Amtsblatt 12 2016

Amtsblatt der
Stadt Kitzscher
und ihrer Ortsteile
Jahrgang 26, Nummer 12
Mittwoch, den 21. Dezember 2016
Trages Hainichen
Kitzscher
Fröhliche
Weihnachten
Thierbach/IGZ „Goldener Born“
Dittmannsdorf/Braußwig
Ein aufregendes Jahr neigt sich
dem Ende. Ich möchte mich
daher herzlichst für die gute
Zusammenarbeit, für Ihre Treue
und Ihr Vertrauen in diesem
Jahr bedanken!
Ich wünsche Ihnen und Ihrer
Familie ein besinnliches
Weihnachtsfest, ein gesundes
und erfolgreiches neues Jahr.
Ihr Bürgermeister
Maik Schramm
2 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher
Nr. 12/2016
In dieser Ausgabe lesen Sie
Amtliche Mitteilungen
Öffnungszeiten im Rathaus
Titelseite
Inhalt
Amtliche Mitteilungen
Öffnungszeiten im Rathaus Bürgerinformationen Informationen zur Stadtratssitzung Beteiligungsbericht für das Jahr 2015 Schließung der Kitas und Aufhebung
der Sprechzeiten im Rathaus Informationen des Bürgermeisters Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes Bekanntmachung zur Weihnachtsbaumentsorgung Bekanntmachung der Sächs. Tierseuchenkasse Bekanntmachung der TG Bubendorf-Benndorf Bekanntmachung des Landratsamtes –
Entsorgung von Arzneimitteln Termin Stadtratssitzung Seite Seite Seite Seite 2
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Sonstige Mitteilungen
Gratulation zum 25-jährigen Dienstjubiläum Dank für Weihnachtsbaumspende Ein Dank zum friedvollen Fest Neuzugänge Dezember 2016
Weihnachtsgruß der
Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher Bekanntmachung des AZV „Espenhain“ (allgemein) Förderung von Kleinkläranlagen bis 31.12.2016 Bekanntmachungen der Schiedsstelle Bekanntmachung des Fundbüros Kleiderbörse Kitzscher wünscht frohe Weihnachten Seite
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Vereinsnachrichten
Eine wunderbare Zeit Den sozialen Zweck unterstützen Weihnachtsgruß des TuS „Frisch auf“ Hainichen Weihnachtsgrüße des Heimatvereins Kitzscher Weihnachtsgrüße des KVK Weihnachtsgrüße des FSV Kitzscher e.V. Einladung zum Weihnachtslauf Seite 9
Seite 9
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Seite 10
Seite 10
Seite 10
Seite 10
Senioren
Geburtstagsgratulationen Programm des Seniorenclubs Seite 10
Seite 11
Standesamt Seite 11
Kultursplitter Seite 11
Schulnachrichten
Weihnachtsgrüße aus der Oberschule Einladung zum Tag der offenen Tür Weihnachtsgrüße der Grundschule Seite 11
Seite 12
Seite 12
Kindertageseinrichtungen
Ohhh, es weihnachtet sehr Die Hortweihnachtszeit Weihnachtsgrüße aus dem offenen
Kinder- und Jugendtreff Seite 12
Kirchliche Nachrichten Seite 12
Aus unseren Ortsteilen Seite 14
Seite 12
Seite 12
Ernst-Schneller-Str. 1
04567 Kitzscher
Tel.: 03433 7909-0
Fax: 03433 7909-36
E-Mail: [email protected]
Web: www.kitzscher.de
Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr Meldestelle
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
09:00 Uhr - 11:30 Uhr geschlossen
09:00 Uhr - 11:30 Uhr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Stadtbibliothek
Montag 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 09:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:30 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schramm
Bürgermeister
Bürgerinformationen
Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,
dies ist die letzte Amtsblattausgabe für das Jahr 2016 und damit
möchte ich Ihnen rückblickende Worte und herzliche Wünsche
mit auf den Weg in das neue Jahr 2017 geben.
Weihnachten steht nun unmittelbar vor der Tür. Das wurde uns
in den vergangenen Wochen nicht nur durch die strahlenden
Augen der Kleinsten beim Öffnen eines Türchens am Adventskalender oder dem Anblick der Menschenansammlungen in den
Innenstädten vor Augen geführt. Auch die zahlreichen Veranstaltungen in unserer Stadt, wie der Weihnachtsmarkt, die Weihnachtsfeiern oder Bastelnachmittage für Groß und Klein, sorgten für Weihnachtsstimmung.
Den weihnachtlichen Charme brachten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Bauhofes nach Kitzscher. Für die Bemühungen
möchte ich ein großes „Dankeschön“ aussprechen. Unter Leitung des Vorarbeiters Herrn Andreas Lettau haben die Beschäftigten die Tage vor dem Advent damit verbracht, unsere Stadt
für die Advents- und Weihnachtszeit zu verschönern.
Die Seniorenweihnachtsfeiern in den Ortsteilen um Kitzscher
waren dieses Jahr wieder gut besucht. Dabei konnte ich mit den
Senioren unserer Stadt angenehme Nachmittage, bei denen viel
gelacht und geplaudert wurde, miteinander verbringen. Vielen
Dank für die rege Teilnahme und auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr.
Ein weiterer Dank gilt den Mitarbeitern und Beschäftigten der
öffentlichen Einrichtungen von Kitzscher. Sie haben den Kindern
eine unvergessliche Vorweihnachtszeit mit den verschiedensten
Beschäftigungen wie Weihnachtsbasteln, Plätzchen backen und
Weihnachtslieder singen beschert. Zu guter Letzt dürfen wir natürlich nicht unsere Ehrenamtlichen in den Vereinen der Stadt
Kitzscher vergessen, welche ein wichtiger Teil unseres Stadtlebens sind. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement.
Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 3
Nr. 12/2016
Im letzten Jahr haben sich viele bauliche Neuerungen ergeben,
auf welche wir nun kurz zurückblicken möchten. Der Abriss des
Wohnblocks in der Straße der Bergarbeiter wurde in kürzester
Zeit erledigt und auch die Aufräumarbeiten sind längst abgeschlossen. Die Erschließung des 2. Bauabschnittes mit einer
Fläche von ca. 15.000 qm Grundstücksfläche im Wohngebiet
„Am Eichholz“ ist in vollem Gange. Schnell war der Großteil der
Grundstücke verkauft oder wurde reserviert. Der Rathausumbau
war in diesem Jahr ein großes Thema und schreitet täglich voran. Ziel ist es, das Rathaus barrierefrei umzubauen, damit uns
Bürger mit körperlichen Einschränkungen ohne weitere Probleme erreichen können. Die Sprengung des letzten großen Industriegebäudes des ehemaligen Kraftwerkes Thierbach lockte
viele Schaulustige aus nah und fern an. Innerhalb weniger Sekunden lag das Gebäude nieder und eine riesige Rauchwolke
durchzog das Gebiet.
Zudem möchte ich die Möglichkeit nutzen, Sie um Vorsicht im
Umgang mit Feuerwerkskörpern und sonstiger Pyrotechnik zum
Jahreswechsel zu bitten. Zum Ersten um Ihre und die Gesundheit Anderer zu bewahren und zum Zweiten unseren Mitgliedern
der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher eine ruhige Silvesternacht
zuzugestehen.
Nun wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten, entspannte
Festtage, ein leckeres Festessen, tolle Geschenke und natürlich einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017.
Ihr Bürgermeister
Maik Schramm
Informationen zu den Beschlüssen
der 26. außerordentlichen Stadtratssitzung
am 22.11.2016
1. Verkauf des kommunalen Flurstücks Nr. 234 der Gemarkung Braußwig als Baugrundstück im „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ (2. Bauabschnitt)
Die Stadt Kitzscher verkauft das kommunale Flurstück Nr. 234
der Gemarkung Braußwig, Baugrundstück Nr. 8, im geplanten
Erschließungsgebiet 2. BA des „Wohn- und Mischgebietes Kitzscher-Nordwest“ mit einer Fläche von insgesamt 677 m2.
Der Käufer trägt alle Nebenkosten, die mit der Kaufverhandlung
in Zusammenhang stehen. Er geht die Verpflichtung ein, bei
einer Weiterveräußerung des Baugrundstückes innerhalb von
10 Jahren, den Mehrerlös an die Stadt Kitzscher abzuführen. Der
Weiterverkauf ist der Stadt Kitzscher unmittelbar anzuzeigen.
