Maschinenbau-Institut GmbH ein Unternehmen des VDMA Themen • Wissen Sie, dass das von Ihnen beauftragte Transportunternehmen sowohl bei einer verspäteten Ablieferung des Transportguts aber auch bei dessen Beschädigung gesetzlich nur beschränkt haftet? • Sind in Ihrem Unternehmen die Formalitäten bekannt, die es im Transportschadensfalle einzuhalten gilt, um später Schadensersatzansprüche wirksam durchsetzen zu können? • Ist der Versicherungsschutz in Ihrem Unternehmen für durch Sie beauftragte Transporte ausreichend? • Was haben Versand- und Logistikleiter von Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus bei der Abwicklung von Transporten zu beachten, um insbesondere Bußgelder zu vermeiden? • Wie sind Verträge im Transport- und Logistikbereich zu gestalten? Transportrecht Risiken kennen und Haftungsausschlüsse vermeiden Termine 25. April 2017 in Düsseldorf, 9-17 Uhr 23. November 2017 in Frankfurt am Main, 9-17 Uhr Transportrecht Sämtliche nationalen und internationalen Transportrechtsvorschriften – unabhängig davon, ob der Transport mit dem Lkw, dem Schiff oder dem Flugzeug erfolgt – sehen prinzipiell eine beschränkte Haftung des Transportunternehmens vor. Insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau kann dies im Schadensfalle zu erheblichen Forderungsausfällen führen. Im Seminar lernen Sie, wie diese Haftungsbeschränkungen ggf. durchbrochen werden können, um nicht „auf dem Schaden sitzen zu bleiben“. Des Weiteren werden die einzudeckenden Versicherungen besprochen und praktische Tipps zur Gestaltung von Transport- und Logistikverträgen gegeben. Auch das öffentliche Recht legt den versendenden Unternehmen Pflichten im Rahmen der Abwicklung von Transporten auf. Werden diese Pflichten nicht beachtet, drohen beispielsweise dem Leiter der Versandabteilung oder aber der Unternehmensleitung ggf. Bußgelder. Das Seminar erörtert diese Pflichten und gibt konkrete Handlungsempfehlungen zur Vermeidung andernfalls drohender Konsequenzen. Inhalte Allgemein • Inhalte und Grundprinzipien (wie die prinzipiell beschränkte Haftung des Frachtführers und die kurze Verjährung) des Transportrechts anhand der Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches • Haftung, Haftungsausschlüsse und eingeschränkte Haftung – Sonderthema Seeverkehr: Havarie Grosse • Leistungsbremsen erkennen und abbauen • Vertragsgestaltung im Transportrecht – Was kann vertraglich vereinbart werden, was geht auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen nicht? • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Transportrechts wie ADSp Sonderthemen • Grenzüberschreitende Landtransporte: CMR • Lagerverträge für nicht transportbedingte Zwischenlagerungen • Transportversicherung − Generalpolice − Eindecken der Versicherung bei CIF und CIP • Tipps für das richtige Verhalten bei Schadensfällen – Richtig Schaden anmelden: Wer muss wann, wie den Schaden anmelden? Fristen! • Praxisfragen (Auswahl) − Unfrei-Lieferung: Der Absender ist in der Regel der Frachtschuldner. Sonderfall: Auftraggeber ist nachweislich nicht der Absender. − Haftung der Verantwortlichen für Ladungssicherung und Luftfrachtsicherheit Methoden Erläuterung der einschlägigen Vorschriften anhand von Gerichtsentscheidungen und Beispielsfällen insbesondere aus dem Maschinen- und Anlagenbau. Gemeinsame Erarbeitung der wesentlichen Regelungsinhalte eines Vertrages für den Transport einer komplexen Großanlage. Wie profitieren Sie von diesem Seminar? Vermittlung von Grundkenntnissen des nationalen und internationalen Transportrechts unter Berücksichtigung der Verkehrsträger Land, See und Luft, wobei die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der einzelnen Verkehrsträger sowie die Unterschiede zwischen Fracht- und Speditionsverträgen herausgearbeitet werden. Praktische Tipps und konkrete Handlungsanweisungen für die Vertragsgestaltung, aber auch für das richtige Verhalten im Schadensfall. Zielgruppe Alle Mitarbeiter, die Transporte organisieren oder Transport-, Speditions- und Logistikverträge abschließen, wie insbesondere die Logistikabteilung des Unternehmens sowie der Einkauf. Ihre Seminarleitung Martin Launer Taylor Wessing, Hamburg. RA und Dipl. - Ing. (FH) Launer ist seit über 10 Jahren im internationalen Transportrecht tätig. Er betreut nationale und internationale Mandanten insbesondere aus dem Maschinen- und Anlagenbau unter anderem im Rahmen zahlreicher Gerichtsverfahren sowie außergerichtlich im Rahmen der Vertragsgestaltung. >> Auch als Inhouse-Seminar möglich Anmeldung www.maschinenbau-institut.de/VA4307 Transportrecht 25. April 2017 in Düsseldorf Novotel Düsseldorf City West 23. November 2017 in Frankfurt am Main VDMA-Haus Name, Vorname, Titel Teilnahmegebühr VDMA-Mitglieder � 450,– zzgl. MwSt. Sonstige(r) Teilnehmer(in) � 580,– zzgl. MwSt. In der Gebühr enthalten sind Unterlagen, Mittagessen, Tisch- und Pausengetränke. Abteilung Funktion VDMA-Mitglied Sonstige(r) Teilnehmer(in) Firma Straße, Postfach PLZ, Ort TelefonFax E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Mit der Anmeldung erkennen Sie die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Maschinenbau-Institut GmbH an (www.maschinenbau-institut.de). Ihre Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsdurchführung sowie zur Information per Post oder E-Mail über aktuelle Angebote der VDMA-Gruppe verarbeitet. Eine Ansprache zum Zwecke der Information kann auch direkt durch die VDMA-Gruppe erfolgen. Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Information über aktuelle Angebote der VDMA-Gruppe können Sie jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: [email protected]. Datum Veranstalter Maschinenbau-Institut GmbH Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main Telefon +49 69 6603-1334 [email protected] Internetwww.maschinenbau-institut.de Stornierung Bitte sichern Sie zeitig Ihre Teilnahme. Falls Sie stornieren müssen, können Sie dies unkompliziert und bis 15 Tage vor der Veran staltung kostenfrei vornehmen. Eine Stornierung bedarf der Schriftform. Bei Stornierungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, berechnen wir eine Gebühr für entstandene Aufwände in Höhe von 35 % der regulären Teilnahmegebühr. Bei Absagen am Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei Nicht-Teilnahme und ohne vorherige Stornierung stellen wir Ihnen die gesamte Veranstaltungsgebühr in Rechnung. Ein Ersatzteilnehmer aus dem gleichen Unternehmen kann kostenfrei benannt werden. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen. Allgemeine Teilnahmebedingungen Unsere allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie weitere Seminare/Lehrgänge/Tagungen finden Sie im Web: www.maschinenbau-institut.de Unterschrift www.maschinenbau-institut.de/VA4307 Bildquelle: Pumba1/iStockphoto Oktober 2016
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