MIT TEILUNGSBL AT T DER STADT OCHSENHAUSEN OCHSENHAUSER ANZEIGER Freitag, 23.12.2016 KW 51-52 Liebe Vereinsvorstände und Vereinsmitglieder „Es gibt bereits alle guten Vorsätze, wir brauchen sie nur noch anzuwenden“, sagte der französische Mathematiker und Philosoph Blaise Pascal (1623-62). Dies gilt vor allem immer zum Jahreswechsel. Auch das Jahr 2016 geht bereits mit Riesenschritten seinem Ende entgegen. Sie alle haben in den vergangenen Monaten in Ihren Vereinen zahlreiche Stunden miteinander verbracht und dabei viel geleistet und vielleicht auch den einen oder anderen Vorsatz in die Tat umgesetzt. Die Vereine sind aus dem Leben unserer Stadt nicht mehr wegzudenken. Wenn Sie zum Beispiel beim Öchslefest , dem Sankt-Georgs-Ritt oder auch dem Weihnachtsmarkt mitwirken, helfen Sie, die kulturelle Vielfalt in unserer Stadt lebendig zu erhalten. Dafür danke ich Ihnen allen ganz herzlich! Ich freue mich sehr, dass sich in Ochsenhausen, Mittelbuch und Reinstetten so viele Bürgerinnen und Bürger in Vereinen engagieren und damit auch den jungen Menschen ein Vorbild sind. Ich hoffe und wünsche mir, dass einer Ihrer Vorsätze für 2017 lautet, dass Sie in Ihrem Tun nicht nachlassen werden: Sie bereiten damit nämlich nicht nur sich selbst, sondern auch anderen eine Freude. Einen meiner Vorsätze sehen Sie übrigens hier umgesetzt: Ich wollte nicht nur – wie in den vergangenen Jahren - dem jeweiligen Vereinsvorsitzenden eine Karte schicken, sondern allen Vereinsmitgliedern für ihren Einsatz danken. 2017 Ich wünsche Ihnen allen ein gesundes, neues Jahr! Herzlichst Andreas Denzel Bürgermeister Ochsenhausen In eigener Sache Meldung des Wasserzählerstandes Die Wasserabnehmer in Hattenburg, Längenmoos, Ziegelstadel, St. Annahof, Reinstetten, Wennedach, Laubach, Eichen, Goppertshofen und Mittelbuch werden gebeten, ihren Zählerstand schnellstmöglich zu melden. Dieser lässt sich ganz einfach und schnell über ein Online Formular auf der Homepage www.ochsenhausen.de übermitteln. Danke den Austrägern Ein Anliegen der Stadtverwaltung Ochsenhausen ist es, an dieser Stelle den Austrägern zu danken, die bei Wind und Wetter den Ochsenhauser Stadtanzeiger verteilen. Auch den Weihnachts- und Heimatbrief bringen sie jedes Jahr zuverlässig zu den Abonnenten des Ochsenhauser Anzeigers. Wichtige Nummern Bereitschaftsdienste NOTRUF: Polizei Polizeiposten Ochsenhausen Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst Kassenärztlicher Notdienst Krankentransporte Tel. 110 Tel. 07352 202050 Tel. 112 Tel. 116 117 Tel. 07351 19222 STÖRUNGSDIENSTE: Wasserschaden Strom Erdgas Telefonanschluss Fernseh- und Rundfunkanlagen Tel. 0172 7850436 Tel. 0800 3629477 Tel. 0800 7750001 Tel. 0800 3301000 Tel. 0180 3232323 Dienstzeit: samstags, sonn- und feiertags OAZ Tel. 01801 929343 Augenärztlicher Notfalldienst Tel. 01801 929350 Krankenhausweg 28 88416 Ochsenhausen Tel. 07352 923011 Alten- und Krankenpflege 24 Stunden-Rufbereitschaft Tel. 07352 92300 Haus- und Familienpflege 24 Stunden-Rufbereitschaft Tel. 07352 923033 Betreuungsgruppe Silberperlen Kath. Gemeindehaus Reinstetten Tel. 07352 923017 Freitag,23.12. Apotheke im Umlachtal Eberhardzell, Fischbacher Straße 19, Telefon 07355 93160 Samstag,24.12. Schloß-Apotheke Warthausen, Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737 Sonntag,25.12. St. Uta-Apotheke Uttenweiler, Hauptstraße 10, Telefon 07374 1303 Kloster-Apotheke Rot an der Rot, Obere Straße 11, Telefon 08395 93010 Zusatzdienst von 15 bis 18 Uhr Waniek’sche Apotheke Ummendorf, Riedweg 2, Telefon 07351 34860 Montag,26.12. Stadt-Apotheke Biberach, Marktplatz 47, Telefon 07351 15030 Zusatzdienst von 10 bis 12 Uhr Stadt-Apotheke Ochsenhausen, Marktplatz 32, Telefon 07352 8131 Dienstag,27.12. Iller-Apotheke Aitrach, Schmiedgässle 3, Telefon 07565 98070 Fünf-Linden-Apotheke Biberach, Fünf Linden 29, Telefon 07351 827077 Mittwoch,28.12. Gabler-Apotheke Ochsenhausen, Joseph-Gabler-Straße 2, Telefon 07352 8411 Donnerstag,29.12.Wieland-Apotheke Biberach, Berliner Platz 1, Telefon 07351 2606 14.00–16.00 Uhr 14.00–17.45 Uhr 07352 92200 [email protected] 07352 2386 oder 8283 [email protected] ORTSVERWALTUNG MITTELBUCH Mo 8.00–12.00 Uhr Di14.00–16.00 Uhr Mi14.00–17.45 Uhr Telefon E-Mail Kinderärztlicher Notfalldienst Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr ORTSVERWALTUNG REINSTETTEN Mo14.00–16.00 Uhr Mi 8.00–12.00 Uhr Do14.00–17.45 Uhr Telefon E-Mail Tel. 01805 911610 Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www. aponet.de abgerufen werden. Öffnungszeiten Telefon E-Mail Zahnärztlicher Notfalldienst Notdienst der Apotheken Tel. 07351 15090 Tel. 07351 15700 Tel. 07352 2266 RATHAUS OCHSENHAUSEN Mo, Mi, Do 8.00–12.30 Uhr Di 8.00–12.30 Uhr Fr 8.00–12.30 Uhr Tel. 116 117 Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. SOZIALE DIENSTE, PFLEGE UND BETREUUNG: Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen Tel. 07352 2266 Nachbarschaftshilfe Reinstetten Tel. 07352 92300 Nachbarschaftshilfe Mittelbuch Tel. 07352 3446 Unsere Brücke Ochsenhausen Tel. 07351 551220 Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal Tel. 08395 1066 oder Tel. 07354 7636 Caritas Biberach Tel. 07351 50050 Haushaltshilfe & Familienpflege Tel. 07351 1882620 MR Soziale Dienste gGmbH Arbeitskreis Spurwechsel Tel. 0176 96132955 Senioren helfen Senioren Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07583 331381 im DRK-Heim Ochsenhausen ESSEN AUF RÄDERN ASB DRK Nachbarschaftshilfe Allgemeiner Notfalldienst 07352 8283 oder 2386 [email protected] 2 Notdienst der Apotheken sollen in den Bau eines neuen Reinraums investiert werden. Dort solle ein Transportstoff für die Krebsforschung entwickelt und produziert werden. Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www. aponet.de abgerufen werden. Änderung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach Der Gemeinderat beschloss, die Bestattungsgebühren für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach um fünf Prozent zu erhöhen. Damit soll eine Kostendeckung von 65 Prozent erreicht werden. Der Ortschaftsrat Reinstetten hatte dieser Erhöhung in seiner Sitzung vom 29. November 2016 bereits zugestimmt. Die Erhöhung ist Teil des von der Verwaltung und dem Gemeinderat vereinbarten Einsparkonzepts. Ein Antrag aus dem Gremium, die Gebühren um 10 Prozent zu erhöhen wurde abgelehnt. Die neuen Gebühren gelten ab 01. Januar 2017. Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr Freitag,30.12. Kloster-Apotheke Ochsenhausen, Bahnhofstraße 6, Telefon 07352 91120 Samstag,31.12. Zeppelin-Apotheke Biberach, Zeppelinring 65, Telefon 07351 72262 Sonntag,01.01. Stadt-Apotheke Ochsenhausen, Marktplatz 32, Telefon 07352 8131 Montag,02.01. Sonnen-Apotheke Biberach, Obstmarkt 5, Telefon 07351 9410 Dienstag,03.01. Apotheke im Ärztehaus Biberach, Zeppelinring 7, Telefon 07351 1800018 Mittwoch,04.01. Apotheke am Adlerplatz Mittelbiberach, Biberacher Straße 102, Telefon 07351 829682 Donnerstag,05.01.Gabler-Apotheke Ochsenhausen, Joseph-Gabler-Straße 2, Telefon 07352 8411 Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Friedhofshalle Mittelbuch Der Gemeinderat beschloss außerdem, die Gebühren für die Friedhofshalle Mittelbuch um fünf Prozent zu erhöhen. Der Ortschaftsrat Mittelbuch hatte dieser Erhöhung bereits am 08. November 2016 zugestimmt. Die neuen Gebühren sollen ebenfalls ab 01. Januar 2017 gelten. Freitag,06.01. Allmann’sche Apotheke Biberach, Marktplatz 41, Telefon 07351 18090 Samstag,07.01. Jordan-Apotheke Biberach, Ulmer-Tor-Straße 3/5, Telefon 07351 73900 Sonntag,08.01. Stadt-Apotheke Ochsenhausen, Marktplatz 32, Telefon 07352 8131 Montag,09.01. Markt-Apotheke Biberach, Marktplatz 10, Telefon 07351 15900 Dienstag,10.01. Apotheke im Umlachtal Eberhardzell, Fischbacher Straße 19, Telefon 07355 93160 Mittwoch,11.01. Sonnen-Apotheke Biberach, Obstmarkt 5, Telefon 07351 9410 Donnerstag,12.01.Schloß-Apotheke Warthausen, Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737 Aus dem Gemeinderat Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) bei der Stadt Ochsenhausen Ein Beschluss des Landtags aus dem Jahr 2009 verpflichtet die Kommunen in Baden-Württemberg spätestens ab dem Jahr 2020 ein neues