Beschl.-Nr.: 091/16 SR
2. Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes zur
Änderung des genehmigten Bebauungsplanes „Wohn- und
Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ in „Wohngebiet Kitzscher-Nordwest
Der Stadtrat der Stadt Kitzscher billigt den Entwurf der Änderung des genehmigten Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ in „Wohngebiet Kitzscher-Nordwest“
vom 15.11.2016 und beschließt, ihn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich
bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen
während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Beschl.-Nr.: 092/16 SR
3. Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der
Grundschule in Kitzscher
Der Stadtrat beschließt, die Planungen (Phasen 1-3) für die Sanierung der Grundschule in Kitzscher an die einzelnen Planer für
insgesamt 11.225,60 € (brutto) zu beauftragen.
Beschl.-Nr.: 093/16 SR
4. Brandschutzsanierung Rathaus Kitzscher: Vergabe von
Bauleistungen für Los 10 Trockenbauarbeiten
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für das Los 10 Trockenbauarbeiten der Firma HTS Bau GmbH aus Frankenberg mit einer Angebotssumme von 12.733,81 (brutto) zu erteilen.
Beschl.-Nr.: 094/16 SR
5. Brandschutzsanierung Rathaus Kitzscher: Vergabe von
Bauleistungen für Los 11 Putzarbeiten
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für das Los 11 Putzarbeiten der Firma C. Bichler Bauunternehmen aus Döbeln mit einer
Angebotssumme von 15.523,19 € (brutto) zu erteilen.
Beschl.-Nr.: 095/16 SR
6. Brandschutzsanierung Rathaus Kitzscher: Vergabe von
Bauleistungen für Los 6 Dachdeckerarbeiten
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für das Los 6 Dachdeckerarbeiten der Firma SD Sanitär- und Dachtechnik GmbH aus
Werdau mit einer Angebotssumme von 23.209,83 € (brutto) zu
erteilen.
Beschl.-Nr.: 096/16 SR
7. Anbau eines Windfangs an ein Wohnhaus in Kitzscher
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errichtung eines Windfangs an das Wohnhaus in Kitzscher, Kirchsteig 46b, Flurstück 61/1 der Gemarkung Kitzscher, wird erteilt.
Beschl.-Nr.: 097/16 SR
Informationen zu den Beschlüssen
der 27. Stadtratssitzung am 06.12.2016
1. Abwägung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Thierbach - Kastanienallee II“
Der Stadtrat beschließt, die bei der frühzeitigen Beteiligung von
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Hinweise in den Vorentwurf des
Bebauungsplanes “Thierbach – Kastanienallee II“ einzuarbeiten.
Beschl.-Nr.: 098/16 SR
2. Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines
Kostenübernahmevertrages zum Anschluss an die öffentlichen Abwasserkanäle mit dem AZV „Espenhain“
Der Stadtrat beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters
zum Abschluss eines Kostenübernahmevertrages zum Anschluss an öffentliche Abwasserkanäle gemäß § 3 Abs. 6 AbwS
im Rahmen der Erschließung des „Wohn- und Mischgebietes
Am Eichholz in Kitzscher“ (2.BA) mit dem Abwasserzweckverband „Espenhain“.
Beschl.-Nr.: 099/16 SR
3. Umschuldung des Kommunaldarlehens Nr. 3030592402
bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank
Hamburg
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, das Kommunaldarlehen Nr. 3030592402 in Höhe von 307.262,25 Euro mit dem
Zinssatz von 1,05% und anfänglich 4% Tilgung bei der Genossenschafts-Hypothekenbank Hamburg zum 30.12.2016 umzuschulden.
Beschl.-Nr.: 100/16 SR
4. Brandschutzsanierung Rathaus Kitzscher: Vergabe von
Bauleistungen für Los 12 Malerarbeiten
4 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher
Nr. 12/2016
Schließung der öffentlichen
Kindereinrichtungen und
Aufhebung der Sprechzeiten
im Jahr 2017
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für das Los 12 Malerarbeiten der Firma Becker GmbH & Co.KG aus Eilenburg mit einer
Angebotssumme von 4.128,11 € (brutto) zu erteilen.
Beschl.-Nr.: 101/16 SR
5. Beschluss zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan
der Stadt Kitzscher für das Jahr 2017
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Kitzscher für das Haushaltsjahr 2017 wird wie vorgelegt beschlossen.
Beschl.-Nr.: 102/16 SR
6. Abgabe einer Erklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung nach § 27 Abs. 22 UStG mit
nachfolgendem Inhalt abzugeben:
Hiermit erklärt die Stadt Kitzscher, dass entsprechend § 27 Abs. 22
UStG n. F. für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor
dem 1. Januar 2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit
verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der
Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll.
Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche
der Stadt Kitzscher gilt und nur mit Wirkung vom Beginn eines
auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres widerrufen werden
kann.
Beschl.-Nr.: 103/16 SR
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligungsbericht der Stadt Kitzscher
für das Jahr 2015
Die Auslegung des Beteiligungsberichtes der Stadt Kitzscher für
das Jahr 2015 erfolgt in der Zeit vom 27.12.2016 – 04.01.2017
im Zimmer 207 des Rathauses der Stadt Kitzscher, ErnstSchneller-Straße 1, zu den Kontaktzeiten.
Dienstag 27.12.16 Mittwoch 28.12.16 Donnerstag 29.12.16 Freitag 30.12.16 Montag 02.01.17 Dienstag 03.01.17 Mittwoch 04.01.17 Kitzscher, 21.12.2016
08.30 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 14.00 Uhr
08.30 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
08.30 bis 12.30 Uhr
08.30 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 14.30 Uhr
08.30 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 14.00 Uhr
Die städtischen Kindertageseinrichtungen „Wirbelwind“ in der
Gartenstraße und der Hort in der Grundschule bleiben über
Weihnachten und Neujahr und an folgenden Tagen geschlossen:
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26.05.2017 (Brückentag nach Himmelfahrt 2017)
02.10.2017 (Brückentag vor dem „Tag der dt. Einheit)
30.10.2017 (Brückentag vor dem Reformationstag)
27.12. – 29.12.2017 (Schließung zwischen Weihnachten/
Neujahr)
Die Sprechzeiten der Pass- und Meldebehörde im Rathaus werden ebenfalls an folgenden Tagen:
· 26.05.2017 (Brückentag nach Himmelfahrt 2017), 02.10.2017
(Brückentag vor dem „Tag der dt. Einheit), 30.10.2017 (Brückentag vor dem Reformationstag)
aufgehoben.
Wir bitten Sie, vor allem die Eltern der in unseren Kindereinrichtungen untergebrachten Kinder ausdrücklich die Termine zu beachten. Entsprechende Anliegen an die Verwaltung, unter anderem auch die Beantragung von Ausweisen sollten Sie möglichst
nach den Feiertagen an das Mitarbeiterteam des Rathauses,
insbesondere der Meldestelle, herantragen.
Wir bitten um Verständnis!
Schramm
Bürgermeister
Information des Bürgermeisters
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
der Stadt Kitzscher
Entgegen der Mitteilung im Amtsblatt 10/2016 wurde in der
Stadtratssitzung noch kein Beschluss zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kitzscher zur Berechnung der
Friedhofsgebühren für die neu gestaltete teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage gefasst. Aus diesem Grund ist es auch zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich eine genaue Aussage zu
den zu erwartenden Gebühren zu treffen. Es ist angedacht, die
entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung in die Stadtratssitzung im Januar 2017 einzubringen.
Schramm
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
des Einwohnermeldeamtes Kitzscher
Widerspruch gegen Datenübermittlungen
nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Schramm
Bürgermeister
Laut Bundesmeldegesetz (BMG) gibt es für einige Datenübermittlungen ein Widerspruchsrecht (Übermittlungssperre). Folgende Widersprüche können eingelegt werden:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien,
Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 BMG
in Verbindung mit (i. V. m.) § 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Altersoder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 5
Nr. 12/2016
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage zur Erstellung von Adressbüchern (§ 50 Abs. 3
BMG i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige
der meldepflichtigen Person angehören (§ 42 Abs. 2 BMG
i. V. m. § 42 Abs. 3 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht (§ 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i. V. m.§ 58 c
Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz)
Formulare zur Einrichtung der Übermittlungssperren erhalten
Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der Internetseite der Stadt
Kitzscher unter dem Punkt „Formularservice“.
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u. a., Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen,
Befunde sowie entsorgte Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Tel.: 0351 80608-0, Fax: 0351 80608-35
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tsk-sachsen.de
Gebert
Pass- und Meldewesen
Ländliche Neuordnung Bubendorf/Benndorf
Stadt Frohburg
Die Teilnehmergemeinschaft Bubendorf/Benndorf legt die
Genehmigungsplanung einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans zur Maßnahme 211 05-2 (Floßgraben
Benndorf) aus. Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, zuletzt geändert anlässlich des Abfanggrabens im November 2011, wird somit zum 4. Mal geändert.
Die Auslegung erfolgt vom 27.12.2016 bis zum 27.01.2017 in
der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg.
