KVWL kompakt / intern - Nr. 12 / 2016

Nr. 12 | 27. Dezember 2016
BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN |
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE
Ein neuer Vorstand für
die ärztliche Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe
> Seite 4
„Das KV-System muss sich ständig wandeln, wenn es Bestand haben soll!“
Zum Abschied von KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel
> Seite 14
In der Heftmitte:
praxis intern mit allen praxisrelevanten Informationen
Mit Amtlichen
Bekanntmach
ungen
unter anderem
mit der aktuel
len
Änderung des
Honorarverteilungsm
aßstabes der
KVWL ab Seite
24
Inhalt
4
5
8
8
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10
4
9
12/2016
14
2
Ein neuer Vorstand für
die ärztliche Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe
Der neu gewählte KVWL-Vorstand stellt sich vor
Das Vorsitz-Gremium der Vertreterversammlung
Der neu gewählte Hauptausschuss der KVWL
Jahrzehntelanges Engagement für die niedergelassene
Ärzteschaft: Schlingmann-Medaille für Dr. Horst Feyerabend
und Dr. Hermann Kämpfer
Die Mitglieder der KVWL-Vertreterversammlung in der
XV. Amtsperiode in der Übersicht
14
„Das KV-System muss sich ständig wandeln, wenn es Bestand haben soll!“
Zum Abschied von KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel
17
Belastung transparent machen — Bürokratie abbauen
18
Qualität kommt nicht von ungefähr: Das neue KPQM
20
Arzneimittelvereinbarung 2017
Verordnungssicherheit und Spielraum gestärkt
23
Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
STANDARDS
22
Kurznachrichten / Impressum
24
Amtliche Bekanntmachungen
24 Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KVWL
gemäß § 87b Abs. 3 Satz 3 SGB V
26 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der
Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM-KVWL)
32 Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
für den Bereich der KVWL
42 Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr
2017 für Westfalen-Lippe
53 Heilmittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017
für Westfalen-Lippe
60 Vereinbarung nach § 84 Abs. 6 SGB V über fallbezogene,
arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel und
Heilmittel 2017
66 Ausschreibungen von Vertragsarzt-/
Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
Nr. 12 | 27. Dezember 2016
mit praxisrelevanten Informationen
in der Heftmitte zum Heraustrennen
Positive Bilanz
Aus unserer Sicht liest sich die Bilanz der
zurückliegenden Jahre so: Ein stetig zunehmendes Honorarvolumen, das dafür sorgt,
dass sich bei gleicher Arbeit niemand schlechter stellt — viele aber deutlich besser. Eine
bundesweit beachtete Systematik der Leitsubstanzen, die dafür verantwortlich ist, dass
Arzneimittelregresse in Westfalen-Lippe faktisch der Vergangenheit angehören. Und ein
Finanzhaushalt, der so solide und gesund ist,
dass wir — bei zunehmendem Service — über
die Senkung der Verwaltungskostenumlage
immer wieder Geld an unsere Mitglieder zurückzahlen konnten. Das sind nur drei Erfolge,
die exemplarisch für das stehen, was wir an
Verbesserungen für unsere Mitglieder und
damit für die ambulante Versorgung in unse-
rem Landesteil erreicht haben. Insofern können wir mit Fug und Recht behaupten: Die
Bilanz der 14. Amtsperiode der KVWL ist
durchweg positiv!
Wer in so einem komplexen Umfeld wie unserem Gesundheitssystem erfolgreich arbeiten
will, schafft das jedoch nicht allein. Daher gilt
an dieser Stelle unser Dank ausdrücklich den
Mitgliedern der KVWL, den in Westfalen-Lippe
niedergelassenen Ärzten sowie Ärztlichen und
Psychologischen Psychotherapeuten. Unser
gemeinsamer Weg in eine gute und flächendeckende ambulante medizinische Versorgung
zeigt: Man muss nicht immer einer Meinung
sein, aber man darf auf der Suche nach tragfähigen Kompromissen den gegenseitigen Respekt nicht verlieren. Dass dieser Anspruch auf
dem Berliner KBV-Parkett offenbar zunehmend
verlorengeht, bedauern wir sehr. Um es klar zu
sagen: Wir haben in Westfalen-Lippe eine starke Selbstverwaltung — eine bevormundende
„Unterstützung“ seitens des Gesetzgebers
brauchen wir nicht!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche und erholsame
Weihnachtszeit sowie einen guten Start in ein
gesundes und erfolgreiches Jahr 2017!
12/2016
Z
um letzten Mal werfen wir in dieser
Konstellation einen Blick zurück. Wie
Sie vielleicht schon erfahren haben,
hat sich Dr. Thomas Kriedel nach
über 30 Jahren im Dienst der KVWL dazu entschieden, nicht mehr für den Vorstand zu kandidieren. Dass die VV-Mitglieder der KVWL
jedoch mit ihrem Votum den 1. und 2. Vorsitzenden in ihren Ämtern bestätigt haben, werten
wir auch als Bestätigung unserer erfolgreichen
Arbeit als Gesamtvorstand.
3
Dr. Wolfgang-Axel Dryden,
1. KVWL-Vorsitzender
Dr. Gerhard Nordmann,
2. KVWL-Vorsitzender
Dr. Thomas Kriedel,
KVWL-Vorstandsmitglied
Ein neu gewählter Vorstand für die ärztliche
Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe
Dr. Wolfgang-Axel Dryden und Dr. Gerhard Nordmann in Ämtern bestätigt / Thomas Müller übernimmt Ressort 3
12/2016
D
4
r. Wolfgang-Axel Dryden
(67) aus Kamen bleibt 1.
Vorsitzender der KVWL.
Die 50 Mitglieder der
Vertreterversammlung bestätigten
den Facharzt für Allgemeinmedizin
Ende November für weitere sechs
Jahre in seinem Amt. 2. Vorsitzender der Körperschaft bleibt Dr. Gerhard Nordmann (67), Facharzt für
Augenheilkunde aus Unna. Mit Thomas Müller (52) wählten die Vertreter der Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Westfalen-Lippe ein
neues Mitglied in den dreiköpfigen
hauptamtlichen Vorstand. Der Be-
triebswirt folgt auf Volkswirt Dr.
Thomas Kriedel (67), der nicht mehr
für ein Vorstandsamt kandidiert
hatte. Die Amtszeit des neuen Vorstandes beginnt am 1. Januar 2017.
Dr. Wolfgang-Axel Dryden wurde mit
44 von 50 abgegebenen Stimmen
für das Ressort II in den Vorstand
wiedergewählt. Zum Ressort II gehören unter anderem die Geschäftsbereiche Abrechnung, Versorgungsqualität, Verordnungsmanagement
und das Service-Center. Dr. Gerhard
Nordmann hatte sich erneut für das
Ressort I beworben und erhielt 45
von 50 abgegebenen Stimmen. Sein
Ressort I besteht unter anderem
aus den Geschäftsbereichen Verträge, Honorar, Zulassung/Sicherstellung und Kommunikation. Thomas
Müller wurde mit 48 von 50 abgegebenen Stimmen in den Vorstand
gewählt. Das von ihm künftig geführte Ressort III setzt sich unter
anderem aus den Geschäftsbereichen Personal, Finanzen & Controlling, Infrastruktur & IT zusammen.
Bei der Wahl für das Amt des 1. Vorsitzenden des Vorstandes erhielt Dr.
Wolfgang-Axel Dryden 45 von 50
abgegebenen Stimmen. Er hatte als
Einziger für das Amt kandidiert. Bei
der Wahl für das Amt des 2. Vorsitzenden des Vorstandes erhielt Dr.
Gerhard Nordmann 46 von 50 abgegebenen Stimmen. Auch hier gab
es keinen Gegenkandidaten.
Dr. Wolfgang-Axel Dryden und Dr.
Gerhard Nordmann freuen sich auf
den neuen Vorstandskollegen: „Wir
arbeiten seit Jahren eng und vertrauensvoll mit Thomas Müller zusammen. Deshalb sind wir sicher,
dass bei uns in Westfalen-Lippe
auch weiterhin die Sacharbeit im
Vordergrund der Vorstandsarbeit
stehen wird und nicht irgendwelche
berufspolitischen Interessen.“
Der neu gewählte Vorstand stellt sich vor:
Zur Person:
* 12. September 1949 in Münster
Facharzt für Allgemeinmedizin und
Geriatrie
1980 bis 2014
Zulassung als Hausarzt in Kamen
Bisherige Tätigkeit
in der Selbstverwaltung:
Ziele für die anstehende
XV. KVWL-Amtsperiode:
seit 1981 in verschiedenen Ausschüssen der KVWL (Prüfwesen,
Zulassung, IT, Honorarverteilung)
X Die KVWL soll stärker als bisher
1981 bis 1988
stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der KVWL
1989 bis 2001
Mitglied der Vertreterversammlung
der KVWL
1992 bis 2000
Mitglied der Vertreterversammlung
der KBV
2001 bis 2004
ehrenamtliches Vorstandsmitglied
der KVWL, außerdem Mitglied des
beratenden Fachausschusses Hausärzte bei der KBV
2005 bis 2016
hauptamtliches Vorstandsmitglied
der KVWL (2005 bis 2011 zweiter
Vorsitzender, 2011 bis 2016 erster
Vorsitzender)
seit 2005 erneut Mitglied der Vertreterversammlung der KBV, Tätigkeiten im Bewertungsausschuss, in
Verhandlungsgremien der KBV zur
Verordnungssteuerung sowie im
Gemeinsamen Bundesausschuss.
zum Partner ihrer Mitglieder werden (unter anderem durch Einführung präventiver Maßnahmen, Angebote zur Praxisführung, Praxismanagement, Betriebsführung, etc.)
X Weiterer Abbau der Regressbedrohung: Ärzte verantworten lediglich die richtige Diagnosestellung,
die korrekte Prüfung der Behandlungsindikation, die richtige Wahl
der richtigen Behandlung, deren
Intensität und Dauer. Ärzte dürfen
nicht für zwischen Kassen und pharmazeutischen Unternehmen ausgehandelte Preise und deren Wirtschaftlichkeit haftbar gemacht
werden.
X Honorargerechtigkeit: Ärzte in
Westfalen-Lippe haben denselben
Anspruch auf Bezahlung einer Leistung an ihren Patienten wie Ärzte in
anderen Regionen Deutschlands.
X Die KBV als Bundesorganisation
der KVen muss Vertrauen zurückgewinnen durch Kompetenz, Ehrlichkeit, Transparenz, Einbeziehung der
Gremien und Mitglieder.
X Die Effizienz und Effektivität der
Verwaltung in der KVWL muss
durch Nutzung aller verfügbaren
Mittel weiter vorangetrieben werden.
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1. Vorsitzender der KVWL:
Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden
5
2. Vorsitzender der KVWL:
Dr. med. Gerhard Nordmann
Zur Person:
Bisherige Tätigkeit
in der Selbstverwaltung:
Ziele für die anstehende
XV. KVWL-Amtsperiode:
seit 2001 Mitglied der Vertreterversammlung der KVWL
X Ich werde auch weiterhin für
* 27. April 1949 in Hagen
Facharzt für Augenheilkunde
1980 bis 2012
Zulassung als Augenarzt in Unna
seit 2001
Vorsitzender des Finanzausschusses der KVWL
seit 2005
Mitglied der Vertreterversammlung
der KBV
seit 2011
Vorstandsmitglied der KVWL
(2. Vorsitzender)
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seit 2012
Vorsitzender des KBV-Finanzausschusses
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angemessene Honorarabschlüsse
kämpfen. Die Mitglieder der KVWL
liefern Tag für Tag in vielen Bereichen überdurchschnittliche Leistungen — das muss sich auch im Honorar niederschlagen!
X Dazu gehört auch, endlich den
Anschluss an das Honorarniveau
aller Regionen herzustellen — ohne
Wenn und Aber!
X Der Kollektivvertrag muss die
unverrückbare Basis unserer Arbeit
bleiben. Wo sich aber sinnvolle Ergänzungen durch Selektivverträge
ergeben, werde ich mich dafür einsetzen. Vorausgesetzt sie bedeuten
einen Gewinn für unsere Mitglieder.
X Ich glaube an die Zukunft der
ambulanten Versorgung. Deshalb
werde ich auch in den kommenden
Jahren mit aller Kraft daran arbeiten, ihre Strukturen und auch die
unserer Selbstverwaltung zu stärken und auszubauen.
X Wir haben schon viele Maßnahmen ergriffen, um die Praxisnachfolge und somit die Versorgung vor
Ort sicherzustellen. Dem sich abzeichnenden Nachwuchsmangel
stemmen wir uns mit Macht entgegen. Ich möchte Westfalen-Lippe
weiter zu einer Region ausbauen,
die bundesweit Vorbildcharakter
genießt und jungen Medizinern
möglichst optimale Bedingungen für
den Einstieg in die ambulante Versorgung bietet.
KVWL-Vorstandsmitglied:
Thomas Müller
Zur Person:
Bisherige Tätigkeit
in der Selbstverwaltung:
Ziele für die anstehende
XV. KVWL-Amtsperiode:
1. August 1986
Beginn der kaufmännischen Ausbildung in der Verwaltungsstelle Münster der KVWL
X Die KVWL ist Dienstleister für ihre
Betriebswirt
ab 2002
Geschäftsführer der KVWL-Verwaltungsstelle Münster
ab 2005
Geschäftsführer im KVWL-Ressort II
seit 2008
Geschäftsführer im KVWL-Zentralstab Unternehmensentwicklung und
-steuerung
Lehrauftrag an der Fachhochschule
Hannover
Referententätigkeit für unterschiedliche Organisationen
Mitglieder. Ohne Wenn und Aber. Die
KVWL ist jedoch nicht der Dienstleister der Krankenkassen und Politik.
Hier sind wir der eigenständig agierende Gestalter der ambulanten Versorgung. Es muss uns gelingen, dass
die Ärzteschaft und das KV-System
wieder die Wertschätzung erfahren,
die sie verdienen.
XWir haben bereits ein gutes Beratungsangebot für alle Vertragsärzte
und Therapeuten. Aber wir werden
unsere Beratungen noch individueller, noch professioneller machen.
Wir brauchen qualitativ hochwertige
Beratungsangebote für noch nicht
niedergelassene, für jung niedergelassene, für expandierende und für
abgebende Vertragsärzte.
XDie Zukunft der medizinischen
Versorgung ist digital. Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung
auf die Praxen? Ist Telemedizin
sinnvoll? Wird eine elektronische
Fall- und / oder Patientenakte gebraucht? Welche Apps ergänzen
sinnvoll den Praxisalltag? Ist eine
IT-Vernetzung mit elektronischem
Datenaustausch zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sinnvoll? Diese Fragen drängen, und im konstruktiven Dialog
mit den Fachgremien und unseren
Mitgliedern möchte ich Antworten
dazu finden, die die ärztliche Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe zukunftssicher halten.
12/2016
* 16. November 1964 in Münster
7
Das Führungsgremium der KVWL-Vertreterversammlung für die anstehende XV. Amtsperiode
12/2016
Dr. med. Volker Schrage (Allgemeinmediziner als Legden, l.) wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung der neuen
KVWL-Vertreterversammlung Mitte November im Ärztehaus in Dortmund einstimmig in seinem Amt als Vorsitzender
der KVWL-Vertreterversammlung bestätigt, ebenso die Schriftführerin Dipl.-Psych. Angelika Enzian (Psychologische
Psychotherapeutin aus Paderborn). Neu dabei sind ab Jahresbeginn Dr. Ulrich Oeverhaus (Augenarzt aus Rietberg) als
stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Dr. med. Holger Brinkmann (Chirurg aus Soest, r.). Er
wurde in das Amt des stellvertretenden Schriftführers gewählt.
Der neue Hauptausschuss der KVWL: Die Mitglieder der neuen KVWL-Vertreterversammlung wählten Mitte Novem8
ber auch die neue Besetzung für den Hauptausschuss. Mit dabei sind ab Anfang des Jahres (v. l.): Dr. med. Ute Krahé
(Gynäkologin aus Dortmund), Rolf Granseyer (Allgemeinmediziner aus Dortmund), Dipl.-Psych. Andreas Wilser (Psychologischer Psychotherapeut aus Bielefeld), Dr. med. Dirk Spelmeyer (Urologe aus Dülmen), Anke Richter (Allgemeinmedizinerin aus Bad Oeynhausen) und Burkhard Frase (Kinder- und Jugendmediziner aus Münster). Fotos: KVWL
Jahrzehntelanges Engagement für die
niedergelassene Ärzteschaft gewürdigt
KVWL verleiht die Rolf-Schlingmann-Ehrenmedaille an Dr. Horst Feyerabend und Dr. Hermann Kämpfer
I
m Rahmen der letzten KVWL-Vertreterversammlung des Jahres wurde am 3. Dezember in Dortmund zwei ärztlichen Kollegen aus den Reihen der Vertreterversammlung die Rolf-Schlingmann-Ehrenmedaille für herausragende
Verdienste um die ärztliche Selbstverwaltung verliehen: Dr. med. Horst Feyerabend, Internist aus Hagen und Dr.
med. Hermann Kämpfer, Allgemeinmediziner aus Siegen. Die beiden Laudatoren, Dr. Volker Böttger und Dr. Wolfgang-Axel Dryden, würdigten in ihren Reden nicht nur das berufspolitische Engagement beider Preisträger, sondern
auch ihre vorbildlichen persönlichen Eigenschaften. Sie hätten sich über viele Jahre hinweg besonders engagiert für die
ärztliche Selbstverwaltung eingesetzt, ohne sich selbst je in den Vordergrund zu stellen. Mit stehenden Ovationen bekundeten die Anwesenden ihre ungeteilte Zustimmung zu den Laudationes.
treterversammlung, Dr. Volker
Schrage, bei der Verleihung der
Rolf-Schlingmann-Ehrenmedaille
an Dr. Horst Feyerabend (links)
und Dr. Hermann Kämpfer.
