Neues Datenschutzgesetz für die Schweiz

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Neues Datenschutzgesetz für
die Schweiz
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Spezialist Risk Assurance und
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+41 58 792 22 33
Gerade rechtzeitig vor Weihnachten hat der Bundesrat am 21. Dezember
2016 den Vorentwurf für die Totalrevision des schweizerischen
Datenschutzgesetzes (DSG) in die Vernehmlassung geschickt. Die
Revision steht unter dem Stern der Stärkung des Datenschutzes und der
Individualrechte der einzelnen Bürger. Gleichzeitig werden die
Entwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt, so insbesondere
die jüngst in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung der
Europäischen Union (EU-DSGVO) sowie die Datenschutzkonvention des
Europarats (SEV 108).
Neue Rechte für die betroffenen Personen, neue Pflichten für Unternehmen
Mit der Revision soll die Transparenz von Datenbearbeitungen erhöht und die
Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten gestärkt werden. Diese
Ziele sollen erreicht werden, indem unter anderem die Pflichten der datenbearbeitenden
Unternehmen ausgeweitet werden. Neu müssen die Unternehmen umfassender über
ihre Datenbearbeitung informieren. Es werden auch erweiterte Auskunfts- und
Dokumentationspflichten eingeführt. Zu tief greifendem Umdenken wird führen, dass
die Datenbearbeitung von Beginn weg durch technische Massnahmen (Privacy by
Design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default) so
ausgerichtet werden muss, dass Persönlichkeitsverletzungen verhindert werden können.
Unterstützend wirken neue Regeln zur Selbstregulierung (Regeln der guten Praxis).
Stärkung der Aufsichtsbehörde und Verschärfung der Sanktionen
Relevant für die Unternehmen ist auch, dass die Aufsichtskompetenzen des
Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) grundlegend
gestärkt werden. Beispielsweise soll der EDÖB die Befugnis erhalten, Verstösse gegen
die Datenschutzvorschriften eigenständig zu untersuchen und entsprechende
Verfügungen zu deren Behebung zu erlassen. Sodann werden die Sanktionen wesentlich
verschärft: Die Bussen bei Verstoss gegen das Datenschutzgesetz werden von aktuellen
maximal 10’000 Franken auf neu maximal 500’000 Franken erhöht. Für die Verletzung
der beruflichen Schweigepflicht wird ein mit Freiheitsstrafe bedrohter Tatbestand
eingeführt.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Die Revision des schweizerischen Datenschutzgesetzes (und auch die neuen Gesetze auf
europäischer Ebene) wird massgeblichen und einschneidenden Einfluss auf die Art und
Weise haben, wie die Unternehmen in Zukunft Daten bearbeiten. Verstösse gegen diese
neuen Regeln können künftig – im Gegensatz zu heute – scharf sanktioniert werden.
Es ist vorgesehen, dass die Revision im Sommer 2018 abgeschlossen sein wird. Wir
empfehlen Unternehmen allerdings, sich schon heute um die Implementierung der
neuen Datenschutzbestimmungen zu kümmern. In der Schweiz tätige Unternehmen
sollten damit beginnen, einen vollständigen Überblick über die Art und Weise ihrer
Datenbearbeitung zu gewinnen. Im Anschluss an diese Analyse sind – in Anwendung
eines risikobasierten Ansatzes – die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um eine
datenschutzkonforme Datenbearbeitung zu gewährleisten.