Aktuelle Ausgabe als PDF

8. Jahrgang
Freitag, den 23. Dezember 2016
Seniorenbüro
der Kreisstadt Euskirchen
ist Seniorenbüro des Monats
v.l. Hildegard Schmadel (SIE Projektgruppe Sicherheit), Barbara Brieden (Seniorenbüro Euskirchen), MarieTheres Kastenholz (SIE Projektgruppe Politik), Gertrude Arends (Seniorenbüro Euskirchen), Ingeborg Hinz (SIE
Projektgruppe Freizeit), Hans Schmatz (SIE Projektgruppe Wohnen)
Die Landesarbeitsgemeinschaft
der Seniorenbüros NRW (LaS)
prämiert jeden Monat ein Seniorenbüro aus dem Land Nord-
rhein-Westfalen. Im Dezember
ist die Wahl auf das Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen
gefallen. Hauptgrund hierfür ist
der Aufbau einer innovativen
Seniorenarbeit in Form der SIE
(Senioren in Euskirchen) Projektgruppen.
Nummer 30 / Woche 51
Öffentliche Bekanntgabe
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird
folgendes bekannt gegeben:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen (im Internet unter
www.euskirchen.de einsehbar) liegt ab dem 09.01.2017 während
der Dauer des Beratungsverfahrens des Rates - die Beschlussfassung im Rat der Stadt Euskirchen erfolgt voraussichtlich am
30.03.2017 - zur Einsichtnahme bei der Stadt Euskirchen, Kölner
Str. 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 201 zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
- montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis
12.30 Uhr
- dienstags und donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen können
Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Euskirchen
in der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 27.01.2017
Einwendungen bei der o.g. Stelle schriftlich oder mündlich zu
Protokoll erheben. Über erhobene Einwendungen beschließt der
Rat in öffentlicher Sitzung.
Euskirchen, den 13.12.2016
Der Bürgermeister
In Vertretung
Klaus Schmitz
Stadtkämmerer
Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen
1. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Gebührensatzung zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Euskirchen vom
16.12.2015
Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
- §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen - GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
- der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen - KAG NRW - vom 21.10.1969 (GV NRW
S. 712),
- § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LAbfG) vom 21.06.1988 (GV NRW S. 250),
- § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Euskirchen vom 27.06.2012
hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am
13.12.2016 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
In § 3 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz - werden die Absätze 2 bis 3 wie folgt neu gefasst:
„(2) Die Gebühr beträgt für die Leerung im Zweiwochenrhythmus:
a) für den Behälter mit 80 l Volumen den eine Einzelperson/
Grundstück benutzt 96,02 €/jährlich
b) für den Behälter mit 80 l Volumen bei Eigenkompostierung den eine Einzelperson/Grundstück benutzt 86,42 €/
jährlich
c) für den Behälter mit 80 l Volumen 128,02 €/jährlich
d) für den Behälter mit 80 l Volumen bei Eigenkompostierung 115,22 €/jährlich
e) für den Behälter mit 120 l Volumen 192,04 €/jährlich
f) für den Behälter mit 120 l Volumen bei Eigenkompostierung 172,83 €/jährlich
g) für den Behälter mit 240 l Volumen 384,07 €/jährlich
h) für den Behälter mit 240 l Volumen bei Eigenkompostierung 345.67 €/jährlich
i) für den Umleerbehälter mit 0,66 cbm Volumen 1.056,20 €/
jährlich
j) für den Umleerbehälter mit 0,77 cbm Volumen 1.232,24 €/
jährlich
k) für den Umleerbehälter mit 1,1 cbm Volumen 1.760,34 €/
jährlich
l) für den Umleerbehälter mit 0,66 cbm Volumen und wöchentlicher Leerung 2.112,41 €/jährlich
m) für den Umleerbehälter mit 0,77 cbm Volumen und wöchentlicher Leerung 2.464,47 €/jährlich
n) für den Umleerbehälter mit 1,1 cbm Volumen und wöchentlicher Leerung 3.520,68 €/jährlich
o) für den Umleerbehälter mit 0,66 cbm Volumen und zweimal
2
wöchentlicher Leerung 4.224,81 €/jährlich
p) für den Umleerbehälter mit 0,77 cbm Volumen und zweimal
wöchentlicher Leerung 4.928,95 €/jährlich
q) für den Umleerbehälter mit 1,1 cbm Volumen und zweimal
wöchentlicher Leerung 7.041,36 €/jährlich
Die Gebühr für jede zusätzliche Leerung (§ 15 Abs. 1 a), b), c) und
d) Abfallentsorgungssatzung) der Restmüll-Umleerbehälter, sowie der mit Restmüll verunreinigten Umleerbehälter für Bioabfall, Papier/Pappe/Kartonagen und Verkaufsverpackungen aus
Metall, Verbund- und Kunststoffen im Rahmen der Restmüllabfuhr beträgt:
1) für den Umleerbehälter mit 0,66 cbm Volumen 40,62 €
2) für den Umleerbehälter mit 0,77 cbm Volumen 47,39 €
3) für den Umleerbehälter mit 1,1 cbm Volumen 67,71 €
Die Gebühr für die Leerung eines verunreinigten Bioabfallgefäßes
gem. § 14 Abs. 5 Buchstabe a) der Abfallentsorgungssatzung im
Rahmen der Restmüllabfuhr beträgt:
1) für den Behälter mit 80 l Volumen 6,00 €
2) für den Behälter mit 120 l Volumen 8,00 €
3) für den Behälter mit 240 l Volumen 16,00 €
(3) Die Gebühr für die Abfuhr in Abfallsäcken beträgt
a) Abfallsack von 70 l Inhalt für Restmüll 3,50 €
b) Abfallsack von 70 l Inhalt für Biomüll 2,00 €
Artikel II
Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene
Satzungstext mit dem bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres nicht
mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Euskirchen, den 14.12.2016
Dr. Uwe Friedl
Bürgermeister
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
2. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Satzung über die Entsorgung
der Inhalte von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2014 und
16.12.2015
Auf Grund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
- §§ 7, 8, 9 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666),
- §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585 ff)
- §§ 2, 4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712)
- §§ 51 ff., 53 Abs. 1 e Satz 1 des Wassergesetzes für das Land NordrheinWestfalen - Landeswassergesetz - LWG NRW - in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW 1995, S. 926)
- Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw NRW 2013
(GV NRW 2013, S. 602 ff)
hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 12 - Gebührensätze - wird wie folgt neu gefasst:
„Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung der Inhalte von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt
a) bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben mit einem CSB-Wert
(chemischer Sauerstoffbedarf) der Inhaltsstoffe von mehr als 2.000 mg/
l je cbm abgefahrener Grubeninhalts 42,00 €
b) bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben mit einem CSB-Wert
der Inhaltsstoffe bis 2.000 mg/l je cbm abgefahrener Grubeninhalts
24,63 €
c) bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben mit einem CSB-Wert
der Inhaltsstoffe von mehr als 30.000 mg/l je cbm abgefahrener
Grubeninhalts 60,84 €
Nicht volle Kubikmetermengen werden anteilig berechnet.
