8. Jahrgang Freitag, den 23. Dezember 2016 Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen ist Seniorenbüro des Monats v.l. Hildegard Schmadel (SIE Projektgruppe Sicherheit), Barbara Brieden (Seniorenbüro Euskirchen), MarieTheres Kastenholz (SIE Projektgruppe Politik), Gertrude Arends (Seniorenbüro Euskirchen), Ingeborg Hinz (SIE Projektgruppe Freizeit), Hans Schmatz (SIE Projektgruppe Wohnen) Die Landesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros NRW (LaS) prämiert jeden Monat ein Seniorenbüro aus dem Land Nord- rhein-Westfalen. Im Dezember ist die Wahl auf das Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen gefallen. Hauptgrund hierfür ist der Aufbau einer innovativen Seniorenarbeit in Form der SIE (Senioren in Euskirchen) Projektgruppen. Nummer 30 / Woche 51 Öffentliche Bekanntgabe Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gegeben: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen (im Internet unter www.euskirchen.de einsehbar) liegt ab dem 09.01.2017 während der Dauer des Beratungsverfahrens des Rates - die Beschlussfassung im Rat der Stadt Euskirchen erfolgt voraussichtlich am 30.03.2017 - zur Einsichtnahme bei der Stadt Euskirchen, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 201 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: - montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr - dienstags und donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Euskirchen in der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 27.01.2017 Einwendungen bei der o.g. Stelle schriftlich oder mündlich zu Protokoll erheben. Über erhobene Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Euskirchen, den 13.12.2016 Der Bürgermeister In Vertretung Klaus Schmitz Stadtkämmerer Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen 1. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Euskirchen vom 16.12.2015 Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung - §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen - GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), - der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW - vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), - § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21.06.1988 (GV NRW S. 250), - § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Euskirchen vom 27.06.2012 hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel I In § 3 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz - werden die Absätze 2 bis 3 wie folgt neu gefasst: „(2) Die Gebühr beträgt für die Leerung im Zweiwochenrhythmus: a) für den Behälter mit 80 l Volumen den eine Einzelperson/ Grundstück benutzt 96,02 €/jährlich b) für den Behälter mit 80 l Volumen bei Eigenkompostierung den eine Einzelperson/Grundstück benutzt 86,42 €/ jährlich c) für den Behälter mit 80 l Volumen 128,02 €/jährlich d) für den Behälter mit 80 l Volumen bei Eigenkompostierung 115,22 €/jährlich e) für den Behälter mit 120 l Volumen 192,04 €/jährlich f) für den Behälter mit 120 l Volumen bei Eigenkompostierung 172,83 €/jährlich g) für den Behälter mit 240 l Volumen 384,07 €/jährlich h) für den Behälter mit 240 l Volumen bei Eigenkompostierung 345.67 €/jährlich i) für den Umleerbehälter mit 0,66 cbm Volumen 1.056,20 €/ jährlich j) für den Umleerbehälter mit 0,77 cbm Volumen 1.232,24 €/ jährlich k) für den Umleerbehälter mit 1,1 cbm Volumen 1.760,34 €/ jährlich l) für den Umleerbehälter mit 0,66 cbm Volumen und wöchentlicher Leerung 2.112,41 €/jährlich m) für den Umleerbehälter mit 0,77 cbm Volumen und wöchentlicher Leerung 2.464,47 €/jährlich n) für den Umleerbehälter mit 1,1 cbm Volumen und wöchentlicher Leerung 3.520,68 €/jährlich o) für den Umleerbehälter mit 0,66 cbm Volumen und zweimal 2 wöchentlicher Leerung 4.224,81 €/jährlich p) für den Umleerbehälter mit 0,77 cbm Volumen und zweimal wöchentlicher Leerung 4.928,95 €/jährlich q) für den Umleerbehälter mit 1,1 cbm Volumen und zweimal wöchentlicher Leerung 7.041,36 €/jährlich Die Gebühr für jede zusätzliche Leerung (§ 15 Abs. 1 a), b), c) und d) Abfallentsorgungssatzung) der Restmüll-Umleerbehälter, sowie der mit Restmüll verunreinigten Umleerbehälter für Bioabfall, Papier/Pappe/Kartonagen und Verkaufsverpackungen aus Metall, Verbund- und Kunststoffen im Rahmen der Restmüllabfuhr beträgt: 1) für den Umleerbehälter mit 0,66 cbm Volumen 40,62 € 2) für den Umleerbehälter mit 0,77 cbm Volumen 47,39 € 3) für den Umleerbehälter mit 1,1 cbm Volumen 67,71 € Die Gebühr für die Leerung eines verunreinigten Bioabfallgefäßes gem. § 14 Abs. 5 Buchstabe a) der Abfallentsorgungssatzung im Rahmen der Restmüllabfuhr beträgt: 1) für den Behälter mit 80 l Volumen 6,00 € 2) für den Behälter mit 120 l Volumen 8,00 € 3) für den Behälter mit 240 l Volumen 16,00 € (3) Die Gebühr für die Abfuhr in Abfallsäcken beträgt a) Abfallsack von 70 l Inhalt für Restmüll 3,50 € b) Abfallsack von 70 l Inhalt für Biomüll 2,00 € Artikel II Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene Satzungstext mit dem bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Euskirchen, den 14.12.2016 Dr. Uwe Friedl Bürgermeister Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de 2. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Satzung über die Entsorgung der Inhalte von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2014 und 16.12.2015 Auf Grund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung - §§ 7, 8, 9 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), - §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585 ff) - §§ 2, 4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) - §§ 51 ff., 53 Abs. 1 e Satz 1 des Wassergesetzes für das Land NordrheinWestfalen - Landeswassergesetz - LWG NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW 1995, S. 926) - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw NRW 2013 (GV NRW 2013, S. 602 ff) hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 12 - Gebührensätze - wird wie folgt neu gefasst: „Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung der Inhalte von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt a) bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben mit einem CSB-Wert (chemischer Sauerstoffbedarf) der Inhaltsstoffe von mehr als 2.000 mg/ l je cbm abgefahrener Grubeninhalts 42,00 € b) bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben mit einem CSB-Wert der Inhaltsstoffe bis 2.000 mg/l je cbm abgefahrener Grubeninhalts 24,63 € c) bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben mit einem CSB-Wert der Inhaltsstoffe von mehr als 30.000 mg/l je cbm abgefahrener Grubeninhalts 60,84 € Nicht volle Kubikmetermengen werden anteilig berechnet. Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene Satzungstext mit dem bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Euskirchen, den 14.12.2016 Dr. Uwe Friedl Bürgermeister 8. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 15.12.2010 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 16.12.2011, 04.10.2012, 06.03.201, 12.12.2012, 27.11.2013, 17.12.2014 und 16.12.2015 Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung - §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), - §§ 53 c und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926), - der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW - vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), - § 21 der Entwässerungssatzung der Stadt Euskirchen - EWS - vom 15.10.2010 hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel I 1. § 5 - Gebührensätze - wird wie folgt neu gefasst: Die Benutzungsgebühr beträgt: a) für die Schmutzwasserbeseitigung je m³ bezogene Wassermenge 3,03 € b) für die Niederschlagswasserbeseitigung je m² bebaute und befestigte Fläche 0,82 € 2. § 8 - Fälligkeiten - wird wie folgt neu gefasst: (1) Auf die Benutzungsgebühr im Sinne von § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Buchstabe a (Schmutzwassergebühr) wird für das laufende Jahr eine Vorauszahlung erhoben. Die Vorauszahlung errechnet sich nach dem Wasserverbrauch des Vorjahres. Bei erstmaligem Anschluss eines Grundstücks oder bei wesentlicher Änderung des Wasserverbrauchs wird die Abwassermenge für die Berechnung der Vorauszahlung unter Berücksichtigung vergleichbarer Tatbestände geschätzt. (2) Der Vorausleistungssatz entspricht dem Gebührensatz für das jeweilige Kalenderjahr. (3) Die Vorauszahlungen nach Abs. 1 (Schmutzwassergebühr) sowie die Benutzungsgebühren nach § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Buchstabe b) (Niederschlagswassergebühr) werden von der Stadt durch Gebührenbe- scheid, der mit einem Bescheid über andere Grundbesitzabgaben verbunden sein kann, festgesetzt. Die Gebühren werden zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. (4) Die endgültige Abrechnung der Benutzungsgebühren ausgenommen die Niederschlagswasser-gebühren erfolgt nach Ablauf eines jeden Jahres. Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Vorausleistungen bemessen wurden, so wird der übersteigende Betrag erstattet bzw. verrechnet. Wurden Vorausleistungen zu gering bemessen, wird der fehlende Betrag bei der Abrechnung nacherhoben. Nach der Beendigung des Benutzungsverhältnisses werden zu viel gezahlte Vorausleistungen erstattet. Die auf einen zurückliegenden Erhebungszeitraum bezeichneten Abrechnungsbeträge sowie die sich aus der Abrechnung der Vorausleistungen ergebenden Nachzahlungsbeträge sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 3. In § 9 - Ordnungswidrigkeiten - wird in Abs. 1 Buchstabe b) „Absatz 4“ in „Absatz 7“ geändert. Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene Satzungstext mit dem bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Euskirchen, den 14.12.2016 Dr. Uwe Friedl Bürgermeister Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 3 7. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Satzung über die Erhebung von V ergnügungssteuer in der Stadt Euskirchen vom 18.12.2002 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 22.06.2006, 27.04.2007, 23.09.2008, 16.12.2009, 04.10.2012 und 29.05.2013 Auf Grund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung - §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), - §§ 1 bis 3 und 20 Abs. 2 Buchstabe b. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel I 1. § 9 - Besteuerung von Apparaten - Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Steuer für die Benutzung von Apparaten nach § 1 Nr. 4 mit Geld- oder Sachgewinnmöglichkeiten beträgt je Apparat und angefangenem Kalendermonat 1. in Spielhallen 4,5 v.H. der Summe des Spieleinsatzes 2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten 4,5 v.H. der Summe des Spieleinsatzes Spieleinsatz ist die Summe der von den Spielern je Apparat zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewendeten Beträge. Auf den Zählwerkausdrucken ist dieser unter dem Punkt „KONTROLLMODUL (SPIELV)“ gesondert auszuweisen. 2. § 9 Abs.2 Ziffer 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst: 1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 4) 35,00 Euro 2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1 Nr. 4) 25,00 Euro“ 3. In § 9 Abs. 6 Satz 1 werden die Worte „Das Einspielergebnis“ durch die Worte „Der Spieleinsatz“ ersetzt. 4. In § 9 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen 5. In § 9 Abs. 7 Satz 1 werden die Worte „das Einspielergebnis“ durch die Worte „der Spieleinsatz“ ersetzt. 6. In § 14 - Ordnungswidrigkeiten - Ziffer 8 wird das Wort „Einspielergebnis“ durch das Wort „Spieleinsatz“ ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene Satzungstext mit dem bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Euskirchen, den 14.12.2016 Dr. Uwe Friedl Bürgermeister 13. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Friedhofsgebührensatzung vom 19.12.2003 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 17.12.2004, 16.12.2005, 15.12.2006, 14.12.2007, 12.12.2008, 16.12.2009, 15.12.2010, 16.12.2011, 12.12.2012, 27.11.2014, 17.12.2014 und 16.12.2015 Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung - §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen - GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), - § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz -BestG NRW) vom 17.06.2003 (GV NRW S. 313), - der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW - vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), - § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Euskirchen vom 17.10.2003 hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 1 - Gebührenpflicht erhält folgende Fassung: „Für die Inanspruchnahme der im Gebiet der Stadt Euskirchen gelegenen, in ihrem Eigentum oder ihrer Verwaltung stehenden Friedhöfe - einschließlich der Bestattungseinrichtungen - sowie für damit zusammenhängende besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden öffentlich-rechtliche Gebühren nach die- ser Satzung in Verbindung mit dem anliegenden Gebührentarif erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung.“ Artikel II Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene Satzungstext mit dem bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Euskirchen, den 14.12.2016 Dr. Uwe Friedl Bürgermeister 4 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Ende: Amtliche Bekanntmachungen / Informationen der Kreisstadt Euskirchen Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 5 Euskirchen ist Kunterbunt Kindertagesstätte Abenteuerland öffnete ihre Türen Am Sonntag, 27. November in der Zeit von 10 bis 15 Uhr waren alle kleinen Euskirchener sowie deren Eltern und Geschwister herzlich eingeladen. Ein Tag der offenen Tür bietet den Eltern Hilfe bei der Wahl der Besonders gefragt: Beim Tag der offenen Tür führten die Tagesstättenkinder höchstpersönlich die Besucher durch ihre Einrichtung Beim Dekorieren der Plätzchen konnten die Kinder ihrer Phantasie freien Lauf lassen „richtigen“ Einrichtung. Die Eltern hatten dazu an diesem Tag die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die verschiedensten Eindrücke zu sammeln und bei Bedarf einen weiteren Besuchstermin zu vereinbaren. „Das ermöglicht den Eltern eine sichere Einrichtungswahl für ihr Kind zu treffen“, so Einrichtungsleiterin Natalie Sitzmann. Besonders gefragt waren die Rundführungen durch die Kindertagesstätte. Die Erzieherinnen erhielten dazu tatkräftige Unterstützung von den Tagesstättenkindern - sie kennen sich in ihrer Einrichtung schließlich am Besten aus. Wer sich über die Kindertagesstätte ausgiebig informiert hatte konnte sich in den Räumlich- keiten stärken. Dazu standen ausreichend kühle Getränke, Süßes und Deftiges zur Verfügung. Außerdem gab es ein großes abwechslungsreiches Angebot für die Kinder. Sie konnten Plätzchen liebevoll dekorieren, tolle Armbänder flechten oder sich kreativ und farbenfroh schminken lassen. Am Ende des Tages zeigten sich alle mit dem Zuspruch der Besucher sehr zufrieden. Mehr als 300 große und kleine Besucher zog es an diesem Tag in die Einrichtung an der Hardtstraße 21 in