Sonne, Hitze und Ozon • Ultraviolette Strahlung (UVStrahlung) der Sonne kann Hautkrebs verursachen. • UVStrahlen lassen die Haut schneller altern und können zu Augenschäden führen. • Sehr hohe Temperaturen können Hitzekrämpfe, Hitzeerschöpfung oder im schlimmsten Fall einen Hitzschlag verursachen. • Hohe Ozonbelastungen können Augenbrennen, Reizgefühl in Hals und Rachen, Atemnot und Kopfschmerzen zur Folge haben. Die Schattenseiten der Sonne So schön die Sommermonate auch sind – die starke Sonnenstrahlung kann der Gesundheit schaden und die Sicherheit beeinträchtigen. UVStrahlung Die Sonne sendet ein breites Spektrum an Strahlung aus. Dazu gehört auch die UVStrahlung, die für unsere Haut und Augen besonders schädlich ist. Personen, die regelmässig im Freien arbeiten, sind besonders gefährdet. Man geht davon aus, dass jedes Jahr etwa 1000 von ihnen an Hautkrebs erkranken. • Am Sommeranfang (21. Juni) erreicht die UVStrahlung ihr Maximum. Bereits im Frühling werden die UVStrahlen so intensiv, dass Hautschädigungen möglich sind. Obwohl es zu dieser Jahreszeit noch eher kühl ist, muss die Haut geschützt werden. • Zwei Drittel der UVStrahlung treffen zwischen 11 und 15 Uhr auf die Erdoberfläche. • In den Bergen ist die UVStrahlung stärker als im Mittelland. Suva, ID 0-210-D2F-53A, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/sonne-hitze-ozon, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 1 • Die UVEinwirkung wird noch verstärkt auf hellen oder metalligen Dachflächen, auf dem Wasser oder Schnee. Wichtig: Die Stärke der UVStrahlung ist nicht abhängig von der Temperatur. Auch wenn es draussen nicht heiss ist, muss man sich vor UVStrahlung schützen. Hitze Während den Hitzephasen im Sommer wird der menschliche Organismus zusätzlich belastet, besonders, wenn auch die Luftfeuchtigkeit hoch ist. Speziell betroffen sind Personen, die schwere körperliche Arbeit verrichten. Belastet ist vor allem der Kreislauf. Sehr hohe Temperaturen können zu Hitzekrämpfen, Hitzeerschöpfung oder im schlimmsten Fall zu einem Hitzschlag führen. Ozon Bei intensiver Sonneneinstrahlung bildet sich Ozon, vorwiegend im Frühsommer und im Sommer. Die Tageshöchstwerte werden in den späten Nachmittagsstunden erreicht (ca. 16.00 bis 18.00 Uhr). Hohe Ozonbelastungen können zu Augenbrennen, Reizgefühl in Hals und Rachen, Atemnot und Kopfschmerzen führen. Schutz gegen gesundheitsgefährdende Strahlen Gegen die schädliche Einwirkung von Strahlung sind gemäss Art. 45 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten die erforderlichen Schutzmassnahmen durch den Arbeitgeber zu treffen. Handeln Der Arbeitgeber setzt die Massnahmen zum Schutz vor UVStrahlung am Arbeitsplatz durch und stellt die entsprechenden Schutzmittel zur Verfügung. Haut mit Kleidung bedecken Auch Personen mit einem dunkleren Teint können an Hautkrebs erkranken. Es müssen sich also alle gegen UVStrahlung schützen. Den besten Schutz bieten Kleider. Es sollten also möglichst viele Hautstellen damit bedeckt werden. Wenn möglich, sollte man sich zwischen 11 und 15 Uhr im Schatten aufhalten. Unbedeckte Haut muss mit einer grossen Menge Sonnencreme eingecremt werden. Die Sonnenbrille gehört aufgesetzt. Nicht Suva, ID 0-210-D2F-53A, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/sonne-hitze-ozon, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 2 vergessen: Lippenschutz! Schutzmassnahmen von April bis September UVStrahlen Spätestens ab Anfang April müssen sich Personen, die sich im Freien aufhalten, konsequent vor der UV Strahlung schützen. Im April und Mai gilt an sonnigen und teilweise bewölkten Tagen: • TShirt tragen. • Alle unbedeckten Hautstellen wiederholt mit Sonnencreme einreiben. Im Juni und Juli gilt an sonnigen und teilweise bewölkten Tagen: • TShirt tragen. • Alle unbedeckten Hautstellen wiederholt mit Sonnencreme einreiben. • Nackenschutz tragen. • Stirnblende und Dächlikappe tragen. Im August und September gilt an sonnigen und teilweise bewölkten Tagen: • TShirt tragen. • Alle unbedeckten Hautstellen wiederholt mit Sonnencreme einreiben. Weitere Massnahmen: • Arbeitsplatz abschatten. • Arbeiten an der Sonne zwischen 11 Uhr und 15 Uhr vermeiden. Hitzewarnungen beachten Treffen Sie aufgrund der Hitzewarnungen von Meteo Schweiz die entsprechenden Massnahmen. Ab Gefahrenstufe 3 gilt: • Verlegen Sie die Arbeiten wenn möglich in die frühen Morgenstunden und den Vormittag. • Trinken Sie viel und häufig: mindestens ½ Liter pro Stunde (natriumhaltiges Mineralwasser, Säfte, Tee, Suppen). In der Hitze nichts zu trinken ist lebensgefährlich! • Arbeiten Sie nicht allein, damit die Kollegen Anzeichen eines Hitzeproblems erkennen und reagieren können. • Suchen Sie immer wieder den Schatten auf Bei hoher Ozonbelastung: Schwere Arbeiten nur am Morgen Schwere körperliche Arbeiten im Freien sind an Ozon gefährdeten Sommertagen in die Vormittagsstunden zu verlegen. Suva, ID 0-210-D2F-53A, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/sonne-hitze-ozon, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 3 Suva, ID 0-210-D2F-53A, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/sonne-hitze-ozon, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 4
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