Oberthaler Nachrichten Nr. 51

Oberthaler
Wochenzeitung für Gronig,
Güdesweiler, Oberthal und
Steinberg-Deckenhardt
Einzelpreis: 0,50 Euro
56. Jahrgang
Nachrichten
Donnerstag, den 22. Dezember 2016
Nr. 51/52/2016
Ein besinnliches
Weihnachtsfest
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
Ihr Bürgermeister
Stephan Rausch
Foto: Jeanette Dietl - Fotolia
wünsche ich im Namen des Gemeinderates
für die Festtage Freude, innere Ruhe und Frieden
sowie im Jahr 2017 Gesundheit, Erfolg
und die Gabe, sich über alles,
was Sie erreichen, zu freuen.
Oberthal
- 2 -
bereitschaftsdienste
Ärztlicher notfalldienst für die Gemeinde
Oberthal
für die Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Oberthal
Samstag, Sonntag, Feiertag von 08:00 bis 08:00 Uhr
Bereitschaftsdienstpraxis St. Wendel, Marienkrankenhaus St. Wendel,
Am Hirschberg, Tel.: 01805/663007
für den Ortsteil steinberg-deckenhardt
Ärztliche Notdienstzentrale Birkenfeld, Schneewiesenstr. 20, 55762
Birkenfeld, Tel.: 06782/989444, Fax: 06782/989445
bei Lebensgefahr rufen sie bitte direkt den notarzt über die
rettungsleitstelle 19222, bei handy mit Vorwahl (0681) oder die
112.
in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen situationen,
rufen sie 116-117!
Zahnärztlicher notfalldienst
24.12.2016
Dr. Norbert Schäfer, St. Wendel, Tel.: 06856/8500 und 06856/892000
25.12.2016
Dr. Jeannine Bonaventura, St. Wendel, Tel.: 06851/84870 und
0171/1782854
26.12.2016
Maike Pirali, Freisen, Tel.: 06855/353
27.12.2016
Dr. Patrick Bach, Bliesen, Tel.: 06854/6088
28.12.2016
Dr. Caroline Becker, St. Wendel, Tel.: 06851/8060401
29.12.2016
Dr. Markus Ames, St. Wendel, Tel.: 06851/3030 und 06853/5688
30.12.2016
Dr. Natalie Heib, Tholey, Tel.: 06853/3770
Auch im Internet unter www.zahnaerzte-saarland.de finden Sie den
aktuellen zahnärztlichen Notfalldienst.
dienstbereite apotheken
(nacht- und sonntagsdienst)
23.12.2016 24.12.2016 25.12.2016 26.12.2016 27.12.2016 28.12.2016 29.12.2016 Farma-plus-Apotheke, St. Wendel,
Bahnhofstr. 18, Tel.: 06851/3127
Rosenapotheke, Urexweiler, Im Brühl 1 a,
Tel.: 06827/2233
See-Apotheke, Neunkirchen/Nahe, Nahestr. 55,
Tel.: 06852/7707
Ostertalapotheke, Oberkirchen, Talbrückenstr. 1,
Tel.: 06855/237
Marienapotheke, Oberthal, Poststr. 26,
Tel.: 06854/6008
Annen Apotheke, St. Wendel, St. Annen Str. 10,
Tel.: 06851/800010
Burgapotheke, Nohfelden, Am Burghof 2,
Tel.: 06852/469
Neue Apotheke, St. Wendel, St. Annen Str. 12,
Tel.: 06851/8023935
Johannisapotheke, Marpingen, Alsweilerstr. 9,
Tel.: 06853/1600
Bliesapotheke, St. Wendel, Jahnstr. 4, Tel.: 06851/2928
Lindenapotheke, Bliesen, Flächenbachstr. 18,
Tel.: 06854/76911
Wendalinusapotheke, St. Wendel, Bahnhofstr. 24,
Tel.: 06851/2484
Glockenapotheke, Namborn, Hauptstr. 8,
Tel.: 06854/8996
Ausgabe 51/52/2016
30.12.2016 31.12.2016 01.01.2017 02.01.2017 03.01.2017 04.01.2017 05.01.2017 Brühlapotheke, Oberthal, Im Brühl 2,
Tel.: 06851/802415
Primstalapotheke, Primstal, Hauptstr. 45,
Tel.: 06875/688
Mauritiusapotheke, Alsweiler, Tholeyer Str. 27,
Tel.: 06853/922040
Bliesapotheke, St. Wendel, Jahnstr. 4,
Tel.: 06851/2928
Hirschapotheke, Tholey, Metzer Str. 10, T
el.: 06853/2203
Äskulapapotheke, Hasborn, Theeltalstr. 10 a,
Tel.: 06853/7170
Apotheke im Globus, St. Wendel, Am Wirthembösch,
Tel.: 06851/9377890
Hubertusapotheke, Türkismühle,
Saarbrücker Str. 47, Tel.: 06852/6365
Marienapotheke, Marpingen, Marienstr. 3,
Tel.: 06853/2444
Alte Apotheke, St. Wendel, Schloßstr. 12,
Tel.: 06851/2341
Theelapotheke, Theley, Leitzweilerstr. 2,
Tel.: 06853/502950
Glockenapotheke, St. Wendel, Bahnhofstr. 17,
Tel.: 06851/2185
Weitere Apotheken-Notdienste unter 01805/938888 oder unter
www.apotheken.de
rettungsleitstelle /rettungshubschrauber
zu erreichen unter der tel.-nr. 19222
Kinderärztlicher notfalldienst
24.12.2016
Marienhausklinik Kohlhof, Neunkirchen,
Klinikweg 1-5, 06821/3632002, von 8-20 Uhr
25.12.2016
Marienhausklinik Kohlhof, Neunkirchen,
Klinikweg 1-5, Tel.: 06821/3632002 und Uniklinik Homburg, Kirrberger Straße, 66424 Homburg, 06841-1633333, von 8-20 Uhr
31.12.2016
Marienhausklinik Kohlhof, Neunkirchen,
Klinikweg 1-5, 06821/3632002, von 8-20 Uhr
01.01.2017
Marienhausklinik Kohlhof, Neunkirchen,
Klinikweg 1-5, Tel.: 06821/3632002 und Uniklinik Homburg,
Kirrberger Straße, 66424 Homburg, 06841-1633333, von 8-20 Uhr
tierärztlicher notfalldienst
Nur in dringenden Fällen und nach telefonischer Vereinbarung
24./25.12.2016
Dr. Engelsmann, Nonnweiler, Bergstr. 25, Tel.: 06875/93827
26.12.2016
Peter Wagner, Oberthal, Lindener Str. 21, Tel.: 06854/92387
31.12.16/01.01.17
Dausend/Weyand-Regge, Freisen, Gartenstr. 8, Tel.: 06855/258
Weitere aktuelle Notdienste der Tierärzte finden Sie unter
www.tierarzt-saar.de
impressum
Oberthaler nachrichten
Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal, Steinberg-Deckenhardt
herausgeber, druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
redaktion im Verlag (verantwortlich): Ilona Saar, LINUS WITTICH Medien KG, 66589 Merchweiler, Tel. 06825/9503-23 oder 24, Fax: 06825/950341
E-mail: [email protected], Internet: www.wittich.de. Verantwortlich für den anzeigenteil: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages
reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected]
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen
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Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
amtliches bekanntmachungsblatt
der Gemeinde Oberthal
Bekanntmachungen und Informationen
56. Jahrgang
Donnerstag, den 22. Dezember 2016
inhaltsverzeichnis
aMtLiche beKanntMachUnGen
Verantwortlich für den inhalt: der bürgermeister
1. Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2017
2. Allgemeinverfügung zum Verzicht auf die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen im Sanierungsgebiet „Ortszentrum Oberthal“
3. Satzung über die endgültige Aufhebung der Sanierungssatzung für
das förmlich festgelegte Sanierungsbiet „Ortszentrum Oberthal“ mit
Lageplan
4. Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung „Am Zollhaus Gronig“ mit Lageplan
5.Abwassergebührenhöhensatzung
6.Niederschrift Nr. 5/16 über die Sitzung des Gemeinderates vom
08.11.2016
7. Einladung zum Neujahrsempfang 2017
MitteiLUnGen der OrtsVOrsteher
Mitteilungen des Ortsvorstehers Gronig
-Weihnachtsgrüße
Mitteilungen des Ortsvorstehers Güdesweiler
- Haussammlung 2016 zugunsten der Deutschen Kriegsgräberfürsorge
-Weihnachtsgrüße
Mitteilungen des Ortsvorstehers Oberthal
- Veranstaltungskalender 2017
- Seniorenheim St. Stephanus Oberthal
-Weihnachtsgrüße
Mitteilungen des Ortsvorstehers steinberg-deckenhardt
- Veranstaltungskalender Steinberg-Deckenhardt
Oberthal, 19.12.2016
Stephan Rausch
Bürgermeister
1. bekanntmachung der satzung
über die festsetzung der realsteuer-hebesätze
der Gemeinde Oberthal für das haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG - in
der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.06.2016 (Amtsblatt I S. 840) in Verbindung mit § 1 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. 1973
I S. 586), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008
(BGBl. I S. 2794) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt
geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834),
hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung am
14.12.2016 folgende Satzung beschlossen:
§1
realsteuerhebesätze
Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer A (für land- und forstwirt schaftliche Betriebe)
auf 280 v.H.
b) Grundsteuer B (für die bebauten und
baulich nutzbaren Grundstücke) auf 380 v.H.
c) Gewerbesteuer
auf 410 v.H.
§2
Kleinbeträge bei der Grundsteuer
Gemäß § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes werden die Kleinbeträge bei
der Grundsteuer wie folgt fällig:
a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 EUR nicht
übersteigt.
b) am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte des Jahresbetrages,
wenn dieser 30 EUR nicht übersteigt.
§3
inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Am gleichen Tag verliert die
Satzung vom 16. Dezember 2015 ihre Gültigkeit.
Oberthal, 14.12.2016
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
gez.
Stephan Rausch
Nr. 51/52/2016
2. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des
KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12
Abs. 6 KSVG).
Oberthal, 15.12.2016
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Stephan Rausch
allgemeinverfügung
zum Verzicht auf die erhebung von ausgleichsbeträgen im sanierungsgebiet „Ortszentrum Oberthal“
Diese Verfügung richtet sich an die Eigentümer aller Grundstücke im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortszentrum Oberthal“. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Grundstücke in
der Gemarkung Gronig und Oberthal:
Gemarkung Gronig
Flur 3, Parzellen-Nrn: 125/2, 125/3, 125/4
Gemarkung Oberthal
Flur 8, Parzellen-Nrn: 12/5, 168/2, 170/1, 12/3, 10/6, 12/4, 160/5, 10/5,
11/1, 170/3, 175/1, 173/3, 10/7, 160/1, 158/47, 159/2, 160/3, 169/3, 169/2,
7/1
Flur 9, Parzellen-Nrn: 67/1, 98, 100/2, 7/5, 4/1, 78/7, 78/6, 63/1, 55/2, 1/5,
19/3, 18/4, 141/2, 1 /2, 105/11, 103/7, 72/4, 96/3, 181/19, 191/16, 124/5,
24/1, 22/3, 20/3, 109/31, 109/29, 109/27, 181/20, 129/5, 127/4, 156/5,
191/7, 191/5, 191/12, 13/2, 123/3, 109/23, 107/4, 94/6, 181/6, 191/8,
191/15, 181/3, 191/14, 138/3, 74/2, 74/3, 78/4, 96/4, 109/24, 109/13,
109/14, 59/3, 64/5, 191/11, 190/5, 181/13, 78/5, 73/3, 94/2, 64/2, 60/1,
21/7, 21/6, 18/7, 19/7, 1/1, 16/4, 17/4, 57/4, 139/7, 139/8, 139/6, 102/1,
103/8, 104/1, 12/2, 9/5, 12/3, 137/7, 137/5, 138/1, 156/6, 138/2, 137/6,
156/4, 4/6, 4/5, 127/5, 109/30, 107/1, 94/5, 68/2, 109/28, 8/3, 7/6, 139/5,
79/2, 83/4, 21/5, 22/2, 20/2, 107/2, 108/2, 88/2, 1/6, 16/1, 14, 15/2, 13/3,
9/4, 19/6, 18/6, 24/7, 24/2, 24/5, 66/4, 73/2, 69/7
Flur 10, Parzellen-Nrn: 381, 392/3, 229/3, 243/12, 15/49, 280, 277/3, 277/2,
243/10, 15/46, 15/45, 229/6, 229/9, 229/8, 229/7, 243/13, 15/47, 436/7,
434/5, 436/6, 436/4, 258/1, 397/3, 397/2, 395/3, 395/4, 290/2, 350, 430/1,
374/1, 230/5, 243/11, 15/48, 219/1, 56/2, 71/6, 142/11, 142/18, 142/19,
171/6, 434/6, 434/3, 428/14, 380/1, 45/12, 189/2, 186/5, 423/2, 428/9,
428/11, 423/6, 423/10, 410/7, 398/5, 428/22, 428/23, 423/9, 400/1, 402/1,
403/2, 410/6, 237/2, 428/19, 273/2, 234/2, 41/1, 239/3, 186/6, 168/15,
168/11, 398/4, 260/2, 260/1, 154/6, 340, 42/2, 263/4, 262/8, 43/9, 43/7,
43/8, 71/11, 200/2, 167/16, 216/8, 216/7, 15/66, 375/1, 283/2, 292/1,
283/5, 283/4, 15/56, 388/1, 283/3, 62/31, 390/1, 389/1, 428/20, 396/1,
392/4, 390/2, 269, 392/9, 392/7, 270/3, 268/6, 268/1, 71/8, 428/17, 398/7,
403/5, 253/4, 252/4, 420/12, 420/17, 420/18, 83/2, 15/62, 15/43, 225/1,
225/2, 167/9, 142/24, 173/1, 171/5, 171/2, 167/7, 428/13, 388/2, 390/3,
389/2, 392/6, 48/5, 71/5, 363, 364/2, 383, 271, 270/4, 270/2, 263,1, 262/6,
262/5, 272, 268/5, 367, 371/1, 197, 200/3, 201/1, 195/1, 193/1, 169/8, 86/1,
85/2, 374/2, 347/1, 344, 64/3, 62/22, 74/3, 91/5, 88/6, 91/6, 88/5, 91/2,
88/4, 223/1, 36/4, 62/13, 373/1, 247/1, 246/1, 358/2, 398/1, 432/2, 432/1,
154/8, 292/2, 387, 287/2, 286, 142/15, 142/12, 142/13, 360, 361/1, 196/1,
203/2, 192/1, 203/1, 203/3, 39/7, 39/6, 15/32, 261/1, 255/2, 368, 369/1,
249/2, 15/50, 252/2, 252/3, 380/2, 15/51, 287/1, 273/3, 175/1, 177/1,
177/2, 43/10, 43/4, 15/35, 36/3, 62/12, 216/6, 216/3, 15/42, 364/1, 420/5,
420/6, 428/15, 428/16, 208/1, 208/2, 345, 253/3, 253/1, 15/52, 154/7,
354/1, 38/4, 38/5, 42/1, 15/33, 38/3, 358/1, 142/20, 142/23, 43/3, 15/34,
76/1, 88/2, 283/7, 203/5, 203/4, 186/2,178/3, 222/1, 206/1, 203/7, 203/8,
206/2, 203/6, 62/18, 62/17, 62/20, 62/19, 71/7, 74/2, 377, 165/13, 165/10,
165/2, 165/11, 175/2, 230/1, 242/6, 232/3, 232/1, 184/1, 62/21, 63/1,
15/30, 35/5, 39/4, 200/4, 202/2, 200/5, 202/1, 198, 163/5, 283/9, 283/10,
77/1, 80/1, 167/14, 201/2, 165/14, 165/22, 165/16, 229/4, 231/4, 231/7,
231/6, 353, 420/15, 39/3, 35/6, 378/1, 15/29, 15/28, 43/6, 15/36, 15/37,
43/5, 394/1, 395/2, 165/8, 163/3, 165/17, 168/9, 168/10, 168/13, 168/14,
171/3, 191, 365/1, 384, 15/40, 215/4, 342/1, 45/8, 47/5, 47/3, 48/4, 71/3,
71/4, 351/1, 83/1, 181/1, 178/2, 186/3, 185/2, 178/1, 185/1, 226/3, 226/5,
422/4, 257/1, 255/1, 242/7, 242/4, 430/3, 428/8, 425/1, 339, 366, 262/7,
262/4, 39/8, 15/31, 420/8, 420/7, 15/65, 210/1, 386, 15/41, 215/3, 216/9,
Oberthal
- 4 -
Ausgabe 51/52/2016
Wir sind für Sie da!