Euskirchen. Der Tag der offenen Tür der Kindertagesstätte „KIKU Abenteuerland“ war ein voller Erfolg. FH Kino für Senioren im Januar In der Reihe „Kino für Senioren“, die vom Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen gemeinsam mit dem Kino-Center Galleria, Berliner Straße 23, durchgeführt wird, wird der nächste Film am Mittwoch, dem 4. Januar anuar,, gezeigt. Es handelt sich um den Film „Ich bin dann mal weg“. Zum Film: Nach seinem Zusammenbruch auf der Bühne sagt sein Arzt ihm, dass es so nicht weitergehe. Zeit für eine Auszeit, beschloss der Entertainer Hape Kerkeling und plante seine Pilgerreise auf den Spuren von Shirley MacLain. Der Jakobsweg hält indes die spirituelle Erlösung nicht im Schnellverfahren bereit, nicht einmal für eine Prominenz wie Hape, der immer wieder in Zweifeln gerät und am liebsten die Aktion abbrechen würde. Doch schließlich sind Herausforderungen gemacht, um sie zu meistern. Die Laufzeit des Films beträgt 92 Minuten. Die Vorstellung beginnt um 15 Uhr. Vorher treffen sich die Kinobesucher/innen ab 14 Uhr zunächst zu einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen im Foyer des Kinos. Der Eintritt kostet 5 Euro und beinhaltet Kaffee und Kuchen. Für Inhaber des Euskirchen-Passes gibt es eine Ermäßigung. Das Kinocenter Galleria verfügt über einen Aufzug. Für Gehbehinderte Personen wird die hintere Reihe des Kinos freigehalten, sodass keine Stufen zu bewältigen sind. Kartenreservierungen sind über den Link http:// www.cineplex.de/kino/home/city17/ und auch telefonisch unter 02251/ 782613 möglich. Die nächste Seniorenkino-Vorstellung findet am 1. Februar statt. Weihnachtliches Mandolinen-Konzert Das Mandolinen-Orchester 1921 Kuchenheim e.V. lädt am Sonntag, den 8. Januar 2017 zu einem „Weihnachtlichen Konzert“ in die Kirche Sankt Nikolaus, Euskirchen-Kuchenheim ein. Unter der Leitung von Ulrich Bleck wird das gesamte musikalisch weihnachtliche Repertoire zum Zuhören und Mitsingen dargeboten. Das Konzert beginnt um 17.00 Uhr, der Eintritt ist frei, Spenden sind jedoch willkom- 6 men. Im Anschluss an das Konzert findet ein gemütliches Beisammensein bei Glühwein, Sekt und kleinem Imbiss statt. Alle Konzertteilnehmer sind hierzu herzlich eingeladen. Spenden und der Erlös aus dem Verkauf beim Umtrunk kommen einem wohltätigen Zweck zu Gute. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Triff einen Menschen Begegnung mit Menschen und ihren Geschichten Die innovative Informations- und Dialog-Veranstaltung „Triff einen Menschen“ fand kürzlich in der Stadtbibliothek Euskirchen statt. Die Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich Schulen, Generation und Soziales und die Stadtbibliothek Euskirchen führten diese spannende Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Caritas Euskirchen, dem Forum Ehrenamt der Euskirchener Region - „feder e.V.“ mit dem Schwerpunkthema „Flucht & Asyl“ durch. Menschen werden zu Büchern, zu „Lebenden Büchern“, die sich den Fragen der Gäste stellen. Es sind ganz unterschiedliche Menschen: Menschen, die vor langer Zeit nach Deutschland kamen und hier eine neue Heimat fanden, aber auch Menschen, die erst am Anfang dieses Weges stehen. Außerdem Menschen, die sich hauptberuflich oder ehrenamtlich für Flüchtlinge und Integration engagieren. Die lebende Bibliothek funktioniert wie eine klassische Bibliothek: Die Menschen leihen sich ein Buch und lesen es - nur dass in diesem Fall die Bücher echte Menschen sind und das Lesen hier ein Gespräch unter Vier-Augen bedeutet. Die „Lebenden Bücher“, vier Männer und zwei Frauen, wurden von Peter MüllerGewiss, Caritas Euskirchen, kurz mit Namen, Herkunft und der Information, wie lange sie schon in Deutschland sind, vorgestellt. Zahlreiche „Leser“ warteten gespannt darauf, die „Lebenden Bücher“ auszuleihen. Sie sprachen mit Suheyla, die schon lange in Euskirchen lebt und sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagiert oder mit Mohammad, einem jungen Mann aus Syrien, der Bäcker ist und einen langen Weg aus Syrien nach Euskirchen hinter sich hat. Susanne Bach, Sozialpädagogin bei der Kreisstadt Euskirchen stellte fest: „Die „Lebenden Bücher“ sind vielseitig und vielfältig besetzt und vor allem von der Ausstrahlung her auch sehr positiv eingestellt“. Vier Gesprächsrunden à 20 Minuten wurden durchgeführt. Die Besucher der Veranstaltung wählten für die jeweilige Gesprächsrunde ein anwesendes „Lebendes Buch“ aus. Beide zogen los und suchten sich den geeignetsten Platz zum Gespräch in der Bibliothek. Da die Veranstaltung während der Öffnungszeiten der Bibliothek stattfand, bekamen alle Besucher mit, dass vor Ort eine besondere Aktion lief. Einige „Leser“ entschieden sich sogar, spontan mitzumachen und liehen sich ein „Lebendes Buch“ aus. „Die Atmosphäre am Ort der Begegnung - Stadtbibliothek war für die Veranstaltung bestens geeignet. Ruhe und Bewegung, Offenheit und Vertrautheit waren gute Säulen für diese Veranstaltung“, bestätigte Susanne Bach. Hildegard Schmadel, Mitorganisatorin von feder e.V., nutzte die Gelegenheit ebenfalls zu Gesprächen. „Die Lebenden Bücher“ äußerten die Überzeugung, dass sie es hier gut angetroffen haben“, erfuhr sie „aber es war auch Traurigkeit zu spüren, hier alleine zu sein, teilweise die Familie zurückgelassen zu haben.