfahrt zum Flüelapass und zu den fahraktiven Übungen,
Teil 2, in 2 Gruppen à 12 Personen à 6 Fahrzeuge
16.30 Uhr Verabschiedung der 24 Teilnehmenden in der BMW Lounge auf dem Parkplatz Pischa
mit Getränken und Gebäck
17.00 Uhr Individuelle Heimfahrt
GUT ZU WISSEN.
Kleidung
Bequemes Schuhwerk, warme Jacke und Mütze für die Fahrzeugwechsel, jedoch keine Skibekleidung,
da Sie die meiste Zeit in den Fahrzeugen oder den beheizten Räumlichkeiten verbringen.
Führerausweis
Für die Teilnahme am Fahrtraining ist ein gültiger Führerausweis Voraussetzung (Kontrolle vor Ort).
Teilnahmebedingungen
Das Akzeptieren der beiliegenden Teilnahmebedingungen ist aus versicherungstechnischen Gründen Pflicht.
Sie müssen vor Beginn des Fahrtrainings vor Ort unterzeichnet werden.
Begleitpersonen
Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Aufenthalt von Begleitpersonen auf dem Trainingsgelände aus
Sicherheitsgründen nicht gestattet ist.
FAHRFREUDE AUF SICHER.
Das Wintertraining ist die perfekte Gelegenheit, zukunftsweisende Sicherheitstechnologien von BMW
hautnah zu erleben. Allen voran BMW xDrive. Das intelligente Allradsystem stellt sich in Sekundenbruchteilen
auf neue Strassenbedingungen ein, indem es die Antriebskraft dynamisch auf die einzelnen Räder verteilt.
Das Ergebnis: optimale Traktion auf jedem Untergrund.
Zusätzliche Sicherheit bieten innovative BMW ConnectedDrive Fahrerassistenzsysteme wie die Spurverlassenswarnung, die Auffahr- und Personenwarnung oder das BMW Head-Up Display, welches alle wichtigen Informationen
direkt ins Sichtfeld des Fahrers projiziert. So lenkt Sie garantiert nichts davon ab, pure Fahrfreude zu geniessen.
DIE ANFAHRT ZUM FLÜELAPASS.
Zieladresse:
7260 Davos Dorf, Pischabahn
Wegbeschreibung für die Anfahrt von Landquart:
beim Kreisel in Landquart die Ausfahrt Richtung Davos/Flüelapass nehmen
und der Prättigauerstrasse folgen.
Beim nächsten Kreisel die zweite Ausfahrt nehmen Richtung Davos/Schiers und der
Prättigauerstrasse für ca. 33 Kilometer folgen. Bei der Gabelung links halten und ca. 8,5 Kilometer auf der Davoserstrasse
weiterfahren. In Davos links abbiegen auf die Sandstrasse Richtung Flüelapass. Der Strasse für ca. 4,5 Kilometer folgen und
dann der BMW Beschilderung bis Davos Dorf, Pischabahn, folgen.
Für den Theorieteil und die Pausen werden beheizte Räumlichkeiten bereitgestellt. Gerne können Sie Ihr Privatfahrzeug auf
den nahegelegenen Parkplätzen der Pischa-Bergbahnen ganztags kostenlos parkieren.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
BMW FAHRERTRAINING.
1. Veranstalterin ist die BMW (Schweiz) AG.
2. Teilnehmende am BMW Fahrertraining müssen im Besitz eines
gültigen Fahrausweises der Kategorie B sein.
3. Die BMW (Schweiz) AG schliesst im Zusammenhang mit
der Benützung der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge eine
Unfallversicherung ab:
Die maximalen Versicherungsleistungen pro Person betragen bei
– Todesfall CHF 150 000.–
– Invalidität CHF 300 000.–
Heilungskosten in der privaten Abteilung sind als subsidiäre
Deckung (falls keine andere Versicherung die Deckung übernimmt) versichert.