Rechnungswesen, die sogenannte Doppik, anzuwenden. Das Neue Kommunale Haushaltsrecht löst die Kameralistik ab und soll einen besseren Überblick über die Ressourcen einer Gemeinde ermöglich. Der Gemeinderat hat deshalb die Verwaltung beauftragt, das NKHR zum 01. Januar 2019 einzuführen. Die Umstellung ist nach den Vorstellungen der Verwaltung im Rahmen eines Projektes ohne zusätzliches Personal machbar. Die Projektleitung wurde Peter Maucher und Edith Butscher von der Stadtkämmerei übertragen. Bürgermeister Denzel erhielt vom Gemeinderat die Befugnis, über erforderliche Angelegenheiten im Rahmen der Projektdurchführung zu entscheiden. (13. Dezember 2016) Bekanntgaben Bürgermeister Andreas Denzel berichtete vom Wasserrad am Schulzentrum, das kürzlich in Betrieb genommen worden sei. Das Wasserrad entstand im Rahmen eines Projekts von Schülern des Schülerforschungszentrums Südwürttemberg. Damit gewannen die Schüler den Zayed-Future-Energy-Preis und setzten nun mit Unterstützung der Stadt und anderer Sponsoren ihr Projekt in die Tat um. Mit einer Höhe von fünf Metern sei das Wasserrad ein deutlich sichtbares Zeichen für die Nutzung alternativer Energiequellen, was auch dem Gedanken des European Energy Awards (eea) entspreche. Annahme von Spenden durch den Gemeinderat Bürgermeister Andreas Denzel teilte dem Gemeinderat mit, dass bei der Stadt zwei Spenden für die Freiwillige Feuerwehr eingegangen seien. Es handle sich hierbei um eine Geldspende über 290 Euro von Thomas Ihle sowie um eine Sachspende der Firma Südpack im Wert von 1.996,82 Euro. Der Gemeinderat beschloss, die Spenden anzunehmen und dankte den Spendern. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung im November beschlossen, dass der Bauhof einen neuen Pritschenwagen erhalten soll. Beschafft werden soll das Fahrzeug von der örtlichen Firma Esenwein. Außerdem wurde ein Erbauseinandersetzungsvertrag genehmigt. Weiter gab Bürgermeister Denzel bekannt, dass nach dem Willen des Gemeinderats künftig die ehrenamtlichen Helfer der städtischen Kapellen eine Entschädigung von 200 Euro pro Jahr und Kapelle erhalten sollen. Für den eea habe die Stadt Mitte November erfolgreich an der Re-Zertifizierung teilgenommen. Dabei konnte trotz einer Verschärfung der Kriterien das Ergebnis von 2012 (66 Prozent) mit inzwischen 71,2 Prozent deutlich gesteigert werden. Damit sei auch eine Gold-Zertifizierung im Jahr 2020 durchaus erreichbar. Außerdem konnte Bürgermeister Denzel die Gemeinderäte darüber informieren, dass das Labor Dr. Merk und Kollegen aus dem ELR Programm „Spitze auf dem Land“ Fördermittel erhalte. Diese 3 OAZ Verschiedenes Bürgermeister Denzel stellte dem Gremium noch eine Bauvoranfrage in der Burghalde vor, die in der Sitzung behandelt werden solle, um laufende Fristen einhalten zu können. Die LSB Landschafts-Siedlungs-Bau GmbH aus Biberach wolle auf dem städtischen Grundstück in der Dr.-Hans-Liebherr-Straße ein 6-FamilienWohnhaus errichten. Der Gemeinderat erteilte das nach dem Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen. 2.4 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten 2.41 für einstellige Wahlgräber – bis zwei Personen - 2.005 Euro 2.42 für mehrstellige Wahlgräber – bis vier Personen - 2.625 Euro 2.43 für jede weitere Grabstelle 609 Euro 2.44 für die Dauer eine Nutzungsperiode wie 2.41 bis 2.43 2.44.2 für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Es findet eine taggenaue Abrechnung statt. 2.46 Beisetzung von Urnen Urnenwahlgrab (einstellig, zwei Urnen) 787 Euro 2.47 Beisetzung von Urnen Urnenwahlgrab (mehrstellig, vier Urnen) 840 Euro 2.48 Beisetzung von Urnen in der Urnenwand 1.428 Euro Eine weitere Information des Bürgermeisters betraf die Firma Cityguide AG, Betreiberin der städtischen App. Diese hat nach seiner Aussage der Stadtverwaltung am 22. November 2016 mitgeteilt, dass sie Insolvenz beantragt habe. Das bedeute, dass die App nur noch für begrenzte Zeit zur Verfügung stehe. Da sich die App über Einträge von Unternehmen finanziert habe, entstünden der Stadt durch die Insolvenz keine Kosten. Allerdings fehle mit dem Wegfall der App der Stadt und den Firmen eine Möglichkeit, sich auf mobilen Endgeräten zu präsentieren. Diese Möglichkeit will die Stadt aber durch die Neugestaltung der städtischen Homepage erreichen. Dazu müsste der Gemeinderat in den Haushaltsplan 2017 entsprechende Mittel einstellen. 