“ Viele Gemeinsamkeiten wurden in den persönlichen Gesprächen entdeckt. Eine „Entleiherin eines Buches“ sagte, „Oh, jetzt habe ich viel von mir erzählt und Sie noch gar nichts gefragt.“ Aber genau auf diesen Austausch kam es an, dass man miteinander redet und nicht überei- nander, dass man Vorurteile abbaut und sich seines Schubladendenkens bewusst wird. Die Gespräche wurden in gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geführt. Die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek Euskirchen hoffen, dass die Veranstaltung nachhaltig wirksam ist und freuen sich auf eine Fortführung im neuen Jahr. ANZEIGE Irischer Stepptanz in absoluter Perfektion “Best Of Irish Dance” 24.01. Stadttheater Rheinbach (Aula im Städtischen Gymnasium) Lust auf einen Abend geballte Energie auf der Bühne? Furiose, leichtfüßige Tanzleidenschaft? Dazu großartige Live-Musik und irisches Lebensgefühl pur? Herzlich Willkommen zu DANCE MASTERS! – Entlang der fesselnden Love-Story von Patrick und Kate erleben Sie das Beste aus über 200 Jahren irischer Musik- und Stepptanzgeschichte! Eine Auswahl der weltweit besten IrishStepdancers wirbeln und „clicken“ in atemberaubendem Tempo über die Bühne und scheinen die Gravitation oft einfach aufzuheben. Dazu die fröhlich mitreißenden Banjo-Rhythmen, traditionellen Pipes und original irischen Vocals der allabendlich gefeierten Band. Dass die DANCE MASTERS dabei ansteckende Lebensfreude und ungestüme Dynamik beinahe lässig mit tänzerischer Präzision und perfekter &KRUHRJUD¿H YHUELQGHQ fasziniert Hunderttausende begeisterter Besucher seit Jahren – viele von ihnen immer wieder. Tickets erhältlich beim Wochenspiegel, Ticket & KonzertShop Meckenheim und an allen bekannWHQ99.VRZLHYHUVDQGNRVWHQIUHLDXIZZZEHVWR¿ULVKGDQFHGHXQG 0365-5481830 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 7 8 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Schützt eure Lunge Diese Gefahren lauern im Alltag Dass Zigarettenqualm und Autoabgase der Lunge schaden können, ist weithin bekannt. Daher versuchen wir nach Möglichkeit, uns vor diesen Einflüssen zu schützen. Doch viele Menschen wissen nicht, dass auch ganz gewöhnliche Alltagsgegenstände ? zum Beispiel Reinigungsmittel? den Atemwegen zusetzen können. Einfache Tipps helfen, die Gefahr zu entschärfen. Es liegt in den Genen Geht es der Lunge nicht gut, meldet sie sich zum Beispiel durch Husten zu Wort. Für Menschen mit einer chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) wird das lästige Symptom zum Dauerbegleiter. Nicht nur das: Im Verlauf der Erkrankung nehmen die Lungenbläschen Schaden, die Aufnahme von Sauerstoff ist gestört. Zudem verengen sich die Atemwege und es kommt zur Atemnot, die die Lebensqualität der Patienten immer stärker einschränkt. Betroffen sind von der COPD vor allem Raucher, denn Zigarettenkonsum gilt als größter Risikofaktor. Erhalten Nichtraucher die Diagnose COPD, sollten sie aufhorchen: Manchmal steckt die Erbkrankheit Alpha1-Antitrypsin-Mangel hinter den Beschwerden (weitere Infos: www.initiative-proalpha.de). Ein Gendefekt sorgt dafür, dass das Immunsystem der Lunge das eigene Gewebe angreift und das Atemorgan schädigt. Die Symptome von Alpha-1 ähneln denen einer COPD, sodass selbst Ärzte die Krankheit häufig nicht sofort erkennen. Ein Schnelltest kann bei der Diagnose helfen. Fenster auf beim Putzen Auch für Gesunde lauern im Alltag vielfältige Gefahren für die Lunge. So können Klimaanlagen oder Luftbefeuchter zu echten Keimschleudern werden, die Bakterien und Viren an die Atemluft abgeben. Eine solche Gefahr lässt sich jedoch verringern, wenn die Geräte regelmäßig professionell gesäubert und gewartet werden. Vorsicht auch bei der Hausarbeit: In vielen herkömmlichen Reinigern stecken Stoffe, die miteinander reagieren können, wenn man sie beim Putzen vermischt. Dies ist zum Beispiel beim gleichzeitigen Einsatz von Abflussund Kalkreinigern der Fall? hier kann sich ätzendes Chlorgas bilden. Nutzen Sie die Reinigungsmittel daher immer nur einzeln und öffnen Sie während des Putzens Fenster und Türen, damit die Dämpfe entweichen können. Beim Auftragen von Sprays, zum Beispiel zur Pflege der Ledercouch oder zum Reinigen des Backofens, gilt besondere Vorsicht: Die feinen Partikel gelangen schnell in die Lunge und reizen die Atemwege. Im besten Fall tragen Sie beim Gebrauch der Sprays einen Mundschutz und lüften anschließend gründlich. (akz-o) Mensch bleibt Mensch $PEXODQWHU3ÁHJHGLHQVW Hasenpafad 10 · 53881 Euskirchen Tel.: 02251 / 581 10 24h-Rufbereitschaft 0172 / 8835144 Seniorentagesstätte Am Kirchwall 16a · 53879 Euskirchen Tel.: 02251 / 810 6930 Examinierte Krankenschwester [[[T¾IKIHMIRWXZMXEPHI Foto: Grifols/akz-o Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 9 Neues