Klimaschutz- und Energiesparförderprogramm (KEF) Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses Aktenzeichen: FD 7.3-KEF- zu den Kosten eines neu erworbenen hocheffizienten Kühlgerätes (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Antragsteller Name Vorname Telefon, Fax, E-Mail Anschrift, PLZ, Wohnort, Angaben zum entsorgten / neu erworbenen Gerät Model des entsorgten Gerätes Model des neuen Gerätes Gerätetyp/Baujahr Gerätetyp/Effizienzklasse BANKVERBINDUNG des Zuschuss-Empfängers Kontoinhaber IBAN Bank BIC (Ort, Datum) (Unterschrift Antragsteller) HINWEISE Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen Nachweis der Entsorgung des alten Gerätes Zahlungsnachweis zum Erwerb des neuen Gerätes (z.B. Kopie des Kontoauszugs, Kassenbon) Gutschein über die Bezuschussung eines neuen Kühlgerätes © Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt/, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Telefon (0541) 501-4214, Fax (0541) 501-4424, E-Mail: [email protected] Stand: 10/2013 Anträge auf Fördermittel können innerhalb von drei Monaten ab Ausstellungsdatum des Gutscheins, (Eingangsstempel des Landkreises Osnabrück) gestellt werden; später eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt. Vergabe der Gutscheine erfolgt nach Verfügbarkeit bis spätestens 31.12.2016. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüffähigen Anträge, sofern diese Anträge den geforderten Voraussetzungen entsprechen. © Landkreis Osnabrück, Referat für Strategische Planung, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Telefon (0541) 501-3058 / -3458, Fax (0541) 501-63058, E-Mail: [email protected] / [email protected]
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