Auszug aus der berufspolitischen Tätigkeit
von Dr. Horst Feyerabend
Auszug aus der berufspolitischen Tätigkeit
von Dr. Hermann Kämpfer
*20.03.1941
*23.07.1954
yMitglied der ÄKWL-Kammerversammlung
seit 1977
yMitglied der KVWL-VV seit 1985
yMitglied im Vorstand der ÄKWL seit 2009
yMitglieder der KBV-VV seit 2010
y Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses Fachärztliche Versorgung der
KBV seit 2010
y Stv. Vorsitzender des Satzungsausschusses der KVWL
yMitglied der KVWL-VV seit 1997
yMitglied der KBV-VV seit 2001
yBeiratsmitglied der Bezirksstelle Lüdenscheid
yVorsitzender des Disziplinarausschusses
12/2016
Fotos: KVWL/Steinberg
Der Vorsitzende der KVWL-Ver-
9
Michael Achenbach (* 30.04.1968),
Kinder- und Jugendmedizin (HÄ),
Plettenberg
Karin Geitmann (* 21.09.1957),
Kinder- und Jugendmedizin (HÄ),
Hagen
Dr. med. Heinrich Ebbinghaus
(* 08.10.1961), Allgemeinmedizin,
Soest
Dr. med. Ludwig Kalthoff
(* 25.10.1958), Innere Medizin (FÄ),
Bochum
Dr. med. Martin Bauersachs
(* 07.09.1962), Neurologie,
Dortmund
Rüdiger Saßmannshausen
(* 24.12.1953), Psychiatrie,
Bad Berleburg
Dr. med. Sybille Elies-Kramme
(* 06.06.1952), Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Bielefeld
Dr. med. Holger Wrede (* 18.04.1968),
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde,
Herford
Dr. med. Dieter Berkel (* 04.02.1951),
Frauenheilkunde/Geburtshilfe,
Dorsten
Dr. med. Ulrich Schade (* 02.09.1965),
Frauenheilkunde/Geburtshilfe,
Bottrop
Dr. med. Rolf Englisch (* 07.11.1961),
Frauenheilkunde/Geburtshilfe,
Bielefeld
Dr. med. Christel Bresser (* 25.07.1956),
Frauenheilkunde/Geburtshilfe,
Bielefeld
Dr. med. Carl Hans Biedendieck
(* 10.03.1951), Allgemeinmedizin,
Herford
Dr. med. Reinhard Hochstetter
(* 07.06.1953), Allgemeinmedizin,
Rietberg
Dipl.-Psych. Angelika Enzian (* 19.02.1955),
Psychologische Psychotherapie, Kinder- und
Jugendlichen-Psychotherapie, Paderborn
Dipl.-Psych. Susanne Pickel (* 16.09.1956),
Psychologische Psychotherapie, Kinder- und
Jugendlichen-Psychotherapie, Arnsberg
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Die Mitglieder der KVWL-Vertreterversammlung in der XV. Amtsperiode in der Übersicht
Dr. med. Holger Brinkmann
(* 01.02.1965), Chirurgie,
Soest
Jerzy Wielowiejski (* 16.09.1955),
Chirurgie,
Lünen
Karl Arne Faust (* 02.02.1970),
Allgemeinmedizin,
Detmold
Dr. med. Bernhard Nalbach
(* 22.05.1958), Innere Medizin (FÄ),
Steinheim
10
Dr. med. Uwe Büsching (* 30.08.1953),
Kinder- und Jugendmedizin (HÄ),
Bielefeld
Dr. med. Irmgard Gockel (* 18.06.1958),
Kinder- und Jugendmedizin (HÄ),
Paderborn
Burkhard Frase (* 08.06.1957),
Kinder- und Jugendmedizin (HÄ),
Münster
Dr. med. Andreas Schmutte
(* 27.12.1956), Kinder- und Jugendmedizin (HÄ), Datteln
Dr. med. Manfred Diensberg
(* 22.10.1950), Allgemeinmedizin,
Wetter
Dr. med. Frank Koch (* 04.10.1940),
Innere Medizin (HÄ),
Witten
Kerstin-Ulrike Fritz (* 10.09.1969),
Frauenheilkunde/Geburtshilfe,
Herne
Barbara Kajca (* 29.01.1953),
Frauenheilkunde/Geburtshilfe,
Dortmund
Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel (* 01.04.1961),
Dr. med. Hubert Gerleve (* 16.02.1959),
Kinder- und Jugendmedizin (FÄ),
Coesfeld
Mark Ammerpohl (* 31.03.1972),
Strahlentherapie,
Gelsenkirchen
Dr. med. Ulrich Kannapinn
(* 17.12.1959), Allgemeinmedizin,
Bottrop
Frank Westerhaus (* 15.09.1960),
Kinder- und Jugendmedizin (HÄ),
Castrop-Rauxel
Dr. med. Erika Goez-Erdmann
(* 03.07.1959), Ärztliche Psychotherapeutin, Witten
Dr. med. Volker Böttger
(* 29.09.1945), Neurologie und
Psychiatrie, Dortmund
Dr. med. Heinrich Peter Kleine Wortmann (* 18.09.1955), Allgemeinmedizin,
Münster
Dr. med. Armin-Werner Schuster
(* 18.05.1963), Allgemeinmedizin,
Münster
Rolf Granseyer (* 26.04.1953),
Allgemeinmedizin,
Dortmund
Dr. med. Karl-Josef Scholl
(* 08.10.1959), Allgemeinmedizin,
Dortmund
Dr. med. Michael Klock (* 08.07.1950),
Allgemeinmedizin,
Siegen
Dr. med. Hermann Kämpfer
(* 23.07.1954), Allgemeinmedizin,
Siegen
Dr. med. Norbert Hartmann
(* 16.10.1950), Allgemeinmedizin,
Hörstel
Dr. med. Elisabeth Koch
(* 10.11.1962), Allgemeinmedizin,
Ascheberg
Dr. med. Andreas Knust (* 31.12.1959),
Kinder- und Jugendmedizin (HÄ),
Kreuztal
Hermann Schmidt (* 06.04.1954),
Neurologie und Psychiatrie,
Siegen
12/2016
Dr. med. Stefan Heidl (* 26.12.1971),
Orthopädie und Unfallchirurgie,
Steinfurt
Dr. med. Christof Mittmann
(* 23.09.1959), Orthopädie,
Münster
Dr. med. Ute Krahé (* 06.03.1959),
Frauenheilkunde/Geburtshilfe,
Dortmund
Dr. med. Lothar Loch (* 23.09.1941),
Frauenheilkunde/Geburtshilfe,
Bochum
11
Psychologische Psychotherapie, Kinder- und
Jugendlichen-Psychotherapie, Münster
Dr. phil. Dipl.-Psych Hans-Joachim Eberhard (* 30.10.1957), Psychologische Psychotherapie, Gütersloh
Dr. med. Michael Mannl
(* 11.12.1963), Diagnostische Radiologie, Recklinghausen
Olaf Hoffmann (* 04.02.1964),
Radiologische Diagnostik
Recklinghausen
12/2016
12
Dr. med. Martin Mansfeld
(* 11.11.1964), Allgemeinmedizin,
Siegen
Dr. med. Harald Menker
(* 18.02.1964), Innere Medizin (HÄ),
Netphen
Dr. med. Rainer Pfingsten (* 05.04.1940),
Dr. med. Angela Moewes
(* 03.09.1965), Orthopädie,
Bochum
Ben Gilberger (* 05.02.1968),
Orthopädie,
Winterberg
Dr. med. Klaus Reinhardt
(* 22.05.1960), Allgemeinmedizin,
Bielefeld
Dr. med. Johannes Hartmann
(* 06.04.1967), Innere Medizin (HÄ),
Bielefeld
Michael Niesen (* 08.06.1955),
Allgemeinmedizin,
Ochtrup
Michael Rausch (* 05.08.1966),
Allgemeinmedizin,
Recklinghausen
Anke Richter (* 23.12.1962),
Innere Medizin (HÄ),
Bad Oeynhausen
Sigrid Richter (* 22.12.1967),
Innere Medizin (HÄ),
Minden
Dr. med. Ludger Obergassel
(* 28.07.1962), Innere Medizin (FÄ),
Bielefeld
Dr. med. Siegfried Heuer
(* 22.07.1953), Innere Medizin (FÄ),
Bielefeld
Dr. med. Ludger Rose (* 04.10.1961),
Innere Medizin (FÄ),
Münster
Harald Pohlmeier (* 16.09.1963),
Innere Medizin (FÄ),
Münster
Dr. med. Hendrik Oen (* 20.11.1969),
Innere Medizin (HÄ),
Münster
Dr. med. Tanja Heuermann
(* 03.07.1973), Innere Medizin (HÄ),
Münster
Dipl.-Psych. Judith Schild
(* 23.02.1974), Psychologische
Psychotherapie, Münster
Birgit Wich-Knoten (* 25.07.1956),
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, Münster
Dr. med. Ulrich Oeverhaus
(* 20.03.1959), Augenheilkunde,
Rietberg
Dr. med. Hans Joachim Reckels
(* 24.07.1953), Augenheilkunde,
Oelde
Dr. med. Hans-Peter Peters
(* 22.04.1957), Urologie,
Bochum
Dr. med. Christian Franz
(* 09.02.1956), Allgemeinmedizin,
Bochum
Frauenheilkunde/Geburtshilfe,
Attendorn
Tim-Henning Förster (* 23.06.1976),
Allgemeinmedizin,
Medebach
Dr. med. Elisabeth Störmann-Gaede
(* 09.02.1957), Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie, Steinfurt
Dr. med. Bernd Lehne (* 18.04.1959),
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Bielefeld
Dr. med. Volker Schrage
(* 19.09.1956), Allgemeinmedizin,
Legden
Dr. med. Thomas Riddermann
(* 16.02.1959), Innere Medizin (HÄ),
Marl
Dr. med. Ulrich Tappe (* 08.09.1965),
Innere Medizin (FÄ),
Hamm
Dr. med. Bernd Schütz (* 25.10.1954),
Innere Medizin (FÄ),
Lünen
Dr. med. Katja Sielhorst
(* 15.03.1961), Allgemeinmedizin,
Hemer
Dr. med. Oliver Aslanian
(* 07.04.1969), Allgemeinmedizin,
Hemer
Dr. med. Klaus-Peter Tillmann
(* 29.11.1952), Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Witten
Dr. med. Siegrun Weiß (* 18.06.1968),
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde,
Dortmund
Dr. med. Dirk Spelmeyer
(* 18.06.1960), Urologie,
Dülmen
Dr. med. Christian Tschuschke
(* 28.01.1958), Urologie,
Münster
Dr. med. Wilhelm Vermaasen
(* 02.11.1958), Allgemeinmedizin,
Bochum
Gerhard Seeliger (* 25.05.1967),
Innere Medizin (HÄ),
Bochum
Dipl.-Soz. Päd. Oliver Staniszewski
(* 02.08.1963), Kinder- und JugendlichenPsychotherapie, Witten
Dr. med. Christoph Vollenberg
(* 28.04.1960), Augenheilkunde,
Dortmund
Dr. med. Klaudia Schulte
(* 19.08.1964), Augenheilkunde,
Dortmund
Dipl.-Päd. Cornelia Beeking (* 30.07.1975),
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie,
Münster
Prof. Dr. med. Dipl. Bio. Wolfgang
Wehrmann (* 15.10.1952), Haut- und
Geschlechtskrankheiten, Münster
Dr. med. Peter Pierchalla
(* 05.12.1957), Haut- und Geschlechtskrankheiten, Recklinghausen
Dipl.-Psych. Andreas Wilser
(* 18.09.1951), Psychologische
Psychotherapie, Bielefeld
Dipl.-Psych. Andreas Abel
(* 24.06.1965), Psychologische
Psychotherapie, Bielefeld
12/2016
Prof. Dr. med. Martin Schrader
(* 27.03.1954), Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Minden
Prof. Dr. med. Jörg Radermacher
(* 13.04.1961), Innere Medizin (FÄ),
Minden
13
„Das KV-System muss sich ständig
wandeln, wenn es Bestand haben soll!“
Zum Abschied von KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel
12/2016
A
14
ls Boris Becker 1985 zum
ersten Mal Wimbledon gewann, verbreitete sich die
Meldung noch ganz traditionell durch Zeitung, Funk und
Fernsehen. Das war das technologische Umfeld, in dem Dr. Thomas
Kriedel seinen Dienst bei der KVWL
aufnahm. Wenn er nun zum Jahreswechsel 2016/2017 von Bord geht,
könnte er diesen Schritt in Echtzeit
in die Welt hinaus „twittern“. Dazwischen liegen nicht nur 30 Jahre
technologischer Fortschritt, sondern
auch über 30 Jahre Arbeit in der
ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung. Für Dr.
Thomas Kriedel begann alles mit einem wohl überlegten Seitenwechsel.
35 Jahre in der Selbstverwaltung, davon über 30 Jahre im Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel hat sich entschie-
Nachdem der Student Thomas Kriedel sein Studium der Wirtschaftswissenschaften in Konstanz 1978 abgeschlossen hatte, war der erste
Schritt der beruflichen Laufbahn getan. Diplom-Volkswirt durfte er sich
fortan nennen. Ein Promotionsstipendium stellte schließlich früh die
beruflichen Weichen in Richtung Gesundheitswesen. Nachdem er sich
intensiv mit dem „Volkswirtschaftlichen Nutzen der Epilepsieambulanzen“ beschäftigt hatte, folgten einige
Projekte in der Gesundheitsforschung. Für den Volkswirt ein spannendes Feld: „Die Gesundheitsökono-
den, nicht mehr für den Vorstand der KVWL zu kandidieren.
mie ist für Wirtschaftswissenschaftler
eine große Herausforderung, weil
hier viele klassische Definitionen und
Rechenmodelle einfach nicht passen.
Wenn sich kranke Menschen in Behandlung begeben, betreten sie keinen Markt im üblichen Sinne, der von
Angebot und Nachfrage getrieben
wird. Insgesamt ist das Gesundheitswesen allerdings ein milliardenschweres Gefüge, das ohne wirtschaftswissenschaftliche Modelle
nicht funktionieren kann.“
Vielleicht trug auch diese wissenschaftliche Neugier dazu bei, dass
Dr. Thomas Kriedel schließlich doch
der Empfehlung eines ehemaligen
Kommilitonen folgte und eine Stelle
bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung annahm. „Da ich bis dahin
noch keine Berührungspunkte mit
der ärztlichen Selbstverwaltung hatte, fühlte es sich für mich zunächst
wie ein etwas heikler Seitenwechsel
an — von der mehr oder weniger unabhängigen Gesundheitsforschung
Der „Zahlenmann“ Kriedel began bei
der KBV, die damals ihren Sitz noch
in Köln hatte, als Referent in der Honorarabteilung. Vier Jahre später
folgte ein Wechsel innerhalb der
Selbstverwaltung: Am 1. April 1985
wurde Dr. Thomas Kriedel Vorstandsassistent bei der KVWL. Ob denn seine Gattin tolerieren würde, dass er,
Kriedel, von nun an häufig aufgrund
abendlicher Sitzungen abwesend sei,
war eine der drängendsten Fragen,
die ihm im Vorstellungsgespräch damals gestellt wurden, erinnert sich
Kriedel. Nach kurzer Überlegung entschied sich der zweifache Vater
trotzdem für die KVWL. Dies war der
Beginn einer erfolgreichen Karriere.
Seit 1987 arbeitete Kriedel als stellvertretender Hauptgeschäftsführer,
dann ab 2002 als Hauptgeschäftsführer. Vor zwölf Jahren wurde er
zusammen mit Dr. Wolfgang-Axel
Dryden sowie Dr. Ulrich Thamer in
den ersten hauptamtlichen Vorstand
der KVWL gewählt.
habe das KV-System von der Pike
auf kennengelernt, war aber nie in
die manchmal sehr kräftezehrenden
innerärztlichen Konflikte involviert.
Und genauso wie ich damals für
mich persönlich entschieden habe,
dass meine berufliche Zukunft in der
Selbstverwaltung liegen soll, bin ich
heute noch überzeugt, dass das KVSystem gut und sinnvoll ist. Aber mit
meiner jahrzehntelangen Erfahrung
erlaube ich mir auch einige kritische
Anmerkungen. Ich bin davon überzeugt, dass das KV-System sich
ständig wandeln muss, wenn es auch
zukünftig Bestand haben soll. Der historisch gewachsene Hausarzt-Facharzt-Konflikt ist — zumindest auf der
Bundesebene — noch lange nicht befriedet. Zudem leben wir heute in einer sich rasant verändernden Welt.
Das gilt sowohl für den technischwissenschaftlichen als auch für den
gesellschaftlichen Bereich. Beides
hat erhebliche Auswirkungen auf die
medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Ich muss ehrlich
gestehen, dass mir dabei manchmal
der Innovationsdruck aus der Selbstverwaltung fehlt. Zu oft reagieren
wir als KV-System nur auf Vorgaben
des Gesetzgebers. Zu selten handeln
wir aus eigener Initiative.“
Thomas Kriedel ist Wirtschaftswissenschaftler. Für ihn ein Vorteil: „Ich
Eines der wichtigsten Themen des
scheidenden KVWL-Vorstandsmit-
Start bei der KBV
glieds war und ist die ausufernde
Bürokratie in der ambulanten Praxis.
„Wildwuchs“, „Bürokratiedschungel“
oder auch „Bürokratiemonster“ waren häufig gehörte Schlagworte in
den vielen Gesprächen, die Dr. Thomas Kriedel mit niedergelassenen
Ärzten und Psychotherapeuten geführt hat.
Entbürokratisierung als Leitthema
Und die bürokratische Belastung ist
weit mehr als nur ein organisatorisches Ärgernis. Als erste KV überhaupt hat die KVWL unter Federführung von Dr. Kriedel damit begonnen,
gemeinsam mit der KBV Modelle zu
entwickeln, um die Bürokratiekosten
zu beziffern; für Westfalen-Lippe liegen sie im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. Aber mit dem ersten
Befund gaben sich die KVWL und
Thomas Kriedel nicht zufrieden. In
der Folge ging es darum, nach konkreten Möglichkeiten zu suchen, die
bürokratische Belastung in den Praxen zu verringern. Dazu wurde gemeinsam mit der Barmer GEK ein eigenes Formularlabor gegründet, das
seitdem die weit über 300 in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzten Formulare nach Redundanzen durchforstet. Erste Erfolge sind
sichtbar: Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit (AU) wurde Anfang
2016 geändert, auch der Reha-Antrag
12/2016
zu einer ärztlichen Lobby-Vereinigung“, erinnert sich Kriedel auch
nach Jahrzehnten noch an seine Bedenken. Bereut habe er diesen
Schritt jedoch nie.
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Ruhestand?
Nein, neuer Lebensabschnitt!
seiner Eigenschaft als Mitglied der
Gesellschafterversammlung der gematik — Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH — noch einige Zeit Kontakt
zum Gesundheitswesen halten, doch
die weiteren Herausforderungen
sind ausschließlich privater Natur.
Wer sich Dr. Thomas Kriedel ab sofort nur noch mit seinen vier Enkelkindern im Garten spielend vorstellt,
der liegt allerdings falsch. „Ich möchte gerne mein Englisch auffrischen“,
erzählt er von seinen Plänen. „Dazu
werde ich einen mehrwöchigen
Sprachkurs in England, vielleicht auch
Irland absolvieren. Im Übrigen freue
ich mich darüber, in Zukunft wieder
mehr Zeit zu haben. Es sind über die
Jahre doch einige Freundschaften etwas zu kurz gekommen, die ich nun
wieder intensiver pflegen kann.“
Auch seine Interessen für klassische
Musik und Opern will der begeisterte
Hobby-Fotograf künftig ausleben.
Die Projekte und die tägliche Arbeit
in der KVWL überlässt Kriedel nun
seinen Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn der 67jährige Volkswirt
hat beschlossen, andere Schwerpunkte zu setzen. Zwar wird er in
Der profunde Systemkenner verabschiedet sich nicht, ohne einen Blick
in die Zukunft des KV-Systems zu
werfen. „Ich glaube“, sagt Kriedel,
„dass das KV-System auch in Zukunft
eine wichtige Rolle spielen wird, wenn
ist seit April 2016 vereinfacht worden. Demnächst soll die Chronikerbescheinigung folgen. „Unser Ziel ist es,
schon bei der Entwicklung neuer Formulare mit am Tisch zu sitzen, um
ihre Notwendigkeit und die Alltagstauglichkeit aus Sicht der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten überprüfen zu können“,
erklärt Dr. Thomas Kriedel.
12/2016
Hauptziel war aber immer, die KVWL
zur effektiven und effizienten Organisation zu entwickeln, die den berufspolitischen Interessen und gesetzlichen Aufgaben gerecht wurde.
Dabei sollten die Mitarbeiter eigenverantwortlich im Rahmen von Zielvorgaben agieren. Personalentwicklung ist für Kriedel unabdingbar für
ein modernes Dienstleistungsunternehmen.
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es mit der Zeit geht. Ich sehe allerdings wenig Chancen für eine Institution, die als großer monolithischer
Block von Berlin aus in die Regionen
strahlt. Die Regional-KVen müssen jeweils ihre Herausforderungen vor Ort
individuell lösen und dabei manchmal
auch neue Wege gehen.“
Regional denken und handeln
„Insofern macht es mich auch ein
bisschen stolz sagen zu können, dass
wir hier in Westfalen-Lippe viele Probleme der Bundesebene nicht haben.
Es gab in meiner Vorstandszeit immer einen offenen und lösungsorientierten Umgang der verschiedenen
ärztlichen und psychotherapeutischen Fachrichtungen. Es war zwar
auch mal konfliktiv, dabei aber immer konstruktiv! Die Kassenärztliche
Vereinigung Westfalen-Lippe steht
wirtschaftlich gesund da und hat sich
zu einem serviceorientierten Dienstleister für ihre Mitglieder entwickelt.
Dazu konnte ich meinen Beitrag leisten. Ein besonderer Dank gilt meinen
beiden Vorstandskollegen WolfgangAxel Dryden und Gerhard Nordmann
für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ -ms
Belastung transparent machen —
Bürokratie abbauen
Ein jährlich aktualisierter Bürokratieindex soll transparent machen, wie sich die Belastung durch Bürokratie bei
den Vertragsärzten und –psychotherapeuten entwickelt
R
Arbeitstage für Bürokratie je Praxis
im Jahr aufbringen.
„Wir wollten es damals nicht bei dieser einmaligen Bestandsaufnahme
belassen“, erläutert KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Gemeinsam mit der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und der
Fachhochschule des Mittelstands
habe die KVWL deshalb auf Basis der
Daten von 2013 einen Bürokratieindex (BIX) entwickelt, der jährlich aktualisiert wird und so die Entwicklung der Bürokratielasten für die
Vertragsärzte und –psychotherapeuten aufzeigen soll.
Bei einer Pressekonferenz am 22. November in Berlin präsentierten KVWLVorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel
und KBV-Vorstandschef Dr. Andreas
Gassen nun den Bürokratieindex für
das Jahr 2016. Für diesen wurden
neue und veränderte Dokumentationspflichten ebenso berücksichtigt
wie inzwischen entfallene Vorgaben.
Auch sich verändernde Fallzahlen
beeinflussen den neuen Index. Wichtigste Erkenntnis: Gegenüber der
Nullmessung aus dem Jahr 2013 sind
die Aufwände durch Bürokratie für
die Kassenärzte bundesweit von 55
Millionen Stunden auf 52 Millionen
Stunden gesunken. Der Bürokratieindex im Bereich der ärztlichen Selbstverwaltung fiel somit von der Basis
100 im Jahr 2013 auf den Wert 95,28
im Jahr 2016.
„Zwar hat es an einigen Stellen Entlastungen gegeben, beispielsweise
durch die Abschaffung der Auszahlscheine im Krankengeldfall. Aber es
kommen auch immer neue Belastungen hinzu“, kommentierte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen diese
Zahlen. 52 Millionen Stunden für
Schreibkram seien einfach immer
noch zu viel. „Die Zeit der Niedergelassenen ist schließlich in erster Linie für die Patienten da und nicht für
den Papierkram“, betonte der KBVVorstandsvorsitzende Dr. Andreas
Gassen. „Deshalb fordern wir von
den Krankenkassen die verbindliche
Festlegung eines Abbauziels für Bürokratie.“ Ein solches Ziel könne
maßgeblich dazu beitragen, dass für
die Behandlung der Patienten wieder
mehr Zeit zur Verfügung stehe.
„Für die KVWL war es wichtig zu erfahren, wodurch die Bürokratiebelastungen in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen Westfalen-Lippes
entstehen“ betonte KVWL-Vorstand
Thomas Kriedel. Nach dem BIX liegen
die zeitlichen Bürokratielasten in
Westfalen-Lippe bei insgesamt 5,05
Millionen Stunden. Die größte Belastung machen demnach die Auskünfte
an Krankenkassen und MDK auf vereinbarten Vordrucken aus. Insgesamt
müssen die Arzt- und Psychotherapeutenpraxen in Westfalen-Lippe 57
Kriedel: „In Zeiten des demografischen Wandels und eines absehbaren Ärztemangels brauchen Ärzte
mehr Ressourcen für den Patienten
und dessen Behandlung. Unnötige
Bürokratie gehört schnellstens abgeschafft. Nur so können wir in Zukunft
eine gute Behandlung der Patienten
sicherstellen, den niedergelassenen
Bereich attraktiver gestalten und
den Nachwuchs motivieren sich niederzulassen.“
Kriedel lobte die gute Arbeit der Formularlabore in Westfalen-Lippe, die
maßgeblich an der Vereinfachung
der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1 und 17) beteiligt gewesen seien. „Die Formularlabore
können nachweislich dazu beitragen,
Bürokratie zu minimieren bzw. mindestens konstant zu halten“, so das
KVWL-Vorstandsmitglied. Aber es
reiche nicht aus, nur Formulare zu
vereinfachen. Bürokratie dürfe gar
nicht erst entstehen und müsse deshalb bereits vor Einführung verhindert werden. „Geänderte Richtlinien
und Formulare bereits vor ihrer Einführung echten Praxistests in den
Formularlaboren der Kassenärztlichen Vereinigungen zu unterziehen,
wäre der richtige Weg. Dies muss als
gemeinsame Aufgabe aller Verantwortlichen angesehen werden“, fordert Kriedel. Ziel solcher Praxistests
sei es, neue wie bestehende Normen
in neutralen Formularlaboren der
Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit auf
den Prüfstand zu stellen. Die Bewertung erfolge durch Praxisempfehlungen und könne gegebenenfalls durch
ein Normerprobungsverfahren ergänzt werden. JF
12/2016
ückblick: 2015 veröffentlichte der Nationale Normenkontrollrat erstmals
eine Bürokratiekostenmessung für Vertragsärzte und –psychotherapeuten. Demnach summierte
sich die Zeit, die Ärzte und Psychotherapeuten 2013 mit bürokratischen
Tätigkeiten im Kassenarztsystem
verbringen mussten, auf 55 Millionen
Stunden. Die daraus resultierenden
Bürokratiekosten wurden mit 2,36
Milliarden Euro veranschlagt.
17
Qualität kommt
nicht von ungefähr
Das neue KPQM setzt neue G-BA-Richtlinie um
und ist auf der Höhe der Zeit
Q
12/2016
ualität ist längst nicht
mehr nur ein Gütesiegel
von Produkten. Qualität
spielt auch eine immer
wichtigere Rolle, wenn es um die
Versorgung von Patienten im ambulanten und stationären Bereich
geht. Im Prinzip nichts Neues für die
niedergelassenen Vertragsärzte und
-psychotherapeuten. Viele von ihnen haben sich, orientiert an der
Qualitätsmanagement-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA), bereits mit der Optimierung
von Arbeitsprozessen und –abläufen
beschäftigt und das erfolgreiche
und bundesweit erhältliche KVWLPraxis-Qualitätsmanagementsystem
KPQM eingeführt.
18
Das neue KPQM – Ihre
Ansprechpartner bei der KVWL
Geschäftsbereich
Versorgungsqualität
Jörg Otte, Tel.: 0231 / 94 32 10
32, E-Mail: [email protected]
Anna Menge, Tel.: 0231 / 94 32 10
36, E-Mail: [email protected]
Alle Informationen zum Thema
finden Sie natürlich auch im Internet unter
www.kpqm.eu
Da aber die Qualitätsanforderungen
auf allen Ebenen der medizinischen
Versorgung immer mehr steigen, ist
Mitte November eine neue, sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie in Kraft getreten, die
gleichermaßen für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und
den stationären Versorgungsbereich
gilt. Auf dieser Basis hat die KVWL
ihr KPQM-System angepasst und modernisiert. Das neue KPQM ist vor
wenigen Wochen in der Vertreterversammlung der KVWL beschlossen
worden und steht nun allen interessierten Vertragsärzten und –psychotherapeuten zur Verfügung.