Angebot in Euskirchen Bürgermeister und e-regio-Geschäftsführer nahmen erste E-Ladesäule in Betrieb Am 8. Dezember haben der Euskirchener Bürgermeister Dr. Uwe Friedl und e-regio-Geschäftsführer Christian Metze die erste „eTanke“ in der Euskirchener Innenstadt in Betrieb genommen. Ab sofort können Fahrer von E-Autos den Einkaufsbummel zum bequemen und für e-regio-Kunden kostenfreien Auftanken nutzen. Zwei Fahrzeuge können an der neuen Säule des lokalen Energiedienstleisters e-regio gleichzeitig geladen werden. Während des Ladevorgangs fällt dafür keine Parkgebühr an. Bürgermeister Dr. Uwe Friedl freute sich über das neue Angebot in Kooperation mit e-regio: „Damit mehr Bürger auf die umweltfreundlichen Elektroautos umsteigen brauchen wir ein Ladenetz und das wollen wir in unserer Stadt weiterentwickeln.“ Euskirchen verfügt bereits über Ladesäulen am e-regio-Kundencenter in Kuchenheim, am Rewe- Markt in Stotzheim und am Badeparadies. An allen Säulen von eregio „tanken“ Nutzer ausschließlich AquaStrom, der zu 100 Prozent aus Wasserkraft gewonnen wird. „Die Kombination aus EMobilität und Ökostrom macht das Fahren erst wirklich umweltfreundlich. Deshalb bauen wir das Ladesäulennetz in unserem Versorgungsgebiet im nächsten Jahr noch weiter aus“, so e-regio-Geschäftsführer Christian Metze. Die Kreisstadt Euskirchen bekommt aber nicht nur eine weitere Ladesäule. Mit Unterstützung von eregio wurde für die Mitarbeiter der Parkaufsicht, die die Grünflächen und Parks in der Stadt betreuen, ein gebrauchtes Elektrofahrzeug angeschafft. „Wo es möglich ist wollen auch wir als Stadt auf die Elektromobilität umsteigen“, so Friedl. Das leise und abgaslose Fahrzeug ist ab sofort im Einsatz und unterstützt die städtischen Mitarbeiter dabei sich schnell zwischen den Anlagen zu bewegen, Präsenz zu zeigen sowie Reparaturen durchzuführen. Der Anschaffungspreis für das Fahrzeug betrug 9.000 Euro. Die e-regio hat dabei den Kauf mit 3.000 Euro unterstützt. Wie kann man jetzt an den Säulen laden? Wer sein Fahrzeug an einer der e- Tanken aufladen möchte benötigt lediglich eine Ladekarte, die unter www.e-regio.de/E-Tanke oder im e-regio-Kundencenter erhältlich ist. Die Karte und das Aufladen sind für e-regio-Kunden kostenlos. Darüber hinaus können Kunden bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen vom Förderprogramm des Unternehmens profitieren. FH Bürgermeister Dr. Uwe Friedl (2.v.r.) und e-regio-Geschäftsführer Christian Metze nahmen die neue Ladesäule am Annaturmplatz in Betrieb und stellten das umweltfreundliche Elektromobil für die Parkaufsicht vor Der neue Wegweiser für Seniorinnen und Senioren in Euskirchen ist da Welche Möglichkeiten gibt es für ältere Menschen in Euskirchen, ihre Freizeit aktiv zu gestalten? Wo können sich Seniorinnen und Senioren engagieren? Welche Unterstützungsangebote gibt es bei finanziellen Notlagen oder Pflegebedürftigkeit? Diese und viele andere Fragen rund ums „älter werden“ beantwortet der „Wegweiser für Senioren“, den das Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen jetzt in der 4. aktualisierten Neuauflage herausgegeben hat. Die 62-seitige Broschüre enthält Tipps und Adressen zu Freizeit-, Beratungs- und Hilfsangeboten und zeigt anschaulich, wie umfangreich die Angebote in der Kreisstadt Euskirchen 10 sind, um das Alter lebenswert und aktiv zu gestalten. Der Wegweiser ist kostenlos an der Information im Rathaus, Kölner Straße 75 und im Alten Rathaus, Baumstraße 2, erhältlich und liegt in zahlreichen weiteren öffentlichen Einrichtungen aus. Informationen gibt das Seniorenbüro, Frau Brieden und Frau Arends, Tel.: 02251/14-222, E-Mail: [email protected]. Dort können Sie auch gerne nach telefonischer Absprache eine größere Anzahl an Exemplaren abholen. Der Seniorenwegweiser ist auch in digitaler Form auf der Homepage der Kreisstadt Euskirchen unter www .euskirchen.de/senioren w.euskirchen.de/senioren zu finden. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 11 Parkett: Renovieren oder reparieren? Über 35 Jahre Erfahrung in Gewässer- & Umweltschutz IHR KOMLPETT-SERVICE KANAL- & ROHRSANIERUNG FALLROHRSANIERUNG, RÜCKSTAUSICHERUNGEN ALKAN UNG ER I N SA E N OHLN EGE E I E FR OHR FETTABSCHEIDER & ÖLABSCHEIDER TANKSCHUTZ D ER R SANIERUNG, DEMONTAGE, ENTSORGUNG BEHÄLTER-/DRUCKBEHÄLTERSANIERUNG Willi Zitzmann GmbH & Co. KG Industriestraße 87, 50389 Wesseling – Berzdorf Zentrale: 0 22 32 / 579 36-0 www.willi-zitzmann.de [email protected] 12 „Mit speziellen Reparatursets können Beschädigungen im Parkett ausgebessert werden“. Foto: vdp/Heinrich König picobello Wer in seiner Wohnung oder seinem Haus einen Fußboden aus Echtholz verlegt hat, der spielt ohne Zweifel mit in der Champions-League der Bodenbeläge. Parkett ist optisch und haptisch attraktiv und überzeugt als widerständiges und langlebiges Naturprodukt. Im Gegensatz zu anderen Materialien legt ein Holzboden im Laufe der Jahre sogar an Attraktivität zu. Sind es doch gerade die alltäglichen Abnutzungserscheinungen, die den natürlichen Charakter