Die Planung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung Frohburg durch Jeden eingesehen werden.
Umweltrelevante Einwendungen können bis 10.02.2017 schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig,
Vermessungsamt, Leipziger Straße 67, 04552 Borna, vorgebracht werden.
Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit werden keine Rechtsansprüche begründet.
Bekanntmachung des Ordnungsamtes
Einsammlung „ausgedienter“ Weihnachtsbäume im
Jahr 2016
Auch im Jahr 2017 können die Bürger Ihren „ausgedienten“
Weihnachtsbaum entsorgen. Dafür bietet der Landkreis Leipzig
die kostenlose Abgabe in den Sammelstellen (s. Abfallfiebel) an.
Bitte beachten Sie, dass eine lose Ablage an den Glascontainerplätzen NICHT gestattet ist. Die Weihnachtsbäume sollen
kompostiert werden, deshalb bitte vor der Abgabe an der Sammelstelle Folgendes beachten:
- Lametta und Baumschmuck entfernen
- Keine anderen Abfälle dazu stellen
Ordnungsamt
Öffentliche
Bekanntmachung
Borna, den 2. November 2016
Bekanntmachung der
Sächsischen
Tierseuchenkasse
(TSK)
Sehr geehrte Tierbesitzer,
bitte beachten Sie, dass Sie als
Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen,
Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und
Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren
Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den
Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle
der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2017 ist der 01.01.2017.
Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden Ende
Dezember 2016 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie bis Anfang 2017 keinen Meldebogen erhalten haben,
melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse. Ihre Pflicht
zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz
(SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung
der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen
Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Bitte unbedingt beachten:
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.tsk-sachsen.de.
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur
Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse
Lindenberg
TG Bubendorf/Benndorf
Telefon (03433) 777-1541
KELL GmbH
Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig
Entsorgung von Arzneimitteln
Arzneimittel richtig entsorgen zum Schutz der Umwelt und
Gewässer
Schadstoffmobil statt Toilette: Geht es um die richtige Entsorgung abgelaufener oder nicht mehr benötigter Medikamente,
landen diese viel zu häufig und unbedacht im Ausguss oder in
der Toilette. Dies stellt für Gewässer und Umwelt eine vermeidbare Belastung dar. Helfen Sie mit, unsere Gewässer zu entlasten!
Entsorgen Sie Arzneimittelreste richtig
Im Landkreis Leipzig können nicht benötigte Medikamente aus
privaten Haushalten kostenlos dem Schadstoffmobil übergeben
werden:
Das Schadstoffmobil ist ganzjährig an den Wertstoffhöfen in
Großpösna (Deponie Cröbern)
am 1. Samstag im Monat von 8:00 – 13:00 Uhr
Borna (Deutzener Straße)
am 4. Samstag im Monat von 8:00 – 13:00 Uhr
vor Ort.
Im Frühjahr und im Herbst ist das Schadstoffmobil zusätzlich
in den einzelnen Ortschaften des Landkreises unterwegs. Den
Tourenplan finden Sie in der aktuellen Informationsbroschüre zur
Abfallwirtschaft, unter www.kell-gmbh.de oder in der AbfallApp.
6 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher
Arzneimittelrückstände in unseren Gewässern
Arzneimittel sind für viele Menschen unentbehrlich und werden
täglich eingenommen - von der frei erhältlichen Kopfschmerztablette bis hin zu komplexen Präparaten. Der Verbrauch von Medikamenten ist heute höher als je zuvor. Er wird weiteransteigen,
da es statistisch gesehen zunehmend mehr ältere Menschen
geben wird, die medikamentös behandelt werden.
Unser Körper baut diese Wirkstoffe nur zu einem Teil ab. Der
Rest wird ausgeschieden. Darüber hinaus werden überlagerte
Präparate nicht selten über den Ausguss oder die Toilette entsorgt. Das belastet unsere Gewässer zusätzlich.
Umwelt-Effekte durch falsche Entsorgung
Die Kläranlagen in Deutschland sind technisch hervorragend
ausgerüstet. Allerdings können sie nicht alle Inhaltsstoffe von
Medikamenten aus dem Abwasser filtern. Die dafür notwendige Nachrüstung der Anlagen wäre sehr aufwendig und sehr
teuer. Der alleinige Fokus auf „End-of-pipe-Technologien“ wie
die Abwasserreinigung ist nicht zielführend. Vielmehr muss eine
effiziente Strategie zur Verminderung von Arzneimittelrückständen in Gewässern einerseits Maßnahmen entlang des gesamten
Lebenswegs von Arzneimitteln und andererseits einen verantwortungsvollen Umgang mit ihnen umfassen.
Helfen Sie mit, die Umwelt zu schützen!
Sie können selbst helfen, die Umwelt und unsere Gewässer zu
schützen, indem Sie den richtigen Entsorgungsweg wählen und
verantwortungsvoll handeln.
· Vermeiden Sie überflüssige Medikamente.
· Überprüfen Sie den Bestand Ihrer Hausapotheke, bevor Sie
neue Arzneimittel kaufen.
· Lassen Sie sich beim Kauf von Medikamenten zur richtigen
Packungsgröße beraten.
· Geben Sie nicht aufgebrauchte oder abgelaufene Medikamente niemals in die Toilette oder den Ausguss.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Abfallberater der KELL GmbH
unter der Telefonnummer 03437 984–3613 gern zur Verfügung.
Susan Balmer
www.kell-gmbh.de
Nr. 12/2016
Sonstige Mitteilungen
Gratulation zum 25-jährigen
Dienstjubiläum
Herzliche Glückwünsche
zum 25-jährigen Dienstjubiläum
am 30.11.2016
konnte Bürgermeister Maik Schramm
in einer Feierstunde
Frau Petra Sprössig
im Namen der Beschäftigten der Stadtverwaltung
sowie aller Einrichtungen der Stadt Kitzscher
und in seinem eigenen Namen übermitteln.
Wir danken der Jubilarin für die sehr gute,
langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihr
für die Zukunft alles Gute bei bester Gesundheit.
Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt
Termin Stadtratssitzung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am
Dienstag, 31.01.2017, 18:30 Uhr, im Rathaus
der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Str. 1, statt.
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Die Tagesordnung wird eine Woche vorher in den Schaukästen bekannt gemacht.
Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt
IMPRESSUM
Amtsblatt Stadt Kitzscher
-
Herausgeber:
Stadtverwaltung Kitzscher, 04567 Kitscher, Ernst-Schneller-Str. 1
- Verlag und Druck:
LINUS WITTICH Medien KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
für die Stadt Kitzscher, Bürgermeister Maik Schramm
[email protected]
- Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
die Stadtverwaltung bzw. Verfasser
-
Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
LINUS WITTICH Medien KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Erscheint monatlich kostenlos in allen Haushaltungen, zusätzliche
Exemplare über die Stadt- und Gemeindeverwaltung.
Bei Nichtlieferungen durch höhere Gewalt oder Streik besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Fragen zum Amtsblatt stellen Sie bitte an das Hauptamt der
Stadtverwaltung Kitzscher, Telefon Borna 0 34 33/79 09 - 25.
Weihnachtsbaumspende!!!
Die Stadt Kitzscher möchte auch in
diesem Jahr wieder den zahlreichen
Weihnachtsbaumspendern danken. Insbesondere Familie Seiler für die Bereitstellung des diesjährigen Marktbaumes.
Des Weiteren möchten wir den Landwirtschaftsbetrieb Kitzscher GmbH
sowie der Fa. I & H für die tatkräftige
Unterstützung bei der Aufstellung des
Marktbaumes danken.
Ordnungsamt
Ein Dank zum friedvollen Fest
Stadtbibliothek über die Feiertage geschlossen
Liebe Leserinnen und Leser, wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre
Treue in 2016 und wünschen allen ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2017!
Wir machen vom 19.12.2016 bis 31.12.2016 Weihnachtspause. Ab Montag, 2. Januar 2017, sind wir wieder gerne
für Sie da.