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird
ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene Satzungstext mit dem
bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden,
es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Euskirchen, den 14.12.2016
Dr. Uwe Friedl
Bürgermeister
8. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 15.12.2010 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 16.12.2011, 04.10.2012, 06.03.201, 12.12.2012,
27.11.2013, 17.12.2014 und 16.12.2015
Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
- §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666),
- §§ 53 c und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landeswassergesetz - LWG - in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926),
- der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen - KAG NRW - vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712),
- § 21 der Entwässerungssatzung der Stadt Euskirchen - EWS - vom
15.10.2010
hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 13.12.2016
folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
1. § 5 - Gebührensätze - wird wie folgt neu gefasst:
Die Benutzungsgebühr beträgt:
a) für die Schmutzwasserbeseitigung je m³ bezogene Wassermenge
3,03 €
b) für die Niederschlagswasserbeseitigung je m² bebaute und befestigte Fläche 0,82 €
2. § 8 - Fälligkeiten - wird wie folgt neu gefasst:
(1) Auf die Benutzungsgebühr im Sinne von § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2
Buchstabe a (Schmutzwassergebühr) wird für das laufende Jahr eine
Vorauszahlung erhoben. Die Vorauszahlung errechnet sich nach dem
Wasserverbrauch des Vorjahres. Bei erstmaligem Anschluss eines Grundstücks oder bei wesentlicher Änderung des Wasserverbrauchs wird die
Abwassermenge für die Berechnung der Vorauszahlung unter Berücksichtigung vergleichbarer Tatbestände geschätzt.
(2) Der Vorausleistungssatz entspricht dem Gebührensatz für das jeweilige
Kalenderjahr.
(3) Die Vorauszahlungen nach Abs. 1 (Schmutzwassergebühr) sowie die
Benutzungsgebühren nach § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Buchstabe b)
(Niederschlagswassergebühr) werden von der Stadt durch Gebührenbe-
scheid, der mit einem Bescheid über andere Grundbesitzabgaben verbunden sein kann, festgesetzt. Die Gebühren werden zu je 1/4 ihres
Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
(4) Die endgültige Abrechnung der Benutzungsgebühren ausgenommen
die Niederschlagswasser-gebühren erfolgt nach Ablauf eines jeden
Jahres. Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Vorausleistungen
bemessen wurden, so wird der übersteigende Betrag erstattet bzw.
verrechnet. Wurden Vorausleistungen zu gering bemessen, wird der
fehlende Betrag bei der Abrechnung nacherhoben. Nach der Beendigung des Benutzungsverhältnisses werden zu viel gezahlte Vorausleistungen erstattet. Die auf einen zurückliegenden Erhebungszeitraum bezeichneten Abrechnungsbeträge sowie die sich aus der Abrechnung der Vorausleistungen ergebenden Nachzahlungsbeträge
sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
3. In § 9 - Ordnungswidrigkeiten - wird in Abs. 1 Buchstabe b) „Absatz 4“ in
„Absatz 7“ geändert.
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird
ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene Satzungstext mit dem bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung
kann nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei
denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Euskirchen, den 14.12.2016
Dr. Uwe Friedl
Bürgermeister
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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7. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Satzung über die
Erhebung von V ergnügungssteuer in der Stadt Euskirchen vom
18.12.2002 in der Fassung der Änderungssatzungen vom
22.06.2006,
27.04.2007,
23.09.2008,
16.12.2009,
04.10.2012 und 29.05.2013
Auf Grund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
- §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
- §§ 1 bis 3 und 20 Abs. 2 Buchstabe b. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21.10.1969 (GV NRW S. 712),
hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am
13.12.2016 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
1. § 9 - Besteuerung von Apparaten - Abs. 1 wird wie folgt neu
gefasst:
(1) Die Steuer für die Benutzung von Apparaten nach § 1 Nr. 4
mit Geld- oder Sachgewinnmöglichkeiten beträgt je Apparat und angefangenem Kalendermonat
1. in Spielhallen 4,5 v.H. der Summe des Spieleinsatzes
2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten 4,5 v.H. der
Summe des Spieleinsatzes
Spieleinsatz ist die Summe der von den Spielern je Apparat
zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewendeten Beträge.
Auf den Zählwerkausdrucken ist dieser unter dem Punkt „KONTROLLMODUL (SPIELV)“ gesondert auszuweisen.