„Wer mit seiner Praxis bereits KPQM
alter Fassung umsetzt, muss nun aber
nicht fürchten, von vorn beginnen zu
müssen“, betont der 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden. Es
müssen lediglich vereinzelte zusätzliche Instrumente berücksichtigt oder
angepasst werden. Dryden: „Im neuen
KPQM wurden durch die Richtlinienänderung einige Anforderungen überflüssig, andere wurden dafür neu aufgenommen. Der große Vorteil unseres
Qualitätsmanagementsystems ist,
dass alle Anforderungen der neuen
GBA-Richtlinie modular umgesetzt
werden können. Somit muss das
sprichwörtliche Rad nicht neu erfunden, sondern nur die eine oder andere
Speiche ausgewechselt werden. Alle
bestehenden Zertifizierungen behalten selbstverständlich für ihre individuelle Laufzeit Gültigkeit.“
Die grundlegenden Charakteristika
für das KPQM-System der KVWL
bleiben unverändert. KPQM macht
die bewährten Standards des Qualitätsmanagements für Kleinbetriebe
umsetzbar und im Praxisalltag für
den Arzt leicht anwendbar. Das System fußt auch in seiner neuen Fassung auf den Kriterien:
Das neue KPQM:
Schulungstermine
Jeweils samstags von 9 bis 17 Uhr
25. Februar 2017
im Ärztehaus Münster
25. März 2017
im Ärztehaus Münster
10. Juni 2017
im Ärztehaus Dortmund
8. Juli 2017
im Ärztehaus Dortmund
14. Oktober 2017
im Ärztehaus Dortmund
18. November 2017
im Ärztehaus Münster
Zertifizierung:
11 Punkte, Kategorie C
Auskunft:
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL,
Mechthild Vietz, Tel.: 0251 / 9 29
22 09, E-Mail: mechthild.vietz@
aekwl.de
Inf
zur n ormations
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X Keine Anforderungen über die
Richtlinie hinaus
Xeinfach zu erlernen
und
KOMMENTAR
Von Ärzten für Ärzte!
Xeinfach umzusetzen
Xkostengünstig
Xvon Ärzten für Ärzte entwickelt
Qualität unserer Arbeit ist für uns
Ärzte eine Selbstverständlichkeit.
Qualitätsmanagement hilft uns dabei, die von uns gewünschte Qualität aufrecht zu erhalten.
Xvon Ärzten an Ärzte vermittelt
Der 1. KVWL-Vorsitzende: „KPQM ist
auf der Höhe der Zeit und bietet seinen Anwendern praxisnahe Hilfestellungen zur effektiven Umsetzung
der neuen QualitätsmanagementRichtlinie. Wir sind mit unserem System schnell im Angebot von Antworten und Lösungen. Genau das, was
unsere Mitglieder in ihrem Praxisalltag brauchen.“
vity
Qualitätsmanagement muss helfen,
Praxisabläufe und –prozesse zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Es muss für alle, die in einer Praxis arbeiten, nachvollziehbar und handelbar sein. Es muss für die Praxis und die in ihr
betreuten Patienten Mehrwerte liefern.
Mit diesen Zielen ist KPQM vor Jahren angetreten. Es hat sich
weiterentwickelt. Es ist stets auf dem aktuellsten Stand. Es hilft
und überfordert nicht.
Das sind die Ziele, mit denen die Vertreterversammlung der
KVWL vor Jahren KPQM aus der Taufe gehoben und jetzt dessen Weiterentwicklung vorangetrieben hat.
12/2016
Xvon Ärzten auditiert
Von Ärzten für Ärzte!
Dr. Wolfgang-Axel Dryden,
1. KVWL-Vorsitzender
19
Arzneimittelvereinbarung 2017
Sie finden die
hier
beschriebene
n Vereinbarung
en
in dieser Ausg
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brik
„Amtliche Be
kanntmachung
en“
ab Seite 42
Verordnungssicherheit und Spielraum gestärkt
B
12/2016
ereits im vergangenen Jahr haben KVWL und
Verbände der Krankenkassen einen entscheidenden Schritt in die Zukunft zur Steuerung der
Arzneimittelverordnung getan. Zum einen wurde das bewährte Leitsubstanzkonzept fortgesetzt und
zum anderen ist eine Ampelsystematik eingeführt worden. So können diejenigen Ärzte, die zwar das für die gesamte KVWL gültige Ziel nicht erreichen, jedoch einen
höheren Leitsubstanzanteil als die Fachgruppe haben,
ebenfalls eine Prüfentlastung erreichen. Dies ist besonders wichtig, da der Zielwert stets ein Orientierungswert
ist. Dieser kann naturgemäß weder die praxisindividuelle
Patientenstruktur in jedem Fall abbilden, noch kassenspezifische Vereinbarungen wie Rabatte etc. berücksichtigen. Daher wurde im Jahr 2016 das „Ampelsystem“ erprobt. Nun liegen erste Erfahrungen vor.
20
Die KVWL hat mit großem internen Aufwand eine neue
Trendmeldung entwickelt, die ihren Mitgliedern eine
übersichtlichere und einfache Orientierung über die praxisindividuelle Verordnungsstruktur ermöglicht. Diese
Trendmeldung haben wir zunächst in kleineren Gruppen
bzw. Regionen getestet. Seit Sommer 2016 sind nunmehr
drei Trendmeldungen erfolgreich versendet worden.
Gleichzeitig liegen erst seit wenigen Wochen aus den Verordnungsdaten des 3. Quartals 2016 erste Indikatoren
vor, wie sich das neue Steuerungssystem auswirkt. Die
ersten Daten sind positiv. Wir haben in Westfalen-Lippe
beispielsweise im Bereich der Verordnung von Biosimilars
die Empfehlungen sehr gut umgesetzt. Hier zeigt sich
auch im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt eine sehr positive Entwicklung. Gleiches gilt auch für andere Bereiche
wie z. B. die Verordnung preiswerter Alternativen im Bereich der NOAKs. Diese Ergebnisse sind ein erster Hinweis, dass das neu entwickelte Steuerungssystem funktioniert. Gleichzeitig ist aber der Zeitraum von nur einem
Quartal aus Sicht der Vertragspartner noch zu kurz, um
eine ausreichende Basis zu haben, das Steuerungs- und
Prüfsystem komplett umzustellen. Daher haben sich die
Vertragspartner entschlossen, die bisher erfolgreiche Erprobung des neuen Steuerungssystems zunächst für ein
Jahr fortzusetzen.
In der Zukunft soll der Arzt weder für die Morbidität seiner Patienten noch die zum großen Teil verhandelten
Preise für neue Arzneimittel nach der frühen Nutzenbewertung oder für die über Rabattverträge geregelten
Preise der verordneten Medikamente haften. Stattdessen
ist er für eine rationale und günstige Struktur der Verordnung verantwortlich. Durch die anstehenden Gesetzesänderungen mit der Idee einer neuen Softwaresteuerung
zur Verordnung von Arzneimitteln mit früher Nutzenbewertung sowie der möglichen Vertraulichkeit von Erstattungspreisen werden sich in den nächsten Monaten noch
entscheidende grundsätzliche Weichenstellungen ergeben. Daher ist eine Fortsetzung der im Jahr 2016 eingeführten Steuerungssystematik sinnvoll.
Die Verordnungsziele für 2017 stellen eine Fortentwicklung der bereits bekannten Ziele dar. Im Bereich der Antidiabetika wurden die Aspekte der frühen Nutzenbewertung von neueren Substanzen aufgenommen und daher
dieser Bereich in eine qualitative Empfehlung umgewandelt. Relevante Anpassungen erfolgten im Bereich der Biosimilars, um die schon bestehenden Verordnungsquoten,
die eine sehr positive Entwicklung genommen haben, zu
reflektieren. Gleichzeitig sind auch die Verordnungsempfehlungen im Bereich der Lipidsenker und der Schmerztherapie justiert worden. Fortgesetzt wurde die Empfehlung,
im Bereich der neuen Antikoagulantien hin zu preiswerten
Alternativen zu steuern.
Richtgrößen gelten auch im Jahr 2017
Im Rahmen der Fortsetzung der Erprobung der wirkstoffbezogenen Steuerung haben die Vertragspartner auch
für 2017 altersgegliederte Richtgrößen vereinbart. Wie im
vergangenen Jahr haben Ärzte die Möglichkeit, sich
durch weitgehende Erreichung der Verordnungsziele in
einer Richtgrößenprüfung zu entlasten. Auch weiterhin
gibt es keine zusätzlichen oder neuen Prüfmaßnahmen
bei der Nichterreichung von Verordnungszielen.
Heilmittel 2017
Hier gelten die bisherigen Regeln praktisch fort. Die
Richtgrößen sind um die Preisentwicklung angepasst
worden. Anfang des Jahres treten neue Regelungen zu
Ausnahmetatbeständen — wie dem sogenannten besonderen Verordnungsbedarf — in Kraft. Hierzu informieren
wir Sie ausführlich in diesem Heft sowie in einer ExtraAusgabe von KVWL kompakt, die Ihnen im Januar 2017
zugesandt wird. Auch im Jahr 2017 ist es der KVWL nicht
möglich, vorläufige Verordnungsdaten im Heilmittelbereich von den Krankenkassen zu erhalten, so dass wir
hier für Sie keine zeitnahen Verordnungsinformationen
bereitstellen können.
Das Service-Center der
Informationen
aus einer Hand
Service-Center
0231 / 94 32 10 00
Unsere
Telefonservice-Zeiten:
Die
Service-Hotline
der KVWL `jk Ihr direkter Draht
zumontags
allen Fragen
rund um die vertragsärztliche
und
bis donnerstags
7.30 bis 17.30 Uhr
freitags
psychotherapeutische
Tätigkeit.7.30 bis 15.00 Uhr
Schnell, verlässlich, kompetent.
aktuell
Kurznachrichten
aus Westfalen-Lippe
...............................
Richtig kooperieren: Broschüre mit
den wichtigsten Rechtsvorschriften
Impressum
Mit dem Anti-Korruptionsgesetz wurden Bestechlichkeit
und Bestechung im Gesundheitswesen im Juni dieses
Jahres als Straftatbestände
im Strafgesetzbuch verankert. Bei Verstößen drohen
RICHTIG
Geldstrafen und mehrjähriKOOPERIEREN
ger Freiheitsentzug. Damit
sich Vertragsärzte kompakt
und praxisnah über das neue
Strafrecht informieren können, hat die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) ihre Broschüre „Richtig kooperieren“ neu aufgelegt. Das Heft informiert auch über das
Berufs- und Sozialrecht für Ärzte. Auf 24 Seiten wird anhand zahlreicher Beispiele veranschaulicht, was Ärzte bei
der Kooperation mit Kollegen, Pharmafirmen oder Kliniken zu beachten haben. Dabei geht es um Themen wie
Anwendungsbeobachtungen, Belegarztwesen, Teilnahme
an wissenschaftlichen Fortbildungen oder Zusammenarbeit in Teilberufsausübungsgemeinschaften. Die Broschüre „Richtig kooperieren“ ist in der Reihe „PraxisWissen“
erschienen. Exemplare können Ärzte per E-Mail bei der
KBV bestellen unter der Adresse
12/2016
MIT PRAXISBEISPIELEN
UND INFORMATIONEN ZUM
ANTI-KORRUPTIONSGESETZ
22
[email protected].
Zudem steht das Heft im PDF-Format online in der KBVMediathek bereit und kann kostenlos heruntergeladen
werden unter dem Link http://www.kbv.de/832587.
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4—6
44141 Dortmund
Tel. 0231 / 94 32 0
Redaktionsausschuss
Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.)
Dr. Gerhard Nordmann
Dr. Thomas Kriedel
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung WestfalenLippe
Geschäftsbereich Kommunikation
Heike Achtermann
Michael Hedergott (vity)
Martin Steinberg (-ms)
Vanessa Pudlo (VP)
E-Mail: [email protected]
Druck
IVD GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 240
49475 Ibbenbüren
Titelbild: KVWL
Dezember 2016
Dieser Ausgabe liegt die KVWL-Veranstaltungsbroschüre für das Halbjahr
1/2017 bei.
Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
D
ie KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu
ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und
zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich oder einen
Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden
Städten und Gemeinden gestellt werden:
Stadt oder Gemeinde
Hausärzte
Altena
Hausärzte
Borgholzhausen
Hausärzte
Brilon
Hausärzte
Espelkamp
Hausärzte
Halle
Hausärzte
Isselburg
Hausärzte
Kierspe
Hausärzte
Löhne
Hausärzte
Meinerzhagen
Hausärzte
Nachrodt-Wiblingwerde
Hausärzte
Neuenrade
Hausärzte
Oelde
Hausärzte
Olsberg
Hausärzte
Rahden
Hausärzte
Rheda-Wiedenbrück
Hausärzte
Rhede
Hausärzte
Werdohl
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder
Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14. Dezember 2013 (KVWL kompakt 1/2014) aufgeführt.
12/2016
Fachgruppe
Der Vorstand der KVWL gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an:
KVWL-Abteilung Praxisberatung
Tel.: 0231 / 94 32 94 00
E-Mail: [email protected]
23
Amtliche Bekanntmachungen
Grundsätze und Versorgungsziele des HVM der KVWL
gemäß § 87b Abs. 3 Satz 3 SGB V
Mit Inkrafttreten des VersorgungsstärͲ
kungsgesetzeszum01.07.2015wurdendie
Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichͲ
tet,einmaljährlichInformationenüberdie
Grundsätze und Versorgungsziele des HoͲ
norarverteilungsmaßstabs(HVM)zuveröfͲ
fentlichen (s. § 87b Abs. 3 Satz 3 SGB V).
Diesem gesetzlichen Auftrag kommt die
KVWL mit der vorliegenden VeröffentliͲ
chungnach.
12/2016
I.
24
Grundsätze
StabilitätundVerteilungsgerechtigkeit
DieGrundlagefürdievertragsärztlicheAbͲ
rechnung bildet der Einheitliche BewerͲ
tungsmaßstab(EBM).DerHVMderKVWL
verteiltdaszurVerfügungstehendeHonoͲ
rar unter Berücksichtigung der im EBM
festgelegtenVerhältnismäßigkeiten.
EinwesentlichesElementdesHVMzurSiͲ
cherung einer stabilen Honorarverteilung
istdieEinrichtungfesterArztgruppentöpfe
für die arztgruppenspezifischen LeistunͲ
gen.DieBildungderArztgruppentöpfebaͲ
siertaufeinemfestenBezugszeitraum,so
dassfürjedeArztgruppedieStabilitätihres
Vergütungsanteils gewährleistet wird. InͲ
nerhalbderTöpfeerfolgtdieVerteilungim
WesentlichenüberdaseinheitlicheInstruͲ
mentderRegelleistungsvolumina(RLV)mit
der Differenzierung über qualifikationsgeͲ
bundene Zusatzvolumina (QZV). GemeinͲ
sam bilden diese das praxisbezogene HoͲ
norarvolumen,biszudessenHöhedieLeisͲ
tungen zu den Preisen des EBM bezahlt
werden.ÜberschreitendeLeistungenwerͲ
denquotiertvergütet.DurchdieErmittlung
desHonorarvolumensaufBasisderaktuelͲ
len Quartalsdaten ist ein leistungsgerechͲ
terBezugzumaktuellenAbrechnungsquarͲ
talgewährleistet.
ErgänzendzumHonorarvolumenbietetder
HVMdieMöglichkeit,praxisspezifischeBeͲ
sonderheitenübereineindividuelleAnpasͲ
sungdesHonorarvolumensabzubilden.
MitdendargestelltenMengensteuerungsͲ
instrumenten erfüllt der HVM der KVWL
dengesetzlichenGrundsatz,eineübermäͲ
ßige Ausdehnung der Tätigkeit zu verhinͲ
dern.
Kalkulationssicherheit
UmdenÄrzteneinhohesMaßanKalkulaͲ
tionssicherheitfürihrzuerwartendesHoͲ
norar zu geben, sieht der HVM die VeröfͲ
fentlichungsogenannterOrientierungsfallͲ
wertefürRLVundQZVjeweilsvorBeginn
desAbrechnungsquartalsvor.Hierbeiwird
garantiert, dass die endgültigen RLVͲFallͲ
werte diese nicht um mehr als 5% unterͲ
schreiten und die QZVͲFallwerte um nicht
mehrals20%.
Transparenz/Verständlichkeit
DieWeiterentwicklungdesHVMerfolgtreͲ
gelhaftunterEinbezugderentsprechenden
Gremien der KVWL und ggf. auch der beͲ
troffenen Berufsverbände. Neufassungen
oder Änderungen des HVM werden nach
der Beschlussfassung durch die VertreterͲ
versammlungindemMagazinKVWLkomͲ
paktundaufderHomepagederKVWLverͲ
öffentlichtundmitentsprechendenErläuͲ
terungen für alle Mitglieder verständlich
erklärt.
II.
Versorgungsziele
Sicherstellung
DeraufBasisderdargestelltenGrundsätze
entwickelte HVM hat das Ziel, die SicherͲ
stellung einer ausreichenden, zweckmäßiͲ
gen und wirtschaftlichen ambulanten meͲ
dizinischen Versorgung der Patienten in
WestfalenͲLippeͲunterBeachtungdergeͲ
setzlichen und politischen RahmenbedinͲ
gungenͲzugewährleisten.
VersorgunginunterversorgtenGebieten
ZurbesonderenFörderungundUnterstütͲ
zung der Versorgung in unterversorgten
Gebieten,siehtderHVMregelhaftdasAusͲ
setzen der fallzahlbezogenen FallwertabͲ
staffelung für das RLV der dort tätigen
Ärztevor.ImEinzelfallsindhierauchweiͲ
tere unterstützende Maßnahmen nach
Prüfungmöglich.
Förderung kooperativer VersorgungsforͲ
men
Kooperative Versorgungsformen wie BeͲ
rufsausübungsgemeinschaften, MVZ, AnͲ
stellung von Ärzten und Praxisnetze werͲ
den durch im HVM verankerte Zuschläge
zum RLV und weitere strukturfördernde
Maßnahmengefördert.
Berücksichtigung besonderer VersorͲ
gungsbedarfe
Zur Berücksichtigung besonderer VersorͲ
gungsbedarfe,diesichinbesonderenLeisͲ
tungsschwerpunkten, besonderer PatienͲ
tenstruktur oder Patientenaufkommen eiͲ
ner Praxis darstellen können, bietet der
HVM Antragsmöglichkeiten für eine ErhöͲ
hung des Honorarvolumens durch AnerͲ
kennung von Praxisbesonderheiten sowie
fürweitereindividuelleAnpassungen.
Förderung besonderer SicherstellungsͲ
maßnahmen – Strukturfonds nach § 105
Abs.1aSGBV
UmbeiMaßnahmenzurSicherstellungder
ambulanten medizinischen Versorgung in
einzelnenBereichennochflexibleragieren
zukönnen,siehtderHVMdieEinrichtung
einesStrukturfondsnach§105Abs.1aSGB
Vvor.HiermitwirddiegezielteFörderung
besonderer Sicherstellungsmaßnahmen
wieNeuniederlassungen,Zweigpraxen,ZuͲ
schlägezurAusbildungetc.ermöglicht.
12/2016
Rechtssicherheit
DerHVMderKVWLberücksichtigtdieKBVͲ
Vorgaben zur Honorarverteilung nach §
87bAbs.4SGBVsowiedieweiterenreleͲ
vanten gesetzlichen Grundlagen und
höchstrichterlichenRechtsprechungen.
25
12/2016
Änderung des HVM zum 1. Juli 2016
26
DieVertreterversammlungderKVWLhatam3.Dezember2016einerückwirkendeÄnderung
des HVM zum 1. Juli 2016 beschlossen. Dies war erforderlich, um die vom
Bewertungsausschuss kurzfristig am 22. Juni 2016 beschlossenen EBMͲÄnderungen zum 3.
Quartal 2016 abzubilden (s. auch KVWLkompakt Praxisintern 8/2016 S. 3 und 5). Die
AnpassungendesHVMbeschränkensichaufzweiThemenfelder:
'ĞŶĞƚŝƐĐŚĞƐ>ĂďŽƌ͗
DieumfassendeÜberarbeitungundNeustrukturierungdesBereichesHumangenetikimEBM
zum 3. Quartal 2016 wurde noch in einigen Punkten nachgebessert und damit erst
vervollständigt.DieserforderteeineerneuteAnpassungdesHVM(s.ZiffernI.,III.undV.der
HVMͲÄnderung). Der Honoraranteil für humangenetische Leistungen bleibt weiterhin
unverändert.
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Mit der Aufnahme des Kapitels 38 („delegationsfähige Leistungen“) in den EBM wurde die
Förderung qualifizierter nichtärztlicher Praxisassistenten vom hausärztlichen auf den
fachärztlichenBereichausgeweitet.
Im ersten Abschnitt dieses neuen Kapitels (38.2 EBM) wurden die bisherigen
KostenpauschalenfürdenBesucheinesPatientendurcheinenPraxismitarbeiter(GOP40240
und40260EBM)inhaltsgleichdurchdieneuenGOP38100und38105EBMersetzt.Diesesind
etwashöherbewertetundwerdenebenfallsinnerhalbderMGVvergütet.ZurAbbildungim
HVMwerdendieseLeistungenindieRegelungenfürdieKostenpauschalendesKapitels40
EBMaufgenommen(s.ZiffernII.,IV.undVI.derHVMͲÄnderung),sodasssieebenfallszu100%
vergütetwerden.
DerzweiteAbschnitt(38.3EBM)regeltdenBesucheinesPatientenimPflegeheimdurcheinen
qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten (GOP 38200 und 38205 EBM). Dieser wird
außerhalbderMGVvergütet.
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12/2016
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12/2016
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12/2016
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12/2016
9,
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30
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Diese Ausfertigung stimmt mit der Beschlussfassung der Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 03.12.2016 überein.
Dortmund, den 03.12.2016
gez. Dr. Volker Schrage,
Vorsitzender der Vertreterversammlung
31
12/2016
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
für den Bereich der KVWL
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe hat das nach § 103 Abs. 1 und 2 SGB V und
§ 16b Ärzte-ZV in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL, Fassung vom 20.12.2012, zuletzt geändert
am 16.06.2016, in Kraft getreten am 15.09.2016) vorgesehene Verfahren zur Feststellung der Überversorgung in der
vertragsärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe durchgeführt.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt gemäß § 103 Abs. 1 und 2 SGB V in
Verbindung mit §§ 23, 24 BPL-RL fest, dass in folgenden Planungsbereichen Überversorgung eingetreten ist und Zulassungsbeschränkungen bestehen:
Planungsbereich
Chirurgen
Minden-Lübbecke, Kreis
114,5 %
Chirurgen
Paderborn, Kreis
111,0 %
Hautärzte
Höxter, Kreis
115,7 %
12/2016
Arztgruppe
Versorgungsgrad
MB = Mittelbereich
ROR = Raumordnungsregion
Anträge auf Zulassung oder Anstellung für diese Planungsbereiche sind abzulehnen.