Ihre Stadtbibliothek Kitzscher

Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 7
Nr. 12/2016
Stadtbibliothek Kitzscher
Neuzugänge Dezember 2016
• eine Auswahl
• Onleihe-Neuzugänge finden Sie unter:
www.onleihe.de/leipzigerraum
Hirschhausen, Eckart von: Wunder wirken Wunder:
wie Medizin und Magie uns heilen
IK: Satire, Humor
Bravo Hits 95
IK: Rock- und Popmusik
Angry birds
IK: Animationsfilm
Ihre Stadtbibliothek Kitzscher
daher auch zukünftig ihre anfallenden Abwässer über eine biologische Kleinkläranlage reinigen müssen, auf Folgendes hinweisen:
Der Freistaat Sachsen hat durch die Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft RL SWW 2009 Grundstückseigentümern und
Betreibern von Kleinkläranlagen den Weg zur Erlangung von
Fördermitteln im Zuge des Neubaus bzw. der Sanierung ihrer
Kleinkläranlage eröffnet. Die Förderung endete prinzipiell am
31.12.2015. Unter erheblich eingeschränkten Bedingungen kann
noch im Jahr 2016 eine Förderung gewährt werden. Dies setzt
aber in jedem Fall voraus, dass der Bau bzw. die Sanierung der
biologischen Kleinkläranlage im Jahr 2016 abgeschlossen und
der Fördermittelantrag sowie das Inbetriebnahmeprotokoll der
Anlage nachweislich bis zum 31.12.2016 bei der Sächsischen
Aufbaubank vorliegen müssen, um überhaupt Berücksichtigung
zu finden. Die Einreichung genannter Unterlagen sollte daher
durch den Grundstückseigentümer selbst erfolgen. Den Fördermittelantrag ergänzende Unterlagen nach 7.3.2 der RL SWW
2009 können dann zeitnah nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Rechtsanspruch auf Ausreichung
von Fördermitteln grundsätzlich nicht besteht.
gez. Lindstedt
Geschäftsführer
Märchen, Geschichten und ein Musical
Die Freiwillige Feuerwehr Kitzscher wünscht
allen Einwohnern der Stadt Kitzscher und den Ortsteilen
ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen
guten Start ins neue Jahr.
Im Besonderen möchten wir zur Silvesternacht auf den
sorgsamen Umgang mit pyrotechnischen Artikeln,
Raketen und Knaller hinweisen!
Die Wehrleitung bedankt sich bei allen Mitgliedern,
Förderern und besonders bei den Sponsoren für das
Geleistete, sowie für die finanzielle und materielle
Unterstützung auf das Herzlichste.
Der Weihnachtsmarkt mit abwechslungsreichem
Programm und feinster Versorgung
Bei bestem Weihnachtsmarktwetter genossen viele Kitzscheraner bei Glühwein und Rostbratwurst das 3. Adventswochenende
auf dem Weihnachtsmarkt in Kitzscher. „Mit diesem Programm
und dieser abwechslungsreichen Versorgung brauchen wir uns
hinter keinem Weihnachtsmarkt verstecken.“, lies der Organisator der Veranstaltung, René Marticke, am Sonntagabend in
seinem Resümee verlauten. Ein bis an den Rand gefüllter Marktplatz und durchweg mit einem positiven Fazit rückblickende Vereine und Standbetreiber konnten diese Aussage nur bestätigen.
Hans Neumann
Wehrleiter
Abwasserzweckverband Espenhain
Zentralgebäude Blumroda-Park, 04552 Borna OT Thräna, Tel.
034343 507- 0/Bereitschaftstel.: 0172 2789490
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Geschäftsstelle des AZV „Espenhain“ ist in der Zeit vom
27.12.2016 bis 30.12.2016 wie folgt geöffnet:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: Freitag: 09.00 bis 14.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
Bei Havarien und Störfällen können sich betroffene Bürger außerhalb der Geschäftszeiten an den Abwasserzweckverband
„Espenhain“ unter der Nummer des Bereitschaftstelefones 0172
2789490 wenden.
Hagenow Verbandsvorsitzender Lindstedt
Geschäftsführer
Bekanntmachung des AZV „Espenhain“
Förderung von Kleinkläranlagen
Wir möchten nochmals alle Grundstückseigentümer, die abwasserseitig nicht mehr zentral angeschlossen werden sollen und
Der Wolf und die 7 Geißlein – letzter Höhepunkt eines gelungenen Weihnachtsmarktes
Am Sonnabend starteten die Kinder des Hortes mit ihrem Weihnachtsprogramm und erfreuten das zahlreich erschienene Publikum mit Grimms „Rumpelstilzchen“ und weihnachtlichen
Liedern. Danach stieg die Spannung und Vorfreude bei allen
Kindern. Der Weihnachtsmann stand auf seiner langen Reise aus
Grönland kurz vor Kitzscher. Ein noch nie dagewesener Andrang
vor der Bühne überraschte den Mann im roten Gewand sehr.
Wie immer belohnte er alle Kinder mit einem kleinen Geschenk,
die ihm ein Gedicht oder Lied vortragen konnten. Erst nach ca.
45 Minuten verließ er die Bühne in Richtung seines Weihnachtsfotoateliers mit Kamin und bequemen Sessel. Als Premiere hatte
die Nachwuchsabteilung des FSV den Besuchern an beiden Ta-
8 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher
gen die Möglichkeit eingeräumt, ein Foto mit dem Weihnachtsmann machen zu lassen. „Ich kann eine durchweg positive Resonanz verzeichnen, die Weihnachtsmann-Foto-Aktion wurde
besonders am Sonntag sehr gut angenommen“, so Guido Horn,
Organisator der Aktion.
Nachdem alle Gaben verteilt waren, begann „Opa Krause und
die Märchentante“ ihre Suche nach der Kamera. Alle kleinen
und großen Gäste des Weihnachtsmarkts waren von dem Kinder-Show-Programm begeistert. Schlussendlich und nach dem
Motto: „Ende gut, alles gut“ konnte das Foto von Opa Krause,
der Märchentante, dem Weihnachtsmann und den vielen Kindern geschossen werden. Es übernahm die D&J Dance Formation die Bühne und sorgte mit ihrer Super Dance Show für einen
gelungenen Abschluss des ersten Tages.
Nach einem stürmischen und regnerischen Vormittag hatte der
Wettergott am Sonntagmittag ein Einsehen, spendierte ideales
Weihnachtsmarktwetter und lockte zahlreiche Besucher auf den
weihnachtlich geschmückten Marktplatz. Die „Kita Wirbelwind“
sorgte währenddessen für die passende Unterhaltung und bekam vom Publikum reichlich Applaus gespendet. Ebenso wie
das darauffolgende Kinderprogramm „Der bestohlene Weihnachtsmann“. Der freischaffende Künstler und Musiklehrer Mathias Marschner aus Leipzig präsentierte die Geschichte mit
seinen Musicalkindern. Im Anschluss berichtete er stolz: „Ich
komponiere die gesamte Musik und schreibe die Geschichten
selbst. Die Kinder sind alle aus meinem Schülerpool.“ Begeistert
zeigte er sich vom Kitzscheraner Weihnachtsmarkt und lobte
ausdrücklich das Publikum. Stolz rief er im Gehen: „Das war die
beste Aufführung auf einem wunderschönen Weihnachtsmarkt.“
Dann kam der Weihnachtsmann. Wieder umlagerten ihn viele
Kinder und als er von dannen zog, wurde die Bühne frei für das
Weihnachtsmärchen des Karnevalvereins Kitzscher. Die Karnevalisten begeisterten in diesem Jahr mit dem „Wolf und die
7 Geißlein“. Ralf Kösser mit seiner Bande sorgte für eine Menge
Schenkelklopfer.
Neben den vielen Ständen der Vereine konnten die Kinder unter
der Leitung des Offenen Kinder- und Jugendtreffs kleine Geschenke oder weihnachtliche Deko basteln. Im Birkenwäldchen
fuhr eine Eisenbahn für den guten Zweck. Die große Gruppe der
Kita Wirbelwind sammelte mit den Fahrkarten Geld für ihr Zuckertütenfest. Alle Beteiligten waren über die erzielten Umsätze
hocherfreut. So war der diesjährige Weihnachtsmarkt aus Sicht
der Veranstalter sehr gelungen.
Ein besonderer Dank geht an die Vereine, die Eltern und die Erzieherinnen der Kita und des Kinderhortes sowie an den offenen
Kinder- und Jugendtreff für das Engagement an beiden Tagen.
Weiterhin geht ein Dankeschön an den städtischen Bauhof für
die Hilfe und Unterstützung im Vorfeld und bei den Aufräumarbeiten danach. Ganz besonders dankten die Organisatoren
Herrn Volkmar Kunth, welcher die Ladenfläche im ehemaligen
Solarium mit einer Märchenlandschaft wunderbar gestaltete.
Weitere Fotos finden Sie in den Bildergalerien unter www.kitzscher.de.
Schumann
Öffentlichkeitsarbeit
Schiedsstelle Kitzscher
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Kitzscher und ihrer Ortsteile,
mit der Adventszeit beginnt auch für mich als
Friedensrichter in jedem Jahr die besinnliche
Zeit. Deshalb möchte ich Ihnen und Ihren Familien an dieser Stelle eine friedliche Weihnachtszeit sowie einen
guten Start ins Jahr 2017 wünschen.
Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, 17.01.2017 von
Nr. 12/2016
15:30 Uhr bis 17:30 Uhr (telefonisch unter 03433 790938) im
Zimmer 111 des Rathauses Kitzscher statt.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie sich auch per E-Mail
unter: [email protected] an den Friedensrichter wenden.
