Auszug Ochsenhauser Anzeiger

MIT TEILUNGSBL AT T DER STADT OCHSENHAUSEN
OCHSENHAUSER ANZEIGER
Freitag, 23.12.2016
KW 51-52
Liebe Vereinsvorstände und Vereinsmitglieder
„Es gibt bereits alle guten Vorsätze, wir brauchen sie nur noch
anzuwenden“, sagte der französische Mathematiker und Philosoph Blaise Pascal (1623-62).
Dies gilt vor allem immer zum Jahreswechsel. Auch das Jahr
2016 geht bereits mit Riesenschritten seinem Ende entgegen.
Sie alle haben in den vergangenen Monaten in Ihren Vereinen
zahlreiche Stunden miteinander verbracht und dabei viel geleistet und vielleicht auch den einen oder anderen Vorsatz in
die Tat umgesetzt. Die Vereine sind aus dem Leben unserer
Stadt nicht mehr wegzudenken. Wenn Sie zum Beispiel beim
Öchslefest , dem Sankt-Georgs-Ritt oder auch dem Weihnachtsmarkt mitwirken, helfen Sie, die kulturelle Vielfalt in unserer
Stadt lebendig zu erhalten. Dafür danke ich Ihnen allen ganz
herzlich! Ich freue mich sehr, dass sich in Ochsenhausen, Mittelbuch und Reinstetten so viele Bürgerinnen und Bürger in
Vereinen engagieren und damit auch den jungen Menschen ein
Vorbild sind. Ich hoffe und wünsche mir, dass einer Ihrer Vorsätze für 2017 lautet, dass Sie in Ihrem Tun nicht nachlassen
werden: Sie bereiten damit nämlich nicht nur sich selbst, sondern auch anderen eine Freude. Einen meiner Vorsätze sehen
Sie übrigens hier umgesetzt: Ich wollte nicht nur – wie in den
vergangenen Jahren - dem jeweiligen Vereinsvorsitzenden eine
Karte schicken, sondern allen Vereinsmitgliedern für ihren Einsatz danken.
2017
Ich wünsche Ihnen allen ein gesundes, neues Jahr!
Herzlichst
Andreas Denzel
Bürgermeister
Ochsenhausen
In eigener Sache
Meldung des Wasserzählerstandes
Die Wasserabnehmer in Hattenburg, Längenmoos, Ziegelstadel, St.
Annahof, Reinstetten, Wennedach, Laubach, Eichen, Goppertshofen und Mittelbuch werden gebeten, ihren Zählerstand schnellstmöglich zu melden. Dieser lässt sich ganz einfach und schnell über
ein Online Formular auf der Homepage www.ochsenhausen.de
übermitteln.
Danke den Austrägern
Ein Anliegen der Stadtverwaltung Ochsenhausen ist es, an dieser
Stelle den Austrägern zu danken, die bei Wind und Wetter den
Ochsenhauser Stadtanzeiger verteilen. Auch den Weihnachts- und
Heimatbrief bringen sie jedes Jahr zuverlässig zu den Abonnenten
des Ochsenhauser Anzeigers.
Wichtige Nummern
Bereitschaftsdienste
NOTRUF:
Polizei
Polizeiposten Ochsenhausen
Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst
Kassenärztlicher Notdienst
Krankentransporte
Tel. 110
Tel. 07352 202050
Tel. 112
Tel. 116 117
Tel. 07351 19222
STÖRUNGSDIENSTE:
Wasserschaden
Strom
Erdgas
Telefonanschluss
Fernseh- und Rundfunkanlagen
Tel. 0172 7850436
Tel. 0800 3629477
Tel. 0800 7750001
Tel. 0800 3301000
Tel. 0180 3232323
Dienstzeit: samstags, sonn- und feiertags
OAZ
Tel. 01801 929343
Augenärztlicher Notfalldienst
Tel. 01801 929350
Krankenhausweg 28
88416 Ochsenhausen
Tel. 07352 923011
Alten- und Krankenpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 92300
Haus- und Familienpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 923033
Betreuungsgruppe Silberperlen
Kath. Gemeindehaus Reinstetten
Tel. 07352 923017
Freitag,23.12.
Apotheke im Umlachtal Eberhardzell,
Fischbacher Straße 19, Telefon 07355 93160
Samstag,24.12.
Schloß-Apotheke Warthausen,
Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737
Sonntag,25.12.
St. Uta-Apotheke Uttenweiler,
Hauptstraße 10, Telefon 07374 1303
Kloster-Apotheke Rot an der Rot,
Obere Straße 11, Telefon 08395 93010
Zusatzdienst von 15 bis 18 Uhr
Waniek’sche Apotheke Ummendorf,
Riedweg 2, Telefon 07351 34860
Montag,26.12.
Stadt-Apotheke Biberach,
Marktplatz 47, Telefon 07351 15030
Zusatzdienst von 10 bis 12 Uhr
Stadt-Apotheke Ochsenhausen,
Marktplatz 32, Telefon 07352 8131
Dienstag,27.12.