Dortmund, den 28.11.2016
32
gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper
Vorsitzender
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
für den Bereich der KVWL
Umwandlung von Jobsharing-Praxen
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe hat das nach § 103 Abs. 1 und 2 SGB V, §
16b Ärzte-ZV in Verbindung mit der Bedarfsplanungsrichtlinie (BPL-RL, Fassung vom 20.12.2012, zuletzt geändert am
16.06.2016, in Kraft getreten am 15.09.2016) vorgesehene Verfahren zur Feststellung der Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe durchgeführt.
I.) Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt fest, dass in folgen-den Planungsbereichen Überversorgung nicht mehr besteht und hebt die Zulassungsbeschränkungen auf. Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BPL-RL
wird für diese Planungsbereiche die Auflage erteilt, dass Zulassungen nur in dem Umfang erfolgen dürfen, bis für die
Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist:
Versorgungsgrad
Zulassungen /
Anstellungen bis
zur Überversorgung
Arztgruppe
Planungsbereich
Hausärzte
Arnsberg, MB
109,7 %
0,5
Hausärzte
Dortmund, MB
109,1 %
2,5
Hausärzte
Hamm, MB
108,6 %
1,5
Augenärzte
Herford, Kreis
109,2 %
0,5
Augenärzte
Paderborn, Kreis
109,5 %
0,5
Der Landesausschuss stellt fest, dass in nachstehend aufgeführtem Planungsbereich ein 20-prozentiger Anteil an
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nicht erreicht wird. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
für Westfalen-Lippe versieht diese Feststellung gemäß § 25 Abs.3 S. 1 BPL-RL mit der Auflage, dass Zulassungen und
Anstellungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis die Quotenregelung erfüllt ist.
Arztgruppe
Planungsbereich
Zulassungen /
Anstellungen bis
zur Überversorgung
Kinder- und Jugendlichen
Psychotherapeuten
Münster, kreisfreie
Stadt
0,5
II.) Ende von Beschränkungen der Zulassung und Leistungsbegrenzungen bei Jobsharing-Praxen
Die Feststellung unter Punkt I bewirkt, dass für Ärzte und Psychotherapeuten, die gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V
in beschränkter Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung zugelassen sind (Job-Sharing), die Beschränkung der
Zulassung und die Leistungsbegrenzung für die Gemeinschaftspraxis im ausgewiesenen Umfang der möglichen Zulas-
12/2016
MB = Mittelbereich
33
sungen enden. Dabei gilt die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung (§ 101 Abs. 3 S.
2 SGB V, § 26 Abs. 2 und 5 BPL-RL).
Bei angestellten Ärzten und Psychotherapeuten gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V endet die Beschränkung der Leistungsbegrenzung im ausgewiesenen Umfang und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der Anstellung,
allerdings erst nach vorrangiger Berücksichtigung von Ärzten und Psychotherapeuten, deren Zulassungsbeschränkung
und Leistungsbegrenzung aufgehoben wird (§ 26 Absatz 3 und 5 BPL-RL).
Im Planungsbereich Arnsberg besteht in der Fachgruppe der Hausärzte eine Anstellung gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
SGB V, deren Leistungsbegrenzung im Umfang eines halben Versorgungsauftrages endet.
Im Planungsbereich Dortmund bestehen in der Fachgruppe der Hausärzte fünf Anstellungen gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1
Nr. 5 SGB V, deren jeweilige Leistungsbegrenzungen im Umfang ihrer Anstellung enden.
Im Planungsbereich Hamm bestehen in der Fachgruppe der Hausärzte zwei beschränkte Zulassungen zur gemeinsamen
Berufsausübung (Job-Sharing) nach § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB V, deren Beschränkung der Zulassung und deren Leistungsbegrenzung enden.
Im Planungsbereich Herford besteht in der Fachgruppe der Augenärzte eine beschränkte Zulassung nach § 101 Abs. 1
Nr. 4 SGB V, deren Leistungsbeschränkung im Umfang eines halben Versorgungsauftrages endet.
Im Planungsbereich Paderborn besteht in der Fachgruppe der Augenärzte eine Anstellung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB
V, deren Leistungsbegrenzung im Umfang ihrer Anstellung endet.
Im Planungsbereich Münster besteht in der Fachgruppe der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten eine beschränkte Zulassung nach § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V, deren Leistungsbeschränkung im Umfang eines halben Versorgungsauftrages endet.
Mit dem Ende der Beschränkungen der Zulassungen und der Leistungsbegrenzungen werden die Ärzte und Psychotherapeuten auf die Ermittlung des Versorgungsgrades in den jeweiligen Planungsbereichen im ausgewiesenen Umfang
angerechnet (§ 101 Abs. 3 S. 3 SGB V).
III.) Anordnung von Zulassungsbeschränkungen
12/2016
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt nach Anwendung der in § 26 Abs. 2, 3
und 5 BPL-RL aufgestellten Grundsätze gemäß § 103 Abs. 1 und 2 SGB V in Verbindung mit §§ 23, 24 BPL-RL fest, dass
in folgenden Planungsbereichen die Überversorgung nunmehr vorliegt und ordnet Zulassungsbeschränkungen an:
34
Arztgruppe
Planungsbereich
Versorgungsgrad
Hausärzte
Arnsberg, MB
Hausärzte
Dortmund, MB
110 %
Hausärzte
Hamm, MB
111 %
Augenärzte
Herford, Kreis
113,1 %
Augenärzte
Paderborn, Kreis
111,3 %
Psychotherapeuten
Münster,
kreisfreie Stadt
110,8 %
207,5 %
MB = Mittelbereich
Anträge auf Zulassung oder Anstellung für diese Planungsbereiche sind abzulehnen.
Dortmund, den 28.11.2016
gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper
Vorsitzender
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
für den Bereich der KVWL
Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe hat nach § 16b Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV geprüft,
ob die Voraussetzungen für eine Überversorgung in von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereichen
entfallen sind und die Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 16b Abs. 3 Satz 2
Ärzte-ZV aufzuheben sind.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt fest, dass in folgenden Planungsbereichen Überversorgung nicht mehr besteht. Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL, Fassung
vom 20.12.2012, zuletzt geändert am 16.06.2016, in Kraft getreten am 15.09.2016) wird für diese Planungsbereiche die
Auflage erteilt, dass Zulassungen nur in dem Umfang erfolgen dürfen, bis Überversorgung eingetreten ist.
Versorgungsgrad
Zulassungen /
Anstellungen bis
zur Überversorgung
Arztgruppe
Planungsbereich
Hausärzte
Dülmen, MB
107,8 %
1,0
Hausärzte
Emsdetten, MB
109,6 %
0,5
Hausärzte
Oer-Erkenschwick, MB
108,7 %
0,5
Hausärzte
Warburg, MB
109,8 %
0,5
Hausärzte
Wetter, MB
109,7 %
0,5
Augenärzte
Hochsauerlandkreis
103,6 %
1,0
Augenärzte
Lippe, Kreis
109,9 %
0,5
Augenärzte
Olpe, Kreis
109,8 %
0,5
Frauenärzte
Paderborn, Kreis
109,8 %
0,5
Hautärzte
Paderborn, Kreis
108,3 %
0,5
Neurochirurgen
Westfalen-Lippe
108,7 %
1,0
Berücksichtigungsfähig sind nur Zulassungs– oder Anstellungsanträge, die innerhalb einer Frist nach Veröffentlichung
in den amtlichen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, beginnend am 22.12.2016 bis
zum 05.02.2017, vollständig und fristgerecht eingegangen sind.
12/2016
MB = Mittelbereich
Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter
Berücksichtigung folgender Kriterien (§ 26 Abs. 4 Nr. 3 BPL-RL):
›
›
›
›
›
›
berufliche Eignung,
Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
Approbationsalter,
Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 SGB V,
bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes,
Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit, Feststellungen
nach § 35).
Anträge sind an den zuständigen Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Robert-Schimrigk-Str.4-6,
44141 Dortmund) zu richten.
Dortmund, den 28.11.2016
gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper
Vorsitzender
35
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
für den Bereich der KVWL
Zulassungsmöglichkeiten
12/2016
I.) Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe hat nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL, Fassung vom 20.12.2012, zuletzt geändert am 16.06.2016, in Kraft getreten am 15.09.2016)
für folgende nicht überversorgte Planungsbereiche die Auflage erteilt, dass Zulassungen nur in dem Umfang erfolgen dürfen, bis Überversorgung eingetreten ist.
36
Zulassungen /
Anstellungen bis
zur Überversorgung
Arztgruppe
Planungsbereich
Hausärzte
Ahaus, MB
1,5
Hausärzte
Ahlen, MB
6,0
Hausärzte
Altena, MB
5,0
Hausärzte
Attendorn, MB
2,0
Hausärzte
Bad Berleburg, MB
4,0
Hausärzte
Bad Driburg, MB
1,0
Hausärzte
Bad Oeynhausen, MB
5,5
Hausärzte
Bad Salzuflen, MB
8,0
Hausärzte
Barntrup, MB
2,0
Hausärzte
Beckum, MB
2,0
Hausärzte
Bergkamen, MB
4,5
Hausärzte
Beverungen, MB
0,5
Hausärzte
Bielefeld, MB
41,5
Hausärzte
Blomberg, MB
3,0
Hausärzte
Bocholt, MB
15,5
Hausärzte
Borken, MB
1,0
Hausärzte
Brilon, MB
8,0
Hausärzte
Bünde, MB
4,5
Hausärzte
Büren, MB
5,5
Hausärzte
Datteln, MB
2,5
Hausärzte
Delbrück, MB
3,0
Hausärzte
Detmold, MB
1,0
Hausärzte
Dorsten, MB
1,0
Hausärzte
Dülmen, MB
1,0
Hausärzte
Emsdetten, MB
0,5
Hausärzte
Ennepetal, MB
5,0
Hausärzte
Espelkamp, MB
7,5
Hausärzte
Geseke, MB
2,5
Hausärzte
Gronau, MB
6,5
Hausärzte
Gütersloh, MB
26,0
Hausärzte
Halle, MB
5,0
Haltern, MB
1,0
Hausärzte
Hemer, MB
3,5
Hausärzte
Herford, MB
18,0
Hausärzte
Höxter, MB
2,0
Hausärzte
Ibbenbüren, MB
7,5
Hausärzte
Iserlohn, MB
2,0
Hausärzte
Kreuztal, MB
6,5
Hausärzte
Lage, MB
4,5
Hausärzte
Lemgo, MB
9,5
Hausärzte
Lengerich, MB
4,0
Hausärzte
Lippstadt, MB
3,5
Hausärzte
Löhne, MB
9,0
Hausärzte
Lübbecke, MB
1,0
Hausärzte
Lüdenscheid, MB
10,5
Hausärzte
Lüdinghausen, MB
0,5
Hausärzte
Marsberg, MB
0,5
Hausärzte
Meinerzhagen/Kierspe, MB
7,5
Hausärzte
Menden, MB
6,5
Hausärzte
Meschede, MB
5,0
Hausärzte
Neunkirchen, MB
3,5
Hausärzte
Oelde, MB
4,5
Hausärzte
Oer-Erkenschwick, MB
0,5
Hausärzte
Olpe, MB
4,0
Hausärzte
Paderborn, MB
5,5
Hausärzte
Petershagen, MB
2,5
Hausärzte
Porta Westfalica, MB
4,0
Hausärzte
Rheda-Wiedenbrück, MB
12,5
Hausärzte
Rheine, MB
7,0
Hausärzte
Rietberg, MB
1,5
Hausärzte
Schmallenberg, MB
3,0
Hausärzte
Siegen, MB
5,5
Hausärzte
Soest, MB
6,0
Hausärzte
Steinheim, MB
2,0
Hausärzte
Sundern, MB
4,0
Hausärzte
Unna, MB
1,0
Hausärzte
Vlotho, MB
3,0
Hausärzte
Vreden, MB
1,0
Hausärzte
Warburg, MB
0,5
Hausärzte
Warendorf, MB
1,0
Hausärzte
Warstein, MB
3,0
Hausärzte
Werdohl, MB
3,5
Hausärzte
Werl, MB
3,5
Hausärzte
Wetter, MB
0,5
12/2016
Hausärzte
37
Hausärzte
Winterberg, MB
0,5
Augenärzte
Hochsauerlandkreis
1,0
Augenärzte
Höxter, Kreis
1,5
Augenärzte
Lippe, Kreis
0,5
Augenärzte
Olpe, Kreis
0,5
Chirurgen
Bottrop, kreisfreie Stadt
1,0
Frauenärzte
Paderborn, Kreis
0,5
Frauenärzte
Siegen-Wittgenstein, Kreis
1,0
Hautärzte
Hochsauerlandkreis
0,5
Hautärzte
Paderborn, Kreis
0,5
HNO-Ärzte
Herford, Kreis
1,0
HNO-Ärzte
Olpe, Kreis
1,0
HNO-Ärzte
Kinder- und Jugendmediziner
Kinder- und Jugendpsychiater
Kinder- und Jugendpsychiater
Kinder- und Jugendpsychiater
Kinder- und Jugendpsychiater
Kinder- und Jugendpsychiater
Neurochirurgen
Siegen-Wittgenstein, Kreis
1,5
Olpe, Kreis
0,5
Arnsberg, ROR
1,5
Bielefeld, ROR
4,5
Dortmund, ROR
0,5
Paderborn, ROR
2,0
Siegen, ROR
1,0
Westfalen-Lippe
1,0
Nuklearmedizin
Westfalen-Lippe
1,0
Phys.- und Reha. Mediziner
Westfalen-Lippe
3,5
MB = Mittelbereich
ROR = Raumordnungsregion
12/2016
II.) Der Landesausschuss stellt fest, dass in nachstehend aufgeführten Planungsbereichen ein 25-prozentiger Anteil
an ärztlichen Psychotherapeuten nicht erreicht wird. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe versieht diese Feststellung gemäß § 25 Abs.3 S. 1 BPL-RL mit der Auflage, dass Zulassungen und Anstellungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis die Quotenregelung erfüllt ist.
38
Zulassungen /
Anstellungen bis
zur Überversorgung
Arztgruppe
Planungsbereich
Ärztliche Psychotherapeuten
Gütersloh, Kreis
1,0
Ärztliche Psychotherapeuten
Höxter, Kreis
1,5
Ärztliche Psychotherapeuten
HSK Brilon, MB
1,0
Ärztliche Psychotherapeuten
HSK Marsberg, MB
1,0
Ärztliche Psychotherapeuten
HSK Meschede, MB
1,5
Ärztliche Psychotherapeuten
HSK Sundern, MB
0,5
Ärztliche Psychotherapeuten
HSK Winterberg, MB
1,5
Ärztliche Psychotherapeuten
Olpe, Kreis
1,5
MB = Mittelbereich
III.) Berücksichtigungsfähig unter I.) und II.) sind nur Zulassungs– oder Anstellungsanträge, die innerhalb einer Frist
nach Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, beginnend am 22.12.2016 bis zum 05.02.2017, vollständig und fristgerecht eingegangen sind.
Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien (§ 26 Abs. 4 Nr. 3 BPL-RL):
›
›
›
›
›
›
berufliche Eignung,
Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
Approbationsalter,
Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 SGB V,
bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Ver-tragsarztsitzes,
Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrie-refreiheit, Feststellungen
nach § 35).
Anträge sind an den zuständigen Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Robert-Schimrigk-Str.4-6,
44141 Dortmund) zu richten.
gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper
Vorsitzender
12/2016
Dortmund, den 28.11.2016
39
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
für den Bereich der KVWL
Überschreitung des Versorgungsgrades um 40 Prozent
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe stellt nach § 103 Abs. 1 S. 3 SGB V fest, dass
der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad in folgenden Planungsbereichen um 40 Prozent überschritten ist:
Planungsbereich
Hausärzte
Herdecke, MB
Schwerte, MB
Augenärzte
Münster, kreisfreie Stadt
Chirurgen
Bochum, kreisfreie Stadt
Borken, Kreis
Dortmund, kreisfreie Stadt
Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt
Hagen, kreisfreie Stadt
Hamm, kreisfreie Stadt
Höxter, Kreis
Märkischer Kreis
Münster, kreisfreie Stadt
Soest, Kreis
Warendorf, Kreis
Frauenärzte
Märkischer Kreis
Hautärzte
Dortmund, kreisfreie Stadt
Hagen, kreisfreie Stadt
Herne, kreisfreie Stadt
Märkischer Kreis
Minden-Lübbecke, Kreis
Münster, kreisfreie Stadt
Recklinghausen, Kreis
Steinfurt, Kreis
HNO-Ärzte
Herne, kreisfreie Stadt
Kinder- und Jugendmediziner
Bochum, kreisfreie Stadt
Coesfeld, Kreis
Gütersloh, Kreis
Hamm, kreisfreie Stadt
Herford, Kreis
Herne, kreisfreie Stadt
Märkischer Kreis
Münster, kreisfreie Stadt
Soest, Kreis
Nervenärzte
Bochum, kreisfreie Stadt
Coesfeld, Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hagen, kreisfreie Stadt
Herne, kreisfreie Stadt
Soest, Kreis
Unna, Kreis
12/2016
Arztgruppe
40
Psychotherapeuten
Bielefeld, kreisfreie Stadt
Bochum, kreisfreie Stadt
Borken, Kreis
Bottrop, kreisfreie Stadt
Coesfeld, Kreis
Dortmund, kreisfreie Stadt
Ennepe-Ruhr-Kreis
Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt
Gütersloh, Kreis
Hagen, kreisfreie Stadt
Hamm, kreisfreie Stadt
Herford, Kreis
Herne, kreisfreie Stadt
HSK Schmallenberg MB
Lippe, Kreis
Märkischer Kreis
Minden-Lübbecke, Kreis
Münster, kreisfreie Stadt
Recklinghausen, Kreis
Soest, Kreis
Steinfurt, Kreis
Unna, Kreis
Warendorf, Kreis
Urologen
Borken, Kreis
Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt
Hamm, kreisfreie Stadt
Märkischer Kreis
Münster, kreisfreie Stadt
Olpe, Kreis
Anästhesisten
Bochum-Hagen, ROR
Dortmund, ROR
Münster, ROR
Diagnostische Radiologen
Bochum-Hagen, ROR
Dortmund, ROR
Siegen, ROR
Fachärztliche Internisten
Arnsberg, ROR
Bielefeld, ROR
Bochum-Hagen, ROR
Dortmund, ROR
Emscher-Lippe, ROR
Münster, ROR
Paderborn, ROR
Siegen, ROR
Kinder- und Jugendpsychiater
Emscher-Lippe, ROR
Münster, ROR
Strahlentherapeuten
Westfalen-Lippe
12/2016
Orthopäden
Bochum, kreisfreie Stadt
Bottrop, kreisfreie Stadt
Coesfeld, Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hagen, kreisfreie Stadt
Minden-Lübbecke, Kreis
Warendorf, Kreis
41
MB = Mittelbereich
ROR = Raumordnungsregion
Dortmund, den 28.11.2016
gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper
Vorsitzender
Arzneimittelvereinbarung
nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017
für Westfalen-Lippe
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
(KVWL)
und
der AOK NORDWEST
(AOK NW)
- handelnd als Landesverband dem BKK-Landesverband NORDWEST
(BKK LV NW)
der IKK classic
(IKK)
- handelnd als Landesverband -
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
- handelnd als Landesverband (SVLFG)
der Knappschaft
(Kn)
12/2016
sowie
den Ersatzkassen
Techniker Krankenkasse (TK)
BARMER GEK
DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse-KKH
Handelskrankenkasse (hkk)
HEK - Hanseatische Krankenkasse
42
gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek),
vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
- nachfolgend Verbände der Krankenkassen genannt -
Präambel
Die Vertragspartner schließen auf der Grundlage der Rahmenvorgaben gemäß § 84
Abs. 7 SGB V für das Jahr 2017 für die Inhalte der Arzneimittelvereinbarung nach
§ 84 Abs. 1 SGB V diese Arzneimittelvereinbarung.
§1
Gegenstand, Zielsetzung
(1)
Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den
Vertragsärzten nach § 31 SGB V veranlassten Leistungen sowie Versorgungs- und
Wirtschaftlichkeitsziele für die Arzneimittelversorgung (Anlage) der Versicherten. Ferner vereinbaren sie auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen (z. B.
Information und Beratung) sowie Sofortmaßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten
Ausgabenvolumens innerhalb des laufenden Kalenderjahres.
(2)
Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine qualitätsorientierte Arzneimittelversorgung der
Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern. Dazu dient auch die Vereinbarung von Wirtschaftlichkeitszielen nach § 3.
§2
Ausgabenvolumen 2016
(2) Die mit dieser Vereinbarung getroffenen Bewertungen beruhen auf den zu diesem
Zeitpunkt verfügbaren Rahmendaten für die Arzneimittelversorgung auf Basis der
GAmSI-Daten. Die Vertragspartner verständigen sich darauf, die sich aus den Verhandlungen für die Rahmenvorgaben 2017 ergebenden Abweichungen von den für
das Jahr 2016 zugrunde gelegten Annahmen bei der Anschlussvereinbarung zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt auch, falls das Arzneimittelvolumen belastende
Regelungen/Vereinbarungen in Westfalen-Lippe zu anderen Entwicklungen führen als
im Bundesgebiet.
12/2016
(1) Die Vertragspartner vereinbaren unter Berücksichtigung der angepassten Änderungsfaktoren der Rahmenvorgaben vom 30.09.2016 ein Ausgabenvolumen in Höhe von
3.268.527.362 (gerundet) EUR und ein Sonderausgabenvolumen für die ab dem
01.01.2014 neu zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung der chronischen Hepatitis
C.
Protokollnotiz
...
43
§3
Wirtschaftlichkeitsziele
(1) Zur Erreichung einer bedarfsgerechten, qualifizierten und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung im Jahr 2017 sollen die Vertragsärzte im Sinne der Zielsetzung nach § 1
Abs. 2 grundsätzlich
-
Arzneimittel vorrangig nur unter ihrer Wirkstoffbezeichnung verordnen,
soweit eine Leitsubstanz benannt ist, diese verordnen,
aut idem zulassen, ausgenommen in medizinisch begründeten Sonderfällen (Unterstützung von Rabattverträgen),
preisgünstige Generika bevorzugen,
vorrangige Verordnungen von preisgünstigen Biosimilars,
von der Verordnung von Analog-Präparaten und kontrovers diskutierten
Arzneimittelgruppen weitestgehend absehen,
zur Realisierung wirkstoffgruppenbezogener Wirtschaftlichkeitsziele nach der
Anlage beitragen,
jeweils nur die Menge verordnen, die im Einzelfall zur Erreichung der Therapieziele
notwendig ist,
inadäquate Arzneimittelverordnungen vermeiden und
OTC-Verordnungen (grünes Rezept) ausstellen, soweit medizinisch ausreichend
(vgl. Arzneimittel-Richtlinien).
Ferner ist sicherzustellen, dass von der Versorgung ausgeschlossene Arzneimittel
nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden.
12/2016
(2)
44
Die Vertragspartner vereinbaren für das Jahr 2017 fachgruppenspezifische Zielwerte
unter Berücksichtigung eines grünen, gelben und roten Bereichs.