2.5Fundamente 2.5.1 Soweit die Fundamente und die Einfassung in einzelnen Friedhofsteilen von der Gemeinde einheitlich hergestellt werden, sind die tatsächlichen Kosten vom Nutzungsberechtigten bzw. Verfügungs berechtigten zu erstatten. 2.5.2 für die Fundamente von Urnengräbern 69 Euro 2.6 Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener 50 % im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 zu Nr. 2.1 bis 2.44.2 Am Schluss der Sitzung gab der Vorsitzende bekannt, dass die Gemeinderäte traditionell die Sitzungsgelder der letzten Sitzung des Jahres für einen gemeinnützigen Zweck spenden würden. Dieses Jahr solle das Geld der Freundeskreis der Jugendmusikschule erhalten. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Amtliche Bekanntmachungen Ochsenhausen, 15. Dezember 2016 Andreas Denzel Bürgermeister Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach - Friedhofsatzung Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Absatz 2 und 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen am 13. Dezember 2016 folgende Satzung beschlossen: Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Artikel 1 Die Friedhofsatzung der Stadt Ochsenhausen für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach vom 01. August 2014, wird wie folgt geändert: § 27 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren Absatz 1, erhält folgende Fassung: Benutzungs- und Gebührenordnung für die Friedhofshalle Mittelbuch Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg sowie den §§ 2, 8 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2016 die nachstehende Benutzungs- und Gebührenordnung für die Friedhofshalle Mittelbuch beschlossen: Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren werden wie folgt festgelegt. 1. Verwaltungsgebühren 1.1 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen von 5 bis 25 Euro I. Allgemeine Vorschriften 2.Benutzungsgebühren 2.1 Benutzung der Friedhofshalle Reinstetten 231 Euro 2.2 Benutzung der Aussegnungsüberdachung Laubach 231 Euro 2.2 Benutzung der Leichenzelle (je angefangener Tag) 42 Euro 2.3 Überlassung eines Reihengrabes 2.31 für Personen unter zehn Jahren 2.32 für Personen über zehn Jahren 2.33 Beisetzung von Urnen im Reihengrab OAZ § 1 Widmung 1)Die Friedhofshalle in Mittelbuch ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ochsenhausen. Sie dient der Aufnahme von Leichen bis zur Bestattung und darf nur in Begleitung eines Angehörigen, des Friedhofpersonals oder der Gemeinde betreten werden. Sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. 430 Euro 1.250 Euro 703 Euro 4 § 2 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung 1)Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. Die Nutzungsberechtigten haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen Benutzung der Friedhofshalle entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrerer Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. Ortschaftsrats Reinstetten zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Dorfhaus Reinstetten aufgelegt und können dort während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Tagesordnung 1.Niederschriftsbekanntgabe 2.Bekanntgaben 3. Haushaltsplanentwurf 2017 - Vorberatung 4.Verschiedenes II. Benutzungsgebühren Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt. § 3 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhofshalle in Mittelbuch werden Benutzungsgebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. Ortsverwaltung Reinstetten Franz Kiefer Ortsvorsteher § 4 Gebührenschuldner 1) Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpflichtet Sitzung des Gemeinderats Am Dienstag, 17. Januar 2017, 18:30 Uhr, findet im Saal des Gasthauses „Adler“ in Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Rathaus, Zimmer 21, aufgelegt und können dort während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. 