4. Jede teilnehmende Person nimmt auf eigenes Risiko am
BMW Fahrertraining teil. Sie verzichtet auf Ansprüche, die über
die Leistungen der Veranstalter-Haftpflichtversicherung hinaus­
gehen, sowie auf Rückgriffe, insbesondere gegenüber der
BMW (Schweiz) AG, Behörden und anderen Personen, die mit
der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
5. Fahrdisziplin wird vorausgesetzt. Während der gesamten Dauer
der Veranstaltung sind die Beauftragten des Veranstalters
(Instruk­toren) den Teilnehmenden gegenüber weisungsbefugt.
Aus Sicherheitsgründen besteht während der Veranstaltung unter
den Teilnehmenden ein striktes Überholverbot. Ausnahmen bei
einzelnen Übungen werden durch ausdrückliche Weisungen
des jeweils verantwortlichen Instruktors geregelt. Bei groben
Verstössen gegen die Fahrdisziplin ist die Trainingsleitung befugt,
Teilnehmende von der weiteren Teilnahme auszuschliessen.
6. Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind für Fahrten auf dem
vom Instruktor oder Kursleiter vorgegebenen Gelände und/oder
der vorgegebenen Strecke während des Kurses unter Anweisung
der Instruktoren oder Kursleiter von Beginn bis zum Schluss
der Veranstaltung mit einer Vollkaskoversicherung versichert.
Bei Grobfahrlässigkeit, vorsätzlicher Schadensverursachung,
Nicht­befolgen der Anweisungen der Instruktoren oder Kursleiter
sowie bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften wird ein
Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme, mindestens jedoch
CHF 1000.–, dem Schadensverursacher von der BMW (Schweiz)
AG in Rechnung gestellt. Eventuelle Schäden sind unverzüglich
dem zuständigen Instruktor oder Kursleiter zu melden.
8. Abmeldungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.
Geschieht dies nicht in schriftlicher Form, ist die Abmeldung
ungültig.
9. Die BMW (Schweiz) AG behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. In
einem derartigen Fall wird die Teilnahmegebühr rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
10. Für den Fall, dass die Veranstaltung aus wichtigen Gründen nicht
in vollem Umfang durchgeführt werden kann, behält sich die BMW
(Schweiz) AG das Recht vor, individuell zu entscheiden, ob die
Teilnahmegebühr ganz oder nur zu einem Teil rückerstattet wird.
11. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die
BMW (Schweiz) AG vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn
vom Vertrag zurückzutreten.
12. Die Trainingsfahrzeuge werden gestellt. Ein Anspruch auf ein
bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.
13. Die teilnehmende Person willigt ein, dass die von ihr gefertigten
Fotos/Filmaufnahmen in geänderter oder unveränderter Form
durch die BMW (Schweiz) AG oder durch Dritte verbreitet und veröffentlicht werden, ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete.
Sie verzichtet auf Namensnennung, ist aber auch damit einverstanden, dass ihr Name in Verbindung mit dem/den gefertigten
Bild(ern) genannt werden kann.
14. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand 8157 Dielsdorf
vereinbart.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben von der BMW
(Schweiz) AG erhoben, verarbeitet und zu Marketing­z wecken
genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an Dritte erfolgt
nicht.
Als Ausnahme gelten hier Dienstleister, die im Auftrag der
BMW (Schweiz) AG handeln, sowie BMW Konzernunternehmen
und die BMW Handelsorganisation. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft kostenfrei widerrufen werden.
7. Sollte eine teilnehmende Person ihre Anmeldung
annullieren, gilt nachfolgender Betrag als geschuldet:
– 50 bis 10 Tage vor Datum: 50 % der Teilnahmegebühr
– 10 bis 0 Tage vor Datum: 100 % der Teilnahmegebühr
Die BMW (Schweiz) AG entscheidet in begründeten Fällen über
die Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr.
Name: Vorname:
Ort, Datum:
Unterschrift: