Nr. 12 | 27. Dezember 2016 BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE Ein neuer Vorstand für die ärztliche Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe > Seite 4 „Das KV-System muss sich ständig wandeln, wenn es Bestand haben soll!“ Zum Abschied von KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel > Seite 14 In der Heftmitte: praxis intern mit allen praxisrelevanten Informationen Mit Amtlichen Bekanntmach ungen unter anderem mit der aktuel len Änderung des Honorarverteilungsm aßstabes der KVWL ab Seite 24 Inhalt 4 5 8 8 9 10 4 9 12/2016 14 2 Ein neuer Vorstand für die ärztliche Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe Der neu gewählte KVWL-Vorstand stellt sich vor Das Vorsitz-Gremium der Vertreterversammlung Der neu gewählte Hauptausschuss der KVWL Jahrzehntelanges Engagement für die niedergelassene Ärzteschaft: Schlingmann-Medaille für Dr. Horst Feyerabend und Dr. Hermann Kämpfer Die Mitglieder der KVWL-Vertreterversammlung in der XV. Amtsperiode in der Übersicht 14 „Das KV-System muss sich ständig wandeln, wenn es Bestand haben soll!“ Zum Abschied von KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel 17 Belastung transparent machen — Bürokratie abbauen 18 Qualität kommt nicht von ungefähr: Das neue KPQM 20 Arzneimittelvereinbarung 2017 Verordnungssicherheit und Spielraum gestärkt 23 Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL STANDARDS 22 Kurznachrichten / Impressum 24 Amtliche Bekanntmachungen 24 Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KVWL gemäß § 87b Abs. 3 Satz 3 SGB V 26 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM-KVWL) 32 Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der KVWL 42 Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017 für Westfalen-Lippe 53 Heilmittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017 für Westfalen-Lippe 60 Vereinbarung nach § 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel und Heilmittel 2017 66 Ausschreibungen von Vertragsarzt-/ Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe Nr. 12 | 27. Dezember 2016 mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen Positive Bilanz Aus unserer Sicht liest sich die Bilanz der zurückliegenden Jahre so: Ein stetig zunehmendes Honorarvolumen, das dafür sorgt, dass sich bei gleicher Arbeit niemand schlechter stellt — viele aber deutlich besser. Eine bundesweit beachtete Systematik der Leitsubstanzen, die dafür verantwortlich ist, dass Arzneimittelregresse in Westfalen-Lippe faktisch der Vergangenheit angehören. Und ein Finanzhaushalt, der so solide und gesund ist, dass wir — bei zunehmendem Service — über die Senkung der Verwaltungskostenumlage immer wieder Geld an unsere Mitglieder zurückzahlen konnten. Das sind nur drei Erfolge, die exemplarisch für das stehen, was wir an Verbesserungen für unsere Mitglieder und damit für die ambulante Versorgung in unse- rem Landesteil erreicht haben. Insofern können wir mit Fug und Recht behaupten: Die Bilanz der 14. Amtsperiode der KVWL ist durchweg positiv! Wer in so einem komplexen Umfeld wie unserem Gesundheitssystem erfolgreich arbeiten will, schafft das jedoch nicht allein. Daher gilt an dieser Stelle unser Dank ausdrücklich den Mitgliedern der KVWL, den in Westfalen-Lippe niedergelassenen Ärzten sowie Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten. Unser gemeinsamer Weg in eine gute und flächendeckende ambulante medizinische Versorgung zeigt: Man muss nicht immer einer Meinung sein, aber man darf auf der Suche nach tragfähigen Kompromissen den gegenseitigen Respekt nicht verlieren. Dass dieser Anspruch auf dem Berliner KBV-Parkett offenbar zunehmend verlorengeht, bedauern wir sehr. Um es klar zu sagen: Wir haben in Westfalen-Lippe eine starke Selbstverwaltung — eine bevormundende „Unterstützung“ seitens des Gesetzgebers brauchen wir nicht! In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit sowie einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017! 12/2016 Z um letzten Mal werfen wir in dieser Konstellation einen Blick zurück. Wie Sie vielleicht schon erfahren haben, hat sich Dr. Thomas Kriedel nach über 30 Jahren im Dienst der KVWL dazu entschieden, nicht mehr für den Vorstand zu kandidieren. Dass die VV-Mitglieder der KVWL jedoch mit ihrem Votum den 1. und 2. Vorsitzenden in ihren Ämtern bestätigt haben, werten wir auch als Bestätigung unserer erfolgreichen Arbeit als Gesamtvorstand. 3 Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. KVWL-Vorsitzender Dr. Gerhard Nordmann, 2. KVWL-Vorsitzender Dr. Thomas Kriedel, KVWL-Vorstandsmitglied Ein neu gewählter Vorstand für die ärztliche Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe Dr. Wolfgang-Axel Dryden und Dr. Gerhard Nordmann in Ämtern bestätigt / Thomas Müller übernimmt Ressort 3 12/2016 D 4 r. Wolfgang-Axel Dryden (67) aus Kamen bleibt 1. Vorsitzender der KVWL. Die 50 Mitglieder der Vertreterversammlung bestätigten den Facharzt für Allgemeinmedizin Ende November für weitere sechs Jahre in seinem Amt. 2. Vorsitzender der Körperschaft bleibt Dr. Gerhard Nordmann (67), Facharzt für Augenheilkunde aus Unna. Mit Thomas Müller (52) wählten die Vertreter der Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Westfalen-Lippe ein neues Mitglied in den dreiköpfigen hauptamtlichen Vorstand. Der Be- triebswirt folgt auf Volkswirt Dr. Thomas Kriedel (67), der nicht mehr für ein Vorstandsamt kandidiert hatte. Die Amtszeit des neuen Vorstandes beginnt am 1. Januar 2017. Dr. Wolfgang-Axel Dryden wurde mit 44 von 50 abgegebenen Stimmen für das Ressort II in den Vorstand wiedergewählt. Zum Ressort II gehören unter anderem die Geschäftsbereiche Abrechnung, Versorgungsqualität, Verordnungsmanagement und das Service-Center. Dr. Gerhard Nordmann hatte sich erneut für das Ressort I beworben und erhielt 45 von 50 abgegebenen Stimmen. Sein Ressort I besteht unter anderem aus den Geschäftsbereichen Verträge, Honorar, Zulassung/Sicherstellung und Kommunikation. Thomas Müller wurde mit 48 von 50 abgegebenen Stimmen in den Vorstand gewählt. Das von ihm künftig geführte Ressort III setzt sich unter anderem aus den Geschäftsbereichen Personal, Finanzen & Controlling, Infrastruktur & IT zusammen. Bei der Wahl für das Amt des 1. Vorsitzenden des Vorstandes erhielt Dr. Wolfgang-Axel Dryden 45 von 50 abgegebenen Stimmen. Er hatte als Einziger für das Amt kandidiert. Bei der Wahl für das Amt des 2. Vorsitzenden des Vorstandes erhielt Dr. Gerhard Nordmann 46 von 50 abgegebenen Stimmen. Auch hier gab es keinen Gegenkandidaten. Dr. Wolfgang-Axel Dryden und Dr. Gerhard Nordmann freuen sich auf den neuen Vorstandskollegen: „Wir arbeiten seit Jahren eng und vertrauensvoll mit Thomas Müller zusammen. Deshalb sind wir sicher, dass bei uns in Westfalen-Lippe auch weiterhin die Sacharbeit im Vordergrund der Vorstandsarbeit stehen wird und nicht irgendwelche berufspolitischen Interessen.“ Der neu gewählte Vorstand stellt sich vor: Zur Person: * 12. September 1949 in Münster Facharzt für Allgemeinmedizin und Geriatrie 1980 bis 2014 Zulassung als Hausarzt in Kamen Bisherige Tätigkeit in der Selbstverwaltung: Ziele für die anstehende XV. KVWL-Amtsperiode: seit 1981 in verschiedenen Ausschüssen der KVWL (Prüfwesen, Zulassung, IT, Honorarverteilung) X Die KVWL soll stärker als bisher 1981 bis 1988 stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der KVWL 1989 bis 2001 Mitglied der Vertreterversammlung der KVWL 1992 bis 2000 Mitglied der Vertreterversammlung der KBV 2001 bis 2004 ehrenamtliches Vorstandsmitglied der KVWL, außerdem Mitglied des beratenden Fachausschusses Hausärzte bei der KBV 2005 bis 2016 hauptamtliches Vorstandsmitglied der KVWL (2005 bis 2011 zweiter Vorsitzender, 2011 bis 2016 erster Vorsitzender) seit 2005 erneut Mitglied der Vertreterversammlung der KBV, Tätigkeiten im Bewertungsausschuss, in Verhandlungsgremien der KBV zur Verordnungssteuerung sowie im Gemeinsamen Bundesausschuss. zum Partner ihrer Mitglieder werden (unter anderem durch Einführung präventiver Maßnahmen, Angebote zur Praxisführung, Praxismanagement, Betriebsführung, etc.) X Weiterer Abbau der Regressbedrohung: Ärzte verantworten lediglich die richtige Diagnosestellung, die korrekte Prüfung der Behandlungsindikation, die richtige Wahl der richtigen Behandlung, deren Intensität und Dauer. Ärzte dürfen nicht für zwischen Kassen und pharmazeutischen Unternehmen ausgehandelte Preise und deren Wirtschaftlichkeit haftbar gemacht werden. X Honorargerechtigkeit: Ärzte in Westfalen-Lippe haben denselben Anspruch auf Bezahlung einer Leistung an ihren Patienten wie Ärzte in anderen Regionen Deutschlands. X Die KBV als Bundesorganisation der KVen muss Vertrauen zurückgewinnen durch Kompetenz, Ehrlichkeit, Transparenz, Einbeziehung der Gremien und Mitglieder. X Die Effizienz und Effektivität der Verwaltung in der KVWL muss durch Nutzung aller verfügbaren Mittel weiter vorangetrieben werden. 12/2016 1. Vorsitzender der KVWL: Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden 5 2. Vorsitzender der KVWL: Dr. med. Gerhard Nordmann Zur Person: Bisherige Tätigkeit in der Selbstverwaltung: Ziele für die anstehende XV. KVWL-Amtsperiode: seit 2001 Mitglied der Vertreterversammlung der KVWL X Ich werde auch weiterhin für * 27. April 1949 in Hagen Facharzt für Augenheilkunde 1980 bis 2012 Zulassung als Augenarzt in Unna seit 2001 Vorsitzender des Finanzausschusses der KVWL seit 2005 Mitglied der Vertreterversammlung der KBV seit 2011 Vorstandsmitglied der KVWL (2. Vorsitzender) 12/2016 seit 2012 Vorsitzender des KBV-Finanzausschusses 6 angemessene Honorarabschlüsse kämpfen. Die Mitglieder der KVWL liefern Tag für Tag in vielen Bereichen überdurchschnittliche Leistungen — das muss sich auch im Honorar niederschlagen! X Dazu gehört auch, endlich den Anschluss an das Honorarniveau aller Regionen herzustellen — ohne Wenn und Aber! X Der Kollektivvertrag muss die unverrückbare Basis unserer Arbeit bleiben. Wo sich aber sinnvolle Ergänzungen durch Selektivverträge ergeben, werde ich mich dafür einsetzen. Vorausgesetzt sie bedeuten einen Gewinn für unsere Mitglieder. X Ich glaube an die Zukunft der ambulanten Versorgung. Deshalb werde ich auch in den kommenden Jahren mit aller Kraft daran arbeiten, ihre Strukturen und auch die unserer Selbstverwaltung zu stärken und auszubauen. X Wir haben schon viele Maßnahmen ergriffen, um die Praxisnachfolge und somit die Versorgung vor Ort sicherzustellen. Dem sich abzeichnenden Nachwuchsmangel stemmen wir uns mit Macht entgegen. Ich möchte Westfalen-Lippe weiter zu einer Region ausbauen, die bundesweit Vorbildcharakter genießt und jungen Medizinern möglichst optimale Bedingungen für den Einstieg in die ambulante Versorgung bietet. KVWL-Vorstandsmitglied: Thomas Müller Zur Person: Bisherige Tätigkeit in der Selbstverwaltung: Ziele für die anstehende XV. KVWL-Amtsperiode: 1. August 1986 Beginn der kaufmännischen Ausbildung in der Verwaltungsstelle Münster der KVWL X Die KVWL ist Dienstleister für ihre Betriebswirt ab 2002 Geschäftsführer der KVWL-Verwaltungsstelle Münster ab 2005 Geschäftsführer im KVWL-Ressort II seit 2008 Geschäftsführer im KVWL-Zentralstab Unternehmensentwicklung und -steuerung Lehrauftrag an der Fachhochschule Hannover Referententätigkeit für unterschiedliche Organisationen Mitglieder. Ohne Wenn und Aber. Die KVWL ist jedoch nicht der Dienstleister der Krankenkassen und Politik. Hier sind wir der eigenständig agierende Gestalter der ambulanten Versorgung. Es muss uns gelingen, dass die Ärzteschaft und das KV-System wieder die Wertschätzung erfahren, die sie verdienen. XWir haben bereits ein gutes Beratungsangebot für alle Vertragsärzte und Therapeuten. Aber wir werden unsere Beratungen noch individueller, noch professioneller machen. Wir brauchen qualitativ hochwertige Beratungsangebote für noch nicht niedergelassene, für jung niedergelassene, für expandierende und für abgebende Vertragsärzte. XDie Zukunft der medizinischen Versorgung ist digital. Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf die Praxen? Ist Telemedizin sinnvoll? Wird eine elektronische Fall- und / oder Patientenakte gebraucht? Welche Apps ergänzen sinnvoll den Praxisalltag? Ist eine IT-Vernetzung mit elektronischem Datenaustausch zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sinnvoll? Diese Fragen drängen, und im konstruktiven Dialog mit den Fachgremien und unseren Mitgliedern möchte ich Antworten dazu finden, die die ärztliche Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe zukunftssicher halten. 12/2016 * 16. November 1964 in Münster 7 Das Führungsgremium der KVWL-Vertreterversammlung für die anstehende XV. Amtsperiode 12/2016 Dr. med. Volker Schrage (Allgemeinmediziner als Legden, l.) wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung der neuen KVWL-Vertreterversammlung Mitte November im Ärztehaus in Dortmund einstimmig in seinem Amt als Vorsitzender der KVWL-Vertreterversammlung bestätigt, ebenso die Schriftführerin Dipl.-Psych. Angelika Enzian (Psychologische Psychotherapeutin aus Paderborn). Neu dabei sind ab Jahresbeginn Dr. Ulrich Oeverhaus (Augenarzt aus Rietberg) als stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Dr. med. Holger Brinkmann (Chirurg aus Soest, r.). Er wurde in das Amt des stellvertretenden Schriftführers gewählt. Der neue Hauptausschuss der KVWL: Die Mitglieder der neuen KVWL-Vertreterversammlung wählten Mitte Novem8 ber auch die neue Besetzung für den Hauptausschuss. Mit dabei sind ab Anfang des Jahres (v. l.): Dr. med. Ute Krahé (Gynäkologin aus Dortmund), Rolf Granseyer (Allgemeinmediziner aus Dortmund), Dipl.-Psych. Andreas Wilser (Psychologischer Psychotherapeut aus Bielefeld), Dr. med. Dirk Spelmeyer (Urologe aus Dülmen), Anke Richter (Allgemeinmedizinerin aus Bad Oeynhausen) und Burkhard Frase (Kinder- und Jugendmediziner aus Münster). Fotos: KVWL Jahrzehntelanges Engagement für die niedergelassene Ärzteschaft gewürdigt KVWL verleiht die Rolf-Schlingmann-Ehrenmedaille an Dr. Horst Feyerabend und Dr. Hermann Kämpfer I m Rahmen der letzten KVWL-Vertreterversammlung des Jahres wurde am 3. Dezember in Dortmund zwei ärztlichen Kollegen aus den Reihen der Vertreterversammlung die Rolf-Schlingmann-Ehrenmedaille für herausragende Verdienste um die ärztliche Selbstverwaltung verliehen: Dr. med. Horst Feyerabend, Internist aus Hagen und Dr. med. Hermann Kämpfer, Allgemeinmediziner aus Siegen. Die beiden Laudatoren, Dr. Volker Böttger und Dr. Wolfgang-Axel Dryden, würdigten in ihren Reden nicht nur das berufspolitische Engagement beider Preisträger, sondern auch ihre vorbildlichen persönlichen Eigenschaften. Sie hätten sich über viele Jahre hinweg besonders engagiert für die ärztliche Selbstverwaltung eingesetzt, ohne sich selbst je in den Vordergrund zu stellen. Mit stehenden Ovationen bekundeten die Anwesenden ihre ungeteilte Zustimmung zu den Laudationes. treterversammlung, Dr. Volker Schrage, bei der Verleihung der Rolf-Schlingmann-Ehrenmedaille an Dr. Horst Feyerabend (links) und Dr. Hermann Kämpfer. Auszug aus der berufspolitischen Tätigkeit von Dr. Horst Feyerabend Auszug aus der berufspolitischen Tätigkeit von Dr. Hermann Kämpfer *20.03.1941 *23.07.1954 yMitglied der ÄKWL-Kammerversammlung seit 1977 yMitglied der KVWL-VV seit 1985 yMitglied im Vorstand der ÄKWL seit 2009 yMitglieder der KBV-VV seit 2010 y Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses Fachärztliche Versorgung der KBV seit 2010 y Stv. Vorsitzender des Satzungsausschusses der KVWL yMitglied der KVWL-VV seit 1997 yMitglied der KBV-VV seit 2001 yBeiratsmitglied der Bezirksstelle Lüdenscheid yVorsitzender des Disziplinarausschusses 12/2016 Fotos: KVWL/Steinberg Der Vorsitzende der KVWL-Ver- 9 Michael Achenbach (* 30.04.1968), Kinder- und Jugendmedizin (HÄ), Plettenberg Karin Geitmann (* 21.09.1957), Kinder- und Jugendmedizin (HÄ), Hagen Dr. med. Heinrich Ebbinghaus (* 08.10.1961), Allgemeinmedizin, Soest Dr. med. Ludwig Kalthoff (* 25.10.1958), Innere Medizin (FÄ), Bochum Dr. med. Martin Bauersachs (* 07.09.1962), Neurologie, Dortmund Rüdiger Saßmannshausen (* 24.12.1953), Psychiatrie, Bad Berleburg Dr. med. Sybille Elies-Kramme (* 06.06.1952), Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Bielefeld Dr. med. Holger Wrede (* 18.04.1968), Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Herford Dr. med. Dieter Berkel (* 04.02.1951), Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Dorsten Dr. med. Ulrich Schade (* 02.09.1965), Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Bottrop Dr. med. Rolf Englisch (* 07.11.1961), Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Bielefeld Dr. med. Christel Bresser (* 25.07.1956), Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Bielefeld Dr. med. Carl Hans Biedendieck (* 10.03.1951), Allgemeinmedizin, Herford Dr. med. Reinhard Hochstetter (* 07.06.1953), Allgemeinmedizin, Rietberg Dipl.-Psych. Angelika Enzian (* 19.02.1955), Psychologische Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, Paderborn Dipl.-Psych. Susanne Pickel (* 16.09.1956), Psychologische Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, Arnsberg 12/2016 Die Mitglieder der KVWL-Vertreterversammlung in der XV. Amtsperiode in der Übersicht Dr. med. Holger Brinkmann (* 01.02.1965), Chirurgie, Soest Jerzy Wielowiejski (* 16.09.1955), Chirurgie, Lünen Karl Arne Faust (* 02.02.1970), Allgemeinmedizin, Detmold Dr. med. Bernhard Nalbach (* 22.05.1958), Innere Medizin (FÄ), Steinheim 10 Dr. med. Uwe Büsching (* 30.08.1953), Kinder- und Jugendmedizin (HÄ), Bielefeld Dr. med. Irmgard Gockel (* 18.06.1958), Kinder- und Jugendmedizin (HÄ), Paderborn Burkhard Frase (* 08.06.1957), Kinder- und Jugendmedizin (HÄ), Münster Dr. med. Andreas Schmutte (* 27.12.1956), Kinder- und Jugendmedizin (HÄ), Datteln Dr. med. Manfred Diensberg (* 22.10.1950), Allgemeinmedizin, Wetter Dr. med. Frank Koch (* 04.10.1940), Innere Medizin (HÄ), Witten Kerstin-Ulrike Fritz (* 10.09.1969), Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Herne Barbara Kajca (* 29.01.1953), Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Dortmund Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel (* 01.04.1961), Dr. med. Hubert Gerleve (* 16.02.1959), Kinder- und Jugendmedizin (FÄ), Coesfeld Mark Ammerpohl (* 31.03.1972), Strahlentherapie, Gelsenkirchen Dr. med. Ulrich Kannapinn (* 17.12.1959), Allgemeinmedizin, Bottrop Frank Westerhaus (* 15.09.1960), Kinder- und Jugendmedizin (HÄ), Castrop-Rauxel Dr. med. Erika Goez-Erdmann (* 03.07.1959), Ärztliche Psychotherapeutin, Witten Dr. med. Volker Böttger (* 29.09.1945), Neurologie und Psychiatrie, Dortmund Dr. med. Heinrich Peter Kleine Wortmann (* 18.09.1955), Allgemeinmedizin, Münster Dr. med. Armin-Werner Schuster (* 18.05.1963), Allgemeinmedizin, Münster Rolf Granseyer (* 26.04.1953), Allgemeinmedizin, Dortmund Dr. med. Karl-Josef Scholl (* 08.10.1959), Allgemeinmedizin, Dortmund Dr. med. Michael Klock (* 08.07.1950), Allgemeinmedizin, Siegen Dr. med. Hermann Kämpfer (* 23.07.1954), Allgemeinmedizin, Siegen Dr. med. Norbert Hartmann (* 16.10.1950), Allgemeinmedizin, Hörstel Dr. med. Elisabeth Koch (* 10.11.1962), Allgemeinmedizin, Ascheberg Dr. med. Andreas Knust (* 31.12.1959), Kinder- und Jugendmedizin (HÄ), Kreuztal Hermann Schmidt (* 06.04.1954), Neurologie und Psychiatrie, Siegen 12/2016 Dr. med. Stefan Heidl (* 26.12.1971), Orthopädie und Unfallchirurgie, Steinfurt Dr. med. Christof Mittmann (* 23.09.1959), Orthopädie, Münster Dr. med. Ute Krahé (* 06.03.1959), Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Dortmund Dr. med. Lothar Loch (* 23.09.1941), Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Bochum 11 Psychologische Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, Münster Dr. phil. Dipl.-Psych Hans-Joachim Eberhard (* 30.10.1957), Psychologische Psychotherapie, Gütersloh Dr. med. Michael Mannl (* 11.12.1963), Diagnostische Radiologie, Recklinghausen Olaf Hoffmann (* 04.02.1964), Radiologische Diagnostik Recklinghausen 12/2016 12 Dr. med. Martin Mansfeld (* 11.11.1964), Allgemeinmedizin, Siegen Dr. med. Harald Menker (* 18.02.1964), Innere Medizin (HÄ), Netphen Dr. med. Rainer Pfingsten (* 05.04.1940), Dr. med. Angela Moewes (* 03.09.1965), Orthopädie, Bochum Ben Gilberger (* 05.02.1968), Orthopädie, Winterberg Dr. med. Klaus Reinhardt (* 22.05.1960), Allgemeinmedizin, Bielefeld Dr. med. Johannes Hartmann (* 06.04.1967), Innere Medizin (HÄ), Bielefeld Michael Niesen (* 08.06.1955), Allgemeinmedizin, Ochtrup Michael Rausch (* 05.08.1966), Allgemeinmedizin, Recklinghausen Anke Richter (* 23.12.1962), Innere Medizin (HÄ), Bad Oeynhausen Sigrid Richter (* 22.12.1967), Innere Medizin (HÄ), Minden Dr. med. Ludger Obergassel (* 28.07.1962), Innere Medizin (FÄ), Bielefeld Dr. med. Siegfried Heuer (* 22.07.1953), Innere Medizin (FÄ), Bielefeld Dr. med. Ludger Rose (* 04.10.1961), Innere Medizin (FÄ), Münster Harald Pohlmeier (* 16.09.1963), Innere Medizin (FÄ), Münster Dr. med. Hendrik Oen (* 20.11.1969), Innere Medizin (HÄ), Münster Dr. med. Tanja Heuermann (* 03.07.1973), Innere Medizin (HÄ), Münster Dipl.-Psych. Judith Schild (* 23.02.1974), Psychologische Psychotherapie, Münster Birgit Wich-Knoten (* 25.07.1956), Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, Münster Dr. med. Ulrich Oeverhaus (* 20.03.1959), Augenheilkunde, Rietberg Dr. med. Hans Joachim Reckels (* 24.07.1953), Augenheilkunde, Oelde Dr. med. Hans-Peter Peters (* 22.04.1957), Urologie, Bochum Dr. med. Christian Franz (* 09.02.1956), Allgemeinmedizin, Bochum Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Attendorn Tim-Henning Förster (* 23.06.1976), Allgemeinmedizin, Medebach Dr. med. Elisabeth Störmann-Gaede (* 09.02.1957), Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Steinfurt Dr. med. Bernd Lehne (* 18.04.1959), Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Bielefeld Dr. med. Volker Schrage (* 19.09.1956), Allgemeinmedizin, Legden Dr. med. Thomas Riddermann (* 16.02.1959), Innere Medizin (HÄ), Marl Dr. med. Ulrich Tappe (* 08.09.1965), Innere Medizin (FÄ), Hamm Dr. med. Bernd Schütz (* 25.10.1954), Innere Medizin (FÄ), Lünen Dr. med. Katja Sielhorst (* 15.03.1961), Allgemeinmedizin, Hemer Dr. med. Oliver Aslanian (* 07.04.1969), Allgemeinmedizin, Hemer Dr. med. Klaus-Peter Tillmann (* 29.11.1952), Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Witten Dr. med. Siegrun Weiß (* 18.06.1968), Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Dortmund Dr. med. Dirk Spelmeyer (* 18.06.1960), Urologie, Dülmen Dr. med. Christian Tschuschke (* 28.01.1958), Urologie, Münster Dr. med. Wilhelm Vermaasen (* 02.11.1958), Allgemeinmedizin, Bochum Gerhard Seeliger (* 25.05.1967), Innere Medizin (HÄ), Bochum Dipl.-Soz. Päd. Oliver Staniszewski (* 02.08.1963), Kinder- und JugendlichenPsychotherapie, Witten Dr. med. Christoph Vollenberg (* 28.04.1960), Augenheilkunde, Dortmund Dr. med. Klaudia Schulte (* 19.08.1964), Augenheilkunde, Dortmund Dipl.-Päd. Cornelia Beeking (* 30.07.1975), Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, Münster Prof. Dr. med. Dipl. Bio. Wolfgang Wehrmann (* 15.10.1952), Haut- und Geschlechtskrankheiten, Münster Dr. med. Peter Pierchalla (* 05.12.1957), Haut- und Geschlechtskrankheiten, Recklinghausen Dipl.-Psych. Andreas Wilser (* 18.09.1951), Psychologische Psychotherapie, Bielefeld Dipl.-Psych. Andreas Abel (* 24.06.1965), Psychologische Psychotherapie, Bielefeld 12/2016 Prof. Dr. med. Martin Schrader (* 27.03.1954), Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Minden Prof. Dr. med. Jörg Radermacher (* 13.04.1961), Innere Medizin (FÄ), Minden 13 „Das KV-System muss sich ständig wandeln, wenn es Bestand haben soll!“ Zum Abschied von KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel 12/2016 A 14 ls Boris Becker 1985 zum ersten Mal Wimbledon gewann, verbreitete sich die Meldung noch ganz traditionell durch Zeitung, Funk und Fernsehen. Das war das technologische Umfeld, in dem Dr. Thomas Kriedel seinen Dienst bei der KVWL aufnahm. Wenn er nun zum Jahreswechsel 2016/2017 von Bord geht, könnte er diesen Schritt in Echtzeit in die Welt hinaus „twittern“. Dazwischen liegen nicht nur 30 Jahre technologischer Fortschritt, sondern auch über 30 Jahre Arbeit in der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung. Für Dr. Thomas Kriedel begann alles mit einem wohl überlegten Seitenwechsel. 35 Jahre in der Selbstverwaltung, davon über 30 Jahre im Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel hat sich entschie- Nachdem der Student Thomas Kriedel sein Studium der Wirtschaftswissenschaften in Konstanz 1978 abgeschlossen hatte, war der erste Schritt der beruflichen Laufbahn getan. Diplom-Volkswirt durfte er sich fortan nennen. Ein Promotionsstipendium stellte schließlich früh die beruflichen Weichen in Richtung Gesundheitswesen. Nachdem er sich intensiv mit dem „Volkswirtschaftlichen Nutzen der Epilepsieambulanzen“ beschäftigt hatte, folgten einige Projekte in der Gesundheitsforschung. Für den Volkswirt ein spannendes Feld: „Die Gesundheitsökono- den, nicht mehr für den Vorstand der KVWL zu kandidieren. mie ist für Wirtschaftswissenschaftler eine große Herausforderung, weil hier viele klassische Definitionen und Rechenmodelle einfach nicht passen. Wenn sich kranke Menschen in Behandlung begeben, betreten sie keinen Markt im üblichen Sinne, der von Angebot und Nachfrage getrieben wird. Insgesamt ist das Gesundheitswesen allerdings ein milliardenschweres Gefüge, das ohne wirtschaftswissenschaftliche Modelle nicht funktionieren kann.“ Vielleicht trug auch diese wissenschaftliche Neugier dazu bei, dass Dr. Thomas Kriedel schließlich doch der Empfehlung eines ehemaligen Kommilitonen folgte und eine Stelle bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung annahm. „Da ich bis dahin noch keine Berührungspunkte mit der ärztlichen Selbstverwaltung hatte, fühlte es sich für mich zunächst wie ein etwas heikler Seitenwechsel an — von der mehr oder weniger unabhängigen Gesundheitsforschung Der „Zahlenmann“ Kriedel began bei der KBV, die damals ihren Sitz noch in Köln hatte, als Referent in der Honorarabteilung. Vier Jahre später folgte ein Wechsel innerhalb der Selbstverwaltung: Am 1. April 1985 wurde Dr. Thomas Kriedel Vorstandsassistent bei der KVWL. Ob denn seine Gattin tolerieren würde, dass er, Kriedel, von nun an häufig aufgrund abendlicher Sitzungen abwesend sei, war eine der drängendsten Fragen, die ihm im Vorstellungsgespräch damals gestellt wurden, erinnert sich Kriedel. Nach kurzer Überlegung entschied sich der zweifache Vater trotzdem für die KVWL. Dies war der Beginn einer erfolgreichen Karriere. Seit 1987 arbeitete Kriedel als stellvertretender Hauptgeschäftsführer, dann ab 2002 als Hauptgeschäftsführer. Vor zwölf Jahren wurde er zusammen mit Dr. Wolfgang-Axel Dryden sowie Dr. Ulrich Thamer in den ersten hauptamtlichen Vorstand der KVWL gewählt. habe das KV-System von der Pike auf kennengelernt, war aber nie in die manchmal sehr kräftezehrenden innerärztlichen Konflikte involviert. Und genauso wie ich damals für mich persönlich entschieden habe, dass meine berufliche Zukunft in der Selbstverwaltung liegen soll, bin ich heute noch überzeugt, dass das KVSystem gut und sinnvoll ist. Aber mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung erlaube ich mir auch einige kritische Anmerkungen. Ich bin davon überzeugt, dass das KV-System sich ständig wandeln muss, wenn es auch zukünftig Bestand haben soll. Der historisch gewachsene Hausarzt-Facharzt-Konflikt ist — zumindest auf der Bundesebene — noch lange nicht befriedet. Zudem leben wir heute in einer sich rasant verändernden Welt. Das gilt sowohl für den technischwissenschaftlichen als auch für den gesellschaftlichen Bereich. Beides hat erhebliche Auswirkungen auf die medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Ich muss ehrlich gestehen, dass mir dabei manchmal der Innovationsdruck aus der Selbstverwaltung fehlt. Zu oft reagieren wir als KV-System nur auf Vorgaben des Gesetzgebers. Zu selten handeln wir aus eigener Initiative.“ Thomas Kriedel ist Wirtschaftswissenschaftler. Für ihn ein Vorteil: „Ich Eines der wichtigsten Themen des scheidenden KVWL-Vorstandsmit- Start bei der KBV glieds war und ist die ausufernde Bürokratie in der ambulanten Praxis. „Wildwuchs“, „Bürokratiedschungel“ oder auch „Bürokratiemonster“ waren häufig gehörte Schlagworte in den vielen Gesprächen, die Dr. Thomas Kriedel mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten geführt hat. Entbürokratisierung als Leitthema Und die bürokratische Belastung ist weit mehr als nur ein organisatorisches Ärgernis. Als erste KV überhaupt hat die KVWL unter Federführung von Dr. Kriedel damit begonnen, gemeinsam mit der KBV Modelle zu entwickeln, um die Bürokratiekosten zu beziffern; für Westfalen-Lippe liegen sie im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. Aber mit dem ersten Befund gaben sich die KVWL und Thomas Kriedel nicht zufrieden. In der Folge ging es darum, nach konkreten Möglichkeiten zu suchen, die bürokratische Belastung in den Praxen zu verringern. Dazu wurde gemeinsam mit der Barmer GEK ein eigenes Formularlabor gegründet, das seitdem die weit über 300 in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzten Formulare nach Redundanzen durchforstet. Erste Erfolge sind sichtbar: Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit (AU) wurde Anfang 2016 geändert, auch der Reha-Antrag 12/2016 zu einer ärztlichen Lobby-Vereinigung“, erinnert sich Kriedel auch nach Jahrzehnten noch an seine Bedenken. Bereut habe er diesen Schritt jedoch nie. 15 Ruhestand? Nein, neuer Lebensabschnitt! seiner Eigenschaft als Mitglied der Gesellschafterversammlung der gematik — Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH — noch einige Zeit Kontakt zum Gesundheitswesen halten, doch die weiteren Herausforderungen sind ausschließlich privater Natur. Wer sich Dr. Thomas Kriedel ab sofort nur noch mit seinen vier Enkelkindern im Garten spielend vorstellt, der liegt allerdings falsch. „Ich möchte gerne mein Englisch auffrischen“, erzählt er von seinen Plänen. „Dazu werde ich einen mehrwöchigen Sprachkurs in England, vielleicht auch Irland absolvieren. Im Übrigen freue ich mich darüber, in Zukunft wieder mehr Zeit zu haben. Es sind über die Jahre doch einige Freundschaften etwas zu kurz gekommen, die ich nun wieder intensiver pflegen kann.“ Auch seine Interessen für klassische Musik und Opern will der begeisterte Hobby-Fotograf künftig ausleben. Die Projekte und die tägliche Arbeit in der KVWL überlässt Kriedel nun seinen Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn der 67jährige Volkswirt hat beschlossen, andere Schwerpunkte zu setzen. Zwar wird er in Der profunde Systemkenner verabschiedet sich nicht, ohne einen Blick in die Zukunft des KV-Systems zu werfen. „Ich glaube“, sagt Kriedel, „dass das KV-System auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird, wenn ist seit April 2016 vereinfacht worden. Demnächst soll die Chronikerbescheinigung folgen. „Unser Ziel ist es, schon bei der Entwicklung neuer Formulare mit am Tisch zu sitzen, um ihre Notwendigkeit und die Alltagstauglichkeit aus Sicht der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten überprüfen zu können“, erklärt Dr. Thomas Kriedel. 12/2016 Hauptziel war aber immer, die KVWL zur effektiven und effizienten Organisation zu entwickeln, die den berufspolitischen Interessen und gesetzlichen Aufgaben gerecht wurde. Dabei sollten die Mitarbeiter eigenverantwortlich im Rahmen von Zielvorgaben agieren. Personalentwicklung ist für Kriedel unabdingbar für ein modernes Dienstleistungsunternehmen. 16 es mit der Zeit geht. Ich sehe allerdings wenig Chancen für eine Institution, die als großer monolithischer Block von Berlin aus in die Regionen strahlt. Die Regional-KVen müssen jeweils ihre Herausforderungen vor Ort individuell lösen und dabei manchmal auch neue Wege gehen.“ Regional denken und handeln „Insofern macht es mich auch ein bisschen stolz sagen zu können, dass wir hier in Westfalen-Lippe viele Probleme der Bundesebene nicht haben. Es gab in meiner Vorstandszeit immer einen offenen und lösungsorientierten Umgang der verschiedenen ärztlichen und psychotherapeutischen Fachrichtungen. Es war zwar auch mal konfliktiv, dabei aber immer konstruktiv! Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe steht wirtschaftlich gesund da und hat sich zu einem serviceorientierten Dienstleister für ihre Mitglieder entwickelt. Dazu konnte ich meinen Beitrag leisten. Ein besonderer Dank gilt meinen beiden Vorstandskollegen WolfgangAxel Dryden und Gerhard Nordmann für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ -ms Belastung transparent machen — Bürokratie abbauen Ein jährlich aktualisierter Bürokratieindex soll transparent machen, wie sich die Belastung durch Bürokratie bei den Vertragsärzten und –psychotherapeuten entwickelt R Arbeitstage für Bürokratie je Praxis im Jahr aufbringen. „Wir wollten es damals nicht bei dieser einmaligen Bestandsaufnahme belassen“, erläutert KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Fachhochschule des Mittelstands habe die KVWL deshalb auf Basis der Daten von 2013 einen Bürokratieindex (BIX) entwickelt, der jährlich aktualisiert wird und so die Entwicklung der Bürokratielasten für die Vertragsärzte und –psychotherapeuten aufzeigen soll. Bei einer Pressekonferenz am 22. November in Berlin präsentierten KVWLVorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel und KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen nun den Bürokratieindex für das Jahr 2016. Für diesen wurden neue und veränderte Dokumentationspflichten ebenso berücksichtigt wie inzwischen entfallene Vorgaben. Auch sich verändernde Fallzahlen beeinflussen den neuen Index. Wichtigste Erkenntnis: Gegenüber der Nullmessung aus dem Jahr 2013 sind die Aufwände durch Bürokratie für die Kassenärzte bundesweit von 55 Millionen Stunden auf 52 Millionen Stunden gesunken. Der Bürokratieindex im Bereich der ärztlichen Selbstverwaltung fiel somit von der Basis 100 im Jahr 2013 auf den Wert 95,28 im Jahr 2016. „Zwar hat es an einigen Stellen Entlastungen gegeben, beispielsweise durch die Abschaffung der Auszahlscheine im Krankengeldfall. Aber es kommen auch immer neue Belastungen hinzu“, kommentierte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen diese Zahlen. 52 Millionen Stunden für Schreibkram seien einfach immer noch zu viel. „Die Zeit der Niedergelassenen ist schließlich in erster Linie für die Patienten da und nicht für den Papierkram“, betonte der KBVVorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Deshalb fordern wir von den Krankenkassen die verbindliche Festlegung eines Abbauziels für Bürokratie.“ Ein solches Ziel könne maßgeblich dazu beitragen, dass für die Behandlung der Patienten wieder mehr Zeit zur Verfügung stehe. „Für die KVWL war es wichtig zu erfahren, wodurch die Bürokratiebelastungen in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen Westfalen-Lippes entstehen“ betonte KVWL-Vorstand Thomas Kriedel. Nach dem BIX liegen die zeitlichen Bürokratielasten in Westfalen-Lippe bei insgesamt 5,05 Millionen Stunden. Die größte Belastung machen demnach die Auskünfte an Krankenkassen und MDK auf vereinbarten Vordrucken aus. Insgesamt müssen die Arzt- und Psychotherapeutenpraxen in Westfalen-Lippe 57 Kriedel: „In Zeiten des demografischen Wandels und eines absehbaren Ärztemangels brauchen Ärzte mehr Ressourcen für den Patienten und dessen Behandlung. Unnötige Bürokratie gehört schnellstens abgeschafft. Nur so können wir in Zukunft eine gute Behandlung der Patienten sicherstellen, den niedergelassenen Bereich attraktiver gestalten und den Nachwuchs motivieren sich niederzulassen.“ Kriedel lobte die gute Arbeit der Formularlabore in Westfalen-Lippe, die maßgeblich an der Vereinfachung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1 und 17) beteiligt gewesen seien. „Die Formularlabore können nachweislich dazu beitragen, Bürokratie zu minimieren bzw. mindestens konstant zu halten“, so das KVWL-Vorstandsmitglied. Aber es reiche nicht aus, nur Formulare zu vereinfachen. Bürokratie dürfe gar nicht erst entstehen und müsse deshalb bereits vor Einführung verhindert werden. „Geänderte Richtlinien und Formulare bereits vor ihrer Einführung echten Praxistests in den Formularlaboren der Kassenärztlichen Vereinigungen zu unterziehen, wäre der richtige Weg. Dies muss als gemeinsame Aufgabe aller Verantwortlichen angesehen werden“, fordert Kriedel. Ziel solcher Praxistests sei es, neue wie bestehende Normen in neutralen Formularlaboren der Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit auf den Prüfstand zu stellen. Die Bewertung erfolge durch Praxisempfehlungen und könne gegebenenfalls durch ein Normerprobungsverfahren ergänzt werden. JF 12/2016 ückblick: 2015 veröffentlichte der Nationale Normenkontrollrat erstmals eine Bürokratiekostenmessung für Vertragsärzte und –psychotherapeuten. Demnach summierte sich die Zeit, die Ärzte und Psychotherapeuten 2013 mit bürokratischen Tätigkeiten im Kassenarztsystem verbringen mussten, auf 55 Millionen Stunden. Die daraus resultierenden Bürokratiekosten wurden mit 2,36 Milliarden Euro veranschlagt. 17 Qualität kommt nicht von ungefähr Das neue KPQM setzt neue G-BA-Richtlinie um und ist auf der Höhe der Zeit Q 12/2016 ualität ist längst nicht mehr nur ein Gütesiegel von Produkten. Qualität spielt auch eine immer wichtigere Rolle, wenn es um die Versorgung von Patienten im ambulanten und stationären Bereich geht. Im Prinzip nichts Neues für die niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Viele von ihnen haben sich, orientiert an der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), bereits mit der Optimierung von Arbeitsprozessen und –abläufen beschäftigt und das erfolgreiche und bundesweit erhältliche KVWLPraxis-Qualitätsmanagementsystem KPQM eingeführt. 18 Das neue KPQM – Ihre Ansprechpartner bei der KVWL Geschäftsbereich Versorgungsqualität Jörg Otte, Tel.: 0231 / 94 32 10 32, E-Mail: [email protected] Anna Menge, Tel.: 0231 / 94 32 10 36, E-Mail: [email protected] Alle Informationen zum Thema finden Sie natürlich auch im Internet unter www.kpqm.eu Da aber die Qualitätsanforderungen auf allen Ebenen der medizinischen Versorgung immer mehr steigen, ist Mitte November eine neue, sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie in Kraft getreten, die gleichermaßen für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und den stationären Versorgungsbereich gilt. Auf dieser Basis hat die KVWL ihr KPQM-System angepasst und modernisiert. Das neue KPQM ist vor wenigen Wochen in der Vertreterversammlung der KVWL beschlossen worden und steht nun allen interessierten Vertragsärzten und –psychotherapeuten zur Verfügung. „Wer mit seiner Praxis bereits KPQM alter Fassung umsetzt, muss nun aber nicht fürchten, von vorn beginnen zu müssen“, betont der 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden. Es müssen lediglich vereinzelte zusätzliche Instrumente berücksichtigt oder angepasst werden. Dryden: „Im neuen KPQM wurden durch die Richtlinienänderung einige Anforderungen überflüssig, andere wurden dafür neu aufgenommen. Der große Vorteil unseres Qualitätsmanagementsystems ist, dass alle Anforderungen der neuen GBA-Richtlinie modular umgesetzt werden können. Somit muss das sprichwörtliche Rad nicht neu erfunden, sondern nur die eine oder andere Speiche ausgewechselt werden. Alle bestehenden Zertifizierungen behalten selbstverständlich für ihre individuelle Laufzeit Gültigkeit.“ Die grundlegenden Charakteristika für das KPQM-System der KVWL bleiben unverändert. KPQM macht die bewährten Standards des Qualitätsmanagements für Kleinbetriebe umsetzbar und im Praxisalltag für den Arzt leicht anwendbar. Das System fußt auch in seiner neuen Fassung auf den Kriterien: Das neue KPQM: Schulungstermine Jeweils samstags von 9 bis 17 Uhr 25. Februar 2017 im Ärztehaus Münster 25. März 2017 im Ärztehaus Münster 10. Juni 2017 im Ärztehaus Dortmund 8. Juli 2017 im Ärztehaus Dortmund 14. Oktober 2017 im Ärztehaus Dortmund 18. November 2017 im Ärztehaus Münster Zertifizierung: 11 Punkte, Kategorie C Auskunft: Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL, Mechthild Vietz, Tel.: 0251 / 9 29 22 09, E-Mail: mechthild.vietz@ aekwl.de Inf zur n ormations euen v Richt eranstalt Don ne linie u in de rstag, 6 und z ng . Ap r Ze ril u KPQ it v Eine Anm on 20 b 2017, M el is dung Ihr K ontak 22 U hr, Ä rfor derl rztehau ich. s Do rtm ist e t: Gesc häft sber Ann ei a Me nge, ch Vers E-Ma orgu T e il: an ng na.m l.: 0231 / 94 squalitä enge t 32 10 @kv wl.d 36, e X Keine Anforderungen über die Richtlinie hinaus Xeinfach zu erlernen und KOMMENTAR Von Ärzten für Ärzte! Xeinfach umzusetzen Xkostengünstig Xvon Ärzten für Ärzte entwickelt Qualität unserer Arbeit ist für uns Ärzte eine Selbstverständlichkeit. Qualitätsmanagement hilft uns dabei, die von uns gewünschte Qualität aufrecht zu erhalten. Xvon Ärzten an Ärzte vermittelt Der 1. KVWL-Vorsitzende: „KPQM ist auf der Höhe der Zeit und bietet seinen Anwendern praxisnahe Hilfestellungen zur effektiven Umsetzung der neuen QualitätsmanagementRichtlinie. Wir sind mit unserem System schnell im Angebot von Antworten und Lösungen. Genau das, was unsere Mitglieder in ihrem Praxisalltag brauchen.“ vity Qualitätsmanagement muss helfen, Praxisabläufe und –prozesse zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Es muss für alle, die in einer Praxis arbeiten, nachvollziehbar und handelbar sein. Es muss für die Praxis und die in ihr betreuten Patienten Mehrwerte liefern. Mit diesen Zielen ist KPQM vor Jahren angetreten. Es hat sich weiterentwickelt. Es ist stets auf dem aktuellsten Stand. Es hilft und überfordert nicht. Das sind die Ziele, mit denen die Vertreterversammlung der KVWL vor Jahren KPQM aus der Taufe gehoben und jetzt dessen Weiterentwicklung vorangetrieben hat. 12/2016 Xvon Ärzten auditiert Von Ärzten für Ärzte! Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. KVWL-Vorsitzender 19 Arzneimittelvereinbarung 2017 Sie finden die hier beschriebene n Vereinbarung en in dieser Ausg abe in der Ru brik „Amtliche Be kanntmachung en“ ab Seite 42 Verordnungssicherheit und Spielraum gestärkt B 12/2016 ereits im vergangenen Jahr haben KVWL und Verbände der Krankenkassen einen entscheidenden Schritt in die Zukunft zur Steuerung der Arzneimittelverordnung getan. Zum einen wurde das bewährte Leitsubstanzkonzept fortgesetzt und zum anderen ist eine Ampelsystematik eingeführt worden. So können diejenigen Ärzte, die zwar das für die gesamte KVWL gültige Ziel nicht erreichen, jedoch einen höheren Leitsubstanzanteil als die Fachgruppe haben, ebenfalls eine Prüfentlastung erreichen. Dies ist besonders wichtig, da der Zielwert stets ein Orientierungswert ist. Dieser kann naturgemäß weder die praxisindividuelle Patientenstruktur in jedem Fall abbilden, noch kassenspezifische Vereinbarungen wie Rabatte etc. berücksichtigen. Daher wurde im Jahr 2016 das „Ampelsystem“ erprobt. Nun liegen erste Erfahrungen vor. 20 Die KVWL hat mit großem internen Aufwand eine neue Trendmeldung entwickelt, die ihren Mitgliedern eine übersichtlichere und einfache Orientierung über die praxisindividuelle Verordnungsstruktur ermöglicht. Diese Trendmeldung haben wir zunächst in kleineren Gruppen bzw. Regionen getestet. Seit Sommer 2016 sind nunmehr drei Trendmeldungen erfolgreich versendet worden. Gleichzeitig liegen erst seit wenigen Wochen aus den Verordnungsdaten des 3. Quartals 2016 erste Indikatoren vor, wie sich das neue Steuerungssystem auswirkt. Die ersten Daten sind positiv. Wir haben in Westfalen-Lippe beispielsweise im Bereich der Verordnung von Biosimilars die Empfehlungen sehr gut umgesetzt. Hier zeigt sich auch im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt eine sehr positive Entwicklung. Gleiches gilt auch für andere Bereiche wie z. B. die Verordnung preiswerter Alternativen im Bereich der NOAKs. Diese Ergebnisse sind ein erster Hinweis, dass das neu entwickelte Steuerungssystem funktioniert. Gleichzeitig ist aber der Zeitraum von nur einem Quartal aus Sicht der Vertragspartner noch zu kurz, um eine ausreichende Basis zu haben, das Steuerungs- und Prüfsystem komplett umzustellen. Daher haben sich die Vertragspartner entschlossen, die bisher erfolgreiche Erprobung des neuen Steuerungssystems zunächst für ein Jahr fortzusetzen. In der Zukunft soll der Arzt weder für die Morbidität seiner Patienten noch die zum großen Teil verhandelten Preise für neue Arzneimittel nach der frühen Nutzenbewertung oder für die über Rabattverträge geregelten Preise der verordneten Medikamente haften. Stattdessen ist er für eine rationale und günstige Struktur der Verordnung verantwortlich. Durch die anstehenden Gesetzesänderungen mit der Idee einer neuen Softwaresteuerung zur Verordnung von Arzneimitteln mit früher Nutzenbewertung sowie der möglichen Vertraulichkeit von Erstattungspreisen werden sich in den nächsten Monaten noch entscheidende grundsätzliche Weichenstellungen ergeben. Daher ist eine Fortsetzung der im Jahr 2016 eingeführten Steuerungssystematik sinnvoll. Die Verordnungsziele für 2017 stellen eine Fortentwicklung der bereits bekannten Ziele dar. Im Bereich der Antidiabetika wurden die Aspekte der frühen Nutzenbewertung von neueren Substanzen aufgenommen und daher dieser Bereich in eine qualitative Empfehlung umgewandelt. Relevante Anpassungen erfolgten im Bereich der Biosimilars, um die schon bestehenden Verordnungsquoten, die eine sehr positive Entwicklung genommen haben, zu reflektieren. Gleichzeitig sind auch die Verordnungsempfehlungen im Bereich der Lipidsenker und der Schmerztherapie justiert worden. Fortgesetzt wurde die Empfehlung, im Bereich der neuen Antikoagulantien hin zu preiswerten Alternativen zu steuern. Richtgrößen gelten auch im Jahr 2017 Im Rahmen der Fortsetzung der Erprobung der wirkstoffbezogenen Steuerung haben die Vertragspartner auch für 2017 altersgegliederte Richtgrößen vereinbart. Wie im vergangenen Jahr haben Ärzte die Möglichkeit, sich durch weitgehende Erreichung der Verordnungsziele in einer Richtgrößenprüfung zu entlasten. Auch weiterhin gibt es keine zusätzlichen oder neuen Prüfmaßnahmen bei der Nichterreichung von Verordnungszielen. Heilmittel 2017 Hier gelten die bisherigen Regeln praktisch fort. Die Richtgrößen sind um die Preisentwicklung angepasst worden. Anfang des Jahres treten neue Regelungen zu Ausnahmetatbeständen — wie dem sogenannten besonderen Verordnungsbedarf — in Kraft. Hierzu informieren wir Sie ausführlich in diesem Heft sowie in einer ExtraAusgabe von KVWL kompakt, die Ihnen im Januar 2017 zugesandt wird. Auch im Jahr 2017 ist es der KVWL nicht möglich, vorläufige Verordnungsdaten im Heilmittelbereich von den Krankenkassen zu erhalten, so dass wir hier für Sie keine zeitnahen Verordnungsinformationen bereitstellen können. Das Service-Center der Informationen aus einer Hand Service-Center 0231 / 94 32 10 00 Unsere Telefonservice-Zeiten: Die Service-Hotline der KVWL `jk Ihr direkter Draht zumontags allen Fragen rund um die vertragsärztliche und bis donnerstags 7.30 bis 17.30 Uhr freitags psychotherapeutische Tätigkeit.7.30 bis 15.00 Uhr Schnell, verlässlich, kompetent. aktuell Kurznachrichten aus Westfalen-Lippe ............................... Richtig kooperieren: Broschüre mit den wichtigsten Rechtsvorschriften Impressum Mit dem Anti-Korruptionsgesetz wurden Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Juni dieses Jahres als Straftatbestände im Strafgesetzbuch verankert. Bei Verstößen drohen RICHTIG Geldstrafen und mehrjähriKOOPERIEREN ger Freiheitsentzug. Damit sich Vertragsärzte kompakt und praxisnah über das neue Strafrecht informieren können, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Broschüre „Richtig kooperieren“ neu aufgelegt. Das Heft informiert auch über das Berufs- und Sozialrecht für Ärzte. Auf 24 Seiten wird anhand zahlreicher Beispiele veranschaulicht, was Ärzte bei der Kooperation mit Kollegen, Pharmafirmen oder Kliniken zu beachten haben. Dabei geht es um Themen wie Anwendungsbeobachtungen, Belegarztwesen, Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungen oder Zusammenarbeit in Teilberufsausübungsgemeinschaften. Die Broschüre „Richtig kooperieren“ ist in der Reihe „PraxisWissen“ erschienen. Exemplare können Ärzte per E-Mail bei der KBV bestellen unter der Adresse 12/2016 MIT PRAXISBEISPIELEN UND INFORMATIONEN ZUM ANTI-KORRUPTIONSGESETZ 22 [email protected]. Zudem steht das Heft im PDF-Format online in der KBVMediathek bereit und kann kostenlos heruntergeladen werden unter dem Link http://www.kbv.de/832587. Herausgeberin Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4—6 44141 Dortmund Tel. 0231 / 94 32 0 Redaktionsausschuss Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.) Dr. Gerhard Nordmann Dr. Thomas Kriedel Redaktion Kassenärztliche Vereinigung WestfalenLippe Geschäftsbereich Kommunikation Heike Achtermann Michael Hedergott (vity) Martin Steinberg (-ms) Vanessa Pudlo (VP) E-Mail: [email protected] Druck IVD GmbH & Co. KG Wilhelmstraße 240 49475 Ibbenbüren Titelbild: KVWL Dezember 2016 Dieser Ausgabe liegt die KVWL-Veranstaltungsbroschüre für das Halbjahr 1/2017 bei. Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL D ie KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen. Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden Städten und Gemeinden gestellt werden: Stadt oder Gemeinde Hausärzte Altena Hausärzte Borgholzhausen Hausärzte Brilon Hausärzte Espelkamp Hausärzte Halle Hausärzte Isselburg Hausärzte Kierspe Hausärzte Löhne Hausärzte Meinerzhagen Hausärzte Nachrodt-Wiblingwerde Hausärzte Neuenrade Hausärzte Oelde Hausärzte Olsberg Hausärzte Rahden Hausärzte Rheda-Wiedenbrück Hausärzte Rhede Hausärzte Werdohl Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14. Dezember 2013 (KVWL kompakt 1/2014) aufgeführt. 12/2016 Fachgruppe Der Vorstand der KVWL gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung. Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an: KVWL-Abteilung Praxisberatung Tel.: 0231 / 94 32 94 00 E-Mail: [email protected] 23 Amtliche Bekanntmachungen Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KVWL gemäß § 87b Abs. 3 Satz 3 SGB V Mit Inkrafttreten des VersorgungsstärͲ kungsgesetzeszum01.07.2015wurdendie Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichͲ tet,einmaljährlichInformationenüberdie Grundsätze und Versorgungsziele des HoͲ norarverteilungsmaßstabs(HVM)zuveröfͲ fentlichen (s. § 87b Abs. 3 Satz 3 SGB V). Diesem gesetzlichen Auftrag kommt die KVWL mit der vorliegenden VeröffentliͲ chungnach. 12/2016 I. 24 Grundsätze StabilitätundVerteilungsgerechtigkeit DieGrundlagefürdievertragsärztlicheAbͲ rechnung bildet der Einheitliche BewerͲ tungsmaßstab(EBM).DerHVMderKVWL verteiltdaszurVerfügungstehendeHonoͲ rar unter Berücksichtigung der im EBM festgelegtenVerhältnismäßigkeiten. EinwesentlichesElementdesHVMzurSiͲ cherung einer stabilen Honorarverteilung istdieEinrichtungfesterArztgruppentöpfe für die arztgruppenspezifischen LeistunͲ gen.DieBildungderArztgruppentöpfebaͲ siertaufeinemfestenBezugszeitraum,so dassfürjedeArztgruppedieStabilitätihres Vergütungsanteils gewährleistet wird. InͲ nerhalbderTöpfeerfolgtdieVerteilungim WesentlichenüberdaseinheitlicheInstruͲ mentderRegelleistungsvolumina(RLV)mit der Differenzierung über qualifikationsgeͲ bundene Zusatzvolumina (QZV). GemeinͲ sam bilden diese das praxisbezogene HoͲ norarvolumen,biszudessenHöhedieLeisͲ tungen zu den Preisen des EBM bezahlt werden.ÜberschreitendeLeistungenwerͲ denquotiertvergütet.DurchdieErmittlung desHonorarvolumensaufBasisderaktuelͲ len Quartalsdaten ist ein leistungsgerechͲ terBezugzumaktuellenAbrechnungsquarͲ talgewährleistet. ErgänzendzumHonorarvolumenbietetder HVMdieMöglichkeit,praxisspezifischeBeͲ sonderheitenübereineindividuelleAnpasͲ sungdesHonorarvolumensabzubilden. MitdendargestelltenMengensteuerungsͲ instrumenten erfüllt der HVM der KVWL dengesetzlichenGrundsatz,eineübermäͲ ßige Ausdehnung der Tätigkeit zu verhinͲ dern. Kalkulationssicherheit UmdenÄrzteneinhohesMaßanKalkulaͲ tionssicherheitfürihrzuerwartendesHoͲ norar zu geben, sieht der HVM die VeröfͲ fentlichungsogenannterOrientierungsfallͲ wertefürRLVundQZVjeweilsvorBeginn desAbrechnungsquartalsvor.Hierbeiwird garantiert, dass die endgültigen RLVͲFallͲ werte diese nicht um mehr als 5% unterͲ schreiten und die QZVͲFallwerte um nicht mehrals20%. Transparenz/Verständlichkeit DieWeiterentwicklungdesHVMerfolgtreͲ gelhaftunterEinbezugderentsprechenden Gremien der KVWL und ggf. auch der beͲ troffenen Berufsverbände. Neufassungen oder Änderungen des HVM werden nach der Beschlussfassung durch die VertreterͲ versammlungindemMagazinKVWLkomͲ paktundaufderHomepagederKVWLverͲ öffentlichtundmitentsprechendenErläuͲ terungen für alle Mitglieder verständlich erklärt. II. Versorgungsziele Sicherstellung DeraufBasisderdargestelltenGrundsätze entwickelte HVM hat das Ziel, die SicherͲ stellung einer ausreichenden, zweckmäßiͲ gen und wirtschaftlichen ambulanten meͲ dizinischen Versorgung der Patienten in WestfalenͲLippeͲunterBeachtungdergeͲ setzlichen und politischen RahmenbedinͲ gungenͲzugewährleisten. VersorgunginunterversorgtenGebieten ZurbesonderenFörderungundUnterstütͲ zung der Versorgung in unterversorgten Gebieten,siehtderHVMregelhaftdasAusͲ setzen der fallzahlbezogenen FallwertabͲ staffelung für das RLV der dort tätigen Ärztevor.ImEinzelfallsindhierauchweiͲ tere unterstützende Maßnahmen nach Prüfungmöglich. Förderung kooperativer VersorgungsforͲ men Kooperative Versorgungsformen wie BeͲ rufsausübungsgemeinschaften, MVZ, AnͲ stellung von Ärzten und Praxisnetze werͲ den durch im HVM verankerte Zuschläge zum RLV und weitere strukturfördernde Maßnahmengefördert. Berücksichtigung besonderer VersorͲ gungsbedarfe Zur Berücksichtigung besonderer VersorͲ gungsbedarfe,diesichinbesonderenLeisͲ tungsschwerpunkten, besonderer PatienͲ tenstruktur oder Patientenaufkommen eiͲ ner Praxis darstellen können, bietet der HVM Antragsmöglichkeiten für eine ErhöͲ hung des Honorarvolumens durch AnerͲ kennung von Praxisbesonderheiten sowie fürweitereindividuelleAnpassungen. Förderung besonderer SicherstellungsͲ maßnahmen – Strukturfonds nach § 105 Abs.1aSGBV UmbeiMaßnahmenzurSicherstellungder ambulanten medizinischen Versorgung in einzelnenBereichennochflexibleragieren zukönnen,siehtderHVMdieEinrichtung einesStrukturfondsnach§105Abs.1aSGB Vvor.HiermitwirddiegezielteFörderung besonderer Sicherstellungsmaßnahmen wieNeuniederlassungen,Zweigpraxen,ZuͲ schlägezurAusbildungetc.ermöglicht. 12/2016 Rechtssicherheit DerHVMderKVWLberücksichtigtdieKBVͲ Vorgaben zur Honorarverteilung nach § 87bAbs.4SGBVsowiedieweiterenreleͲ vanten gesetzlichen Grundlagen und höchstrichterlichenRechtsprechungen. 25 12/2016 Änderung des HVM zum 1. Juli 2016 26 DieVertreterversammlungderKVWLhatam3.Dezember2016einerückwirkendeÄnderung des HVM zum 1. Juli 2016 beschlossen. Dies war erforderlich, um die vom Bewertungsausschuss kurzfristig am 22. Juni 2016 beschlossenen EBMͲÄnderungen zum 3. Quartal 2016 abzubilden (s. auch KVWLkompakt Praxisintern 8/2016 S. 3 und 5). Die AnpassungendesHVMbeschränkensichaufzweiThemenfelder: 'ĞŶĞƚŝƐĐŚĞƐ>ĂďŽƌ͗ DieumfassendeÜberarbeitungundNeustrukturierungdesBereichesHumangenetikimEBM zum 3. Quartal 2016 wurde noch in einigen Punkten nachgebessert und damit erst vervollständigt.DieserforderteeineerneuteAnpassungdesHVM(s.ZiffernI.,III.undV.der HVMͲÄnderung). Der Honoraranteil für humangenetische Leistungen bleibt weiterhin unverändert. ĞůĞŐĂƚŝŽŶƐĨćŚŝŐĞ>ĞŝƐƚƵŶŐĞŶ'KWϯϴϭϬϬƵŶĚϯϴϭϬϱD Mit der Aufnahme des Kapitels 38 („delegationsfähige Leistungen“) in den EBM wurde die Förderung qualifizierter nichtärztlicher Praxisassistenten vom hausärztlichen auf den fachärztlichenBereichausgeweitet. Im ersten Abschnitt dieses neuen Kapitels (38.2 EBM) wurden die bisherigen KostenpauschalenfürdenBesucheinesPatientendurcheinenPraxismitarbeiter(GOP40240 und40260EBM)inhaltsgleichdurchdieneuenGOP38100und38105EBMersetzt.Diesesind etwashöherbewertetundwerdenebenfallsinnerhalbderMGVvergütet.ZurAbbildungim HVMwerdendieseLeistungenindieRegelungenfürdieKostenpauschalendesKapitels40 EBMaufgenommen(s.ZiffernII.,IV.undVI.derHVMͲÄnderung),sodasssieebenfallszu100% vergütetwerden. DerzweiteAbschnitt(38.3EBM)regeltdenBesucheinesPatientenimPflegeheimdurcheinen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten (GOP 38200 und 38205 EBM). Dieser wird außerhalbderMGVvergütet. bQGHUXQJGHV+RQRUDUYHUWHLOXQJVPDVWDEV GHU.DVVHQlU]WOLFKHQ9HUHLQLJXQJ:HVWIDOHQ/LSSH +90.9:/ JOWLJDE-XOL 'HU +RQRUDUYHUWHLOXQJVPDVWDE GHU .9:/ LQ GHU )DVVXQJ YRP VLHKH .9:/NRPSDNW 6 II JHlQGHUW DP V .9:/NRPSDNW 6 I V .:9/NRPSDNW 6 II V .:9/NRPSDNW 6 II XQG V .:9/NRPSDNW 6 II ZLUG PLW :LUNXQJ ]XP ZLH IROJW JHlQGHUW GLH bQGHUXQJHQ VLQG LQ )HWWGUXFNXQGNXUVLYZLHGHUJHJHEHQ , $EVFKQLWW,,=LIIHUÄ/HLVWXQJHQXQG.RVWHQGHU/DERUDWRULXPVPH GL]LQ³ZLUGZLHIROJWJHlQGHUW /HLVWXQJHQXQG.RVWHQGHU/DERUDWRULXPVPHGL]LQ (%0 'LH *HEKUHQRUGQXQJVSRVLWLRQHQ XQGZHUGHQ]XP3UHLVGHUUHJLRQDOHQ(X 12/2016 >«@ G 9HUJWXQJ GHU /DERUDWRULXPVXQWHUVXFKXQJHQ GHU $EVFKQLWWH XQG UR*HEKUHQRUGQXQJ YHUJWHW 'LH ZHLWHUHQ /DERUDWRULXPVXQWHUVXFKXQJHQ GHU $EVFKQLWWH XQG (%0 RKQH GLH *HEKUHQRUGQXQJVSRVLWLRQHQ ELV ELV ELV (%0ZHUGHQPLWGHQ3UHLVHQGHUUHJLRQDOHQ(XUR*HEKUHQRUGQXQJPXOWLSOL ]LHUW PLW GHU EXQGHVHLQKHLWOLFKHQ $EVWDIIHOXQJVTXRWH 4 JHPl GHU 9RUJDEH GHU.%9QDFKE$EV6*%97HLO(=LIIHUYJO$QODJHYHUJ WHW )U $EVFKQLWW LVW GLH 5HJHOXQJ IU /DERUJHPHLQVFKDIWHQ LQ =LIIHU 6DW]]XP$EVFKQLWW(%0]XEHUFNVLFKWLJHQ 27 H 9HUJWXQJ GHU VSH]LHOOHQ /DERUDWRULXPVXQWHUVXFKXQJHQ EHL Ä1LFKW /DERUlU]WHQ³ , )U9HUWUDJVlU]WHGLH]XU$EUHFKQXQJYRQ/DERUDWRULXPVXQWHUVXFKXQJHQEH UHFKWLJWVLQGXQGQLFKW)DFKlU]WHIU/DERUDWRULXPVPHGL]LQ0LNURELRORJLHXQG ,QIHNWLRQVHSLGHPLRORJLH 7UDQVIXVLRQVPHGL]LQ HUPlFKWLJWH )DFKZLVVHQVFKDIW OHU GHU 0HGL]LQ VLQG NXU] Ä1LFKW/DERUlU]WH³ VRZLH DXIJUXQG GHU $U]WJUXS SHQ]XJHK|ULJNHLWYRQQDFKIROJHQGHQ5HJHOXQJHQHUIDVVWZHUGHQXQWHUOLHJHQ GLH .RVWHQHUVWDWWXQJHQ IU VSH]LHOOH /DERUDWRULXPVXQWHUVXFKXQJHQ GHV $E VFKQLWWV (%0 RKQH GLH *HEKUHQRUGQXQJVSRVLWLRQHQ ELV ELV ELV (%0 HLQHU IDOO ZHUWEH]RJHQHQ %XGJHWLHUXQJ 'LH LQ GHQ %XGJHWV HQWKDOWHQHQ .RVWHQHUVWDW WXQJHQVLQGMH$U]WSUD[LVXQG$EUHFKQXQJVTXDUWDOQXUELV]XHLQHPEHJUHQ] WHQ*HVDPWKRQRUDUYROXPHQXQWHU%HUFNVLFKWLJXQJYRQG]XYHUJWHQ >«@ ,, $EVFKQLWW,,=LIIHUÄ%LOGXQJYRQ9RUZHJDE]JHQ]XU(UPLWWOXQJ GHVKDXVlU]WOLFKHQYHUVRUJXQJVEHUHLFKVVSH]LILVFKHQ9HUWHLOXQJV YROXPHQV999%³ZLUGZLHIROJWJHlQGHUW 12/2016 %LOGXQJ YRQ 9RUZHJDE]JHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHV KDXVlU]WOLFKHQ YHUVRU JXQJVEHUHLFKVVSH]LILVFKHQ9HUWHLOXQJVYROXPHQV999% =XU %LOGXQJ GHV KDXVlU]WOLFKHQ YHUVRUJXQJVEHUHLFKVVSH]LILVFKHQ 9HUWHLOXQJVYROX PHQV999%ZHUGHQDXVGHPKDXVlU]WOLFKHQ9HUJWXQJVYROXPHQQDFK=LIIHUJJI JHPLQGHUWXPGHQIUHLQHQ6WUXNWXUIRQGVQDFK$EVD6*%9HUIRUGHUOLFKHQ %HWUDJDOV9RUZHJDE]XJEHUFNVLFKWLJW 28 >«@ F 9HUJWXQJGHULQQHUKDOEGHUPRUELGLWlWVEHGLQJWHQ*HVDPWYHUJWXQJILQDQ]LHU WHQ.RVWHQSDXVFKDOHQGHV.DSLWHOV(%0VRZLHGHU/HLVWXQJHQQDFKGHQ *23XQG(%0 >«@ ,,, $EVFKQLWW,,=LIIHUÄ%LOGXQJYRQ9RUZHJDE]JHQ]XU(UPLWWOXQJ GHVDQJHSDVVWHQIDFKlU]WOLFKHQ9HUJWXQJVYROXPHQV³ZLUGZLHIROJW JHlQGHUW %LOGXQJ YRQ 9RUZHJDE]JHQ ]XU(UPLWWOXQJ GHVDQJHSDVVWHQIDFKlU]WOL FKHQ9HUJWXQJVYROXPHQV =XU %LOGXQJ GHV DQJHSDVVWHQ IDFKlU]WOLFKHQ 9HUJWXQJVYROXPHQV ZHUGHQ DXV GHQ ]XVDPPHQJHIDVVWHQ 9HUJWXQJVYROXPLQD GHV IDFKlU]WOLFKHQ *UXQGEHWUDJV GHV *UXQGEHWUDJVIUGLHÄ3)*³XQGGHV*UXQGEHWUDJVIUÄJHQHWLVFKHV/DERU³QDFK7HLO %GHU9RUJDEHGHU.%9JHPlE$EV6*%9YJO$QODJHMHZHLOVXQWHU %HUFNVLFKWLJXQJ GHV ]X HUZDUWHQGHQ 6DOGRV DXV GHP )UHPGNDVVHQ]DKOXQJVDXV JOHLFKDOV9RUZHJDE]XJEHUFNVLFKWLJW >«@ E 9HUJWXQJVYROXPHQQDFK7HLO%1UGHU9RUJDEHGHU.%9JHPlE $EV6*%9IUGLH/HLVWXQJHQGHVJHQHWLVFKHQ/DERUV*23 (%0XQG$EVFKQLWWHXQG(%0 >«@ ,9 $EVFKQLWW,,=LIIHUÄ%LOGXQJYRQ9RUZHJDE]JHQ]XU(UPLWWOXQJ 12/2016 GHVIDFKlU]WOLFKHQYHUVRUJXQJVEHUHLFKVVSH]LILVFKHQ9HUWHLOXQJVYR OXPHQV999%³ZLUGZLHIROJWJHlQGHUW %LOGXQJYRQ9RUZHJDE]JHQ]XU(UPLWWOXQJGHVIDFKlU]WOLFKHQYHUVRU JXQJVEHUHLFKVVSH]LILVFKHQ9HUWHLOXQJVYROXPHQV999% =XU %LOGXQJ GHV IDFKlU]WOLFKHQ YHUVRUJXQJVEHUHLFKVVSH]LILVFKHQ 9HUWHLOXQJVYROX PHQV999%ZHUGHQDXVGHPDQJHSDVVWHQIDFKlU]WOLFKHQ9HUJWXQJVYROXPHQQDFK =LIIHUDOV9RUZHJDE]XJEHUFNVLFKWLJW 29 >«@ E 9HUJWXQJGHULQQHUKDOEGHUPRUELGLWlWVEHGLQJWHQ*HVDPWYHUJWXQJILQDQ]LHU WHQ.RVWHQSDXVFKDOHQGHV.DSLWHOVVRZLHGHU/HLVWXQJHQQDFKGHQ*23 XQG(%0 >«@ 9 $EVFKQLWW,,=LIIHUÄ/HLVWXQJHQGHU+XPDQJHQHWLNJHQHWLVFKHV /DERUQDFKGHQ*23(%0XQG $EVFKQLWWHXQG(%0³ZLUGZLHIROJWJHlQGHUW /HLVWXQJHQ GHU +XPDQJHQHWLN QDFK GHQ *23 (%0 XQG$EVFKQLWWHXQG(%0 /HLVWXQJHQGHU+XPDQJHQHWLNQDFKGHQ*23 (%0XQG$EVFKQLWWHXQG (%0 ZHUGHQ DXV GHP 9HUJWXQJVYROXPHQ QDFK =LIIHU E YHUJWHW hEHU VWHLJWGDVDQJHIRUGHUWH/HLVWXQJVYROXPHQLQ(XURGDV]XU9HUIJXQJVWHKHQGH9HU JWXQJVYROXPHQZHUGHQGLH/HLVWXQJHQQDFK6DW]JOHLFKPlLJDQDOOH/HLVWXQJV HUEULQJHULQGHP9HUKlOWQLVYHUJWHWGDVVLFKDXVGHU*HJHQEHUVWHOOXQJGHV9HUJ WXQJVYROXPHQV]XP$QIRUGHUXQJVYROXPHQHUJLEW 12/2016 9, $EVFKQLWW,,=LIIHUÄ.RVWHQSDXVFKDOHQQDFK.DSLWHO(%0³ZLUG ZLHIROJWJHlQGHUW .RVWHQSDXVFKDOHQQDFK.DSLWHO(%0XQG*23XQG(%0 .RVWHQSDXVFKDOHQ QDFK .DSLWHO (%0 VRZLH GLH /HLVWXQJHQ QDFK GHQ *23 30 XQG(%0ZHUGHQMH9HUVRUJXQJVEHUHLFKQDFK=LIIHUFE]ZE PLWGHQ3UHLVHQGHUUHJLRQDOHQ(XUR*HEKUHQRUGQXQJYHUJWHW Diese Ausfertigung stimmt mit der Beschlussfassung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 03.12.2016 überein. Dortmund, den 03.12.2016 gez. Dr. Volker Schrage, Vorsitzender der Vertreterversammlung 31 12/2016 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der KVWL Anordnung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe hat das nach § 103 Abs. 1 und 2 SGB V und § 16b Ärzte-ZV in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL, Fassung vom 20.12.2012, zuletzt geändert am 16.06.2016, in Kraft getreten am 15.09.2016) vorgesehene Verfahren zur Feststellung der Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe durchgeführt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt gemäß § 103 Abs. 1 und 2 SGB V in Verbindung mit §§ 23, 24 BPL-RL fest, dass in folgenden Planungsbereichen Überversorgung eingetreten ist und Zulassungsbeschränkungen bestehen: Planungsbereich Chirurgen Minden-Lübbecke, Kreis 114,5 % Chirurgen Paderborn, Kreis 111,0 % Hautärzte Höxter, Kreis 115,7 % 12/2016 Arztgruppe Versorgungsgrad MB = Mittelbereich ROR = Raumordnungsregion Anträge auf Zulassung oder Anstellung für diese Planungsbereiche sind abzulehnen. Dortmund, den 28.11.2016 32 gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper Vorsitzender Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der KVWL Umwandlung von Jobsharing-Praxen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe hat das nach § 103 Abs. 1 und 2 SGB V, § 16b Ärzte-ZV in Verbindung mit der Bedarfsplanungsrichtlinie (BPL-RL, Fassung vom 20.12.2012, zuletzt geändert am 16.06.2016, in Kraft getreten am 15.09.2016) vorgesehene Verfahren zur Feststellung der Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe durchgeführt. I.) Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt fest, dass in folgen-den Planungsbereichen Überversorgung nicht mehr besteht und hebt die Zulassungsbeschränkungen auf. Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BPL-RL wird für diese Planungsbereiche die Auflage erteilt, dass Zulassungen nur in dem Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist: Versorgungsgrad Zulassungen / Anstellungen bis zur Überversorgung Arztgruppe Planungsbereich Hausärzte Arnsberg, MB 109,7 % 0,5 Hausärzte Dortmund, MB 109,1 % 2,5 Hausärzte Hamm, MB 108,6 % 1,5 Augenärzte Herford, Kreis 109,2 % 0,5 Augenärzte Paderborn, Kreis 109,5 % 0,5 Der Landesausschuss stellt fest, dass in nachstehend aufgeführtem Planungsbereich ein 20-prozentiger Anteil an Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nicht erreicht wird. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe versieht diese Feststellung gemäß § 25 Abs.3 S. 1 BPL-RL mit der Auflage, dass Zulassungen und Anstellungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis die Quotenregelung erfüllt ist. Arztgruppe Planungsbereich Zulassungen / Anstellungen bis zur Überversorgung Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten Münster, kreisfreie Stadt 0,5 II.) Ende von Beschränkungen der Zulassung und Leistungsbegrenzungen bei Jobsharing-Praxen Die Feststellung unter Punkt I bewirkt, dass für Ärzte und Psychotherapeuten, die gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V in beschränkter Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung zugelassen sind (Job-Sharing), die Beschränkung der Zulassung und die Leistungsbegrenzung für die Gemeinschaftspraxis im ausgewiesenen Umfang der möglichen Zulas- 12/2016 MB = Mittelbereich 33 sungen enden. Dabei gilt die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung (§ 101 Abs. 3 S. 2 SGB V, § 26 Abs. 2 und 5 BPL-RL). Bei angestellten Ärzten und Psychotherapeuten gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V endet die Beschränkung der Leistungsbegrenzung im ausgewiesenen Umfang und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der Anstellung, allerdings erst nach vorrangiger Berücksichtigung von Ärzten und Psychotherapeuten, deren Zulassungsbeschränkung und Leistungsbegrenzung aufgehoben wird (§ 26 Absatz 3 und 5 BPL-RL). Im Planungsbereich Arnsberg besteht in der Fachgruppe der Hausärzte eine Anstellung gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V, deren Leistungsbegrenzung im Umfang eines halben Versorgungsauftrages endet. Im Planungsbereich Dortmund bestehen in der Fachgruppe der Hausärzte fünf Anstellungen gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V, deren jeweilige Leistungsbegrenzungen im Umfang ihrer Anstellung enden. Im Planungsbereich Hamm bestehen in der Fachgruppe der Hausärzte zwei beschränkte Zulassungen zur gemeinsamen Berufsausübung (Job-Sharing) nach § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB V, deren Beschränkung der Zulassung und deren Leistungsbegrenzung enden. Im Planungsbereich Herford besteht in der Fachgruppe der Augenärzte eine beschränkte Zulassung nach § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V, deren Leistungsbeschränkung im Umfang eines halben Versorgungsauftrages endet. Im Planungsbereich Paderborn besteht in der Fachgruppe der Augenärzte eine Anstellung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, deren Leistungsbegrenzung im Umfang ihrer Anstellung endet. Im Planungsbereich Münster besteht in der Fachgruppe der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten eine beschränkte Zulassung nach § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V, deren Leistungsbeschränkung im Umfang eines halben Versorgungsauftrages endet. Mit dem Ende der Beschränkungen der Zulassungen und der Leistungsbegrenzungen werden die Ärzte und Psychotherapeuten auf die Ermittlung des Versorgungsgrades in den jeweiligen Planungsbereichen im ausgewiesenen Umfang angerechnet (§ 101 Abs. 3 S. 3 SGB V). III.) Anordnung von Zulassungsbeschränkungen 12/2016 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt nach Anwendung der in § 26 Abs. 2, 3 und 5 BPL-RL aufgestellten Grundsätze gemäß § 103 Abs. 1 und 2 SGB V in Verbindung mit §§ 23, 24 BPL-RL fest, dass in folgenden Planungsbereichen die Überversorgung nunmehr vorliegt und ordnet Zulassungsbeschränkungen an: 34 Arztgruppe Planungsbereich Versorgungsgrad Hausärzte Arnsberg, MB Hausärzte Dortmund, MB 110 % Hausärzte Hamm, MB 111 % Augenärzte Herford, Kreis 113,1 % Augenärzte Paderborn, Kreis 111,3 % Psychotherapeuten Münster, kreisfreie Stadt 110,8 % 207,5 % MB = Mittelbereich Anträge auf Zulassung oder Anstellung für diese Planungsbereiche sind abzulehnen. Dortmund, den 28.11.2016 gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper Vorsitzender Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der KVWL Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe hat nach § 16b Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Überversorgung in von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereichen entfallen sind und die Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 16b Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV aufzuheben sind. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt fest, dass in folgenden Planungsbereichen Überversorgung nicht mehr besteht. Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL, Fassung vom 20.12.2012, zuletzt geändert am 16.06.2016, in Kraft getreten am 15.09.2016) wird für diese Planungsbereiche die Auflage erteilt, dass Zulassungen nur in dem Umfang erfolgen dürfen, bis Überversorgung eingetreten ist. Versorgungsgrad Zulassungen / Anstellungen bis zur Überversorgung Arztgruppe Planungsbereich Hausärzte Dülmen, MB 107,8 % 1,0 Hausärzte Emsdetten, MB 109,6 % 0,5 Hausärzte Oer-Erkenschwick, MB 108,7 % 0,5 Hausärzte Warburg, MB 109,8 % 0,5 Hausärzte Wetter, MB 109,7 % 0,5 Augenärzte Hochsauerlandkreis 103,6 % 1,0 Augenärzte Lippe, Kreis 109,9 % 0,5 Augenärzte Olpe, Kreis 109,8 % 0,5 Frauenärzte Paderborn, Kreis 109,8 % 0,5 Hautärzte Paderborn, Kreis 108,3 % 0,5 Neurochirurgen Westfalen-Lippe 108,7 % 1,0 Berücksichtigungsfähig sind nur Zulassungs– oder Anstellungsanträge, die innerhalb einer Frist nach Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, beginnend am 22.12.2016 bis zum 05.02.2017, vollständig und fristgerecht eingegangen sind. 12/2016 MB = Mittelbereich Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien (§ 26 Abs. 4 Nr. 3 BPL-RL): › › › › › › berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 SGB V, bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit, Feststellungen nach § 35). Anträge sind an den zuständigen Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Robert-Schimrigk-Str.4-6, 44141 Dortmund) zu richten. Dortmund, den 28.11.2016 gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper Vorsitzender 35 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der KVWL Zulassungsmöglichkeiten 12/2016 I.) Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe hat nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL, Fassung vom 20.12.2012, zuletzt geändert am 16.06.2016, in Kraft getreten am 15.09.2016) für folgende nicht überversorgte Planungsbereiche die Auflage erteilt, dass Zulassungen nur in dem Umfang erfolgen dürfen, bis Überversorgung eingetreten ist. 36 Zulassungen / Anstellungen bis zur Überversorgung Arztgruppe Planungsbereich Hausärzte Ahaus, MB 1,5 Hausärzte Ahlen, MB 6,0 Hausärzte Altena, MB 5,0 Hausärzte Attendorn, MB 2,0 Hausärzte Bad Berleburg, MB 4,0 Hausärzte Bad Driburg, MB 1,0 Hausärzte Bad Oeynhausen, MB 5,5 Hausärzte Bad Salzuflen, MB 8,0 Hausärzte Barntrup, MB 2,0 Hausärzte Beckum, MB 2,0 Hausärzte Bergkamen, MB 4,5 Hausärzte Beverungen, MB 0,5 Hausärzte Bielefeld, MB 41,5 Hausärzte Blomberg, MB 3,0 Hausärzte Bocholt, MB 15,5 Hausärzte Borken, MB 1,0 Hausärzte Brilon, MB 8,0 Hausärzte Bünde, MB 4,5 Hausärzte Büren, MB 5,5 Hausärzte Datteln, MB 2,5 Hausärzte Delbrück, MB 3,0 Hausärzte Detmold, MB 1,0 Hausärzte Dorsten, MB 1,0 Hausärzte Dülmen, MB 1,0 Hausärzte Emsdetten, MB 0,5 Hausärzte Ennepetal, MB 5,0 Hausärzte Espelkamp, MB 7,5 Hausärzte Geseke, MB 2,5 Hausärzte Gronau, MB 6,5 Hausärzte Gütersloh, MB 26,0 Hausärzte Halle, MB 5,0 Haltern, MB 1,0 Hausärzte Hemer, MB 3,5 Hausärzte Herford, MB 18,0 Hausärzte Höxter, MB 2,0 Hausärzte Ibbenbüren, MB 7,5 Hausärzte Iserlohn, MB 2,0 Hausärzte Kreuztal, MB 6,5 Hausärzte Lage, MB 4,5 Hausärzte Lemgo, MB 9,5 Hausärzte Lengerich, MB 4,0 Hausärzte Lippstadt, MB 3,5 Hausärzte Löhne, MB 9,0 Hausärzte Lübbecke, MB 1,0 Hausärzte Lüdenscheid, MB 10,5 Hausärzte Lüdinghausen, MB 0,5 Hausärzte Marsberg, MB 0,5 Hausärzte Meinerzhagen/Kierspe, MB 7,5 Hausärzte Menden, MB 6,5 Hausärzte Meschede, MB 5,0 Hausärzte Neunkirchen, MB 3,5 Hausärzte Oelde, MB 4,5 Hausärzte Oer-Erkenschwick, MB 0,5 Hausärzte Olpe, MB 4,0 Hausärzte Paderborn, MB 5,5 Hausärzte Petershagen, MB 2,5 Hausärzte Porta Westfalica, MB 4,0 Hausärzte Rheda-Wiedenbrück, MB 12,5 Hausärzte Rheine, MB 7,0 Hausärzte Rietberg, MB 1,5 Hausärzte Schmallenberg, MB 3,0 Hausärzte Siegen, MB 5,5 Hausärzte Soest, MB 6,0 Hausärzte Steinheim, MB 2,0 Hausärzte Sundern, MB 4,0 Hausärzte Unna, MB 1,0 Hausärzte Vlotho, MB 3,0 Hausärzte Vreden, MB 1,0 Hausärzte Warburg, MB 0,5 Hausärzte Warendorf, MB 1,0 Hausärzte Warstein, MB 3,0 Hausärzte Werdohl, MB 3,5 Hausärzte Werl, MB 3,5 Hausärzte Wetter, MB 0,5 12/2016 Hausärzte 37 Hausärzte Winterberg, MB 0,5 Augenärzte Hochsauerlandkreis 1,0 Augenärzte Höxter, Kreis 1,5 Augenärzte Lippe, Kreis 0,5 Augenärzte Olpe, Kreis 0,5 Chirurgen Bottrop, kreisfreie Stadt 1,0 Frauenärzte Paderborn, Kreis 0,5 Frauenärzte Siegen-Wittgenstein, Kreis 1,0 Hautärzte Hochsauerlandkreis 0,5 Hautärzte Paderborn, Kreis 0,5 HNO-Ärzte Herford, Kreis 1,0 HNO-Ärzte Olpe, Kreis 1,0 HNO-Ärzte Kinder- und Jugendmediziner Kinder- und Jugendpsychiater Kinder- und Jugendpsychiater Kinder- und Jugendpsychiater Kinder- und Jugendpsychiater Kinder- und Jugendpsychiater Neurochirurgen Siegen-Wittgenstein, Kreis 1,5 Olpe, Kreis 0,5 Arnsberg, ROR 1,5 Bielefeld, ROR 4,5 Dortmund, ROR 0,5 Paderborn, ROR 2,0 Siegen, ROR 1,0 Westfalen-Lippe 1,0 Nuklearmedizin Westfalen-Lippe 1,0 Phys.- und Reha. Mediziner Westfalen-Lippe 3,5 MB = Mittelbereich ROR = Raumordnungsregion 12/2016 II.) Der Landesausschuss stellt fest, dass in nachstehend aufgeführten Planungsbereichen ein 25-prozentiger Anteil an ärztlichen Psychotherapeuten nicht erreicht wird. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe versieht diese Feststellung gemäß § 25 Abs.3 S. 1 BPL-RL mit der Auflage, dass Zulassungen und Anstellungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis die Quotenregelung erfüllt ist. 38 Zulassungen / Anstellungen bis zur Überversorgung Arztgruppe Planungsbereich Ärztliche Psychotherapeuten Gütersloh, Kreis 1,0 Ärztliche Psychotherapeuten Höxter, Kreis 1,5 Ärztliche Psychotherapeuten HSK Brilon, MB 1,0 Ärztliche Psychotherapeuten HSK Marsberg, MB 1,0 Ärztliche Psychotherapeuten HSK Meschede, MB 1,5 Ärztliche Psychotherapeuten HSK Sundern, MB 0,5 Ärztliche Psychotherapeuten HSK Winterberg, MB 1,5 Ärztliche Psychotherapeuten Olpe, Kreis 1,5 MB = Mittelbereich III.) Berücksichtigungsfähig unter I.) und II.) sind nur Zulassungs– oder Anstellungsanträge, die innerhalb einer Frist nach Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, beginnend am 22.12.2016 bis zum 05.02.2017, vollständig und fristgerecht eingegangen sind. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien (§ 26 Abs. 4 Nr. 3 BPL-RL): › › › › › › berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 SGB V, bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Ver-tragsarztsitzes, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrie-refreiheit, Feststellungen nach § 35). Anträge sind an den zuständigen Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Robert-Schimrigk-Str.4-6, 44141 Dortmund) zu richten. gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper Vorsitzender 12/2016 Dortmund, den 28.11.2016 39 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der KVWL Überschreitung des Versorgungsgrades um 40 Prozent Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt nach § 103 Abs. 1 S. 3 SGB V fest, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad in folgenden Planungsbereichen um 40 Prozent überschritten ist: Planungsbereich Hausärzte Herdecke, MB Schwerte, MB Augenärzte Münster, kreisfreie Stadt Chirurgen Bochum, kreisfreie Stadt Borken, Kreis Dortmund, kreisfreie Stadt Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt Hagen, kreisfreie Stadt Hamm, kreisfreie Stadt Höxter, Kreis Märkischer Kreis Münster, kreisfreie Stadt Soest, Kreis Warendorf, Kreis Frauenärzte Märkischer Kreis Hautärzte Dortmund, kreisfreie Stadt Hagen, kreisfreie Stadt Herne, kreisfreie Stadt Märkischer Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Münster, kreisfreie Stadt Recklinghausen, Kreis Steinfurt, Kreis HNO-Ärzte Herne, kreisfreie Stadt Kinder- und Jugendmediziner Bochum, kreisfreie Stadt Coesfeld, Kreis Gütersloh, Kreis Hamm, kreisfreie Stadt Herford, Kreis Herne, kreisfreie Stadt Märkischer Kreis Münster, kreisfreie Stadt Soest, Kreis Nervenärzte Bochum, kreisfreie Stadt Coesfeld, Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis Hagen, kreisfreie Stadt Herne, kreisfreie Stadt Soest, Kreis Unna, Kreis 12/2016 Arztgruppe 40 Psychotherapeuten Bielefeld, kreisfreie Stadt Bochum, kreisfreie Stadt Borken, Kreis Bottrop, kreisfreie Stadt Coesfeld, Kreis Dortmund, kreisfreie Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt Gütersloh, Kreis Hagen, kreisfreie Stadt Hamm, kreisfreie Stadt Herford, Kreis Herne, kreisfreie Stadt HSK Schmallenberg MB Lippe, Kreis Märkischer Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Münster, kreisfreie Stadt Recklinghausen, Kreis Soest, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Warendorf, Kreis Urologen Borken, Kreis Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt Hamm, kreisfreie Stadt Märkischer Kreis Münster, kreisfreie Stadt Olpe, Kreis Anästhesisten Bochum-Hagen, ROR Dortmund, ROR Münster, ROR Diagnostische Radiologen Bochum-Hagen, ROR Dortmund, ROR Siegen, ROR Fachärztliche Internisten Arnsberg, ROR Bielefeld, ROR Bochum-Hagen, ROR Dortmund, ROR Emscher-Lippe, ROR Münster, ROR Paderborn, ROR Siegen, ROR Kinder- und Jugendpsychiater Emscher-Lippe, ROR Münster, ROR Strahlentherapeuten Westfalen-Lippe 12/2016 Orthopäden Bochum, kreisfreie Stadt Bottrop, kreisfreie Stadt Coesfeld, Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis Hagen, kreisfreie Stadt Minden-Lübbecke, Kreis Warendorf, Kreis 41 MB = Mittelbereich ROR = Raumordnungsregion Dortmund, den 28.11.2016 gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper Vorsitzender Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017 für Westfalen-Lippe zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der AOK NORDWEST (AOK NW) - handelnd als Landesverband dem BKK-Landesverband NORDWEST (BKK LV NW) der IKK classic (IKK) - handelnd als Landesverband - der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - handelnd als Landesverband (SVLFG) der Knappschaft (Kn) 12/2016 sowie den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK) BARMER GEK DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse-KKH Handelskrankenkasse (hkk) HEK - Hanseatische Krankenkasse 42 gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen - nachfolgend Verbände der Krankenkassen genannt - Präambel Die Vertragspartner schließen auf der Grundlage der Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2017 für die Inhalte der Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V diese Arzneimittelvereinbarung. §1 Gegenstand, Zielsetzung (1) Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten nach § 31 SGB V veranlassten Leistungen sowie Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele für die Arzneimittelversorgung (Anlage) der Versicherten. Ferner vereinbaren sie auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen (z. B. Information und Beratung) sowie Sofortmaßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Ausgabenvolumens innerhalb des laufenden Kalenderjahres. (2) Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine qualitätsorientierte Arzneimittelversorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern. Dazu dient auch die Vereinbarung von Wirtschaftlichkeitszielen nach § 3. §2 Ausgabenvolumen 2016 (2) Die mit dieser Vereinbarung getroffenen Bewertungen beruhen auf den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Rahmendaten für die Arzneimittelversorgung auf Basis der GAmSI-Daten. Die Vertragspartner verständigen sich darauf, die sich aus den Verhandlungen für die Rahmenvorgaben 2017 ergebenden Abweichungen von den für das Jahr 2016 zugrunde gelegten Annahmen bei der Anschlussvereinbarung zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt auch, falls das Arzneimittelvolumen belastende Regelungen/Vereinbarungen in Westfalen-Lippe zu anderen Entwicklungen führen als im Bundesgebiet. 12/2016 (1) Die Vertragspartner vereinbaren unter Berücksichtigung der angepassten Änderungsfaktoren der Rahmenvorgaben vom 30.09.2016 ein Ausgabenvolumen in Höhe von 3.268.527.362 (gerundet) EUR und ein Sonderausgabenvolumen für die ab dem 01.01.2014 neu zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung der chronischen Hepatitis C. Protokollnotiz ... 43 §3 Wirtschaftlichkeitsziele (1) Zur Erreichung einer bedarfsgerechten, qualifizierten und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung im Jahr 2017 sollen die Vertragsärzte im Sinne der Zielsetzung nach § 1 Abs. 2 grundsätzlich - Arzneimittel vorrangig nur unter ihrer Wirkstoffbezeichnung verordnen, soweit eine Leitsubstanz benannt ist, diese verordnen, aut idem zulassen, ausgenommen in medizinisch begründeten Sonderfällen (Unterstützung von Rabattverträgen), preisgünstige Generika bevorzugen, vorrangige Verordnungen von preisgünstigen Biosimilars, von der Verordnung von Analog-Präparaten und kontrovers diskutierten Arzneimittelgruppen weitestgehend absehen, zur Realisierung wirkstoffgruppenbezogener Wirtschaftlichkeitsziele nach der Anlage beitragen, jeweils nur die Menge verordnen, die im Einzelfall zur Erreichung der Therapieziele notwendig ist, inadäquate Arzneimittelverordnungen vermeiden und OTC-Verordnungen (grünes Rezept) ausstellen, soweit medizinisch ausreichend (vgl. Arzneimittel-Richtlinien). Ferner ist sicherzustellen, dass von der Versorgung ausgeschlossene Arzneimittel nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. 12/2016 (2) 44 Die Vertragspartner vereinbaren für das Jahr 2017 fachgruppenspezifische Zielwerte unter Berücksichtigung eines grünen, gelben und roten Bereichs. Ist ein Vertragsarzt nach Berücksichtigung der Praxisbesonderheiten nach § 106 Abs. 5a Satz 3 SGB V auffällig, erübrigt sich in aller Regel eine Richtgrößenprüfung, wenn der Vertragsarzt in den für seine Fachgruppe in Anlage 2 definierten Zielen, in welchen er in relevanter Häufigkeit verordnet hat, mindestens die notwendige Anzahl an Zielen gemäß der unten aufgeführten Tabelle erreicht. Ein Ziel ist erreicht, wenn der individuelle Verordnungsanteil außerhalb des roten Bereichs liegt. Anzahl Ziele1 notwendige Anzahl der zu erreichenden Ziele die eine Prüfentlastung bewirkt 1 1 2 2 3 2 4 3 5 4 6 4 ... Die Zielwertbereiche sind folgendermaßen definiert: 1. „grüner Bereich“: Der in Anlage 1 aufgeführte Zielwert wird mindestens erreicht. 2. „roter Bereich“: Der mediane Verordnungsanteil derjenigen Vertragsärzte, die den Zielwert nicht mindestens erreicht haben, wird nicht erreicht. 3. „gelber Bereich“: Alle übrigen Vertragsärzte, deren Verordnungsanteil weder im grünen, noch im roten Bereich liegen. Der „gelbe Bereich“ soll den Vertragsarzt bereits dazu veranlassen, sein Verordnungsverhalten zu reflektieren. §4 Gemeinsame Arbeitsgruppe (1) Zur Analyse und strukturierten Bewertung von Arzneimitteldaten und zur Unterstützung der Vertragsärzte bei der Umsetzung dieser Vereinbarung einschließlich der Ziele nach § 1 Abs. 2 bilden die Vertragspartner eine gemeinsame, paritätisch besetzte Arbeitsgruppe. Ein von den Verbänden der Krankenkassen benannter Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe und ein von der KVWL benannter Vertreter nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgruppe beratend teil. Die Vertragspartner können die Arbeitsgruppe gemeinsam um Beantwortung gezielter Fragestellungen bitten. (2) Für die gemeinsame Analyse wird der Arbeitsgruppe insbesondere folgendes Datenmaterial zur Verfügung gestellt: - ABDA-Monatsdaten, die jeweils aktuellen GAmSI-Auswertungen, GKV-Arzneimittelindex, Auswertungen auf Basis des pharmPRO®-Datenpools. ... 12/2016 Die Vertragspartner werden darüber hinaus verfügbare Analysen und Verordnungsprofile vorlegen. 45 (3) Aus den Analyse-Ergebnissen erarbeitet die Arbeitsgruppe Maßnahmen zur Zielerreichung nach § 5 für die Ärzteschaft in Westfalen-Lippe bzw. für bestimmte Arztgruppen zu Wirkstoffgruppen, Krankheitsbildern bzw. Indikationsbereichen, Praxisschwerpunkten und dgl. Sie soll auch vergleichende Übersichten über preisgünstige verordnungsfähige Arzneimittel, einschließlich der jeweiligen Preise sowie von Hinweisen zu Indikation und therapeutischem Nutzen entwickeln und aktualisieren, sofern nicht bereits von der Bundesebene erarbeitet. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sind zu berücksichtigen. Es sollen auch einzelnen Ärzten individuelle Handlungsempfehlungen aufgrund einer Analyse ihrer Verordnungsstruktur gegeben werden. Solche Empfehlungen sind insbesondere dann abzugeben, wenn die Informationen nach Satz 1 bis 3 bei betroffenen Ärzten trotz vorhandener Potenziale nicht zu Einsparungen geführt haben. Der einzelne Arzt soll verbrauchs- und indikationsgerechte Mengen verordnen. (4) Die Arbeitsgruppe tritt in der Regel monatlich einmal zusammen. Die Maßnahmen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden nach § 5 Abs. 4 umgesetzt, sofern ihnen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht widersprochen wird. Eine Rückmeldung über etwaige Einwände oder Ablehnungen hat unverzüglich an die Arbeitsgruppe zu erfolgen. §5 Maßnahmen zur Zielerreichung Zur Unterstützung der Zielerreichung sind vielfältige Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehören u. a. die Information und Beratung einzelner oder Gruppen von Vertragsärzten und gezielte Hinweise. Die Vertragspartner sollen sich auf ergänzende Schwerpunktmaßnahmen, z. B. im Bereich der Blutzucker-Teststreifen und des Sprechstundenbedarfs, verständigen. (2) Als Informationen - auch in elektronischer Form - kommen u. a. folgende in Betracht: 12/2016 (1) (3) 46 - allgemeine Informationen für eine rationale Pharmakotherapie in wesentlichen Indikationsbereichen unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin, - arztbezogene Informationen und Empfehlungen, insbesondere zu den für 2017 vereinbarten wirkstoffgruppenbezogenen Wirtschaftlichkeitszielen nach § 3, - gezielte Hinweise zur Indikation und zu therapeutischem Nutzen sowie Preisvergleiche für ausgewählte, umsatzrelevante Arzneimittel (§§ 73 Abs. 8, 305 a SGB V). Als Instrumente der Beratung kommen insbesondere folgende in Betracht: - Beratung von Gruppen von Vertragsärzten, ggf. einer Fachgruppe oder einer Region, Beratung von Qualitätszirkeln, Intensivierung der Einzelberatung auf der Basis pharmPRO. Nach Abstimmung mit der KVWL können sich die von den Verbänden der Krankenkassen benannten Apotheker bzw. Pharmakoberater an den Beratungen von Gruppen und Qualitätszirkeln beteiligen. Die Vertragspartner setzen die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen beschleunigt um. Die KVWL stellt insbesondere sicher, dass die Vertragsärzte noch in 2015 über die Inhalte dieser Vereinbarung informiert sowie die in der Arbeitsgruppe nach § 4 abgestimmten Informationen zur Verordnungsweise an die Vertragsärzte in Westfalen-Lippe in geeigneter Weise (z. B. zielgruppenspezifische Rundschreiben, Unterrichtung von Qualitätszirkeln, schriftliche Einzel- und Gruppenberatung, gezielte Hinweise) zeitnah weitergegeben werden. Auf die Erreichung der Ziele mit den größten Einsparpotenzialen ist vorrangig hinzuwirken. Die Vertragspartner informieren die Ärzte gemeinsam auf der Grundlage des § 73 Abs. 8 SGB V über die in den Arzneimittelgruppen nach der Anlage angebotenen verordnungsfähigen Arzneimittel einschließlich ihrer Kosten. Die Information soll bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden. Die Therapiefreiheit des einzelnen Arztes und die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106,106b SGB V bleiben unberührt. Eine Verordnung notwendiger, wirtschaftlicher Arzneimittel, für die die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht, auf Privatrezept ist unzulässig. (5) Sofern Vertragsärzte arztbezogene Informationen und Empfehlungen nach Absatz 2 aus dem laufenden Jahr oder aus Vorjahren nachhaltig nicht beachten und ihre Verordnungsweise nicht optimieren, können sie von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe nach § 4 gezielt darauf hingewiesen und beraten werden. (6) Die Verbände der Krankenkassen werden ihre Mitarbeiter und die Versicherten in geeigneter Weise (z. B. Mitgliederzeitschriften, Veröffentlichungen, gemeinsame schriftliche Informationen für Arztpraxen) über die Vereinbarungsinhalte sowie einen wirtschaftlichen Umgang mit Arzneimitteln informieren und beraten. Die Vertragspartner stimmen sich über die Grundzüge dieser Informationen ab. Die Verbände der Krankenkassen werden darüber hinaus veranlassen, dass die Krankenkassen die Versicherten entsprechend informieren. Die Verbände der Krankenkassen informieren die KVWL umfassend über die getroffenen Maßnahmen. (7) Die Vertragspartner verständigen sich darauf, Maßnahmen zu fördern, die den Vertragsarzt hinsichtlich der Erreichung der Ziele der Arzneimittelvereinbarung und der Vermeidung nachträglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen unterstützen. Hierzu werden die Vertragspartner kurzfristig die technischen und rechtlichen Möglichkeiten prüfen und inhaltliche Festlegungen abstimmen. Hierzu zählt beispielsweise die datentechnische Unterstützung der Praxissoftware. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der Erfolg eines solchen Wegs zur Förderung einer rationalen Verordnungsweise bei Wahrung der individuellen Therapiefreiheit des Arztes ein von allen Beteiligten getragenes einvernehmliches Handeln voraussetzt. 12/2016 (4) §6 Ergebnismessung (1) (2) Wesentliche vorläufige Ergebnisse zur Anlage dieser Vereinbarung werden von der KVWL – sofern die Datenlage dies erlaubt – monatlich aufbereitet und den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt. Die Bewertung der Erreichung der jeweiligen wirkstoffgruppenbezogenen Wirtschaftlichkeitsziele nach der Anlage ist einvernehmlich bis zum 30.11.2018 vorzunehmen. Dabei sind exogene Einflüsse zu berücksichtigen. Abweichungen zu den einzelnen Zielen lösen für das Jahr 2017 keine Ausgleichszahlungen aus. ... 47 (3) Die Vertragspartner stellen nach Ablauf des Vereinbarungszeitraumes gemeinsam fest, ob das vereinbarte Ausgabenvolumen nach § 2 eingehalten wurde. Stellen sie eine Überschreitung des vereinbarten Ausgabenvolumens nach § 2 fest, sind die Ursachen nach § 84 Abs. 3 S. 2 SGB V zu ermitteln. Dabei ist die tatsächliche Entwicklung der Anpassungsfaktoren nach § 84 Abs. 2 SGB V, insbesondere auf den Faktor Preisentwicklung (vgl. Ziffer 2 der Anlage 2 der Rahmenvorgabe für 2017 vom 30.09.16) anhand valider Abrechnungsdaten der Apothekenrechenzentren sowie der GAmSi-Daten zu berücksichtigen und gemeinsam zu klären, in welchem Umfang die Überschreitung von der KVWL nicht zu vertreten ist. Die auf diese Weise um exogene Einflüsse bereinigte Überschreitung wird dokumentiert und nach Absatz 4 ausgeglichen. Protokollnotiz (4) Im Falle eines Überschreitungsbetrages nach Absatz 3 werden die Krankenkassen unabhängig von der Erreichung der wirkstoffgruppenbezogenen Wirtschaftlichkeitsziele - entsprechend ihrer Belastung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Grundsätze bis zu einer Höhe von 15,5 Mio. EUR entlastet. Soweit der Arzneimittelverbrauch je 1.000 Versicherte auf der Basis der DDD-Werte (GAmSi) in WestfalenLippe um mindestens 1,5 v. H. unter dem bundesdurchschnittlichen Wert (GKV-West) liegt, entfällt die Rückzahlung nach Satz 1. Im Verordnungszeitraum 2017 vereinnahmte rechtskräftige Regresse sind nachträglich zugunsten der KVWL vom Überschreitungsbetrag nach Satz 1 abzusetzen. Sofern die Summe aus den Zahlbeträgen nach Absatz 3 größer als 15,5 Mio. EUR ist, wird der Differenzbetrag dem Ausgleich nach Satz 1 zugerechnet. §7 Laufzeit, Anschlussvereinbarung (1) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2017 in Kraft; sie gilt bis zum 31.12.2017. (2) Die Vertragspartner werden spätestens Mitte Oktober 2017 in die Verhandlungen über eine Anschlussvereinbarung eintreten. 12/2016 Bochum, Dortmund, Essen, Münster, Düsseldorf, Dresden, den ……………. Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe AOK NORDW EST ...................................................... Dr. Dryden 1. Vorsitzender des Vorstandes .......................................... Ackermann Vorstandsvorsitzender 48 ... BKK-Landesverband NORDWEST .......................................... Heinser Geschäftsbereichsleitung IKK classic ........................................... Averbeck Geschäftsbereichsleiter Vertragspartner Westfalen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ......................................... Krenz Knappschaft 12/2016 ........................................ am Orde Geschäftsführerin Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ......................................... Ruiss Der Leiter der vdek-Landesvertretung NRW 49 ... Protokollnotiz § 2 Abs. (1): Gemäß § 1 Satz 2 der Vereinbarung nach § 106b Abs. 3 Satz 3 SGB V i.V.m. § 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel 2017 gilt Folgendes: In Anlehnung an die Rahmenvorgaben Arzneimittel vom 30.09.2016 werden die nach dem 01.01.2014 zur Hepatitis-C-Behandlung neu zugelassenen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Sofosbuvir, Simeprevir, Daclatasvir und weiteren Wirkstoffen sowie die Arzneimittelkosten im Zusammenhang mit der intravitrealen Medikamenteneingabe mit z.B. Lucentis, Eylea, Macugen und Ozurdex nicht in die Richtgrößenberechnung einfließen. Protokollnotiz zu § 6 Abs. (3): Im Rahmen der Ergebnismessung werden gegenüber der KVWL ausschließlich Steigerungsvolumina von zugelassenen Vertragsärzten berücksichtigt. Protokollnotiz zur Ergebnismessung 2015: 12/2016 Nach Auswertung der Verordnungsergebnisse und der Zielerreichung für das Jahr 2015 stellen die Vertragspartner gemeinsam fest, dass für dieses Jahr gegenseitige Zahlungsansprüche nicht bestehen. 50 Anlage 1 zur Arzneimittelvereinbarung 2017 Wirtschaftlichkeitsziel nach §3 Zielvereinbarung 2017 Wirkstoffklassen - Liste A (quantitative Ziele) Wirkstoffgruppen Leitsubstanz/Empfehlung VO-Anteil % < 4% < 6% (zugel. Kardiologen) 1 Statine und ezetimibhaltige Arzneimittel Ezetimibhaltige Lipidsenker als Mittel der Reserve 2 ACE-Hemmer und Sartane inkl. Kombinationen Kombinationen mit Calciumantagonisten als Mittel der Reserve < 3,5% 3 Neue orale Antikoagulantien (NOAK) Preisgünstige NOAK wie z.B. Apixaban, Edoxaban > 75% 4 Blutzuckerteststreifen Preisgünstige Teststreifen; Durchschnittspreis max. 0,49€ pro Teststreifen; möglichst Quartalsbedarf auf einem Rezept verordnen 5 BtM-rezeptpflichtige Analgetika* Nicht generikafähige Originalpräparate inklusive Kombinationen (Vermeidung von z.B. Targin®, Palexia®) als Mittel der Reserve < 6% 6 Erythropoetine EPO Biosimilars gemäß Definition der Bundesrahmenvorgabe > 65% 7 Gonadotropin-Releasing-Hormon Analoga Preisgünstige Leuprorelinpräparate von Generikaherstellern 8 Therapie der MS mit Interferonen, Glatiramer, Teriflunomid, Dimethylfumarat Interferon-Beta 1a (auch pegyliert) als Mittel der Reserve < 25% 9 Bisphosphonate und Denosumab (Osteoporose) Alendronsäure/ Risedronsäure (generisch) > 67% 10 TNF-alpha-Inhibitoren Preisgünstige oder biosimilar verfügbare TNF-alphaInhibitoren wie z.B. Etanercept, Infliximab, Golimumab, Certolizumab 11 Infliximab Infliximab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen > 75% 12 Etanercept Etanercept-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen > 55% 13 Somatropin Somatropin-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz bei Neueinstellungen > 30 % > 30% (Kostenanteil) > 65% (zugel. Gastroenterologen) > 80% (zugel. Rheumatologen) *einschließlich Kombinationen von Oxycodon/ Naloxon und Tapentadol ausgenommen Levomethadon sowie alle Ampullen 14 Medikamente im Alter Absenkung des Anteils älterer Patienten, die dauerhaft mindestens 6 Wirkstoffe und davon mindestens 1 inadäquates Arzneimittel (z.B. Priscus) erhalten. 15 Antibiotika/ Fluorochinolone Absenkung der Verordnungsmenge (DDD) je 1000 Versicherte unter anderem zur MRSA-Vorbeugung: - zurückhaltende Verordnung von Antibiotika - Reduzierung der Reserveantibiotika (z.B.Gyrasehemmer) 16 Biosimilars Vorrangige Verordnung von preisgünstigen Biosimilars (z.B. Somatropin, EPO, Filgrastim, TNF-alphaInhibitoren) 17 Aut-idem-Austausch grundsätzlich zulassen Aut-idem Ausschluss nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen 18 Wirkstoffe, die die frühe Nutzenbewertung durchlaufen haben Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung beachten 19 Protonenpumpeninhibitoren (PPI) PPI nur indikationsgerecht und gemäß AM-RL einsetzen 20 Hormonelle Kontrazeptiva Vorrangige Verordnung von risikoärmeren Kontrazeptiva 21 Verbandmittel Die Preisinformation zu Verbandmitteln beachten 22 Antidiabetika außer Insulin Evidenzbasierter Einsatz generisch verfügbarer Wirkstoffe und Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung beachten 23 Orale Antikoagulantien (OAK) Gut auf Vitamin-K-Antagonisten (VKA) eingestellte und einstellbare Patienten vorrangig mit VKA wie z.B. Phenprocoumon behandeln 24 TTS-Opioide Transdermale therapeutische Systeme (TTS) in der Gruppe der BtM-rezeptpflichtigen Analgetika als Mittel der Reserve 12/2016 Zielvereinbarung 2017 Wirkstoffklassen - Liste B (qualitative Ziele) 51 Anlage 2 zur Arzneimittelvereinbarung 2017 Prüfentlastende Zuordnungen Berechnungsgrundlage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 ACE-Hemmer und Sartane inkl. Kombinationen Neue orale Antikoagulantien (NOAK) Blutzuckerteststreifen BtM-rezeptpfl. Analgetika Erythropoetine Gonadotropin-ReleasingHormon Analoga Therapie der MS mit Interferonen, Glatiramer, Teriflunomid, Dimethylfumarat Bisphosphonate und Denosumab (Osteoporose) TNF-alpha-Inhibitoren Infliximab Etanercept Somatropin Biosimilarquoten Statine und ezetimibhaltige Arzneimittel Leitsubstanzquoten Kosten je DDD DDD Kosten DDD DDD DDD DDD DDD DDD DDD >20 AMP** >20 AMP** > 10 AMP** >10 AMP** >10 AMP** > 10 AMP** > 10 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP** DDD DDD DDD x x x Fachgruppen zugel. Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten x x zugel./erm. Anästhesisten x zugel./erm. Anästhesisten mit Schmerztherapie x x zugel. Gastroenterologen x x zugel. Hautärzte zugel. Kardiologen x x x x zugel./erm. Kinder- und Jugendärzte x zugel. Nephrologen x x x x zugel. Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie x zugel. Neurochirurgen x zugel. Neurologen x zugel. Orthopäden x x zugel. Reha-Ärzte x x zugel. Rheumatologen zugel. übrige fachärztliche Internisten zugel. Urologen x x x x x x x x x 12/2016 ** Bei der Betrachtung der individuellen Zielerreichung werden nur die Zielvereinbarungen berücksichtigt, in denen der Vertragsarzt im Betrachtungszeitraum die betreffenden Arzneimittel in relevanter Häufigkeit verordnet hat. Von einer relevanten Häufigkeit wird ausgegangen, wenn die ausgewiesene Anzahl Arzneimittelpatienten (AMP) behandelt wird. 52 Heilmittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017 für Westfalen-Lippe zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der AOK NORDWEST (AOK NW) - handelnd als Landesverband dem BKK Landesverband NORDWEST (BKK LV NW) der IKK classic (IKK) - handelnd als Landesverband - der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - handelnd als Landesverband (SVLFG) sowie den Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse KKH Handeslskrankenkasse (hkk) HEK - Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen 12/2016 der Knappschaft (Kn) 53 Präambel Die Vertragspartner schließen auf der Grundlage der Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 i. V .m. Abs. 8 SGB V für das Jahr 2017 nach § 84 Abs. 1 SGB V diese Heilmittelvereinbarung. Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Versorgung sicherzustellen. §1 Gegenstand, Zielsetzung Die Vertragspartner vereinbaren jahresbezogen ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten nach § 32 SGB V veranlassten Heilmittel sowie auf die Einhaltung dieses Volumens ausgerichtete Maßnahmen (z. B. Information und Beratung). §2 Ausgabenvolumen 2017 (1) Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabenvolumen für die von den der KVWL angehörenden Vertragsärzte insgesamt nach § 32 SGB V veranlassten Ausgaben für Heilmittel in Höhe von 449.300.000 EUR für das Jahr 2017. (2) Die Vertragspartner haben sich bei der Festlegung an den Rahmenvorgaben vom 30.09.2016 orientiert. (3) Die mit dieser Vereinbarung getroffenen Bewertungen beruhen auf den zu diesem 12/2016 Zeitpunkt verfügbaren Rahmendaten für die Heilmittelversorgung. Die Vertragspartner verständigen sich darauf, Abweichungen gegenüber den für das Jahr 2017 zu Grunde gelegten Annahmen in den Verhandlungen des Folgejahres nach den Erkenntnissen aus dem GKV-HIS (Heilmittel-Informationssystem) zu berücksichtigen. ... 54 §3 Frühinformationen nach § 84 Abs. 5 SGB V (1) Die Spitzenverbände der Krankenkassen stellen der KVWL für die Ausgabensteuerung Auswertungen aus dem GKV-HIS (Heilmittelinformationssystem) als Frühinformation nach § 84 Abs. 5 SGB V quartalsweise zur Verfügung. (2) Werden der KVWL Informationen zur Ausgabensteuerung nicht rechtzeitig übermittelt, haben die Vertragspartner das Ausgabenvolumen 2017 neu zu verhandeln. §4 Gemeinsame Arbeitsgruppe (1) Zur Analyse und strukturierten Bewertung von Heilmitteldaten und des Verordnungsgeschehens im Bereich der KVWL bilden die Vertragspartner eine gemeinsame, paritätisch besetzte Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe strebt einvernehmliche Entscheidungen an. Ein von den Verbänden der Krankenkassen benannter Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe und ein von der KVWL benannter Sachverständiger sowie Mitarbeiter der Prüfungsstelle sind berechtigt, an den Sitzungen der Arbeitsgruppe ohne eigenes Stimmrecht beratend teilzunehmen. (2) Für die gemeinsame Analyse werden die Vertragspartner der Arbeitsgruppe geeignetes Datenmaterial und verfügbare Analysen vorlegen. Sie streben an, die vorhandene (3) Aus den Analyse-Ergebnissen erarbeitet die Arbeitsgruppe unter Berücksichtigung der möglichen Maßnahmen nach § 5 konkrete Informationen und Handlungsemp- 12/2016 Datenbasis zeitnah zu verbessern. fehlungen für bestimmte Arztgruppen und ggf. Heilmittelerbringer zu bestimmten Heilmitteln oder Heilmittelgruppen, Krankheitsbilder bzw. Indikationsbereichen, Praxisschwerpunkten und dgl.. Sie soll, soweit sinnvoll, auch vergleichende Übersichten über verordnungsfähige Heilmittel, einschließlich der jeweiligen Preise und ggf. von Hinweisen zur Indikation erstellen, sofern nicht bereits von der Bundesebene erarbeitet. Beschlüsse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sind zu berücksichtigen. ... 55 (4) Die Arbeitsgruppe tritt ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung dieser Vereinbarung bei Bedarf zusammen. Die KVWL leitet die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umgehend an die Vertragspartner weiter. Die Maßnahmen werden nach § 5 Abs. 4 umgesetzt, sofern ihnen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht widersprochen wird. §5 Maßnahmen zur Einhaltung des Ausgabenvolumens (1) Zur Einhaltung des Ausgabenvolumens sind vielfältige Maßnahmen durchzuführen. Diese betreffen die Information und Beratung einzelner oder Gruppen von Vertragsärzten, gezielte Hinweise sowie Sofortmaßnahmen. (2) Als Informationen kommen u. a. folgende in Betracht: - Listen der meist verordneten Heilmittel, ggf. fachgruppenbezogen - Präzisierung der Indikationen im Hinblick auf die Änderungen der HeilmittelRichtlinie (3) - gezielte Hinweise zur Verordnung von Heilmitteln (§§ 73 Abs. 8, 305 a SGB V) - gezielte Hinweise bei Abweichungen von der Heilmittel-Richtlinie. Als Maßnahmen der Beratung kommen insbesondere folgende in Betracht: - Beratung von Gruppen von Vertragsärzten, ggf. einer Fachgruppe oder einer 12/2016 Region (4) - Beratung von Qualitätszirkeln - Beratung einzelner Vertragsärzte. Die Vertragspartner setzen die zur Einhaltung des Ausgabenvolumens erforderlichen Maßnahmen zeitnah um. ... 56 (5) Die KVWL stellt insbesondere sicher, dass die in der Arbeitsgruppe nach § 4 abgestimmten Informationen zur Verordnungsweise an die Vertragsärzte in WestfalenLippe in geeigneter Weise (z. B. zielgruppenspezifische Rundschreiben, Unterrichtung von Qualitätszirkeln, schriftliche Einzel- und Gruppenberatung, gezielte Hinweise) zeitnah weitergegeben werden. Die Therapiefreiheit des einzelnen Arztes und die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106, 106b SGB V bleiben unberührt. Eine Verordnung notwendiger, wirtschaftlicher Heilmittel auf Privatrezept ist unzulässig. (6) Sofern sich abzeichnet, dass die Ausgabenentwicklung eine Überschreitung des Ausgabenvolumens nach § 2 erwarten lässt, sind Sofortmaßnahmen einzuleiten. (7) Die Verbände der Krankenkassen werden die Versicherten in geeigneter Weise (z. B. Mitgliederzeitschriften, Veröffentlichungen, gemeinsame Aushänge in Arztpraxen) über die Vereinbarungsinhalte sowie einen wirtschaftlichen Umgang mit Heilmitteln informieren und beraten. Die Vertragspartner stimmen sich über die Grundzüge dieser Informationen ab. Die Verbände der Krankenkassen werden darüber hinaus veranlassen, dass die Krankenkassen die Versicherten entsprechend informieren. §6 Ergebnismessung (1) Vorläufige Ergebnisse werden von der Arbeitsgruppe nach § 4 möglichst monatlich, mindestens quartalsweise im Hinblick auf das Ausgabenvolumen nach § 2 aufbereitet. Sofern sich abzeichnet, dass die Ausgabenentwicklung eine Überschreitung (2) Wird das Ausgabenvolumen nach § 2 überschritten, ist diese Überschreitung Gegen- 12/2016 dieses Volumens erwarten lässt, sind Sofortmaßnahmen nach § 5 Abs. 5 einzuleiten. stand der Gesamtverträge. Die Vertragsparteien werden die Ursachen der Überschreitung analysieren und auf der Grundlage gesicherter Daten bewerten und ggf. weitere Konsequenzen hinsichtlich des vereinbarten Ausgabenvolumens ziehen. (3) Wird das Ausgabenvolumen nach § 2 unterschritten, werden die Gründe der Unterschreitung mit Bezug auf § 84 Abs. 3 S. 3 SGB V von der Arbeitsgruppe nach § 4 analysiert. ... 57 §7 Laufzeit, Anschlussvereinbarung (1) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2017. (2) Die Vertragspartner werden spätestens Mitte Oktober 2017 in die Verhandlungen über eine Anschlussvereinbarung eintreten. Bochum, Dortmund, Essen, Münster, Düsseldorf, Dresden, den Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe AOK NORDW EST .................................................. .... Dr. Wolfgang-Axel Dryden 1. Vorsitzender des Vorstandes .......................................... Tom Ackermann Vorstandsvorsitzender BKK-Landesverband NORDWEST .......................................... Ralf Heinser Geschäftsbereichsleitung 12/2016 IKK classic 58 ........................................... Dirk Averbeck Geschäftsbereichsleiter Vertragspartner Westfalen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ......................................... Frank Krenz ... Knappschaft ........................................ Bettina am Orde Direktorin Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ......................................... Dirk Ruiss Der Leiter der vdek-Landesvertretung NRW Protokollnotiz Eine überdurchschnittliche Verordnung von Heilmitteln, für die die Krankenkasse eine generelle Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt erklärt hat, kann einen Mehraufwand begründen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein Vertragsarzt mit seinen Heilmittelverordnungen insgesamt in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einbezogen werden kann. Protokollnotiz 1 zu § 2 Bei noch nicht realisierten unterjährigen Erhöhungen bei den Heilmittelpreisen, verständi- gabenvolumens nach § 2 Abs. 1 als auch der Richtgrößen. Protokollnotiz 2 zu § 2 12/2016 gen sich die Vertragspartner über die rückwirkende Anpassung sowohl des Heilmittelaus- Sofern zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer im Jahr 2017 Modelvorhaben zur Blankoverordnung für Westfalen-Lippe umgesetzt werden, werden sich die Vertragspartner über die Auswirkungen der Modelvorhaben auf den Inhalt dieser Vereinbarung abstimmen. 59 Protokollnotiz zu § 4 Die Arbeitsgruppe nach § 4 wird das Verordnungsgeschehen bei Heilmitteln insbesondere zu den Maßnahmen der Podologischen Therapie analysieren. Vereinbarung nach § 106b Abs. 3 Satz 3 SGB V i.V.m. § 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel und Heilmittel 2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der AOK NORDWEST (AOK NW) - handelnd als Landesverband dem BKK-Landesverband NORDWEST (BKK LV NW) der IKK classic (IKK) - handelnd als Landesverband - 12/2016 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - handelnd als Landesverband (SVLFG) der Knappschaft (Kn) sowie den Ersatzkassen 60 Techniker Krankenkasse (TK) BARMER GEK DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse-KKH HEK - Hanseatische Krankenkasse Handelskrankenkasse (hkk) gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen §1 Richtgrößen Arznei- und Heilmittel 2017 (in Euro) (1) Die Vertragspartner vereinbaren für das Jahr 2017 die folgenden Richtgrößen für die aufgeführten Arztgruppen unter Beachtung der festgesetzten Ausgabenobergrenze. In Anlehnung an die Rahmenvorgaben Arzneimittel vom30.09.2016 sind die nach dem 01.01.2014 zur Hepatitis-C-Behandlung neu zugelassenen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Sofosbuvir, Simeprevir, Daclatasvir und weiteren Wirkstoffen sowie die Arzneimittelkosten im Zusammenhang mit der intravitrealen Medikamenteneingabe mit z.B. Lucentis, Eylea, Macugen und Ozurdex nicht in die Richtgrößenberechnung eingeflossen. Die Richtgrößen gelten für ambulante Behandlungsfälle im jeweiligen Abrechnungsquartal gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BMV-Ä, ausgenommen Notfälle im organisierten Notfalldienst (Muster 19 a der Vordruckvereinbarung) und Überweisungsfälle zur Durchführung ausschließlich von Probenuntersuchungen oder zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen und Behandlungsfälle (vgl. Honorarbescheid - unter Ziffer 1.2), in denen ausschließlich Kostenerstattungen des Kapitels 40 EBM abgerechnet werden. 12/2016 ... 61 Arzneimittel-Richtgrößen 2017 Fachgruppe (nur zugelassene Ärzte) zugel. Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten zugel. Anästhesisten zugel. Anästhesisten mit Schmerztherapie zugel. Augenärzte zugel. Chirurgen zugel. Frauenärzte zugel. Gastroenterologen zugel. Hautärzte zugel. HNO-Ärzte zugel. Kardiologen zugel. Kinder- und Jugendärzte zugel. Kinder- und Jugendpsychiater zugel. Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie zugel. Neurologen zugel. Onkologen 12/2016 zugel. Orthopäden zugel. Pneumologen zugel. Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie zugel. Rheumatologen zugel. übrige fachärztliche Internisten zugel. Urologen 62 19,38 € Altergsgruppen 16-49 Jahre 50-64 Jahre 65 Jahre und älter 35,26 € 85,32 € 152,82 € 0,28 € 2,24 € 13,72 € 97,14 € 22,73 € 157,70 € 14,37 € 166,09 € 1,95 € 2,52 € 13,30 € 49,92 € 21,34 € 10,48 € 9,34 € 29,86 € 32,09 € 7,41 € 6,67 € 10,88 € 342,80 € 38,27 € 16,43 € 9,72 € 76,38 € 38,56 € 13,23 € 8,64 € 19,17 € 155,06 € 41,85 € 8,77 € 14,15 € 76,38 € 38,56 € 18,92 € 10,72 € 23,02 € 80,39 € 27,77 € 3,83 € 15,19 € 76,38 € 38,56 € 27,86 € 218,28 € 156,07 € 102,72 € 50,18 € 1.893,13 € 506,67 € 1.680,71 € 275,36 € 2.116,21 € 0,71 € 76,59 € 38,99 € 6,56 € 83,75 € 92,60 € 9,99 € 95,79 € 84,39 € 128,72 € 1.929,54 € 14,54 € 110,56 € 85,13 € 107,29 € 43,84 € 524,43 € 109,34 € 481,47 € 126,23 € 279,54 € 143,02 € 18,63 € 16,96 € 35,78 € 91,21 € bis 15 Jahre Heilmittel-Richtgrößen 2017 Fachgruppe (nur zugelassene Ärzte) Altergsgruppen 16-49 Jahre 50-64 Jahre 65 Jahre und älter 8,11 € 3,95 € 7,51 € 14,01 € bis 15 Jahre Allgemeinmediziner, praktische Ärzte, haus. Internisten Chirurgen HNO-Ärzte Kinder- und Jugendärzte Kinder- und Jugendpsychiater Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie Neurologen Orthopäden Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie Reha-Ärzte 3,31 € 26,60 € 17,76 € 40,88 € 6,10 € 7,88 € 2,60 € 13,60 € 3,80 € 9,94 € 12,53 € 3,86 € 14,73 € 13,09 € 3,95 € 22,34 € 2,82 € 14,25 € 9,85 € 15,09 € 18,34 € 7,58 € 22,06 € 20,81 € 7,92 € 22,49 € 21,92 € 14,59 € 38,63 € 55,03 € 68,78 € 83,76 € §2 Veränderungen Die Richtgrößen sind bei erheblichen Veränderungen in der Entwicklung der Behandlungsund Verordnungsstrukturen anzupassen. Den Arzt begünstigende Veränderungen der Richtgröße werden bei einer Richtgrößenprüfung zu seinen Gunsten berücksichtigt. §3 Wirtschaftlichkeitsprüfung (1) In die Richtgrößenprüfung werden nicht mehr als 5 v. H. der Ärzte einer Fachgruppe je Verordnungsbereich einbezogen. Das Gleiche gilt, wenn anstelle der Richtgrößen- (2) Soweit für Fachgruppen keine Richtgrößen vereinbart worden sind, erfolgt die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Grundlage des Fachgruppendurchschnitts mit den für 12/2016 prüfung eine Prüfung nach Durchschnittswerten durchgeführt wird. eine Richtgrößenprüfung geltenden gesetzlichen Vorgaben. ... 63 §4 In-Kraft-Treten/Laufzeit Diese Vereinbarung gilt vom 01.01.2017 an für das Kalenderjahr 2017. Sie gilt über den 31.12.2017 hinaus fort, sofern nicht rechtzeitig vor Beginn des Jahres 2018 eine neue Vereinbarung geschlossen wird. Bochum, Dortmund, Essen, Münster, Düsseldorf, Dresden, den 15.11.16 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe AOK NORDW EST ...................................................... Dr. Dryden 1. Vorsitzender des Vorstandes .......................................... Ackermann Vorstandsvorsitzender BKK-Landesverband NORDWEST .......................................... Heinser Geschäftsbereichsleitung 12/2016 IKK classic ........................................... Dirk Averbeck Geschäftsbereichsleiter Vertragspartner Westfalen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 64 ......................................... Krenz ... Knappschaft ........................................ am Orde Geschäftsführerin Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) 12/2016 ......................................... Ruiss Der Leiter der vdek-Landesvertretung NRW 65 Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß § 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV Westfalen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Ausschreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der 20.01.2017 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschreiben können Sie von unserer Homepage (www.kvwl.de, in den Rubriken Mitglieder, Sicherstellung sowie Niederlassung/Bedarfsplanung) herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxisinhaber weiter. Dezember 2016 Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den Praxen machen können. Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Anstellung) handelt es sich um Eigenangaben des verbleibenden Praxispartners, um deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht ausgeschlossen. Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öffentlich ausgehängt. Ende der Bewerberfrist: 20.01.2017 Hausärztliche Versorgung (Mittelbereiche = MB) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: Regierungsbezirk Arnsberg 12/2016 Bereich Arnsberg I 66 a5865 Hausarztpraxis im MB Arnsberg nach Vereinbarung a5896 Hausarztpraxis im MB Arnsberg nach Vereinbarung a4418 Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a4455 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a5503 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a5726 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5866 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a5888 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5889 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5935 Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a6002 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a5647 Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a5816 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung Hausärztliche Versorgung (Mittelbereiche = MB) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: a5867 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung a5868 Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6004 Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 4/17 a6077 Hausarztpraxis im MB Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6005 Hausarztpraxis im MB Hamm 1/17 a5367 Hausarztpraxis im MB Kamen nach Vereinbarung a4203 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung a5555 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung a5815 Hausarztpraxis im MB Lünen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partnach Vereinbarung ner für Gemeinschaftspraxis) a5901 Hausarztpraxis im MB Lünen 1/17 a5687 Hausarztpraxis im MB Schwerte (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b5586 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b6036 Hausarztpraxis im MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b6045 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5271 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b5399 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b5530 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b5706 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5661 Hausarztpraxis im MB Herne nach Vereinbarung b6102 Hausarztpraxis im MB Herne (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung GP geplant - auch Anstellung möglich) sofort a3236 Hausarztpraxis im MB Witten sofort b4274 Hausarztpraxis im MB Witten nach Vereinbarung b5785 Hausarztpraxis im MB Witten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung Regierungsbezirk Detmold d5382 Hausarztpraxis im MB Horn-Bad Meinberg (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer sofort Partner für Gemeinschaftspraxis) d5222 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung d5928 Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort d6072 Hausarztpraxis im MB Minden (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort d6073 Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort d6109 Hausarztpraxis im MB Minden sofort 12/2016 Bereich Arnsberg II 67 Regierungsbezirk Münster m5620 Hausarztpraxis im MB Castrop-Rauxel (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m5518 Hausarztpraxis im MB Coesfeld nach Vereinbarung Hausärztliche Versorgung (Mittelbereiche = MB) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: m5526 Hausarztpraxis im MB Coesfeld nach Vereinbarung m4550 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung m4657 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m5857 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung m5973 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung m6043 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort m6112 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für KV-übergreifende Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung m5742 Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m5880 Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m5852 Hausarztpraxis im MB Marl (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort m4941 Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m5519 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung m6095 Hausarztpraxis im MB Münster 2/17 m6117 Hausarztpraxis im MB Ochtrup sofort m5356 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen nach Vereinbarung m5850 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort m6042 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung m6113 Hausarztpraxis im MB Stadtlohn nach Vereinbarung Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: Regierungsbezirk Arnsberg 12/2016 Bereich Arnsberg I 68 a5732 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a5329 Augenarztpraxis im Kreis Soest nach Vereinbarung a6008 Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/18 a6009 Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/18 a6011 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund 2/17 a6012 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Hochsauerlandkreis (auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 1/17 a5657 Chirurgische Praxis im Kreis Unna nach Vereinbarung a5656 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) 2/17 a5931 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5872 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5462 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung a5776 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6107 Frauenarztpraxis im Kreis Unna 3/17 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: a5167 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6081 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) 2/17 a5734 Hautarztpraxis im Kreis Unna (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a5297 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a5819 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5891 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung a4095 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5754 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassunnach Vereinbarung gen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a5755 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassunnach Vereinbarung gen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a5939 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6015 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a5508 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung a5415 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a5411 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna nach Vereinbarung a5328 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung a6018 Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a6108 Urologische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort b5945 Augenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b5905 Chirurgische Praxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b6103 Chirurgische Praxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/17 b5056 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b6047 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum sofort b3813 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis sofort b5790 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich- neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort b6048 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen nach Vereinbarung b5948 Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b6104 Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis nach Vereinbarung b5723 HNO-Arztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b5206 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen nach Vereinbarung b6049 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a3237 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung 12/2016 Bereich Arnsberg II 69 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: b5557 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5792 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis nach Vereinbarung b5793 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b5398 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b5457 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort b6022 Nervenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung b5941 Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b6105 Orthopädische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung b6106 Urologische Praxis im Ennepe-Ruhr-Kreis 2/17 b5943 Urologische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung 12/2016 Regierungsbezirk Detmold 70 d5914 Augenarztpraxis im Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5997 Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke sofort d5686 Augenarztpraxis im Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5536 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d4757 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld nach Vereinbarung d5312 Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d4913 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung d5346 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung d5759 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung d5993 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/18 d5994 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/18 d5886 HNO-Arztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für überörtliche Gemeinsofort schaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) d5998 Hautarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d4903 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung d5599 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5605 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5834 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung d5884 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d6110 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort d5238 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: d5680 Nervenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung d4887 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung d5725 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d5919 Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Bielefeld nach Vereinbarung d6074 Orthopädische Praxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung d6111 Orthopädische Praxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Anstellung möglich) 2/17 d5920 Urologische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung m5972 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort m5844 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m5976 Chirurgische Praxis im Kreis Coesfeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort m5640 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m5287 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung m5575 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für MVZ) nach Vereinbarung m5983 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bottrop 2/17 m5607 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung m4889 Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m6116 Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen sofort m5710 Frauenarztpraxis im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung m5960 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf 2/17 m5961 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf 2/17 m4489 Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt sofort m6040 Hautarztpraxis im Kreis Warendorf 2/18 m6098 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen mögnach Vereinbarung lich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) m4714 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt nach Vereinbarung m5812 Orthopädische Praxis im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) sofort m6094 Orthopädische Praxis im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch 2/17 Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) m6097 Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 2/17 m6115 Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) 2/17 12/2016 Regierungsbezirk Münster 71 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: m6099 Orthopädische Praxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) sofort Psychotherapeutensitze * Regierungsbezirk Arnsberg 12/2016 Bereich Arnsberg I a/p1150 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Vernach Vereinbarung sorgungsauftrag) a/p1162 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versofort sorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) a/p1161 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort a/p1163 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 4/17 a/p1087 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1103 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1105 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p963 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort a/p831 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im MB Meschede (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) a/p933 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a/p797 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a/p973 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1139 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1149 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Schmallenberg (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) sofort a/p1104 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Winterberg (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung Bereich Arnsberg II 72 b/p1045 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p941 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p1048 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p877 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b/p945 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p1027 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: b/p1092 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p1135 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b/p1164 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort b/p968 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b/p1025 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort b/p1044 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung d/p1141 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d/p1012 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1051 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1072 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Gütersloh (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1159 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Gütersloh (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort d/p1166 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Gütersloh nach Vereinbarung d/p1167 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Gütersloh (hälftiger Versornach Vereinbarung gungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich) d/p1056 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (APT, TP und VT) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1057 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1156 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort d/p1157 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1168 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag) 3/17 d/p955 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1031 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d/p1074 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d/p1096 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d/p985 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort d/p1110 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1032 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort 12/2016 Regierungsbezirk Detmold 73 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: d/p1142 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort d/p1158 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort d/p1165 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Minden-Lübbecke 4/17 (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 12/2016 Regierungsbezirk Münster 74 m/p1062 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) m/p1081 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1172 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1152 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1042 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) sofort m/p907 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) m/p909 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) m/p996 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag) m/p1145 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag) m/p1169 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag) m/p1171 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag) m/p1174 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1170 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1173 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1093 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen (lokaler Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p928 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1126 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen 1/18 m/p1119 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag) 2/17 m/p857 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versornach Vereinbarung gungsauftrag) m/p931 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauftrag) * In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisinhabers (VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie; APT= analytische Psychotherapie) angegeben. Bei einem eventuell stattfindenden Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang angebotene Therapieform. nach Vereinbarung 3/17 nach Vereinbarung Spezialisierte fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: Anästhesiologie m5975 Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - nach Vereinbarung m6114 Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Borken) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis nach Vereinbarung Innere Medizin - fachärztlich a4084 Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie in der ROR Dortmund (krfr. Stadt Dortmund) - neuer Partner für fachübergreifende Gemeinschaftspraxis - nach Vereinbarung m5743 Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie, in der ROR Emscher-Lippe (krfr. Stadt Gelsenkirchen) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - nach Vereinbarung Kinder- und Jugendpsychiatrie m5849 Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklingnach Vereinbarung hausen) 12/2016 Ihre Ansprechpartner: Team Praxisberatung Tel.: 0231 / 94 32 94 00 Fax: 0231 / 9 43 28 30 31 E-Mail: [email protected] 75 Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ABRECHNUNG 02 Tuberkulose als Indikation der ASV VERORDNUNG 03 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 05 Heilmittel: Neues ab dem 1. Januar 2017 06 Änderungen im Sprechstundenbedarfs(SSB) Sachverzeichnis ab 1. Januar 2017 06 Kortisonhaltige Nasensprays auch rezeptfrei verfügbar Ausgabe 12 | 2016 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN 07 Workshop- und Seminarangebote der KVWL Consult GmbH 09 Fortbildungsangebote der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL ABRECHNUNG Tuberkulose als Indikation der ASV Beitragsreihe zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Zum 1. April 2014 wurde die Tuberkulose als erste Erkrankung, die Ärzte in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung therapieren können, aufgenommen. Sie gilt weltweit als zweithäufigste Infektionskrankheit nach HIV/Aids. In Deutschland tritt die Erkrankung selten auf. Laut dem Robert KochInstitut wurden 2014 bundesweit 4.488 Fälle registriert. Anspruch haben alle Patienten und Patientinnen mit Tuberkulose oder atypischer Mykobakteriose. Dazu gehören grundsätzlich alle Fälle von Tuberkulose (ICD-10-GM: A15.- bis A19.- und A31.-) sowie (Kontakt-) Personen, die gegebenenfalls eine Chemoprophylaxe/Chemoprävention benötigen und ebenfalls in der ASV behandelt werden können. Um am Behandlungsprogramm dieses Krankheitsbildes teilnehmen zu können, müssen Ärzte beim erweiterten Landesausschuss eine ASV-Berechtigung beantragen. ASV-berechtigte Ärzte für Tuberkulose können alle Leistungen durchführen, die zur Diagnostik, Therapie und Beratung nötig sind. Dazu zählt auch die Behandlung von unerwünschten Therapiefolgen, Komplikationen und Nebenwirkungen. Auch die Abklärung einer Verdachtsdiagnose kann im Rahmen der ASV erfolgen. Nicht im Therapieumfang inbegriffen sind Begleiterkrankungen wie die Methadon-Substitution bei Opiatabhängigkeit oder von Behandlungsspätfolgen. Der konkrete Behandlungsumfang ist in der Anlage 2a der ASV-Richtlinie dargestellt. Wie bei allen Krankheitsbildern in der ASV ist die Behandlung in drei Versorgungsebenen gegliedert. Für die Teilnahme an der ASV gilt es ein Kernteam, bestehend aus einer Teamleitung (Ebene 1) und Team- 02 | 12.2016 mitgliedern (Ebene 2) zu bilden. Für die Infektionserkrankung gibt es zwei Varianten der Team-Zusammensetzung. Die Richtlinie zur ASV finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses www.g-ba.de unter dem Stichwort „Richtlinien“. Kernteam Variante 1: • Ebene 1: Pneumologe • Ebene 2: Internist mit Zusatzweiterbildung Infektiologie oder Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie bei Patienten/innen unter 18 Jahren einen Kinder- und Jugendmediziner Außerdem steht Ihnen unser ASV-Serviceteam gerne bei Fragen rund um die ASV zur Verfügung, Tel.: 0231 / 9432 37 44 oder -11 30. Kernteam Variante 2: • Ebene 1: Internist mit Zusatzweiterbildung Infektiologie • Ebene 2: Pneumologe sowie bei Patienten/innen unter 18 Jahren einen Kinder- und Jugendmediziner Darüber hinaus ist es möglich, auf der dritten Versorgungsebene – sofern notwendig – einen Gastroenterologen, Augenarzt, Hals-Nasen-OhrenArzt, Urologen, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologen, Pathologen, Laboratoriumsmediziner und Radiologen hinzuzuziehen. Auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses befindet sich eine anwenderfreundliche Übersicht (Appendix) aller Leistungen, die Ärzte mit einer ASV-Berechtigung bei der Behandlung von Tuberkulose und atypischer Mykobakteriose in der ASV abrechnen können. Sie lässt sich nach fachgruppenspezifischem Behandlungsumfang filtern und kann im Excel-Format unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.institut-ba.de/service/asvabrechnung.html AKTUELLER HINWEIS Hinweise zur Abrechnung von ASV-Leistungen Bitte achten Sie bei der Erstellung Ihrer ASV-Abrechnung zwingend auf die korrekte ICD-Codierung und die Angabe der Überweisungsdiagnose. • Der Zuweiser ist verpflichtet, die Diagnose, die zu der Überweisung führt, anzugeben. • Der ausführende Leistungserbringer ist verpflichtet, diese Überweisungsdiagnose in sein Praxisverwaltungssystem zu übernehmen (Feldkennung 4207). Im Falle einer Überweisung muss die Überweisungsdiagnose gem. ICD-GM-10 eingetragen werden, z. B. C18.8G. VERORDNUNG Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüsse, mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail, finden Sie jeweils auf den Internetseiten des G-BA (www.g-ba.de). Zudem weisen wir jeweils darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS) hierzu noch ausführlichere Informationen gegeben haben. Stand: 17. November 2016 (Redaktionsschluss) Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Weitere Informationen ERGEBNIS Arzneimittel-Richtlinie Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung. Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung nach § 35 SGB V Vom Gemeinsamen Bundesausschuss werden Gruppen mit denselben Wirkstoffen (1. Stufe), Gruppen mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen (2. Stufe) sowie Gruppen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen (3. Stufe) gebildet. Anschließend setzt der GKV-Spitzenverband einen Festbetrag (FB) fest. Nach Inkrafttreten dürfen die Krankenkassen nur mehr diesen Festbetrag übernehmen. Senken Hersteller den Preis nicht auf Festbetragsniveau ab, muss der Patient die Differenz zum Festbetrag zusätzlich zu seiner allgemeinen Patientenzuzahlung tragen. Als Arzt müssen Sie Ihren Patienten schon bei der Verordnung hierüber, d. h. über die Zuzahlung an sich, aber nicht über die genaue Höhe informieren. Capecitabin 29.04.2016 Für den onkologisch eingesetzten Wirkstoff Capecitabin (Kolonkarzinom, Kolorektalkarzinom, Magenkarzinom, Mammakarzinom) wurde zum 01.01.2017 ein Festbetrag, für 120 Tabletten à 500mg, in Höhe von 151,51 € festgesetzt. Die Preise liegen zurzeit zwischen 139,98 € — 436,42 € (November 2016), hier könnten evtl. erhebliche Mehrkosten für Ihre Patienten entstehen. Kombinationen von Estrogenen und Gestagenen in der Hormonersatztherapie 02.06.2016 Es wurde ein Festbetrag für die Kombinationen von Estrogenen und Gestagenen in der Hormonersatztherapie festgesetzt. Die betroffenen Kombinationen sind Estradiol: + Dienogest, + Drospirenon, + Dydrogesteron, + Levonogesterel, + Medroxyprogesteronacetat, + Medrogeston und + Medroxyprogesteronacetat. Der Festbetrag gilt ab dem 01.01.2017, z. B. in einer Höhe von 37,08 € für 84 Tabletten. Zurzeit (Stand: November 2016) gibt es Präparate, die deutlich unter dem Festbetrag, aber auch Präparate, die über dem Festbetrag liegen. Rivastigmin-Pflaster 02.06.2016 Für Rivastigmin-Pflaster zur symptomatischen Behandlung der leichten bis mittelschweren Alzheimer-Demenz gelten ab 01.01.2017 Festbeträge. Der Festbetrag für z. B. 90 Pflaster à 9,5mg/24h beträgt dann 262,17 €, die Preisspanne liegt im November 2016 derzeit bei 137,50 € bis 322,16 €. Einige Präparate liegen also unter Festbetragsniveau, einige können hingegen Mehrkosten für Ihre Patienten verursachen. 12.2016 | 03 VERORDNUNG Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Moxifloxacin 02.08.2016 Für das Antibiotikum Moxifloxacin gilt zum 01.01.2017 ein Festbetrag von z. B. 40,58 € für 10 Tabletten à 400mg. Der Preis des Originalherstellers liegt im November 2016 bei 76,45 €; bei unverändertem Preis zum 01.01.2017 könnten so für den Patienten Mehrkosten von 43,52 € (Mehrkosten: 35,87 € + Zuzahlung: 7,65 €) entstehen. Eplerenon 02.08.2016 Ab dem 01.01.2017 gilt für das nach Myokardinfarkt eingesetzte Eplerenon (Herzinsuffizienz) ein Festbetrag, z. B. von 199,41 € für 100 Tabletten à 50mg. Die Preisspanne liegt derzeit (Stand: November 2016) bei 192,60 € bis 318,52 €. Original und Reimport liegen so zurzeit deutlich über dem Festbetrag. Prostaglandin-Analoga 06.07.2016 Es wurde eine Festbetragsgruppe für Prostaglandin-Analoga zur Glaukom-Behandlung gebildet. Dies betrifft die Wirkstoffe Bimatoprost, Latanoprost, Tafluprost und Travoprost. Nur wenige Präparate liegen (Stand November 2016) bereits auf/unter Festbetragsniveau. So liegen für Packungen, für die ab 01.01.2017 ein FB von 39,20 € gilt, im November die Höchstpreise bei 61,07 € bis 69,14 €. Nur Latanoprost ist zurzeit generisch verfügbar, die Preisspanne für Packungen mit FB 39,20 € reicht von 19,84 € bis 66,13 €. Hier stehen auf jeden Fall günstige Arzneimittel unter FB zur Verfügung. Um Ihren Patienten die Mehrkosten zu ersparen, raten wir — beim Einsatz von Prostaglandin-Analoga zur Glaukom-Behandlung — zur Verordnung von Latanoprost als Wirkstoff-Verordnung, die der Apotheker kostengünstig beliefern muss. Kombinationen von Prostaglandin-Analoga mit Timolol 05.07.2016 Für die Kombinationen der Prostaglandin-Analoga Bimatoprost, Latanoprost und Travoprost mit Timolol gelten ab 01.01.2017 ebenfalls Festbeträge. Carboanhydrasehemmer 29.09.2016 Es wurde eine Festbetragsgruppe für die Carboanhydrasehemmer Brinzolamid und Dorzolamid zur Glaukom-Behandlung gebildet. Auch hier gilt: Nur wenige Präparate liegen (Stand November 2016) bereits auf/unter Festbetragsniveau. So liegen bei Packungen, für die ab 01.01.2017 ein FB von 43,80 € gilt, im November die Höchstpreise bei 54,18 € bis 61,27 €. Um Ihren Patienten die Mehrkosten zu ersparen, raten wir zu einer Wirkstoff-Verordnung, die der Apotheker kostengünstig beliefern muss. Kombinationen von Carboanhydrasehemmern mit Timolol 30.09.2016 Für die Kombinationen der Carboanhydrasehemmer Brinzolamid und Dorzolamid mit Timolol wurde ebenfalls eine Festbetragsgruppe gebildet. Levodopa mit Decarboxylaseund COMT-Hemmern 30.09.2016 Für die Parkinson-Kombinations-Präparate mit Levodopa + Carbidopa + Entacapon wurde zum 01.01.2017 ein Festbetrag eingeführt. Dieser beträgt für Packungen mit 175 ST N3 mit der Dosierung 50/12.5/200mg 182,58 €; zurzeit existieren große Preisspannen, so liegen die Preise zwischen 149,99 € und 265,24 € (November 2016). 04 | 12.2016 ERGEBNIS Weitere Informationen VERORDNUNG Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V Der G-BA hat im letzten Monat die unten stehenden Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer zugelassenen Vergleichstherapie getroffen. Sieht der G-BA einen Zusatznutzen, stellt er fest, ob dieser quantifizierbar ist, und beschließt, ob Hinweise oder Anhaltspunkte vorliegen, um den Zusatznutzen als gering, beträchtlich oder erheblich einzustufen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzen-Bewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Verliefen Nutzenbewertung oder Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation. Emtricitabin/ Tenofoviralafenamid Descovy® 03.11.2016 Descovy® ist seit 21.04.2016 zugelassen in die Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen, die mit dem humanen Immundefizienzvirus Typ 1 (HIV-1) infiziert sind. Insgesamt sah der G-BA für antiretroviral vorbehandelte sowie für nicht antiretroviral vorbehandelte Erwachsene und Jugendliche gegenüber verschiedenen Vergleichstherapien ein Zusatznutzen als nicht belegt an. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Heilmittel: Neues ab dem 1. Januar 2017 Neue Heilmittelvordrucke ab dem 1. Januar 2017 Auf den Verordnungsvordrucken für Physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie wird zum 1. Januar 2017 ein zweites, elektronisch lesbares ICD-10-Feld eingefügt. Damit können besondere Verordnungsbedarfe im Vorfeld einer Wirtschaftlichkeitsprüfung eindeutig gekennzeichnet werden, um den verordnenden Vertragsarzt in der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu entlasten. Es besteht keine Verpflichtung, dieses zweite ICD-10-Feld auszufüllen. Möchten Sie allerdings besondere Verordnungsbedarfe geltend machen, ist der zweite ICD-10-Code teilweise erforderlich. Dies betrifft Indikationen in Zusammenhang mit postoperativer Versorgung sowie Myelopathie oder Radikulopathie bei Bandscheibenschäden. Bitte beachten Sie, dass die alten Vordrucke ihre Gültigkeit verlieren und nicht mehr aufgebraucht werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2017 müssen die neuen Vordrucke benutzt werden. Soweit Sie nicht an der Blankoformularbedruckung teilnehmen, bestellen Sie bitte rechtzeitig neue Formulare. Besondere Verordnungsbedarfe und langfristiger Heilmittelbedarf Die überarbeitete Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe (ehemals Praxisbesonderheiten) sowie die Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs werden fortgeführt. Sie finden diese ergänzten Listen auf der Homepage der KVWL unter dem Stichwort „Heilmittel“. Außerdem erhalten Sie von uns im Januar 2017 eine Sonderveröffentlichung zum Thema Heilmittel, in der auch die überarbeiteten Listen abgedruckt sein werden. Wir warten hier noch die Veröffentlichung eines Merkblatts des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum langfristigen Heilmittelbedarf ab, um Ihnen alle Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen. Ab 2017: Heilmittelverordnung mit zertifizierter Software Außerdem ist ab dem 1. Januar 2017 die überarbeitete und von der KBV zertifizierte Heilmittelsoftware anzuwenden, wenn die Heilmittelverordnung mit der Praxissoftware ausgestellt wird. Diese enthält alle wichtigen Regelungen und Informationen zu Heilmittelverordnungen und soll ein korrektes und fehlerfreies Ausfüllen von Verordnungen ermöglichen. Ob ein Softwareprodukt für die Heilmittelverordnung zertifiziert ist, kann unter www.kbv.de/377108 abgerufen oder direkt beim PVS-Anbieter erfragt werden. Wer Vordrucke per Hand ausfüllt, kann dies auch weiterhin tun. Weitere Änderungen in der Heilmittel-Richtlinie Zukünftig ist unter den Indikationsschlüsseln LY2 und LY3 auch eine 30-minütige Einheit verordnungsfähig (MLD-30). 12.2016 | 05 VERORDNUNG Änderungen im Sprechstundenbedarfs (SSB)-Sachverzeichnis ab 1. Januar 2017 Formaler Aufbau des SSB-Verzeichnisses Im Rahmen der Zusammenfassung vieler Einzelpunkte des SSB-Sachverzeichnisses wurden größere Überschriften gebildet (z. B. bei Labor- und Mikrobiologiebedarf, Histologie- und Mikroskopiebedarf sowie bei Schnelltesten). Neuerungen und Präzisierungen • Farbige Binden und sterile Kompressionsbinden stellen keinen Sprechstundenbedarf dar. • In der Radiologie können Zusatzmittel zur Kontrastverbesserung (z. B. Zellulose für die Röntgenaufnahmen nach Sellink oder Mannit mit Verdickungsmittel für MR-Duodenoskopie) nicht über den SSB verordnet werden. Das Kontrastmittel Gadoxetsäure (Primovist®) kann nicht über den SSB bezogen und muss auf den Namen des Patienten verordnet werden. • In der Augenheilkunde stellen Mittel zur Kontaktglasuntersuchung ebenfalls keinen Sprechstundenbedarf dar. • Wir weisen außerdem darauf hin, dass Entnahme und Misch-Dorne nicht über den Sprechstundenbedarf verordnet werden können. Eine Übersicht zu Testsubstanzen für Toleranztests, Atemtests und Belastungstests und deren Abbildung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) haben wir für Sie in der nebenstehenden Tabelle zusammengestellt: GLUCOSE-TOLERANZ-TEST ES EMPFIEHLT SICH, GLUCOSE-MONOHYDRAT (TRAUBENZUCKER) ZU REZEPTIEREN (BESSERE LÖSLICHKEIT GEGENÜBER WASSERFREIER GLUCOSE) SSB ATEMTESTS Kein SSB y Screening auf Gestationsdiabetes (GOP 01776): Glucose-Vortest 50g Glucose wasserfrei/ 55g Glucosemonohydrat. y OGTT (GOP 01777 und 32025): Glucose-Toleranz-Test: 75g Glucose wasserfrei/ 82,5g Glucose-Monohydrat. Für den OGTT werden 82,5g Glucose-Monohydrat in Wasser gelöst und auf 300 ml aufgefüllt, für das Screening auf Gestationsdiabetes 55g in 200 ml gelöst. y Lactose-Test (GOP 32192): gängige Gewichtsangabe als Monohydrat. y D-Xylose-Test (GOP 32193). y Galactose-Test (GOP 32195). (MIT DER LEISTUNG ABGEGOLTEN) y Testsubstanzen zur oralen Anwendung (GOP 02401), z.B. Fructose, Lactose, Mannit, Sorbit, Glucose. y Helicobacter pylori-Test (GOP 02400); Bezugspauschale für C13-Harnstoff: GOP 40154. BELASTUNGSTESTS (BEI DEN PROVOKATIONSTESTS WURDEN FOLGENDE PRÄZISIERUNGEN VORGENOMMEN) SSB y Substanzen zur bronchopulmonalen Stimulation: Cholinergika (z.B. Methacholinium, Carbachol), Histamin (GOP 13651) ab EBM 2008. y Substanzen zur Testung nach GOP 30120 bis 30123 (nasal, bronchial, oral, subcutan). Kein SSB y Substanzen zur Allergietestung: epicutan (GOP 30110), Scratchtest, intracutan, subcutan, konjunktival, nasal (GOP 30111), Pricktest (GOP 30111, 13250, 13258). y Mannitol-Inhalationskapseln zur Provokation (z.B. Aridol-Challange): Verordnung auf den Namen des Patienten in Fällen, in denen Cholinergika nicht indiziert sind. Internetrecherche Bitte benutzen Sie die Suchfunktion Ihres Computers mit Hilfe des Fernglases (Steuerung F oder der rechten Maustaste) zum leichteren Auffinden von Stichworten. Sie finden das SSB-Sachverzeichnis unter www.kvwl-ssb.de Kortisonhaltige Nasensprays auch rezeptfrei verfügbar Seit dem 01.10.2016 gibt es fluticason- und mometasonhaltige Nasensprays für die Indikation „zur Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis bei Erwachsenen“ auch als nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC). Nähere Informationen zum Einsatz der OTC-Präparate finden Sie im Internet unter www.kvwl.de (Mitglieder/Verordnung/Arzneimittelinformationen). 06 | 12.2016 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Seminare 01.2017 Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwl-consult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54 Telefontraining für Auszubildende (im 1. Lehrjahr) Die Teilnehmer/innen werden in die Grundlagen des Telefonmanagements eingeführt. Im Vordergrund steht die Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens. Mit Hilfe von Feedback, Hinweisen und Tipps werden die Auszubildenden angeregt, eigene Stärken auszubauen und im Praxisalltag effektiv einzusetzen. Termine: 15. März 2017 (Ärztehaus Münster), 31. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Erfolgreich im Team — Basiskurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und Praxismanager) Komplexe Arbeitsabläufe in der Arztpraxis machen die Bildung und optimale Zusammenarbeit von gut funktionierenden Teams unverzichtbar. Dieses Seminar führt Führungsverantwortliche in konstruktive Formen moderner Teamarbeit ein, um ihr Praxisteam erfolgreich zu steuern und ihre Rolle als Teamleitung konstruktiv zu festigen. Termine: 25. Januar 2017 (Ärztehaus Münster), 1. März 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Herausfordernde Teamsituationen managen — Aufbaukurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und Praxismanager) In diesem Seminar werden herausfordernde Situationen in der Teamarbeit bearbeitet. Dabei beschäftigen sich die Teilnehmer mit den Dynamiken und unterschiedlichen Ausprägungen im Praxisbetrieb. Zur Förderung einer er- folgreichen Teamarbeit werden Ideen, Handlungsmethoden und Maßnahmen vorgestellt und gemeinsam entwickelt. Termine: 1. Februar 2017 (Ärztehaus Münster), 17. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Terminplanung vermeidet Wartezeiten und Hektik Mit Hilfe einer funktionierenden Terminplanung lassen sich Angebot und Nachfrage einer Arztpraxis so in Einklang bringen, dass Wartezeiten von mehr als 20 Minuten seltene Ausnahmen werden. Wie und was dabei zu beachten ist, wird in diesem Seminar mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis erläutert. Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus Münster), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Telefontraining Intensiv Das Intensivseminar ist gedacht für routinierte Arzthelferinnen im Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern und herausfordernden Situationen im Praxisalltag. Termine: 11. Januar 2017 (Ärztehaus Dortmund), 22. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Münster), 7. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentinnen: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin), Marion Creß, Kommunikationstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Patienten. Weitere Inhalte sind das eigene Gesprächsverhalten als „junger“ Mitarbeiter und Berufseinsteiger zu reflektieren und im Kontext der Aufgabenstellung einer Arztpraxis richtig einzusetzen. Termine: 22. Februar 2017 (MuM Bünde), 29. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 14. Juni 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Praxisorganisation — Tipps und Tricks vom Profi (für Ärzte und MFA) Es sind häufig die gleichen Fehler, die in Arztpraxen gemacht werden und die Ärzten, Medizinischen Fachangestellten sowie Patienten das Leben schwer machen. Und es gibt fast immer Lösungen, oft sogar recht einfache, mit denen mancher Stress vermieden werden kann. Einige beispielhafte, typische Fehler aus verschiedenen Bereichen der Praxisorganisation werden in diesem Seminar aufgezeigt und Möglichkeiten, sie zu verhindern. Termine: 8. März und 5. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Telefonknigge für die Arztpraxis (Basis-Telefontraining) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zu Verhaltensregeln und moderner Höflichkeit am Telefon und trainiert Ausschnittsituationen und Telefongespräche in der Arztpraxis trainiert, mit dem Ziel, korrekte und stilsichere Umgangs- und Kommunikationsformen im telefoni- Kommunikationstraining für Auszubildende Die Teilnehmer/innen des Seminars lernen ein sicheres und souveränes Auftreten in Gesprächen und im Umgang 12.2016 | 7 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN schen Kontakt mit Patienten und Geschäftspartnern zu kennen und zu beherrschen Termine: 8. März 2017 (Ärztehaus Münster), 3. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund), 12. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Marion Creß, Kommunikationstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar nen, Kurzstatements, Gesellschaftsreden. Termin: 15. März 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und Managementtrainer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Praxiswertermittlung und -bewertung Der gute Weg durch die Ausbildung zur MFA (für Auszubildende im 1. Lehrjahr) Das Seminar für Auszubildende im 1. Lehrjahr vermittelt Wissen über das eigene Auftreten — sicher wirken durch Kompetenz, Freundlichkeit und Stilsicherheit; gutes Benehmen und höflicher Umgang in der Arztpraxis; Kleidung, Manieren und Distanz/Nähe sowie Grundkenntnisse zu Kommunikationssituationen im Berufsleben. Termin: 3. Mai 2017, Ärztehaus Münster Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Rhetorik und Führung Im Praxisalltag ergeben sich viele Gesprächssituationen, in denen eine flexible Sprecherpersönlichkeit, die sich auf der Grundlage von Respekt, Verständnis und Entscheidungsstärke auf den Gesprächspartner einstellen kann, gefragt ist. Hinzu kommen noch rhetorische Verpflichtungen im gesellschaftlichen Umfeld. Wie gelingt eine professionelle und authentische Selbstdarstellung? Welche Erstsignale sollen besonders herausgearbeitet werden? Arbeitsschwerpunkte dieses Workshops sind: Rhetorische Beurteilungskriterien (Optik/Akustik/Sprache), Eigen- und Fremdwahrnehmung in der Führungskommunikation, Impression Management: Erstsignale, Beziehungsaufbau, Entscheidungsstärke, Praxistipps: Anmoderatio- 8 | 12.2016 Das Seminar geht auf die verschiedenen Anlässe einer Praxisbewertung ein und zeigt die unterschiedlichen Bewertungsmethoden. Anlässe sind zum Beispiel die Gründung einer Gemeinschaftspraxis, die Kreditprolongation, Basel II oder der Praxisverkauf. Die steuerlichen Vergünstigungen werden ausführlich besprochen. Die finanziellen Auswirkungen und die Integration des Praxiswertes als Teil des Gesamtvermögens sind ebenfalls Bestandteil des Seminars. Termin: 29. März 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15.30 bis 19 Uhr Dozenten: Dr. Hans-Joachim Krauter, Diplom- Volkswirt, Michael Feldkämper, Steuerberater/Rechtsbeistand, Moritz Feldkämper, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Zielorientiertes Verhandeln Ob beruflich oder privat — „Verhandeln Sie stets so, dass Ihr Verhandlungspartner sein Gesicht wahrt!“ Diese Maxime gewinnt insbesondere bei der Übernahme ärztlicher Praxen an Bedeutung. Der Workshop stellt eine Checkliste für die rhetorische Vorbereitung von Übernahmeverhandlungen vor, gibt Hinweise zur Wahrnehmung der eigenen Persönlichkeitsstruktur (als Verhandler) und erarbeitet Argumentationskataloge zur strategischen Ausrichtung berufsspezifischer Verhandlungssituationen. Termin: 1. Februar 2017, Ärztehaus Dortmund Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und Managementtrainer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Führungszirkel Im Führungszirkel wird mit einer fachlich erfahrenen Moderation an führungsrelevanten Themen im kollegialen Austausch gearbeitet. In der Veranstaltung treffen sich Teamleitungen, Praxismanager und Praxisverantwortliche außerhalb der Arztpraxis zu relevanten Führungsfragen und praxistauglichen Empfehlungen. Termin: 5. April 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Unzufriedene Patienten — was tun? Rhetorisches Deeskalationstraining für MFA Erwartungen und Wünsche von Patienten scheinen manchmal ins Uferlose zu gehen. In dem Seminar erhalten die Teilnehmer/Innen zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie eskalierende und bedrängende Gespräche und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene Anwendung von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen oder minimieren können. Termine: 18. Januar 2017 (Ärztehaus Dortmund), 15. Februar 2017 (Bezirksstelle Lüdenscheid), 8. März 2017 (Bezirksstelle Minden), 24. Mai 2017 (Bezirksstelle Detmold), 28. Juni 2017 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.aekwl.de/katalog oder www.kvwl.de (Rubriken Mitglieder & Termine) Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App: www.aekwl.de/app um sich zu Veranstaltungen anzumelden. Geriatrische Grundversorgung Hautkrebs-Screening (8 UE) Blended-Learning-Angebot (48 UE Präsenz/12 UE Telelernen) Leitung: Dr. med. Th. Günnewig, Recklinghausen, B. Zimmer, Wuppertal Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 20 Leitung: A. Leibing, Selm, U. Petersen, Gesundheitsförderung und Prävention (24 UE) Leitung: H. Frei, Dortmund, Dr. med. M. Junker, Olpe Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01 Medizinische Begutachtung (64 UE) Ultraschall-Fortbildungskurse Leitung: Dr. med. S. Reck, Münster Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01 DEGUM-Aufbau-Modul Darmsonographie Osteopathische Verfahren Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzinom (DEGUM zertifiziert) Termin: Freitag, 29. September 2017 Ort: Witten/Hattingen Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt, Dr. med. M. Iasevoli, Witten, Prof. Dr. med. A. Tromm, Hattingen Teilnahmegebühr: 299 bis 345 Euro Zertifiziert: 9 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14 Sonographie der Säuglingshüfte nach Graf — Grundlagen und Update 2017 Entsprechend der QS-Vereinbarung Säuglingshüfte vom 01.04.2012 nach § 135 Abs. 2 SGB V (Anlage V zur Ultraschall-Vereinbarung) Termin: Samstag, 10. Juni 2017 Ort: Herne Leitung: Dr. med. H. D. Matthiessen, Münster, Dr. med. R. Listringhaus, Herne Teilnahmegebühr: 290 bis 335 Euro Zertifiziert: 12 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14 Strukturierte Curriculare Fortbildungen gemäß Curricula der Bundesärztekammer Ernährungsmedizin Blended-Learning-Angebot (80 UE Präsenz/20 UE Telelernen) Leitung: Prof. Dr. med. U. Rabast, Hattingen Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09 Blended-Learning-Angebot (128 UE Präsenz/32 UE Telelernen) Leitung: Dr. med. R. Tigges, Meschede, Dr. med. R. Kamp, Iserlohn Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11 Reisemedizinische Gesundheitsberatung Blended-Learning-Angebot (20 UE Präsenz/12 UE Telelernen) Leitung: Dr. med. N. Krappitz, Köln Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10 Curriculare Fortbildungen Antibiotic Stewardship (ABS) Blended-Learning-Angebot (28 UE Präsenz/12 UE Telelernen) Leitung: Dr. med. Chr. Lanckohr, PD Dr. med. A. Mellmann, Münster Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10 Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (24 UE) Leitung: Dr. med. M. Reker, Bielefeld Auskunft: Tel:. 0251 / 9 29 22 09 Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis Blended-Learning-Angebot (20 UE Präsenz/10 UE Telelernen/10 Std. Praktische Übung/Hospitation) Leitung: Dr. med. K. Hameister, Unna, Dr. med. H. Petri, Siegen Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40 Dortmund Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01 Hygienebeauftragter Arzt (ambul. operierender Versorgungsbereich) Blended-Learning-Angebot (30 UE Präsenz/10 UE Telelernen) Leitung: PD Dr. med. Dr. PH F. Kipp, Berlin, PD Dr. med. A. Mellmann, Münster Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10 Impfseminar zur Erlangung der Abrechnungsgenehmigung von Impfleistungen (16 UE) Basisqualifikation/Erweiterte Fortbildung Leitung: Dr. med. S. Ley-Köllstadt, Marburg, Dr. med. R. Gross, Osnabrück Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35 Lymphologie für Ärzte/innen Blended-Learning-Angebot (30 UE Präsenz/25 UE Telelernen) Leitung: Dr. med. G. Lulay, Rheine, Dr. med. P. Nolte, Meinerzhagen Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 20 Medizinethik Blended-Learning-Angebot (32 UE Präsenz/8 UE Telelernen) Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert, Münster, Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med. B. Hanswille, Dortmund, Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09 Psychosomatische Grundversorgung Blended-Learning-Angebot (40 UE Präsenz/10 UE Telelernen) Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. G. Heuft, Münster, Dr. med. I. Veit, Herne Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02 Sexuelle Gesundheit und Sexuell übertragbare Infektionen (STI) Blended-Learning-Angebot (22 UE Präsenz/8 UE Telelernen) Leitung: Prof. Dr. med. N. Brockmeyer, Bochum Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 17 12.2016 | 9 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Münster Ressortleitung: Elisabeth Borg Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49 E-Mail: [email protected] • Internet: www.aekwl.de Akademie-Service- und EVA-Hotline: 0251 – 9 29 22 04 Anfragen & Informationen, Informationsmaterial, Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft Stressmedizin Kurse/Seminare/Workshops Spezialisierungsqualifikationen Blended-Learning-Angebot (24 UE Präsenz/8 UE Telelernen) Leitung: Dr. med. Chr. Haurand, Dr. med. M. Weniger, Gelsenkirchen, Dr. med. H. Ullrich, Siegen Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35 KPQM — KV-Praxis-Qualitätsmanagement Für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe Qualifikation Tabakentwöhnung Blended-Learning-Angebot (12 UE Präsenz/8 UE Telelernen) Leitung: Dr. med. D. Geyer, Schmallenberg-Bad Fredeburg Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 17 Versorgung von Patienten mit Trachealkanülen Blended-Learning-Angebot (9 UE Präsenz/6 UE Telelernen/15 UE Praktische Übungen/Hospitationen) Leitung: Prof. Dr. med. Th. Deitmer, Dortmund Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 06 Transkulturelle Medizin Kulturelle Kompetenz im klinischen Alltag Blended-Learning-Angebot (37 UE Präsenz/13 UE Telelernen) Leitung: PD Dr. med. A. Gillessen, Münster, Dr. med. univ. S. Golsabahi-Broclawski, Bielefeld Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 20 Verkehrsmedizinische Begutachtung Blended-Learning-Angebot (22 UE Präsenz/2 UE Telelernen) Leitung: Dr. med. U. Dockweiler, Bielefeld Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 07 Ärztliche Wundtherapie Blended-Learning-Angebot (29 UE Präsenz/25 UE Telelernen) Leitung: Dr. med. O. Frerichs, Bielefeld, Prof. Dr. med. M. Stücker, Bochum Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21 Schulung zum Qualitätsmanagement Termine: jeweils Samstag, 25. Februar 2017, 25. März 2017, 10. Juni 2017, 08. Juli 2017, 14. Oktober 2017, 18. November 2017 Orte: Münster (25.02., 25.03., 18.11.), Dortmund (10.06., 08.07., 14.10.) Leitung: Dr. med. H.-P. Peters, Bochum, Dr. med. V. Schrage, Legden, Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert MBA, Bottrop Teilnehmergebühr: 375 bis 435 Euro Zertifiziert: 11 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09 Qualifikation zum Moderator von Qualitätszirkeln nach SGB V Termine: jeweils Samstag, 18. März oder 10. Juni oder 16. September oder 25. November 2017 Orte: Dortmund (18. März, 16. September), Münster (10. Juni, 25. November) Leitung: Dr. med. M. Bolay, Münster Teilnehmergebühr: 399 bis 459 Euro Zertifiziert: 12 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09 Forum Arzt und Gesundheit Stressbewältigung durch Achtsamkeit – Eine Einführung in die Mindfulness-Based-Stress-Reduction (MBSR) Termine: jeweils Samstag, 18. März oder 14. Oktober 2017 Orte: Münster (18. März) oder Gelsenkirchen (14. Oktober) Leitung: Dr. med. M. Weniger, Gelsenkirchen Teilnehmergebühr: 330 bis 380 Euro Zertifiziert: 11 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35 EVA – Spezialisierungsqualifikation für MFA in hausärztlichen Praxen (max. 271 UE) EVA EVA-NP – Spezialisierungsqualifikation für MFA in neurologischen, nervenärztlichen und/oder psychiatrischen Praxen (max. 220 UE) EVA-NP EVA-O – Spezialisierungsqualifikation für MFA in ophthalmologischen Praxen (max. 228 UE) EVA-0 Ambulante Versorgung älterer Menschen (60 UE) MODUL EVA Ambulantes Operieren (60 UE) MODUL Arbeits- und Betriebsmedizin (140 UE) MODUL Augenheilkundlich-technische Assistenz (120 UE) MODUL EVA-0 Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde (120 UE) MODUL Versorgungsassistenz Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen (CED) (120 UE) MODUL Elektronische Praxiskommunikation und Telematik (80 UE) MODUL EVA EVA-O Ernährungsmedizin (120 UE) Onkologie (120 UE) MODUL MODUL EVA EVA Patientenbegleitung und Koordination (Casemanagement) (40 UE) MODUL EVA EVA-NP EVA-0 Prävention im Kindes- und Jugendalter (84 UE) MODUL Suchtmedizinische Versorgung (60 UE) MODUL Auskunft: 0251 / 9 29 22 07 10 | 12.2016 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Schwierigkeiten lauern im Detail: EBM-Abrechnung und Unternehmensführung leicht gemacht Umfragen zufolge sind viele Hausärzte mit ihrer wirtschaftlichen Situation unzufrieden, und dass, obwohl diese Arztgruppe eine zentrale Schlüsselposition in unserem Gesundheitssystem einnimmt. Fallstarke, aber wirtschaftlich schwache Arztpraxen lassen sich bei nachlassender Nachfrage kaum noch veräußern, zudem fehlt der nachrückenden Medizinergeneration oft das betriebswirtschaftliche Rüstzeug, sodass sie den Schritt in die Selbstständigkeit erst gar nicht wagen. Es liegt auf der Hand, dass hierdurch die Unzufriedenheit aller Beteiligten steigt. Der Wunsch nach heilbringenden Selektivverträgen und die Abkehr vom KV-Kollektivsystem wird immer lauter, genauso wie die weitverbreitete Meinung, mehr IGELn zu müssen, um wirtschaftlich zukunftsfähig zu bleiben. Stimmt das wirklich? IM ÜBERBLICK Unternehmensführung und EBM-Abrechnung in der Hausarztpraxis — Wege der effizienten Umsetzung Fortbildungsseminar für Hausärzte und hausärztlich tätige Internisten Termin: Samstag, 4. März 2017, 9 bis 17 Uhr Ort: Ärztehaus Dortmund, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund Leitung: Dr. med. Oliver Haas, Erndtebrück Kosten: 235 Euro für Mitglieder, 285 Euro für Nichtmitglieder Auskunft: Sabine Hölting, Tel.: 0251 / 9 29 22 16 Internet: www.aekwl.de/katalog In Wahrheit sind es allzu oft mangelnde betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie die unzureichende Kenntnis über die Art und Anwendung des EBM, die zu einer wirtschaftlichen Schieflage trotz hoher Arbeitsbelastung führen. Durch DMP-Fortbildungsveranstaltungen gemäß der „Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137 f SGB V für Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 bzw. für Versicherte mit Asthma bronchiale und für Versicherte mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD)“ in Westfalen-Lippe Train-the-trainer-Seminar zur Schulung von Patienten mit Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD) Auskunft: Guido Hüls, Tel.: 0251 / 9 29 22 10 DMP-Diabetes Auskunft: Eugénia de Campos, Thuc-linh Ly, Tel.: 0251 / 9 29 22 08/-24 einfach umsetzbare Maßnahmen kann die Honorarsituation und damit auch die Arbeitszufriedenheit deutlich wieder gesteigert werden. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet daher zum Thema „Unternehmensführung und EBM-Abrechnung in der Hausarztpraxis“ ein Fortbildungsseminar für Hausärzte und hausärztlich tätige Internisten an. Die Referenten Dr. med. Oliver Haas (Facharzt für Allgemeinmedizin aus Erndtebrück), Dr. med. Annia Röhl (Fachärztin für Allgemeinmedizin aus Erndtebrück) sowie Bernd Hecker, Leiter des KVWL-Geschäftsbereichs Service-Center erörtern hier unter anderem Themen wie „Ursachen von Honorareinbußen und Kostenrechnung“, „Betriebswirtschaftliche Grundlagen – Strategische und operative Unternehmensführung“ oder „Häufige Abrechnungsprobleme in der Praxis – Fallstricke!“ Die Teilnehmerzahl für dieses Fortbildungsseminar ist begrenzt. 12.2016 | 11 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Datensicherheit in der ambulanten Praxis Der ärztliche Beruf beinhaltet zwangsläufig die Erhebung und Verarbeitung von Patientendaten. Eine automatisierte Datenverarbeitung gehört daher fast zur Selbstverständlichkeit der ambulanten Praxis. Sie erleichtert die Arbeit, aber sie birgt auch Risiken. Patienten entwickeln deshalb eine immer größer werdende Sensibilität hinsichtlich der Erfassung ihrer personenbezogenen Daten, der weiteren Verwendung und der damit verbundenen Fragen des Datenschutzes. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Außenstehende stellt im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht ein ganz besonderes Problem dar. Alle Bereiche der ambulanten Praxis werfen datenschutzrelevante Fragen auf. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL wendet sich mit diesem Fortbildungsseminar „Datenschutz/Datensicherheit in der ambulanten Praxis“ an all diejenigen, die ihr Wissen und ihre Kompetenz in Fragen rund um den Datenschutz in der ambulanten Praxis verbessern wollen. Das Seminar soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, ihren Arbeitsalltag unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes kritisch zu beleuchten und zu gestalten. Nach einer theoretischen Einführung über die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes in der ambulanten Praxis, werden in Kleingruppen alle datenschutzrelevanten Bereiche einer Praxis anhand von Fallbeispielen erörtert und lösungsorientierte Konzepte erarbeitet. Die wissenschaftliche Leitung des Seminars übernimmt Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Schubert MBA (Allgemein- und Arbeitsmediziner aus Bottrop). 12 | 12.2016 IM ÜBERBLICK Datenschutz/Datensicherheit in der ambulanten Praxis (20 UE) Qualifikation zur/zum Datenschutzbeauftragten Fortbildungsseminar für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe / Blended-Learning-Angebot Termin: Start-Termin (6 UE): Mittwoch, 10. Mai 2017, 14 bis 20.30 Uhr Telelernphase (8 UE): Mai bis Juni 2017 Abschluss-Termin (6 UE): Mittwoch, 21. Juni 2017, 14 bis 19.30 Uhr Ort: KVWL, IT-Gebäude, Robert-Schimrigk-Str. 8, 44141 Dortmund Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Schubert MBA, Bottrop Kosten: 415 Euro Praxisinhaber/Mitglied, 475 Euro Praxisinhaber/ Nichtmitglied Auskunft: Christoph Ellers, Tel.: 0251 / 9 29 22 17 Internet: www.aekwl.de/katalog Borkum 2017 Bor 71. Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Zeit vom 29. April bis 7. Mai 2017 (Montag, 1. Mai 2017/Feiertag) Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 04
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