2. § 9 Abs.2 Ziffer 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 4)
35,00 Euro
2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1 Nr. 4)
25,00 Euro“
3. In § 9 Abs. 6 Satz 1 werden die Worte „Das Einspielergebnis“
durch die Worte „Der Spieleinsatz“ ersetzt.
4. In § 9 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen
5. In § 9 Abs. 7 Satz 1 werden die Worte „das Einspielergebnis“
durch die Worte „der Spieleinsatz“ ersetzt.
6. In § 14 - Ordnungswidrigkeiten - Ziffer 8 wird das Wort
„Einspielergebnis“ durch das Wort „Spieleinsatz“ ersetzt.
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene Satzungstext mit dem bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Euskirchen, den 14.12.2016
Dr. Uwe Friedl
Bürgermeister
13. Änderungssatzung vom 14.12.2016 zur Friedhofsgebührensatzung vom 19.12.2003 in der Fassung der Änderungssatzungen vom
17.12.2004, 16.12.2005, 15.12.2006, 14.12.2007, 12.12.2008,
16.12.2009, 15.12.2010, 16.12.2011, 12.12.2012, 27.11.2014,
17.12.2014 und 16.12.2015
Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
- §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen - GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666),
- § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen
(Bestattungsgesetz -BestG NRW) vom 17.06.2003 (GV NRW S.
313),
- der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen - KAG NRW - vom 21.10.1969 (GV NRW S.
712),
- § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Euskirchen vom 17.10.2003
hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 13.12.2016
folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 1 - Gebührenpflicht erhält folgende Fassung:
„Für die Inanspruchnahme der im Gebiet der Stadt Euskirchen
gelegenen, in ihrem Eigentum oder ihrer Verwaltung stehenden
Friedhöfe - einschließlich der Bestattungseinrichtungen - sowie
für damit zusammenhängende besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden öffentlich-rechtliche Gebühren nach die-
ser Satzung in Verbindung mit dem anliegenden Gebührentarif
erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung.“
Artikel II
Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird ausdrücklich bestätigt, dass der beschlossene
Satzungstext mit dem bekannt gemachten Satzungstext übereinstimmt.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres nicht mehr
geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und
die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Euskirchen, den 14.12.2016
Dr. Uwe Friedl
Bürgermeister
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Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Ende: Amtliche Bekanntmachungen / Informationen der Kreisstadt Euskirchen
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Euskirchen ist Kunterbunt
Kindertagesstätte Abenteuerland öffnete ihre Türen
Am Sonntag, 27. November in der
Zeit von 10 bis 15 Uhr waren alle
kleinen Euskirchener sowie deren
Eltern und Geschwister herzlich eingeladen. Ein Tag der offenen Tür bietet den Eltern Hilfe bei der Wahl der
Besonders gefragt: Beim Tag der offenen Tür führten die Tagesstättenkinder höchstpersönlich die Besucher durch ihre Einrichtung
Beim Dekorieren der Plätzchen konnten die Kinder ihrer Phantasie freien
Lauf lassen
„richtigen“ Einrichtung.
Die Eltern hatten dazu an diesem
Tag die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die verschiedensten Eindrücke
zu sammeln und bei Bedarf einen
weiteren Besuchstermin zu vereinbaren. „Das ermöglicht den Eltern
eine sichere Einrichtungswahl für ihr
Kind zu treffen“, so Einrichtungsleiterin Natalie Sitzmann. Besonders
gefragt waren die Rundführungen
durch die Kindertagesstätte.
Die Erzieherinnen erhielten dazu tatkräftige Unterstützung von den Tagesstättenkindern - sie kennen sich
in ihrer Einrichtung schließlich am
Besten aus. Wer sich über die Kindertagesstätte ausgiebig informiert
hatte konnte sich in den Räumlich-
keiten stärken.
Dazu standen ausreichend kühle Getränke, Süßes und Deftiges zur Verfügung.
Außerdem gab es ein großes abwechslungsreiches Angebot für die
Kinder.
Sie konnten Plätzchen liebevoll dekorieren, tolle Armbänder flechten
oder sich kreativ und farbenfroh
schminken lassen. Am Ende des Tages zeigten sich alle mit dem Zuspruch der Besucher sehr zufrieden.
Mehr als 300 große und kleine Besucher zog es an diesem Tag in die
Einrichtung an der Hardtstraße 21 in
Euskirchen. Der Tag der offenen Tür
der Kindertagesstätte „KIKU Abenteuerland“ war ein voller Erfolg. FH
Kino für Senioren im Januar
In der Reihe „Kino für Senioren“, die
vom Seniorenbüro der Kreisstadt
Euskirchen gemeinsam mit dem
Kino-Center Galleria, Berliner Straße 23, durchgeführt wird, wird der
nächste Film am Mittwoch, dem 4.
Januar
anuar,, gezeigt. Es handelt sich um
den Film „Ich bin dann mal weg“.
Zum Film: Nach seinem Zusammenbruch auf der Bühne sagt sein Arzt
ihm, dass es so nicht weitergehe.
Zeit für eine Auszeit, beschloss der
Entertainer Hape Kerkeling und plante seine Pilgerreise auf den Spuren
von Shirley MacLain. Der Jakobsweg
hält indes die spirituelle Erlösung
nicht im Schnellverfahren bereit,
nicht einmal für eine Prominenz wie
Hape, der immer wieder in Zweifeln
gerät und am liebsten die Aktion
abbrechen würde. Doch schließlich
sind Herausforderungen gemacht,
um sie zu meistern. Die Laufzeit des
Films beträgt 92 Minuten. Die Vorstellung beginnt um 15 Uhr. Vorher
treffen sich die Kinobesucher/innen
ab 14 Uhr zunächst zu einer Tasse
Kaffee und einem Stück Kuchen im
Foyer des Kinos.