Hierzu werden Ihre vollständigen Angaben wie Name, Anschrift,
Telefonnummer sowie ein möglicher Terminvorschlag für Ihre Erreichbarkeit zum Informationsgespräch und eine kurze aussagekräftige Schilderung des Problems benötigt. Als Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste Antwort
per E-Mail, Telefon oder persönlich.
Hilmers
Friedensrichter
Informationen des Fundbüros
Im Fundbüro der Stadt Kitzscher können Fundsachen abgegeben und Eigentumsansprüche gegenüber der Stadt geltend
gemacht werden. Das Fundbüro ist zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses oder unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Stadtverwaltung Kitzscher
Ernst-Schneller-Str. 1
04567 Kitzscher
Tel.: 03433 790941
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen und die aktuellsten Fundstücke lesen Sie
unter www.kitzscher.de.
Zudem warten noch weitere Fundsachen auf ihren rechtmäßigen Besitzer. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände anderweitig verfügt.
Weißenberger
Ordnungsamt
Kleiderbörse Kitzscher
wünscht frohe Weihnachten
Das Team der Kleiderbörse wünscht allen
Kunden und fleißigen Spendern ein frohes
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins
neue Jahr.
Auch weiterhin wird Ihre Hilfe benötigt, zurzeit wird Folgendes besonders gebraucht!
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•
•
Koffer, Reisetaschen, Rucksäcke
Kinderwagen, Sportwagen, Stockwagen (Buggy)
Spielzeug, Puppenwagen, Roller
Kinderschuhe (Winter)
Bettwäsche, Handtücher
Herrenschuhe (alle Größen)
Weihnachtsdeko
Vielen Dank!
Ihr Team der
Kleiderbörse Kitzscher
Trageser Straße 40c, 04567 Kitzscher
Tel.: 0176 53034479
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag Freitag 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 9
Nr. 12/2016
Vereinsnachrichten
„Eine wunderbare Zeit“
Erstes Weihnachtskonzert in der Nikolaikirche
Bereits lange vor dem eigentlichen Jahreshöhepunkt musste
eine, wenn nicht gar die wichtigste Entscheidung durch die Mitglieder des Frauenchores Kitzscher getroffen werden: „Wo führen wir nur in diesem Jahr das Weihnachtskonzert durch?“ Trotz
der Sperrung des Festsaales im Rathaus einigten sich die Sängerinnen schnell. Die Wahl fiel vor allem wegen der sich wunderbar entwickelnden Klangfarbe auf die Nikolaikirche in Kitzscher.
Die Wahl war getroffen und bereits 15 Minuten vor Konzertbeginn alle Plätze der Sitzreihen sowie der Empore voll besetzt.
Begrüßt wurde das gespannte Publikum von Frau Rita Waberzeck mit den Worten aus „Eine wunderbare Zeit“ von B. Matzel.
Der Frauenchor begrüßte sein Publikum auf seine urtypische Art
mit dem Weihnachtslied „Guten Abend, schön Abend“ und setzte
das Konzert mit dem ersten Höhepunkt „1000 Lichter“ fort. Umrahmt wurden die einzelnen Abschnitte des Konzerts mit der Lesung der Weihnachtsgeschichte und ihren Erzählungen aus dem
Neuen Testament zur Geburt Jesu von Nazareth durch Frau Carla
John. Musikalisch bildeten die Solis von Christina Mertens und
Ellen Westert die Höhepunkte. Im Besonderen stach das Duett
von Chorleiterin Steffi Gerber und ihrer Tochter Christina Gerber
mit der Violine heraus. Viel Applaus spendeten die aufmerksamen
Zuhörer für die Leistung der Damen und sangen im letzten Teil
des diesjährigen Weihnachtskonzertes rege mit. Nach dem Verlassen der Kirche empfingen die Damen ihr Publikum auf dem
vorderen Kirchplatz mit Glühwein und wünschten sich auch im
Interesse der „älteren Fans“, denen der Weg in die Kirche diesmal
zu weit und zu anstrengend war, dass nach der Fertigstellung der
Baumaßnahmen im und am Rathaus die Konzerte in gewohnter
Umgebung im Festsaal gegeben werden können, dann endlich
mit Fahrstuhl und somit besseren Zugangsmöglichkeiten.
dass sie sich im nächsten Jahr sehr darum bemühen werden,
ihren Zuhörern ein paar schöne Stunden zu bereiten. In diesem
Sinne wünschen die Damen des Frauenchores Kitzscher Ihnen
allen eine frohe Weihnacht, eine fröhliche Silvesterfeier und ein
erfolgreiches gesundes und friedliches Jahr 2017!
Grüttner/Schumann
Den sozialen Zweck unterstützen
Spende des Siedlervereins Kitzscher
an den Förderverein der Oberschule
„Es ist unser Ziel, soziale Projekte zu unterstützen“, sagte Paul
Minkwitz, der Vorsitzende des Siedlervereins, als er eine Geldspende in Höhe von 60 € an den Leiter des Fördervereins Herrn
Silvio Just übergab.
Das Geld wurde beim diesjährigen Vereinsfest im August eingenommen. Den Erlös des dabei durchgeführten Kuchenbasars
spenden wir traditionell an einen Verein unserer Stadt, welcher
sich sozial engagiert. Dieses Jahr hat sich der Vorstand auf den
Förderverein der OSK geeinigt, erläuterte Herr Minkwitz.
Paul Minkwitz (r.) überreicht die Spende an Silvio Just vor den
Augen von Oberschülern und dem Bürgermeister Maik Schramm
Herr Just nahm die Spende freudestrahlend unter Anwesenheit
des Bürgermeisters Maik Schramm entgegen. Er gab beim anschließenden Gespräch zu Protokoll, dass er noch nicht genau
wisse, wie mit der Spende verfahren werde, er sich jedoch sehr
gut vorstellen könne, dass das Geld für Projekte wie etwa den
„Ausflug der Besten“ eingesetzt wird.
Köhn
Auszubildender
Stadt Kitzscher
Weitere Bilder vom Weihnachtskonzert sehen Sie in den Galerien
unter www.kitzscher.de
Der Frauenchor Kitzscher möchte die folgenden Zeilen zum Anlass nehmen, allen, die sie auch dieses Jahr unterstützt haben,
recht herzlich Danke zu sagen. Ein Dankeschön der Stadtverwaltung und allen Sponsoren, die den Damen ein ungestörtes
Proben ermöglichen. Bedanken möchten sich die Sängerinnen
bei den Ehepartnern, Freunden und Bekannten, die den Chor bei
Auftritten und Veranstaltungen unterstützt haben. Ein besonderes Dankeschön gilt dem Publikum, das durch seine Treue und
nicht zuletzt durch die Spenden ebenfalls zu einem regen Vereinsleben beitrugen. Nicht vergessen wird die Chorleiterin Steffi
Gerber, die es immer wieder versteht, die Frauen zu guten Leistungen zu führen. Die Mitglieder des Chores gaben einhellig an,
Ein frohes Weihnachtsfest und ein friedvolles Jahr 2017
wünschen allen Mitgliedern und Freunden
des TUS „Frisch auf“ Hainichen
im Namen des gesamten Vorstandes
Karl Hellriegel und Burkhard Hofmann
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern,
Förderern und Übungsleitern für die
Unterstützung unseres Vereins. Auch
im kommenden Jahr hoffen wir auf
die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit, damit in unserem TUS „Frisch
auf“ auch künftig mit Freude erfolgreich
Sport getrieben werden kann.
Hainichen, Weihnachten 2016
10 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher
Nr. 12/2016
Die Weihnachtsgans muss weg
Der Heimatverein Kitzscher bedankt sich ganz herzlich bei
allen, die uns im zurückliegenden Jahr unterstützt haben.
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt
und in den Ortsteilen im Jahr 2017 eine gute Zeit.
F. Waberzeck
Heimatverein Kitzscher
seit 1964
Der Karnevalverein Kitzscher
wünscht „Frohe Weihnacht“!
Auf zum 34. Weihnachtslauf!
Wenn man nach den Weihnachtstagen nicht erschreckt auf
die Waage schauen will, dann hilft nur Bewegung. Gemeinsam
macht es bekanntlich mehr Spaß, als allein durch die Gegend zu
traben. Dazu bieten die Leichtathleten des TSV Kitzscher in Zusammenarbeit mit der Oberschule Kitzscher den Weihnachtslauf
an. Am 2. Weihnachtsfeiertag können alle interessierten Volkssportler ab 10:00 Uhr vor dem Haupteingang der Schule eine
Strecke rund um Kitzscher von 5,2 km in Angriff nehmen. Wem
eine Runde zu wenig ist, der läuft gleich 2.
