Amtsblatt der Stadt Kitzscher und ihrer Ortsteile Jahrgang 26, Nummer 12 Mittwoch, den 21. Dezember 2016 Trages Hainichen Kitzscher Fröhliche Weihnachten Thierbach/IGZ „Goldener Born“ Dittmannsdorf/Braußwig Ein aufregendes Jahr neigt sich dem Ende. Ich möchte mich daher herzlichst für die gute Zusammenarbeit, für Ihre Treue und Ihr Vertrauen in diesem Jahr bedanken! Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest, ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Ihr Bürgermeister Maik Schramm 2 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher Nr. 12/2016 In dieser Ausgabe lesen Sie Amtliche Mitteilungen Öffnungszeiten im Rathaus Titelseite Inhalt Amtliche Mitteilungen Öffnungszeiten im Rathaus Bürgerinformationen Informationen zur Stadtratssitzung Beteiligungsbericht für das Jahr 2015 Schließung der Kitas und Aufhebung der Sprechzeiten im Rathaus Informationen des Bürgermeisters Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes Bekanntmachung zur Weihnachtsbaumentsorgung Bekanntmachung der Sächs. Tierseuchenkasse Bekanntmachung der TG Bubendorf-Benndorf Bekanntmachung des Landratsamtes – Entsorgung von Arzneimitteln Termin Stadtratssitzung Seite Seite Seite Seite 2 2 3 4 Seite Seite Seite Seite Seite Seite 4 4 4 5 5 5 Seite 5 Seite 6 Sonstige Mitteilungen Gratulation zum 25-jährigen Dienstjubiläum Dank für Weihnachtsbaumspende Ein Dank zum friedvollen Fest Neuzugänge Dezember 2016 Weihnachtsgruß der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher Bekanntmachung des AZV „Espenhain“ (allgemein) Förderung von Kleinkläranlagen bis 31.12.2016 Bekanntmachungen der Schiedsstelle Bekanntmachung des Fundbüros Kleiderbörse Kitzscher wünscht frohe Weihnachten Seite Seite Seite Seite 6 6 6 7 Seite Seite Seite Seite Seite Seite 7 7 7 8 8 8 Vereinsnachrichten Eine wunderbare Zeit Den sozialen Zweck unterstützen Weihnachtsgruß des TuS „Frisch auf“ Hainichen Weihnachtsgrüße des Heimatvereins Kitzscher Weihnachtsgrüße des KVK Weihnachtsgrüße des FSV Kitzscher e.V. Einladung zum Weihnachtslauf Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 10 Seite 10 Seite 10 Seite 10 Senioren Geburtstagsgratulationen Programm des Seniorenclubs Seite 10 Seite 11 Standesamt Seite 11 Kultursplitter Seite 11 Schulnachrichten Weihnachtsgrüße aus der Oberschule Einladung zum Tag der offenen Tür Weihnachtsgrüße der Grundschule Seite 11 Seite 12 Seite 12 Kindertageseinrichtungen Ohhh, es weihnachtet sehr Die Hortweihnachtszeit Weihnachtsgrüße aus dem offenen Kinder- und Jugendtreff Seite 12 Kirchliche Nachrichten Seite 12 Aus unseren Ortsteilen Seite 14 Seite 12 Seite 12 Ernst-Schneller-Str. 1 04567 Kitzscher Tel.: 03433 7909-0 Fax: 03433 7909-36 E-Mail: [email protected] Web: www.kitzscher.de Stadtverwaltung Dienstag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr Meldestelle Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr 09:00 Uhr - 11:30 Uhr geschlossen 09:00 Uhr - 11:30 Uhr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Stadtbibliothek Montag 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 09:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 18:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr 13:30 Uhr - 18:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:30 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Schramm Bürgermeister Bürgerinformationen Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, dies ist die letzte Amtsblattausgabe für das Jahr 2016 und damit möchte ich Ihnen rückblickende Worte und herzliche Wünsche mit auf den Weg in das neue Jahr 2017 geben. Weihnachten steht nun unmittelbar vor der Tür. Das wurde uns in den vergangenen Wochen nicht nur durch die strahlenden Augen der Kleinsten beim Öffnen eines Türchens am Adventskalender oder dem Anblick der Menschenansammlungen in den Innenstädten vor Augen geführt. Auch die zahlreichen Veranstaltungen in unserer Stadt, wie der Weihnachtsmarkt, die Weihnachtsfeiern oder Bastelnachmittage für Groß und Klein, sorgten für Weihnachtsstimmung. Den weihnachtlichen Charme brachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofes nach Kitzscher. Für die Bemühungen möchte ich ein großes „Dankeschön“ aussprechen. Unter Leitung des Vorarbeiters Herrn Andreas Lettau haben die Beschäftigten die Tage vor dem Advent damit verbracht, unsere Stadt für die Advents- und Weihnachtszeit zu verschönern. Die Seniorenweihnachtsfeiern in den Ortsteilen um Kitzscher waren dieses Jahr wieder gut besucht. Dabei konnte ich mit den Senioren unserer Stadt angenehme Nachmittage, bei denen viel gelacht und geplaudert wurde, miteinander verbringen. Vielen Dank für die rege Teilnahme und auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Ein weiterer Dank gilt den Mitarbeitern und Beschäftigten der öffentlichen Einrichtungen von Kitzscher. Sie haben den Kindern eine unvergessliche Vorweihnachtszeit mit den verschiedensten Beschäftigungen wie Weihnachtsbasteln, Plätzchen backen und Weihnachtslieder singen beschert. Zu guter Letzt dürfen wir natürlich nicht unsere Ehrenamtlichen in den Vereinen der Stadt Kitzscher vergessen, welche ein wichtiger Teil unseres Stadtlebens sind. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement. Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 3 Nr. 12/2016 Im letzten Jahr haben sich viele bauliche Neuerungen ergeben, auf welche wir nun kurz zurückblicken möchten. Der Abriss des Wohnblocks in der Straße der Bergarbeiter wurde in kürzester Zeit erledigt und auch die Aufräumarbeiten sind längst abgeschlossen. Die Erschließung des 2. Bauabschnittes mit einer Fläche von ca. 15.000 qm Grundstücksfläche im Wohngebiet „Am Eichholz“ ist in vollem Gange. Schnell war der Großteil der Grundstücke verkauft oder wurde reserviert. Der Rathausumbau war in diesem Jahr ein großes Thema und schreitet täglich voran. Ziel ist es, das Rathaus barrierefrei umzubauen, damit uns Bürger mit körperlichen Einschränkungen ohne weitere Probleme erreichen können. Die Sprengung des letzten großen Industriegebäudes des ehemaligen Kraftwerkes Thierbach lockte viele Schaulustige aus nah und fern an. Innerhalb weniger Sekunden lag das Gebäude nieder und eine riesige Rauchwolke durchzog das Gebiet. Zudem möchte ich die Möglichkeit nutzen, Sie um Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern und sonstiger Pyrotechnik zum Jahreswechsel zu bitten. Zum Ersten um Ihre und die Gesundheit Anderer zu bewahren und zum Zweiten unseren Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher eine ruhige Silvesternacht zuzugestehen. Nun wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten, entspannte Festtage, ein leckeres Festessen, tolle Geschenke und natürlich einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017. Ihr Bürgermeister Maik Schramm Informationen zu den Beschlüssen der 26. außerordentlichen Stadtratssitzung am 22.11.2016 1. Verkauf des kommunalen Flurstücks Nr. 234 der Gemarkung Braußwig als Baugrundstück im „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ (2. Bauabschnitt) Die Stadt Kitzscher verkauft das kommunale Flurstück Nr. 234 der Gemarkung Braußwig, Baugrundstück Nr. 8, im geplanten Erschließungsgebiet 2. BA des „Wohn- und Mischgebietes Kitzscher-Nordwest“ mit einer Fläche von insgesamt 677 m2. Der Käufer trägt alle Nebenkosten, die mit der Kaufverhandlung in Zusammenhang stehen. Er geht die Verpflichtung ein, bei einer Weiterveräußerung des Baugrundstückes innerhalb von 10 Jahren, den Mehrerlös an die Stadt Kitzscher abzuführen. Der Weiterverkauf ist der Stadt Kitzscher unmittelbar anzuzeigen. Beschl.-Nr.: 091/16 SR 2. Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Änderung des genehmigten Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ in „Wohngebiet Kitzscher-Nordwest Der Stadtrat der Stadt Kitzscher billigt den Entwurf der Änderung des genehmigten Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ in „Wohngebiet Kitzscher-Nordwest“ vom 15.11.2016 und beschließt, ihn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Beschl.-Nr.: 092/16 SR 3. Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Grundschule in Kitzscher Der Stadtrat beschließt, die Planungen (Phasen 1-3) für die Sanierung der Grundschule in Kitzscher an die einzelnen Planer für insgesamt 11.225,60 € (brutto) zu beauftragen. Beschl.-Nr.: 093/16 SR 4. Brandschutzsanierung Rathaus Kitzscher: Vergabe von Bauleistungen für Los 10 Trockenbauarbeiten Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für das Los 10 Trockenbauarbeiten der Firma HTS Bau GmbH aus Frankenberg mit einer Angebotssumme von 12.733,81 (brutto) zu erteilen. Beschl.-Nr.: 094/16 SR 5. Brandschutzsanierung Rathaus Kitzscher: Vergabe von Bauleistungen für Los 11 Putzarbeiten Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für das Los 11 Putzarbeiten der Firma C. Bichler Bauunternehmen aus Döbeln mit einer Angebotssumme von 15.523,19 € (brutto) zu erteilen. Beschl.-Nr.: 095/16 SR 6. Brandschutzsanierung Rathaus Kitzscher: Vergabe von Bauleistungen für Los 6 Dachdeckerarbeiten Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für das Los 6 Dachdeckerarbeiten der Firma SD Sanitär- und Dachtechnik GmbH aus Werdau mit einer Angebotssumme von 23.209,83 € (brutto) zu erteilen. Beschl.-Nr.: 096/16 SR 7. Anbau eines Windfangs an ein Wohnhaus in Kitzscher Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errichtung eines Windfangs an das Wohnhaus in Kitzscher, Kirchsteig 46b, Flurstück 61/1 der Gemarkung Kitzscher, wird erteilt. Beschl.-Nr.: 097/16 SR Informationen zu den Beschlüssen der 27. Stadtratssitzung am 06.12.2016 1. Abwägung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Thierbach - Kastanienallee II“ Der Stadtrat beschließt, die bei der frühzeitigen Beteiligung von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Hinweise in den Vorentwurf des Bebauungsplanes “Thierbach – Kastanienallee II“ einzuarbeiten. Beschl.-Nr.: 098/16 SR 2. Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Kostenübernahmevertrages zum Anschluss an die öffentlichen Abwasserkanäle mit dem AZV „Espenhain“ Der Stadtrat beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Kostenübernahmevertrages zum Anschluss an öffentliche Abwasserkanäle gemäß § 3 Abs. 6 AbwS im Rahmen der Erschließung des „Wohn- und Mischgebietes Am Eichholz in Kitzscher“ (2.BA) mit dem Abwasserzweckverband „Espenhain“. Beschl.-Nr.: 099/16 SR 3. Umschuldung des Kommunaldarlehens Nr. 3030592402 bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank Hamburg Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, das Kommunaldarlehen Nr. 3030592402 in Höhe von 307.262,25 Euro mit dem Zinssatz von 1,05% und anfänglich 4% Tilgung bei der Genossenschafts-Hypothekenbank Hamburg zum 30.12.2016 umzuschulden. Beschl.-Nr.: 100/16 SR 4. Brandschutzsanierung Rathaus Kitzscher: Vergabe von Bauleistungen für Los 12 Malerarbeiten 4 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher Nr. 12/2016 Schließung der öffentlichen Kindereinrichtungen und Aufhebung der Sprechzeiten im Jahr 2017 Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für das Los 12 Malerarbeiten der Firma Becker GmbH & Co.KG aus Eilenburg mit einer Angebotssumme von 4.128,11 € (brutto) zu erteilen. Beschl.-Nr.: 101/16 SR 5. Beschluss zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Kitzscher für das Jahr 2017 Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Kitzscher für das Haushaltsjahr 2017 wird wie vorgelegt beschlossen. Beschl.-Nr.: 102/16 SR 6. Abgabe einer Erklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung nach § 27 Abs. 22 UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben: Hiermit erklärt die Stadt Kitzscher, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Stadt Kitzscher gilt und nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres widerrufen werden kann. Beschl.-Nr.: 103/16 SR Öffentliche Bekanntmachung Beteiligungsbericht der Stadt Kitzscher für das Jahr 2015 Die Auslegung des Beteiligungsberichtes der Stadt Kitzscher für das Jahr 2015 erfolgt in der Zeit vom 27.12.2016 – 04.01.2017 im Zimmer 207 des Rathauses der Stadt Kitzscher, ErnstSchneller-Straße 1, zu den Kontaktzeiten. Dienstag 27.12.16 Mittwoch 28.12.16 Donnerstag 29.12.16 Freitag 30.12.16 Montag 02.01.17 Dienstag 03.01.17 Mittwoch 04.01.17 Kitzscher, 21.12.2016 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr 08.30 bis 12.30 Uhr 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr Die städtischen Kindertageseinrichtungen „Wirbelwind“ in der Gartenstraße und der Hort in der Grundschule bleiben über Weihnachten und Neujahr und an folgenden Tagen geschlossen: · · · · 26.05.2017 (Brückentag nach Himmelfahrt 2017) 02.10.2017 (Brückentag vor dem „Tag der dt. Einheit) 30.10.2017 (Brückentag vor dem Reformationstag) 27.12. – 29.12.2017 (Schließung zwischen Weihnachten/ Neujahr) Die Sprechzeiten der Pass- und Meldebehörde im Rathaus werden ebenfalls an folgenden Tagen: · 26.05.2017 (Brückentag nach Himmelfahrt 2017), 02.10.2017 (Brückentag vor dem „Tag der dt. Einheit), 30.10.2017 (Brückentag vor dem Reformationstag) aufgehoben. Wir bitten Sie, vor allem die Eltern der in unseren Kindereinrichtungen untergebrachten Kinder ausdrücklich die Termine zu beachten. Entsprechende Anliegen an die Verwaltung, unter anderem auch die Beantragung von Ausweisen sollten Sie möglichst nach den Feiertagen an das Mitarbeiterteam des Rathauses, insbesondere der Meldestelle, herantragen. Wir bitten um Verständnis! Schramm Bürgermeister Information des Bürgermeisters Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kitzscher Entgegen der Mitteilung im Amtsblatt 10/2016 wurde in der Stadtratssitzung noch kein Beschluss zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kitzscher zur Berechnung der Friedhofsgebühren für die neu gestaltete teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage gefasst. Aus diesem Grund ist es auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich eine genaue Aussage zu den zu erwartenden Gebühren zu treffen. Es ist angedacht, die entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung in die Stadtratssitzung im Januar 2017 einzubringen. Schramm Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes Kitzscher Widerspruch gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Schramm Bürgermeister Laut Bundesmeldegesetz (BMG) gibt es für einige Datenübermittlungen ein Widerspruchsrecht (Übermittlungssperre). Folgende Widersprüche können eingelegt werden: - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 BMG in Verbindung mit (i. V. m.) § 50 Abs. 5 BMG) - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Altersoder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG) Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 5 Nr. 12/2016 - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage zur Erstellung von Adressbüchern (§ 50 Abs. 3 BMG i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG) - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören (§ 42 Abs. 2 BMG i. V. m. § 42 Abs. 3 BMG) - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht (§ 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i. V. m.§ 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz) Formulare zur Einrichtung der Übermittlungssperren erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der Internetseite der Stadt Kitzscher unter dem Punkt „Formularservice“. sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u. a., Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie entsorgte Tiere einsehen. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, 01099 Dresden Tel.: 0351 80608-0, Fax: 0351 80608-35 E-Mail: [email protected] Internet: www.tsk-sachsen.de Gebert Pass- und Meldewesen Ländliche Neuordnung Bubendorf/Benndorf Stadt Frohburg Die Teilnehmergemeinschaft Bubendorf/Benndorf legt die Genehmigungsplanung einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans zur Maßnahme 211 05-2 (Floßgraben Benndorf) aus. Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, zuletzt geändert anlässlich des Abfanggrabens im November 2011, wird somit zum 4. Mal geändert. Die Auslegung erfolgt vom 27.12.2016 bis zum 27.01.2017 in der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg. Die Planung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frohburg durch Jeden eingesehen werden. Umweltrelevante Einwendungen können bis 10.02.2017 schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Leipziger Straße 67, 04552 Borna, vorgebracht werden. Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit werden keine Rechtsansprüche begründet. Bekanntmachung des Ordnungsamtes Einsammlung „ausgedienter“ Weihnachtsbäume im Jahr 2016 Auch im Jahr 2017 können die Bürger Ihren „ausgedienten“ Weihnachtsbaum entsorgen. Dafür bietet der Landkreis Leipzig die kostenlose Abgabe in den Sammelstellen (s. Abfallfiebel) an. Bitte beachten Sie, dass eine lose Ablage an den Glascontainerplätzen NICHT gestattet ist. Die Weihnachtsbäume sollen kompostiert werden, deshalb bitte vor der Abgabe an der Sammelstelle Folgendes beachten: - Lametta und Baumschmuck entfernen - Keine anderen Abfälle dazu stellen Ordnungsamt Öffentliche Bekanntmachung Borna, den 2. November 2016 Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) Sehr geehrte Tierbesitzer, bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2017 ist der 01.01.2017. Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden Ende Dezember 2016 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie bis Anfang 2017 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Bitte unbedingt beachten: Nähere Informationen erhalten Sie unter www.tsk-sachsen.de. Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse Lindenberg TG Bubendorf/Benndorf Telefon (03433) 777-1541 KELL GmbH Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig Entsorgung von Arzneimitteln Arzneimittel richtig entsorgen zum Schutz der Umwelt und Gewässer Schadstoffmobil statt Toilette: Geht es um die richtige Entsorgung abgelaufener oder nicht mehr benötigter Medikamente, landen diese viel zu häufig und unbedacht im Ausguss oder in der Toilette. Dies stellt für Gewässer und Umwelt eine vermeidbare Belastung dar. Helfen Sie mit, unsere Gewässer zu entlasten! Entsorgen Sie Arzneimittelreste richtig Im Landkreis Leipzig können nicht benötigte Medikamente aus privaten Haushalten kostenlos dem Schadstoffmobil übergeben werden: Das Schadstoffmobil ist ganzjährig an den Wertstoffhöfen in Großpösna (Deponie Cröbern) am 1. Samstag im Monat von 8:00 – 13:00 Uhr Borna (Deutzener Straße) am 4. Samstag im Monat von 8:00 – 13:00 Uhr vor Ort. Im Frühjahr und im Herbst ist das Schadstoffmobil zusätzlich in den einzelnen Ortschaften des Landkreises unterwegs. Den Tourenplan finden Sie in der aktuellen Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft, unter www.kell-gmbh.de oder in der AbfallApp. 6 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher Arzneimittelrückstände in unseren Gewässern Arzneimittel sind für viele Menschen unentbehrlich und werden täglich eingenommen - von der frei erhältlichen Kopfschmerztablette bis hin zu komplexen Präparaten. Der Verbrauch von Medikamenten ist heute höher als je zuvor. Er wird weiteransteigen, da es statistisch gesehen zunehmend mehr ältere Menschen geben wird, die medikamentös behandelt werden. Unser Körper baut diese Wirkstoffe nur zu einem Teil ab. Der Rest wird ausgeschieden. Darüber hinaus werden überlagerte Präparate nicht selten über den Ausguss oder die Toilette entsorgt. Das belastet unsere Gewässer zusätzlich. Umwelt-Effekte durch falsche Entsorgung Die Kläranlagen in Deutschland sind technisch hervorragend ausgerüstet. Allerdings können sie nicht alle Inhaltsstoffe von Medikamenten aus dem Abwasser filtern. Die dafür notwendige Nachrüstung der Anlagen wäre sehr aufwendig und sehr teuer. Der alleinige Fokus auf „End-of-pipe-Technologien“ wie die Abwasserreinigung ist nicht zielführend. Vielmehr muss eine effiziente Strategie zur Verminderung von Arzneimittelrückständen in Gewässern einerseits Maßnahmen entlang des gesamten Lebenswegs von Arzneimitteln und andererseits einen verantwortungsvollen Umgang mit ihnen umfassen. Helfen Sie mit, die Umwelt zu schützen! Sie können selbst helfen, die Umwelt und unsere Gewässer zu schützen, indem Sie den richtigen Entsorgungsweg wählen und verantwortungsvoll handeln. · Vermeiden Sie überflüssige Medikamente. · Überprüfen Sie den Bestand Ihrer Hausapotheke, bevor Sie neue Arzneimittel kaufen. · Lassen Sie sich beim Kauf von Medikamenten zur richtigen Packungsgröße beraten. · Geben Sie nicht aufgebrauchte oder abgelaufene Medikamente niemals in die Toilette oder den Ausguss. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Abfallberater der KELL GmbH unter der Telefonnummer 03437 984–3613 gern zur Verfügung. Susan Balmer www.kell-gmbh.de Nr. 12/2016 Sonstige Mitteilungen Gratulation zum 25-jährigen Dienstjubiläum Herzliche Glückwünsche zum 25-jährigen Dienstjubiläum am 30.11.2016 konnte Bürgermeister Maik Schramm in einer Feierstunde Frau Petra Sprössig im Namen der Beschäftigten der Stadtverwaltung sowie aller Einrichtungen der Stadt Kitzscher und in seinem eigenen Namen übermitteln. Wir danken der Jubilarin für die sehr gute, langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute bei bester Gesundheit. Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt Termin Stadtratssitzung Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, 31.01.2017, 18:30 Uhr, im Rathaus der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Str. 1, statt. Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird eine Woche vorher in den Schaukästen bekannt gemacht. Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt IMPRESSUM Amtsblatt Stadt Kitzscher - Herausgeber: Stadtverwaltung Kitzscher, 04567 Kitscher, Ernst-Schneller-Str. 1 - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen Teil: für die Stadt Kitzscher, Bürgermeister Maik Schramm [email protected] - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: die Stadtverwaltung bzw. Verfasser - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Erscheint monatlich kostenlos in allen Haushaltungen, zusätzliche Exemplare über die Stadt- und Gemeindeverwaltung. Bei Nichtlieferungen durch höhere Gewalt oder Streik besteht kein Anspruch auf Ersatz. Fragen zum Amtsblatt stellen Sie bitte an das Hauptamt der Stadtverwaltung Kitzscher, Telefon Borna 0 34 33/79 09 - 25. Weihnachtsbaumspende!!! Die Stadt Kitzscher möchte auch in diesem Jahr wieder den zahlreichen Weihnachtsbaumspendern danken. Insbesondere Familie Seiler für die Bereitstellung des diesjährigen Marktbaumes. Des Weiteren möchten wir den Landwirtschaftsbetrieb Kitzscher GmbH sowie der Fa. I & H für die tatkräftige Unterstützung bei der Aufstellung des Marktbaumes danken. Ordnungsamt Ein Dank zum friedvollen Fest Stadtbibliothek über die Feiertage geschlossen Liebe Leserinnen und Leser, wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Treue in 2016 und wünschen allen ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2017! Wir machen vom 19.12.2016 bis 31.12.2016 Weihnachtspause. Ab Montag, 2. Januar 2017, sind wir wieder gerne für Sie da. Ihre Stadtbibliothek Kitzscher Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 7 Nr. 12/2016 Stadtbibliothek Kitzscher Neuzugänge Dezember 2016 • eine Auswahl • Onleihe-Neuzugänge finden Sie unter: www.onleihe.de/leipzigerraum Hirschhausen, Eckart von: Wunder wirken Wunder: wie Medizin und Magie uns heilen IK: Satire, Humor Bravo Hits 95 IK: Rock- und Popmusik Angry birds IK: Animationsfilm Ihre Stadtbibliothek Kitzscher daher auch zukünftig ihre anfallenden Abwässer über eine biologische Kleinkläranlage reinigen müssen, auf Folgendes hinweisen: Der Freistaat Sachsen hat durch die Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW 2009 Grundstückseigentümern und Betreibern von Kleinkläranlagen den Weg zur Erlangung von Fördermitteln im Zuge des Neubaus bzw. der Sanierung ihrer Kleinkläranlage eröffnet. Die Förderung endete prinzipiell am 31.12.2015. Unter erheblich eingeschränkten Bedingungen kann noch im Jahr 2016 eine Förderung gewährt werden. Dies setzt aber in jedem Fall voraus, dass der Bau bzw. die Sanierung der biologischen Kleinkläranlage im Jahr 2016 abgeschlossen und der Fördermittelantrag sowie das Inbetriebnahmeprotokoll der Anlage nachweislich bis zum 31.12.2016 bei der Sächsischen Aufbaubank vorliegen müssen, um überhaupt Berücksichtigung zu finden. Die Einreichung genannter Unterlagen sollte daher durch den Grundstückseigentümer selbst erfolgen. Den Fördermittelantrag ergänzende Unterlagen nach 7.3.2 der RL SWW 2009 können dann zeitnah nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass ein Rechtsanspruch auf Ausreichung von Fördermitteln grundsätzlich nicht besteht. gez. Lindstedt Geschäftsführer Märchen, Geschichten und ein Musical Die Freiwillige Feuerwehr Kitzscher wünscht allen Einwohnern der Stadt Kitzscher und den Ortsteilen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Im Besonderen möchten wir zur Silvesternacht auf den sorgsamen Umgang mit pyrotechnischen Artikeln, Raketen und Knaller hinweisen! Die Wehrleitung bedankt sich bei allen Mitgliedern, Förderern und besonders bei den Sponsoren für das Geleistete, sowie für die finanzielle und materielle Unterstützung auf das Herzlichste. Der Weihnachtsmarkt mit abwechslungsreichem Programm und feinster Versorgung Bei bestem Weihnachtsmarktwetter genossen viele Kitzscheraner bei Glühwein und Rostbratwurst das 3. Adventswochenende auf dem Weihnachtsmarkt in Kitzscher. „Mit diesem Programm und dieser abwechslungsreichen Versorgung brauchen wir uns hinter keinem Weihnachtsmarkt verstecken.“, lies der Organisator der Veranstaltung, René Marticke, am Sonntagabend in seinem Resümee verlauten. Ein bis an den Rand gefüllter Marktplatz und durchweg mit einem positiven Fazit rückblickende Vereine und Standbetreiber konnten diese Aussage nur bestätigen. Hans Neumann Wehrleiter Abwasserzweckverband Espenhain Zentralgebäude Blumroda-Park, 04552 Borna OT Thräna, Tel. 034343 507- 0/Bereitschaftstel.: 0172 2789490 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Geschäftsstelle des AZV „Espenhain“ ist in der Zeit vom 27.12.2016 bis 30.12.2016 wie folgt geöffnet: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: Freitag: 09.00 bis 14.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr Bei Havarien und Störfällen können sich betroffene Bürger außerhalb der Geschäftszeiten an den Abwasserzweckverband „Espenhain“ unter der Nummer des Bereitschaftstelefones 0172 2789490 wenden. Hagenow Verbandsvorsitzender Lindstedt Geschäftsführer Bekanntmachung des AZV „Espenhain“ Förderung von Kleinkläranlagen Wir möchten nochmals alle Grundstückseigentümer, die abwasserseitig nicht mehr zentral angeschlossen werden sollen und Der Wolf und die 7 Geißlein – letzter Höhepunkt eines gelungenen Weihnachtsmarktes Am Sonnabend starteten die Kinder des Hortes mit ihrem Weihnachtsprogramm und erfreuten das zahlreich erschienene Publikum mit Grimms „Rumpelstilzchen“ und weihnachtlichen Liedern. Danach stieg die Spannung und Vorfreude bei allen Kindern. Der Weihnachtsmann stand auf seiner langen Reise aus Grönland kurz vor Kitzscher. Ein noch nie dagewesener Andrang vor der Bühne überraschte den Mann im roten Gewand sehr. Wie immer belohnte er alle Kinder mit einem kleinen Geschenk, die ihm ein Gedicht oder Lied vortragen konnten. Erst nach ca. 45 Minuten verließ er die Bühne in Richtung seines Weihnachtsfotoateliers mit Kamin und bequemen Sessel. Als Premiere hatte die Nachwuchsabteilung des FSV den Besuchern an beiden Ta- 8 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher gen die Möglichkeit eingeräumt, ein Foto mit dem Weihnachtsmann machen zu lassen. „Ich kann eine durchweg positive Resonanz verzeichnen, die Weihnachtsmann-Foto-Aktion wurde besonders am Sonntag sehr gut angenommen“, so Guido Horn, Organisator der Aktion. Nachdem alle Gaben verteilt waren, begann „Opa Krause und die Märchentante“ ihre Suche nach der Kamera. Alle kleinen und großen Gäste des Weihnachtsmarkts waren von dem Kinder-Show-Programm begeistert. Schlussendlich und nach dem Motto: „Ende gut, alles gut“ konnte das Foto von Opa Krause, der Märchentante, dem Weihnachtsmann und den vielen Kindern geschossen werden. Es übernahm die D&J Dance Formation die Bühne und sorgte mit ihrer Super Dance Show für einen gelungenen Abschluss des ersten Tages. Nach einem stürmischen und regnerischen Vormittag hatte der Wettergott am Sonntagmittag ein Einsehen, spendierte ideales Weihnachtsmarktwetter und lockte zahlreiche Besucher auf den weihnachtlich geschmückten Marktplatz. Die „Kita Wirbelwind“ sorgte währenddessen für die passende Unterhaltung und bekam vom Publikum reichlich Applaus gespendet. Ebenso wie das darauffolgende Kinderprogramm „Der bestohlene Weihnachtsmann“. Der freischaffende Künstler und Musiklehrer Mathias Marschner aus Leipzig präsentierte die Geschichte mit seinen Musicalkindern. Im Anschluss berichtete er stolz: „Ich komponiere die gesamte Musik und schreibe die Geschichten selbst. Die Kinder sind alle aus meinem Schülerpool.“ Begeistert zeigte er sich vom Kitzscheraner Weihnachtsmarkt und lobte ausdrücklich das Publikum. Stolz rief er im Gehen: „Das war die beste Aufführung auf einem wunderschönen Weihnachtsmarkt.“ Dann kam der Weihnachtsmann. Wieder umlagerten ihn viele Kinder und als er von dannen zog, wurde die Bühne frei für das Weihnachtsmärchen des Karnevalvereins Kitzscher. Die Karnevalisten begeisterten in diesem Jahr mit dem „Wolf und die 7 Geißlein“. Ralf Kösser mit seiner Bande sorgte für eine Menge Schenkelklopfer. Neben den vielen Ständen der Vereine konnten die Kinder unter der Leitung des Offenen Kinder- und Jugendtreffs kleine Geschenke oder weihnachtliche Deko basteln. Im Birkenwäldchen fuhr eine Eisenbahn für den guten Zweck. Die große Gruppe der Kita Wirbelwind sammelte mit den Fahrkarten Geld für ihr Zuckertütenfest. Alle Beteiligten waren über die erzielten Umsätze hocherfreut. So war der diesjährige Weihnachtsmarkt aus Sicht der Veranstalter sehr gelungen. Ein besonderer Dank geht an die Vereine, die Eltern und die Erzieherinnen der Kita und des Kinderhortes sowie an den offenen Kinder- und Jugendtreff für das Engagement an beiden Tagen. Weiterhin geht ein Dankeschön an den städtischen Bauhof für die Hilfe und Unterstützung im Vorfeld und bei den Aufräumarbeiten danach. Ganz besonders dankten die Organisatoren Herrn Volkmar Kunth, welcher die Ladenfläche im ehemaligen Solarium mit einer Märchenlandschaft wunderbar gestaltete. Weitere Fotos finden Sie in den Bildergalerien unter www.kitzscher.de. Schumann Öffentlichkeitsarbeit Schiedsstelle Kitzscher Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kitzscher und ihrer Ortsteile, mit der Adventszeit beginnt auch für mich als Friedensrichter in jedem Jahr die besinnliche Zeit. Deshalb möchte ich Ihnen und Ihren Familien an dieser Stelle eine friedliche Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins Jahr 2017 wünschen. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, 17.01.2017 von Nr. 12/2016 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr (telefonisch unter 03433 790938) im Zimmer 111 des Rathauses Kitzscher statt. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie sich auch per E-Mail unter: [email protected] an den Friedensrichter wenden. Hierzu werden Ihre vollständigen Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer sowie ein möglicher Terminvorschlag für Ihre Erreichbarkeit zum Informationsgespräch und eine kurze aussagekräftige Schilderung des Problems benötigt. Als Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste Antwort per E-Mail, Telefon oder persönlich. Hilmers Friedensrichter Informationen des Fundbüros Im Fundbüro der Stadt Kitzscher können Fundsachen abgegeben und Eigentumsansprüche gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Das Fundbüro ist zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses oder unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Stadtverwaltung Kitzscher Ernst-Schneller-Str. 1 04567 Kitzscher Tel.: 03433 790941 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen und die aktuellsten Fundstücke lesen Sie unter www.kitzscher.de. Zudem warten noch weitere Fundsachen auf ihren rechtmäßigen Besitzer. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände anderweitig verfügt. Weißenberger Ordnungsamt Kleiderbörse Kitzscher wünscht frohe Weihnachten Das Team der Kleiderbörse wünscht allen Kunden und fleißigen Spendern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Auch weiterhin wird Ihre Hilfe benötigt, zurzeit wird Folgendes besonders gebraucht! • • • • • • • Koffer, Reisetaschen, Rucksäcke Kinderwagen, Sportwagen, Stockwagen (Buggy) Spielzeug, Puppenwagen, Roller Kinderschuhe (Winter) Bettwäsche, Handtücher Herrenschuhe (alle Größen) Weihnachtsdeko Vielen Dank! Ihr Team der Kleiderbörse Kitzscher Trageser Straße 40c, 04567 Kitzscher Tel.: 0176 53034479 Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag Freitag 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 9 Nr. 12/2016 Vereinsnachrichten „Eine wunderbare Zeit“ Erstes Weihnachtskonzert in der Nikolaikirche Bereits lange vor dem eigentlichen Jahreshöhepunkt musste eine, wenn nicht gar die wichtigste Entscheidung durch die Mitglieder des Frauenchores Kitzscher getroffen werden: „Wo führen wir nur in diesem Jahr das Weihnachtskonzert durch?“ Trotz der Sperrung des Festsaales im Rathaus einigten sich die Sängerinnen schnell. Die Wahl fiel vor allem wegen der sich wunderbar entwickelnden Klangfarbe auf die Nikolaikirche in Kitzscher. Die Wahl war getroffen und bereits 15 Minuten vor Konzertbeginn alle Plätze der Sitzreihen sowie der Empore voll besetzt. Begrüßt wurde das gespannte Publikum von Frau Rita Waberzeck mit den Worten aus „Eine wunderbare Zeit“ von B. Matzel. Der Frauenchor begrüßte sein Publikum auf seine urtypische Art mit dem Weihnachtslied „Guten Abend, schön Abend“ und setzte das Konzert mit dem ersten Höhepunkt „1000 Lichter“ fort. Umrahmt wurden die einzelnen Abschnitte des Konzerts mit der Lesung der Weihnachtsgeschichte und ihren Erzählungen aus dem Neuen Testament zur Geburt Jesu von Nazareth durch Frau Carla John. Musikalisch bildeten die Solis von Christina Mertens und Ellen Westert die Höhepunkte. Im Besonderen stach das Duett von Chorleiterin Steffi Gerber und ihrer Tochter Christina Gerber mit der Violine heraus. Viel Applaus spendeten die aufmerksamen Zuhörer für die Leistung der Damen und sangen im letzten Teil des diesjährigen Weihnachtskonzertes rege mit. Nach dem Verlassen der Kirche empfingen die Damen ihr Publikum auf dem vorderen Kirchplatz mit Glühwein und wünschten sich auch im Interesse der „älteren Fans“, denen der Weg in die Kirche diesmal zu weit und zu anstrengend war, dass nach der Fertigstellung der Baumaßnahmen im und am Rathaus die Konzerte in gewohnter Umgebung im Festsaal gegeben werden können, dann endlich mit Fahrstuhl und somit besseren Zugangsmöglichkeiten. dass sie sich im nächsten Jahr sehr darum bemühen werden, ihren Zuhörern ein paar schöne Stunden zu bereiten. In diesem Sinne wünschen die Damen des Frauenchores Kitzscher Ihnen allen eine frohe Weihnacht, eine fröhliche Silvesterfeier und ein erfolgreiches gesundes und friedliches Jahr 2017! Grüttner/Schumann Den sozialen Zweck unterstützen Spende des Siedlervereins Kitzscher an den Förderverein der Oberschule „Es ist unser Ziel, soziale Projekte zu unterstützen“, sagte Paul Minkwitz, der Vorsitzende des Siedlervereins, als er eine Geldspende in Höhe von 60 € an den Leiter des Fördervereins Herrn Silvio Just übergab. Das Geld wurde beim diesjährigen Vereinsfest im August eingenommen. Den Erlös des dabei durchgeführten Kuchenbasars spenden wir traditionell an einen Verein unserer Stadt, welcher sich sozial engagiert. Dieses Jahr hat sich der Vorstand auf den Förderverein der OSK geeinigt, erläuterte Herr Minkwitz. Paul Minkwitz (r.) überreicht die Spende an Silvio Just vor den Augen von Oberschülern und dem Bürgermeister Maik Schramm Herr Just nahm die Spende freudestrahlend unter Anwesenheit des Bürgermeisters Maik Schramm entgegen. Er gab beim anschließenden Gespräch zu Protokoll, dass er noch nicht genau wisse, wie mit der Spende verfahren werde, er sich jedoch sehr gut vorstellen könne, dass das Geld für Projekte wie etwa den „Ausflug der Besten“ eingesetzt wird. Köhn Auszubildender Stadt Kitzscher Weitere Bilder vom Weihnachtskonzert sehen Sie in den Galerien unter www.kitzscher.de Der Frauenchor Kitzscher möchte die folgenden Zeilen zum Anlass nehmen, allen, die sie auch dieses Jahr unterstützt haben, recht herzlich Danke zu sagen. Ein Dankeschön der Stadtverwaltung und allen Sponsoren, die den Damen ein ungestörtes Proben ermöglichen. Bedanken möchten sich die Sängerinnen bei den Ehepartnern, Freunden und Bekannten, die den Chor bei Auftritten und Veranstaltungen unterstützt haben. Ein besonderes Dankeschön gilt dem Publikum, das durch seine Treue und nicht zuletzt durch die Spenden ebenfalls zu einem regen Vereinsleben beitrugen. Nicht vergessen wird die Chorleiterin Steffi Gerber, die es immer wieder versteht, die Frauen zu guten Leistungen zu führen. Die Mitglieder des Chores gaben einhellig an, Ein frohes Weihnachtsfest und ein friedvolles Jahr 2017 wünschen allen Mitgliedern und Freunden des TUS „Frisch auf“ Hainichen im Namen des gesamten Vorstandes Karl Hellriegel und Burkhard Hofmann Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, Förderern und Übungsleitern für die Unterstützung unseres Vereins. Auch im kommenden Jahr hoffen wir auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit, damit in unserem TUS „Frisch auf“ auch künftig mit Freude erfolgreich Sport getrieben werden kann. Hainichen, Weihnachten 2016 10 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher Nr. 12/2016 Die Weihnachtsgans muss weg Der Heimatverein Kitzscher bedankt sich ganz herzlich bei allen, die uns im zurückliegenden Jahr unterstützt haben. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und in den Ortsteilen im Jahr 2017 eine gute Zeit. F. Waberzeck Heimatverein Kitzscher seit 1964 Der Karnevalverein Kitzscher wünscht „Frohe Weihnacht“! Auf zum 34. Weihnachtslauf! Wenn man nach den Weihnachtstagen nicht erschreckt auf die Waage schauen will, dann hilft nur Bewegung. Gemeinsam macht es bekanntlich mehr Spaß, als allein durch die Gegend zu traben. Dazu bieten die Leichtathleten des TSV Kitzscher in Zusammenarbeit mit der Oberschule Kitzscher den Weihnachtslauf an. Am 2. Weihnachtsfeiertag können alle interessierten Volkssportler ab 10:00 Uhr vor dem Haupteingang der Schule eine Strecke rund um Kitzscher von 5,2 km in Angriff nehmen. Wem eine Runde zu wenig ist, der läuft gleich 2. Was Weihnachten ist, das können Sie mit uns nicht vergessen. Weihnachten ist mehr als ein festliches Essen. Weihnachten ist mehr als nur kaufen und über den Weihnachtsmarkt laufen. Weihnachten ist: Zeit für die Menschen zu haben, ihre Lieben zu überraschen, mit der Familie besinnlich zu feiern und auch die Zeit für kleine Gaben. Weihnachten ist mehr als Geschenke schenken. Weihnachten ist: mit dem Herzen denken, Lieder beim Kerzenschein, Weihnachtsmann für Jung und Alt und Weihnachtsmärchen mit dem Karnevalverein - so soll Weihnachten sein! Wir bedanken uns bei unserem Publikum, Sponsoren und Förderern des Vereins für die tolle Unterstützung und Zusammenarbeit im Jahr 2016. Der KVK wünscht allen eine frohe Weihnacht, besinnliche Feiertage im Kreise Ihrer Lieben sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017. Frohe Weihnacht und ein Kitzschäärrr Ohee Ihr Vizepräsident Mario Simon Anm.: Und denkt dran am 26.02.2017 ist Umzug – die Sitzung zur Vorbereitung des Umzugs ist am 11.01.2017, 19:00 Uhr im Café Wahnsinn Der Start im letzten Jahr! Für die nicht so Geübten wird im Team die Run&Bike Strecke abwechselnd mit Laufen und Rad fahren absolviert. Unterstützt wird der Lauf von der Stadt Kitzscher, dem Förderverein der Oberschule und seit vielen Jahren durch „Die Engel-Apotheke“. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Aber statt Startgeld würden sich die Veranstalter wieder über eine Spende für die Welthungerhilfe freuen. In den letzten Jahren kamen so jeweils 150,– € zusammen. Eine kleine Tombola wird die Veranstaltung abrunden. Niemann TSV Kitzscher Senioren Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2017, wünscht der Vorstand im Namen des FSV Kitzscher e. V. allen Mitgliedern, Fans und Sponsoren. Die Mitglieder des Vorstandes des FSV Kitzscher e. V. möchten sich bei allen Sponsoren, Trainern, Betreuern, Aktiven und vor allem bei den treuen Fans für die zuverlässige Unterstützung bei den Vorhaben im vergangenen Jahr auf das Herzlichste bedanken. Der Vorstand des FSV Kitzscher hofft weiterhin auf eure tatkräftige Mitarbeit für ein intaktes Vereinsleben. Der Vorstand FSV Kitzscher e. V. Geburtstagsgratulationen - Senioren für den Monat Dezember 2016 am 02.12. Frau Edeltraut Szebrat zum 90. Geburtstag am 04.12. Herr Lothar Wuttke zum 70. Geburtstag am 07.12. Frau Margot Ressel zum 90. Geburtstag am 10.12. Herr Reinhard Wolf zum 75. Geburtstag am 20.12. Herr Horst Drunk zum 80. Geburtstag am 24.12. Frau Ingrid Gieschler zum 70. Geburtstag am 24.12. Frau Gisela Höpfner zum 70. Geburtstag am 27.12. Frau Brigitte Mierzwa zum 70. Geburtstag am 30.12. Frau Susanne Kuhnert zum 80. Geburtstag Ihr Bürgermeister Maik Schramm Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 11 Nr. 12/2016 Volkssolidarität Kreisverband Borna e. V. Veranstaltungsplan der Ortsgruppe Kitzscher für den Monat Januar 2017 Donnerstag, 05.01.2017 14:00 Uhr „Heimische Reptilien“ Vortrag von Herrn Andrä aus Otterwisch Donnerstag, 12.01.2017 14:00 Uhr „Flimmerstunde“, es stehen 3 alte Filme zur Auswahl Donnerstag, 19.01.2017 14:00 Uhr „Reise nach Vietnam“ Teil 3 Lichtbildervortrag mit Heinz-Joachim Günther, dem Weltenbummler aus Pegau Donnerstag, 26.01.2017 14:00 Uhr „Der Notrufdienst stellt sich vor“ Treffpunkt: Allianzgebäude, Trageser Straße Ihre Ortsgruppe Kitzscher 10.01.2017, Sprechstundentermin der Seniorenhilfe Kitzscher Beginn: 15:00 Uhr, im Bauamt (EG) des Rathauses der Stadt Kitzscher 20.01.2017, Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher Beginn: 19:00 Uhr, Rittersaal Kitzscher 25.01.2017, Interessenstammtisch der „Allianz gegen das Vergessen“ Beginn: 17:00 Uhr, Seniorenheim Kitzscher 27.01.2017, „OberSchule Kitzscher = Offen, Sozial, Kreativ“ – unsere Schule stellt sich vor Beginn: 08:00 Uhr – 11:00 Uhr den Grundschülern unserer Region 16:30 Uhr – 19:30 Uhr besonders den Eltern sowie der interessierten Öffentlichkeit Schumann Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt Standesamtliche Mitteilungen Geburten Nevio-Silas Reiser geb. am 17.11.2016 Eltern : Katharina und Jens Reiser wohnhaft in Kitzscher Sprössig Standesbeamtin Kultursplitter Veranstaltungen Dezember 2016/Januar 2017 Dezember 26.12.2016, Weihnachtslauf, organisiert durch den TSV Kitzscher mit der OSK Beginn: 10:00 Uhr, Oberschule Kitzscher Januar 03.01.2017, Vorstandssitzung Gartenverein „Bergmanns Erholung“ e. V. Beginn, 17:00 Uhr, Sprechstunde für Gartenmitglieder 17:30 Uhr – 18:00 Uhr 04.01.2017, Treff der Senioren aus Thierbach und Trages Beginn: 15:00 Uhr, Gaststätte Thierbach 07.01.2017, Neujahrsappell und Hohenneujahrsfeuer der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher Beginn: 16:00 Uhr, Zentrales Feuerwehrgerätehaus, Leipziger Straße, Kitzscher Für das leibliche Wohl ist reichlich gesorgt, Kinderpunsch, Glühwein - mit und ohne Amaretto, Bier und Roster. Rundfahrten für Kinder mit der Feuerwehr. Schulnachrichten Nun leuchten wieder die Weihnachtskerzen und wecken Freude in vielen Herzen. Gustav Falke Fröhliche Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2017 wünschen im Namen der Schüler und Lehrer der Oberschule Kitzscher R. Reichenbach Schulleiter Dr. D. Schulz stv. Schulleiterin In diesem Jahr haben wir das 45-jährige Bestehen unserer Schule mit den aktuellen und vielen ehemaligen Schülern gefeiert. Das war für uns ein schönes und verpflichtendes Fest, denn den 50-jährigen Jahrestag des Schulbestehens wollen wir in einem sanierten Schulgebäude mit einer neuen Turnhalle feiern. Die vorbereitende Planung wurde begonnen. Wir hoffen auf eine Konkretisierung der Pläne und deren schnelle Verwirklichung. Die Einrichtung von wiederum zwei fünften Klassen in diesem Schuljahr und in den folgenden Jahren ist eine wichtige Grundlage. Am Ende des vergangenen Schuljahres verließen nur Schüler der Klasse 9 unsere Schule. Alle bestanden den Hauptschulabschluss. Darauf waren sie stolz und konnten sich mit gewachsenem Selbstbewusstsein ihrer Ausbildung stellen. An unserer Schule ist ein Generationswechsel des Kollegiums eingeleitet. Wir danken ausdrücklich den verdienstvollen erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und sind sehr froh über die neuen, die mit großem Engagement und vielen Ideen, deren erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Unser herzlicher Dank geht an die Eltern unserer Schüler, an die Partner und Förderer unserer Schule, den Stadtrat, die Stadtverwaltung und den Bürgermeister Herrn Schramm für eine respekt- und verständnisvolle Zusammenarbeit. Auch im kommenden Jahr hoffen wir auf deren Fortsetzung. Außerdem gehen unsere herzlichen Weihnachtsgrüße an alle ehemaligen Schüler und Kollegen. Kitzscher, Weihnachten 2016 12 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher Unsere Schule öffnet die Türen Oberschule Kitzscher lädt zum „Tag der offenen Tür“ ein Am Freitag, 27.01.2017, öffnet die Oberschule Kitzscher für Schüler und Eltern. „Offen – Sozial – Kreativ“ bietet die Schule Einblicke in die tägliche Arbeit. Von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr können die Schüler der jetzigen 4. Klassen der Grundschulen Kitzscher, Espenhain, Borna und Otterwisch hören, sehen und selbst ausprobieren, was die Schule im