Der Eintritt kostet 5 Euro und beinhaltet Kaffee und Kuchen. Für Inhaber des Euskirchen-Passes gibt es
eine Ermäßigung. Das Kinocenter
Galleria verfügt über einen Aufzug.
Für Gehbehinderte Personen wird
die hintere Reihe des Kinos freigehalten, sodass keine Stufen zu bewältigen sind. Kartenreservierungen
sind über den Link http://
www.cineplex.de/kino/home/city17/
und auch telefonisch unter 02251/
782613 möglich.
Die nächste Seniorenkino-Vorstellung findet am 1. Februar statt.
Weihnachtliches
Mandolinen-Konzert
Das Mandolinen-Orchester 1921 Kuchenheim
e.V. lädt am Sonntag, den 8. Januar 2017 zu
einem „Weihnachtlichen Konzert“
in die Kirche Sankt Nikolaus, Euskirchen-Kuchenheim ein. Unter der Leitung von Ulrich Bleck wird das gesamte musikalisch weihnachtliche
Repertoire zum Zuhören und Mitsingen dargeboten. Das Konzert beginnt um 17.00 Uhr, der Eintritt ist
frei, Spenden sind jedoch willkom-
6
men. Im Anschluss an das Konzert
findet ein gemütliches Beisammensein bei Glühwein, Sekt und kleinem
Imbiss statt. Alle Konzertteilnehmer
sind hierzu herzlich eingeladen. Spenden und der Erlös aus dem Verkauf
beim Umtrunk kommen einem wohltätigen Zweck zu Gute.
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Triff einen Menschen
Begegnung mit Menschen und ihren Geschichten
Die innovative Informations- und Dialog-Veranstaltung „Triff einen Menschen“ fand kürzlich in der Stadtbibliothek Euskirchen statt. Die Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich Schulen, Generation und Soziales und
die Stadtbibliothek Euskirchen führten diese spannende Veranstaltung
in Zusammenarbeit mit der Caritas
Euskirchen, dem Forum Ehrenamt
der Euskirchener Region - „feder
e.V.“ mit dem Schwerpunkthema
„Flucht & Asyl“ durch. Menschen
werden zu Büchern, zu „Lebenden
Büchern“, die sich den Fragen der
Gäste stellen. Es sind ganz unterschiedliche Menschen: Menschen,
die vor langer Zeit nach Deutschland
kamen und hier eine neue Heimat
fanden, aber auch Menschen, die
erst am Anfang dieses Weges stehen. Außerdem Menschen, die sich
hauptberuflich oder ehrenamtlich für
Flüchtlinge und Integration engagieren. Die lebende Bibliothek funktioniert wie eine klassische Bibliothek:
Die Menschen leihen sich ein Buch
und lesen es - nur dass in diesem Fall
die Bücher echte Menschen sind und
das Lesen hier ein Gespräch unter
Vier-Augen bedeutet. Die „Lebenden Bücher“, vier Männer und zwei
Frauen, wurden von Peter MüllerGewiss, Caritas Euskirchen, kurz mit
Namen, Herkunft und der Information, wie lange sie schon in Deutschland sind, vorgestellt. Zahlreiche „Leser“ warteten gespannt darauf, die
„Lebenden Bücher“ auszuleihen. Sie
sprachen mit Suheyla, die schon lange in Euskirchen lebt und sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagiert
oder mit Mohammad, einem jungen
Mann aus Syrien, der Bäcker ist und
einen langen Weg aus Syrien nach
Euskirchen hinter sich hat. Susanne
Bach, Sozialpädagogin bei der Kreisstadt Euskirchen stellte fest: „Die
„Lebenden Bücher“ sind vielseitig
und vielfältig besetzt und vor allem
von der Ausstrahlung her auch sehr
positiv eingestellt“. Vier Gesprächsrunden à 20 Minuten wurden durchgeführt. Die Besucher der Veranstaltung wählten für die jeweilige Gesprächsrunde ein anwesendes „Lebendes Buch“ aus. Beide zogen los
und suchten sich den geeignetsten
Platz zum Gespräch in der Bibliothek. Da die Veranstaltung während
der Öffnungszeiten der Bibliothek
stattfand, bekamen alle Besucher
mit, dass vor Ort eine besondere
Aktion lief. Einige „Leser“ entschieden sich sogar, spontan mitzumachen und liehen sich ein „Lebendes
Buch“ aus. „Die Atmosphäre am Ort
der Begegnung - Stadtbibliothek war für die Veranstaltung bestens
geeignet. Ruhe und Bewegung, Offenheit und Vertrautheit waren gute
Säulen für diese Veranstaltung“, bestätigte Susanne Bach.
Hildegard Schmadel, Mitorganisatorin von feder e.V., nutzte die Gelegenheit ebenfalls zu Gesprächen.
„Die Lebenden Bücher“ äußerten die
Überzeugung, dass sie es hier gut
angetroffen haben“, erfuhr sie „aber
es war auch Traurigkeit zu spüren,
hier alleine zu sein, teilweise die
Familie zurückgelassen zu haben.“
Viele Gemeinsamkeiten wurden in
den persönlichen Gesprächen entdeckt. Eine „Entleiherin eines Buches“ sagte, „Oh, jetzt habe ich viel
von mir erzählt und Sie noch gar
nichts gefragt.“ Aber genau auf diesen Austausch kam es an, dass man
miteinander redet und nicht überei-
nander, dass man Vorurteile abbaut
und sich seines Schubladendenkens
bewusst wird. Die Gespräche wurden in gegenseitigem Respekt und
Wertschätzung geführt.
Die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek Euskirchen hoffen, dass die
Veranstaltung nachhaltig wirksam
ist und freuen sich auf eine Fortführung im neuen Jahr.