Iller-Apotheke Aitrach,
Schmiedgässle 3, Telefon 07565 98070
Fünf-Linden-Apotheke Biberach,
Fünf Linden 29, Telefon 07351 827077
Mittwoch,28.12.
Gabler-Apotheke Ochsenhausen,
Joseph-Gabler-Straße 2, Telefon 07352 8411
Donnerstag,29.12.Wieland-Apotheke Biberach,
Berliner Platz 1, Telefon 07351 2606
14.00–16.00 Uhr
14.00–17.45 Uhr
07352 92200
[email protected]
07352 2386 oder 8283
[email protected]
ORTSVERWALTUNG MITTELBUCH
Mo
8.00–12.00 Uhr
Di14.00–16.00 Uhr
Mi14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Kinderärztlicher Notfalldienst
Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr
ORTSVERWALTUNG REINSTETTEN
Mo14.00–16.00 Uhr
Mi
8.00–12.00 Uhr
Do14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Tel. 01805 911610
Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www.
aponet.de abgerufen werden.
Öffnungszeiten
Telefon
E-Mail Zahnärztlicher Notfalldienst
Notdienst der Apotheken
Tel. 07351 15090
Tel. 07351 15700
Tel. 07352 2266
RATHAUS OCHSENHAUSEN
Mo, Mi, Do
8.00–12.30 Uhr
Di 8.00–12.30 Uhr
Fr 8.00–12.30 Uhr
Tel. 116 117
Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V.
SOZIALE DIENSTE, PFLEGE UND BETREUUNG:
Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen
Tel. 07352 2266
Nachbarschaftshilfe Reinstetten
Tel. 07352 92300
Nachbarschaftshilfe Mittelbuch
Tel. 07352 3446
Unsere Brücke Ochsenhausen
Tel. 07351 551220
Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal Tel. 08395 1066 oder
Tel. 07354 7636
Caritas Biberach
Tel. 07351 50050
Haushaltshilfe & Familienpflege Tel. 07351 1882620
MR Soziale Dienste gGmbH
Arbeitskreis Spurwechsel
Tel. 0176 96132955
Senioren helfen Senioren
Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07583 331381
im DRK-Heim Ochsenhausen
ESSEN AUF RÄDERN
ASB
DRK
Nachbarschaftshilfe
Allgemeiner Notfalldienst
07352 8283 oder 2386
[email protected]
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Notdienst der Apotheken
sollen in den Bau eines neuen Reinraums investiert werden. Dort
solle ein Transportstoff für die Krebsforschung entwickelt und
produziert werden.
Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www.
aponet.de abgerufen werden.
Änderung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach
Der Gemeinderat beschloss, die Bestattungsgebühren für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach um fünf Prozent zu erhöhen. Damit
soll eine Kostendeckung von 65 Prozent erreicht werden. Der
Ortschaftsrat Reinstetten hatte dieser Erhöhung in seiner Sitzung
vom 29. November 2016 bereits zugestimmt. Die Erhöhung ist
Teil des von der Verwaltung und dem Gemeinderat vereinbarten
Einsparkonzepts. Ein Antrag aus dem Gremium, die Gebühren um
10 Prozent zu erhöhen wurde abgelehnt. Die neuen Gebühren
gelten ab 01. Januar 2017.
Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr
Freitag,30.12.
Kloster-Apotheke Ochsenhausen,
Bahnhofstraße 6, Telefon 07352 91120
Samstag,31.12.
Zeppelin-Apotheke Biberach,
Zeppelinring 65, Telefon 07351 72262
Sonntag,01.01.
Stadt-Apotheke Ochsenhausen,
Marktplatz 32, Telefon 07352 8131
Montag,02.01.
Sonnen-Apotheke Biberach,
Obstmarkt 5, Telefon 07351 9410
Dienstag,03.01.
Apotheke im Ärztehaus Biberach,
Zeppelinring 7, Telefon 07351 1800018
Mittwoch,04.01.
Apotheke am Adlerplatz Mittelbiberach,
Biberacher Straße 102, Telefon 07351 829682
Donnerstag,05.01.Gabler-Apotheke Ochsenhausen,
Joseph-Gabler-Straße 2, Telefon 07352 8411
Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Friedhofshalle Mittelbuch
Der Gemeinderat beschloss außerdem, die Gebühren für die Friedhofshalle Mittelbuch um fünf Prozent zu erhöhen. Der Ortschaftsrat Mittelbuch hatte dieser Erhöhung bereits am 08. November
2016 zugestimmt. Die neuen Gebühren sollen ebenfalls ab 01.
Januar 2017 gelten.
Freitag,06.01.
Allmann’sche Apotheke Biberach,
Marktplatz 41, Telefon 07351 18090
Samstag,07.01.
Jordan-Apotheke Biberach,
Ulmer-Tor-Straße 3/5, Telefon 07351 73900
Sonntag,08.01.
Stadt-Apotheke Ochsenhausen,
Marktplatz 32, Telefon 07352 8131
Montag,09.01.