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Wenn Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten besuchen möchten, rufen Sie uns an.
Gemeindeverwaltung Oberthal, Poststraße 20, 66649 Oberthal
Tel.: 06854/9017-0, Fax: 06854/9017-17, E-Mail: [email protected], Internet: www.oberthal.de
Ihre Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Oberthal:
Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung
Sachgebiet
Name
Tel.
Zimmer
Bürgermeister
Stephan Rausch
- 28
21
Sekretariat des Bürgermeisters
Elke Abazi
- 28
19
Personal, Wirtschaftsförderung, Wahlen
Gerlinde Schmitt
- 25
20
Oberthaler Nachrichten, Schule, Kultur, Kapellenwiese
Elke Abazi
- 28
19
EDV, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Kindergarten
Thomas Schmitt
- 23
16
Information, Hallenvermietung, Rententermine
Tanja Schirra
- 11
1
Sachgebiet
Name
Tel.
Zimmer
Ordnungs-, Straßenverkehrs- und Gewerbeamt, Feuerwehr
Meldeamt, Ausweise, Führerscheine, Fundbüro
Esther Schön
Felix Gläser
- 22
- 21
7
3
Nadine Stemmler
- 20
3
Sachgebiet
Name
Tel.
Zimmer
Finanzen, Steuern, Abfall, Abwasser
Jochen Klemm
Tobias Schön
- 31
- 29
12
12
Finanzen, Steuern, Abfall, Friedhof
Katja Herz
- 30
10
Petra Finkler
- 12
10
Marco Gelzleichter
Anna Krämer
- 39
- 37
13
8
Heidrun Stemmler
- 44
8
Sachgebiet
Name
Tel.
Zimmer
Bauamt, Bauanträge
Grundstücke, Umwelt
Tiefbau
Gebäudeverwaltung, Hochbau
Flüchtlingshilfe
Stephan Junk
Margarete Kasper
Kerstin Woll
Peter Müller
Ragab Nadi
- 36
- 34
- 46
- 35
- 33
24
22
27
27
22
Toni Schäfer
Norbert Rauber
Reiner Burkholz
Hans Peter Wack
Tel.: 06854/1800
Tel.: 06854/76135
Tel.: 06854/6263
Tel.: 06852/7830
[email protected]
[email protected]
[email protected]
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Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Fachbereich 3 - Finanzverwaltung
Abwasser
Gemeindekasse, Vollstreckung
Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Ortsvorsteher
Gronig
Güdesweiler
Oberthal
Steinberg-Deckenhardt
Bauhof, Gewerbegebiet Wallfeld
Frank Stoll
Öffnungszeiten der Kompostieranlage:
Die Anlage ist bis Mitte Februar geschlossen
Telefon:
Fax:
Mittwochs
Samstags
06854/6838
06854/7090799
15:00 - 17:00 Uhr
10:00 - 14:00 Uhr
Kindergarten Güdesweiler, Steinberger Straße 3
Leiterin Marika Laub
Grundschule Oberthal, Schwimmbadstraße 35
Schulleiterin Sandra Schöneberger
Förster, Hans Michel
Sprechstunden, Zimmer 1, im Rathaus
Rentenberatung, Willibald Herz, Zimmer 6, im Rathaus
Termine nach tel. Vereinbarung bei Tanja Schirra
Beratungsstelle für Menschen mit Körperbehinderung in Oberthal
Hartmut Heinke, Steffesheck 2, 66649 Oberthal
Familienberatungszentrum
Regina Leinen, Hospitalstraße 35, St. Wendel
Sprechzeiten nach Vereinbarung!
Polizeiposten Oberthal, im Rathaus
Montag 13.00 - 20.00 Uhr
Dienstag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
oder Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle
Telefon:
E-Mail:
Telefon:
Fax:
Telefon:
Mittwochs
Dienstags
Telefon:
Telefon:
E-Mail:
Telefon:
Handy:
06854/435
[email protected]
06854/802756
06854/802757
06854/9017-48
16:30 - 17:30 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
06854/9017-0
06854/3284053
[email protected]
06851/9127325
0151/20324990
Telefon:
Fax:
Telefon:
06854/8534
06854/9795-012
06852/9090
Oberthal
- 5 -
190, 263/3, 262/1, 273/4, 15/53, 15/39, 212/1, 240/5, 15/44, 365/2, 45/11,
45/4, 71/2, 47/7, 79/3, 79/1, 385, 392/10, 392/8, 268/4, 68/6, 68/4, 71/9,
422/1, 81/1, 81/2, 155/1, 156/1, 154/1, 428/18, 35/8, 62/11, 342/3, 342/2,
283/6, 283/11, 15/55, 15/54, 62/10, 278/1, 382/1,
Flur 11, Parzellen Nrn: 38/4, 83/1, 93/1, 87/1, 79, 115/1, 80, 127/17, 101/1,
97, 90/1, 83/4, 83/3, 83/2, 82, 68/1, 64/1, 248/5, 187/10, 284/8, 103, 74/2,
102, 72, 110/8, 69/1, 96, 74/1, 84, 81, 126/1, 95/1, 88/1, 114, 73, 113, 127/2,
99/1, 71, 91, 89, 70/1, 76/1, 112, 63, 104/1, 90/2, 116/2, 75/1, 60, 61/1,
111/1, 86/1
Flur 12, Parzellen Nrn: 117/2, 96/14, 49/1, 98/9, 46/2, 46/1, 89/25, 89/26,
21/9, 21/8, 45/1, 49/2, 48/8, 48/6, 48/7, 73/2, 73/1, 38/3, 39/3, 70/5, 70/4,
68/2, 68/1, 89/22, 87/28, 87/31, 87/33, 87/17, 87/23, 377/2, 40/1, 40/2,
70/6, 70/7, 71/4, 76/6, 17,/4, 17/5, 87/35, 87/36, 91/7, 120/3, 120/1, 21/4,
31/3, 251/6, 31/2, 120/5, 120/2, 120/4, 61/4, 82/7, 82/4, 79/6, 356/9, 377/6,
67/8, 67/18, 67/11, 67/12, 41/1, 67/17, 76/3, 76/4, 48/4, 67/14, 67/13,
76/7, 77/5, 77/9, 77/6, 77/2, 18/7, 79/11, 77/8, 83/17, 83/22, 83/14, 83/18,
83/16, 83/20, 83/21, 79/7, 82/8, 82/3, 79/10, 196/1, 195/2, 121/5, 117/3,
94/9, 95/8, 91/6, 87/21, 87/26, 22/2, 72/1, 1/3, 37/3, 37/4, 38/4, 27/1,
89/20, 89/18, 75/4, 75/1, 75/5, 41/2, 48/5, 61/5, 59/7, 23/2, 84/13, 66/1,
59/3, 61/2, 154/31, 89/23, 87/24, 89/19, 17/6, 84/8, 83/23, 38/2, 76/2, 67/5,
117/4, 121/4, 122/2, 125/5, 28/1, 26/1, 31/4, 67/2, 64/1, 8/6, 8/3, 96/12,
52/4, 52/3, 52/5, 52/6, 119/4, 377/8, 364/1, 377/7, 361/1, 17/2, 21/6, 89/21,
51/2, 51/1, 118/6, 118/7, 118/5, 95/7, 154/47, 377/5, 154/29, 76/5, 77/3,
77/7, 89/12, 119/6, 2/5, 55/5, 55/3, 55/4, 58/2, 63/1, 58/1, 356/4, 67/9,
75/6, 48/10, 48/9, 39/4, 39/1, 71/3, 71/1, 94/8, 95/3, 94/8, 29/3, 37/5, 37/2,
84/10, 87/30, 9/3, 2/2, 8/4, 6/1, 87/34, 89/5, 366/2, 18/4, 18/6, 9/2, 11/1,
21/7, 25/1, 30/1, 29/2
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal hat in seiner Sitzung am
14.12.2016 beschlossen, die Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Ortszentrum Oberthal“ vom 23.09.1988 bzw. vom
21.07.2005, veröffentlicht im amtlichen Bekanntmachungsblatt der
Gemeinde Oberthal am 22.12.1988 bzw. am 21.07.2005, aufzuheben.
Den betroffenen Grundstückseigentümern wird hiermit mitgeteilt, dass
gleichzeitig von der Möglichkeit der sogenannten Bagatellklausel nach §
155 Abs. 3 BauGB abzusehen, da die gutachterlich ermittelte Bodenwerterhöhungen nur geringfügig sind und der Verwaltungsaufwand für die
Erhebung der Ausgleichsbeträge in keinem Verhältnis zu den möglichen
Einnahmen steht. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Oberthal, Poststraße 20, 66649 Oberthal,
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Oberthal, 15.12.2016
Stephan Rausch
Bürgermeister
bekanntmachung des satzungsbeschlusses
über die ergänzungssatzung „am Zollhaus Gronig“ im Ortsteil Gronig der Gemeinde Oberthal
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal hat mit Beschluss vom
14.12.2016 die Ergänzungssatzung „Am Zollhaus Gronig“ gem. § 12 KSVG
und § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss
wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit
dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung „Am Zollhaus Gronig“ in Kraft.
Jedermann kann die Ergänzungssatzung „Am Zollhaus Gronig“, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der Gemeinde Oberthal,
Bauamt, Zimmer 24, während der allgemeinen Dienststunden einsehen
und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
hinweise gem. §§ 214, 215 bauGb
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
sowie
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Ergänzungssatzung „Am Zollhaus Gronig“ schriftlich gegenüber der Gemeinde
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind.
hinweise gem. § 44 bauGb
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird
hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§
39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs
herbeigeführt wird.
Ausgabe 51/52/2016
hinweise gem. § 12 abs. 6 KsVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses
Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies
gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG)
der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der
Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt
worden ist.
Oberthal, 15.12.2016
Stephan Rausch
Bürgermeister
Lageplan, o.M.
Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Am Zollhaus Gronig“ in der Gemeinde Oberthal,
Ortsteil Gronig
Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan
satzung der Gemeinde Oberthal
über die endgültige aufhebung der sanierungssatzung für das
förmlich festgelegte sanierungsgebiet „Ortszentrum Oberthal“
vom 23. september 1988 bzw. vom 21. Juli 2005
Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI S, 2414) zuletzt geändert durch
Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und des § 12
Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt. 97,682), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt I S. 840) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung am 14.12.2016
folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum Oberthal“ beschlossen:
§1
aufhebung des sanierungsgebietes
Die Satzung der Gemeinde Oberthal über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Ortszentrum Oberthal“ wird hiermit aufgehoben.
Betroffen von der Aufhebung sind die im Sanierungsgebiet „Ortszentrum
Oberthal“ aufgeführten Grundstücke (Anlage). Der ebenfalls beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§2
inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Oberthal, den 15.12.2016
Stephan Rausch
Bürgermeister
hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen
sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder
Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache,
die den Mangel ergib, schriftlich gerügt worden ist (§ 12 Abs. 6 KSVG).