Was Weihnachten ist, das können Sie mit uns
nicht vergessen.
Weihnachten ist mehr als ein festliches Essen.
Weihnachten ist mehr als nur kaufen und über den Weihnachtsmarkt laufen.
Weihnachten ist: Zeit für die Menschen zu haben, ihre Lieben zu
überraschen, mit der Familie besinnlich zu feiern und auch die
Zeit für kleine Gaben.
Weihnachten ist mehr als Geschenke schenken.
Weihnachten ist: mit dem Herzen denken, Lieder beim Kerzenschein, Weihnachtsmann für Jung und Alt und Weihnachtsmärchen mit dem Karnevalverein - so soll Weihnachten sein!
Wir bedanken uns bei unserem Publikum, Sponsoren und Förderern des Vereins für die tolle Unterstützung und Zusammenarbeit im Jahr 2016.
Der KVK wünscht allen eine frohe Weihnacht, besinnliche
Feiertage im Kreise Ihrer Lieben sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017.
Frohe Weihnacht und ein Kitzschäärrr Ohee
Ihr Vizepräsident Mario Simon
Anm.: Und denkt dran am
26.02.2017 ist Umzug – die
Sitzung zur Vorbereitung des
Umzugs ist am 11.01.2017,
19:00 Uhr im Café Wahnsinn
Der Start im letzten Jahr!
Für die nicht so Geübten wird im Team die Run&Bike Strecke
abwechselnd mit Laufen und Rad fahren absolviert. Unterstützt
wird der Lauf von der Stadt Kitzscher, dem Förderverein der
Oberschule und seit vielen Jahren durch „Die Engel-Apotheke“.
Anmeldungen sind nicht erforderlich. Aber statt Startgeld
würden sich die Veranstalter wieder über eine Spende für die
Welthungerhilfe freuen. In den letzten Jahren kamen so jeweils
150,– € zusammen. Eine kleine Tombola wird die Veranstaltung
abrunden.
Niemann
TSV Kitzscher
Senioren
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
ins Jahr 2017, wünscht der Vorstand im Namen
des FSV Kitzscher e. V. allen Mitgliedern,
Fans und Sponsoren.
Die Mitglieder des Vorstandes des FSV
Kitzscher e. V. möchten sich bei allen
Sponsoren, Trainern, Betreuern, Aktiven
und vor allem bei den treuen Fans für
die zuverlässige Unterstützung bei den
Vorhaben im vergangenen Jahr auf das
Herzlichste bedanken.
Der Vorstand des FSV Kitzscher hofft weiterhin auf eure
tatkräftige Mitarbeit für ein intaktes Vereinsleben.
Der Vorstand
FSV Kitzscher e. V.
Geburtstagsgratulationen - Senioren
für den Monat Dezember 2016
am 02.12. Frau Edeltraut Szebrat zum 90. Geburtstag
am 04.12. Herr Lothar Wuttke zum 70. Geburtstag
am 07.12. Frau Margot Ressel zum 90. Geburtstag
am 10.12. Herr Reinhard Wolf zum 75. Geburtstag
am 20.12. Herr Horst Drunk zum 80. Geburtstag
am 24.12. Frau Ingrid Gieschler zum 70. Geburtstag
am 24.12. Frau Gisela Höpfner zum 70. Geburtstag
am 27.12. Frau Brigitte Mierzwa zum 70. Geburtstag
am 30.12. Frau Susanne Kuhnert zum 80. Geburtstag
Ihr Bürgermeister
Maik Schramm
Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 11
Nr. 12/2016
Volkssolidarität
Kreisverband Borna e. V.
Veranstaltungsplan der Ortsgruppe
Kitzscher für den Monat Januar 2017
Donnerstag, 05.01.2017
14:00 Uhr „Heimische Reptilien“
Vortrag von Herrn Andrä aus Otterwisch
Donnerstag, 12.01.2017
14:00 Uhr „Flimmerstunde“, es stehen 3 alte Filme zur Auswahl
Donnerstag, 19.01.2017
14:00 Uhr „Reise nach Vietnam“ Teil 3
Lichtbildervortrag mit Heinz-Joachim Günther,
dem Weltenbummler aus Pegau
Donnerstag, 26.01.2017
14:00 Uhr „Der Notrufdienst stellt sich vor“
Treffpunkt: Allianzgebäude, Trageser Straße
Ihre Ortsgruppe Kitzscher
10.01.2017, Sprechstundentermin der Seniorenhilfe
Kitzscher
Beginn: 15:00 Uhr, im Bauamt (EG) des Rathauses der
Stadt Kitzscher
20.01.2017, Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher
Beginn: 19:00 Uhr, Rittersaal Kitzscher
25.01.2017, Interessenstammtisch der „Allianz gegen das Vergessen“
Beginn: 17:00 Uhr, Seniorenheim Kitzscher
27.01.2017, „OberSchule Kitzscher = Offen, Sozial, Kreativ“
– unsere Schule stellt sich vor
Beginn: 08:00 Uhr – 11:00 Uhr den Grundschülern unserer Region
16:30 Uhr – 19:30 Uhr besonders den Eltern sowie der interessierten Öffentlichkeit
Schumann
Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt
Standesamtliche Mitteilungen
Geburten
Nevio-Silas Reiser
geb. am 17.11.2016
Eltern : Katharina und Jens Reiser
wohnhaft in Kitzscher
Sprössig
Standesbeamtin
Kultursplitter
Veranstaltungen
Dezember 2016/Januar 2017
Dezember
26.12.2016, Weihnachtslauf, organisiert durch den TSV Kitzscher mit der OSK
Beginn: 10:00 Uhr, Oberschule Kitzscher
Januar
03.01.2017, Vorstandssitzung Gartenverein „Bergmanns Erholung“ e. V.
Beginn, 17:00 Uhr, Sprechstunde für Gartenmitglieder
17:30 Uhr – 18:00 Uhr
04.01.2017, Treff der Senioren aus Thierbach und Trages
Beginn: 15:00 Uhr, Gaststätte Thierbach
07.01.2017, Neujahrsappell und Hohenneujahrsfeuer der
Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher
Beginn: 16:00 Uhr, Zentrales Feuerwehrgerätehaus, Leipziger
Straße, Kitzscher
Für das leibliche Wohl ist reichlich gesorgt,
Kinderpunsch, Glühwein - mit und ohne Amaretto,
Bier und Roster.
Rundfahrten für Kinder mit der Feuerwehr.
Schulnachrichten
Nun leuchten wieder die
Weihnachtskerzen
und wecken Freude
in vielen Herzen.
Gustav Falke
Fröhliche Weihnachten
und ein gesundes neues
Jahr 2017 wünschen im Namen der Schüler
und Lehrer der Oberschule Kitzscher
R. Reichenbach Schulleiter Dr. D. Schulz
stv. Schulleiterin
In diesem Jahr haben wir das 45-jährige Bestehen unserer Schule mit den aktuellen und vielen ehemaligen Schülern gefeiert.
Das war für uns ein schönes und verpflichtendes Fest, denn den
50-jährigen Jahrestag des Schulbestehens wollen wir in einem
sanierten Schulgebäude mit einer neuen Turnhalle feiern. Die vorbereitende Planung wurde begonnen. Wir hoffen auf eine Konkretisierung der Pläne und deren schnelle Verwirklichung. Die Einrichtung von wiederum zwei fünften Klassen in diesem Schuljahr
und in den folgenden Jahren ist eine wichtige Grundlage.
Am Ende des vergangenen Schuljahres verließen nur Schüler
der Klasse 9 unsere Schule. Alle bestanden den Hauptschulabschluss. Darauf waren sie stolz und konnten sich mit gewachsenem Selbstbewusstsein ihrer Ausbildung stellen.
An unserer Schule ist ein Generationswechsel des Kollegiums
eingeleitet. Wir danken ausdrücklich den verdienstvollen erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und sind sehr froh über die neuen, die mit großem Engagement und vielen Ideen, deren erfolgreiche Arbeit fortsetzen.
Unser herzlicher Dank geht an die Eltern unserer Schüler, an die
Partner und Förderer unserer Schule, den Stadtrat, die Stadtverwaltung und den Bürgermeister Herrn Schramm für eine respekt- und verständnisvolle Zusammenarbeit. Auch im kommenden Jahr hoffen wir auf deren Fortsetzung.
Außerdem gehen unsere herzlichen Weihnachtsgrüße an alle
ehemaligen Schüler und Kollegen.
Kitzscher, Weihnachten 2016
12 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher
Unsere Schule öffnet die Türen
Oberschule Kitzscher lädt zum „Tag der offenen Tür“ ein
Am Freitag, 27.01.2017, öffnet die Oberschule Kitzscher für
Schüler und Eltern. „Offen – Sozial – Kreativ“ bietet die Schule
Einblicke in die tägliche Arbeit.
