Transportrecht_4307_2017.... - Maschinenbau

Maschinenbau-Institut GmbH
ein Unternehmen des VDMA
Themen
•
Wissen Sie, dass das von Ihnen beauftragte
Transportunternehmen sowohl bei einer
verspäteten Ablieferung des Transportguts
aber auch bei dessen Beschädigung gesetzlich
nur beschränkt haftet?
•
Sind in Ihrem Unternehmen die Formalitäten
bekannt, die es im Transportschadensfalle
einzuhalten gilt, um später Schadensersatzansprüche wirksam durchsetzen zu können?
•
Ist der Versicherungsschutz in Ihrem Unternehmen für durch Sie beauftragte Transporte
ausreichend?
•
Was haben Versand- und Logistikleiter von
Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus bei der Abwicklung von Transporten zu
beachten, um insbesondere Bußgelder zu
vermeiden?
•
Wie sind Verträge im Transport- und Logistikbereich zu gestalten?
Transportrecht
Risiken kennen und Haftungsausschlüsse vermeiden
Termine
25. April 2017 in Düsseldorf, 9-17 Uhr
23. November 2017 in Frankfurt am Main, 9-17 Uhr
Transportrecht
Sämtliche nationalen und internationalen Transportrechtsvorschriften – unabhängig davon, ob der Transport mit dem Lkw,
dem Schiff oder dem Flugzeug erfolgt – sehen prinzipiell eine
beschränkte Haftung des Transportunternehmens vor. Insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau kann dies im Schadensfalle
zu erheblichen Forderungsausfällen führen.
Im Seminar lernen Sie, wie diese Haftungsbeschränkungen
ggf. durchbrochen werden können, um nicht „auf dem Schaden
sitzen zu bleiben“. Des Weiteren werden die einzudeckenden
Versicherungen besprochen und praktische Tipps zur Gestaltung
von Transport- und Logistikverträgen gegeben.
Auch das öffentliche Recht legt den versendenden Unternehmen
Pflichten im Rahmen der Abwicklung von Transporten auf.
Werden diese Pflichten nicht beachtet, drohen beispielsweise
dem Leiter der Versandabteilung oder aber der Unternehmensleitung ggf. Bußgelder. Das Seminar erörtert diese Pflichten und
gibt konkrete Handlungsempfehlungen zur Vermeidung
andernfalls drohender Konsequenzen.
Inhalte
Allgemein
• Inhalte und Grundprinzipien (wie die prinzipiell beschränkte
Haftung des Frachtführers und die kurze Verjährung) des
Transportrechts anhand der Regelungen des deutschen
Handelsgesetzbuches
• Haftung, Haftungsausschlüsse und eingeschränkte
Haftung – Sonderthema Seeverkehr: Havarie Grosse
• Leistungsbremsen erkennen und abbauen
• Vertragsgestaltung im Transportrecht – Was kann vertraglich vereinbart werden, was geht auf Grund zwingender
gesetzlicher Regelungen nicht?
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Transportrechts wie ADSp
Sonderthemen
• Grenzüberschreitende Landtransporte: CMR
• Lagerverträge für nicht transportbedingte
Zwischenlagerungen
• Transportversicherung
− Generalpolice
− Eindecken der Versicherung bei CIF und CIP
• Tipps für das richtige Verhalten bei Schadensfällen –
Richtig Schaden anmelden: Wer muss wann, wie den
Schaden anmelden? Fristen!
• Praxisfragen (Auswahl)
− Unfrei-Lieferung: Der Absender ist in der Regel der
Frachtschuldner. Sonderfall: Auftraggeber ist nachweislich nicht der Absender.
− Haftung der Verantwortlichen für Ladungssicherung
und Luftfrachtsicherheit
Methoden
Erläuterung der einschlägigen Vorschriften anhand von
Gerichtsentscheidungen und Beispielsfällen insbesondere aus
dem Maschinen- und Anlagenbau. Gemeinsame Erarbeitung der
wesentlichen Regelungsinhalte eines Vertrages für den Transport
einer komplexen Großanlage.
Wie profitieren Sie von diesem Seminar?
Vermittlung von Grundkenntnissen des nationalen und internationalen Transportrechts unter Berücksichtigung der Verkehrsträger Land, See und Luft, wobei die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der einzelnen Verkehrsträger sowie die Unterschiede
zwischen Fracht- und Speditionsverträgen herausgearbeitet werden. Praktische Tipps und konkrete Handlungsanweisungen für
die Vertragsgestaltung, aber auch für das richtige Verhalten im
Schadensfall.
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die Transporte organisieren oder Transport-,
Speditions- und Logistikverträge abschließen, wie insbesondere die Logistikabteilung des Unternehmens sowie der
Einkauf.
Ihre Seminarleitung
Martin Launer
Taylor Wessing, Hamburg.
RA und Dipl. - Ing. (FH) Launer ist seit
über 10 Jahren im internationalen
Transportrecht tätig. Er betreut
nationale und internationale Mandanten
insbesondere aus dem Maschinen- und
Anlagenbau unter anderem im
Rahmen zahlreicher Gerichtsverfahren
sowie außergerichtlich im Rahmen der
Vertragsgestaltung.
>> Auch als Inhouse-Seminar möglich
Anmeldung
www.maschinenbau-institut.de/VA4307
Transportrecht
 25. April 2017 in Düsseldorf
Novotel Düsseldorf City West
23. November 2017 in Frankfurt am Main