Ist ein Vertragsarzt nach Berücksichtigung der Praxisbesonderheiten nach § 106
Abs. 5a Satz 3 SGB V auffällig, erübrigt sich in aller Regel eine Richtgrößenprüfung,
wenn der Vertragsarzt in den für seine Fachgruppe in Anlage 2 definierten Zielen, in
welchen er in relevanter Häufigkeit verordnet hat, mindestens die notwendige Anzahl
an Zielen gemäß der unten aufgeführten Tabelle erreicht. Ein Ziel ist erreicht, wenn
der individuelle Verordnungsanteil außerhalb des roten Bereichs liegt.
Anzahl Ziele1
notwendige Anzahl der zu erreichenden Ziele die eine Prüfentlastung bewirkt
1
1
2
2
3
2
4
3
5
4
6
4
...
Die Zielwertbereiche sind folgendermaßen definiert:
1. „grüner Bereich“: Der in Anlage 1 aufgeführte Zielwert wird mindestens erreicht.
2. „roter Bereich“: Der mediane Verordnungsanteil derjenigen Vertragsärzte, die
den Zielwert nicht mindestens erreicht haben, wird nicht erreicht.
3. „gelber Bereich“: Alle übrigen Vertragsärzte, deren Verordnungsanteil weder
im grünen, noch im roten Bereich liegen. Der „gelbe Bereich“ soll den Vertragsarzt bereits dazu veranlassen, sein Verordnungsverhalten zu reflektieren.
§4
Gemeinsame Arbeitsgruppe
(1)
Zur Analyse und strukturierten Bewertung von Arzneimitteldaten und zur Unterstützung der Vertragsärzte bei der Umsetzung dieser Vereinbarung einschließlich der
Ziele nach § 1 Abs. 2 bilden die Vertragspartner eine gemeinsame, paritätisch besetzte Arbeitsgruppe. Ein von den Verbänden der Krankenkassen benannter Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe und ein
von der KVWL benannter Vertreter nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgruppe beratend teil. Die Vertragspartner können die Arbeitsgruppe gemeinsam um Beantwortung gezielter Fragestellungen bitten.
(2) Für die gemeinsame Analyse wird der Arbeitsgruppe insbesondere folgendes Datenmaterial zur Verfügung gestellt:
-
ABDA-Monatsdaten,
die jeweils aktuellen GAmSI-Auswertungen,
GKV-Arzneimittelindex,
Auswertungen auf Basis des pharmPRO®-Datenpools.
...
12/2016
Die Vertragspartner werden darüber hinaus verfügbare Analysen und Verordnungsprofile vorlegen.
45
(3) Aus den Analyse-Ergebnissen erarbeitet die Arbeitsgruppe Maßnahmen zur Zielerreichung nach § 5 für die Ärzteschaft in Westfalen-Lippe bzw. für bestimmte Arztgruppen zu Wirkstoffgruppen, Krankheitsbildern bzw. Indikationsbereichen, Praxisschwerpunkten und dgl. Sie soll auch vergleichende Übersichten über preisgünstige verordnungsfähige Arzneimittel, einschließlich der jeweiligen Preise sowie von Hinweisen zu
Indikation und therapeutischem Nutzen entwickeln und aktualisieren, sofern nicht bereits von der Bundesebene erarbeitet. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sind zu berücksichtigen. Es sollen auch einzelnen Ärzten individuelle Handlungsempfehlungen aufgrund einer Analyse ihrer Verordnungsstruktur gegeben werden. Solche Empfehlungen sind insbesondere dann
abzugeben, wenn die Informationen nach Satz 1 bis 3 bei betroffenen Ärzten trotz
vorhandener Potenziale nicht zu Einsparungen geführt haben. Der einzelne Arzt soll
verbrauchs- und indikationsgerechte Mengen verordnen.
(4) Die Arbeitsgruppe tritt in der Regel monatlich einmal zusammen. Die Maßnahmen
und Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden nach § 5 Abs. 4 umgesetzt, sofern
ihnen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht widersprochen wird. Eine Rückmeldung über etwaige Einwände oder Ablehnungen hat unverzüglich an die Arbeitsgruppe zu erfolgen.
§5
Maßnahmen zur Zielerreichung
Zur Unterstützung der Zielerreichung sind vielfältige Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehören u. a. die Information und Beratung einzelner oder Gruppen von Vertragsärzten und gezielte Hinweise. Die Vertragspartner sollen sich auf ergänzende
Schwerpunktmaßnahmen, z. B. im Bereich der Blutzucker-Teststreifen und des
Sprechstundenbedarfs, verständigen.
(2)
Als Informationen - auch in elektronischer Form - kommen u. a. folgende in Betracht:
12/2016
(1)
(3)
46
-
allgemeine Informationen für eine rationale Pharmakotherapie in wesentlichen
Indikationsbereichen unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenzbasierten
Medizin,
-
arztbezogene Informationen und Empfehlungen, insbesondere zu den für 2017
vereinbarten wirkstoffgruppenbezogenen Wirtschaftlichkeitszielen nach § 3,
-
gezielte Hinweise zur Indikation und zu therapeutischem Nutzen sowie Preisvergleiche für ausgewählte, umsatzrelevante Arzneimittel (§§ 73 Abs. 8,
305 a SGB V).
Als Instrumente der Beratung kommen insbesondere folgende in Betracht:
-
Beratung von Gruppen von Vertragsärzten, ggf. einer Fachgruppe oder einer
Region,
Beratung von Qualitätszirkeln,
Intensivierung der Einzelberatung auf der Basis pharmPRO.
Nach Abstimmung mit der KVWL können sich die von den Verbänden der Krankenkassen benannten Apotheker bzw. Pharmakoberater an den Beratungen von Gruppen und Qualitätszirkeln beteiligen.
Die Vertragspartner setzen die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen beschleunigt um. Die KVWL stellt insbesondere sicher, dass die Vertragsärzte noch in
2015 über die Inhalte dieser Vereinbarung informiert sowie die in der Arbeitsgruppe
nach § 4 abgestimmten Informationen zur Verordnungsweise an die Vertragsärzte in
Westfalen-Lippe in geeigneter Weise (z. B. zielgruppenspezifische Rundschreiben,
Unterrichtung von Qualitätszirkeln, schriftliche Einzel- und Gruppenberatung, gezielte
Hinweise) zeitnah weitergegeben werden. Auf die Erreichung der Ziele mit den größten Einsparpotenzialen ist vorrangig hinzuwirken. Die Vertragspartner informieren die
Ärzte gemeinsam auf der Grundlage des § 73 Abs. 8 SGB V über die in den Arzneimittelgruppen nach der Anlage angebotenen verordnungsfähigen Arzneimittel einschließlich ihrer Kosten. Die Information soll bei wesentlichen Änderungen aktualisiert
werden. Die Therapiefreiheit des einzelnen Arztes und die Wirtschaftlichkeitsprüfung
nach §§ 106,106b SGB V bleiben unberührt. Eine Verordnung notwendiger, wirtschaftlicher Arzneimittel, für die die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse
besteht, auf Privatrezept ist unzulässig.
(5)
Sofern Vertragsärzte arztbezogene Informationen und Empfehlungen nach Absatz 2
aus dem laufenden Jahr oder aus Vorjahren nachhaltig nicht beachten und ihre Verordnungsweise nicht optimieren, können sie von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe
nach § 4 gezielt darauf hingewiesen und beraten werden.
(6)
Die Verbände der Krankenkassen werden ihre Mitarbeiter und die Versicherten in
geeigneter Weise (z. B. Mitgliederzeitschriften, Veröffentlichungen, gemeinsame
schriftliche Informationen für Arztpraxen) über die Vereinbarungsinhalte sowie einen
wirtschaftlichen Umgang mit Arzneimitteln informieren und beraten. Die Vertragspartner stimmen sich über die Grundzüge dieser Informationen ab. Die Verbände der
Krankenkassen werden darüber hinaus veranlassen, dass die Krankenkassen die
Versicherten entsprechend informieren. Die Verbände der Krankenkassen informieren die KVWL umfassend über die getroffenen Maßnahmen.
(7)
Die Vertragspartner verständigen sich darauf, Maßnahmen zu fördern, die den Vertragsarzt hinsichtlich der Erreichung der Ziele der Arzneimittelvereinbarung und der
Vermeidung nachträglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen unterstützen. Hierzu werden
die Vertragspartner kurzfristig die technischen und rechtlichen Möglichkeiten prüfen
und inhaltliche Festlegungen abstimmen. Hierzu zählt beispielsweise die datentechnische Unterstützung der Praxissoftware. Die Vertragspartner sind sich darüber einig,
dass der Erfolg eines solchen Wegs zur Förderung einer rationalen Verordnungsweise bei Wahrung der individuellen Therapiefreiheit des Arztes ein von allen Beteiligten
getragenes einvernehmliches Handeln voraussetzt.
12/2016
(4)
§6
Ergebnismessung
(1)
(2)
Wesentliche vorläufige Ergebnisse zur Anlage dieser Vereinbarung werden von der
KVWL – sofern die Datenlage dies erlaubt – monatlich aufbereitet und den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt.
Die Bewertung der Erreichung der jeweiligen wirkstoffgruppenbezogenen Wirtschaftlichkeitsziele nach der Anlage ist einvernehmlich bis zum 30.11.2018 vorzunehmen.
Dabei sind exogene Einflüsse zu berücksichtigen. Abweichungen zu den einzelnen
Zielen lösen für das Jahr 2017 keine Ausgleichszahlungen aus.
...
47
(3)
Die Vertragspartner stellen nach Ablauf des Vereinbarungszeitraumes gemeinsam
fest, ob das vereinbarte Ausgabenvolumen nach § 2 eingehalten wurde. Stellen sie
eine Überschreitung des vereinbarten Ausgabenvolumens nach § 2 fest, sind die Ursachen nach § 84 Abs. 3 S. 2 SGB V zu ermitteln. Dabei ist die tatsächliche Entwicklung der Anpassungsfaktoren nach § 84 Abs. 2 SGB V, insbesondere auf den Faktor
Preisentwicklung (vgl. Ziffer 2 der Anlage 2 der Rahmenvorgabe für 2017 vom
30.09.16) anhand valider Abrechnungsdaten der Apothekenrechenzentren sowie der
GAmSi-Daten zu berücksichtigen und gemeinsam zu klären, in welchem Umfang die
Überschreitung von der KVWL nicht zu vertreten ist. Die auf diese Weise um exogene Einflüsse bereinigte Überschreitung wird dokumentiert und nach Absatz 4 ausgeglichen.
Protokollnotiz
(4)
Im Falle eines Überschreitungsbetrages nach Absatz 3 werden die Krankenkassen
unabhängig von der Erreichung der wirkstoffgruppenbezogenen Wirtschaftlichkeitsziele - entsprechend ihrer Belastung unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Grundsätze bis zu einer Höhe von 15,5 Mio. EUR entlastet. Soweit der Arzneimittelverbrauch je 1.000 Versicherte auf der Basis der DDD-Werte (GAmSi) in WestfalenLippe um mindestens 1,5 v. H. unter dem bundesdurchschnittlichen Wert (GKV-West)
liegt, entfällt die Rückzahlung nach Satz 1. Im Verordnungszeitraum 2017 vereinnahmte rechtskräftige Regresse sind nachträglich zugunsten der KVWL vom Überschreitungsbetrag nach Satz 1 abzusetzen. Sofern die Summe aus den Zahlbeträgen
nach Absatz 3 größer als 15,5 Mio. EUR ist, wird der Differenzbetrag dem Ausgleich
nach Satz 1 zugerechnet.
§7
Laufzeit, Anschlussvereinbarung
(1) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2017 in Kraft; sie gilt bis zum 31.12.2017.
(2) Die Vertragspartner werden spätestens Mitte Oktober 2017 in die Verhandlungen
über eine Anschlussvereinbarung eintreten.
12/2016
Bochum, Dortmund, Essen, Münster, Düsseldorf, Dresden, den …………….
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen Lippe
AOK NORDW EST
......................................................
Dr. Dryden
1. Vorsitzender des Vorstandes
..........................................
Ackermann
Vorstandsvorsitzender
48
...
BKK-Landesverband
NORDWEST
..........................................
Heinser
Geschäftsbereichsleitung
IKK classic
...........................................
Averbeck
Geschäftsbereichsleiter
Vertragspartner Westfalen
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
.........................................
Krenz
Knappschaft
12/2016
........................................
am Orde
Geschäftsführerin
Verband der Ersatzkassen e. V.
(vdek)
.........................................
Ruiss
Der Leiter der
vdek-Landesvertretung NRW
49
...
Protokollnotiz § 2 Abs. (1):
Gemäß § 1 Satz 2 der Vereinbarung nach § 106b Abs. 3 Satz 3 SGB V i.V.m. § 84 Abs. 6
SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arzneimittel 2017 gilt
Folgendes:
In Anlehnung an die Rahmenvorgaben Arzneimittel vom 30.09.2016 werden die nach dem
01.01.2014 zur Hepatitis-C-Behandlung neu zugelassenen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Sofosbuvir, Simeprevir, Daclatasvir und weiteren Wirkstoffen sowie die Arzneimittelkosten im Zusammenhang mit der intravitrealen Medikamenteneingabe mit z.B. Lucentis,
Eylea, Macugen und Ozurdex nicht in die Richtgrößenberechnung einfließen.
Protokollnotiz zu § 6 Abs. (3):
Im Rahmen der Ergebnismessung werden gegenüber der KVWL ausschließlich Steigerungsvolumina von zugelassenen Vertragsärzten berücksichtigt.
Protokollnotiz zur Ergebnismessung 2015:
12/2016
Nach Auswertung der Verordnungsergebnisse und der Zielerreichung für das Jahr 2015
stellen die Vertragspartner gemeinsam fest, dass für dieses Jahr gegenseitige Zahlungsansprüche nicht bestehen.
50
Anlage 1 zur Arzneimittelvereinbarung 2017
Wirtschaftlichkeitsziel nach §3
Zielvereinbarung 2017
Wirkstoffklassen - Liste A (quantitative Ziele)
Wirkstoffgruppen
Leitsubstanz/Empfehlung
VO-Anteil %
< 4%
< 6% (zugel. Kardiologen)
1
Statine und ezetimibhaltige Arzneimittel
Ezetimibhaltige Lipidsenker als Mittel der Reserve
2
ACE-Hemmer und Sartane inkl.
Kombinationen
Kombinationen mit Calciumantagonisten als Mittel der
Reserve
< 3,5%
3
Neue orale Antikoagulantien (NOAK)
Preisgünstige NOAK wie z.B. Apixaban, Edoxaban
> 75%
4
Blutzuckerteststreifen
Preisgünstige Teststreifen;
Durchschnittspreis max. 0,49€ pro Teststreifen;
möglichst Quartalsbedarf auf einem Rezept verordnen
5
BtM-rezeptpflichtige Analgetika*
Nicht generikafähige Originalpräparate inklusive
Kombinationen (Vermeidung von z.B. Targin®,
Palexia®) als Mittel der Reserve
< 6%
6
Erythropoetine
EPO Biosimilars gemäß Definition der
Bundesrahmenvorgabe
> 65%
7
Gonadotropin-Releasing-Hormon Analoga
Preisgünstige Leuprorelinpräparate von
Generikaherstellern
8
Therapie der MS mit Interferonen,
Glatiramer, Teriflunomid, Dimethylfumarat
Interferon-Beta 1a (auch pegyliert) als Mittel der
Reserve
< 25%
9
Bisphosphonate und Denosumab
(Osteoporose)
Alendronsäure/ Risedronsäure (generisch)
> 67%
10
TNF-alpha-Inhibitoren
Preisgünstige oder biosimilar verfügbare TNF-alphaInhibitoren wie z.B. Etanercept, Infliximab, Golimumab,
Certolizumab
11
Infliximab
Infliximab-Biosimilars, insbesondere vorrangiger Einsatz
bei Neueinstellungen
> 75%
12
Etanercept
Etanercept-Biosimilars, insbesondere vorrangiger
Einsatz bei Neueinstellungen
> 55%
13
Somatropin
Somatropin-Biosimilars, insbesondere vorrangiger
Einsatz bei Neueinstellungen
> 30 %
> 30%
(Kostenanteil)
> 65%
(zugel. Gastroenterologen)
> 80%
(zugel. Rheumatologen)
*einschließlich Kombinationen von Oxycodon/ Naloxon und Tapentadol ausgenommen Levomethadon sowie alle Ampullen
14
Medikamente im Alter
Absenkung des Anteils älterer Patienten, die dauerhaft
mindestens 6 Wirkstoffe und davon mindestens 1
inadäquates Arzneimittel (z.B. Priscus) erhalten.
15
Antibiotika/
Fluorochinolone
Absenkung der Verordnungsmenge (DDD) je 1000
Versicherte unter anderem zur MRSA-Vorbeugung:
- zurückhaltende Verordnung von Antibiotika
- Reduzierung der Reserveantibiotika
(z.B.Gyrasehemmer)
16
Biosimilars
Vorrangige Verordnung von preisgünstigen Biosimilars
(z.B. Somatropin, EPO, Filgrastim, TNF-alphaInhibitoren)
17
Aut-idem-Austausch grundsätzlich zulassen
Aut-idem Ausschluss nur in medizinisch begründeten
Ausnahmefällen
18
Wirkstoffe, die die frühe
Nutzenbewertung durchlaufen haben
Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung beachten
19
Protonenpumpeninhibitoren (PPI)
PPI nur indikationsgerecht und gemäß AM-RL einsetzen
20
Hormonelle Kontrazeptiva
Vorrangige Verordnung von risikoärmeren
Kontrazeptiva
21
Verbandmittel
Die Preisinformation zu Verbandmitteln beachten
22
Antidiabetika außer Insulin
Evidenzbasierter Einsatz generisch verfügbarer
Wirkstoffe und Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung
beachten
23
Orale Antikoagulantien (OAK)
Gut auf Vitamin-K-Antagonisten (VKA) eingestellte und
einstellbare Patienten vorrangig mit VKA wie z.B.
Phenprocoumon behandeln
24
TTS-Opioide
Transdermale therapeutische Systeme (TTS) in der
Gruppe der BtM-rezeptpflichtigen Analgetika als Mittel
der Reserve
12/2016
Zielvereinbarung 2017
Wirkstoffklassen - Liste B (qualitative Ziele)
51
Anlage 2 zur Arzneimittelvereinbarung 2017
Prüfentlastende Zuordnungen
Berechnungsgrundlage
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
ACE-Hemmer und Sartane inkl.
Kombinationen
Neue orale Antikoagulantien
(NOAK)
Blutzuckerteststreifen
BtM-rezeptpfl. Analgetika
Erythropoetine
Gonadotropin-ReleasingHormon Analoga
Therapie der MS mit
Interferonen, Glatiramer,
Teriflunomid, Dimethylfumarat
Bisphosphonate und
Denosumab (Osteoporose)
TNF-alpha-Inhibitoren
Infliximab
Etanercept
Somatropin
Biosimilarquoten
Statine und ezetimibhaltige
Arzneimittel
Leitsubstanzquoten
Kosten je
DDD
DDD
Kosten
DDD
DDD
DDD
DDD
DDD
DDD
DDD
>20 AMP** >20 AMP** > 10 AMP** >10 AMP** >10 AMP** > 10 AMP** > 10 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP** > 5 AMP**
DDD
DDD
DDD
x
x
x
Fachgruppen
zugel. Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus.
Internisten
x
x
zugel./erm. Anästhesisten
x
zugel./erm. Anästhesisten mit Schmerztherapie
x
x
zugel. Gastroenterologen
x
x
zugel. Hautärzte
zugel. Kardiologen
x
x
x
x
zugel./erm. Kinder- und Jugendärzte
x
zugel. Nephrologen
x
x
x
x
zugel. Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie
x
zugel. Neurochirurgen
x
zugel. Neurologen
x
zugel. Orthopäden
x
x
zugel. Reha-Ärzte
x
x
zugel. Rheumatologen
zugel. übrige fachärztliche Internisten
zugel. Urologen
x
x
x
x
x
x
x
x
x
12/2016
** Bei der Betrachtung der individuellen Zielerreichung werden nur die Zielvereinbarungen berücksichtigt, in denen der Vertragsarzt im Betrachtungszeitraum die betreffenden Arzneimittel in relevanter
Häufigkeit verordnet hat. Von einer relevanten Häufigkeit wird ausgegangen, wenn die ausgewiesene Anzahl Arzneimittelpatienten (AMP) behandelt wird.
52
Heilmittelvereinbarung
nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017
für Westfalen-Lippe
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
(KVWL)
und
der AOK NORDWEST
(AOK NW)
- handelnd als Landesverband dem BKK Landesverband NORDWEST
(BKK LV NW)
der IKK classic
(IKK)
- handelnd als Landesverband -
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
- handelnd als Landesverband (SVLFG)
sowie
den Ersatzkassen
BARMER GEK
Techniker Krankenkasse (TK)
DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse KKH
Handeslskrankenkasse (hkk)
HEK - Hanseatische Krankenkasse
gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek),
vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
12/2016
der Knappschaft
(Kn)
53
Präambel
Die Vertragspartner schließen auf der Grundlage der Rahmenvorgaben gemäß
§ 84 Abs. 7 i. V .m. Abs. 8 SGB V für das Jahr 2017 nach § 84 Abs. 1 SGB V diese Heilmittelvereinbarung. Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine ausreichende, zweckmäßige und
notwendige Versorgung sicherzustellen.
§1
Gegenstand, Zielsetzung
Die Vertragspartner vereinbaren jahresbezogen ein Ausgabenvolumen für die insgesamt
von den Vertragsärzten nach § 32 SGB V veranlassten Heilmittel sowie auf die Einhaltung
dieses Volumens ausgerichtete Maßnahmen (z. B. Information und Beratung).
§2
Ausgabenvolumen 2017
(1)
Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabenvolumen für die von den der KVWL
angehörenden Vertragsärzte insgesamt nach § 32 SGB V veranlassten Ausgaben für
Heilmittel in Höhe von
449.300.000 EUR für das Jahr 2017.
(2)
Die Vertragspartner haben sich bei der Festlegung an den Rahmenvorgaben vom
30.09.2016 orientiert.
(3)
Die mit dieser Vereinbarung getroffenen Bewertungen beruhen auf den zu diesem
12/2016
Zeitpunkt verfügbaren Rahmendaten für die Heilmittelversorgung. Die Vertragspartner verständigen sich darauf, Abweichungen gegenüber den für das Jahr 2017
zu Grunde gelegten Annahmen in den Verhandlungen des Folgejahres nach den Erkenntnissen aus dem GKV-HIS (Heilmittel-Informationssystem) zu berücksichtigen.
...
54
§3
Frühinformationen nach § 84 Abs. 5 SGB V
(1)
Die Spitzenverbände der Krankenkassen stellen der KVWL für die Ausgabensteuerung Auswertungen aus dem GKV-HIS (Heilmittelinformationssystem) als Frühinformation nach § 84 Abs. 5 SGB V quartalsweise zur Verfügung.
(2)
Werden der KVWL Informationen zur Ausgabensteuerung nicht rechtzeitig übermittelt, haben die Vertragspartner das Ausgabenvolumen 2017 neu zu verhandeln.
§4
Gemeinsame Arbeitsgruppe
(1)
Zur Analyse und strukturierten Bewertung von Heilmitteldaten und des Verordnungsgeschehens im Bereich der KVWL bilden die Vertragspartner eine gemeinsame, paritätisch besetzte Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe strebt einvernehmliche Entscheidungen an. Ein von den Verbänden der Krankenkassen benannter Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe und ein von der
KVWL benannter Sachverständiger sowie Mitarbeiter der Prüfungsstelle sind berechtigt, an den Sitzungen der Arbeitsgruppe ohne eigenes Stimmrecht beratend teilzunehmen.