Markt-Apotheke Biberach,
Marktplatz 10, Telefon 07351 15900
Dienstag,10.01.
Apotheke im Umlachtal Eberhardzell,
Fischbacher Straße 19, Telefon 07355 93160
Mittwoch,11.01.
Sonnen-Apotheke Biberach,
Obstmarkt 5, Telefon 07351 9410
Donnerstag,12.01.Schloß-Apotheke Warthausen,
Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737
Aus dem Gemeinderat Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR)
bei der Stadt Ochsenhausen
Ein Beschluss des Landtags aus dem Jahr 2009 verpflichtet die
Kommunen in Baden-Württemberg spätestens ab dem Jahr 2020
ein neues Rechnungswesen, die sogenannte Doppik, anzuwenden.
Das Neue Kommunale Haushaltsrecht löst die Kameralistik ab und
soll einen besseren Überblick über die Ressourcen einer Gemeinde ermöglich. Der Gemeinderat hat deshalb die Verwaltung beauftragt, das NKHR zum 01. Januar 2019 einzuführen. Die Umstellung ist nach den Vorstellungen der Verwaltung im Rahmen
eines Projektes ohne zusätzliches Personal machbar. Die Projektleitung wurde Peter Maucher und Edith Butscher von der Stadtkämmerei übertragen. Bürgermeister Denzel erhielt vom Gemeinderat die Befugnis, über erforderliche Angelegenheiten im Rahmen
der Projektdurchführung zu entscheiden.
(13. Dezember 2016)
Bekanntgaben
Bürgermeister Andreas Denzel berichtete vom Wasserrad am
Schulzentrum, das kürzlich in Betrieb genommen worden sei. Das
Wasserrad entstand im Rahmen eines Projekts von Schülern des
Schülerforschungszentrums Südwürttemberg. Damit gewannen die
Schüler den Zayed-Future-Energy-Preis und setzten nun mit Unterstützung der Stadt und anderer Sponsoren ihr Projekt in die
Tat um. Mit einer Höhe von fünf Metern sei das Wasserrad ein
deutlich sichtbares Zeichen für die Nutzung alternativer Energiequellen, was auch dem Gedanken des European Energy Awards
(eea) entspreche.
Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
Bürgermeister Andreas Denzel teilte dem Gemeinderat mit, dass
bei der Stadt zwei Spenden für die Freiwillige Feuerwehr eingegangen seien. Es handle sich hierbei um eine Geldspende über
290 Euro von Thomas Ihle sowie um eine Sachspende der Firma
Südpack im Wert von 1.996,82 Euro. Der Gemeinderat beschloss,
die Spenden anzunehmen und dankte den Spendern.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung
im November beschlossen, dass der Bauhof einen neuen Pritschenwagen erhalten soll. Beschafft werden soll das Fahrzeug von der
örtlichen Firma Esenwein. Außerdem wurde ein Erbauseinandersetzungsvertrag genehmigt. Weiter gab Bürgermeister Denzel
bekannt, dass nach dem Willen des Gemeinderats künftig die
ehrenamtlichen Helfer der städtischen Kapellen eine Entschädigung von 200 Euro pro Jahr und Kapelle erhalten sollen.
Für den eea habe die Stadt Mitte November erfolgreich an der
Re-Zertifizierung teilgenommen. Dabei konnte trotz einer Verschärfung der Kriterien das Ergebnis von 2012 (66 Prozent) mit
inzwischen 71,2 Prozent deutlich gesteigert werden. Damit sei
auch eine Gold-Zertifizierung im Jahr 2020 durchaus erreichbar.
Außerdem konnte Bürgermeister Denzel die Gemeinderäte darüber
informieren, dass das Labor Dr. Merk und Kollegen aus dem ELR
Programm „Spitze auf dem Land“ Fördermittel erhalte. Diese
3
OAZ
Verschiedenes
Bürgermeister Denzel stellte dem Gremium noch eine Bauvoranfrage in der Burghalde vor, die in der Sitzung behandelt werden
solle, um laufende Fristen einhalten zu können. Die LSB Landschafts-Siedlungs-Bau GmbH aus Biberach wolle auf dem städtischen Grundstück in der Dr.-Hans-Liebherr-Straße ein 6-FamilienWohnhaus errichten. Der Gemeinderat erteilte das nach dem
Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen.
2.4 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
2.41 für einstellige Wahlgräber – bis zwei Personen - 2.005 Euro
2.42 für mehrstellige Wahlgräber – bis vier Personen - 2.625 Euro
2.43 für jede weitere Grabstelle
609 Euro
2.44 für die Dauer eine Nutzungsperiode
wie 2.41 bis 2.43
2.44.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer
anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode
zur erneuten Nutzungsdauer.
Es findet eine taggenaue Abrechnung statt.
2.46 Beisetzung von Urnen Urnenwahlgrab
(einstellig, zwei Urnen)
787 Euro
2.47 Beisetzung von Urnen Urnenwahlgrab
(mehrstellig, vier Urnen)
840 Euro
2.48 Beisetzung von Urnen in der Urnenwand 1.428 Euro
Eine weitere Information des Bürgermeisters betraf die Firma
Cityguide AG, Betreiberin der städtischen App. Diese hat nach
seiner Aussage der Stadtverwaltung am 22. November 2016 mitgeteilt, dass sie Insolvenz beantragt habe. Das bedeute, dass die
App nur noch für begrenzte Zeit zur Verfügung stehe. Da sich die
App über Einträge von Unternehmen finanziert habe, entstünden
der Stadt durch die Insolvenz keine Kosten. Allerdings fehle mit
dem Wegfall der App der Stadt und den Firmen eine Möglichkeit,
sich auf mobilen Endgeräten zu präsentieren. Diese Möglichkeit
will die Stadt aber durch die Neugestaltung der städtischen Homepage erreichen. Dazu müsste der Gemeinderat in den Haushaltsplan
2017 entsprechende Mittel einstellen.
2.5Fundamente
2.5.1 Soweit die Fundamente und die Einfassung
in einzelnen Friedhofsteilen von der
Gemeinde einheitlich hergestellt werden,
sind die tatsächlichen Kosten vom
Nutzungsberechtigten bzw. Verfügungs
berechtigten zu erstatten.
2.5.2 für die Fundamente von Urnengräbern
69 Euro
2.6 Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener
50 %
im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 zu Nr. 2.1 bis 2.44.2
Am Schluss der Sitzung gab der Vorsitzende bekannt, dass die
Gemeinderäte traditionell die Sitzungsgelder der letzten Sitzung
des Jahres für einen gemeinnützigen Zweck spenden würden.
Dieses Jahr solle das Geld der Freundeskreis der Jugendmusikschule erhalten.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Amtliche Bekanntmachungen
Ochsenhausen, 15. Dezember 2016
Andreas Denzel
Bürgermeister
Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach
- Friedhofsatzung
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) sowie §§ 2, 8 Absatz 2 und 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat
der Stadt Ochsenhausen am 13. Dezember 2016 folgende Satzung
beschlossen:
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
§ 4 Absatz 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist;
der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Artikel 1
Die Friedhofsatzung der Stadt Ochsenhausen für die Friedhöfe
Reinstetten und Laubach vom 01. August 2014, wird wie folgt
geändert:
§ 27 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren Absatz 1, erhält
folgende Fassung:
Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Friedhofshalle Mittelbuch
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg sowie den §§ 2, 8 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.
Dezember 2016 die nachstehende Benutzungs- und Gebührenordnung für die Friedhofshalle Mittelbuch beschlossen:
Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren werden wie
folgt festgelegt.
1. Verwaltungsgebühren
1.1 Zustimmung zur Ausgrabung
von Leichen und Gebeinen von 5 bis 25 Euro
I. Allgemeine Vorschriften
2.Benutzungsgebühren
2.1 Benutzung der Friedhofshalle Reinstetten
231 Euro
2.2 Benutzung der Aussegnungsüberdachung Laubach 231 Euro
2.2 Benutzung der Leichenzelle (je angefangener Tag) 42 Euro
2.3 Überlassung eines Reihengrabes
2.31 für Personen unter zehn Jahren
2.32 für Personen über zehn Jahren
2.33 Beisetzung von Urnen im Reihengrab OAZ
§ 1 Widmung
1)Die Friedhofshalle in Mittelbuch ist eine öffentliche Einrichtung
der Stadt Ochsenhausen. Sie dient der Aufnahme von Leichen
bis zur Bestattung und darf nur in Begleitung eines Angehörigen,
des Friedhofpersonals oder der Gemeinde betreten werden.
Sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, können die
Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten
Zeiten sehen.
430 Euro
1.250 Euro
703 Euro
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§ 2 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung
1)Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten.
Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben
unberührt.
Die Nutzungsberechtigten haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen Benutzung der
Friedhofshalle entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden
geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrerer Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner.
Ortschaftsrats Reinstetten zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Dorfhaus
Reinstetten aufgelegt und können dort während der üblichen
Dienstzeiten eingesehen werden.
Tagesordnung
1.Niederschriftsbekanntgabe
2.Bekanntgaben
3. Haushaltsplanentwurf 2017
- Vorberatung
4.Verschiedenes
II. Benutzungsgebühren
Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt.
§ 3 Erhebungsgrundsatz
Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhofshalle in Mittelbuch
werden Benutzungsgebühren nach den folgenden Bestimmungen
erhoben.
Ortsverwaltung Reinstetten
Franz Kiefer
Ortsvorsteher
§ 4 Gebührenschuldner
1) Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpflichtet
Sitzung des Gemeinderats
Am Dienstag, 17. Januar 2017, 18:30 Uhr, findet im Saal des
Gasthauses „Adler“ in Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung des
Gemeinderats statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern
des Gemeinderats zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für
den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Rathaus, Zimmer 21,
aufgelegt und können dort während der üblichen Dienstzeiten
eingesehen werden.