Oberthal
- 6 -
anlage zur aufhebung
der satzung der Gemeinde Oberthal:
Grundstücke im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortszentrum Oberthal“ in der Gemarkung Gronig und Oberthal:
Gemarkung Gronig
Flur 3, Parzellen-Nrn: 125/2, 125/3, 125/4
Gemarkung Oberthal
Flur 8, Parzellen-Nrn: 12/5, 168/2, 170/1, 12/3, 10/6, 12/4, 160/5, 10/5,
11/1, 170/3, 175/1, 173/3, 10/7, 160/1, 158/47, 159/2, 160/3, 169/3, 169/2,
7/1
Flur 9, Parzellen-Nrn: 67/1, 98, 100/2, 7/5, 4/1, 78/7, 78/6, 63/1, 55/2, 1/5,
19/3, 18/4, 141/2, 1 /2, 105/11, 103/7, 72/4, 96/3, 181/19, 191/16, 124/5,
24/1, 22/3, 20/3, 109/31, 109/29, 109/27, 181/20, 129/5, 127/4, 156/5,
191/7, 191/5, 191/12, 13/2, 123/3, 109/23, 107/4, 94/6, 181/6, 191/8,
191/15, 181/3, 191/14, 138/3, 74/2, 74/3, 78/4, 96/4, 109/24, 109/13,
109/14, 59/3, 64/5, 191/11, 190/5, 181/13, 78/5, 73/3, 94/2, 64/2, 60/1,
21/7, 21/6, 18/7, 19/7, 1/1, 16/4, 17/4, 57/4, 139/7, 139/8, 139/6, 102/1,
103/8, 104/1, 12/2, 9/5, 12/3, 137/7, 137/5, 138/1, 156/6, 138/2, 137/6,
156/4, 4/6, 4/5, 127/5, 109/30, 107/1, 94/5, 68/2, 109/28, 8/3, 7/6, 139/5,
79/2, 83/4, 21/5, 22/2, 20/2, 107/2, 108/2, 88/2, 1/6, 16/1, 14, 15/2, 13/3,
9/4, 19/6, 18/6, 24/7, 24/2, 24/5, 66/4, 73/2, 69/7
Flur 10, Parzellen-Nrn: 381, 392/3, 229/3, 243/12, 15/49, 280, 277/3, 277/2,
243/10, 15/46, 15/45, 229/6, 229/9, 229/8, 229/7, 243/13, 15/47, 436/7,
434/5, 436/6, 436/4, 258/1, 397/3, 397/2, 395/3, 395/4, 290/2, 350, 430/1,
374/1, 230/5, 243/11, 15/48, 219/1, 56/2, 71/6, 142/11, 142/18, 142/19,
171/6, 434/6, 434/3, 428/14, 380/1, 45/12, 189/2, 186/5, 423/2, 428/9,
428/11, 423/6, 423/10, 410/7, 398/5, 428/22, 428/23, 423/9, 400/1, 402/1,
403/2, 410/6, 237/2, 428/19, 273/2, 234/2, 41/1, 239/3, 186/6, 168/15,
168/11, 398/4, 260/2, 260/1, 154/6, 340, 42/2, 263/4, 262/8, 43/9, 43/7,
43/8, 71/11, 200/2, 167/16, 216/8, 216/7, 15/66, 375/1, 283/2, 292/1,
283/5, 283/4, 15/56, 388/1, 283/3, 62/31, 390/1, 389/1, 428/20, 396/1,
392/4, 390/2, 269, 392/9, 392/7, 270/3, 268/6, 268/1, 71/8, 428/17, 398/7,
403/5, 253/4, 252/4, 420/12, 420/17, 420/18, 83/2, 15/62, 15/43, 225/1,
225/2, 167/9, 142/24, 173/1, 171/5, 171/2, 167/7, 428/13, 388/2, 390/3,
389/2, 392/6, 48/5, 71/5, 363, 364/2, 383, 271, 270/4, 270/2, 263,1, 262/6,
262/5, 272, 268/5, 367, 371/1, 197, 200/3, 201/1, 195/1, 193/1, 169/8, 86/1,
85/2, 374/2, 347/1, 344, 64/3, 62/22, 74/3, 91/5, 88/6, 91/6, 88/5, 91/2,
88/4, 223/1, 36/4, 62/13, 373/1, 247/1, 246/1, 358/2, 398/1, 432/2, 432/1,
154/8, 292/2, 387, 287/2, 286, 142/15, 142/12, 142/13, 360, 361/1, 196/1,
203/2, 192/1, 203/1, 203/3, 39/7, 39/6, 15/32, 261/1, 255/2, 368, 369/1,
249/2, 15/50, 252/2, 252/3, 380/2, 15/51, 287/1, 273/3, 175/1, 177/1,
Ausgabe 51/52/2016
177/2, 43/10, 43/4, 15/35, 36/3, 62/12, 216/6, 216/3, 15/42, 364/1, 420/5,
420/6, 428/15, 428/16, 208/1, 208/2, 345, 253/3, 253/1, 15/52, 154/7,
354/1, 38/4, 38/5, 42/1, 15/33, 38/3, 358/1, 142/20, 142/23, 43/3, 15/34,
76/1, 88/2, 283/7, 203/5, 203/4, 186/2,178/3, 222/1, 206/1, 203/7, 203/8,
206/2, 203/6, 62/18, 62/17, 62/20, 62/19, 71/7, 74/2, 377, 165/13, 165/10,
165/2, 165/11, 175/2, 230/1, 242/6, 232/3, 232/1, 184/1, 62/21, 63/1,
15/30, 35/5, 39/4, 200/4, 202/2, 200/5, 202/1, 198, 163/5, 283/9, 283/10,
77/1, 80/1, 167/14, 201/2, 165/14, 165/22, 165/16, 229/4, 231/4, 231/7,
231/6, 353, 420/15, 39/3, 35/6, 378/1, 15/29, 15/28, 43/6, 15/36, 15/37,
43/5, 394/1, 395/2, 165/8, 163/3, 165/17, 168/9, 168/10, 168/13, 168/14,
171/3, 191, 365/1, 384, 15/40, 215/4, 342/1, 45/8, 47/5, 47/3, 48/4, 71/3,
71/4, 351/1, 83/1, 181/1, 178/2, 186/3, 185/2, 178/1, 185/1, 226/3, 226/5,
422/4, 257/1, 255/1, 242/7, 242/4, 430/3, 428/8, 425/1, 339, 366, 262/7,
262/4, 39/8, 15/31, 420/8, 420/7, 15/65, 210/1, 386, 15/41, 215/3, 216/9,
190, 263/3, 262/1, 273/4, 15/53, 15/39, 212/1, 240/5, 15/44, 365/2, 45/11,
45/4, 71/2, 47/7, 79/3, 79/1, 385, 392/10, 392/8, 268/4, 68/6, 68/4, 71/9,
422/1, 81/1, 81/2, 155/1, 156/1, 154/1, 428/18, 35/8, 62/11, 342/3, 342/2,
283/6, 283/11, 15/55, 15/54, 62/10, 278/1, 382/1,
Flur 11, Parzellen Nrn: 38/4, 83/1, 93/1, 87/1, 79, 115/1, 80, 127/17, 101/1,
97, 90/1, 83/4, 83/3, 83/2, 82, 68/1, 64/1, 248/5, 187/10, 284/8, 103, 74/2,
102, 72, 110/8, 69/1, 96, 74/1, 84, 81, 126/1, 95/1, 88/1, 114, 73, 113, 127/2,
99/1, 71, 91, 89, 70/1, 76/1, 112, 63, 104/1, 90/2, 116/2, 75/1, 60, 61/1,
111/1, 86/1
Flur 12, Parzellen Nrn: 117/2, 96/14, 49/1, 98/9, 46/2, 46/1, 89/25, 89/26,
21/9, 21/8, 45/1, 49/2, 48/8, 48/6, 48/7, 73/2, 73/1, 38/3, 39/3, 70/5, 70/4,
68/2, 68/1, 89/22, 87/28, 87/31, 87/33, 87/17, 87/23, 377/2, 40/1, 40/2,
70/6, 70/7, 71/4, 76/6, 17,/4, 17/5, 87/35, 87/36, 91/7, 120/3, 120/1, 21/4,
31/3, 251/6, 31/2, 120/5, 120/2, 120/4, 61/4, 82/7, 82/4, 79/6, 356/9, 377/6,
67/8, 67/18, 67/11, 67/12, 41/1, 67/17, 76/3, 76/4, 48/4, 67/14, 67/13,
76/7, 77/5, 77/9, 77/6, 77/2, 18/7, 79/11, 77/8, 83/17, 83/22, 83/14, 83/18,
83/16, 83/20, 83/21, 79/7, 82/8, 82/3, 79/10, 196/1, 195/2, 121/5, 117/3,
94/9, 95/8, 91/6, 87/21, 87/26, 22/2, 72/1, 1/3, 37/3, 37/4, 38/4, 27/1,
89/20, 89/18, 75/4, 75/1, 75/5, 41/2, 48/5, 61/5, 59/7, 23/2, 84/13, 66/1,
59/3, 61/2, 154/31, 89/23, 87/24, 89/19, 17/6, 84/8, 83/23, 38/2, 76/2, 67/5,
117/4, 121/4, 122/2, 125/5, 28/1, 26/1, 31/4, 67/2, 64/1, 8/6, 8/3, 96/12,
52/4, 52/3, 52/5, 52/6, 119/4, 377/8, 364/1, 377/7, 361/1, 17/2, 21/6, 89/21,
51/2, 51/1, 118/6, 118/7, 118/5, 95/7, 154/47, 377/5, 154/29, 76/5, 77/3,
77/7, 89/12, 119/6, 2/5, 55/5, 55/3, 55/4, 58/2, 63/1, 58/1, 356/4, 67/9,
75/6, 48/10, 48/9, 39/4, 39/1, 71/3, 71/1, 94/8, 95/3, 94/8, 29/3, 37/5, 37/2,
84/10, 87/30, 9/3, 2/2, 8/4, 6/1, 87/34, 89/5, 366/2, 18/4, 18/6, 9/2, 11/1,
21/7, 25/1, 30/1, 29/2.
Oberthal
- 7 -
1. Bekanntmachung der
Satzung über die Höhe der Gebühren im Abwasserbereich sowie
die Höhe des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen in
der Gemeinde Oberthal
(Abwassergebührenhöhensatzung)
Auf Grund der §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
(KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt
S. 682); zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsblatt
I S. 376); den §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsblatt S.
691); zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsblatt S. 2393); des §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten
von Abwasser in Gewässer (AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 1994 (Bundesgesetzblatt I, S. 3370); zuletzt geändert
durch Gesetz vom 02. September 2014 (BGBl. l S. 1474) und der §§ 50a,
128 und 132 des Saarländisches Wassergesetzes (SWG), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.03.1998 (Amtsblatt S. 306); zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2013 (Amtsblatt l 2014 S. 2) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung am 14.12.2016
folgende Satzung beschlossen:
Inhaltsverzeichnis:
§ 1
Benutzungsgebühren
§ 2
Entsorgungsgebühr
§ 3
Gebühr für die Zählerabrechnung
§ 4
Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen
§ 5
Verwaltungskostenpauschale
§ 6
Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe
§ 7
Inkrafttreten
§1
Benutzungsgebühren
(1)
Die Gemeinde erhebt gemäß § 3 Abs. 1 der Abwassergebührensatzung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage durch das Einleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser
Benutzungsgebühren.
(2)
Die Höhe der Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter
gebührenpflichtigem Frisch- und Brauchwasser 3,50 Euro.
(3)
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche 0,55 Euro.
§2
Entsorgungsgebühr
(1)
Für die Beseitigung von Abwasser und Fäkalschlamm aus
abflusslosen Sammelgruben und aus Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen, Klärgruben) von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, erhebt die Gemeinde
gemäß § 3 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung eine Entsorgungsgebühr.
(2)
Als Entsorgungsgebühr werden die tatsächlichen Entsorgungskosten zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale gem. § 5
erhoben
§3
Gebühr für die Zählerabrechnung
Für das Abrechnen von Zählern bzw. Messeinrichtungen (gemäß §§ 4
und 6 der Abwassergebührensatzung) sowie für die Abnahme nach Einbau oder Austausch dieser Einrichtungen erhebt die Gemeinde pro Zähler und Abrechnung eine Verwaltungskostenpauschale gem. § 5.
§4
Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen
(1)
Für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie
die Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitungen erhebt die
Gemeinde gemäß § 11 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung
einen Kostenersatz.
(2)
Die Höhe des Kostenersatzes bemisst sich nach dem entstandenen Aufwand zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale gem.
§ 5.
§5
Verwaltungskostenpauschale
Für die Erstellung von Abrechnungen bzw. Bescheiden nach §§ 2, 3 und 4
dieser Satzung wird eine Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 20,00 Euro
erhoben. Im Falle des § 3 werden die Verwaltungskosten auf die Höhe
des Absetzungsbetrages nach § 6 Abs. 1 der Abwassergebührensatzung
begrenzt.
§6
Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe
(1)
Die Gemeinde legt gemäß § 16 Abs. 1 der Abwassergebührensatzung die von ihr an das Land zu zahlende Abwasserabgabe nach
den festgestellten Einwohnerzahlen bzw. Einwohnergleichwerten (EW / EGW) auf die Kleineinleiter um.
(2)
Die Höhe der Gebühr je EW / EGW wird jährlich neu ermittelt,
indem die durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
für das Kalenderjahr festgesetzte Abwasserabgabe durch die
Summe der für das Kalenderjahr festgestellten EW /EGW geteilt
wird.
Ausgabe 51/52/2016
§7
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Oberthal über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen und die Erstattung der Kosten für die Grundstücksanschlussleitungen (Abwassergebührensatzung) vom 11.12.2001
außer Kraft.
Für Abgabenansprüche aus der Benutzung der Abwasseranlage bis zum
Ablauf der Geltungsdauer der nach Satz 1 aufgehobenen Abwassergebührensatzung verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Oberthal, 14.12.2016
Der Bürgermeister
Stephan Rausch
2. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des
KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Oberthal, 14.12.2016
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Stephan Rausch
Niederschrift Nr. 5/16
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates am
08.11.2016
Tagungslokal: Bürgersaal des Rathauses Oberthal
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:15 Uhr
Stimmberechtigt anwesend sind:
Manfred Altmeyer
Mitglied
Dennis Baumgart
Mitglied
Reiner Burkholz
Mitglied
Heike Erfurt
Mitglied
Frank Henkes
Mitglied
Armin Jansen
Mitglied
Michael Maurer
Erster Beigeordneter
Heinz Detlev Puff
Mitglied
Günter Raber
Mitglied
Antonius Schäfer
Mitglied
Dirk Schäfer
Mitglied
Uwe Schäfer
Mitglied
Hermann Josef Scharf
Mitglied
Kurt Scherer
Mitglied
Gerd Schmidt
Mitglied
Katrin Schmidt
Mitglied
Paul Schmidt
Beigeordneter
Andreas Schumacher
Mitglied
Bernd Simon
Mitglied
Bernd Stephan
Mitglied
Michael von Ehr
Mitglied
Christoph Wolf
Mitglied
Stimmberechtigt abwesend sind:
Dennis Meisberger
Mitglied
Norbert Rauber
Mitglied
Karin Rohrmüller
Mitglied
Inken Ruppenthal
Mitglied
Torsten Seiler
Mitglied
Von der Verwaltung nahmen teil:
Stephan Junk
Sachbearbeiter
Jochen Klemm
Sachbearbeiter
Schriftführer:
Gerlinde Schmitt
Mitunterzeichner:
Heike Erfurt, CDU
Gerd Schmidt, SPD
Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er
stellt fest, dass
a) die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und
Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,
b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und
satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und
c) die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.