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Irischer Stepptanz in absoluter
Perfektion “Best Of Irish Dance”
24.01. Stadttheater Rheinbach
(Aula im Städtischen Gymnasium)
Lust auf einen Abend geballte Energie auf der Bühne? Furiose, leichtfüßige Tanzleidenschaft? Dazu großartige Live-Musik und irisches
Lebensgefühl pur? Herzlich Willkommen zu DANCE MASTERS! –
Entlang der fesselnden Love-Story
von Patrick und Kate erleben Sie das
Beste aus über 200 Jahren irischer Musik- und Stepptanzgeschichte! Eine
Auswahl der weltweit besten IrishStepdancers wirbeln und „clicken“ in
atemberaubendem Tempo über die
Bühne und scheinen die Gravitation
oft einfach aufzuheben. Dazu die fröhlich mitreißenden Banjo-Rhythmen,
traditionellen Pipes und original irischen Vocals der allabendlich gefeierten Band.
Dass die DANCE MASTERS dabei
ansteckende Lebensfreude und ungestüme Dynamik beinahe lässig mit
tänzerischer Präzision und perfekter
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fasziniert Hunderttausende begeisterter Besucher
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Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Schützt eure Lunge
Diese Gefahren lauern im Alltag
Dass Zigarettenqualm und Autoabgase der Lunge schaden
können, ist weithin bekannt.
Daher versuchen wir nach Möglichkeit, uns vor diesen Einflüssen zu schützen. Doch viele
Menschen wissen nicht, dass
auch ganz gewöhnliche Alltagsgegenstände ? zum Beispiel
Reinigungsmittel? den Atemwegen zusetzen können. Einfache
Tipps helfen, die Gefahr zu entschärfen.
Es liegt in den Genen
Geht es der Lunge nicht gut,
meldet sie sich zum Beispiel
durch Husten zu Wort. Für Menschen mit einer chronisch-obstruktiven
Lungenerkrankung
(COPD) wird das lästige Symptom zum Dauerbegleiter. Nicht
nur das: Im Verlauf der Erkrankung nehmen die Lungenbläschen Schaden, die Aufnahme von
Sauerstoff ist gestört. Zudem
verengen sich die Atemwege
und es kommt zur Atemnot, die
die Lebensqualität der Patienten immer stärker einschränkt.
Betroffen sind von der COPD vor
allem Raucher, denn Zigarettenkonsum gilt als größter Risikofaktor. Erhalten Nichtraucher die Diagnose COPD, sollten sie aufhorchen: Manchmal
steckt die Erbkrankheit Alpha1-Antitrypsin-Mangel
hinter
den Beschwerden (weitere Infos:
www.initiative-proalpha.de). Ein Gendefekt sorgt
dafür, dass das Immunsystem
der Lunge das eigene Gewebe
angreift und das Atemorgan
schädigt. Die Symptome von Alpha-1 ähneln denen einer
COPD, sodass selbst Ärzte die
Krankheit häufig nicht sofort
erkennen. Ein Schnelltest kann
bei der Diagnose helfen.
Fenster auf beim Putzen
Auch für Gesunde lauern im Alltag vielfältige Gefahren für die
Lunge. So können Klimaanlagen oder Luftbefeuchter zu echten Keimschleudern werden,
die Bakterien und Viren an die
Atemluft abgeben. Eine solche
Gefahr lässt sich jedoch verringern, wenn die Geräte regelmäßig professionell gesäubert
und gewartet werden. Vorsicht
auch bei der Hausarbeit: In vielen herkömmlichen Reinigern
stecken Stoffe, die miteinander
reagieren können, wenn man
sie beim Putzen vermischt. Dies
ist zum Beispiel beim gleichzeitigen Einsatz von Abflussund Kalkreinigern der Fall? hier
kann sich ätzendes Chlorgas
bilden. Nutzen Sie die Reinigungsmittel daher immer nur
einzeln und öffnen Sie während
des Putzens Fenster und Türen,
damit die Dämpfe entweichen
können. Beim Auftragen von
Sprays, zum Beispiel zur Pflege
der Ledercouch oder zum Reinigen des Backofens, gilt besondere Vorsicht: Die feinen
Partikel gelangen schnell in die
Lunge und reizen die Atemwege. Im besten Fall tragen Sie
beim Gebrauch der Sprays einen Mundschutz und lüften anschließend gründlich. (akz-o)
Mensch bleibt Mensch
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Hasenpafad 10 · 53881 Euskirchen
Tel.: 02251 / 581 10
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Foto: Grifols/akz-o
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Neues Angebot in Euskirchen
Bürgermeister und e-regio-Geschäftsführer nahmen erste E-Ladesäule in Betrieb
Am 8. Dezember haben der Euskirchener Bürgermeister Dr. Uwe
Friedl und e-regio-Geschäftsführer Christian Metze die erste „eTanke“ in der Euskirchener Innenstadt in Betrieb genommen. Ab
sofort können Fahrer von E-Autos
den Einkaufsbummel zum bequemen und für e-regio-Kunden kostenfreien Auftanken nutzen. Zwei
Fahrzeuge können an der neuen
Säule des lokalen Energiedienstleisters e-regio gleichzeitig geladen werden. Während des Ladevorgangs fällt dafür keine Parkgebühr an. Bürgermeister Dr. Uwe
Friedl freute sich über das neue
Angebot in Kooperation mit e-regio: „Damit mehr Bürger auf die
umweltfreundlichen Elektroautos
umsteigen brauchen wir ein Ladenetz und das wollen wir in unserer Stadt weiterentwickeln.“
Euskirchen verfügt bereits über
Ladesäulen am e-regio-Kundencenter in Kuchenheim, am Rewe-
Markt in Stotzheim und am Badeparadies. An allen Säulen von eregio „tanken“ Nutzer ausschließlich AquaStrom, der zu 100 Prozent aus Wasserkraft gewonnen
wird. „Die Kombination aus EMobilität und Ökostrom macht
das Fahren erst wirklich umweltfreundlich. Deshalb bauen wir das
Ladesäulennetz in unserem Versorgungsgebiet im nächsten Jahr
noch weiter aus“, so e-regio-Geschäftsführer Christian Metze. Die
Kreisstadt Euskirchen bekommt
aber nicht nur eine weitere Ladesäule. Mit Unterstützung von eregio wurde für die Mitarbeiter
der Parkaufsicht, die die Grünflächen und Parks in der Stadt betreuen, ein gebrauchtes Elektrofahrzeug angeschafft. „Wo es
möglich ist wollen auch wir als
Stadt auf die Elektromobilität
umsteigen“, so Friedl. Das leise
und abgaslose Fahrzeug ist ab
sofort im Einsatz und unterstützt
die städtischen Mitarbeiter dabei
sich schnell zwischen den Anlagen zu bewegen, Präsenz zu zeigen sowie Reparaturen durchzuführen.