1. wer die Benutzung der Friedhofshalle beantragt 2. wer die Bestattungskosten zu tragen hat (§ 1968 BGB) 2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 5 Entstehung und Fälligkeit der Benutzungsgebühren 1)Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Friedhofshalle. 2)Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. Tagesordnung 1.Niederschriftsbekanntgabe § 6 Höhe der Benutzungsgebühren 1) Die Gebühr für die Benutzung der Friedhofshalle beträgt 231 Euro je Leiche. 2) Die Gebühr für die Benutzung der Leichenzelle beträgt 42 Euro je angefangenen Tag. 2.Bekanntgaben § 7 Inkrafttreten 1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. 2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25. Juni 2014 außer Kraft. 5.Verschiedenes 3. Haushaltsvorberatung 2017 4. Bekanntgabe nichtöffentlicher gefasster Beschlüsse Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt. Ochsenhausen, 15. Dezember 2016 Stadtverwaltung Ochsenhausen Andreas Denzel Bürgermeister Andreas Denzel Bürgermeister Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Altersjubilare Luisa Brungart, Ochsenhausen 23.12.87. Geb. Irmengard Göppel, Ochsenhausen 24.12.82. Geb. Stephanie Kühner, Ochsenhausen 26.12.94. Geb. Josef Natterer, Ochsenhausen 27.12.83. Geb. Heinz Sobiech, Ochsenhausen 28.12.91. Geb. Harry Janzen, Ochsenhausen 29.12.80. Geb. Sitzung des Ortschaftsrates Reinstetten Am Dienstag, 10. Januar 2017, 19:00 Uhr, findet im Dorfhaus in Reinstetten eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reinstetten statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern des 5 OAZ Kath. Bücherei St. Georg Ochsenhausen Ella Bauer, Ochsenhausen 31.12.80. Geb. Franz Grieser, Laubach 02.01.84. Geb. Konrad Krapf, Ochsenhausen 03.01.81. Geb. Gertrud Tauber, Ochsenhausen 07.01.84. Geb. Josef Weggenmann, Ochsenhausen 07.01.84. Geb. Franz Weiß, Ochsenhausen 07.01.84. Geb. Anna Besenfelder, Ochsenhausen 08.01.80. Geb. Rudi Neufeld, Ochsenhausen 09.01.83. Geb. Hildegard Ruß, Ochsenhausen 09.01.80. Geb. Edgar Weber, Mittelbuch 10.01.80. Geb. Georg Ertl, Ochsenhausen 11.01.91. Geb. Adolf Ballreich, Laubach 11.01.82. Geb. Weihnachtsurlaub Die Kath. Bücherei St. Georg in Ochsenhausen ist noch bis Freitag, 23. Dezember 2016 geöffnet. Immer erreichbar ist die Onleihe unter www.libell-e.de. Dort finden sich viele E-Books und Zeitschriften zum Ausleihen. Wer noch nach einem netten, sinnvollen Geschenk für Weihnachten sucht, könnte ein Jahresabo (Nutzungsgebühr für zwölf Monate neun Euro) bei der Bücherei St. Georg in Ochsenhausen verschenken. Das Büchereiteam freut sich auf viele Besucher und wünscht allen ein gesegnetes Weihnachten sowie ein gutes neues Jahr. Neue Medien Flawed – Wie perfekt willst Du sein? Band 1 – Ahern, Cecelia Perfect – Willst Du die perfekte Welt? Band 2 – Ahern, Cecelia Clown under – Mein Jahr Work and Travel in Australien – Schaible, Andreas Neues aus alten Landkarten – Projekte für kreatives Recycling Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit! Ab 10. Januar 2017 ist die Bücherei zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar: Dienstags 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwochs und donnerstags 16:30 bis 18:30 Uhr Freitags 9:00 bis 11:00 Uhr Telefon: 07352 939284, E-Mail: [email protected], www.buecherei-ochsenhausen.de. Ortsverwaltungen Reinstetten und Mittelbuch Landesakademie Ochsenhausen Ortsverwaltung sind eine Woche geschlossen Die Ortsverwaltungen Reinstetten und Mittelbuch sind in der Zeit vom 27. bis 30. Dezember 2016 wegen Urlaub geschlossen. Ab Januar 2017 stehen die Mitarbeiterinnen in den Ortsverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten den Bürgern gerne wieder zur Verfügung. Jazz, Rock und Comedy beim Festival JazzVocalSüd 2017 Im Rahmen des 5. Süddeutschen Jazzchorfestivals JazzVocalSüd ist es wieder gelungen, namhafte Jazzsänger und Jazzchorensembles an die Landesmusikakademie zu holen. In drei Konzerten kann A-cappella-Jazz auf höchstem Niveau genossen werden: Jazz, Rock, Pop, x-over, und das mit einem Chor? Das Geheimnis liegt in der Rezeptur - so könnte die Antwort von VoicesInTime lauten. Seit mehr als zwanzig Jahren bringt der Münchner Rock&Jazzchor „VoicesInTime“ hochklassig moderne und unterhaltsame a-cappella-Musik unter der Leitung seines Gründers Stefan Kalmer zum Klingen und prägte als einer der ersten Chöre die Genremischung aus Rock, Pop, Jazz und Crossover. Heute zählt „VoicesInTime“ in seinem Metier zu den besten Ensembles in Deutschland und Europa. Nach Konzertreisen und Festivalbesuchen u.a. in Südkorea, Kuba, Albanien, Dänemark und Luxemburg waren neun Konzerte zu Ostern 2016 in Shanghai und Umgebung ein schöner Geburtstagsausflug zum 20-jährigen Jubiläum 2016. Am Mittwoch, 03. Januar 2017, besteht freie Platzwahl im Bibliothekssaal Ochsenhausen, der Eintritt ist frei. Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e. V. Weihnachtsgrüße Liebe Patienten und Kunden, liebe Familien, liebe Gäste in unseren Betreuungsgruppen, liebe Angehörige, liebe Freunde unserer Sozialstation, zum Ende des Jahres 2016 sagen wir Ihnen allen von Herzen Dankeschön. Danke dafür, dass wir Ihr Vertrauen haben. Danke dafür, dass wir für Sie da sein dürfen. Danke dafür, dass wir mit Ihnen Freude und Kummer teilen dürfen. Danke für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen allen und Ihren Familien frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr 2017. Wir freuen uns auf viele gute Begegnungen im nächsten Jahr. Der Münchner Rock&Jazzchor „VoicesInTime“ lädt in den Bibliothekssaal ein. Ihre Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e. V. OAZ 6 Mit „Unduzo“ kommen die Gewinner des Kleinkunstpreises 2016 nach Ochsenhausen A cappella kann alles. Das Publikum aktivieren oder träumen lassen, eine Rockband sein oder ein Sinfonieorchester, zum Nachdenken anregen oder Comedy machen. Denn es hat was von Improtheater, wenn das Publikum vom Schweinegrunzen bis zur Feuerwehr als Geräuschemacher zu den fünf Solisten der Band „Unduzo“ auftreten darf und der Song dabei nicht aus der Kurve fliegt. „Unduzo“, das sind der Beatboxer und Sänger Julian Knörzer, die Sänger Patrik Heil, Richard Leisegang und Julius Mack sowie die Choreographin und Musicalsängerin Linda Jesse. 2016 stieg die Truppe mit dem Gewinn des Kleinkunstpreises BadenWürttemberg „in die erste Liga auf“ und begeistert seither bei Firmenjubiläen, in Konzerten und auf Festivals. Am Donnerstag, 04. Januar 2017, besteht freie Platzwahl im Bräuhaussaal der Landesakademie Ochsenhausen, der Eintritt ist frei. sich einen Termin bei Frau Bezet vom Stadtbauamt, Tel. 07352 922061, geben lassen. Die Energieberatungen (Erstberatungen) sind kostenlos und finden regelmäßig jeden dritten Dienstag statt. Mit der Leiterin der Energieagentur Biberach, Frau Iris Ege, steht Ihnen eine kompetente und unabhängige Energieberaterin zur Verfügung. Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn zum Termin Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrechnungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll mitgebracht werden. Folgetermin: 31. Januar 2017 Seelsorgeeinheit St. Benedikt Ochsenhausen-Erlenmoos, Mittelbuch, Bellamont, Rottum, Steinhausen a. d. Rottum Samstag, 24.12. - Heilig Abend Herz Jesu: 14:30 Uhr Krippenspiel der Kinderkirche St. Georg: 16:00 Uhr Kindermette (Krippenopfer der Kinder) St. Georg: 22:00 Uhr Christmette Rottum: 16:00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel Mittelbuch: 16:00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel Bellamont: 18:00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel Steinhausen: 21:30 UhrChristmette unter Mitwirkung der Musikkapelle, zuvor musikalische Einstimmung durch die Musikkapelle Inzwischen ist JazzVocalSüd zu einem Markenzeichen geworden. Im Januar treffen sich bereits zum 5. Mal erfahrenen Chorsänger und Jazzchorleiter an der Landesmusikakademie bei dem Süddeutschen Jazz-Chor-Festival JAZZVOCALSÜD. Beim Abschlusskonzert am Freitag, 05. Januar 2017, 19:00 Uhr, im Bräuhaussaal der Landesakademie Ochsenhausen erleben die Zuhörer