Von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr können die Schüler der jetzigen
4. Klassen der Grundschulen Kitzscher, Espenhain, Borna und
Otterwisch hören, sehen und selbst ausprobieren, was die
Schule im Unterricht und in den Schulprojekten anbietet.
Ab 16:30 Uhr sind Eltern und Gäste eingeladen. Ihnen stehen alle
Türen der Schule offen. Schüler, Eltern, Lehrer und die Schulleitung bieten einen Einblick in unser Schulleben. Bei geführten
Schulrundgängen werden die Gäste über Lernbedingungen und
Besonderheiten der Schule informiert. Um 18:00 Uhr lädt die
Schulleitung zu einem Elternforum ein, bei dem besonders die
Beantwortung von Fragen der Eltern im Mittelpunkt steht.
Rainer Reichenbach
Schulleiter
Der Weihnachtsbaum
Strahlend, wie ein schöner Traum,
steht vor uns der Weihnachtsbaum.
Seht nur, wie sich goldenes Licht
auf der zarten Kugeln bricht.
“Frohe Weihnacht” klingt es leise
und ein Stern geht auf die Reise.
Leuchtet hell vom Himmelszelt hinunter auf die ganze Welt.
Nr. 12/2016
Abschließend möchte sich das Hortteam in diesem Jahr bei allen
Kindern und Eltern, die uns so tatkräftig unterstützt haben, recht
herzlich bedanken. Wir wünschen allen Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Das Hortteam
Ohhh es weihnachtet sehr ...
Weihnachten im Wirbelwind
Ende November wurde in der Kita begonnen, fleißig Plätzchen
zu backen. Diese sollten zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier vernascht werden. Am 13.12.2016 war es endlich so weit und
die Kinder konnten den Weihnachtsmann begrüßen. Er überreichte viele Geschenke. Alle konnte er natürlich nicht tragen.
Doch keine Angst, keiner kam zu kurz, denn die, die er nicht
tragen konnte, hatten seine Wichtel bereits in den verschiedenen Zimmern abgelegt. Alle Kinder freuten sich sehr über die
Überraschungen.
Hiermit möchten sich die Kinder und Mitarbeiter der Kita „Wirbelwind“ bei allen Sponsoren, Eltern und Verwandten sowie bei
allen, die uns über das ganze Jahr so tatkräftig unterstützt haben, recht herzlich bedanken.
Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest sowie die besten Wünsche für das Jahr 2017.
Ihre Erzieher der Kita „Wirbelwind“
Zeit mit den Lieben,
gemütliche Stunden.
Ruhe und Besinnlichkeit,
wir wünschen eine
fröhliche Weihnachtszeit.
Autor: unbekannt
Wieder neigt sich ein Jahr seinem Ende. Wir, die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Kitzscher wollen dies
zum Anlass nehmen, uns bei allen Eltern, der Stadtverwaltung Kitzscher, der Oberschule Kitzscher, allen Kooperationspartnern und Unterstützern für die angenehme Zusammenarbeit im Jahr 2016 zu bedanken.
Genießen Sie die Feiertage und kommen Sie gut ins neue
Jahr 2017!
Carola Kuhn
Schulleiterin
 
Kindertageseinrichtungen
Allen Kindern und Jugendlichen des offenen Kinder- und
Jugendtreffs Kitzscher ein frohes Weihnachtsfest, einen
fleißigen Weihnachtsmann und ein gesundes neues Jahr
wünschen Michi, Julia und Marion.
Ein erlebnisreiches Jahr mit vielen Ausflügen und Turnieren haben wir hinter uns. Ein besonderer Dank an alle zahlreichen Teilnehmer und die fleißigen Helfer, ohne die vieles
nicht möglich gewesen wäre. Für das neue Jahr wünschen
wir euch viel Erfolg in der Schule, in der Ausbildung bzw.
im Beruf, viel Gesundheit sowie weiterhin viele schöne und
abwechslungsreiche Stunden in eurem Treff.
Die Hortweihnachtszeit
Es ist wieder so weit, es beginnt die schöne Weihnachtszeit.
Die Wahl des Märchens der Hortkinder in der Weihnachtszeit fiel
dieses Jahr auf die Geschichte des Rumpelstilzchens der Gebrüder Grimm. Mit großem Eifer probten die Kinder Alina, Noah,
Lucas, Moritz, Georgia, Lillian, Paul und Max um auf dem Weihnachtsmarkt, bei der Seniorenweihnachtsfeier im Cafe Wahnsinn sowie des Gartenvereins „Bergmanns Erholung“ e. V. im
Vereinsheim „Zur Erdbeere“ und in der Aula der Grundschule
Kitzscher aufzutreten. Einige Kinder der 1. und 2. Klasse umrahmten das Märchen mit Weihnachtsliedern.
Im Hort ließ der Weihnachtsmann am 16.12.2016, seinen großen gefüllten Geschenkesack da und unsere Weihnachtsfeier
konnte beginnen. In gemütlicher Atmosphäre genossen wir bei
selbst gebackenen Plätzchen und dem Auspacken der vielen
Geschenke die schöne Adventszeit.
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Samstag, 24. Dezember (Heiligabend)
18:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel
Montag, 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag)
17:00 Uhr Musikalischer Gottesdienst zur Weihnacht
Donnerstag, 31. Dezember (Altjahresabend)
15:00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 15. Januar 2017
10:30 Uhr Gottesdienst
Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 13
Nr. 12/2016
Herzlich eingeladen wird zu folgenden Gruppen unserer
Kirchgemeinden:
Vorschulkinderstunde/Christenlehre/Konfirmandenunterricht/
JungeGemeinde/Blockflötenkreis/Posaunenchor/Kirchenchor/
Mütterkreis
§4
Festsetzung und Fälligkeit
Pfarrer Bickhardt
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen
Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
(4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben. Sie
ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres fällig.
Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO)
§5
Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren
Posaunenchor
jeden Mittwoch, 19:00 Uhr im Pfarrhaus
Chor
jeden Dienstag, 19:00 Uhr im Pfarrhaus
für die Friedhöfe in Dittmannsdorf, Eula und
Kitzscher der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher
Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2
Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April
1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12
Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
(Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt
1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher die
folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe in Dittmannsdorf,
Eula und Kitzscher beschlossen:
§1
Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung
erhoben.
§2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat,
2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder
verlängert hat,
3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer
für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird,
2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer
für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§3
Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht
- für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung.
- für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die
gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte.
- für Bestattungsgebühren mit der Bestattung.
- für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung.
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand
durch den Gebührenschuldner zu erstatten.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.
§6
Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen
persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder
teilweise erlassen werden.
§7
Gebührentarif
A. Benutzungsgebühren
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an
Grabstätten
1. Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene vor Vollendung des
2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre)
160 €
1.2 für Verstorbene ab Vollendung des
2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre)
320 €
2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)
2.1 für Sargbestattungen
2.1.1 Einzelstelle
360 €
2.1.2 Doppelstelle 720 €
2.2 für Urnenbeisetzungen
2.2.1 Einzelstelle
360 €
2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an
Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für
Grabstätten
nach 2.1.1.
18 €
nach 2.1.2
36 €
nach 2.2.1
18 €
II. Gebühren für die Bestattung:
(Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit
der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 10 Jahre)
352 €
1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 10 Jahre)
484 €
1.3 Urnenbeisetzung
223 €
III. Umbettungen, Ausbettungen
Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der
allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro
Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 19,00 € pro Grablager.
14 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher
Nr. 12/2016
Röm.-Katholische Kirchgemeinde
V. Raumnutzungsgebühren
1.
Gebühr für die Benutzung der Aufbahrungs-/
Abschiednahmehalle auf dem Friedhof Eula
2.
Gebühr für die Benutzung der Kirchen
bei weltlichen Bestattungen im Ausnahmefall
75 €
200 €
B. Verwaltungsgebühren
1.
Genehmigung für die Errichtung eines
Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen
(z. B. Einfassungen)
2.
Genehmigung für die Veränderung eines
Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften
oder anderer baulicher Maßnahmen
3.
Erteilung einer Berechtigungskarte
an einen Gewerbetreibenden
4.
Zweitausfertigung von Bescheinigungen
der Friedhofsverwaltung
5.
Überlassung eines Exemplars/Auszuges
der Friedhofsordnung
6.
Umschreibung von Nutzungsrechten
7.
Mahngebühren je Vorgang
8. Ermittlung der Wohnanschrift
des Nutzungsberechtigten 36 €
36 €
36 €
Samstag, 24. Dezember 2016 (Heiligabend)
20:00 Uhr Christmette in Deutzen
22:00 Uhr Christmette in Borna
Sonntag, 25. Dezember 2016 (Hochfest der Geburt des
Herrn)
10:30 Uhr Heilige Messe in Borna
Sonntag, 1. Januar 2017 (Hochfest der Gottesmutter Maria)
10:30 Uhr Heilige Messe in Borna
17:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Borna
Ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr
wünscht
Pfarrer Dietrich Oettler
5€
Für alle Ortsteile
5€
5€
5€
30 €
Die Fahrbibliothek kommt!