1. wer die Benutzung der Friedhofshalle beantragt
2. wer die Bestattungskosten zu tragen hat (§ 1968 BGB)
2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Benutzungsgebühren
1)Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der
Friedhofshalle.
2)Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.
Tagesordnung
1.Niederschriftsbekanntgabe
§ 6 Höhe der Benutzungsgebühren
1) Die Gebühr für die Benutzung der Friedhofshalle
beträgt 231 Euro je Leiche.
2) Die Gebühr für die Benutzung der Leichenzelle
beträgt 42 Euro je angefangenen Tag.
2.Bekanntgaben
§ 7 Inkrafttreten
1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25. Juni 2014 außer Kraft.
5.Verschiedenes
3. Haushaltsvorberatung 2017
4. Bekanntgabe nichtöffentlicher gefasster Beschlüsse
Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt.
Ochsenhausen, 15. Dezember 2016
Stadtverwaltung Ochsenhausen
Andreas Denzel
Bürgermeister
Andreas Denzel
Bürgermeister
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe
dieser Satzung gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Altersjubilare
Luisa Brungart, Ochsenhausen
23.12.87. Geb.
Irmengard Göppel, Ochsenhausen
24.12.82. Geb.
Stephanie Kühner, Ochsenhausen
26.12.94. Geb.
Josef Natterer, Ochsenhausen
27.12.83. Geb.
Heinz Sobiech, Ochsenhausen
28.12.91. Geb.
Harry Janzen, Ochsenhausen
29.12.80. Geb.
Sitzung des Ortschaftsrates Reinstetten
Am Dienstag, 10. Januar 2017, 19:00 Uhr, findet im Dorfhaus in
Reinstetten eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reinstetten statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern des
5
OAZ
Kath. Bücherei St. Georg Ochsenhausen
Ella Bauer, Ochsenhausen
31.12.80. Geb.
Franz Grieser, Laubach
02.01.84. Geb.
Konrad Krapf, Ochsenhausen
03.01.81. Geb.
Gertrud Tauber, Ochsenhausen
07.01.84. Geb.
Josef Weggenmann, Ochsenhausen
07.01.84. Geb.
Franz Weiß, Ochsenhausen
07.01.84. Geb.
Anna Besenfelder, Ochsenhausen
08.01.80. Geb.
Rudi Neufeld, Ochsenhausen
09.01.83. Geb.
Hildegard Ruß, Ochsenhausen
09.01.80. Geb.
Edgar Weber, Mittelbuch
10.01.80. Geb.
Georg Ertl, Ochsenhausen
11.01.91. Geb.
Adolf Ballreich, Laubach
11.01.82. Geb.
Weihnachtsurlaub
Die Kath. Bücherei St. Georg in Ochsenhausen ist noch bis Freitag,
23. Dezember 2016 geöffnet. Immer erreichbar ist die Onleihe
unter www.libell-e.de. Dort finden sich viele E-Books und Zeitschriften zum Ausleihen. Wer noch nach einem netten, sinnvollen
Geschenk für Weihnachten sucht, könnte ein Jahresabo (Nutzungsgebühr für zwölf Monate neun Euro) bei der Bücherei St. Georg
in Ochsenhausen verschenken.
Das Büchereiteam freut sich auf viele Besucher und wünscht allen
ein gesegnetes Weihnachten sowie ein gutes neues Jahr.
Neue Medien
Flawed – Wie perfekt willst Du sein? Band 1 – Ahern, Cecelia
Perfect – Willst Du die perfekte Welt? Band 2 – Ahern, Cecelia
Clown under – Mein Jahr Work and Travel in Australien – Schaible,
Andreas
Neues aus alten Landkarten – Projekte für kreatives Recycling
Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch
denjenigen, die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit!
Ab 10. Januar 2017 ist die Bücherei
zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar:
Dienstags
15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwochs und donnerstags 16:30 bis 18:30 Uhr
Freitags
9:00 bis 11:00 Uhr
Telefon: 07352 939284,
E-Mail: [email protected],
www.buecherei-ochsenhausen.de.
Ortsverwaltungen Reinstetten und Mittelbuch
Landesakademie Ochsenhausen
Ortsverwaltung sind eine Woche geschlossen
Die Ortsverwaltungen Reinstetten und Mittelbuch sind in der Zeit
vom 27. bis 30. Dezember 2016 wegen Urlaub geschlossen. Ab
Januar 2017 stehen die Mitarbeiterinnen in den Ortsverwaltung
zu den üblichen Öffnungszeiten den Bürgern gerne wieder zur
Verfügung.
Jazz, Rock und Comedy beim Festival JazzVocalSüd 2017
Im Rahmen des 5. Süddeutschen Jazzchorfestivals JazzVocalSüd
ist es wieder gelungen, namhafte Jazzsänger und Jazzchorensembles an die Landesmusikakademie zu holen. In drei Konzerten
kann A-cappella-Jazz auf höchstem Niveau genossen werden:
Jazz, Rock, Pop, x-over, und das mit einem Chor?