ein abwechslungsreiches und buntes Programm, bei dem neben dem Kompositionsworkshop unter der Leitung von Jens Johansen weitere Jazzchöre aus dem süddeutschen Raum zu hören sind. Der Eintritt ist frei. Sonntag, 25.12. - Hochfest der Geburt des Herrn Herz Jesu: 8:00 Uhr Hirtenamt St. Georg: 10:00 Uhr Hochamt, es spielt die Stadtkapelle St. Georg: 19:00 Uhr Feierliche Vesper mit Schola Rottum: 8:30 Uhr Hochamt Rottum: 13:30 Uhr Rosenkranzgebet Mittelbuch: 8:30 Uhr Hochamt Steinhausen: 10:00 Uhr Hochamt mit Kirchenchor Steinhausen: 13:30 Uhr Rosenkranzgebet Bellamont: 10:00 Uhr Hochamt mit Schönstattschor Bellamont: 13:30 Uhr Rosenkranzgebet Umwelt aktuell Leerung Papiertonne Die nächste Leerung der Papiertonne in Ochsenhausen und den Ortsteilen findet am Freitag, 31. Dezember 2016, statt. Die Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Abholung Gelber Sack Die nächste Abholung der Gelben Säcke in Ochsenhausen und den Ortsteilen findet am Montag, 02. Januar 2017, statt. Die Gelben Säcke können in der Papiertonne abgeholt oder an den Straßenrand gestellt werden und müssen ab 6:30 Uhr bereitstehen. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Gelben Säcke möglichst in der Blauen Tonne zur Abholung bereitzustellen, da es ein unordentliches Bild bietet und auch die Gefahr der Beschädigung besteht, wenn die Gelben Säcke so an den Straßenrand gestellt werden. Montag, 26.12. - 2. Weihnachtstag – Hl. Stephanus St. Georg: 10:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Kirchenchor Keine Abendmesse! Steinhausen: 8:30 UhrEucharistiefeier, es spielt das Bläserquintett der Musikkapelle Bellamont: 8:30 Uhr Eucharistiefeier Rottum: 10:00 Uhr Eucharistiefeier Mittelbuch: 10:00 Uhr Eucharistiefeier, anschl. Kindersegnung Dietenwengen: 9:00 Uhr Wort-Gottes-Feier Nächste Hausmüllabfuhren Die nächsten Abfuhren des Hausmülls in Ochsenhausen und den Ortsteilen finden am Dienstag, 03. Januar 2017, und am Dienstag, 17. Januar 2017, statt. Die Müllgefäße sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. In allen Gemeinden der Seelsorgeeinheit ist um 17:00 Uhr Singen an der Krippe! Dienstag, 27.12. - Fest der Heiligen Familie, Hl. Johannes Altenzentrum: 10:30 Uhr Eucharistiefeier Bellamont: 9:00 Uhr Rosenkranzgebet Rottum: 19:00 Uhr Entfällt! Energieagentur Biberach Mittwoch, 28.12. - Fest der unschuldigen Kinder Herz Jesu: 9:00 Uhr Hausfrauenmesse Steinhausen: 7:40 Uhr Entfällt! Mittelbuch: 19:00 Uhr Entfällt! Energie-Beratung im Stadtbauamt Die nächste Beratung der Energieagentur Biberach, Außenstelle Ochsenhausen, findet am Dienstag, 10. Januar 2017, 14:00 bis 17:00 Uhr, im Stadtbauamt, Marktplatz 31, statt. Wer sich über Energiefragen (z.B. erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen und Neubauten, Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten etc.) am und im Gebäude informieren möchte, sollte Donnerstag, 29.12. Steinhausen: 9:00 Uhr Rosenkranzgebet Steinhausen: 19:00 Uhr Entfällt! 7 OAZ Weiterbildung für Pflegekräfte Die Matthias-Erzberger-Schule Biberach bietet ab September 2017 die Weiterbildungsmöglichkeit „Fachkraft zur Leitung einer Pflegeund Funktionseinheit und Pflegedienstleitung für Sozialstationen“ in Teilzeitform an. Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre in Teilzeitform. Unterrichtszeit ist während der Schulzeit an zwei Vormittagen von 7:35 bis 12:35 Uhr. Die Weiterbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung und schließt den Ausbildungsbefähigungsnachweis ein. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Krankenschwester, Kinderkrankenschwester oder Heilerziehungspfleger/ in sowie eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren. Weitere Informationen erhalten Interessierte in der MatthiasErzberger-Schule Biberach, Tel. 07351 346215 oder bei Frau ErsingHögerle, E-Mail: [email protected]. An der Matthias-Erzberger-Schule Biberach •Kreativ mit Word 2010 ab Montag, 16. Januar 2017, von 16:00 bis 18:15 Uhr (zwei Abende), Kosten: 33 Euro Kilian-von-Steiner-Schule Laupheim Anzeigen An der Kilian-von-Steiner-Schule Laupheim •Fräsen von Holzverbindungen ab Samstag, 14. Januar 2017, von 09:00 bis 16:30 Uhr (ein Termin), Kosten: 75 Euro (inkl. 15 Euro Materialkosten) Weitere Auskunft und Anmeldung über die Kurse finden Interessierte auf der Homepage: www.foerderverein-bc.de oder bei der Geschäftsstelle des FbF, Karl-Arnold-Schule im Kreis-Berufsschulzentrum, Leipzigstraße 11, Tel. 07351 346223. Einladung zum Informationsabend Die Kilian-von-Steiner-Schule Laupheim lädt zum Informationsabend am Donnerstag, 26. Januar 2017, 19:00 Uhr, ein. Über folgende Schularten wird informiert: • Technisches Gymnasium Technisches Gymnasium Technik und Management (TGTM) Technisches Gymnasium Naturwissenschaften mit Ausbildung zum Umweltschutz-Technischen Assistenten (NTG+UTA): Abitur und Beruf in drei Jahren •Berufskolleg Beruf Chemisch-Technischer Assistent CTA in zwei Jahren Kaufmännisches Berufskolleg 1 •Berufsfachschulen Zweijährige kaufmännische Berufsfachschule Einjährige gewerbliche Berufsfachschule Die Stadt Ochsenhausen sucht für die Mensa und Cafeteria des Gymnasiums zum 01.03.2017 2 Hauswirtschaftliche Kräfte auf 450 Euro-Basis Das Gymnasium Ochsenhausen hat rund 800 Schüler und wird als Ganztagsschule geführt. Für die Verpflegung der Schüler ist im Zentrum der Schule eine Mensa/Cafeteria vorhanden. Schnupperkurse Zum näheren Kennenlernen des Gymnasiums NTG+UTA und des Berufskollegs CTA bietet die Schule am Donnerstag, 02. Februar 2017, von 14:00 bis 17:00 Uhr einen Schnupperkurs an. Eltern sind ab 16:30 Uhr willkommen. Um Anmeldung unter E-Mail: [email protected] wird gebeten. Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere die Mittagessenausgabe, der Verkauf von Speisen und Getränken, einfache Zubereitungsarbeiten sowie Spül- und Reinigungsarbeiten im Küchen- und Essbereich. Hauswirtschaftliche Berufserfahrungen oder Erfahrungen in der Gastronomie oder im Lebensmittelverkauf (z.B. Bäckerei) sowie Kenntnisse im Umgang mit elektronischen Kassen sind von Vorteil. Die Bereitschaft, in einem kleinen Team zu arbeiten, sowie einen freundlichen Umgangston mit Schülern, Eltern und Besuchern setzen wir voraus. Informationen zum gesamten Bildungsangebot der Kilian-vonSteiner-Schule Laupheim gibt es unter www.kvs-schule.de. Förderverein für berufliche Fortbildung an den beruflichen Schulen im Landkreis Biberach e.V. Das Beschäftigungsverhältnis wird zunächst auf ein Jahr befristet. Ihre Kurzbewerbung mit Lichtbild und Lebenslauf sowie Ausbildungs- und Beschäftigungsnachweisen erbitten wir schriftlich oder per E-Mail bis zum 15.01.2017 an die Kurse beim Förderverein für berufliche Fortbildung Der Förderverein für berufliche Fortbildung (FbF) an den beruflichen Schulen im Landkreis Biberach hat in nachfolgenden Kursen noch Plätze frei: Stadtverwaltung Ochsenhausen Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen [email protected] An der Karl-Arnold-Schule Biberach •Funktechnik in der Elektroinstallation ab Mittwoch, 11. Januar 2017, von 17:00 bis 19:15 Uhr (zwei Abende), Kosten: 50 Euro •Internet für Einsteiger ab Dienstag, 17. Januar 2017, von 18:00 bis 20:15 Uhr (vier Abende), Kosten: 66 Euro OAZ Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 07352 92 20-20. 22 ...kümmern wir uns um die Kinder und den Haushalt. Wer übernimmt die Kosten? Je nach Familiensituation: • Krankenversicherung • Rentenversicherung • landwirtschaftliche Krankenkasse • Sozialamt Service • Montage • Lieferung Auhaldenstrasse 33 88437 Äpfingen E-Mail: [email protected] Tel.: 0 73 56/95 0181 • Fax: 0 73 56/937 7999 Wir beraten Sie gerne! Tel: 07351 18826-20 Haushaltshilfe und Familienpflege Nutzen Sie unsere über 40-jährige Erfahrung in allen Immobilienfragen! Wir suchen laufend Fa. Weckerle GmbH & Co., 88416 Ochsenhausen Bahnhofstr. 5-7 • Tel. 07352/32 80 Fax. 07352/92 4 92-22 • www.immoweckerle.de EISKALT KALKULIERT! Weckerle IMMOBILIEN Seit 1972 Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen, Bauplätze, Bauernhäuser sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen im Raum Ochsenhausen, Biberach, Laupheim. 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