(2) Für die gemeinsame Analyse werden die Vertragspartner der Arbeitsgruppe geeignetes Datenmaterial und verfügbare Analysen vorlegen. Sie streben an, die vorhandene
(3)
Aus den Analyse-Ergebnissen erarbeitet die Arbeitsgruppe unter Berücksichtigung
der möglichen Maßnahmen nach § 5 konkrete Informationen und Handlungsemp-
12/2016
Datenbasis zeitnah zu verbessern.
fehlungen für bestimmte Arztgruppen und ggf. Heilmittelerbringer zu bestimmten
Heilmitteln oder Heilmittelgruppen, Krankheitsbilder bzw. Indikationsbereichen, Praxisschwerpunkten und dgl.. Sie soll, soweit sinnvoll, auch vergleichende Übersichten über verordnungsfähige Heilmittel, einschließlich der jeweiligen Preise und ggf.
von Hinweisen zur Indikation erstellen, sofern nicht bereits von der Bundesebene
erarbeitet. Beschlüsse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sind
zu berücksichtigen.
...
55
(4) Die Arbeitsgruppe tritt ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung dieser Vereinbarung bei Bedarf zusammen. Die KVWL leitet die Empfehlungen der Arbeitsgruppe
umgehend an die Vertragspartner weiter. Die Maßnahmen werden nach § 5 Abs. 4
umgesetzt, sofern ihnen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht widersprochen wird.
§5
Maßnahmen zur Einhaltung des Ausgabenvolumens
(1)
Zur Einhaltung des Ausgabenvolumens sind vielfältige Maßnahmen durchzuführen.
Diese betreffen die Information und Beratung einzelner oder Gruppen von Vertragsärzten, gezielte Hinweise sowie Sofortmaßnahmen.
(2)
Als Informationen kommen u. a. folgende in Betracht:
-
Listen der meist verordneten Heilmittel, ggf. fachgruppenbezogen
-
Präzisierung der Indikationen im Hinblick auf die Änderungen der HeilmittelRichtlinie
(3)
-
gezielte Hinweise zur Verordnung von Heilmitteln (§§ 73 Abs. 8, 305 a SGB V)
-
gezielte Hinweise bei Abweichungen von der Heilmittel-Richtlinie.
Als Maßnahmen der Beratung kommen insbesondere folgende in Betracht:
-
Beratung von Gruppen von Vertragsärzten, ggf. einer Fachgruppe oder einer
12/2016
Region
(4)
-
Beratung von Qualitätszirkeln
-
Beratung einzelner Vertragsärzte.
Die Vertragspartner setzen die zur Einhaltung des Ausgabenvolumens erforderlichen
Maßnahmen zeitnah um.
...
56
(5)
Die KVWL stellt insbesondere sicher, dass die in der Arbeitsgruppe nach § 4 abgestimmten Informationen zur Verordnungsweise an die Vertragsärzte in WestfalenLippe in geeigneter Weise (z. B. zielgruppenspezifische Rundschreiben, Unterrichtung von Qualitätszirkeln, schriftliche Einzel- und Gruppenberatung, gezielte Hinweise) zeitnah weitergegeben werden. Die Therapiefreiheit des einzelnen Arztes und die
Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106, 106b SGB V bleiben unberührt. Eine Verordnung notwendiger, wirtschaftlicher Heilmittel auf Privatrezept ist unzulässig.
(6)
Sofern sich abzeichnet, dass die Ausgabenentwicklung eine Überschreitung des
Ausgabenvolumens nach § 2 erwarten lässt, sind Sofortmaßnahmen einzuleiten.
(7)
Die Verbände der Krankenkassen werden die Versicherten in geeigneter Weise (z. B.
Mitgliederzeitschriften, Veröffentlichungen, gemeinsame Aushänge in Arztpraxen)
über die Vereinbarungsinhalte sowie einen wirtschaftlichen Umgang mit Heilmitteln
informieren und beraten. Die Vertragspartner stimmen sich über die Grundzüge dieser Informationen ab. Die Verbände der Krankenkassen werden darüber hinaus veranlassen, dass die Krankenkassen die Versicherten entsprechend informieren.
§6
Ergebnismessung
(1) Vorläufige Ergebnisse werden von der Arbeitsgruppe nach § 4 möglichst monatlich,
mindestens quartalsweise im Hinblick auf das Ausgabenvolumen nach § 2 aufbereitet. Sofern sich abzeichnet, dass die Ausgabenentwicklung eine Überschreitung
(2)
Wird das Ausgabenvolumen nach § 2 überschritten, ist diese Überschreitung Gegen-
12/2016
dieses Volumens erwarten lässt, sind Sofortmaßnahmen nach § 5 Abs. 5 einzuleiten.
stand der Gesamtverträge. Die Vertragsparteien werden die Ursachen der Überschreitung analysieren und auf der Grundlage gesicherter Daten bewerten und ggf.
weitere Konsequenzen hinsichtlich des vereinbarten Ausgabenvolumens ziehen.
(3)
Wird das Ausgabenvolumen nach § 2 unterschritten, werden die Gründe der Unterschreitung mit Bezug auf § 84 Abs. 3 S. 3 SGB V von der Arbeitsgruppe nach § 4
analysiert.
...
57
§7
Laufzeit, Anschlussvereinbarung
(1) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2017.
(2) Die Vertragspartner werden spätestens Mitte Oktober 2017 in die Verhandlungen
über eine Anschlussvereinbarung eintreten.
Bochum, Dortmund, Essen, Münster, Düsseldorf, Dresden, den
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen Lippe
AOK NORDW EST
.................................................. ....
Dr. Wolfgang-Axel Dryden
1. Vorsitzender des Vorstandes
..........................................
Tom Ackermann
Vorstandsvorsitzender
BKK-Landesverband
NORDWEST
..........................................
Ralf Heinser
Geschäftsbereichsleitung
12/2016
IKK classic
58
...........................................
Dirk Averbeck
Geschäftsbereichsleiter
Vertragspartner Westfalen
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
.........................................
Frank Krenz
...
Knappschaft
........................................
Bettina am Orde
Direktorin
Verband der Ersatzkassen e. V.
(vdek)
.........................................
Dirk Ruiss
Der Leiter der
vdek-Landesvertretung NRW
Protokollnotiz
Eine überdurchschnittliche Verordnung von Heilmitteln, für die die Krankenkasse eine generelle Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt erklärt hat, kann einen Mehraufwand
begründen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein Vertragsarzt mit seinen Heilmittelverordnungen insgesamt in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einbezogen werden kann.
Protokollnotiz 1 zu § 2
Bei noch nicht realisierten unterjährigen Erhöhungen bei den Heilmittelpreisen, verständi-
gabenvolumens nach § 2 Abs. 1 als auch der Richtgrößen.
Protokollnotiz 2 zu § 2
12/2016
gen sich die Vertragspartner über die rückwirkende Anpassung sowohl des Heilmittelaus-
Sofern zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer im Jahr 2017 Modelvorhaben zur Blankoverordnung für Westfalen-Lippe umgesetzt werden, werden sich die Vertragspartner über die Auswirkungen der Modelvorhaben auf den Inhalt
dieser Vereinbarung abstimmen.
59
Protokollnotiz zu § 4
Die Arbeitsgruppe nach § 4 wird das Verordnungsgeschehen bei Heilmitteln insbesondere
zu den Maßnahmen der Podologischen Therapie analysieren.
Vereinbarung
nach § 106b Abs. 3 Satz 3 SGB V i.V.m. § 84 Abs. 6 SGB V
über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen
für Arzneimittel und Heilmittel 2017
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
(KVWL)
und
der AOK NORDWEST
(AOK NW)
- handelnd als Landesverband dem BKK-Landesverband NORDWEST
(BKK LV NW)
der IKK classic
(IKK)
- handelnd als Landesverband -
12/2016
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
- handelnd als Landesverband (SVLFG)
der Knappschaft
(Kn)
sowie
den Ersatzkassen
60
Techniker Krankenkasse (TK)
BARMER GEK
DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse-KKH
HEK - Hanseatische Krankenkasse
Handelskrankenkasse (hkk)
gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek),
vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
§1
Richtgrößen Arznei- und Heilmittel 2017 (in Euro)
(1) Die Vertragspartner vereinbaren für das Jahr 2017 die folgenden Richtgrößen für die
aufgeführten Arztgruppen unter Beachtung der festgesetzten Ausgabenobergrenze.
In Anlehnung an die Rahmenvorgaben Arzneimittel vom30.09.2016 sind die nach
dem 01.01.2014 zur Hepatitis-C-Behandlung neu zugelassenen Arzneimittel mit den
Wirkstoffen Sofosbuvir, Simeprevir, Daclatasvir und weiteren Wirkstoffen sowie die
Arzneimittelkosten im Zusammenhang mit der intravitrealen Medikamenteneingabe
mit z.B. Lucentis, Eylea, Macugen und Ozurdex nicht in die Richtgrößenberechnung
eingeflossen. Die Richtgrößen gelten für ambulante Behandlungsfälle im jeweiligen
Abrechnungsquartal gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BMV-Ä, ausgenommen
Notfälle im organisierten Notfalldienst (Muster 19 a der Vordruckvereinbarung) und
Überweisungsfälle zur Durchführung ausschließlich von Probenuntersuchungen oder
zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen und Behandlungsfälle (vgl. Honorarbescheid - unter Ziffer 1.2), in denen ausschließlich Kostenerstattungen des Kapitels 40 EBM abgerechnet werden.
12/2016
...
61
Arzneimittel-Richtgrößen 2017
Fachgruppe
(nur zugelassene Ärzte)
zugel. Allgemeinmediziner,
Praktische Ärzte, haus. Internisten
zugel. Anästhesisten
zugel. Anästhesisten mit
Schmerztherapie
zugel. Augenärzte
zugel. Chirurgen
zugel. Frauenärzte
zugel. Gastroenterologen
zugel. Hautärzte
zugel. HNO-Ärzte
zugel. Kardiologen
zugel. Kinder- und Jugendärzte
zugel. Kinder- und Jugendpsychiater
zugel. Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie
zugel. Neurologen
zugel. Onkologen
12/2016
zugel. Orthopäden
zugel. Pneumologen
zugel. Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie
zugel. Rheumatologen
zugel. übrige fachärztliche Internisten
zugel. Urologen
62
19,38 €
Altergsgruppen
16-49 Jahre 50-64 Jahre 65 Jahre
und älter
35,26 €
85,32 €
152,82 €
0,28 €
2,24 €
13,72 €
97,14 €
22,73 €
157,70 €
14,37 €
166,09 €
1,95 €
2,52 €
13,30 €
49,92 €
21,34 €
10,48 €
9,34 €
29,86 €
32,09 €
7,41 €
6,67 €
10,88 €
342,80 €
38,27 €
16,43 €
9,72 €
76,38 €
38,56 €
13,23 €
8,64 €
19,17 €
155,06 €
41,85 €
8,77 €
14,15 €
76,38 €
38,56 €
18,92 €
10,72 €
23,02 €
80,39 €
27,77 €
3,83 €
15,19 €
76,38 €
38,56 €
27,86 €
218,28 €
156,07 €
102,72 €
50,18 €
1.893,13 €
506,67 €
1.680,71 €
275,36 €
2.116,21 €
0,71 €
76,59 €
38,99 €
6,56 €
83,75 €
92,60 €
9,99 €
95,79 €
84,39 €
128,72 €
1.929,54
€
14,54 €
110,56 €
85,13 €
107,29 €
43,84 €
524,43 €
109,34 €
481,47 €
126,23 €
279,54 €
143,02 €
18,63 €
16,96 €
35,78 €
91,21 €
bis 15 Jahre
Heilmittel-Richtgrößen 2017
Fachgruppe
(nur zugelassene Ärzte)
Altergsgruppen
16-49 Jahre 50-64 Jahre 65 Jahre
und älter
8,11 €
3,95 €
7,51 €
14,01 €
bis 15 Jahre
Allgemeinmediziner, praktische
Ärzte, haus. Internisten
Chirurgen
HNO-Ärzte
Kinder- und Jugendärzte
Kinder- und Jugendpsychiater
Nervenärzte, FA für Neurologie
u. Psychiatrie
Neurologen
Orthopäden
Psychiater, FA für Psychiatrie u.
Psychotherapie
Reha-Ärzte
3,31 €
26,60 €
17,76 €
40,88 €
6,10 €
7,88 €
2,60 €
13,60 €
3,80 €
9,94 €
12,53 €
3,86 €
14,73 €
13,09 €
3,95 €
22,34 €
2,82 €
14,25 €
9,85 €
15,09 €
18,34 €
7,58 €
22,06 €
20,81 €
7,92 €
22,49 €
21,92 €
14,59 €
38,63 €
55,03 €
68,78 €
83,76 €
§2
Veränderungen
Die Richtgrößen sind bei erheblichen Veränderungen in der Entwicklung der Behandlungsund Verordnungsstrukturen anzupassen. Den Arzt begünstigende Veränderungen der
Richtgröße werden bei einer Richtgrößenprüfung zu seinen Gunsten berücksichtigt.
§3
Wirtschaftlichkeitsprüfung
(1)
In die Richtgrößenprüfung werden nicht mehr als 5 v. H. der Ärzte einer Fachgruppe
je Verordnungsbereich einbezogen. Das Gleiche gilt, wenn anstelle der Richtgrößen-
(2)
Soweit für Fachgruppen keine Richtgrößen vereinbart worden sind, erfolgt die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Grundlage des Fachgruppendurchschnitts mit den für
12/2016
prüfung eine Prüfung nach Durchschnittswerten durchgeführt wird.
eine Richtgrößenprüfung geltenden gesetzlichen Vorgaben.
...
63
§4
In-Kraft-Treten/Laufzeit
Diese Vereinbarung gilt vom 01.01.2017 an für das Kalenderjahr 2017. Sie gilt über den
31.12.2017 hinaus fort, sofern nicht rechtzeitig vor Beginn des Jahres 2018 eine neue Vereinbarung geschlossen wird.
Bochum, Dortmund, Essen, Münster, Düsseldorf, Dresden, den 15.11.16
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen Lippe
AOK NORDW EST
......................................................
Dr. Dryden
1. Vorsitzender des Vorstandes
..........................................
Ackermann
Vorstandsvorsitzender
BKK-Landesverband
NORDWEST
..........................................
Heinser
Geschäftsbereichsleitung
12/2016
IKK classic
...........................................
Dirk Averbeck
Geschäftsbereichsleiter
Vertragspartner Westfalen
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
64
.........................................
Krenz
...
Knappschaft
........................................
am Orde
Geschäftsführerin
Verband der Ersatzkassen e. V.
(vdek)
12/2016
.........................................
Ruiss
Der Leiter der
vdek-Landesvertretung NRW
65
Ausschreibung von Vertragsarzt- und
Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben
schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß §
103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV Westfalen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte
geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Ausschreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen
(Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der
20.01.2017 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschreiben können Sie von unserer Homepage (www.kvwl.de, in
den Rubriken Mitglieder, Sicherstellung sowie Niederlassung/Bedarfsplanung) herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxisinhaber weiter.
Dezember 2016
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den
Praxen machen können. Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Anstellung) handelt es sich um
Eigenangaben des verbleibenden Praxispartners, um
deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht
ausgeschlossen.
Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öffentlich ausgehängt.
Ende der Bewerberfrist: 20.01.2017
Hausärztliche Versorgung
(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg
12/2016
Bereich Arnsberg I
66
a5865
Hausarztpraxis im MB Arnsberg
nach Vereinbarung
a5896
Hausarztpraxis im MB Arnsberg
nach Vereinbarung
a4418
Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a4455
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a5503
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a5726
Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5866
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a5888
Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5889
Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5935
Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a6002
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a5647
Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5816
Hausarztpraxis im MB Hamm
nach Vereinbarung
Hausärztliche Versorgung
(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
a5867
Hausarztpraxis im MB Hamm
nach Vereinbarung
a5868
Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6004
Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
4/17
a6077
Hausarztpraxis im MB Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2
hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6005
Hausarztpraxis im MB Hamm
1/17
a5367
Hausarztpraxis im MB Kamen
nach Vereinbarung
a4203
Hausarztpraxis im MB Lünen
nach Vereinbarung
a5555
Hausarztpraxis im MB Lünen
nach Vereinbarung
a5815
Hausarztpraxis im MB Lünen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partnach Vereinbarung
ner für Gemeinschaftspraxis)
a5901
Hausarztpraxis im MB Lünen
1/17
a5687
Hausarztpraxis im MB Schwerte (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b5586
Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer
Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b6036
Hausarztpraxis im MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b6045
Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5271
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5399
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5530
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5706
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5661
Hausarztpraxis im MB Herne
nach Vereinbarung
b6102
Hausarztpraxis im MB Herne (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung GP geplant - auch Anstellung möglich)
sofort
a3236
Hausarztpraxis im MB Witten
sofort
b4274
Hausarztpraxis im MB Witten
nach Vereinbarung
b5785
Hausarztpraxis im MB Witten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Detmold
d5382
Hausarztpraxis im MB Horn-Bad Meinberg (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer
sofort
Partner für Gemeinschaftspraxis)
d5222
Hausarztpraxis im MB Minden
nach Vereinbarung
d5928
Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
d6072
Hausarztpraxis im MB Minden (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
d6073
Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2
hälftige Zulassungen möglich)
sofort
d6109
Hausarztpraxis im MB Minden
sofort
12/2016
Bereich Arnsberg II
67
Regierungsbezirk Münster
m5620
Hausarztpraxis im MB Castrop-Rauxel (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5518
Hausarztpraxis im MB Coesfeld
nach Vereinbarung
Hausärztliche Versorgung
(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
m5526
Hausarztpraxis im MB Coesfeld
nach Vereinbarung
m4550
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m4657
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5857
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m5973
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m6043
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m6112
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für KV-übergreifende Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m5742
Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5880
Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5852
Hausarztpraxis im MB Marl (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m4941
Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5519
Hausarztpraxis im MB Münster
nach Vereinbarung
m6095
Hausarztpraxis im MB Münster
2/17
m6117
Hausarztpraxis im MB Ochtrup
sofort
m5356
Hausarztpraxis im MB Recklinghausen
nach Vereinbarung
m5850
Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m6042
Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m6113
Hausarztpraxis im MB Stadtlohn
nach Vereinbarung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg
12/2016
Bereich Arnsberg I
68
a5732
Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5329
Augenarztpraxis im Kreis Soest
nach Vereinbarung
a6008
Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
3/18
a6009
Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
3/18
a6011
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund
2/17
a6012
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Hochsauerlandkreis (auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
1/17
a5657
Chirurgische Praxis im Kreis Unna
nach Vereinbarung
a5656
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
2/17
a5931
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
a5872
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5462
Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis
nach Vereinbarung
a5776
Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6107
Frauenarztpraxis im Kreis Unna
3/17
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
a5167
Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6081
Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)
2/17
a5734
Hautarztpraxis im Kreis Unna (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5297
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5819
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5891
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund
nach Vereinbarung
a4095
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5754
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassunnach Vereinbarung
gen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
a5755
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassunnach Vereinbarung
gen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
a5939
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6015
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5508
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis
nach Vereinbarung
a5415
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a5411
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna
nach Vereinbarung
a5328
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund
nach Vereinbarung
a6018
Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a6108
Urologische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
b5945
Augenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5905
Chirurgische Praxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b6103
Chirurgische Praxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/17
b5056
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b6047
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum
sofort
b3813
Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
sofort
b5790
Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich- neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
b6048
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen
nach Vereinbarung
b5948
Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b6104
Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis
nach Vereinbarung
b5723
HNO-Arztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b5206
HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen
nach Vereinbarung
b6049
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a3237
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
nach Vereinbarung
12/2016
Bereich Arnsberg II
69
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
b5557
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5792
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis
nach Vereinbarung
b5793
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5398
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5457
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
b6022
Nervenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
nach Vereinbarung
b5941
Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b6105
Orthopädische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein
nach Vereinbarung
b6106
Urologische Praxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
2/17
b5943
Urologische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein
nach Vereinbarung
12/2016
Regierungsbezirk Detmold
70
d5914
Augenarztpraxis im Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5997
Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke
sofort
d5686
Augenarztpraxis im Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5536
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, im Kreis Lippe (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d4757
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld
nach Vereinbarung
d5312
Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d4913
Frauenarztpraxis im Kreis Lippe
nach Vereinbarung
d5346
Frauenarztpraxis im Kreis Lippe
nach Vereinbarung
d5759
Frauenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
d5993
HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/18
d5994
HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/18
d5886
HNO-Arztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für überörtliche Gemeinsofort
schaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
d5998
Hautarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d4903
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
d5599
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5605
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5834
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
d5884
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen
möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d6110
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
d5238
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
d5680
Nervenarztpraxis im Kreis Höxter
nach Vereinbarung
d4887
Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
d5725
Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d5919
Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Bielefeld
nach Vereinbarung
d6074
Orthopädische Praxis im Kreis Lippe
nach Vereinbarung
d6111
Orthopädische Praxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Anstellung möglich)
2/17
d5920
Urologische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke
nach Vereinbarung
m5972
Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
m5844
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, im Kreis Borken (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5976
Chirurgische Praxis im Kreis Coesfeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m5640
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen
möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5287
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m5575
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für MVZ)
nach Vereinbarung
m5983
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bottrop
2/17
m5607
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m4889
Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m6116
Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen
sofort
m5710
Frauenarztpraxis im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m5960
Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf
2/17
m5961
Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf
2/17
m4489
Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt
sofort
m6040
Hautarztpraxis im Kreis Warendorf
2/18
m6098
HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen mögnach Vereinbarung
lich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
m4714
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt
nach Vereinbarung
m5812
Orthopädische Praxis im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
sofort
m6094
Orthopädische Praxis im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
2/17
Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
m6097
Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
2/17
m6115
Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
2/17
12/2016
Regierungsbezirk Münster
71
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
m6099
Orthopädische Praxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
sofort
Psychotherapeutensitze *
Regierungsbezirk Arnsberg
12/2016
Bereich Arnsberg I
a/p1150
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Vernach Vereinbarung
sorgungsauftrag)
a/p1162
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versofort
sorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
a/p1161
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt
Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
a/p1163
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2
hälftige Zulassungen möglich)
4/17
a/p1087
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1103
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1105
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p963
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Hamm (auch 2
hälftige Zulassungen möglich)
sofort
a/p831
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im MB Meschede (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
a/p933
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p797
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p973
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1139
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1149
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Schmallenberg
(hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
sofort
a/p1104
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Winterberg (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
Bereich Arnsberg II
72
b/p1045
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p941
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p1048
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p877
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b/p945
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p1027
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
b/p1092
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p1135
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b/p1164
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
b/p968
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Olpe (hälftiger
Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b/p1025
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger
Versorgungsauftrag)
sofort
b/p1044
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein
nach Vereinbarung
d/p1141
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt
Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p1012
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1051
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1072
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Gütersloh (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1159
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Gütersloh (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
d/p1166
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Gütersloh
nach Vereinbarung
d/p1167
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Gütersloh (hälftiger Versornach Vereinbarung
gungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)
d/p1056
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (APT, TP und VT) im Kreis Herford (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1057
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1156
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger
Versorgungsauftrag)
sofort
d/p1157
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1168
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag)
3/17
d/p955
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1031
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p1074
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p1096
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p985
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
d/p1110
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1032
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
12/2016
Regierungsbezirk Detmold
73
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
d/p1142
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
d/p1158
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
d/p1165
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Minden-Lübbecke
4/17
(auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
12/2016
Regierungsbezirk Münster
74
m/p1062
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
m/p1081
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Borken (auch 2
hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1172
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1152
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1042
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster
(hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
sofort
m/p907
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
m/p909
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
m/p996
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag)
m/p1145
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag)
m/p1169
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
Versorgungsauftrag)
m/p1171
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag)
m/p1174
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1170
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1173
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1093
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen
(lokaler Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p928
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1126
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen
1/18
m/p1119
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag)
2/17
m/p857
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versornach Vereinbarung
gungsauftrag)
m/p931
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauftrag)
* In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisinhabers
(VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie;
APT= analytische Psychotherapie) angegeben. Bei einem eventuell stattfindenden
Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang angebotene Therapieform.
nach Vereinbarung
3/17
nach Vereinbarung
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
Anästhesiologie
m5975
Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - auch 2
hälftige Zulassungen möglich -
nach Vereinbarung
m6114
Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Borken) - auch 2 hälftige
Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis
nach Vereinbarung
Innere Medizin - fachärztlich a4084
Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie in der ROR Dortmund (krfr. Stadt
Dortmund) - neuer Partner für fachübergreifende Gemeinschaftspraxis -
nach Vereinbarung
m5743
Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie, in der ROR Emscher-Lippe
(krfr. Stadt Gelsenkirchen) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich -
nach Vereinbarung
Kinder- und Jugendpsychiatrie
m5849
Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklingnach Vereinbarung
hausen)
12/2016
Ihre Ansprechpartner:
Team Praxisberatung
Tel.: 0231 / 94 32 94 00
Fax: 0231 / 9 43 28 30 31
E-Mail: [email protected]
75
Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
ABRECHNUNG
02 Tuberkulose als Indikation der ASV
VERORDNUNG
03 Informationen zu Änderungen der Richtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses
05 Heilmittel: Neues ab dem 1. Januar 2017
06 Änderungen im Sprechstundenbedarfs(SSB) Sachverzeichnis ab 1. Januar 2017
06 Kortisonhaltige Nasensprays auch rezeptfrei
verfügbar
Ausgabe 12 | 2016
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
07 Workshop- und Seminarangebote der
KVWL Consult GmbH
09 Fortbildungsangebote der Akademie für
medizinische Fortbildung der ÄKWL und der
KVWL
ABRECHNUNG
Tuberkulose als Indikation der ASV
Beitragsreihe zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
Zum 1. April 2014 wurde die Tuberkulose als erste Erkrankung, die
Ärzte in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung therapieren können, aufgenommen. Sie
gilt weltweit als zweithäufigste Infektionskrankheit nach HIV/Aids.