Der Anschaffungspreis für das
Fahrzeug betrug 9.000 Euro. Die
e-regio hat dabei den Kauf mit
3.000 Euro unterstützt. Wie kann
man jetzt an den Säulen laden?
Wer sein Fahrzeug an einer der e-
Tanken aufladen möchte benötigt
lediglich eine Ladekarte, die unter www.e-regio.de/E-Tanke oder
im e-regio-Kundencenter erhältlich ist. Die Karte und das Aufladen sind für e-regio-Kunden kostenlos. Darüber hinaus können
Kunden bei der Anschaffung von
E-Fahrzeugen vom Förderprogramm des Unternehmens profitieren. FH
Bürgermeister Dr. Uwe Friedl (2.v.r.) und e-regio-Geschäftsführer
Christian Metze nahmen die neue Ladesäule am Annaturmplatz in
Betrieb und stellten das umweltfreundliche Elektromobil für die Parkaufsicht vor
Der neue Wegweiser
für Seniorinnen und
Senioren in Euskirchen ist da
Welche Möglichkeiten gibt es
für ältere Menschen in Euskirchen, ihre Freizeit aktiv zu gestalten? Wo können sich Seniorinnen und Senioren engagieren? Welche Unterstützungsangebote gibt es bei finanziellen
Notlagen oder Pflegebedürftigkeit? Diese und viele andere
Fragen rund ums „älter werden“ beantwortet der „Wegweiser für Senioren“, den das
Seniorenbüro der Kreisstadt
Euskirchen jetzt in der 4. aktualisierten Neuauflage herausgegeben hat.
Die 62-seitige Broschüre enthält Tipps und Adressen zu Freizeit-, Beratungs- und Hilfsangeboten und zeigt anschaulich,
wie umfangreich die Angebote
in der Kreisstadt Euskirchen
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sind, um das Alter lebenswert
und aktiv zu gestalten.
Der Wegweiser ist kostenlos an
der Information im Rathaus,
Kölner Straße 75 und im Alten
Rathaus, Baumstraße 2, erhältlich und liegt in zahlreichen weiteren öffentlichen Einrichtungen aus. Informationen gibt das
Seniorenbüro, Frau Brieden und
Frau Arends, Tel.: 02251/14-222,
E-Mail:
[email protected].
Dort können Sie auch gerne
nach telefonischer Absprache
eine größere Anzahl an Exemplaren abholen. Der Seniorenwegweiser ist auch in digitaler
Form auf der Homepage der
Kreisstadt Euskirchen unter
www
.euskirchen.de/senioren
w.euskirchen.de/senioren
zu finden.
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Parkett: Renovieren oder reparieren?
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„Mit speziellen Reparatursets können Beschädigungen im Parkett
ausgebessert werden“. Foto: vdp/Heinrich König picobello
Wer in seiner Wohnung oder seinem
Haus einen Fußboden aus Echtholz
verlegt hat, der spielt ohne Zweifel
mit in der Champions-League der
Bodenbeläge. Parkett ist optisch und
haptisch attraktiv und überzeugt als
widerständiges und langlebiges Naturprodukt. Im Gegensatz zu anderen Materialien legt ein Holzboden
im Laufe der Jahre sogar an Attraktivität zu.
Sind es doch gerade die alltäglichen
Abnutzungserscheinungen, die den
natürlichen Charakter widerspiegeln
und einen willkommenen Kontrast
zu nicht-natürlichen und künstlichen
Einflüssen im Wohnraum bilden.
Wenn einem Beschädigungen irgendwann jedoch zu sehr negativ aufstoßen, können einzelne Bereiche repariert oder die gesamte Fläche vollständig renoviert werden.
„Parkett ist der einzige Bodenbelag, der mehrmals renoviert werden
kann. Und kleinere Schönheitsfehler
können mit wenig Aufwand und den
richtigen Hilfsmitteln sogar selbst
und ohne Fachmann ausgebessert
werden“, erklärt der Vorsitzende des
Verbandes der Deutschen Parkettindustrie (vdp), Michael Schmid.
Fachmännische Hilfe sollte in der Regel bei einer Renovierung oder einer
partiellen Erneuerung herangezogen
werden. Eine Renovierung ist vor allem bei lackiertem Parkett und einer großflächigen Beschädigung sinnvoll.
Dabei wird die Parkettoberfläche mit
einer Maschine abgeschliffen und
vollflächig neu versiegelt. Auch die
teilweise Erneuerung von geölten
Dielenbereichen sollte von einem
Fachmann vorgenommen werden.
