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Sonne, Hitze und Ozon
• Ultraviolette Strahlung (UV­Strahlung) der Sonne kann Hautkrebs verursachen.
• UV­Strahlen lassen die Haut schneller altern und können zu Augenschäden führen.
• Sehr hohe Temperaturen können Hitzekrämpfe, Hitzeerschöpfung oder im
schlimmsten Fall einen Hitzschlag verursachen.
• Hohe Ozonbelastungen können Augenbrennen, Reizgefühl in Hals und Rachen,
Atemnot und Kopfschmerzen zur Folge haben.
Die Schattenseiten der Sonne
So schön die Sommermonate auch sind – die starke Sonnenstrahlung kann der Gesundheit schaden
und die Sicherheit beeinträchtigen.
UV­Strahlung
Die Sonne sendet ein breites Spektrum an Strahlung aus. Dazu gehört auch die UV­Strahlung, die für
unsere Haut und Augen besonders schädlich ist. Personen, die regelmässig im Freien arbeiten, sind
besonders gefährdet. Man geht davon aus, dass jedes Jahr etwa 1000 von ihnen an Hautkrebs
erkranken.
• Am Sommeranfang (21. Juni) erreicht die UV­Strahlung ihr Maximum. Bereits im Frühling werden die
UV­Strahlen so intensiv, dass Hautschädigungen möglich sind. Obwohl es zu dieser Jahreszeit noch
eher kühl ist, muss die Haut geschützt werden.
• Zwei Drittel der UV­Strahlung treffen zwischen 11 und 15 Uhr auf die Erdoberfläche.
• In den Bergen ist die UV­Strahlung stärker als im Mittelland.
Suva, ID 0-210-D2F-53A, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/sonne-hitze-ozon, Erzeugungsdatum 28.12.2016
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• Die UV­Einwirkung wird noch verstärkt auf hellen oder metalligen Dachflächen, auf dem Wasser oder
Schnee.
Wichtig: Die Stärke der UV­Strahlung ist nicht abhängig von der Temperatur. Auch wenn es draussen
nicht heiss ist, muss man sich vor UV­Strahlung schützen.
Hitze
Während den Hitzephasen im Sommer wird der menschliche Organismus zusätzlich belastet,
besonders, wenn auch die Luftfeuchtigkeit hoch ist. Speziell betroffen sind Personen, die schwere
körperliche Arbeit verrichten. Belastet ist vor allem der Kreislauf. Sehr hohe Temperaturen können zu
Hitzekrämpfen, Hitzeerschöpfung oder im schlimmsten Fall zu einem Hitzschlag führen.
Ozon
Bei intensiver Sonneneinstrahlung bildet sich Ozon, vorwiegend im Frühsommer und im Sommer. Die
Tageshöchstwerte werden in den späten Nachmittagsstunden erreicht (ca. 16.00 bis 18.00 Uhr). Hohe
Ozonbelastungen können zu Augenbrennen, Reizgefühl in Hals und Rachen, Atemnot und
Kopfschmerzen führen.
Schutz gegen gesundheitsgefährdende Strahlen
Gegen die schädliche Einwirkung von Strahlung sind gemäss Art. 45 der Verordnung über die
Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten die erforderlichen Schutzmassnahmen durch den
Arbeitgeber zu treffen.
Handeln
Der Arbeitgeber setzt die Massnahmen zum Schutz vor UV­Strahlung am Arbeitsplatz durch und stellt
die entsprechenden Schutzmittel zur Verfügung.
Haut mit Kleidung bedecken
Auch Personen mit einem dunkleren Teint können an Hautkrebs erkranken. Es müssen sich also alle
gegen UV­Strahlung schützen. Den besten Schutz bieten Kleider. Es sollten also möglichst viele Hautstellen damit bedeckt werden.
Wenn möglich, sollte man sich zwischen 11 und 15 Uhr im Schatten aufhalten. Unbedeckte Haut muss
mit einer grossen Menge Sonnencreme eingecremt werden. Die Sonnenbrille gehört aufgesetzt. Nicht
Suva, ID 0-210-D2F-53A, Ausgabe 15.12.2016
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vergessen: Lippenschutz!
Schutzmassnahmen von April bis September
UV­Strahlen
Spätestens ab Anfang April müssen sich Personen, die sich im Freien aufhalten, konsequent vor der UV­
Strahlung schützen. Im April und Mai gilt an sonnigen und teilweise bewölkten Tagen:
• T­Shirt tragen.
• Alle unbedeckten Hautstellen wiederholt mit Sonnencreme einreiben.
Im Juni und Juli gilt an sonnigen und teilweise bewölkten Tagen:
• T­Shirt tragen.
• Alle unbedeckten Hautstellen wiederholt mit Sonnencreme einreiben.
• Nackenschutz tragen.
• Stirnblende und Dächlikappe tragen.
Im August und September gilt an sonnigen und teilweise bewölkten Tagen:
• T­Shirt tragen.
• Alle unbedeckten Hautstellen wiederholt mit Sonnencreme einreiben.
Weitere Massnahmen:
• Arbeitsplatz abschatten.
• Arbeiten an der Sonne zwischen 11 Uhr und 15 Uhr vermeiden.
Hitzewarnungen beachten
Treffen Sie aufgrund der Hitzewarnungen von Meteo Schweiz die entsprechenden Massnahmen.
Ab Gefahrenstufe 3 gilt:
• Verlegen Sie die Arbeiten wenn möglich in die frühen Morgenstunden und den Vormittag.
• Trinken Sie viel und häufig: mindestens ½ Liter pro Stunde (natriumhaltiges Mineralwasser, Säfte, Tee,
Suppen). In der Hitze nichts zu trinken ist lebensgefährlich!
• Arbeiten Sie nicht allein, damit die Kollegen Anzeichen eines Hitzeproblems erkennen und reagieren
können.
• Suchen Sie immer wieder den Schatten auf
Bei hoher Ozonbelastung: Schwere Arbeiten nur am Morgen
Schwere körperliche Arbeiten im Freien sind an Ozon gefährdeten Sommertagen in die
Vormittagsstunden zu verlegen.
Suva, ID 0-210-D2F-53A, Ausgabe 15.12.2016
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