A. Beschlüsse zur Tagesordnung
Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt.
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt:
Oberthal
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B. TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/16 über
die Sitzung vom 21.09.2016
2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
3. Änderung der Rasengrabrichtlinien
4. Berücksichtigung neuer Maßnahmen im Haushalt 2016 sowie entsprechende Mittelumschichtungen
5. Information über die Flächenerhebung zur Gesplitteten Abwassergebühr
6. Wirtschaftsplan des Entsorgungsverbandes - EVS - für 2017
7.Kreis-Bäder-Konzept
8. Mitteilungen und Anfragen
C. Beratung und Beschlussfassung
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/16
über die Sitzung vom 21.09.2016
Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der o. a. Niederschrift als
richtig an.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22
Entspricht: einstimmig dafür
2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde die Umsatzbesteuerung
der öffentlichen Hand völlig neu geregelt.
Bislang waren juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 2 (3)
UStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblichen Art (i. S. d. § 1 (1) Nr.
6 i. V. m. § 4 KStG) sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
unternehmerisch tätig.
Aufgrund dieser Regelung unterlagen Tätigkeiten aus dem Bereich der
Vermögensverwaltung (entgeltliche Überlassen von Grundstücken, Einräumen von Rechten etc.), Tätigkeiten von BgA unterhalb der geltenden
Bagatellgrenzen beim nachhaltigen Jahresumsatz (bisher: 30.678 EUR)
sowie Beistandsleistungen zwischen Kommunen (interkommunale
Zusammenarbeit) nicht der Umsatzsteuer.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde der § 2 (3) UStG gestrichen
und der § 2b UStG eingeführt. Mit dem neuen Recht entfallen bei den
juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Verknüpfung zwischen
dem Umsatzsteuerrecht und dem Körperschaftssteuerrecht, die Unternehmereigenschaft der jPdöR wird allein nach dem Umsatzsteuerrecht
beurteilt.
Grundsätzlich sind nun alle Tätigkeiten der jPdöR als unternehmerisch
anzusehen, außer bei der Ausübung hoheitlicher Gewalt (durch Gesetz,
Verwaltungsakt geregelte oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung durchgeführte Tätigkeiten), sofern diese nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen
Größere Wettbewerbsverzerrungen liegen nicht vor wenn:
- die öffentliche Gewalt ausschließlich nur von einer jPdöR ausgeübt
werden darf
- der Jahresumsatz aus gleichartigen Tätigkeiten 17.500,00 EUR nicht
übersteigt
- wenn bei der Behandlung als Unternehmer die Möglichkeit einer
Option nach § 9 UStG zur Steuerbefreiung bestünde
Alle weiteren Leistungen, die auf privatrechtlicher Grundlage erflogen,
unterliegen künftig der Umsatzsteuerpflicht. Die Tatbestände einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG sind einzeln zu prüfen (z.B. Grundstücksgeschäfte, Vermietung und Verpachtung, Kindergartenbeiträge).
Damit die Interkommunale Zusammenarbeit durch eine Umsatzsteuerbelastung nicht ineffizient wird, wurden durch den § 2b (3) UStG
Regelungen geschaffen, die definieren, wann keine größeren Wettbewerbsverzerrungen bei Leistungen zwischen jPdöR vorliegen.
Diese sind:
- Die Leistungen müssen auf langfristigen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen beruhen
- Die Leistungen müssen dem Erhalt der öffentlichen Infrastruktur
und der Wahrnehmung einer allen Beteiligten obliegenden öffentlichen Aufgabe dienen
- Die Leistungen müssen ausschließlich gegen Kostenerstattung
erbracht werden
- Der Leistende muss im wesentlichen gleichartige Leistungen an
andere juristische Personen des öffentlichen Rechts erbringen
Das heißt auch, dass bestehende privatrechtliche Altvereinbarungen
zwischen Kommunen auf öffentlich-rechtliche Grundlage gestellt werden müssen um Umsatzsteuer zu Vermeiden.
Bezüglich der Auslegung des in § 2b USTG verwendeten unbestimmten
Rechtsbegriffe wird mit einem erläuternden BMF-Schreiben erst Ende
des Jahres gerechnet. Auch die Auslegung durch die Rechtsprechung
steht erst am Anfang.
Der § 2b USTG ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten, laut Gesetz ist er aber
erst auf Umsätze ab dem 01.01.2017 anzuwenden.
Ausgabe 51/52/2016
Jedoch besteht bis zum 31.12.2016 die Möglichkeit, durch einmalige
Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt, das alte Recht für
sämtliche Leistungen bis zum 01. Januar 2021 anzuwenden. Die Erklärung kann jährlich mit Wirkung zu Beginn des Folgejahres widerrufen
werden.
Ein Schreiben des Saarländischen Städte- und Gemeindetages zu dieser
Thematik liegt den Ratsmitgliedern vor.
Aufgrund des Umfangs der zu erbringenden organisatorischen Vorbereitungen, das Fehlen eines erläuternden BMF-Schreibens und aufgrund
der Tatsache, dass das Vorsteuerabzugspotenzial im Jahr 2017 unter der
Umsatzsteuerbelastung liegt, wird empfohlen, die Option zu ziehen und
weiter das alte Recht anzuwenden.
Diese Option gilt für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde Oberthal und
kann nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am
27.10.2016 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die Option zu ziehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erklärt gegenüber dem Finanzamt St. Wendel, dass entsprechend § 27 (22) UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor
dem 01.01.2021 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen
steuerbaren Leistungen § 2 (3) UStG in der Fassung vor dem 31.12.2015
zur Anwendung kommen soll.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
3. Änderung der Rasengrabrichtlinien
Auf Initiative des Bürgermeisters wurden die Rasengrabrichtlinien der
Gemeinde Oberthal überarbeitet und entsprechend angepasst. Die Nutzungsberechtigten der mit Randsteinen eingefassten Grabfelder haben
dann künftig die Möglichkeit auf den Bodenplatten bzw. ebenerdigen
Gedenktafeln Grableuchten befestigen zu lassen.
Ein Entwurf der Neufassung der Rasengrabrichtlinien liegt den Ratsmitgliedern vor.
Der Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschuss hat in seiner
Sitzung am 26.10.2016 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die
Neufassung der Rasengrabrichtlinien zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Neufassung der Rasengrabrichtlinien.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22
Entspricht: einstimmig dafür
4. Berücksichtigung neuer Maßnahmen im Haushalt 2016 sowie
entsprechende Mittelumschichtungen
Maßnahmen im Bereich Investitionstätigkeit:
In der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2016 wurden bereits verschiedene Mittelumschichtungen beschlossen. Im Einzelnen waren dies:
Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt 4 (Bauen, Wohnen, Umwelt) finanziert.
Handballtore Bliestalhalle:
Nach einer Überprüfung der Sportgeräte in der Bliestalhalle mussten die
Handballtore kurzfristig erneuert werden. Hier sind Kosten von 1.500 EUR
angefallen. Diese sind im Rahmen der Deckungsfähigkeit in Teilhaushalt
4 finanziert.
Rötelsteinpfad, Hinweistafel:
Aktuell ist ein Beschluss erforderlich, um Mittel zur Erneuerung eines
Steges sowie einer Sitzbank am Rötelsteinpfad i. H.v. 3.000 EUR bereitzustellen. Gleichzeitig wurde eine Hinweistafel „Sehenswertes“ aufgestellt.
(800 EUR). Diese Maßnahmen waren im Haushaltsplan nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Deckungsfähigkeit in Teilhaushalt 1 (Zentrale Steuerung)
ist eine Finanzierung voraussichtlich nicht möglich. Daher sind die notwendigen Mittel von Teilhaushalt 4 (s.o.) durch Beschluss des Gemeinderates umzuschichten.
Einrichtung „Halbe“ Gruppe KiTa Güdesweiler:
Ferner sind aktuell zur Einrichtung einer sog. „halben“ Gruppe in der
KiTa Güdesweiler Einrichtungsgegenstände u.ä. zu beschaffen. Voraussichtlich sind Mittel von ca. 5.000 EUR dafür erforderlich. Auch hier stehen Mittel im Rahmen der Deckungsfähigkeit in Teilhaushalt 1 nicht zur
Verfügung und müssen von Teilhaushalt 4 (s.o.) umgeschichtet werden.
Auch hier ist ein Beschluss erforderlich.
Oberthal
- 9 -
Maßnahmen im Bereich der Ergebnisrechnung:
Teilhaushalt 1 (Zentrale Steuerung)
Einrichtung „halbe“ Gruppe KiTa Güdesweiler:
Im Rahmen der Einrichtung der neuen Gruppe sind auch kleine bauliche Veränderungen erforderlich wie die Verlegung von Versorgungsleitungen und Malerarbeiten. Insgesamt wird mit Kosten von ca. 2.000 EUR
gerechnet..
Waschplätze Kapellenwiese:
Der Beschluss zum Bau der Waschplätze ist bereits gefasst, ebenso die
entsprechende Mittelumschichtung.
Diese Summe ist im Rahmen der Deckungsfähigkeit in Teilhaushalt 1
(Zentrale Steuerung) sichergestellt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Teilhaushalt 3 (Finanzverwaltung)
Trinkwasseranschlüsse Festplätze:
In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschusses am 23.06.2015 wurde beschlossen, Die Trinkwasserversorgung an
den Festplätzen aufgrund der neuen Trinkwasserverordnung zu erneuern.
Über die Mittelherkunft wurde kein Beschluss gefasst!
Dachsanierung Leichenhalle Gronig:
Die eigentliche Maßnahme ist bereits beschlossen. Im Haushaltsplan
sind dafür 15.000 EUR bereitgestellt worden. Insgesamt werden Kosten
i.H.v. 23.500 EUR anfallen.
Über die Mittelherkunft wurde kein Beschluss gefasst!
Durch den Verzicht bzw. die Verschiebung der o.g. Einzelprojekte kann
die Maßnahme weitgehend finanziert werden. Der Restbetrag kann aus
sonstigen eingesparten Aufwendungen finanziert werden, so dass eine
Finanzierung im Rahmen der Deckungsfähigkeit gewährleistet ist.
Teilhaushalt 4 (Bauen, Wohnen, Umwelt)
Nahwärmekonzept für öffentliche Gebäude:
Die Auftragsvergabe wird im Bauausschuss behandelt. Sie ist im Haushalt
nicht vorgesehen.
Einbau einer Behindertentoilette im DGH Gronig
Die eigentliche Baumaßnahme wird im Bauausschuss behandelt. Sie ist
im Haushalt nicht vorgesehen.
Aktuell ist davon auszugehen, dass die Erträge planmäßig eingehen
werden, die Aufwendungen werden voraussichtlich geringfügig unterschritten. Beide Maßnahmen sind somit im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Mittel zu finanzieren. Insbesondere stehen noch Mittel zur
Verfügung, da die Erneuerung des Heizkessels (25.000 EUR) sowie der
Fenster in der Umkleide (7.000 EUR) nicht durchgeführt werden.
Im Teilhaushalt 4 werden auch die Aufwendungen für die Sanierungen
und Instandhaltungen der Straßen, Wege und Plätze (incl. Maßnahme
Bliesener Straße) verbucht. Die Entwicklung bis Jahresende ist daher
schwer abzuschätzen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass in diesem
Bereich noch Aufträge vergeben werden müssen.
Ausgabe 51/52/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die o.a. Umschichtungen innerhalb der
Deckungsfähigkeit zur Kenntnis und beschließt die Umschichtungen
i.H.v. 3.800 EUR für die Ausstattung des Rötelsteinpfades und der Hinweistafel sowie i.H.v. 5.000 EUR für die Ausstattung der KiTa-Gruppe
jeweils vom Teilhaushalt 4 in den Teilhauhalt 1.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22
Entspricht: einstimmig dafür
5. Information über die Flächenerhebung zur Gesplitteten Abwassergebühr
Die Erhebung der versiegelten Flächen, die in die gemeindliche Kanalisation entwässern, ist zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossen.
Herr Klemm, Sachbearbeiter bei der Gemeindeverwaltung, gibt in der
Sitzung zusätzliche Informationen zum Stand der Erhebung. Seine Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Allgemeine Information:
Der Gemeinderat hat am 18.11.2015 beschlossen, ab dem Jahr 2017
eine Gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Hauptgrund für die Einführung war die zunehmende Rechtsunsicherheit bei Beibehaltung des
alten, reinen Frischwassermaßstabs. Vor allem in anderen Bundesländern
hatte es sich bereits deutlich abgezeichnet, dass dieser Maßstab künftig
nicht mehr alleiniges Kriterium zur Gebührenberechnung sein kann.
Am 29.06.2016 hat das OVG Saarland (Az 1 A 79/15) die sog. Mehrkostenmethode zur Ermittlung der Abwassergebühren, aber auch zur Prüfung
einer Verpflichtung zur Einführung einer Gesplitteten Gebühr für unzulässig erklärt. Dies bestätigt die Auffassung der Gemeinde Oberthal, aus
diesem Grund wurde die rechtzeitige Einführung der Gebühr forciert.
Die noch verbleibenden Gemeinden ohne Gesplittete Gebühr dürften
nun gehalten sein, kurzfristig ebenfalls tätig zu werden.
Beschluss:
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Die Gebührenhöhe wird in der Sitzung am 14.12.2016 festgelegt.
6. Wirtschaftsplan des Entsorgungsverbandes - EVS - für 2017
In der nächsten Verbandsversammlung des EVS am 13.12.2016 soll der
Wirtschaftsplan des EVS für das Jahr 2017 beschlossen werden.
Den Wirtschaftsplan, wie er der EVS-Verbandsversammlung zur
Beschlussnahme vorgelegt wird, kann unter dem Menüpunkt „DER EVS“
im „Mitgliederbereich Regional-Foren“ eingesehen werden.
Sowohl die Gemeinderatsmitglieder als auch die Fraktionsvorsitzenden
hatten auf den Regional-Foren am 24. und 25.10.2016 in Illingen bzw.
Fraulautern, Gelegenheit, Fragen zum Wirtschaftsplan 2017 und zu aktuellen Themen der EVS Abwasser- und Abfallwirtschaft zu stellen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit einer Gebührenerhöhung für 2017 nicht zu rechnen ist.