VDMA-Haus
Name, Vorname, Titel
Teilnahmegebühr
VDMA-Mitglieder
� 450,– zzgl. MwSt.
Sonstige(r) Teilnehmer(in) � 580,– zzgl. MwSt.
In der Gebühr enthalten sind Unterlagen,
Mittagessen, Tisch- und Pausengetränke.
Abteilung
Funktion
VDMA-Mitglied

 Sonstige(r) Teilnehmer(in)
Firma
Straße, Postfach
PLZ, Ort
TelefonFax
E-Mail
Rechnungsadresse (falls abweichend)
Mit der Anmeldung erkennen Sie die allgemeinen Teilnahmebedingungen der
Maschinenbau-Institut GmbH an (www.maschinenbau-institut.de). Ihre Daten
werden zum Zwecke der Veranstaltungsdurchführung sowie zur Information
per Post oder E-Mail über aktuelle Angebote der VDMA-Gruppe verarbeitet. Eine
Ansprache zum Zwecke der Information kann auch direkt durch die VDMA-Gruppe
erfolgen. Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zum
Zweck der Information über aktuelle Angebote der VDMA-Gruppe können Sie
jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: [email protected].
Datum Veranstalter
Maschinenbau-Institut GmbH
Lyoner Straße 18
60528 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 6603-1334
[email protected]
Internetwww.maschinenbau-institut.de
Stornierung
Bitte sichern Sie zeitig Ihre Teilnahme.
Falls Sie stornieren müssen, können Sie dies
unkompliziert und bis 15 Tage vor der Veran­
staltung kostenfrei vornehmen. Eine Stornierung
bedarf der Schriftform. Bei Stornierungen, die
innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
eingehen, berechnen wir eine Gebühr für entstandene Aufwände in Höhe von 35 % der regulären
Teilnahmegebühr. Bei Absagen am Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei Nicht-Teilnahme und
ohne vorherige Stornierung stellen wir Ihnen die
gesamte Veranstaltungsgebühr in Rechnung. Ein
Ersatzteilnehmer aus dem gleichen Unternehmen
kann kostenfrei benannt werden. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten, einen geringeren
Schaden des Veranstalters nachzuweisen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Unsere allgemeinen Teilnahmebe­dingungen
sowie weitere Seminare/Lehrgänge/Tagungen
finden Sie im Web:
www.maschinenbau-institut.de
Unterschrift
www.maschinenbau-institut.de/VA4307
Bildquelle: Pumba1/iStockphoto
Oktober 2016