widerspiegeln und einen willkommenen Kontrast zu nicht-natürlichen und künstlichen Einflüssen im Wohnraum bilden. Wenn einem Beschädigungen irgendwann jedoch zu sehr negativ aufstoßen, können einzelne Bereiche repariert oder die gesamte Fläche vollständig renoviert werden. „Parkett ist der einzige Bodenbelag, der mehrmals renoviert werden kann. Und kleinere Schönheitsfehler können mit wenig Aufwand und den richtigen Hilfsmitteln sogar selbst und ohne Fachmann ausgebessert werden“, erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Parkettindustrie (vdp), Michael Schmid. Fachmännische Hilfe sollte in der Regel bei einer Renovierung oder einer partiellen Erneuerung herangezogen werden. Eine Renovierung ist vor allem bei lackiertem Parkett und einer großflächigen Beschädigung sinnvoll. Dabei wird die Parkettoberfläche mit einer Maschine abgeschliffen und vollflächig neu versiegelt. Auch die teilweise Erneuerung von geölten Dielenbereichen sollte von einem Fachmann vorgenommen werden. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Selbst aktiv werden kann man hingegen bei kleineren Beschädigungen, wie sie etwa beim Herunterfallen von Gegenständen schnell entstehen können. Mit etwas Geschick und den richtigen Hilfsmitteln lassen sich so manche Macken selbst reparieren. Besonders tiefere Kratzer sollten dabei umgehend beseitigt werden, da nämlich Flüssigkeiten wie Getränke oder Wasser vom Blumengießen in das Holz eindringen können und es an dieser Stelle lassen so können schwerwiegendere Folgeschäden entstehen. Im Handel gibt es spezielle Reparatursets für Verbr aucher erbraucher „Im Handel sind speziell auf die Verbraucher abgestimmte Reparatursets erhältlich, die mit den notwendigen Materialien und Tools ausgestattet sind“, empfiehlt Parkettexperte Schmid. Das Rundum-sorglosPaket umfasst Schleif- und Poliertü- cher, einen kleinen Hobel, einen Klarlackstift und eine passende Auswahl an farbigen Wachsen sowie ein elektrisches Schmelzgerät für die Wachsmischung. Mit diesen Profi-Werkzeugen können selbst Laien Makel in ihrem hochwertigen Bodenbelag leicht beseitigen. Besonders wichtig ist, die reparierte Stelle wieder mit speziellen Versiegelungsstiften abzudichten, damit kein Wasser eindringen und ein größerer Schaden entstehen kann. Schritt für Schritt-Anleitung für die Parkettreparatur: Zu Beginn der Reparaturmaßnahmen müssen alle losen Teile rund um die Schadensstelle entfernt und die Fläche gereinigt werden. Dann wird der Kratzer mit farblich passendem und erwärmtem Wachs aufgefüllt. Das geschmolzene Wachs wird solange gemischt, bis der richtige Farbton entsteht und das überstehende Wachsgemisch wird mit einem kleinen Hobel bündig abgetragen. Im Anschluss wird die ausgebesserte Stelle mit einem Vlies entfettet und mit einem Klarlackstift wieder versiegelt. Wenn die Versiegelung nach zirka fünf Minuten trocken ist, kann abschließend mit einem Schleif- und Poliertuch der Glanz der ausgebesserten Stelle angepasst werden. (vdp/hb) Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 13 Ärztlicher Notdienst Rufnummer: 116117 Die einheitliche Nummer 116117 gilt bundesweit, funktioniert ohne Vorwahl und der Anruf ist für Patienten kostenlos. Pflegestation Hellenthal - Schleiden - Kall Caritas Palliativstation Telefon-Nr.: 02445/8507-223 Mobil: 0173/9532448 EV A Telefon-Nr.: 02444/95150 EVA Privatärztlicher Notdienst ARZTRUF 0180/5019257 Zahnärztlicher Notdienst Rechtsrheinisch: 01805/986700 Tierärzte Über die Telefon-Nummer des jeweiligen Tierarztes (Anrufbeantworter). Tierärztliche Klinik für Kleintiere Windeck, Tel: 02292/ 5051 Montag bis Sonntag Tag und Nacht zu erreichen. Tierärztliche Klinik für Pferde Aggertal, Lohmar-Wahlscheid, Tel.: 02206/910410 Abfluss-Notdienst Fa. Poetes, Euskirchen Tel.: 02251/51067 und und 0700/ 47064706 14 Apotheken-Notdienst Der Bereitschaftsdienst wechselt täglich. Er beginnt jeweils um 9.00 Uhr und endet am nächsten Tag um 9.00 Uhr Freitag, 23. Dezember 2016 Mühlen-Apotheke Raiffeisenplatz 10, 53881 Euskirchen (Stotzheim), 02251/63443 Samstag, 24. Dezember 2016 Annaturm-Apotheke Kirchstr. 11-13, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251/4311 Sonntag, 25. Dezember 2016 Martin-Apotheke Berliner Str. 46, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251/3530 Montag, 26. Dezember 2016 Adler -Apothek Adler-Apothek -Apothekee OHG Pützgasse 4, 53881 Euskirchen (Flamersheim), 02255 1209 Dienstag, 27. Dezember 2016 Millennium-Apotheke Roitzheimer Str. 117, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251-124950 Apotheke am Münstertor Münsterstr. 33, 53909 Zülpich, 02252-8384590 Mittwoch, 28. Dezember 2016 Schwanen-Apotheke Bendenweg 13, 53902 Bad Münstereifel, 02253/2065 Donnerstag, 29. Dezember 2016 Citrus-Apotheke Gerberstr. 