Wegen der Terminüberschneidungen war die Beratung der Angelegenheit im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss nicht möglich.
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, dem Wirtschaftsplan
2017 des EVS in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
7.Kreis-Bäder-Konzept
Der Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen des Landkreises St.
Wendel haben ein „Bäder-Konzept“ erarbeitet. Fazit der Bäder-AG war die
Feststellung, dass alle Bäder im Kreis St. Wendel gebraucht werden und
deren Erhalt gesichert werden soll.
Der Schlussbericht der Kreis-Bäder-AG ist jedem Ratsmitglied zugegangen.
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Schlussbericht der Kreis-Bäder-AG zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22
Entspricht: einstimmig dafür
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.10.2016 empfohlen, der die o.a. Umschichtungen zur
Kenntnis zu nehmen und die beiden in u.a. Beschlussvorschlag angegebenen Umschichtungen zu beschließen.
8. Mitteilungen und Anfragen
Gerd Schmidt: Herr Schmidt erkundigt sich nach dem aktuellen Belegungsgrad bezüglich der angemieteten bzw. gekauften Wohnungen für
Asylbewerber. Herr Bürgermeister Rausch erklärt, die genaue Zahl sei
ihm aktuell nicht bekannt, werde sie aber umgehend ermitteln und den
Fraktionen bekannt geben.
Oberthal
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Oberthal
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MitteiLUnGen
der OrtsVOrsteher
GrOniG
Ortsvorsteher: Toni Schäfer
Am Heiligenwäldchen 3, Telefon 0 68 54 / 18 00,
Mail: [email protected]
Ausgabe 51/52/2016
GüdesweiLer
Ortsvorsteher: Norbert Rauber
Lerchenweg 17, Telefon 0 68 54 / 7 61 35,
Mail: [email protected]
haussammlung 2016
zugunsten der deutschen Kriegsgräberfürsorge
Das diesjährige Ergebnis der Haussammlung zugunsten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge erbrachte einen Betrag von 1050,70
€. Allen Spenderinnen und Spendern an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. Einen besonderen Dank gilt der Jungen Union Güdesweiler, die
die Sammlung durchgeführt haben.
Norbert Rauber, Ortsvorsteher
liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger.
Weihnachten steht vor der Tür, wo ist das
Jahr geblieben? Mit viel Freude und Gespür
verwöhnen wir unsere Lieben. Dazu gehören
Geschenke und Gaben, die sehr von Herzen
kommen, sich dran zu erfreuen und zu erlaben, hat man sich vorgenommen.
Am Heiligabend sitzt die Familie zusammen bei Licht und Kerzenschein, und ist glücklich, wenn alle nach Hause kamen. Wird
es im nächsten Jahr auch noch so sein?
So genieße die schöne Weihnachtszeit und trotz aller Hektik
bedenke:
Die Familie und die Gesundheit sind noch immer die schönsten Geschenke!
Immer wieder, jedes Jahr zur Weihnachtszeit beginnt das
hektische Treiben bei den Menschen, sei es in Gedanken, auf
den Straßen oder in den Geschäften. Ich glaube, dass viele
Menschen den Sinn des schönen Weihnachtsfestes gar nicht
mehr verstehen. Wie wäre es, wenn wir mal einige Minuten
investieren, um über Weihnachten nachzudenken?
Sind Sie nicht auch der Meinung, wenn wir Stress, Ärger und
Gedanken um Geschenke und andere negative Sachen verdrängen, dass wirklich nur noch wenige, aber wichtige Dinge
übrig bleiben, die Weihnachten ausmachen, nämlich Dinge
wie:
Besinnlichkeit, Dankbarkeit und Liebe.
Wann immer ein neues Jahr beginnt, schmieden wir soviele
Pläne, denken daran, wer wir sind, oder vergießen manch
sentimentale Träne.
In diesem Sinne wünscht Ihnen der Ortsrat von Gronig
ein intensives und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise
Ihrer Familien und somit mit den liebsten Menschen die Sie
haben, sowie Glück, Gesundheit und Wohlergehen für das
Jahr 2017.
Ihr Ortsvorsteher
Toni Schäfer
weihnachtsgrüße
des Ortsvorstehers Güdesweiler
Markt und Straßen stehn verlassen,
Still erleuchtet jedes Haus,
Sinnend geh’ ich durch die Gassen,
Alles sieht so festlich aus.
An den Fenstern haben Frauen
Buntes Spielzeug fromm geschmückt,
Tausend Kindlein stehn und schauen,
Sind so wunderstill beglückt.
Und ich wandre aus den Mauern
Bis hinaus in’s freie Feld,
Hehres Glänzen, heil’ges Schauern!
Wie so weit und still die Welt!
Sterne hoch die Kreise schlingen,
Aus des Schneees Einsamkeit
Steigt’s wie wunderbares Singen –
O du gnadenreiche Zeit!
Joseph von Eichendorff
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Jahr 2016 neigt sich dem Ende und ich möchte daher auf
diesem Wege die Gelegenheit wahrnehmen mich bei Ihnen,
sowie bei ihren Angehörigen, für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2016 zu bedanken. Mein Dank
gilt den Ortsratsmitgliedern sowie allen Vereinen, Verbänden
und den freiwilligen Helfern für ihre Unterstützung. Ich danke
dem Bürgermeister Herrn Stephan Rausch, den Bediensteten
der Gemeindeverwaltung und dem Bauhof für das faire Miteinander im abgelaufenen Jahr.
Weihnachten steht vor der Tür,
Fest des Friedens und der Freude,
Tage der Besinnung.
Nutzen wir diese Zeit, innezuhalten, Hektik,
Angst, Stress abzubauen
und in unseren Familien und Herzen
Frieden und Ruhe einkehren zu lassen.
In diesem Sinne wünsche i
ch Ihnen allen ein friedvolles und gesegnetes
Weihnachtsfest und alles erdenklich Gute im Jahr 2017.
Ihr Ortsvorsteher
Norbert Rauber
Oberthal
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OberthaL
Ortsvorsteher: Reiner Burkholz
Nelkenstraße 14, Telefon 0 68 54 / 62 63,
Mail: [email protected]
Veranstaltungskalender 2017
Ich bitte alle Vereine, Verbände und Institutionen des Gemeindebezirkes
Oberthal ihre Termine für 2017, Frau Elke Abazi, Gemeindeverwaltung,
mitzuteilen. Diese Meldung kann telefonisch – 06854/901728, per Fax –
06854/901717 oder per E-Mail – [email protected], erfolgen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
seniorenheim st. stephanus Oberthal
Das Seniorenheim bietet vom 22. dezember 2016 – 08. Januar 2017
folgende Veranstaltungen an:
Täglich von 08.00 bis 10.00 Uhr - Frühstücksgruppe im Demenzbereich!
donnerstag, 22. dezember 2016
10.00 Uhr Bewegungsübungen mit Frau Maria Horras und Willi
10.30 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Maria Horras
15.00 Uhr Gemütliche Vorweihnachtsrunde mit Frau Silvia KleinBolz
freitag, 23. dezember 2016
10.00 Uhr Kegeln mit Frau Maria Horras
15.00 Uhr Singen mit Frau Marga Becker
samstag, 24. dezember 2016 - heilig abend
10.30 Uhr Weihnachtlicher Wortgottesdienst mit Herrn Diakon
Oliver Besch
weihnachten im seniorenheim st. stephanus
sonntag, 25. dezember 2016 - 1. weihnachtstag
09.00 Uhr weihnachtliche Frühstücksrunde mit Frau Irmtraud
Klees
10.00 Uhr Weihnachtslieder singen mit Frau Irmtraud Klees
Montag, 26. dezember 2016 - 2. weihnachtsfeiertag
09.00 Uhr Gemütliche Feiertagsrunde mit Frau Irmtraud Klees
11.00 Uhr Gedanken zu Weihnachten mit Frau Silvia Klein-Bolz
15.00 Uhr Vorlesen mit Frau Selina Kiefer
dienstag, 27. dezember 2016
10.00 Uhr Gesellschaftsspiele mit Frau Silvia Klein-Bolz
16.00 Uhr Sängerkreis mit Herrn Hans Keil
Mittwoch, 28. dezember 2016
10.00 Uhr Bewegungsübungen mit Frau Maria Horras und Willi
10.30 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Maria Horras
15.00 Uhr Singen mit Frau Marga Becker
donnerstag, 29. dezember 2016
10.00 Uhr Bewegungsübungen mit Frau Maria Horras und Willi
10.30 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Maria Horras
15.00 Uhr Massage Igelball mit Frau Diana Walter
freitag, 30. dezember 2016
10.00 Uhr Kegeln mit Frau Maria Horras
15.00 Uhr Singen mit Frau Marga Becker
16.00 Uhr Kartenspiele mit Frau Silvia Klein-Bolz
samstag, 31. dezember 2016 - silvester
10.00 Uhr Gedanken zu Silvester mit Frau Silvia Klein-Bolz
15.00 Uhr Spaziergänge mit Selina Kiefer
silvester im seniorenheim st. stephanus
sonntag, 01. Januar 2017 - neujahr
10.00 Uhr Gedanken zum Neuen Jahr mit Frau Diana Walter
15.00 Uhr Gemütliche Neujahrsrunde mit Frau Irmtraud Klees
Montag 02. Januar 2017
09.00 Uhr Gemütliche Frühstücksrunde mit Frau Irmtraud Klees
10.00 Uhr Bewegungsübungen mit Frau Maria Horras und Willi
10.30 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Maria Horras
dienstag, 03. Januar 2017
10.00 Uhr Aromatherapie mit Frau Diana Walter
16.00 Uhr Spaziergänge mit Frau Selina Kiefer
Mittwoch, 04. Januar 2017
10.00 Uhr Bewegungsübungen mit Frau Maria Horras und Willi
10.30 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Maria Horras
11.00 Uhr Handmassage mit Frau Diana Walter
donnerstag, 05. Januar 2017
10.30 Uhr Heilige Messe mit Pater Ignasius Maros
15:00 Uhr Gedanken zum Dreikönigstag mit Frau Diana Walter
freitag, 06. Januar 2017
10.00 Uhr Kegeln mit Frau Maria Horras
16.00 Uhr Rosenkranz mit Frau Margit Bier
samstag, 07. Januar 2017
09.00 Uhr Gemütliche Frühstücksrunde mit Frau Irmtraud Klees
10.00 Uhr Klatsch und Tratsch mit Frau Silvia Klein-Bolz
Ausgabe 51/52/2016
sonntag, 08. Januar 2017
09.00 Uhr Gemütliche Sonntagsrunde mit Frau Irmtraud Klees
10.00 Uhr Gesellschaftsspiele mit Frau Silvia Klein-Bolz
alle seniorinnen/senioren der Gemeinde sind zur teilnahme recht
herzlich eingeladen. Zur besseren Planung wird um eine telefonische
Anmeldung unter 06854/90160 gebeten.
die heimleitung sowie alle bewohnerinnen/bewohner des seniorenheimes freuen sich, sie zu begrüßen.
nikolausfeier 2016
Stimmungsvolle Nikolaus- und Adventslieder erklangen am diesjährigen Nikolausabend und stimmten die Bewohner des Seniorenheims
St. Stephanus auf die traditionelle Nikolausfeier ein. Der Förderverein
St. Stephanus hatte auch in diesem Jahr wieder Bewohner, Angehörige,
Ehrenamtliche Mitarbeiter und Freunde des Hauses geladen. Nach der
Begrüßung durch Herrn Andreas Scharf, dem 1. Vorsitzenden des Fördervereins, wurden besinnliche Texte zur Adventszeit von Frau Monika Wolf
vorgetragen.
Mehrere Musikschüler unter der Leitung von Galina Schmidt trugen
weihnachtliche Stücke auf dem EPiano und der Gitarre vor. Ein weiterer
Höhepunkt war der Besuch des Nikolaus in Gestalt von Herrn Diakon
Besch, der kleine Präsente, liebevoll gebastelt von den „Caritas-Frauen“
der Pfarreiengemeinschaft Oberthal/Namborn, mitbrachte. Herr Walter
Harth sorgte mit seinem Akkordeon mit Liedern zum Mitsingen für weihnachtliche Stimmung. Für das leibliche Wohl war mit Glühwein, Kakao
und Weihnachtsgebäck bestens gesorgt.
Reiner Burkholz, Ortvorsteher
weihnachtsgrüße 2016
Gott lasse dich ein gesegnetes Weihnachtsfest erleben.
Gott schenke dir die nötige Ruhe, damit du dich auf
Weihnachten und die frohe Botschaft einlassen kannst.
Gott nehme dir Sorgen und Angst
und schenke dir neue Hoffnung.
Gott bereite dir den Raum, den du brauchst
und an dem du so sein kannst, wie du bist.
Gott schenke dir die Fähigkeit zum Staunen
über das Wunder der Geburt im Stall von Bethlehem.
Gott mache heil, was du zerbrochen hast
und führe dich zur Versöhnung.
Gott gebe dir Entschlossenheit, Phantasie und Mut,
damit du auch anderen Weihnachten bereiten kannst.
Gott bleibe bei dir mit dem Licht der Heiligen Nacht,
wenn dunkle Tage kommen.
Gott segne dich und schenke dir seinen Frieden.
(Irischer Weihnachtssegen)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir hatten uns für dieses Jahr einiges vorgenommen, das wir erreichen oder tun wollten, auch manchen guten Vorsatz, den wir aber
nicht umsetzen konnten. In wenigen Tagen neigt sich das Jahr dem
Ende zu und jeder Einzelne stellt für sich fest, dass manches erreicht
wurde, aber nicht alles machbar war. Es ist die Zeit, Rückschau zu halten, die guten, aber auch die schlechten Ereignisse des Jahres nochmals zu überdenken und gegebenenfalls neu zu bewerten.
Mein persönlicher Dank gilt allen Oberthalerinnen und Oberthalern,
Herrn Bürgermeister Stephan Rausch sowie den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Verwaltung und des Bauhofes für die gute und
vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Dankeschön an die Ortsratsmitglieder sowie an alle ehrenamtlich
Tätigen in den Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen, die
durch ihr aktives Engagement einen wichtigen Beitrag für unsere
Dorfgemeinschaft leisten.
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Oberthal wünsche ich von
ganzem Herzen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest; vor
allem aber Zeit, auf die schönen Momente des zu Ende gehenden Jahres
zurück zu blicken, Zeit für die Familie, aber auch die Zeit, um neue Kraft
zu schöpfen und für 2017 vor allem Gesundheit, Zufriedenheit, Frieden,
Glück und Freude.