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Selbst aktiv werden kann man hingegen bei kleineren Beschädigungen, wie sie etwa beim Herunterfallen von Gegenständen schnell entstehen können. Mit etwas Geschick
und den richtigen Hilfsmitteln lassen
sich so manche Macken selbst reparieren. Besonders tiefere Kratzer sollten dabei umgehend beseitigt werden, da nämlich Flüssigkeiten wie
Getränke oder Wasser vom Blumengießen in das Holz eindringen können und es an dieser Stelle lassen so können schwerwiegendere Folgeschäden entstehen.
Im Handel gibt es spezielle Reparatursets für Verbr
aucher
erbraucher
„Im Handel sind speziell auf die Verbraucher abgestimmte Reparatursets erhältlich, die mit den notwendigen Materialien und Tools ausgestattet sind“, empfiehlt Parkettexperte Schmid. Das Rundum-sorglosPaket umfasst Schleif- und Poliertü-
cher, einen kleinen Hobel, einen Klarlackstift und eine passende Auswahl
an farbigen Wachsen sowie ein elektrisches Schmelzgerät für die Wachsmischung. Mit diesen Profi-Werkzeugen können selbst Laien Makel
in ihrem hochwertigen Bodenbelag
leicht beseitigen. Besonders wichtig
ist, die reparierte Stelle wieder mit
speziellen Versiegelungsstiften abzudichten, damit kein Wasser eindringen und ein größerer Schaden
entstehen kann.
Schritt für Schritt-Anleitung für die
Parkettreparatur: Zu Beginn der Reparaturmaßnahmen müssen alle losen Teile rund um die Schadensstelle entfernt und die Fläche gereinigt
werden. Dann wird der Kratzer mit
farblich passendem und erwärmtem
Wachs aufgefüllt. Das geschmolzene Wachs wird solange gemischt, bis
der richtige Farbton entsteht und
das überstehende Wachsgemisch
wird mit einem kleinen Hobel bündig abgetragen. Im Anschluss wird
die ausgebesserte Stelle mit einem
Vlies entfettet und mit einem Klarlackstift wieder versiegelt. Wenn die
Versiegelung nach zirka fünf Minuten trocken ist, kann abschließend
mit einem Schleif- und Poliertuch
der Glanz der ausgebesserten Stelle
angepasst werden. (vdp/hb)
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Ärztlicher Notdienst
Rufnummer: 116117
Die einheitliche Nummer 116117
gilt bundesweit, funktioniert ohne
Vorwahl und der Anruf ist für Patienten kostenlos.
Pflegestation
Hellenthal - Schleiden - Kall
Caritas
Palliativstation
Telefon-Nr.: 02445/8507-223
Mobil: 0173/9532448
EV
A Telefon-Nr.: 02444/95150
EVA
Privatärztlicher Notdienst
ARZTRUF
0180/5019257
Zahnärztlicher Notdienst
Rechtsrheinisch: 01805/986700
Tierärzte
Über die Telefon-Nummer des jeweiligen Tierarztes (Anrufbeantworter). Tierärztliche Klinik für
Kleintiere Windeck, Tel: 02292/
5051
Montag bis Sonntag Tag und Nacht
zu erreichen. Tierärztliche Klinik
für Pferde Aggertal, Lohmar-Wahlscheid, Tel.: 02206/910410
Abfluss-Notdienst
Fa. Poetes, Euskirchen
Tel.: 02251/51067 und und 0700/
47064706
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Apotheken-Notdienst
Der Bereitschaftsdienst wechselt
täglich. Er beginnt jeweils um 9.00
Uhr und endet am nächsten Tag
um 9.00 Uhr
Freitag, 23. Dezember 2016
Mühlen-Apotheke
Raiffeisenplatz 10, 53881 Euskirchen (Stotzheim), 02251/63443
Samstag, 24. Dezember 2016
Annaturm-Apotheke
Kirchstr. 11-13, 53879 Euskirchen
(Innenstadt), 02251/4311
Sonntag, 25. Dezember 2016
Martin-Apotheke
Berliner Str. 46, 53879 Euskirchen
(Innenstadt), 02251/3530
Montag, 26. Dezember 2016
Adler
-Apothek
Adler-Apothek
-Apothekee OHG
Pützgasse 4, 53881 Euskirchen
(Flamersheim), 02255 1209
Dienstag, 27. Dezember 2016
Millennium-Apotheke
Roitzheimer Str. 117, 53879 Euskirchen (Innenstadt),
02251-124950
Apotheke am Münstertor
Münsterstr. 33, 53909 Zülpich,
02252-8384590
Mittwoch, 28. Dezember 2016
Schwanen-Apotheke
Bendenweg 13, 53902 Bad Münstereifel, 02253/2065
Donnerstag, 29. Dezember 2016
Citrus-Apotheke
Gerberstr. 43, 53879 Euskirchen,
02251/79140
Freitag, 30. Dezember 2016
Bären-Apotheke
Kaiser-Wilhelm-Platz 2, 53919
Weilerswist (Lommersum),
02251/74422
Samstag, 31. Dezember 2016
Südstadt-Apotheke am Marienhospital Margret Bauer & Dr
Dr.. Ulrich Bauer OHG
Gottfried-Disse-Straße 48,
53879 Euskirchen, 02251/1293880
Sonntag, 1. Januar 2017
Bahnhof-Apotheke
Kölner Str. 7, 53902 Bad Münstereifel, 02253/8480
Kurzfristige Änderungen des Notdienstes sind möglich.
