Klimaschutz- und Energiesparförderprogramm (KEF)

Klimaschutz- und Energiesparförderprogramm (KEF)
Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses
Aktenzeichen:
FD 7.3-KEF-
zu den Kosten eines neu erworbenen
hocheffizienten Kühlgerätes
(nicht vom Antragsteller auszufüllen)
Antragsteller
Name
Vorname
Telefon, Fax, E-Mail
Anschrift, PLZ, Wohnort,
Angaben zum entsorgten / neu erworbenen Gerät
Model des entsorgten Gerätes
Model des neuen Gerätes
Gerätetyp/Baujahr
Gerätetyp/Effizienzklasse
BANKVERBINDUNG
des Zuschuss-Empfängers
Kontoinhaber
IBAN
Bank
BIC
(Ort, Datum)
(Unterschrift Antragsteller)
HINWEISE
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen



Nachweis der Entsorgung des alten Gerätes
Zahlungsnachweis zum Erwerb des neuen Gerätes (z.B. Kopie des Kontoauszugs, Kassenbon)
Gutschein über die Bezuschussung eines neuen Kühlgerätes
© Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt/, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück,
Telefon (0541) 501-4214, Fax (0541) 501-4424, E-Mail: [email protected]
Stand: 10/2013
Anträge auf Fördermittel können innerhalb von drei Monaten ab Ausstellungsdatum des Gutscheins,
(Eingangsstempel des Landkreises Osnabrück) gestellt werden; später eingehende Anträge bleiben
unberücksichtigt. Vergabe der Gutscheine erfolgt nach Verfügbarkeit bis spätestens 31.12.2016.
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der
haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen,
prüffähigen Anträge, sofern diese Anträge den geforderten Voraussetzungen entsprechen.
© Landkreis Osnabrück, Referat für Strategische Planung, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück,
Telefon (0541) 501-3058 / -3458, Fax (0541) 501-63058, E-Mail: [email protected] / [email protected]