Unterricht und in den Schulprojekten anbietet. Ab 16:30 Uhr sind Eltern und Gäste eingeladen. Ihnen stehen alle Türen der Schule offen. Schüler, Eltern, Lehrer und die Schulleitung bieten einen Einblick in unser Schulleben. Bei geführten Schulrundgängen werden die Gäste über Lernbedingungen und Besonderheiten der Schule informiert. Um 18:00 Uhr lädt die Schulleitung zu einem Elternforum ein, bei dem besonders die Beantwortung von Fragen der Eltern im Mittelpunkt steht. Rainer Reichenbach Schulleiter Der Weihnachtsbaum Strahlend, wie ein schöner Traum, steht vor uns der Weihnachtsbaum. Seht nur, wie sich goldenes Licht auf der zarten Kugeln bricht. “Frohe Weihnacht” klingt es leise und ein Stern geht auf die Reise. Leuchtet hell vom Himmelszelt hinunter auf die ganze Welt. Nr. 12/2016 Abschließend möchte sich das Hortteam in diesem Jahr bei allen Kindern und Eltern, die uns so tatkräftig unterstützt haben, recht herzlich bedanken. Wir wünschen allen Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Das Hortteam Ohhh es weihnachtet sehr ... Weihnachten im Wirbelwind Ende November wurde in der Kita begonnen, fleißig Plätzchen zu backen. Diese sollten zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier vernascht werden. Am 13.12.2016 war es endlich so weit und die Kinder konnten den Weihnachtsmann begrüßen. Er überreichte viele Geschenke. Alle konnte er natürlich nicht tragen. Doch keine Angst, keiner kam zu kurz, denn die, die er nicht tragen konnte, hatten seine Wichtel bereits in den verschiedenen Zimmern abgelegt. Alle Kinder freuten sich sehr über die Überraschungen. Hiermit möchten sich die Kinder und Mitarbeiter der Kita „Wirbelwind“ bei allen Sponsoren, Eltern und Verwandten sowie bei allen, die uns über das ganze Jahr so tatkräftig unterstützt haben, recht herzlich bedanken. Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest sowie die besten Wünsche für das Jahr 2017. Ihre Erzieher der Kita „Wirbelwind“ Zeit mit den Lieben, gemütliche Stunden. Ruhe und Besinnlichkeit, wir wünschen eine fröhliche Weihnachtszeit. Autor: unbekannt Wieder neigt sich ein Jahr seinem Ende. Wir, die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Kitzscher wollen dies zum Anlass nehmen, uns bei allen Eltern, der Stadtverwaltung Kitzscher, der Oberschule Kitzscher, allen Kooperationspartnern und Unterstützern für die angenehme Zusammenarbeit im Jahr 2016 zu bedanken. Genießen Sie die Feiertage und kommen Sie gut ins neue Jahr 2017! Carola Kuhn Schulleiterin Kindertageseinrichtungen Allen Kindern und Jugendlichen des offenen Kinder- und Jugendtreffs Kitzscher ein frohes Weihnachtsfest, einen fleißigen Weihnachtsmann und ein gesundes neues Jahr wünschen Michi, Julia und Marion. Ein erlebnisreiches Jahr mit vielen Ausflügen und Turnieren haben wir hinter uns. Ein besonderer Dank an alle zahlreichen Teilnehmer und die fleißigen Helfer, ohne die vieles nicht möglich gewesen wäre. Für das neue Jahr wünschen wir euch viel Erfolg in der Schule, in der Ausbildung bzw. im Beruf, viel Gesundheit sowie weiterhin viele schöne und abwechslungsreiche Stunden in eurem Treff. Die Hortweihnachtszeit Es ist wieder so weit, es beginnt die schöne Weihnachtszeit. Die Wahl des Märchens der Hortkinder in der Weihnachtszeit fiel dieses Jahr auf die Geschichte des Rumpelstilzchens der Gebrüder Grimm. Mit großem Eifer probten die Kinder Alina, Noah, Lucas, Moritz, Georgia, Lillian, Paul und Max um auf dem Weihnachtsmarkt, bei der Seniorenweihnachtsfeier im Cafe Wahnsinn sowie des Gartenvereins „Bergmanns Erholung“ e. V. im Vereinsheim „Zur Erdbeere“ und in der Aula der Grundschule Kitzscher aufzutreten. Einige Kinder der 1. und 2. Klasse umrahmten das Märchen mit Weihnachtsliedern. Im Hort ließ der Weihnachtsmann am 16.12.2016, seinen großen gefüllten Geschenkesack da und unsere Weihnachtsfeier konnte beginnen. In gemütlicher Atmosphäre genossen wir bei selbst gebackenen Plätzchen und dem Auspacken der vielen Geschenke die schöne Adventszeit. Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Samstag, 24. Dezember (Heiligabend) 18:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel Montag, 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag) 17:00 Uhr Musikalischer Gottesdienst zur Weihnacht Donnerstag, 31. Dezember (Altjahresabend) 15:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 15. Januar 2017 10:30 Uhr Gottesdienst Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 13 Nr. 12/2016 Herzlich eingeladen wird zu folgenden Gruppen unserer Kirchgemeinden: Vorschulkinderstunde/Christenlehre/Konfirmandenunterricht/ JungeGemeinde/Blockflötenkreis/Posaunenchor/Kirchenchor/ Mütterkreis §4 Festsetzung und Fälligkeit Pfarrer Bickhardt (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) §5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren Posaunenchor jeden Mittwoch, 19:00 Uhr im Pfarrhaus Chor jeden Dienstag, 19:00 Uhr im Pfarrhaus für die Friedhöfe in Dittmannsdorf, Eula und Kitzscher der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe in Dittmannsdorf, Eula und Kitzscher beschlossen: §1 Allgemeines Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben. §2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat, 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat, 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. §3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht - für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung. - für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte. - für Bestattungsgebühren mit der Bestattung. - für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung. (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen. §6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. §7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 160 € 1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 320 € 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) 2.1 für Sargbestattungen 2.1.1 Einzelstelle 360 € 2.1.2 Doppelstelle 720 € 2.2 für Urnenbeisetzungen 2.2.1 Einzelstelle 360 € 2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach 2.1.1. 18 € nach 2.1.2 36 € nach 2.2.1 18 € II. Gebühren für die Bestattung: (Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) 1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 10 Jahre) 352 € 1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 10 Jahre) 484 € 1.3 Urnenbeisetzung 223 € III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 19,00 € pro Grablager. 14 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher Nr. 12/2016 Röm.-Katholische Kirchgemeinde V. Raumnutzungsgebühren 1. Gebühr für die Benutzung der Aufbahrungs-/ Abschiednahmehalle auf dem Friedhof Eula 2. Gebühr für die Benutzung der Kirchen bei weltlichen Bestattungen im Ausnahmefall 75 € 200 € B. Verwaltungsgebühren 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 5. Überlassung eines Exemplars/Auszuges der Friedhofsordnung 6. Umschreibung von Nutzungsrechten 7. Mahngebühren je Vorgang 8. Ermittlung der Wohnanschrift des Nutzungsberechtigten 36 € 36 € 36 € Samstag, 24. Dezember 2016 (Heiligabend) 20:00 Uhr Christmette in Deutzen 22:00 Uhr Christmette in Borna Sonntag, 25. Dezember 2016 (Hochfest der Geburt des Herrn) 10:30 Uhr Heilige Messe in Borna Sonntag, 1. Januar 2017 (Hochfest der Gottesmutter Maria) 10:30 Uhr Heilige Messe in Borna 17:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Borna Ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr wünscht Pfarrer Dietrich Oettler 5€ Für alle Ortsteile 5€ 5€ 5€ 30 € Die Fahrbibliothek kommt! §8 Besondere zusätzliche Leistungen Die Fahrbibliothek der Mediothek Borna fährt entsprechend des Tourenplans am Mittwoch, dem 21.12.2016 und Mittwoch, dem 18.01.2017 die Ortsteile Trages und Hainichen an. Bitte beachten Sie die ab dem 31.08.2016 geltenden geänderten Haltezeiten: Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. §9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß der geltenden kommunalen Bekanntmachungssatzung durch Abdruck im Amtsblatt der Gemeinde Kitzscher; bzw. für den Friedhof Eula durch Aushang im Schaukasten am Friedhofseingang. (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme im Pfarramt und in der Friedhofsverwaltung in Kitzscher aus. Außerdem werden die Friedhofsgebührenordnung sowie alle künftigen Änderungen zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Friedhofseingang sowie durch Abkündigung bekannt gemacht. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Leipzig am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten die Friedhofsgebührenordnungen vom 25.10.2006 für die Friedhöfe Kitzscher und Dittmannsdorf und vom 22.01.2004 für den Friedhof Eula außer Kraft. OT Trages, Ortsmitte 23.11.2016: 16:00 bis 16:30 Uhr 21.12.2016: 16:00 bis 16:30 Uhr OT Hainichen, Otterwischer Straße 23.11.2016: 16:45 bis 17:30 Uhr 21.12.2016: 16:45 bis 17:30 Uhr Beachten Sie, dass ab sofort der Haltepunkt im Ortsteil Thierbach aufgrund einer zu geringen Nutzung NICHT mehr durch die Fahrbibliothek angefahren wird. Das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene beinhaltet die Ausleihe von: • Büchern und Hörbüchern • Zeitschriften • DVDs, CDs, Konsolen- und PC-Spiele • Onleihe: Ausleihe digitaler Medien auf Ihren heimischen PC und auf andere Endgeräte (www.onleihe.de/leipzigerraum). Aktuelle Informationen zur Fahrbibliothek der Mediothek Borna erhalten Sie im Netz unter www.mediothek-borna. de. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Mediothek Borna unter Tel.: 03433 201922 gern zur Verfügung. Kitzscher, den 18.10.2016 Die Fahrbibliothek der Mediothek Borna Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher gez. Doris Rahn (KV-Vorsitzender) gez. Reihnhard Tost (KV-Mitglied) (Siegel) L.S. Kirchenaufsichtlich bestätigt: Leipzig, den 25.10.2016 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Regionalkirchenamt Leipzig gez. Schlichting Oberkirchenrat Ortsteil Thierbach Amtliche Mitteilung Ansprechpartner für den Ortsteil Thierbach ist Herr Kunath, Kastanienallee 4. L.S. Schramm Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 15 Nr. 12/2016 Kirchliche Nachrichten Ortsteil Hainichen Ev.-Luth. Kirchgemeinde Samstag, 24.12.2016 (Heiligabend) 15:00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel Sonntag, 15.01.2017 15:00 Uhr Gottesdienst Pfarrer Vorwergk Ortsteile Dittmannsdorf/Braußwig Amtliche Mitteilung Herr Frommelt ist an jedem letzten Donnerstag im Monat von 19:00 bis 20:00 Uhr im Siedlerweg 2 in Braußwig anzutreffen. Schramm Bürgermeister Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Samstag, 24.12.2016 (Heiligabend) 14:00 Uhr Krippenspiel im Stall Sonntag, 08.01.2017 10:30 Uhr Gottesdienst Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Samstag, 24.12.2016 (Heiligabend) 18:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel Sonntag, 15.01.2017 09:00 Uhr Gottesdienst Pfarrer Bickhardt Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe in Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Steinbach Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe in Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen beschlossen: §1 Allgemeines Pfarrer Bickhardt Ortsteil Trages Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Samstag, 24.12.2016 (Heiligabend) 16:30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel Christenlehrekinder Montag, 26.12.2016 (2. Weihnachtsfeiertag) 10:00 Uhr Gottesdienst mit Weihnachtsliedersingen Sonntag, 08.01.2017 10:00 Uhr Gottesdienst Pfarrer Vorwergk Der Feuerwehrverein Trages e. V. wünscht all seinen Sponsoren, Freunden, Helfern und Unterstützern ein gesegnetes Weihnachtsfest, Gesundheit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Feuerwehrverein Trages e. V. Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben. §2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat, 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat, 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. §3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht - für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung. - für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte. - für Bestattungsgebühren mit der Bestattung. - für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung. 16 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher §4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. §5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen. §6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. §7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 210 € 1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 420 € 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) 2.1 für Sargbestattungen 2.1.1 Einzelstelle 480 € 2.1.2 Doppelstelle 960 € 2.2 für Urnenbeisetzungen 2.2.1 Einzelstelle 480 € 2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach 2.1.1. 24 € nach 2.1.2 48 € nach 2.2.1 24 € II. Gebühren für die Bestattung: (Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) 1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 356 € 1.2 Sargbestattung (Verstorbene 5 Jahre bis 10 Jahre) 515 € 1.3 Sargbestattung (Verstorbene ab 10 Jahren) 590 € 1.4 Urnenbeisetzung 218 € III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kostenfür die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 19,00 € pro Grablager. V. Raumnutzungsgebühren 1. Gebühr für die Benutzung der Aufbahrungs-/Abschiednahmehalle auf dem Friedhof Hainichen 75 € 2. Gebühr für die Benutzung der Kirchen bei weltlichen Bestattungen im Ausnahmefall 200 € Nr. 12/2016 B. Verwaltungsgebühren 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 34 € 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 34 € 3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 34 € 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 5€ 5. Überlassung eines Exemplars/Auszuges der Friedhofsordnung 5€ 6. Umschreibung von Nutzungsrechten 5€ 7. Mahngebühren je Vorgang 5€ 8. Ermittlung der Wohnanschrift des Nutzungsberechtigten 30 € §8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. §9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß der geltenden kommunalen Bekanntmachungssatzung durch Abdruck im Amtsblatt der Gemeinde Bad Lausick; bzw. für den Friedhof Hainichen der Gemeinde Kitzscher. (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme im Pfarramt und in der Friedhofsverwaltung in Steinbach aus. Außerdem werden die Friedhofsgebührenordnung sowie alle künftigen Änderungen zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Friedhofseingang sowie durch Abkündigung bekannt gemacht. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Leipzig am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten die Friedhofsgebührenordnungen für die Friedhöfe Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen in den bisher geltenden Fassungen außer Kraft. Steinbach, den 17.11.2016 Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Steinbach (Siegel) L.S. gez. J. Raake gez. S. Barnahazi (KV-Vorsitzender) (KV-Mitglied) Kirchenaufsichtlich bestätigt: Leipzig, den 24.11.2016 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Regionalkirchenamt Leipzig (Siegel) gez. Schlichting L.S. Oberkirchenrat Nächster Erscheinungstermin: Mittwoch, der 25. Januar 2017 Nächster Redaktionsschluss: Freitag, der 13. Januar 2017
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