Reiner Burkholz
Ortsvorsteher von Oberthal
Oberthal
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Steinberg-DeckenharDt
Ortsvorsteher: Hans-Peter Wack
Deckenharder Straße 29, Telefon 0 68 52 / 78 30,
Mail: [email protected]
Veranstaltungskalender 2017
In der Zwischenzeit ist der Veranstaltungskalender unseres Dorfes komplett und so können wir diesen auch veröffentlichen. Höhepunkte 2017
werden wohl die Feierlichkeiten zum 90 jährigen Jubiläum des Musikvereins und die zum 6. Mal stattfindenden Saarlandmeisterschaften im
Elfmeterschießen des SV Steinberg-D. zusammen mit dem FC Walhausen.im Juni in der SVS-Arena sein. Aber auch die traditionellen Veranstaltungen wie das Maifest, der Vatertagstreff, das Sportfest (dieses Mal
am 2. Juli-Wochenende), das Viez-Fest und der Weihnachtsmarkt stehen
ebenso wieder auf dem Programm. Unsere Vereine sorgen damit wieder
einmal für ein abwechslungsreiches Jahr. Hierfür herzlichen Dank! Nicht
zu vergessen ist das Festival „Little Woodstock“ im Max-Braun-Zentrum
am 2. Septemberwochenende, das wieder viele Besucher aus ganz
Deutschland und Europa zu uns führen wird.
Veranstaltungskalender steinberg-deckenhardt 2017
Januar 2017
07.01.2017
07.01.2017 07.01.2017 10.01.2017 14.01.2016 29.01.2017 29.01.2017 10:00 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Winterwanderung
18:00 Obst- u. Gartenbauverein Steinberg-D. - Neujahrsempfang in der Brennerei
09:00 SV Steinberg-Deckenhardt - Einsammeln Weihnachtsbäume
15:00 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag /
Gasthaus Stephan
16:00 SV Steinberg-Deckenhardt - Knutfest / SVS-Arena
16:00 Förderverein Musikverein Steinberg-D. - Jahreshauptversammlung / Gasthaus Stephan
17:00 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Jahreshauptversammlung / Gasthaus Stephan
februar 2017
04.02.2017 10:00 SG Steinberg-D.-Walhausen - Alte Herren - Winterwanderung
14.02.2017 15:00 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag /
Gasthaus Steinberger Stuben
18.02.2017 17:00 SV Steinberg-Deckenhardt - Generalversammlung
mit Neuwahlen / Gasthaus Stephan
27.02.2017 15:11 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Kinderfasching in der Musikwerkstatt
März 2017
04.03.2017 Fw Feuerwehr Steinberg-D. - Jahreshauptversammlung /
Feuerwehrgerätehaus
05.03.2017 18:00 Gesangverein Steinberg-Deckenhardt - Jahreshauptversammlung/ Gasthaus Steinberger Stuben
14.03.2017 15:00 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag /
Gasthaus Stephan
13.03.2017 DRK Steinberg-Deckenhardt - Blutspendetermin Güdesweiler
18.03.2017 DRK Steinberg-Deckenhardt - Kleidersammlung
19.03.2017 DRK Steinberg-Deckenhardt - Jahreshauptversammlung
/ Feuerwehrgerätehaus
april 2017
02.04.2017 11:00 IGBCE Ehrung von Mitgliedern - Zentrale Veranstaltung in Oberthal
02.04.2017 15:00 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Junge Musiker Steinberg-Deckenhardt stellen sich vor!
08.04.2017 19:00 Förderverein Musikverein Steinberg-D. - Kulinarische Weinprobe / Musikwerkstatt
11.04.2017 15:00 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag /
Gasthaus Steinberger Stuben
Mai 2017
29.04.2017 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - 90 Jahre MV Steinberg-D. - Ehrungs- u. Geburtstagsparty / Musikwerkstatt
30.04.2017 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Kids- and FamilyDay / Musikwerkstatt
01.05.2017 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Maifest „Mit Musik
in den Mai“ / Musikwerkstatt
09.05.2017 15:00 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag /
Gasthaus Stephan
25.05.2017 10:00 Freiwillige Feuerwehr Steinberg-D. - Tag der offenen Tür mit Vatertagstreff / Feuerwehrgerätehaus
Juni 2017
10.06.2017 14:00 SG Steinberg-D.-Walhausen - Gemeinsames Elferturnier / SVS-Arena
Ausgabe 51/52/2016
13.06.2017 15.-18.06.17 30.06.2017 Juli 2017
03.07.2017 07.-09.07.17 11.07.2017 august 2017
08.08.2017 15:00 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag /
Gasthaus Steinberger Stuben
SG Steinberg-D.-Walhausen - Alte Herren - Vereinsfahrt
nach Dresden
Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Letzte Probe mit
Platzkonzert an der Musikwerkstatt
DRK Steinberg-Deckenhardt - Blutspendetermin Güdesweiler
SV Steinberg-Deckenhardt - Sportfest SVS Arena
15:00 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag /
Gasthaus Stephan
Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag / Gasthaus Steinberger Stuben
15.08.2017 SG Steinberg-D.-Walhausen - Alte Herren AH -Familientag
september 2017
08.-10.09.17 Max-Braun-Zentrum - Little Woodstock Open Air / MaxBraun-Zentrum
12.09.2017 15:00 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag /
Gasthaus Stephan
15.-19.09.17 Kirmes in Steinberg-Deckenhardt - Kirmestreiben in
allen Gasthäusern u. auf dem Kirmesplatz
18.09.2017 DRK Steinberg-Deckenhardt - Blutspendetermin Güdesweiler
23.09.2017 DRK Steinberg-Deckenhardt - Kleidersammlung
Oktober 2017
03.10.2017 Obst- u. Gartenbauverein Steinberg-D. - Viezfest an der
Brennerei
10.10.2017 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag / Gasthaus Steinberger Stuben
november 2017
04. / 05.11.17 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Jubiläumskonzerte Bliestalhalle Oberthal
14.11.2017 15:00 Pensionärverein Steinberg-D. - Kaffeenachmittag /
Gasthaus Stephan
19.11.2017 10:00 Volkstrauertag Gedenkfeier am Denkmal in Steinberg-Deckenhardt
25.11.2017 19:00 SG Steinberg-D.-Walhausen - Alte Herren - Jahresabschlussfeier / Gasthaus Stephan
dezember 2017
03.12.2017 15:00 DRK Steinberg-Deckenhardt - Weihnachtsmarkt
am Feuerwehrgerätehaus
09.12.2017 15:00 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Jugendweihnachtsfeier in der Musikwerkstatt
15.12.2017 Gesangverein Steinberg-Deckenhardt - Familienabend /
Steinberger Stuben
16.12.2017 19:00 Musikverein Steinberg-Deckenhardt - Weihnachtsfeier aktive Musiker / Gasthaus Stephan
16.12.2017 19:00 SG Namborn/Steinberg-D./Walhausen - Jahresabschlussfeier Aktive in der Köhlerhalle Walhausen
18.12.2017 DRK Steinberg-Deckenhardt - Blutspendetermin Güdesweiler
stand: 17.12.2017
weihnachts- und neujahrsgrüße
Das Jahr 2016 geht dem Ende entgegen. Eine Zeit Rückschau zu
halten, aber auch nach vorne zu blicken. Viele Bürgerinnen und
Bürger unseres Ortes haben sich für unseren Ort engagiert. Vor
allem unseren Vereinen gilt ein besonderes Dankeschön für ihre
vielen Aktivitäten und das Veranstalten von Festen und Veranstaltungen, durch die unser Dorf lebt.
Der Ortsrat bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die
sich für unseren Ort eingesetzt und in irgendeiner Art und Weise
zu einem lebendigen Dorf und zur Dorfgemeinschaft beigetragen
haben. Genießen wir die nun anstehenden hoffentlich etwas ruhigen Tage über Weihnachten und Silvester und freuen uns auf das,
was im neuen Jahr kommen mag.
Der Ortsrat Steinberg-Deckenhardt wünscht seinen Mitbürgerinnen
und Mitbürgern, ihren Verwandten und Bekannten sowie allen Freunden unseres Ortes ein frohes, segensreiches und erholsames Weihnachtsfest, eine schöne Zeit zwischen den Tagen, einen guten Rutsch
und viel Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit und Zufriedenheit
2017. Mögen sich die persönlichen Wünsche eines Jeden erfüllen!
Euer Ortsvorsteher
Hans Peter Wack
ende des amtlichen teils
Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger
in der letzten Sitzung des Gemeinderates am 14. Dezember 2016 traf der Gemeinderat von Oberthal noch einige wichtige Beschlussfassungen. Lediglich bei der Beratung um die Anhebung der
Realsteuerhebesätze wurde keine Einigung unter den Ratsfraktionen erzielt. Ansonsten hingegen herrschte in der letzten Ratssitzung für das Jahr 2016 große Einigkeit unter den Fraktionen.
barrierefreier ausbau von bushaltestellen
Einer der Tagesordnungspunkte in der Sitzung war der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen. Hier ging es um die Bushaltestellen an der Grundschule in Oberthal und in Güdesweiler
in der Namborner Straße. Nach dem Personenbeförderungsgesetz hat der Nahverkehrsplan
die Belange der in ihrer Mobilität, oder sensorisch eingeschränkte Menschen, mit dem Ziel zu
berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022
eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Zur Erreichung der Barrierefreiheit hat das Land sein Förderprogramm aufgestockt. So wird ab
sofort der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen mit 90 % statt mit 75 % gefördert. Die Planungskosten werden jedoch nicht gefördert. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Oberthal überprüft, welche Haltepunkte in ihrem Zuständigkeitsbereich bereits barrierefrei ausgebaut
sind und welche noch entsprechend auszubauen sind.
Der Gemeinderat hat nunmehr beschlossen, dass die beiden vorgenannten Bushaltestellen im
kommenden Jahr mit Hilfe der Fördergelder des Landes barrierefrei ausgebaut werden sollen
und die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2017 einzustellen sind.
Ebenfalls vom Rat beschlossen wurde in der Sitzung ein integriertes städtebauliches entwicklungskonzept (iseK) für die Gemeinde Oberthal.
Als Grundlage für die Förderung von konkreten Infrastruktur- und Städtebaumaßnahmen über
das Programm „kleinere Städte und Gemeinden“ müssen Gemeinden ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)“ erarbeiten, um künftig Zuwendungen über dieses Programm zu erhalten. Das ISEK soll die infrastrukturellen Wechselwirkungen ortsteilübergreifend
für die gesamte Gemeinde analysieren, ein entsprechendes Standortkonzept ableiten und darauf aufbauend für die relevanten Einzelbereiche alle konkreten infrastrukturellen und städtebaulichen Maßnahmen, die im Zeithorizont der nächsten 10 bis 12 Jahre umgesetzt werden sollen,
samt erster Kostenschätzung darstellen.
Das ISEK muss dabei aus dem vom Ministerium vorangehend geförderten Gemeindeentwicklungskonzept entwickelt werden. Hierbei sollen in den relevanten Themenbereichen wie Demographie, Leerstandsentwicklung, Versorgung und öffentliche Infrastruktur wesentliche -seit der
Fertigstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes in der Gemeinde und ihren Ortsteilen feststellbare Entwicklungen und Veränderungen- untersucht und aufgezeigt werden. Dies ist die
Grundlage, um einen aktuellen Handlungsrahmen für die im ISEK behandelten Bereiche und
Standorte sowie die hierfür abgeleiteten Maßnahmen zu schaffen.
Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
Für die daraus abgeleiteten Untersuchungsbereiche für das ISEK sollen die feststellbaren städtebaulichen Missstände aufgezeigt werden, um dann entsprechende konkrete Maßnahmen zu
deren Behebung sowie grob die hierfür zu erwartenden Kosten darzustellen. Zusammenfassend
werden nach den Einzelbereichen in einer Gesamtkosten-und Finanzierungsübersicht nochmals
alle Einzelmaßnahmen mit entsprechenden Kosten aufgelistet und in eine zeitliche Prioritätenfolge gebracht. Abschließend folgt ein Fazit mit weiteren Umsetzungshinweisen.
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept wurde vom Planungsbüro Kernplan aus
Illingen, in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung ausgearbeitet, und in der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschusses mit den 4 Ortsräten am
08.06.2016 vorgestellt. Im Anschluss haben die jeweiligen Ortsräte nochmals in separaten Sitzungen darüber beraten. Die jeweiligen Beratungsergebnisse wurden in der aktuellen Fassung des
Konzeptes berücksichtigt und liegen dem Ministerium für Inneres und Sport, Landesplanung,
zur Abstimmung vor. Der Öffentlichkeit wurde zusätzlich im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 03. November 2016 im Dorfgemeinschaftshaus in Gronig die Gelegenheit gegeben,
sich über das ISEK zu informieren.
endgültige aufhebung der sanierungssatzung für das förmlich festgelegte sanierungsgebiet „Ortszentrum Oberthal“ und den Verzicht auf erhebung von ausgleichsbeträgen
Im Ortszentrum Oberthal laufen seit geraumer Zeit städtebauliche Sanierungsmaßnahen zur
Behebung von städtebaulichen Missständen, die das Ministerium für Inneres und Sport in den
vergangenen Jahren mit Hilfe der Städtebauförderungsmittel unterstützt hat. Die Sanierungssatzung ist aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, die Sanierung sich als undurchführbar
erweist, die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird oder die für die Durchführung der Sanierung festgelegte Frist abgelaufen ist. Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist
nach § 154 BauGB von den Eigentümern eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gelegenen Grundstücks ein Ausgleichsbetrag für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen zu
erheben, d.h. mit Abschluss der Maßnahme muss jeder Eigentümer im Sanierungsgebiet einen
Beitrag zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde abführen. Von der Erhebung eines Ausgleichsbetrags kann in sogenannten Bagatellfällen gemäß § 155 Abs. 3 BauGB abgesehen werden, wenn:
- eine geringfügige Bodenwerterhöhung gutachtlich ermittelt worden ist
und
- der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Ausgleichsbetrags in keinem Verhältnis zu
den möglichen Einnahmen steht.
