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BESCHLÜSSE DES GROSSEN GEMEINDERATES
26. SITZUNG VOM 14. DEZEMBER 2016
AMTSDAUER 2014-2018
3. AMTSJAHR 2016/2017
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1.
A. BESCHLÜSSE
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BESCHLUSS:
Voranschlag nach Bereinigung mit Änderungen genehmigt.
Laufende Rechnung: Aufwand Fr. 111‘376‘200.- / Ertrag 111‘559‘800.Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen: Ausgaben Fr. 20‘575‘000.- /
Einnahmen Fr. 808‘300.Investitionsrechnung Finanzvermögen: Ausgaben Fr. 0 / Einnahmen Fr. 180‘000.Festsetzung des Steuerfusses auf 115 % der einfachen Staatssteuer.
Gutschrift des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung von Fr. 183‘600.- zu
Gunsten des Eigenkapitals.
Kenntnisnahme Integrierter Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2018/22.
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Geschäft-Nr. 105/16
Antrag des Stadtrates zur Genehmigung des Voranschlages 2017 mit Festsetzung
des Steuerfusses sowie Kenntnisnahme des Integrierten Aufgaben- und
Finanzplanes (IAFP) 2018/22
2.
Geschäft-Nr. 031/15
Postulat Urs Gut, GP, und Katharina Morf, FDP, sowie Mitunterzeichnende,
betreffend Kunststoffrecycling – Beantwortung
BESCHLUSS:
Kenntnisnahme des stadträtlichen Berichtes.
Genehmigung gemäss Antrag des Stadtrates. Keine Umsetzung des Postulates.
(Abschreibung / Erledigung des Postulates).
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WEITERE BEHANDELTE GESCHÄFTE
1.
Geschäft-Nr. 097/16
Interpellation Urs Gut, GP, und Arie Bruinink, GP, betreffend Anpassung der Tarife
Sportzentrum Effretikon – Beantwortung; Schlussbehandlung
Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor;
die Urheber hielten die ihnen zustehende Schlusserklärung. Geschäft erledigt.
2.
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B.
Geschäft-Nr. 113/16
Interpellation Paul Rohner, SVP, betreffend „Kehrichtgebühren angemessen?“ –
Begründung
Der Stadtrat wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich antworten.
Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG,
Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/stadtverwaltung/politik/grossergemeinderat/geschaefte/ einsehbar. Gegen die Beschlüsse gemäss Ziffer A. ist das obligatorische bzw. dem
fakultative Referendum ausgeschlossen.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre
Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim
Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes
Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen schriftlich Beschwerde beim
Bezirksrat Pfäffikon eingereicht werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
22. Dezember 2016
Büro des Grossen Gemeinderates
Roger Miauton, Ratspräsident
Marco Steiner, Ratssekretär
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für Gerechtigkeit.
www.heks.ch
PC 80-1115-1
Im Kleinen Grosses bewirken.
Die amtlichen Inserate der Stadt Illnau-Effretikon finden Sie auf den Seiten 4, 6 und 8 in dieser Ausgabe
Goodwill
531956
BAUPROJEKTE
GESUCHSTELLER
Sunrise Communications AG,
Binzmühlestrasse 130, 8050 Zürich
BAUVORHABEN
Frequenz- und Leistungsausbau der
bestehenden Sendeanlage,
Reservoirstrasse, Brünggen, Kyburg,
Grundstück Kat.-Nr. KY331 (Landwirtschaftszone)
-------------
Öffnungszeiten Büro Effretikon
Weihnachten / Neujahr 2016 / 2017
GESUCHSTELLER
Ursina Manser und Philipp Wespi,
Gstückstrasse 7, 8308 Illnau
PROJEKTVERFASSER
Corina Haertsch & Pascal Hofmann
Architekten GmbH, Birmensdorferstrasse 514, 8055 Zürich
Das Büro in Effretikon bleibt über die Festtage
wie folgt geschlossen:
Montag, 26. Dezember 2016, bis Montag, 2. Januar 2017
BAUVORHABEN
Umbau Einfamilienhaus Assek.-Nr.
1365, Gstückstrasse 7, Illnau, Grundstück Kat.-Nr. IE2714 (Wohnzone
1.3/Wohnzone 1.7/Kernzone I)
------------Die Pläne liegen in der Abteilung
Hochbau, Stadthaus, Effretikon, zur
Einsicht auf. Für die Zustellung von
Baurechtsentscheiden wird eine Gebühr von Fr. 40.00 erhoben.
Ab Dienstag, 3. Januar 2017, sind wir gerne wieder
zu den gewohnten Zeiten für Sie da:
Montag und Dienstag
8.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag und Freitag
geschlossen
Dauer der Planauflage: 23. Dezember 2016 bis 19. Januar 2017
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides sind innert
20 Tagen seit der Ausschreibung bei
der Baubehörde Illnau-Effretikon,
Märtplatz 29, 8307 Effretikon, schriftlich zu stellen. Per E-Mail können
diese nicht akzeptiert werden. Wer
das Begehren nicht innert dieser
Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316
PBG).
Wir danken für das Verständnis und wünschen Ihnen
im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017.
Für Anfragen zu Inseraten können Sie uns unter
der Hauptnummer in Wetzikon, Telefon 044 933 34 34
oder per E-Mail [email protected] erreichen. Danke.
531385
Gratisinserat
22. Dezember 2016
Baubehörde Illnau-Effretikon
BILDUNG
SMS FO 20 an 339
Spenden Sie Fr. 20.–. Danke.
531644
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Er schnuppert noch wie ein
Anfänger.
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Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
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