Das Geheimnis liegt in der Rezeptur - so könnte die Antwort von
VoicesInTime lauten. Seit mehr als zwanzig Jahren bringt der
Münchner Rock&Jazzchor „VoicesInTime“ hochklassig moderne
und unterhaltsame a-cappella-Musik unter der Leitung seines
Gründers Stefan Kalmer zum Klingen und prägte als einer der
ersten Chöre die Genremischung aus Rock, Pop, Jazz und Crossover. Heute zählt „VoicesInTime“ in seinem Metier zu den besten
Ensembles in Deutschland und Europa. Nach Konzertreisen und
Festivalbesuchen u.a. in Südkorea, Kuba, Albanien, Dänemark und
Luxemburg waren neun Konzerte zu Ostern 2016 in Shanghai und
Umgebung ein schöner Geburtstagsausflug zum 20-jährigen Jubiläum 2016. Am Mittwoch, 03. Januar 2017, besteht freie Platzwahl im Bibliothekssaal Ochsenhausen, der Eintritt ist frei.
Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e. V.
Weihnachtsgrüße
Liebe Patienten und Kunden,
liebe Familien,
liebe Gäste in unseren Betreuungsgruppen,
liebe Angehörige,
liebe Freunde unserer Sozialstation,
zum Ende des Jahres 2016 sagen wir Ihnen allen von Herzen
Dankeschön.
Danke dafür, dass wir Ihr Vertrauen haben.
Danke dafür, dass wir für Sie da sein dürfen.
Danke dafür, dass wir mit Ihnen Freude und Kummer teilen
dürfen.
Danke für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen Ihnen allen und Ihren Familien frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr 2017. Wir freuen uns auf
viele gute Begegnungen im nächsten Jahr.
Der Münchner Rock&Jazzchor „VoicesInTime“ lädt in den Bibliothekssaal ein.
Ihre Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e. V.
OAZ
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Mit „Unduzo“ kommen die Gewinner
des Kleinkunstpreises 2016 nach Ochsenhausen
A cappella kann alles. Das Publikum aktivieren oder träumen
lassen, eine Rockband sein oder ein Sinfonieorchester, zum Nachdenken anregen oder Comedy machen. Denn es hat was von Improtheater, wenn das Publikum vom Schweinegrunzen bis zur
Feuerwehr als Geräuschemacher zu den fünf Solisten der Band
„Unduzo“ auftreten darf und der Song dabei nicht aus der Kurve
fliegt. „Unduzo“, das sind der Beatboxer und Sänger Julian Knörzer, die Sänger Patrik Heil, Richard Leisegang und Julius Mack
sowie die Choreographin und Musicalsängerin Linda Jesse. 2016
stieg die Truppe mit dem Gewinn des Kleinkunstpreises BadenWürttemberg „in die erste Liga auf“ und begeistert seither bei
Firmenjubiläen, in Konzerten und auf Festivals. Am Donnerstag,
04. Januar 2017, besteht freie Platzwahl im Bräuhaussaal der
Landesakademie Ochsenhausen, der Eintritt ist frei.
sich einen Termin bei Frau Bezet vom Stadtbauamt, Tel. 07352
922061, geben lassen. Die Energieberatungen (Erstberatungen)
sind kostenlos und finden regelmäßig jeden dritten Dienstag statt.
Mit der Leiterin der Energieagentur Biberach, Frau Iris Ege, steht
Ihnen eine kompetente und unabhängige Energieberaterin zur
Verfügung. Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn zum Termin
Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrechnungen (Öl, Gas,
Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll mitgebracht werden.
Folgetermin: 31. Januar 2017
Seelsorgeeinheit St. Benedikt
Ochsenhausen-Erlenmoos, Mittelbuch,
Bellamont, Rottum, Steinhausen a. d. Rottum
Samstag, 24.12. - Heilig Abend
Herz Jesu:
14:30 Uhr Krippenspiel der Kinderkirche
St. Georg:
16:00 Uhr Kindermette (Krippenopfer der Kinder)
St. Georg:
22:00 Uhr Christmette
Rottum:
16:00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel
Mittelbuch: 16:00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel
Bellamont: 18:00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel
Steinhausen: 21:30 UhrChristmette unter Mitwirkung der Musikkapelle, zuvor musikalische Einstimmung durch die Musikkapelle
Inzwischen ist JazzVocalSüd zu einem Markenzeichen geworden.
Im Januar treffen sich bereits zum 5. Mal erfahrenen Chorsänger
und Jazzchorleiter an der Landesmusikakademie bei dem Süddeutschen Jazz-Chor-Festival JAZZVOCALSÜD. Beim Abschlusskonzert am Freitag, 05. Januar 2017, 19:00 Uhr, im Bräuhaussaal der
Landesakademie Ochsenhausen erleben die Zuhörer ein abwechslungsreiches und buntes Programm, bei dem neben dem Kompositionsworkshop unter der Leitung von Jens Johansen weitere
Jazzchöre aus dem süddeutschen Raum zu hören sind.