Mit der Ermittlung evtl. anfallender Ausgleichsbeträge hat die Gemeinde ein Gutachten und
eine ergänzende Stellungahme zur Berechnung des Verwaltungsaufwands im Sanierungsverfahren vom Sachverständigenbüro Leo Schmidt eingeholt. Der Verwaltungsaufwand besteht im
Wesentlichen aus den Kosten der Wertermittlung, der Festsetzung der Ausgleichsbeträge und
den Kosten einer etwaigen Beitreibung der Ausgleichsbeträge. Hierzu gehören auch Anwaltsund Gerichtskosten für ein Widerspruchs-und Klageverfahren. Anhand dieser Ermittlungen des
Sachverständigenbüros Schmidt hat Herr Prof. Dr. Holger Kröninger von der Anwaltskanzlei Rapräger in Saarbrücken eine entsprechende Überprüfung vorgenommen, ob von der Erhebung
eines Sanierungsbeitrages abgesehen werden kann. Danach bleibt festzuhalten, dass geringfügige Bodenwerterhöhungen zu verzeichnen sind und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung
der Ausgleichsbeträge wesentlich höher als die zu erwartenden Einnahmen ist. Infolgedessen
kann die Bagatellklausel nach § 55 Abs. 3 BauGB angewendet und von einer Erhebung der Ausgleichsbeträge abgesehen werden.
Aufgrund dessen hat der Gemeinderat nunmehr die endgültige Aufhebung der Sanierungssatzung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortszentrum Oberthal beschlossen. Weiter
wurde beschlossen, von der Möglichkeit der sog. Bagatellklausel Gebrauch zu machen und von
der Erhebung der Ausgleichsbeträge nach § 155 BauGB Abs. BauGB abzusehen, da die gutachterlich ermittelten Bodenwerterhöhungen nur geringfügig sind und der Verwaltungsaufwand für
die Erhebung der Ausgleichsbeträge in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht.
Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
festsetzung der realsteuerhebesätze für das Jahr 2017
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurde über die geplante Erhöhung der Hebesätze heftig diskutiert. Um auch ausführliche Vergleiche führen zu können, hatte die Verwaltung den Ratsmitgliedern im Vorfeld umfangreiche Informationen, unter anderem auch einen interessanten
Presseartikel über die Hebesatzpolitik im Saarland, zur Verfügung gestellt. In diesem Presseartikel ist unter anderem auch folgendes festgehalten: „Ein wesentliches Problem der Kommunen im Saarland ist, dass die Kommunen ihre Wirtschaftskraft nicht in Einnahmen umwandeln
(u.a. aufgrund niedriger Hebesätze der Realsteuern). Die Bürger und Unternehmen im Saarland
werden vor dem Hintergrund ihrer wirtschaftlichen Potenz mithin deutlich weniger belastet
als die Bürger und Unternehmen der anderen Flächenländer.“
Bisher werden meist nur die Hebesätze der Gemeinden untereinander verglichen. Außer Acht
bleiben dabei die lokal teilweise unterschiedlichen Messbeträge der Finanzbehörden. Als
zusätzliches Kriterium war der Vorlage daher auch eine Übersicht aus 2015 beigefügt, welche
die Grundsteuer B je Einwohner vergleicht und wonach im Jahr 2015 die Gemeinde Oberthal
nach der Gemeinde Spiesen-Elversberg das zweitniedrigste Aufkommen im Saarland hatte.
Zusätzlich beigefügt war eine Übersicht der Gemeinden im Kreis St. Wendel mit den aktuellen
Hebesätzen und dem Aufkommen/Einwohner für 2016 und soweit möglich den geplanten
Sätzen für 2017. Eine Anhebung der Grundsteuer B von 360 auf 380 v.H. und damit auf die
Basis des Landesdurchschnitts 2015 würde jeden Bürger der Gemeinde Oberthal mit durchschnittlich 4 EUR pro Jahr zusätzlich belasten.
Aufgrund der nach wie vor defizitären Haushaltssituation wird die Gemeinde auch in den weiteren Jahren der mittelfristigen Finanzplanung Anhebungen der Realsteuerhebesätze kaum
vermeiden können. Vor diesem Hintergrund bleibt auch zu beachten, dass eine frühere Anhebung der Hebesätze die zusätzliche Aufnahme von Liquiditätskrediten vermeidet und damit in
Zukunft die Zinsbelastung minimiert, die ihrerseits zu weiteren Anhebungen zwingen würde.
Der Gemeinderat hat für das Jahr 2017 mehrheitlich folgende Hebesätze beschlossen:
Grundsteuer A: 280 v.H. (+10)
Grundsteuer B: 380 v.H. (+20)
Gewerbesteuer: 410 v.H. (+10)
Auch mit dieser Anpassung liegt die Gemeinde Oberthal bei der Grundsteuer B bei der Belastung je Einwohner (83,23 EUR) noch deutlich unter anderen Kreisgemeinden (Freisen 91,30
EUR, Nohfelden 93,83 EUR, Nonnweiler 112,50 EUR, St. Wendel 100,96 EUR und Tholey 104,19
EUR). Die Belastung pro Einwohner ist lediglich im Vergleich in Namborn (71,33 EUR) und Marpingen (76,05 EUR) niedriger.
beschluss einer abwassergebührenhöhensatzung
Am 18.11.2015 hat der Gemeinderat die Einführung einer Gesplitteten Abwassergebühr
beschlossen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die ab 01.01.2017 wirksamen
Gebührenhöhen festzulegen.
Nach den Berechnungen der Verwaltung beträgt die Schmutzwassergebühr 3,50 EUR /cbm.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt danach 0,55 EUR /m 2. Den Bürgern wurden im Vorfeld geschätzte Beträge von 3,50 EUR für die Schmutzwassergebühr sowie 0,63 bis 0,70 EUR
für die Niederschlagswassergebühr genannt. Zu beachten ist, dass das Abwasserwerk Gewinnvorträge aus früheren Jahren hat, die gem. KAG abgebaut werden müssen. Nach Abbau dieser Gewinnvorträge, voraussichtlich im Jahr 2020 wird die Abwassergebühr daher merklich
ansteigen müssen.
Unter diesen Vorgaben hat der Gemeinderat in der vergangenen Woche die Abwassergebührenhöhensatzung mit einer Schmutzwassergebühr von 3,50 EUR/ cbm und einer Niederschlagswassergebühr von 0,55 EUR /m 2 festgelegt.
Oberthal
- 17 -
Ausgabe 51/52/2016
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Oberthal,
zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel ist es mir ein besonderes
Anliegen, mich bei Ihnen allen zu bedanken. Mein Dank gilt allen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern, die in sozialen Einrichtungen, in den Kirchengemeinden oder in Vereinen,
sei es auf sportlichem oder auf kulturellem Gebiet, ehrenamtlich ihre Freizeit und ihre
Persönlichkeit eingebracht haben. Bitte führen Sie Ihre Dienste auch im neuen Jahr mit
demselben Schwung und Elan aus, wie Sie das im Jahre 2016 getan haben.
Ich möchte mich auch bei allen
bedanken, die in kommunalen
Gremien, in der Verwaltung, im
Gemeindebauhof, in unserer Kindertagesstätte oder aus eigener
Initiative örtliche Aufgaben wahrgenommen haben und für ihre
Mitbürgerinnen und Mitbürger da
waren, wenn sie gebraucht wurden.
Die bevorstehenden Feiertage sollen Ihnen viel Freude und Zeit dafür bringen, sich
wieder auf das Wesentliche zu besinnen und Kraft für das neue Jahr zu tanken.
Weihnachten ist die Zeit, um im Kreise der Familie Ruhe zu finden und neue Kraft zu
schöpfen. Es ist die Zeit der Besinnung auf die zentralen Werte des Lebens, die zu der
Erkenntnis führt, dass sich die schönen Dinge nicht nur auf materielle Werte beschränken. Denken wir darum gerade an Weihnachten auch an jene, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.
Ein besonderes Herzensanliegen ist mir, zu Weihnachten und zum Jahreswechsel auch
allen unseren kranken und sich einsam fühlenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern
meine Grüße zu übermitteln. Ich denke auch an die Familien, die im abgelaufenen Jahr
den Verlust eines lieben Menschen beklagen mussten. Ihnen wünsche ich, dass sie
gerade durch die Weihnachtsbotschaft neue Hoffnung schöpfen und mit Zuversicht in
das neue Jahr 2017 gehen können.
In diesem Sinne wünsche ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein friedliches und
segensreiches Weihnachtsfest sowie für das neue Jahr Gesundheit, Frieden und ihr ganz
persönliches Glück, zu dem für die meisten Menschen neben der Familie auch das Wohlfühlen in Ihrer Gemeinde zählt - dazu können wir alle beitragen. Ich wünsche Ihnen allen einen
guten Start für das Jahr 2017 mit der Hoffnung, dass all Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.
Ihr
stephan rausch
Bürgermeister
Oberthal
- 18 -
wichtiGe rUfnUMMern
Gemeindeverwaltung Oberthal
06854/9017-0
Ortsvorsteher der Gemeinde Oberthal:
Ortsvorsteher Gronig, Toni Schäfer
06854/1800
E-mail: [email protected]
Mobil
0171/3126696
Ortsvorsteher Güdesweiler, Norbert Rauber
06854/76135
Mobil 0172/9762955
Ortsvorsteher Oberthal, Reiner Burkholz 06854/6263
Mobil 0170/8947109
Ortsvorsteher Steinberg-D., Hans-Peter Wack
06852/7830
Mobil 0172/9335311
Krankentransporte
DRK St. Wendel
06851/939680
DRK Birkenfeld
06782/5753
Malteser Hilfsdienst, Kreis St. Wendel
06853/2829
Rettungsdienst + Krankentransport
Nohfelden-Türkismühle06852/7800
Krankenanstalten
Marien-Krankenhaus St. Wendel
06851/5901
Kreiskrankenhaus Ottweiler
06824/3070
Elisabethen-Krankenhaus Birkenfeld
06782/180
Ambulanter Pflegedienst
der Arbeiterwohlfahrt im Kreis St. Wendel
06851/935316
Malteser Hilfsdienst - Rettungswache Tholey
Telefon06853/2829
Feuerwehr-Notruf
112
Gemeindewehrführer Stephan Müller,
Schwimmbadstr. 4
0175/5948924
Ortsteil Güdesweiler
Löschbezirksführer Günter Burkholz,
Fasanenweg 36, 06854/1075
Ortsteil Oberthal-Gronig
Löschbezirksführer Tobias Schön,
Wiesenstr. 10, Oberthal,
0171/2663611
WVW Wasser- und Energieversorgung
Kreis St. Wendel GmbH, Telefon
06851/80030
Funkhilfsdienst Saar-Hochwald
Über Telefon täglich
06851/70682 - 06853/5243
Überwachungsgebiet Kreis St. Wendel
Wochenendbereitschaft erreichbar über CB-Canal 19
von freitags 20.00 Uhr bis sonntags 22.00 Uhr.
Weißer Ring
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und
zur Verhütung von Straftaten e.V.
Außenstelle St. Wendel
06857/5198
Regionalbüro Saarbrücken
0681/67319
Zentraler kostenfreier Opfernotruf
0130/3499
Giftinformationszentrale, Tel.
06841/162846
Ansprechpartner für Bürger in Fragen der Altenhilfe
Seniorenbüro
Landkreis St. Wendel, 06851/801-5201
Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel
Tel. 06851/801-5251
Betreuungsbehörde
Landkreis St. Wendel, 06851/801-5221
Schuldner- und Insolvenzberatung,
Landkreis St. Wendel, 06851/801-5221
Caritas Pflegedienst Schaumberg
St. Annen Str. 43, St. Wendel, Tel.: 06851/97 93 90
energis GmbH (vormals Südwestgas und VSE)
energis GmbH Störungsdienst Strom (24 h)
0681/9069-2611
energis GmbH Störungsdienst Erdgas (24 h)
0681/9069-2610
PRO FAMILIA
Süduferstr. 14, 66538 Neunkirchen
06821/27677
Christliche Hospizhilfe im Landkreis St. Wendel e.V.
Beratung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und
ihrer Angehörigen
Bahnhofstraße 8, 66606 St. Wendel, Telefon
06851/869701
Caritas-Verband
06851/93560
Beratungs- und Koordinierungsstelle
- Beratung für ältere Menschen und deren Angehörige
Dorothee Müller, 06851/9356-13
Rose Schwicker, 06852/900-414
Krisentelefon des Kreisjugendamtes St. Wendel
für Kinder, Jugendliche und Eltern
0172 / 6839078
Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Nord-Saar
Pflegedienstleiter Frank Pfeifer, 06851-9353-16
oder Julius Bettingen-Str. 5, 66606 St Wendel
Service-Telefon 0,12 Euro pro Minute
01805-409840
Ausgabe 51/52/2016
Seniorenheim St. Stephanus Oberthal
Rosenstraße 4
Saarländischer AnwaltVerein:
24- Std. anwaltlicher Notdienst in Strafsachen
Kinderschutzbund Projekt UFER
Katja Liedigk: oder Kreisverband St. Wendel,
Astrid Schmitt-Jochum: [email protected].
Landesamt für Vermessung, Geoinformation
und Landentwicklung (LVGL) 06854/9016-0
0172- 6806275
0175-7153140
06851-9301889
0171-8303496
0681 – 9712 400
KirchLiche nachrichten
Pfarreiengemeinschaft Oberthal-Namborn
mit den Pfarrgemeinden
St. Stephanus Oberthal, Mariä Himmelfahrt Namborn, Christkönig
Güdesweiler, St. Willibrord Baltersweiler, St. Donatus Gronig und St.
Anna Furschweiler
Pfarrbüro Oberthal-Namborn
Steffesheck 3, 66649 Oberthal
Tel.Nr. 06854 8573
Öffnungszeiten des Pfarrbüros Oberthal:
Mo.
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr
Di. 09.00 - 11.30 Uhr
Mi. 14.00 - 16.30 Uhr
Do. 09.00 - 11.30 Uhr
Fr. 09.00 - 11.30 Uhrund nach telefonischer Vereinbarung
Internet: www.obertha l-namborn.de
E-Mail: [email protected]
Weitere Telefonnummern:
Heinrich-Meffert-Haus
06854 8908
Dinnerzeit Michael Lambert
Rosenstraße 6, 66649 Oberthal
0170 9917816
———————
Kindergarten St. Stephanus Oberthal
06854 6392
Rosenstraße 6 66649 Oberthal
E-Mail: [email protected]
Gottesdienstordnung
Samstag, 24.12.