In Deutschland tritt die Erkrankung
selten auf. Laut dem Robert KochInstitut wurden 2014 bundesweit
4.488 Fälle registriert.
Anspruch haben alle Patienten und
Patientinnen mit Tuberkulose oder
atypischer Mykobakteriose. Dazu
gehören grundsätzlich alle Fälle von
Tuberkulose (ICD-10-GM: A15.- bis
A19.- und A31.-) sowie (Kontakt-)
Personen, die gegebenenfalls eine
Chemoprophylaxe/Chemoprävention benötigen und ebenfalls in der
ASV behandelt werden können.
Um am Behandlungsprogramm dieses Krankheitsbildes teilnehmen
zu können, müssen Ärzte beim erweiterten Landesausschuss eine
ASV-Berechtigung beantragen.
ASV-berechtigte Ärzte für Tuberkulose können alle Leistungen durchführen, die zur Diagnostik, Therapie
und Beratung nötig sind. Dazu zählt
auch die Behandlung von unerwünschten Therapiefolgen, Komplikationen und Nebenwirkungen.
Auch die Abklärung einer Verdachtsdiagnose kann im Rahmen der ASV
erfolgen. Nicht im Therapieumfang
inbegriffen sind Begleiterkrankungen wie die Methadon-Substitution
bei Opiatabhängigkeit oder von Behandlungsspätfolgen. Der konkrete
Behandlungsumfang ist in der Anlage 2a der ASV-Richtlinie dargestellt.
Wie bei allen Krankheitsbildern in
der ASV ist die Behandlung in drei
Versorgungsebenen gegliedert. Für
die Teilnahme an der ASV gilt es
ein Kernteam, bestehend aus einer
Teamleitung (Ebene 1) und Team-
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mitgliedern (Ebene 2) zu bilden.
Für die Infektionserkrankung gibt
es zwei Varianten der Team-Zusammensetzung.
Die Richtlinie zur ASV finden Sie auf
der Internetseite des Gemeinsamen
Bundesausschusses www.g-ba.de
unter dem Stichwort „Richtlinien“.
Kernteam Variante 1:
• Ebene 1: Pneumologe
• Ebene 2: Internist mit Zusatzweiterbildung Infektiologie oder
Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
sowie bei Patienten/innen unter 18
Jahren einen Kinder- und Jugendmediziner
Außerdem steht Ihnen unser
ASV-Serviceteam gerne bei Fragen rund um die ASV zur Verfügung, Tel.: 0231 / 9432 37 44 oder
-11 30.
Kernteam Variante 2:
• Ebene 1: Internist mit Zusatzweiterbildung Infektiologie
• Ebene 2: Pneumologe sowie bei
Patienten/innen unter 18 Jahren einen Kinder- und Jugendmediziner
Darüber hinaus ist es möglich, auf der
dritten Versorgungsebene – sofern
notwendig – einen Gastroenterologen, Augenarzt, Hals-Nasen-OhrenArzt, Urologen, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologen,
Pathologen, Laboratoriumsmediziner
und Radiologen hinzuzuziehen.
Auf der Internetseite des Instituts
des Bewertungsausschusses befindet
sich eine anwenderfreundliche Übersicht (Appendix) aller Leistungen,
die Ärzte mit einer ASV-Berechtigung bei der Behandlung von Tuberkulose und atypischer Mykobakteriose in der ASV abrechnen können.
Sie lässt sich nach fachgruppenspezifischem Behandlungsumfang filtern und kann im Excel-Format unter
folgender Adresse heruntergeladen
werden:
www.institut-ba.de/service/asvabrechnung.html
AKTUELLER HINWEIS
Hinweise zur Abrechnung von
ASV-Leistungen
Bitte achten Sie bei der Erstellung
Ihrer ASV-Abrechnung zwingend
auf die korrekte ICD-Codierung
und die Angabe der Überweisungsdiagnose.
• Der Zuweiser ist verpflichtet,
die Diagnose, die zu der Überweisung führt, anzugeben.
• Der ausführende Leistungserbringer ist verpflichtet, diese
Überweisungsdiagnose in sein
Praxisverwaltungssystem zu
übernehmen (Feldkennung 4207).
Im Falle einer Überweisung muss
die Überweisungsdiagnose gem.
ICD-GM-10 eingetragen werden, z.
B. C18.8G.
VERORDNUNG
Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüsse, mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail, finden Sie jeweils auf den Internetseiten des
G-BA (www.g-ba.de). Zudem weisen wir jeweils darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS) hierzu noch ausführlichere Informationen gegeben haben.
Stand: 17. November 2016 (Redaktionsschluss)
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Weitere
Informationen
ERGEBNIS
Arzneimittel-Richtlinie
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der
Versicherten. Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen
Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen
und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse
und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.
Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung nach § 35 SGB V
Vom Gemeinsamen Bundesausschuss werden Gruppen mit denselben Wirkstoffen (1. Stufe), Gruppen mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen (2. Stufe) sowie Gruppen mit
therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen (3. Stufe) gebildet. Anschließend setzt der
GKV-Spitzenverband einen Festbetrag (FB) fest. Nach Inkrafttreten dürfen die Krankenkassen nur mehr diesen Festbetrag
übernehmen. Senken Hersteller den Preis nicht auf Festbetragsniveau ab, muss der Patient die Differenz zum Festbetrag
zusätzlich zu seiner allgemeinen Patientenzuzahlung tragen. Als Arzt müssen Sie Ihren Patienten schon bei der Verordnung
hierüber, d. h. über die Zuzahlung an sich, aber nicht über die genaue Höhe informieren.
Capecitabin
29.04.2016
Für den onkologisch eingesetzten Wirkstoff Capecitabin (Kolonkarzinom, Kolorektalkarzinom, Magenkarzinom, Mammakarzinom)
wurde zum 01.01.2017 ein Festbetrag, für 120 Tabletten à 500mg,
in Höhe von 151,51 € festgesetzt. Die Preise liegen zurzeit zwischen
139,98 € — 436,42 € (November 2016), hier könnten evtl. erhebliche
Mehrkosten für Ihre Patienten entstehen.
Kombinationen
von Estrogenen und
Gestagenen in
der Hormonersatztherapie
02.06.2016
Es wurde ein Festbetrag für die Kombinationen von Estrogenen und
Gestagenen in der Hormonersatztherapie festgesetzt. Die betroffenen Kombinationen sind Estradiol: + Dienogest, + Drospirenon, +
Dydrogesteron, + Levonogesterel, + Medroxyprogesteronacetat, +
Medrogeston und + Medroxyprogesteronacetat. Der Festbetrag gilt
ab dem 01.01.2017, z. B. in einer Höhe von 37,08 € für 84 Tabletten.
Zurzeit (Stand: November 2016) gibt es Präparate, die deutlich unter dem Festbetrag, aber auch Präparate, die über dem Festbetrag
liegen.
Rivastigmin-Pflaster
02.06.2016
Für Rivastigmin-Pflaster zur symptomatischen Behandlung der
leichten bis mittelschweren Alzheimer-Demenz gelten ab 01.01.2017
Festbeträge. Der Festbetrag für z. B. 90 Pflaster à 9,5mg/24h beträgt dann 262,17 €, die Preisspanne liegt im November 2016 derzeit
bei 137,50 € bis 322,16 €. Einige Präparate liegen also unter Festbetragsniveau, einige können hingegen Mehrkosten für Ihre Patienten
verursachen.
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VERORDNUNG
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Moxifloxacin
02.08.2016
Für das Antibiotikum Moxifloxacin gilt zum 01.01.2017 ein Festbetrag von z. B. 40,58 € für 10 Tabletten à 400mg. Der Preis
des Originalherstellers liegt im November 2016 bei 76,45 €; bei
unverändertem Preis zum 01.01.2017 könnten so für den Patienten
Mehrkosten von 43,52 € (Mehrkosten: 35,87 € + Zuzahlung: 7,65 €)
entstehen.
Eplerenon
02.08.2016
Ab dem 01.01.2017 gilt für das nach Myokardinfarkt eingesetzte Eplerenon (Herzinsuffizienz) ein Festbetrag, z. B. von 199,41 € für 100
Tabletten à 50mg. Die Preisspanne liegt derzeit (Stand: November
2016) bei 192,60 € bis 318,52 €. Original und Reimport liegen so
zurzeit deutlich über dem Festbetrag.
Prostaglandin-Analoga
06.07.2016
Es wurde eine Festbetragsgruppe für Prostaglandin-Analoga zur
Glaukom-Behandlung gebildet. Dies betrifft die Wirkstoffe Bimatoprost, Latanoprost, Tafluprost und Travoprost. Nur wenige Präparate liegen (Stand November 2016) bereits auf/unter Festbetragsniveau. So liegen für Packungen, für die ab 01.01.2017 ein FB von
39,20 € gilt, im November die Höchstpreise bei 61,07 € bis 69,14 €.
Nur Latanoprost ist zurzeit generisch verfügbar, die Preisspanne
für Packungen mit FB 39,20 € reicht von 19,84 € bis 66,13 €. Hier
stehen auf jeden Fall günstige Arzneimittel unter FB zur Verfügung. Um Ihren Patienten die Mehrkosten zu ersparen, raten wir —
beim Einsatz von Prostaglandin-Analoga zur Glaukom-Behandlung
— zur Verordnung von Latanoprost als Wirkstoff-Verordnung, die
der Apotheker kostengünstig beliefern muss.
Kombinationen
von Prostaglandin-Analoga mit Timolol
05.07.2016
Für die Kombinationen der Prostaglandin-Analoga Bimatoprost,
Latanoprost und Travoprost mit Timolol gelten ab 01.01.2017 ebenfalls Festbeträge.
Carboanhydrasehemmer
29.09.2016
Es wurde eine Festbetragsgruppe für die Carboanhydrasehemmer
Brinzolamid und Dorzolamid zur Glaukom-Behandlung gebildet.
Auch hier gilt: Nur wenige Präparate liegen (Stand November
2016) bereits auf/unter Festbetragsniveau. So liegen bei Packungen, für die ab 01.01.2017 ein FB von 43,80 € gilt, im November
die Höchstpreise bei 54,18 € bis 61,27 €. Um Ihren Patienten die
Mehrkosten zu ersparen, raten wir zu einer Wirkstoff-Verordnung,
die der Apotheker kostengünstig beliefern muss.
Kombinationen
von Carboanhydrasehemmern
mit Timolol
30.09.2016
Für die Kombinationen der Carboanhydrasehemmer Brinzolamid
und Dorzolamid mit Timolol wurde ebenfalls eine Festbetragsgruppe gebildet.
Levodopa mit
Decarboxylaseund COMT-Hemmern
30.09.2016
Für die Parkinson-Kombinations-Präparate mit Levodopa + Carbidopa + Entacapon wurde zum 01.01.2017 ein Festbetrag eingeführt.
Dieser beträgt für Packungen mit 175 ST N3 mit der Dosierung
50/12.5/200mg 182,58 €; zurzeit existieren große Preisspannen, so
liegen die Preise zwischen 149,99 € und 265,24 € (November 2016).
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12.2016
ERGEBNIS
Weitere
Informationen
VERORDNUNG
Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Der G-BA hat im letzten Monat die unten stehenden Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer
zugelassenen Vergleichstherapie getroffen. Sieht der G-BA einen Zusatznutzen, stellt er fest, ob dieser quantifizierbar ist, und
beschließt, ob Hinweise oder Anhaltspunkte vorliegen, um den Zusatznutzen als gering, beträchtlich oder erheblich einzustufen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich.
In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzen-Bewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung,
kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige
verhandelte Preis. (Verliefen Nutzenbewertung oder Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit
Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen
Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der
Patientendokumentation.
Emtricitabin/
Tenofoviralafenamid
Descovy®
03.11.2016
Descovy® ist seit 21.04.2016 zugelassen in die Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen, die mit dem humanen Immundefizienzvirus
Typ 1 (HIV-1) infiziert sind. Insgesamt sah der G-BA für antiretroviral
vorbehandelte sowie für nicht antiretroviral vorbehandelte Erwachsene und Jugendliche gegenüber verschiedenen Vergleichstherapien ein Zusatznutzen als nicht belegt an.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Heilmittel: Neues ab dem 1. Januar 2017
Neue Heilmittelvordrucke ab dem 1. Januar 2017
Auf den Verordnungsvordrucken für Physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie wird zum 1. Januar 2017
ein zweites, elektronisch lesbares ICD-10-Feld eingefügt.
Damit können besondere Verordnungsbedarfe im Vorfeld
einer Wirtschaftlichkeitsprüfung eindeutig gekennzeichnet werden, um den verordnenden Vertragsarzt in der
Wirtschaftlichkeitsprüfung zu entlasten. Es besteht keine Verpflichtung, dieses zweite ICD-10-Feld auszufüllen.
Möchten Sie allerdings besondere Verordnungsbedarfe
geltend machen, ist der zweite ICD-10-Code teilweise erforderlich. Dies betrifft Indikationen in Zusammenhang
mit postoperativer Versorgung sowie Myelopathie oder
Radikulopathie bei Bandscheibenschäden.
Bitte beachten Sie, dass die alten Vordrucke ihre Gültigkeit verlieren und nicht mehr aufgebraucht werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2017 müssen die neuen Vordrucke
benutzt werden. Soweit Sie nicht an der Blankoformularbedruckung teilnehmen, bestellen Sie bitte rechtzeitig neue Formulare.
Besondere Verordnungsbedarfe und
langfristiger Heilmittelbedarf
Die überarbeitete Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe (ehemals Praxisbesonderheiten) sowie
die Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs
werden fortgeführt. Sie finden diese ergänzten Listen
auf der Homepage der KVWL unter dem Stichwort „Heilmittel“. Außerdem erhalten Sie von uns im Januar 2017
eine Sonderveröffentlichung zum Thema Heilmittel,
in der auch die überarbeiteten Listen abgedruckt sein
werden. Wir warten hier noch die Veröffentlichung eines Merkblatts des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) zum langfristigen Heilmittelbedarf ab, um Ihnen
alle Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen.
Ab 2017: Heilmittelverordnung mit zertifizierter
Software
Außerdem ist ab dem 1. Januar 2017 die überarbeitete
und von der KBV zertifizierte Heilmittelsoftware anzuwenden, wenn die Heilmittelverordnung mit der Praxissoftware ausgestellt wird. Diese enthält alle wichtigen
Regelungen und Informationen zu Heilmittelverordnungen und soll ein korrektes und fehlerfreies Ausfüllen von Verordnungen ermöglichen. Ob ein Softwareprodukt für die Heilmittelverordnung zertifiziert ist, kann
unter www.kbv.de/377108 abgerufen oder direkt beim
PVS-Anbieter erfragt werden. Wer Vordrucke per Hand
ausfüllt, kann dies auch weiterhin tun.
Weitere Änderungen in der Heilmittel-Richtlinie
Zukünftig ist unter den Indikationsschlüsseln LY2 und
LY3 auch eine 30-minütige Einheit verordnungsfähig
(MLD-30).
12.2016
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VERORDNUNG
Änderungen im Sprechstundenbedarfs
(SSB)-Sachverzeichnis ab 1. Januar 2017
Formaler Aufbau
des SSB-Verzeichnisses
Im Rahmen der Zusammenfassung
vieler Einzelpunkte des SSB-Sachverzeichnisses wurden größere
Überschriften gebildet (z. B. bei
Labor- und Mikrobiologiebedarf,
Histologie- und Mikroskopiebedarf
sowie bei Schnelltesten).
Neuerungen und Präzisierungen
• Farbige Binden und sterile Kompressionsbinden stellen keinen
Sprechstundenbedarf dar.
• In der Radiologie können Zusatzmittel zur Kontrastverbesserung (z.
B. Zellulose für die Röntgenaufnahmen nach Sellink oder Mannit mit
Verdickungsmittel für MR-Duodenoskopie) nicht über den SSB verordnet werden. Das Kontrastmittel
Gadoxetsäure (Primovist®) kann
nicht über den SSB bezogen und
muss auf den Namen des Patienten
verordnet werden.
• In der Augenheilkunde stellen
Mittel zur Kontaktglasuntersuchung
ebenfalls keinen Sprechstundenbedarf dar.
• Wir weisen außerdem darauf hin,
dass Entnahme und Misch-Dorne
nicht über den Sprechstundenbedarf verordnet werden können.
Eine Übersicht zu Testsubstanzen
für Toleranztests, Atemtests und
Belastungstests und deren Abbildung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) haben wir für Sie in
der nebenstehenden Tabelle zusammengestellt:
GLUCOSE-TOLERANZ-TEST
ES EMPFIEHLT SICH, GLUCOSE-MONOHYDRAT (TRAUBENZUCKER) ZU REZEPTIEREN
(BESSERE LÖSLICHKEIT GEGENÜBER WASSERFREIER GLUCOSE)
SSB
ATEMTESTS
Kein SSB
y Screening auf Gestationsdiabetes (GOP 01776): Glucose-Vortest 50g Glucose wasserfrei/ 55g Glucosemonohydrat.
y OGTT (GOP 01777 und 32025): Glucose-Toleranz-Test: 75g
Glucose wasserfrei/ 82,5g Glucose-Monohydrat. Für den
OGTT werden 82,5g Glucose-Monohydrat in Wasser gelöst
und auf 300 ml aufgefüllt, für das Screening auf Gestationsdiabetes 55g in 200 ml gelöst.
y Lactose-Test (GOP 32192): gängige Gewichtsangabe als
Monohydrat.
y D-Xylose-Test (GOP 32193).
y Galactose-Test (GOP 32195).
(MIT DER LEISTUNG ABGEGOLTEN)
y Testsubstanzen zur oralen Anwendung (GOP 02401), z.B.
Fructose, Lactose, Mannit, Sorbit, Glucose.
y Helicobacter pylori-Test (GOP 02400); Bezugspauschale
für C13-Harnstoff: GOP 40154.
BELASTUNGSTESTS
(BEI DEN PROVOKATIONSTESTS WURDEN FOLGENDE PRÄZISIERUNGEN VORGENOMMEN)
SSB
y Substanzen zur bronchopulmonalen Stimulation: Cholinergika (z.B. Methacholinium, Carbachol), Histamin (GOP 13651)
ab EBM 2008.
y Substanzen zur Testung nach GOP 30120 bis 30123 (nasal,
bronchial, oral, subcutan).
Kein SSB
y Substanzen zur Allergietestung: epicutan (GOP 30110),
Scratchtest, intracutan, subcutan, konjunktival, nasal (GOP
30111), Pricktest (GOP 30111, 13250, 13258).
y Mannitol-Inhalationskapseln zur Provokation (z.B. Aridol-Challange): Verordnung auf den Namen des Patienten in
Fällen, in denen Cholinergika nicht indiziert sind.
Internetrecherche
Bitte benutzen Sie die Suchfunktion Ihres Computers mit Hilfe des
Fernglases (Steuerung F oder der rechten Maustaste) zum leichteren
Auffinden von Stichworten. Sie finden das SSB-Sachverzeichnis unter
www.kvwl-ssb.de
Kortisonhaltige Nasensprays auch rezeptfrei verfügbar
Seit dem 01.10.2016 gibt es fluticason- und mometasonhaltige Nasensprays
für die Indikation „zur Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis bei
Erwachsenen“ auch als nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC).
Nähere Informationen zum Einsatz der OTC-Präparate finden Sie im Internet
unter www.kvwl.de (Mitglieder/Verordnung/Arzneimittelinformationen).
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12.2016
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare 01.2017
Weitere Seminarinformationen und Anmeldung:
www.kvwl-consult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54
Telefontraining für Auszubildende
(im 1. Lehrjahr)
Die Teilnehmer/innen werden in die
Grundlagen des Telefonmanagements
eingeführt. Im Vordergrund steht die
Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens. Mit Hilfe von Feedback, Hinweisen
und Tipps werden die Auszubildenden
angeregt, eigene Stärken auszubauen
und im Praxisalltag effektiv einzusetzen.
Termine: 15. März 2017 (Ärztehaus
Münster), 31. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Das 1x1 der Teamführung in der
Arztpraxis — Erfolgreich im
Team — Basiskurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und
Praxismanager)
Komplexe Arbeitsabläufe in der Arztpraxis machen die Bildung und optimale
Zusammenarbeit von gut funktionierenden Teams unverzichtbar. Dieses Seminar führt Führungsverantwortliche in
konstruktive Formen moderner Teamarbeit ein, um ihr Praxisteam erfolgreich
zu steuern und ihre Rolle als Teamleitung konstruktiv zu festigen.