Der Eintritt ist frei.
Sonntag, 25.12. - Hochfest der Geburt des Herrn
Herz Jesu:
8:00 Uhr Hirtenamt
St. Georg:
10:00 Uhr Hochamt, es spielt die Stadtkapelle
St. Georg:
19:00 Uhr Feierliche Vesper mit Schola
Rottum:
8:30 Uhr Hochamt
Rottum:
13:30 Uhr Rosenkranzgebet
Mittelbuch:
8:30 Uhr Hochamt
Steinhausen: 10:00 Uhr Hochamt mit Kirchenchor
Steinhausen: 13:30 Uhr Rosenkranzgebet
Bellamont: 10:00 Uhr Hochamt mit Schönstattschor
Bellamont: 13:30 Uhr Rosenkranzgebet
Umwelt aktuell
Leerung Papiertonne
Die nächste Leerung der Papiertonne in Ochsenhausen und den
Ortsteilen findet am Freitag, 31. Dezember 2016, statt. Die
Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am
Straßenrand bereitzustellen.
Abholung Gelber Sack
Die nächste Abholung der Gelben Säcke in Ochsenhausen und den
Ortsteilen findet am Montag, 02. Januar 2017, statt. Die Gelben
Säcke können in der Papiertonne abgeholt oder an den Straßenrand
gestellt werden und müssen ab 6:30 Uhr bereitstehen. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Gelben Säcke möglichst in der Blauen Tonne zur Abholung bereitzustellen, da es ein unordentliches
Bild bietet und auch die Gefahr der Beschädigung besteht, wenn
die Gelben Säcke so an den Straßenrand gestellt werden.
Montag, 26.12. - 2. Weihnachtstag – Hl. Stephanus
St. Georg:
10:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Kirchenchor
Keine Abendmesse!
Steinhausen: 8:30 UhrEucharistiefeier, es spielt das Bläserquintett der Musikkapelle
Bellamont:
8:30 Uhr Eucharistiefeier
Rottum:
10:00 Uhr Eucharistiefeier
Mittelbuch: 10:00 Uhr Eucharistiefeier, anschl. Kindersegnung
Dietenwengen: 9:00 Uhr Wort-Gottes-Feier
Nächste Hausmüllabfuhren
Die nächsten Abfuhren des Hausmülls in Ochsenhausen und den
Ortsteilen finden am Dienstag, 03. Januar 2017, und am Dienstag, 17. Januar 2017, statt. Die Müllgefäße sind am Abfuhrtag
bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.
In allen Gemeinden der Seelsorgeeinheit
ist um 17:00 Uhr Singen an der Krippe!
Dienstag, 27.12. - Fest der Heiligen Familie, Hl. Johannes
Altenzentrum: 10:30 Uhr Eucharistiefeier
Bellamont:
9:00 Uhr Rosenkranzgebet
Rottum:
19:00 Uhr Entfällt!
Energieagentur Biberach
Mittwoch, 28.12. - Fest der unschuldigen Kinder
Herz Jesu:
9:00 Uhr Hausfrauenmesse
Steinhausen: 7:40 Uhr Entfällt!
Mittelbuch: 19:00 Uhr Entfällt!
Energie-Beratung im Stadtbauamt
Die nächste Beratung der Energieagentur Biberach, Außenstelle
Ochsenhausen, findet am Dienstag, 10. Januar 2017, 14:00 bis
17:00 Uhr, im Stadtbauamt, Marktplatz 31, statt. Wer sich über
Energiefragen (z.B. erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen und Neubauten, Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten etc.) am und im Gebäude informieren möchte, sollte
Donnerstag, 29.12.
Steinhausen: 9:00 Uhr Rosenkranzgebet
Steinhausen: 19:00 Uhr Entfällt!
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OAZ
Weiterbildung für Pflegekräfte
Die Matthias-Erzberger-Schule Biberach bietet ab September 2017
die Weiterbildungsmöglichkeit „Fachkraft zur Leitung einer Pflegeund Funktionseinheit und Pflegedienstleitung für Sozialstationen“
in Teilzeitform an. Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre in Teilzeitform. Unterrichtszeit ist während der Schulzeit an zwei Vormittagen von 7:35 bis 12:35 Uhr. Die Weiterbildung endet mit
einer schriftlichen und mündlichen Prüfung und schließt den
Ausbildungsbefähigungsnachweis ein. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Krankenschwester, Kinderkrankenschwester oder Heilerziehungspfleger/
in sowie eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren.
Weitere Informationen erhalten Interessierte in der MatthiasErzberger-Schule Biberach, Tel. 07351 346215 oder bei Frau ErsingHögerle, E-Mail: [email protected].