Weiterhin können auch die bundesweit einheitlichen Notdienstservices der ABDA genutzt werden: Unter der Nummer 0800/
0022833 sind die Notdienst habenden Apothweken rund um die
Uhr abrufbar. Aus dem Festnetz
ist Anruf unter Tel. 0800/0022833
kostenlos, per Mobiltelefon ohne
Vorwahl unter Tel. 22833 kostet
jeder Anruf pro Minute sowie jede
SMS 69 Cent. Weitere Informationen finden Sie unter www.abda.de/
notdienst.html.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Tierärztlicher Notdienst im
Kreis Euskirchen
Rufbereitschaft an Wochenenden
und Feiertagen:
Samstag, 24. Dezember
Praxis Braßeler
Mechern.-Holzheim,
Tel. 02484/9186793
Sonntag, 25. Dezember
Praxis Kanzler
Gemünd,Tel. 0177/8682489
Montag, 26. Dezember
Praxis Stocken-Hülsmann
Meckern.-Kommern,
Tel. 02443/6638
Samstag, 31. Dezember u. Sonntag, 1. Januar 2017
Praxis Rüsing
Zülpich,Tel. 02252/81955
Januar 2017
Samstag, 7. Januar
Praxis Stieglitz
Nettersheim, Tel. 02486/911411
Sonntag, 8. Januar
Praxis Pankatz
Gemünd,Tel. 02444/3125
Samstag, 14. Januar
Praxis Minister
Bad Münstereifel,
Tel. 02253/542354
Sonntag, 15. Januar
Praxis Braun
Samstag, 21. Januar
Praxis Istemi
Euskirchen, Tel. 02251/7772727
Sonntag, 22. Januar
Praxis Hartung
Schleiden,Tel. 02445/852191
Samstag, 28. Januar
Praxis Kannengießer
Sonntag, 29. Januar
Praxis Kanzler
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Freitag,
30. Dezember 2016
Aus der Arbeit der PParteien
arteien CDU Euskirchen
CDU Euskirchen
wünschte frohe Weihnachten
Mit einem Infostand in der Innenstadt wünschte der CDU
Stadtverband Euskirchen frohe
Weihnachten. Bei Lebkuchen
und Kinderpunsch nutzten viele Euskirchener Bürgerinnen
und Bürger die Gelegenheit, am
Stand mit ihren Abgeordneten
ins Gespräch zu kommen und
ihre Wünsche für eine gute
Stadtpolitik kundzutun. Zufrieden zeigte sich der Vorsitzende
Klaus Voussem. Er machte in
zahlreichen Gesprächen auf die
wichtigen Themen des Landtagswahlkampfs 2017 aufmerksam.
Die Mitglieder um Klaus Voussem
(4.v.li.) suchten das Gespräch mit
den Euskirchenern.
Ende: Aus der Arbeit der PParteien
arteien CDU Euskirchen
UWV
-Zülpich informiert
UWV-Zülpich
Nix los in Zülpich
Fortsetzung # 2 Lesermeinung
Nix los in Zülpich
Zülpich, so lautete auch
unser 1. Artikel vor rund zwei Wochen, daraufhin erreichten uns einige zustimmende Zuschriften.
Einen dieser Leserbriefe finden Sie
hier in gekürzter Form:
„Ich möchte dem Aufruf des Rundblicks folgen und direkt all meine
Ansichten loswerden, da mich ein
gewisser Unmut schon lange umtreibt. Durch mein eigenes Engagement in der Stadt, bin ich doch
erschrocken von der „Totenstarre“ dieser Stadt.
Gott sei Dank gibt’s das FAIR Cafe!
Hier bekommen alle etwas für Herz
und Seele. Nähe und Gespräche,
freies „Flüchtlings-Wlan“, faire
Produkte und das alles bei sehr
gutem, günstigen Kaffegenuss.
Herzlichen Dank an dieser Stelle
für den selbstlosen Einsatz des
tollen Vereins.
Die Kölnstraße, eine Katastrophe,
eine Geisterbahn durch die man
nicht schlendern möchte, weil es
einem gruselig wird beim Blick in
die leeren Fenster. Ich kann mir
nur wünschen, dass endlich frischer Wind durch die Straßen der
Innenstadt fegt.
Was sollte man denn in Zülpich
beim Bummeln erstehen? Fast
nichts, was einen anzieht oder fesselt, was einlädt zum Stöbern und
Entdecken. Fast alles, was dort
angeboten wird, decken doch die
Großmarktcenter in der Umgebung vielfältig und gebündelt ab.
Die LAGA hätte Kunden locken
können, wenn die Ausflügler denn
attraktiven Einzelhandel vorgefunden hätten,... außer Schnellgastronomie,
verschiedenen
Dienstleistern etc....
(Es folgen verschiedene Vorschläge hinsichtlich der Ausweitung des
kulturellen Angebotes, die es wert
sind in einer der nächsten Fortsetzungen geschildert zu werden.)
Ich könnte nun so weiter maulen
und merke, jetzt ist es gut. Da
muss natürlich Geld in die Hand
genommen werden, dann kommen Menschen, dann gibt es MUT
für Einzelhändler und dann kann
Bewegung passieren. Im Moment
ist leider nur Stagnation und das
trotz traumhaften Lago-Beach.
Holt den Lago in die Stadt. Kippt
Sand auf den Markt und vernetzt
die LAGA mit den Römerscherben.....
Grüße und nichts für Ungut, ich
war etwas in Rage.
Der Verfasser“ ist uns bekannt,
möchte aber nicht namentlich genannt werden
Wir wünschen angenehme Feiertage, die Sie ja für einen Spaziergang durch die Zülpicher Innenstadt nutzen können um selber
Anregungen zu gewinnen, wie
man die Einkaufsmeile wieder
beleben kann. Schreiben Sie uns
gerne Ihre Ideen und Vorschläge!
Fortsetzung folgt denn
wir bleiben am Ball!
UWV -Fraktion im Rat der Stadt
Zülpich
gez.
Dipl.-Kfm. Gerd Müller
uwv-zuelpich.de oder 0163 1370
863
Ende: UWV-Zülpich informiert
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Rundblick Euskirchen & Zülpich – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – Nr. 30 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de