Termine: 25. Januar 2017 (Ärztehaus
Münster), 1. März 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Das 1x1 der Teamführung in der
Arztpraxis — Herausfordernde
Teamsituationen managen —
Aufbaukurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und
Praxismanager)
In diesem Seminar werden herausfordernde Situationen in der Teamarbeit
bearbeitet. Dabei beschäftigen sich die
Teilnehmer mit den Dynamiken und
unterschiedlichen Ausprägungen im
Praxisbetrieb. Zur Förderung einer er-
folgreichen Teamarbeit werden Ideen,
Handlungsmethoden und Maßnahmen
vorgestellt und gemeinsam entwickelt.
Termine: 1. Februar 2017 (Ärztehaus
Münster), 17. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Terminplanung vermeidet
Wartezeiten und Hektik
Mit Hilfe einer funktionierenden Terminplanung lassen sich Angebot und Nachfrage einer Arztpraxis so in Einklang
bringen, dass Wartezeiten von mehr als
20 Minuten seltene Ausnahmen werden.
Wie und was dabei zu beachten ist, wird
in diesem Seminar mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis erläutert.
Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus
Münster), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 18.30 Uhr
Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Telefontraining Intensiv
Das Intensivseminar ist gedacht für
routinierte Arzthelferinnen im Umgang
mit schwierigen Gesprächspartnern und
herausfordernden Situationen im Praxisalltag.
Termine: 11. Januar 2017 (Ärztehaus
Dortmund), 22. März 2017 (Ärztehaus
Dortmund), 10. Mai 2017 (Ärztehaus
Münster), 7. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentinnen: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin), Marion
Creß, Kommunikationstrainerin
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen
und Patienten. Weitere Inhalte sind das
eigene Gesprächsverhalten als „junger“
Mitarbeiter und Berufseinsteiger zu
reflektieren und im Kontext der Aufgabenstellung einer Arztpraxis richtig
einzusetzen.
Termine: 22. Februar 2017 (MuM Bünde),
29. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 14.
Juni 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni
2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Praxisorganisation — Tipps und
Tricks vom Profi (für Ärzte und
MFA)
Es sind häufig die gleichen Fehler, die in
Arztpraxen gemacht werden und die
Ärzten, Medizinischen Fachangestellten
sowie Patienten das Leben schwer machen. Und es gibt fast immer Lösungen,
oft sogar recht einfache, mit denen
mancher Stress vermieden werden kann.
Einige beispielhafte, typische Fehler aus
verschiedenen Bereichen der Praxisorganisation werden in diesem Seminar
aufgezeigt und Möglichkeiten, sie zu
verhindern.
Termine: 8. März und 5. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 18.30 Uhr
Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Telefonknigge für die Arztpraxis
(Basis-Telefontraining)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse
zu Verhaltensregeln und moderner Höflichkeit am Telefon und trainiert Ausschnittsituationen und Telefongespräche
in der Arztpraxis trainiert, mit dem Ziel,
korrekte und stilsichere Umgangs- und
Kommunikationsformen im telefoni-
Kommunikationstraining für
Auszubildende
Die Teilnehmer/innen des Seminars
lernen ein sicheres und souveränes
Auftreten in Gesprächen und im Umgang
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SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
schen Kontakt mit Patienten und Geschäftspartnern zu kennen und zu beherrschen
Termine: 8. März 2017 (Ärztehaus Münster), 3. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund),
12. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Marion Creß, Kommunikationstrainerin
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
nen, Kurzstatements, Gesellschaftsreden.
Termin: 15. März 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und
Managementtrainer
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Praxiswertermittlung und
-bewertung
Der gute Weg durch die Ausbildung zur MFA (für Auszubildende im 1. Lehrjahr)
Das Seminar für Auszubildende im 1.
Lehrjahr vermittelt Wissen über das
eigene Auftreten — sicher wirken durch
Kompetenz, Freundlichkeit und Stilsicherheit; gutes Benehmen und höflicher
Umgang in der Arztpraxis; Kleidung,
Manieren und Distanz/Nähe sowie
Grundkenntnisse zu Kommunikationssituationen im Berufsleben.
Termin: 3. Mai 2017, Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Rhetorik und Führung
Im Praxisalltag ergeben sich viele Gesprächssituationen, in denen eine flexible Sprecherpersönlichkeit, die sich auf
der Grundlage von Respekt, Verständnis
und Entscheidungsstärke auf den Gesprächspartner einstellen kann, gefragt
ist. Hinzu kommen noch rhetorische
Verpflichtungen im gesellschaftlichen
Umfeld. Wie gelingt eine professionelle
und authentische Selbstdarstellung?
Welche Erstsignale sollen besonders
herausgearbeitet werden? Arbeitsschwerpunkte dieses Workshops sind:
Rhetorische Beurteilungskriterien (Optik/Akustik/Sprache), Eigen- und Fremdwahrnehmung in der Führungskommunikation, Impression Management:
Erstsignale, Beziehungsaufbau, Entscheidungsstärke, Praxistipps: Anmoderatio-
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Das Seminar geht auf die verschiedenen
Anlässe einer Praxisbewertung ein und
zeigt die unterschiedlichen Bewertungsmethoden. Anlässe sind zum Beispiel die
Gründung einer Gemeinschaftspraxis,
die Kreditprolongation, Basel II oder der
Praxisverkauf. Die steuerlichen Vergünstigungen werden ausführlich besprochen. Die finanziellen Auswirkungen und
die Integration des Praxiswertes als Teil
des Gesamtvermögens sind ebenfalls
Bestandteil des Seminars.
Termin: 29. März 2017 (Ärztehaus
Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15.30 bis 19 Uhr
Dozenten: Dr. Hans-Joachim Krauter,
Diplom- Volkswirt, Michael Feldkämper,
Steuerberater/Rechtsbeistand, Moritz
Feldkämper, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Zielorientiertes Verhandeln
Ob beruflich oder privat — „Verhandeln
Sie stets so, dass Ihr Verhandlungspartner sein Gesicht wahrt!“ Diese Maxime
gewinnt insbesondere bei der Übernahme ärztlicher Praxen an Bedeutung. Der
Workshop stellt eine Checkliste für die
rhetorische Vorbereitung von Übernahmeverhandlungen vor, gibt Hinweise zur
Wahrnehmung der eigenen Persönlichkeitsstruktur (als Verhandler) und erarbeitet Argumentationskataloge zur strategischen Ausrichtung berufsspezifischer Verhandlungssituationen.
Termin: 1. Februar 2017, Ärztehaus Dortmund
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und
Managementtrainer
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Führungszirkel
Im Führungszirkel wird mit einer fachlich
erfahrenen Moderation an führungsrelevanten Themen im kollegialen Austausch
gearbeitet. In der Veranstaltung treffen
sich Teamleitungen, Praxismanager und
Praxisverantwortliche außerhalb der
Arztpraxis zu relevanten Führungsfragen und praxistauglichen Empfehlungen.
Termin: 5. April 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Unzufriedene Patienten — was
tun? Rhetorisches Deeskalationstraining für MFA
Erwartungen und Wünsche von Patienten scheinen manchmal ins Uferlose zu
gehen. In dem Seminar erhalten die
Teilnehmer/Innen zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie eskalierende und
bedrängende Gespräche und Angriffe
durch geschickte und situationsangemessene Anwendung von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen oder
minimieren können.
Termine: 18. Januar 2017 (Ärztehaus
Dortmund), 15. Februar 2017 (Bezirksstelle Lüdenscheid), 8. März 2017 (Bezirksstelle Minden), 24. Mai 2017 (Bezirksstelle Detmold), 28. Juni 2017
(Ärztehaus Münster)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG
Umfassende Informationen über das
gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot der Akademie für medizinische
Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
finden Sie unter
www.aekwl.de/katalog oder
www.kvwl.de
(Rubriken Mitglieder & Termine)
Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App: www.aekwl.de/app um sich
zu Veranstaltungen anzumelden.
Geriatrische Grundversorgung
Hautkrebs-Screening (8 UE)
Blended-Learning-Angebot
(48 UE Präsenz/12 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. Th. Günnewig, Recklinghausen, B. Zimmer, Wuppertal
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 20
Leitung: A. Leibing, Selm, U. Petersen,
Gesundheitsförderung und
Prävention (24 UE)
Leitung: H. Frei, Dortmund, Dr. med. M.
Junker, Olpe
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Medizinische Begutachtung (64 UE)
Ultraschall-Fortbildungskurse
Leitung: Dr. med. S. Reck, Münster
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
DEGUM-Aufbau-Modul
Darmsonographie
Osteopathische Verfahren
Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzinom (DEGUM zertifiziert)
Termin: Freitag, 29. September 2017
Ort: Witten/Hattingen
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke,
Frankfurt, Dr. med. M. Iasevoli, Witten,
Prof. Dr. med. A. Tromm, Hattingen
Teilnahmegebühr: 299 bis 345 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Sonographie der Säuglingshüfte
nach Graf — Grundlagen und Update 2017
Entsprechend der QS-Vereinbarung
Säuglingshüfte vom 01.04.2012 nach §
135 Abs. 2 SGB V (Anlage V zur Ultraschall-Vereinbarung)
Termin: Samstag, 10. Juni 2017
Ort: Herne
Leitung: Dr. med. H. D. Matthiessen,
Münster, Dr. med. R. Listringhaus, Herne
Teilnahmegebühr: 290 bis 335 Euro
Zertifiziert: 12 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Strukturierte Curriculare
Fortbildungen
gemäß Curricula der Bundesärztekammer
Ernährungsmedizin
Blended-Learning-Angebot
(80 UE Präsenz/20 UE Telelernen)
Leitung: Prof. Dr. med. U. Rabast, Hattingen
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Blended-Learning-Angebot
(128 UE Präsenz/32 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. R. Tigges, Meschede, Dr.
med. R. Kamp, Iserlohn
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11
Reisemedizinische
Gesundheitsberatung
Blended-Learning-Angebot
(20 UE Präsenz/12 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. N. Krappitz, Köln
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Curriculare Fortbildungen
Antibiotic Stewardship (ABS)
Blended-Learning-Angebot
(28 UE Präsenz/12 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. Chr. Lanckohr, PD Dr.
med. A. Mellmann, Münster
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (24 UE)
Leitung: Dr. med. M. Reker, Bielefeld
Auskunft: Tel:. 0251 / 9 29 22 09
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für
die kinder- und jugendärztliche Praxis
Blended-Learning-Angebot
(20 UE Präsenz/10 UE Telelernen/10 Std.
Praktische Übung/Hospitation)
Leitung: Dr. med. K. Hameister, Unna,
Dr. med. H. Petri, Siegen
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40
Dortmund
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Hygienebeauftragter Arzt
(ambul. operierender Versorgungsbereich)
Blended-Learning-Angebot
(30 UE Präsenz/10 UE Telelernen)
Leitung: PD Dr. med. Dr. PH F. Kipp,
Berlin, PD Dr. med. A. Mellmann, Münster
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Impfseminar zur Erlangung der
Abrechnungsgenehmigung von
Impfleistungen (16 UE)
Basisqualifikation/Erweiterte Fortbildung
Leitung: Dr. med. S. Ley-Köllstadt,
Marburg, Dr. med. R. Gross, Osnabrück
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Lymphologie für Ärzte/innen
Blended-Learning-Angebot
(30 UE Präsenz/25 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. G. Lulay, Rheine,
Dr. med. P. Nolte, Meinerzhagen
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 20
Medizinethik
Blended-Learning-Angebot
(32 UE Präsenz/8 UE Telelernen)
Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert, Münster, Prof. Dr. phil. A. Simon,
Göttingen, Dr. med. B. Hanswille, Dortmund, Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Psychosomatische Grundversorgung
Blended-Learning-Angebot
(40 UE Präsenz/10 UE Telelernen)
Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. G.
Heuft, Münster, Dr. med. I. Veit, Herne
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
Sexuelle Gesundheit und Sexuell
übertragbare Infektionen (STI)
Blended-Learning-Angebot
(22 UE Präsenz/8 UE Telelernen)
Leitung: Prof. Dr. med. N. Brockmeyer,
Bochum
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 17
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SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Münster
Ressortleitung: Elisabeth Borg
Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster
Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49
E-Mail: [email protected] • Internet: www.aekwl.de
Akademie-Service- und EVA-Hotline: 0251 – 9 29 22 04
Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,
Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft
Stressmedizin
Kurse/Seminare/Workshops
Spezialisierungsqualifikationen
Blended-Learning-Angebot
(24 UE Präsenz/8 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. Chr. Haurand, Dr. med.
M. Weniger, Gelsenkirchen, Dr. med. H.
Ullrich, Siegen
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
KPQM — KV-Praxis-Qualitätsmanagement
Für Medizinische Fachangestellte
und Angehörige anderer
Medizinischer Fachberufe
Qualifikation Tabakentwöhnung
Blended-Learning-Angebot
(12 UE Präsenz/8 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. D. Geyer, Schmallenberg-Bad Fredeburg
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 17
Versorgung von Patienten
mit Trachealkanülen
Blended-Learning-Angebot
(9 UE Präsenz/6 UE Telelernen/15 UE
Praktische Übungen/Hospitationen)
Leitung: Prof. Dr. med. Th. Deitmer,
Dortmund
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 06
Transkulturelle Medizin
Kulturelle Kompetenz im
klinischen Alltag
Blended-Learning-Angebot
(37 UE Präsenz/13 UE Telelernen)
Leitung: PD Dr. med. A. Gillessen, Münster, Dr. med. univ. S. Golsabahi-Broclawski, Bielefeld
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 20
Verkehrsmedizinische
Begutachtung
Blended-Learning-Angebot
(22 UE Präsenz/2 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. U. Dockweiler, Bielefeld
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 07
Ärztliche Wundtherapie
Blended-Learning-Angebot
(29 UE Präsenz/25 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. O. Frerichs, Bielefeld,
Prof. Dr. med. M. Stücker, Bochum
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21
Schulung zum Qualitätsmanagement
Termine: jeweils Samstag, 25. Februar
2017, 25. März 2017, 10. Juni 2017, 08.
Juli 2017, 14. Oktober 2017, 18. November
2017
Orte: Münster (25.02., 25.03., 18.11.),
Dortmund (10.06., 08.07., 14.10.)
Leitung: Dr. med. H.-P. Peters, Bochum,
Dr. med. V. Schrage, Legden, Prof. Dr.
med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert MBA,
Bottrop
Teilnehmergebühr: 375 bis 435 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Qualifikation zum Moderator von
Qualitätszirkeln nach SGB V
Termine: jeweils Samstag, 18. März oder
10. Juni oder 16. September oder 25.
November 2017
Orte: Dortmund (18. März, 16. September), Münster (10. Juni, 25. November)
Leitung: Dr. med. M. Bolay, Münster
Teilnehmergebühr: 399 bis 459 Euro
Zertifiziert: 12 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Forum Arzt und Gesundheit
Stressbewältigung durch Achtsamkeit – Eine Einführung in die
Mindfulness-Based-Stress-Reduction (MBSR)
Termine: jeweils Samstag, 18. März oder
14. Oktober 2017
Orte: Münster (18. März) oder Gelsenkirchen (14. Oktober)
Leitung: Dr. med. M. Weniger, Gelsenkirchen
Teilnehmergebühr: 330 bis 380 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
EVA – Spezialisierungsqualifikation
für MFA in hausärztlichen Praxen
(max. 271 UE) EVA
EVA-NP – Spezialisierungsqualifikation
für MFA in neurologischen, nervenärztlichen und/oder psychiatrischen Praxen
(max. 220 UE) EVA-NP
EVA-O – Spezialisierungsqualifikation
für MFA in ophthalmologischen Praxen
(max. 228 UE) EVA-0
Ambulante Versorgung älterer
Menschen (60 UE) MODUL EVA
Ambulantes Operieren (60 UE)
MODUL
Arbeits- und Betriebsmedizin (140 UE)
MODUL
Augenheilkundlich-technische Assistenz
(120 UE) MODUL EVA-0
Ambulantes Operieren in der
Augenheilkunde (120 UE) MODUL
Versorgungsassistenz Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen (CED)
(120 UE) MODUL
Elektronische Praxiskommunikation und
Telematik (80 UE) MODUL EVA EVA-O
Ernährungsmedizin (120 UE)
Onkologie (120 UE)
MODUL
MODUL
EVA
EVA
Patientenbegleitung und Koordination
(Casemanagement) (40 UE)
MODUL
EVA
EVA-NP
EVA-0
Prävention im Kindes- und Jugendalter
(84 UE) MODUL
Suchtmedizinische Versorgung (60 UE)
MODUL
Auskunft: 0251 / 9 29 22 07
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12.2016
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Schwierigkeiten lauern im Detail:
EBM-Abrechnung und Unternehmensführung leicht gemacht
Umfragen zufolge sind viele
Hausärzte mit ihrer wirtschaftlichen Situation unzufrieden, und
dass, obwohl diese Arztgruppe eine
zentrale Schlüsselposition in unserem Gesundheitssystem einnimmt.
Fallstarke, aber wirtschaftlich
schwache Arztpraxen lassen sich
bei nachlassender Nachfrage kaum
noch veräußern, zudem fehlt der
nachrückenden Medizinergeneration oft das betriebswirtschaftliche
Rüstzeug, sodass sie den Schritt in
die Selbstständigkeit erst gar nicht
wagen. Es liegt auf der Hand, dass
hierdurch die Unzufriedenheit aller Beteiligten steigt. Der Wunsch
nach heilbringenden Selektivverträgen und die Abkehr vom KV-Kollektivsystem wird immer lauter,
genauso wie die weitverbreitete
Meinung, mehr IGELn zu müssen,
um wirtschaftlich zukunftsfähig zu
bleiben. Stimmt das wirklich?
IM ÜBERBLICK
Unternehmensführung und EBM-Abrechnung
in der Hausarztpraxis — Wege der effizienten Umsetzung
Fortbildungsseminar für Hausärzte und hausärztlich tätige Internisten
Termin: Samstag, 4. März 2017, 9 bis 17 Uhr
Ort: Ärztehaus Dortmund, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund
Leitung: Dr. med. Oliver Haas, Erndtebrück
Kosten: 235 Euro für Mitglieder, 285 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Sabine Hölting, Tel.: 0251 / 9 29 22 16
Internet: www.aekwl.de/katalog
In Wahrheit sind es allzu oft mangelnde
betriebswirtschaftliche
Kenntnisse sowie die unzureichende Kenntnis über die Art und Anwendung des EBM, die zu einer wirtschaftlichen Schieflage trotz hoher
Arbeitsbelastung führen. Durch
DMP-Fortbildungsveranstaltungen
gemäß der „Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die Durchführung
strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137 f SGB V für Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 bzw. für Versicherte mit Asthma
bronchiale und für Versicherte mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD)“ in Westfalen-Lippe
Train-the-trainer-Seminar zur Schulung von Patienten mit Asthma
bronchiale und chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD)
Auskunft: Guido Hüls, Tel.: 0251 / 9 29 22 10
DMP-Diabetes
Auskunft: Eugénia de Campos, Thuc-linh Ly, Tel.: 0251 / 9 29 22 08/-24
einfach umsetzbare Maßnahmen
kann die Honorarsituation und damit auch die Arbeitszufriedenheit
deutlich wieder gesteigert werden.
Die Akademie für medizinische
Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
bietet daher zum Thema „Unternehmensführung und EBM-Abrechnung
in der Hausarztpraxis“ ein Fortbildungsseminar für Hausärzte und
hausärztlich tätige Internisten an.
Die Referenten Dr. med. Oliver Haas
(Facharzt für Allgemeinmedizin aus
Erndtebrück), Dr. med. Annia Röhl
(Fachärztin für Allgemeinmedizin
aus Erndtebrück) sowie Bernd Hecker, Leiter des KVWL-Geschäftsbereichs Service-Center erörtern
hier unter anderem Themen wie
„Ursachen von Honorareinbußen
und Kostenrechnung“, „Betriebswirtschaftliche Grundlagen – Strategische und operative Unternehmensführung“ oder „Häufige
Abrechnungsprobleme in der Praxis
– Fallstricke!“
Die Teilnehmerzahl für dieses Fortbildungsseminar ist begrenzt.
12.2016
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SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Datensicherheit in der ambulanten Praxis
Der ärztliche Beruf beinhaltet
zwangsläufig die Erhebung und Verarbeitung von Patientendaten. Eine
automatisierte
Datenverarbeitung
gehört daher fast zur Selbstverständlichkeit der ambulanten Praxis. Sie
erleichtert die Arbeit, aber sie birgt
auch Risiken. Patienten entwickeln
deshalb eine immer größer werdende
Sensibilität hinsichtlich der Erfassung ihrer personenbezogenen Daten,
der weiteren Verwendung und der damit verbundenen Fragen des Datenschutzes.
Die Weitergabe personenbezogener
Daten an Außenstehende stellt im
Zusammenhang mit der ärztlichen
Schweigepflicht ein ganz besonderes
Problem dar.
Alle Bereiche der ambulanten Praxis
werfen datenschutzrelevante Fragen
auf. Die Akademie für medizinische
Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
wendet sich mit diesem Fortbildungsseminar „Datenschutz/Datensicherheit in der ambulanten Praxis“ an all
diejenigen, die ihr Wissen und ihre
Kompetenz in Fragen rund um den
Datenschutz in der ambulanten Praxis verbessern wollen.
Das Seminar soll die Teilnehmer in die
Lage versetzen, ihren Arbeitsalltag
unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes kritisch zu beleuchten und
zu gestalten.
Nach einer theoretischen Einführung
über die rechtlichen Grundlagen des
Datenschutzes in der ambulanten
Praxis, werden in Kleingruppen alle
datenschutzrelevanten Bereiche einer Praxis anhand von Fallbeispielen
erörtert und lösungsorientierte Konzepte erarbeitet. Die wissenschaftliche Leitung des Seminars übernimmt
Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) Bernd
Schubert MBA (Allgemein- und Arbeitsmediziner aus Bottrop).
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12.2016
IM ÜBERBLICK
Datenschutz/Datensicherheit
in der ambulanten Praxis (20 UE)
Qualifikation zur/zum Datenschutzbeauftragten
Fortbildungsseminar für Medizinische Fachangestellte und Angehörige
anderer Medizinischer Fachberufe / Blended-Learning-Angebot
Termin:
Start-Termin (6 UE):
Mittwoch, 10. Mai 2017, 14 bis 20.30 Uhr
Telelernphase (8 UE):
Mai bis Juni 2017
Abschluss-Termin (6 UE): Mittwoch, 21. Juni 2017, 14 bis 19.30 Uhr
Ort: KVWL, IT-Gebäude, Robert-Schimrigk-Str. 8, 44141 Dortmund
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Schubert MBA, Bottrop
Kosten: 415 Euro Praxisinhaber/Mitglied, 475 Euro Praxisinhaber/
Nichtmitglied
Auskunft: Christoph Ellers, Tel.: 0251 / 9 29 22 17
Internet: www.aekwl.de/katalog
Borkum 2017
Bor
71. Fort- und Weiterbildungswoche
der Akademie für medizinische Fortbildung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe und
der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
in der Zeit vom 29. April bis 7. Mai 2017 (Montag, 1. Mai 2017/Feiertag)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 04