An der Matthias-Erzberger-Schule Biberach
•Kreativ mit Word 2010 ab Montag, 16. Januar 2017, von
16:00 bis 18:15 Uhr (zwei Abende), Kosten: 33 Euro
Kilian-von-Steiner-Schule Laupheim
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An der Kilian-von-Steiner-Schule Laupheim
•Fräsen von Holzverbindungen ab Samstag, 14. Januar 2017,
von 09:00 bis 16:30 Uhr (ein Termin), Kosten: 75 Euro (inkl.
15 Euro Materialkosten)
Weitere Auskunft und Anmeldung über die Kurse finden Interessierte auf der Homepage: www.foerderverein-bc.de oder bei der
Geschäftsstelle des FbF, Karl-Arnold-Schule im Kreis-Berufsschulzentrum, Leipzigstraße 11, Tel. 07351 346223.
Einladung zum Informationsabend
Die Kilian-von-Steiner-Schule Laupheim lädt zum Informationsabend am Donnerstag, 26. Januar 2017, 19:00 Uhr, ein.
Über folgende Schularten wird informiert:
• Technisches Gymnasium
Technisches Gymnasium Technik und Management (TGTM)
Technisches Gymnasium Naturwissenschaften mit Ausbildung
zum Umweltschutz-Technischen Assistenten (NTG+UTA): Abitur und Beruf in drei Jahren
•Berufskolleg
Beruf Chemisch-Technischer Assistent CTA in zwei Jahren
Kaufmännisches Berufskolleg 1
•Berufsfachschulen
Zweijährige kaufmännische Berufsfachschule
Einjährige gewerbliche Berufsfachschule
Die Stadt Ochsenhausen sucht für die Mensa
und Cafeteria des Gymnasiums zum 01.03.2017
2 Hauswirtschaftliche Kräfte
auf 450 Euro-Basis
Das Gymnasium Ochsenhausen hat rund 800 Schüler und
wird als Ganztagsschule geführt. Für die Verpflegung der
Schüler ist im Zentrum der Schule eine Mensa/Cafeteria
vorhanden.
Schnupperkurse
Zum näheren Kennenlernen des Gymnasiums NTG+UTA und des
Berufskollegs CTA bietet die Schule am Donnerstag, 02. Februar
2017, von 14:00 bis 17:00 Uhr einen Schnupperkurs an. Eltern
sind ab 16:30 Uhr willkommen. Um Anmeldung unter E-Mail:
[email protected] wird gebeten.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere die Mittagessenausgabe, der Verkauf von Speisen und Getränken, einfache
Zubereitungsarbeiten sowie Spül- und Reinigungsarbeiten im
Küchen- und Essbereich. Hauswirtschaftliche Berufserfahrungen oder Erfahrungen in der Gastronomie oder im Lebensmittelverkauf (z.B. Bäckerei) sowie Kenntnisse im Umgang
mit elektronischen Kassen sind von Vorteil. Die Bereitschaft,
in einem kleinen Team zu arbeiten, sowie einen freundlichen
Umgangston mit Schülern, Eltern und Besuchern setzen wir
voraus.
Informationen zum gesamten Bildungsangebot der Kilian-vonSteiner-Schule Laupheim gibt es unter www.kvs-schule.de.
Förderverein für berufliche Fortbildung an den
beruflichen Schulen im Landkreis Biberach e.V.
Das Beschäftigungsverhältnis wird zunächst auf ein Jahr befristet.
Ihre Kurzbewerbung mit Lichtbild und Lebenslauf sowie
Ausbildungs- und Beschäftigungsnachweisen erbitten wir
schriftlich oder per E-Mail bis zum 15.01.2017 an die
Kurse beim Förderverein für berufliche Fortbildung
Der Förderverein für berufliche Fortbildung (FbF) an den beruflichen Schulen im Landkreis Biberach hat in nachfolgenden Kursen
noch Plätze frei:
Stadtverwaltung Ochsenhausen
Marktplatz 1
88416 Ochsenhausen
[email protected]
An der Karl-Arnold-Schule Biberach
•Funktechnik in der Elektroinstallation ab Mittwoch, 11.
Januar 2017, von 17:00 bis 19:15 Uhr (zwei Abende), Kosten:
50 Euro
•Internet für Einsteiger ab Dienstag, 17. Januar 2017, von
18:00 bis 20:15 Uhr (vier Abende), Kosten: 66 Euro
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Berichte, Vereinsnachrichten und Mitteilungen bitte an die
Stadtverwaltung an folgende Mail-Adresse schicken:
[email protected]
• Stadtverwaltung Ochsenhausen
Marktplatz 1
88416 Ochsenhausen
• Verantwortlich für den Inhalt mit
Aus­nahme des Anzeigenteils:
Bürgermeister Andreas Denzel
• Redaktion: Michael Schmid-Sax
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
• Denzel Werbedesign
Kolpingstraße 36
88416 Ochsenhausen
Telefon 07352-9416283
E-Mail: [email protected]
Druck:
• Rottumdruckerei B. Grillhiesl
Mühlhalde 8/1, 88487 Baltringen
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