Recycling von Gipskartonplatten

Qualität von Recycling-Gips
Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
Der Bundesverband der Gipsindustrie e. V. hat Qualitätsanforderungen an Recycling-Gips festgelegt, die
auch in den beiden Gips-Recyclinganlagen Grundlage
der Bewertung des erzeugten Sekundärrohstoffs sind.
Unter diesen Anforderungen sind insbesondere die Vorgaben für Quecksilber und für Asbest relevant.
In aus REA-Gips hergestellten Gipskartonplatten kann
die Konzentration an Quecksilber im Vergleich zu den
in Natur-Gips vorhandenen Gehalten erhöht sein. Der
Grenzwert für Quecksilber (1,3 mg/kg) wird bei Recycling-Gips jedoch sehr deutlich unterschritten.
Gipskartonplatten können durch Asbest verunreinigt
sein. Bis mindestens 1993 wurden asbesthaltige Spachtelmassen eingesetzt. Bezüglich Asbest gilt ein striktes Verbot. Beim Rückbau oder Abbruch müssen somit
eventuell mit Asbest verunreinigte Gipskartonplatten separiert werden, damit keine krebserzeugenden
Asbestfasern in den Recycling-Gips gelangen.
Durch die Verwendung von Recycling-Gips und die
Zuführung von Gipsabfällen zu geeigneten Verwertungsanlagen können wertvolle natürliche Ressourcen
geschont werden. Kreislaufwirtschaft kann auch mit
Gips funktionieren!
Herausgeber
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV)
Recycling von
Gipskartonplatten
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Bildnachweis
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Gypsum Recycling International A/S, Naerum, Dänemark (S. 4, 5);
Fotolia / zlikovec (S. 6)
Dezember 2016
Recycling-Gips hält die Grenzwerte der Qualitätsanforderungen ein
www.lanuv.nrw.de
Gips als Rohstoff in der Bauwirtschaft
Bau von Fahrstraßen oder zur Profilierung des Deponiekörpers ist nicht möglich, da diese Abfälle bautechnisch
ungeeignet sind.
Baustoffe aus Gips findet man in fast jedem Gebäude. Gipskartonplatten werden zur Verkleidung von Decken und
Wänden eingesetzt und so manches vorgefertigte Bauteil
besteht aus Gips. Gipsabfälle fallen bei Neubauten als Verschnitt an oder bei Sanierungs- bzw. Abbrucharbeiten als
Bestandteil der Bauabfälle.
Entsprechend der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist grundsätzlich das Recycling von Abfällen
einer Beseitigung auf Deponien vorzuziehen – wenn die
technischen Möglichkeiten und die wirtschaftliche Zumutbarkeit das erlauben. Leider klaffen Anspruch und Wirklichkeit hier noch stark auseinander.
Auch bei gipshaltigen Abfällen gilt der Grundsatz „Recyceln
vor Beseitigen“. Welche Möglichkeiten es gibt, wird im Folgenden erläutert.
Woher stammt Gips?
Der in der Bauwirtschaft und der Zementherstellung verwendete Rohstoff Gips stammt vor allem aus folgenden
Quellen:
1. Naturgips bzw. Gipsstein (40 - 60 %),
2.REA-Gips, der bei der Rauchgasreinigung in Kohlekraftwerken entsteht (40 - 55 %) und
3.Recyclinggips (< 5 %).
Noch spielt der Einsatz von Recyclinggips eine untergeordnete Rolle. Doch wenn durch die Veränderungen
in der Energiewirtschaft zukünftig weniger Kohlekraftwerke betrieben werden und damit auch weniger REA-Gips
erzeugt wird, wird die Nachfrage nach Recyclinggips steigen. Daher sollte schon jetzt das Recycling von Gipsabfällen vorangetrieben werden.
Was sind Gipskartonplatten?
Gipskartonplatten werden insbesondere als Wand- und
Deckenbekleidungen, als Beplankungen für Montagewände
sowie für die Herstellung vorgefertigter Bauteile verwendet. Je nach Verwendungszweck unterscheiden sie sich
leicht in ihrer Materialzusammensetzung, bestehen aber in
der Regel aus 80 - 95 % Gips sowie einer Kartonummantelung (etwa 4 %).
Auf Grund ihres hohen Gipsanteils eignen sich Gipskartonplatten grundsätzlich für das Recycling.
Möglichkeiten des Recyclings
In Deutschland fallen jährlich rund 0,8 Millionen Tonnen Bauabfälle auf
Gipsbasis an
Wo fallen Gipsabfälle an?
Gipsabfälle fallen überwiegend in der Baubranche bei
Abbruch- und Sanierungsarbeiten bzw. bei einem Neubau
(Verschnitt) an. In Deutschland werden jährlich rund
190 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle erzeugt,
davon rund 0,8 Millionen Tonnen Bauabfälle auf Gipsbasis.
Es wird geschätzt, dass rund die Hälfte dieser Abfälle
recyclingfähige Gipskartonplatten sind.
Für Bauabfälle auf Gipsbasis sind folgende Abfallschlüssel
gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung zu nennen:
• 17 08 01*: Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind
• 17 08 02: Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
• 17 09 04: gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und
17 09 03 fallen.
Mengenmäßig bedeutsam sind die als 17 08 02 deklarierten Gipsabfälle, deren Aufkommen von 2006 bis 2013
von 0,2 auf 0,8 Millionen Tonnen zunahm.
Wie werden Gipsabfälle derzeit entsorgt?
Rund die Hälfte der Gipsabfälle (17 08 02) wurde in
Deutschland im Jahr 2013 auf Deponien entsorgt, rund ein
Viertel im übertägigen Bergbau. Gemäß Deponieverordnung ist auf Deponien de facto nur eine Ablagerung, d. h.
Beseitigung, möglich. Eine Verwertung beispielsweise zum
Recyclinganlagen für Gipskartonplatten gibt es erst seit
wenigen Jahren. Dem LANUV sind derzeit folgende GipsVerwerter in Deutschland bekannt:
• MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung
GmbH (MUEG), Großpösna, Sachsen
• STRABAG Umwelttechnik GmbH, Deißlingen, BadenWürttemberg
Im Aufbau befindet sich folgende Anlage, die ab Februar
2017 den Betrieb aufnehmen soll:
• New West Gypsum Germany GmbH, Pulheim, Nordrhein-Westfalen
In den Recyclinganlagen findet eine Eingangskontrolle der
Abfälle statt. Stör- und Schadstoffe werden konsequent
abgetrennt, um im weiteren Verfahren einen qualitativ
hochwertigen Recycling-Gips zu erzeugen. Voraussetzung
dafür ist, dass bereits auf der Baustelle Gipskartonplatten strikt von anderen Gips enthaltenden Abfällen getrennt
gehalten werden.
Während der Aufbereitung werden zunächst die Papieranteile und weitere Anhaftungen vom Gips getrennt. Es wird
dann ein Gipspulver oder -granulat
erzeugt, das als
Sekundärrohstoff
in der Gips- und
Zementindustrie
wieder eingesetzt
werden kann.
Störstoffe, wie z. B.
Papieranteile, werden
abgetrennt