Wettbewerbsschutz - Bayerische Landeskartellbehörde

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und
Medien, Energie und Technologie
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Wettbewerbspolitik & -schutz
WETTBEWERBSPOLITIK &
WETTBEWERBSSCHUTZ
Der Leistungswettbewerb ist der Motor unserer Sozialen
Marktwirtschaft. Daher gehört es zu den zentralen
wirtschaftspolitischen Aufgaben des Bayerischen
Wirtschaftsministeriums, funktionierenden Wettbewerb zu
gewährleisten und Wettbewerbsbeschränkungen wirkungsvoll
zu begegnen, Freiräume für unternehmerisches Handeln zu
sichern und die Wettbewerbschancen gerade der kleinen und
mittleren Unternehmen zu fördern.
Der Schutz des Wettbewerbs vor Beschränkungen
unternehmerischer Freiheit durch die Marktteilnehmer und vor
dem Missbrauch wirtschaftlicher Macht ist Aufgabe der
Kartellbehörden. Sie können wettbewerbswidriges Verhalten
untersagen, zur Ahndung von Kartellordnungswidrigkeiten
Bußgeldbescheide erlassen oder den durch einen
Kartellverstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen.
28.12.2016
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Wettbewerbsschutz