43, 53879 Euskirchen, 02251/79140 Freitag, 30. Dezember 2016 Bären-Apotheke Kaiser-Wilhelm-Platz 2, 53919 Weilerswist (Lommersum), 02251/74422 Samstag, 31. Dezember 2016 Südstadt-Apotheke am Marienhospital Margret Bauer & Dr Dr.. Ulrich Bauer OHG Gottfried-Disse-Straße 48, 53879 Euskirchen, 02251/1293880 Sonntag, 1. Januar 2017 Bahnhof-Apotheke Kölner Str. 7, 53902 Bad Münstereifel, 02253/8480 Kurzfristige Änderungen des Notdienstes sind möglich. Weiterhin können auch die bundesweit einheitlichen Notdienstservices der ABDA genutzt werden: Unter der Nummer 0800/ 0022833 sind die Notdienst habenden Apothweken rund um die Uhr abrufbar. Aus dem Festnetz ist Anruf unter Tel. 0800/0022833 kostenlos, per Mobiltelefon ohne Vorwahl unter Tel. 22833 kostet jeder Anruf pro Minute sowie jede SMS 69 Cent. Weitere Informationen finden Sie unter www.abda.de/ notdienst.html. (Alle Angaben ohne Gewähr) Tierärztlicher Notdienst im Kreis Euskirchen Rufbereitschaft an Wochenenden und Feiertagen: Samstag, 24. Dezember Praxis Braßeler Mechern.-Holzheim, Tel. 02484/9186793 Sonntag, 25. Dezember Praxis Kanzler Gemünd,Tel. 0177/8682489 Montag, 26. Dezember Praxis Stocken-Hülsmann Meckern.-Kommern, Tel. 02443/6638 Samstag, 31. Dezember u. Sonntag, 1. Januar 2017 Praxis Rüsing Zülpich,Tel. 02252/81955 Januar 2017 Samstag, 7. Januar Praxis Stieglitz Nettersheim, Tel. 02486/911411 Sonntag, 8. Januar Praxis Pankatz Gemünd,Tel. 02444/3125 Samstag, 14. Januar Praxis Minister Bad Münstereifel, Tel. 02253/542354 Sonntag, 15. Januar Praxis Braun Samstag, 21. Januar Praxis Istemi Euskirchen, Tel. 02251/7772727 Sonntag, 22. Januar Praxis Hartung Schleiden,Tel. 02445/852191 Samstag, 28. Januar Praxis Kannengießer Sonntag, 29. Januar Praxis Kanzler Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Freitag, 30. Dezember 2016 Aus der Arbeit der PParteien arteien CDU Euskirchen CDU Euskirchen wünschte frohe Weihnachten Mit einem Infostand in der Innenstadt wünschte der CDU Stadtverband Euskirchen frohe Weihnachten. Bei Lebkuchen und Kinderpunsch nutzten viele Euskirchener Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, am Stand mit ihren Abgeordneten ins Gespräch zu kommen und ihre Wünsche für eine gute Stadtpolitik kundzutun. Zufrieden zeigte sich der Vorsitzende Klaus Voussem. Er machte in zahlreichen Gesprächen auf die wichtigen Themen des Landtagswahlkampfs 2017 aufmerksam. Die Mitglieder um Klaus Voussem (4.v.li.) suchten das Gespräch mit den Euskirchenern. Ende: Aus der Arbeit der PParteien arteien CDU Euskirchen UWV -Zülpich informiert UWV-Zülpich Nix los in Zülpich Fortsetzung # 2 Lesermeinung Nix los in Zülpich Zülpich, so lautete auch unser 1. Artikel vor rund zwei Wochen, daraufhin erreichten uns einige zustimmende Zuschriften. Einen dieser Leserbriefe finden Sie hier in gekürzter Form: „Ich möchte dem Aufruf des Rundblicks folgen und direkt all meine Ansichten loswerden, da mich ein gewisser Unmut schon lange umtreibt. Durch mein eigenes Engagement in der Stadt, bin ich doch erschrocken von der „Totenstarre“ dieser Stadt. Gott sei Dank gibt’s das FAIR Cafe! Hier bekommen alle etwas für Herz und Seele. Nähe und Gespräche, freies „Flüchtlings-Wlan“, faire Produkte und das alles bei sehr gutem, günstigen Kaffegenuss. Herzlichen Dank an dieser Stelle für den selbstlosen Einsatz des tollen Vereins. Die Kölnstraße, eine Katastrophe, eine Geisterbahn durch die man nicht schlendern möchte, weil es einem gruselig wird beim Blick in die leeren Fenster. Ich kann mir nur wünschen, dass endlich frischer Wind durch die Straßen der Innenstadt fegt. Was sollte man denn in Zülpich beim Bummeln erstehen? Fast nichts, was einen anzieht oder fesselt, was einlädt zum Stöbern und Entdecken. Fast alles, was dort angeboten wird, decken doch die Großmarktcenter in der Umgebung vielfältig und gebündelt ab. Die LAGA hätte Kunden locken können, wenn die Ausflügler denn attraktiven Einzelhandel vorgefunden hätten,... außer Schnellgastronomie, verschiedenen Dienstleistern etc.... (Es folgen verschiedene Vorschläge hinsichtlich der Ausweitung des kulturellen Angebotes, die es wert sind in einer der nächsten Fortsetzungen geschildert zu werden.) Ich könnte nun so weiter maulen und merke, jetzt ist es gut. Da muss natürlich Geld in die Hand genommen werden, dann kommen Menschen, dann gibt es MUT für Einzelhändler und dann kann Bewegung passieren. Im Moment ist leider nur Stagnation und das trotz traumhaften Lago-Beach. Holt den Lago in die Stadt. Kippt Sand auf den Markt und vernetzt die LAGA mit den Römerscherben..... Grüße und nichts für Ungut, ich war etwas in Rage. Der Verfasser“ ist uns bekannt, möchte aber nicht namentlich genannt werden Wir wünschen angenehme Feiertage, die Sie ja für einen Spaziergang durch die Zülpicher Innenstadt nutzen können um selber Anregungen zu gewinnen, wie man die Einkaufsmeile wieder beleben kann. Schreiben Sie uns gerne Ihre Ideen und Vorschläge! Fortsetzung folgt denn wir bleiben am Ball! UWV -Fraktion im Rat der Stadt Zülpich gez. Dipl.-Kfm. Gerd Müller uwv-zuelpich.de oder 0163 1370 863 Ende: UWV-Zülpich informiert Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 15 16 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
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