§8
Besondere zusätzliche Leistungen
Die Fahrbibliothek der Mediothek Borna
fährt entsprechend des Tourenplans am
Mittwoch, dem 21.12.2016 und Mittwoch, dem 18.01.2017 die Ortsteile
Trages und Hainichen an. Bitte beachten
Sie die ab dem 31.08.2016 geltenden
geänderten Haltezeiten:
Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung
nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.
§9
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß der geltenden kommunalen Bekanntmachungssatzung durch Abdruck im
Amtsblatt der Gemeinde Kitzscher; bzw. für den Friedhof Eula
durch Aushang im Schaukasten am Friedhofseingang.
(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung
liegt zur Einsichtnahme im Pfarramt und in der Friedhofsverwaltung in Kitzscher aus. Außerdem werden die Friedhofsgebührenordnung sowie alle künftigen Änderungen zusätzlich durch
Aushang an der Bekanntmachungstafel am Friedhofseingang
sowie durch Abkündigung bekannt gemacht.
§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten
jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Leipzig am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten die
Friedhofsgebührenordnungen vom 25.10.2006 für die Friedhöfe
Kitzscher und Dittmannsdorf und vom 22.01.2004 für den Friedhof Eula außer Kraft.
OT Trages, Ortsmitte 23.11.2016: 16:00 bis 16:30 Uhr
21.12.2016: 16:00 bis 16:30 Uhr
OT Hainichen, Otterwischer Straße 23.11.2016: 16:45 bis 17:30 Uhr
21.12.2016: 16:45 bis 17:30 Uhr
Beachten Sie, dass ab sofort der Haltepunkt im Ortsteil
Thierbach aufgrund einer zu geringen Nutzung NICHT mehr
durch die Fahrbibliothek angefahren wird.
Das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene beinhaltet die Ausleihe von:
• Büchern und Hörbüchern
• Zeitschriften
• DVDs, CDs, Konsolen- und PC-Spiele
• Onleihe: Ausleihe digitaler Medien auf Ihren heimischen
PC und auf andere Endgeräte
(www.onleihe.de/leipzigerraum).
Aktuelle Informationen zur Fahrbibliothek der Mediothek
Borna erhalten Sie im Netz unter www.mediothek-borna.
de. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Mediothek Borna unter Tel.: 03433 201922 gern zur Verfügung.
Kitzscher, den 18.10.2016
Die Fahrbibliothek der Mediothek Borna
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher
gez. Doris Rahn (KV-Vorsitzender) gez. Reihnhard Tost (KV-Mitglied)
(Siegel)
L.S.
Kirchenaufsichtlich bestätigt:
Leipzig, den 25.10.2016
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Regionalkirchenamt Leipzig
gez. Schlichting Oberkirchenrat
Ortsteil Thierbach
Amtliche Mitteilung
Ansprechpartner für den Ortsteil Thierbach ist Herr Kunath, Kastanienallee 4.
L.S.
Schramm
Bürgermeister
Amtsblatt der Stadt Kitzscher · 15
Nr. 12/2016
Kirchliche Nachrichten
Ortsteil Hainichen
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Samstag, 24.12.2016 (Heiligabend)
15:00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel
Sonntag, 15.01.2017
15:00 Uhr Gottesdienst
Pfarrer Vorwergk
Ortsteile Dittmannsdorf/Braußwig
Amtliche Mitteilung
Herr Frommelt ist an jedem letzten Donnerstag im Monat von
19:00 bis 20:00 Uhr im Siedlerweg 2 in Braußwig anzutreffen.
Schramm
Bürgermeister
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Samstag, 24.12.2016 (Heiligabend)
14:00 Uhr Krippenspiel im Stall
Sonntag, 08.01.2017
10:30 Uhr Gottesdienst
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Samstag, 24.12.2016 (Heiligabend)
18:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel
Sonntag, 15.01.2017
09:00 Uhr Gottesdienst
Pfarrer Bickhardt
Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO)
für die Friedhöfe in Steinbach, Lauterbach,
Beucha und Hainichen der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Steinbach
Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2
Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April
1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12
Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
(Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt
1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher die
folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe in Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen beschlossen:
§1
Allgemeines
Pfarrer Bickhardt
Ortsteil Trages
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Samstag, 24.12.2016 (Heiligabend)
16:30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel Christenlehrekinder
Montag, 26.12.2016 (2. Weihnachtsfeiertag)
10:00 Uhr Gottesdienst mit Weihnachtsliedersingen
Sonntag, 08.01.2017
10:00 Uhr Gottesdienst
Pfarrer Vorwergk
Der Feuerwehrverein Trages e. V.
wünscht all seinen Sponsoren, Freunden,
Helfern und Unterstützern
ein gesegnetes Weihnachtsfest, Gesundheit
sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Feuerwehrverein Trages e. V.
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie
für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung
werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.
§2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat,
2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder
verlängert hat,
3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer
für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird,
2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer
für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§3
Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht
- für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung.
- für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die
gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte.
- für Bestattungsgebühren mit der Bestattung.
- für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung.
16 · Amtsblatt der Stadt Kitzscher
§4
Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen
Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
(4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben. Sie
ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres fällig.
§5
Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand
durch den Gebührenschuldner zu erstatten.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.
§6
Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen
persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder
teilweise erlassen werden.
§7
Gebührentarif
A. Benutzungsgebühren
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an
Grabstätten
1. Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 10 Jahre)
210 €
1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 20 Jahre)
420 €
2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)
2.1 für Sargbestattungen
2.1.1 Einzelstelle
480 €
2.1.2 Doppelstelle 960 €
2.2 für Urnenbeisetzungen
2.2.1 Einzelstelle
480 €
2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an
Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für
Grabstätten
nach 2.1.1.
24 €
nach 2.1.2
48 €
nach 2.2.1
24 €
II. Gebühren für die Bestattung:
(Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit
der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 356 €
1.2 Sargbestattung (Verstorbene 5 Jahre bis
10 Jahre)
515 €
1.3 Sargbestattung (Verstorbene ab 10 Jahren)
590 €
1.4 Urnenbeisetzung 218 €
III. Umbettungen, Ausbettungen
Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kostenfür die laufende Unterhaltung der
allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro
Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 19,00 € pro Grablager.
V. Raumnutzungsgebühren
1. Gebühr für die Benutzung der Aufbahrungs-/Abschiednahmehalle auf dem Friedhof Hainichen
75 €
2. Gebühr für die Benutzung der Kirchen bei weltlichen Bestattungen im Ausnahmefall
200 €
Nr. 12/2016
B. Verwaltungsgebühren
1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen)
34 €
2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales
oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer
baulicher Maßnahmen
34 €
3. Erteilung einer Berechtigungskarte an
einen Gewerbetreibenden
34 €
4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen
der Friedhofsverwaltung
5€
5. Überlassung eines Exemplars/Auszuges
der Friedhofsordnung
5€
6. Umschreibung von Nutzungsrechten
5€
7. Mahngebühren je Vorgang
5€
8. Ermittlung der Wohnanschrift des
Nutzungsberechtigten
30 €
§8
Besondere zusätzliche Leistungen
Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung
nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.
§9
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß der geltenden kommunalen Bekanntmachungssatzung durch Abdruck
im Amtsblatt der Gemeinde Bad Lausick; bzw. für den Friedhof
Hainichen der Gemeinde Kitzscher.
(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung
liegt zur Einsichtnahme im Pfarramt und in der Friedhofsverwaltung in Steinbach aus. Außerdem werden die Friedhofsgebührenordnung sowie alle künftigen Änderungen zusätzlich durch
Aushang an der Bekanntmachungstafel am Friedhofseingang
sowie durch Abkündigung bekannt gemacht.
§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten
jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Leipzig am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten die
Friedhofsgebührenordnungen für die Friedhöfe Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen in den bisher geltenden Fassungen außer Kraft.
Steinbach, den 17.11.2016
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Steinbach
(Siegel)
L.S.
gez. J. Raake gez. S. Barnahazi
(KV-Vorsitzender) (KV-Mitglied)
Kirchenaufsichtlich bestätigt:
Leipzig, den 24.11.2016
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Regionalkirchenamt Leipzig
(Siegel)
gez. Schlichting L.S.
Oberkirchenrat
Nächster Erscheinungstermin:
Mittwoch, der 25. Januar 2017
Nächster Redaktionsschluss:
Freitag, der 13. Januar 2017