St. Stephanus
10.30 Uhr
Oberthal
St. Willibrord
15.00 Uhr
Baltersweiler
Weihnachtlicher
Wortgottesdienst im Seniorenheim
Kinderkrippenfeier
Die Kinder bringen ihr Adventsopfer
mit.
Christkönig
16.00 Uhr
Kinderkrippenfeier
Güdesweiler
Die Kinder bringen ihr Adventsopfer
mit.
Vor den Gottesdiensten werden Kerzen zum Preis von 1,50 Euro
angeboten.
St. Anna
16.00 Uhr
Christmette
Furschweiler
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
St. Stephanus
16.00 Uhr
Christmette
(in der Kirche Gronig)
Oberthal
für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft
St. Michael
16.30 Uhr
Kinderkrippenfeier
Gehweiler
Die Kinder bringen ihr Adventsopfer
mit
Mitwirkende: Gospelchor St. Michael
St. Donatus
17.30 Uhr
Musikalische
Sonderplan
Gronig
Einstimmung zur Christmette
Mitwirkende: Musikverein Gronig e.V.
18.00 Uhr
Christmette
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
Mariä Himmelf. 18.00 Uhr
Christmette
Namborn
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
Mitwirkende: Kirchenchor
Hochfest der Geburt des Herrn
Kollekte für das bischöfliche Hilfswerk „Adveniat“
Bitte beachten Sie die Änderungen der Gottesdienste von St.
Michael Gehweiler am 1. Weihnachtsfeiertag, St. Bonifatius Hofeld
und St. Donatus Gronig am 2. Weihnachtsfeiertag.
Sonntag, 25.12.
Christkönig
09.00 Uhr
Festhochamt
Güdesweiler
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
Mitwirkende: Kirchenchor
St. Michael
09.00 Uhr
Festhochamt
Gehweiler
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
- 19 -
Aus unserer Pfarreiengemeinschaft
Bitte beachten geänderte Öffnungszeiten!
Mo.
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr
Di. 09.00 - 11.30 Uhr 06854/76630
Mi. 14.00 - 16.30 Uhr [email protected]
Do. 09.00 - 11.30 Uhr
Fr. 09.00 - 11.30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Formular zur Messbestellung
Für Messbestellungen können Sie nachfolgendes Formular benutzen
und in den Sakristeien oder im Pfarrbüro abgeben. Es ist auch möglich,
den Betrag für die Messintentionen von 5,00 EUR auf das Konto des Kirchengemeindeverbandes zu überweisen: Bankverbindung: IBAN: DE52
5929 1000 0000 3044 17, BIC: GENODE51WEN oder Kto.Nr. 304 417, Bankleitzahl: 592 910 00 bei der St. Wendeler Volksbank
Messbestellungen
Name des/
der Verstorbenen:..................................................................................................
Kirche:........................................................................................................................
Datum:.......................................................................................................................
bestellt von:.............................................................................................................
Telefonnummer:....................................................................................................
✂
St. Willibrord
10.30 Uhr
Festhochamt
Baltersweiler
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
Mitwirkende: Kirchenchor
2. Weihnachtstag, Fest des Hl. Stephanus
Kollekte für das bischöfliche Hilfswerk „Adveniat“
Montag, 26.12.
St. Bonifatius
09.00 Uhr
Hochamt
Hofeld
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
anschließend Kindersegnung
Patrozinium
St. Stephanus
10.30 Uhr
Hochamt
Oberthal mit Taufe des Kindes Jakob Gard
Mitwirkende: Kirchenchor
anschließend Kindersegnung
Mariä Himmelf. 10.30 Uhr
Hochamt
Namborn
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
anschließend Kindersegnung
Donnerstag, 29.12.
St. Anna
16.00 Uhr
Taufe des Kindes Amelie Fuchs
Furschweiler
(Pfr. Lindemann)
Samstag, 31.12. - 7. Tag der Weihnachtsoktav
St. Stephanus 17.00 Uhr
Hl. Messe
(in der Kirche Gronig)
Oberthal
mit Jahressabschlussandacht
Gruppe 1 und 2
St. Anna 17.00 Uhr
Hl. Messe
Furschweiler
mit Jahressabschlussandacht
Mariä Himmelf. 18.30 Uhr
Hl. Messe
Namborn
mit Jahressabschlussandacht
Neujahr, Hochfest der Gottesmutter Maria
Kollekte für das Maximilian-Kolbe-Werk
Sonntag, 01.01.
St. Donatus
10.30 Uhr
Hochamt
Gruppe 3
Gronig
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
Christkönig
10.30 Uhr
Hochamt
Güdesweiler für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
St. Willibrord
10.30 Uhr
Hochamt
Baltersweiler
† Theresia Mees und † Tochter Renate
Schwan, † Arnold Becker
anschließend Neujahrsumtrunk
Dienstag, 03.01.
St. Donatus
18.00 Uhr
Rosenkranz
Gronig
18.30 Uhr
Hl. Messe
Gruppe 3.2
Mittwoch, 04.01.
Mariä Himmelf. 18.30 Uhr
Hl. Messe
Namborn
Donnerstag, 05.01.
St. Stephanus
10.30 Uhr
Hl. Messe im Seniorenheim
Oberthal
Mariä Himmelf. 10.30 Uhr
Wortgottesdienst im Seniorenheim
Namborn
St. Anna
18.30 Uhr
Hl. Messe
Furschweiler
St. Donatus
18.30 Uhr
Eucharistische Andacht
Gronig
um geistliche Berufe
(in der Seitenkapelle)
Freitag, 06.01. - Erscheinung des Herrn
St. Stephanus
18.00 Uhr
Eucharistische Anbetung
Oberthal
18.30 Uhr
Hl. Messe
(in der Kirche Gronig)
nach Meinung
Taufe des Herrn
Afrika-Kollekte (für die Ausbildung von Priestern, Ordensleuten und
Laienmitarbeitern)
Samstag, 07.01.
St. Willibrord
17.30 Uhr
Vorabendmesse
Baltersweiler
St. Stephanus 17.30 Uhr
Vorabendmesse
Gruppe 1
Oberthal (in der Kirche Gronig)
für die Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft
Christkönig 18.30 Uhr
Rosenkranz
Güdesweiler
19.00 Uhr
Vorabendmesse
Sonntag, 08.01.
St. Michael
09.00 Uhr
Hochamt
Gehweiler
Mariä Himmelf. 10.30 Uhr
Hochamt
Namborn
nach Meinung
St. Donatus 10.30 Uhr
Hochamt
Gruppe 4
Gronig
für die Verstorbenen der Pfarrgemeinde
anschließend: Neujahrsumtrunk
Ausgabe 51/52/2016
✂
Oberthal
Taufsonntage für das Jahr 2017
So. 15.01.2017 Pfarrkirche Namborn
So. 29.01.2017 Pfarrkirche Baltersweiler
So. 12.02.2017 Pfarrkirche Furschweiler
So. 26.02.2017 Pfarrkirche Gronig
So. 12.03.2017 Pfarrkirche Oberthal
So. 26.03.2017 Pfarrkirche Güdesweiler
So. 23.04.2017 Pfarrkirche Namborn
So. 07.05.2017 Pfarrkirche Baltersweiler
So. 28.05.2017 Pfarrkirche Furschweiler
So. 04.06.2017 Pfarrkirche Gronig
So. 25.06.2017 Pfarrkirche Oberthal
So. 02.07.2017 Pfarrkirche Güdesweiler
Weltgebetstag 2017 „Was ist denn fair“ von den Philippinen Ökumenische Vorbereitung für Multiplikatorinnen
Die kfd (Kath. Frauengemeinschaft Deutschlands) und die KEB (Kath.
Erwachsenenbildung) im Bistum Trier bieten zum Weltgebetstag am
Freitag, dem 3. März 2017 jeweils einen ökumenischen Vorbereitungsnachmittag von 14.30 bis 19.00 Uhr an:
am Montag, 09. 01. 17 im Cusanushaus in St. Wendel
am Dienstag, 10. 01. 17 im Kath. Pfarrheim in Hirzweiler-Welschbach
am Mittwoch, 11. 01. 17 im Kath. Pfarrheim in Theley
Frau Katharina Günther, Frau Daniela Lüdeke, und Frau Hildegard Thiel
werden über die Philippinen informieren und Anregungen zur Gestaltung der Feier des Weltgebetstages geben.
Eingeladen sind interessierte Frauen aller christlichen Konfessionen,
besonders diejenigen, die den Weltgebetstag in ihrer Gemeinde vorbereiten.
Unkostenbeitrag für Material und Beköstigung 6.- EUR.
Bitte melden Sie sich bis spätestens eine Woche vor Ihrem gewünschten
Termin an. Für Theley und St. Wendel bei Frau Günther (Tel.: 06851/912090),
für Hirzweiler-Welschbach bei Frau Wegmann (Tel.:06824/4806)
„Segen bringen, Segen sein…“
Sternsinger aus unserer Pfarreiengemeinschaft sind unterwegs zu
den Menschen
„Die Sternsinger kommen!“ heißt es vom 06. bis 08. Januar in unserer
Pfarreiengemeinschaft.
Oberthal
- 20 -
Mit dem Kreidezeichen „20*C+M+B+17“ bringen die Mädchen und Jungen in den Gewändern der Heiligen Drei Könige den Segen „Christus
segne dieses Haus“ zu den Menschen und sammeln für Not leidende
Kinder in aller Welt.
„Segen bringen, Segen sein. Gemeinsam für Gottes Schöpfung - in Kenia
und weltweit!“ heißt das Leitwort der 59. Aktion Dreikönigssingen, das
aktuelle Beispielland ist Kenia. 1959 wurde die Aktion erstmals gestartet.
Inzwischen ist das Dreikönigssingen die weltweit größte Solidaritätsaktion, bei der sich Kinder für Kinder in Not engagieren. Die Aktion wird
getragen vom Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ und vom Bund der
Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Jährlich können mit den gesammelten Spenden mehr als 1.500 Projekte für notleidende Kinder in Afrika,
Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa unterstützt werden.
Allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die die Aktion unterstützen sei an dieser Stelle bereits ein herzliches „Vergelt’s Gott“ gesagt.
Da wir in einigen Orten nicht genug Kinder haben, kann es sein, dass
Ihre Straße von den Sternsingern nicht besucht werden kann. Wir bitten
um Ihr Verständnis. Spenden für die Sternsingeraktion können auch im
Pfarrbüro abgegeben werden.
Peter Holz, Gemeindereferent
Liebe Sternsinger der Pfarreiengemeinschaft Oberthal-Namborn,
wir möchten uns bei Ihnen im Namen von Kindern, Lehrerinnen und
Lehrern der Schule „Maria“ in Cimanggis Bogor-Jakarta-Indonesien für
die uns zugewendeten Spenden 2015 der Drei-Königs-Aktion bedanken.
Eure Spende ist eine sehr wertvolle Hilfe für den Fortbestand unserer
Arbeit und sichert die Qualität der Ausbildung an unserer Schule.
Wir haben nach der Empfehlung der Pfarreiengemeinschaft OberthalNamborn über das Kindermissionswerk 6.700,00 EUR erhalten, und dieses Geld konnte ab Mai 2016 für weiterführende Studiengänge mehrerer
Lehrkräfte der Schule Maria in Cimanggis verwendet werden. Der zugehörige Bericht mit den Daten aller Lehrer wurde dem Kindermissionswerk bereits übermittelt.
Mit Ihrer Hilfe vermitteln wir noch weiter unseren Schülerinnen und
Schülern christliche Werte und wertvolles Wissen. Wir können auch
damit in die Zukunft mit großer Hoffnung blicken.
Wir hoffen darauf, dass wir den Kontakt weiter erhalten. Wir werden weiter für die Fortschrittsberichte das Kindermissionswerk informieren.
In Dank, verbleibend, Maria Mediatrix Mali
St. Stephanus Oberthal
Kirchenchor - Unsere Proben sind jeweils dienstags um 19.30 Uhr - in
den ungeraden Monaten in der Kirche in Güdesweiler, in den geraden
Monaten im HMH in Oberthal.
Mittwochstreff
Das Treffen findet alle 14 Tage mittwochs um 15.00 Uhr im Heinrich-Meffert-Haus statt. Damit unsere Senioren planen können, hier die weiteren
Termine für das neue Jahr 2017:
11.01., 25.01., 08.02., 22.02., 08.03.,05.04.,19.04., 03.05., 17.05., 31.05.,
14.06., 28.06.
Bei Interesse wenden sie sich bitte an Frau Felicitas Hans, Tel.: 06854/1513.
Felicitas Hans
Christkönig Güdesweiler
Kirchenchor
Unsere Proben sind jeweils dienstags um 19.30 Uhr - in den ungeraden
Monaten in der Kirche in Güdesweiler, in den geraden Monaten im HMH
in Oberthal.
Renovierung der Valentinskapelle
Seit längerer Zeit wird über die notwendige Renovierung der Valentinskapelle diskutiert. Bei einem Ortstermin mit dem Bistums-Architekten,
Herrn Mitchell, konnte dieser den Pfarrverwaltungsrat auf weit größere
Schäden hinweisen als ursprünglich angenommen. Durch den Regen,
der an einzelnen Stellen des Daches eindringen konnte, wurde auch
die Holzdeckenkonstruktion stark beschädigt. Des Weiteren entstanden Wasserflecken in der Raumdecke. Als Sicherheitsmaßnahme bis zur
Durchführung der Renovierungsmaßnahmen wurde von Herrn Mitchell
ein engmaschiges Netz empfohlen, das zwischenzeitlich unterhalb der
Raumdecke gespannt wurde.
Die unter Denkmalschutz stehende Valentinskapelle wurde im Jahre 1784
erbaut und ist bis heute als Andachtsstätte erhalten, zu der Dorfbewohner und Pilger gerne kommen. Der baulich schlechte Zustand wurde von
den Fachleuten bestätigt. So gilt es, die Erneuerung der Naturschiefereindeckung, die Ausbesserung der historischen Holzdecken-konstruktion
und die Erneuerung der Raumdecke zu organisieren und zu finanzieren.
Nach den Vorgaben des Denkmalschutzes soll danach außerdem der
Außen- und Innenanstrich erneuert werden. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2017 geplant.
Die Kosten der Baumaßnahmen sind durch eigene Mittel leider nicht zu
bewältigen.
Umso mehr freuen wir uns über die Spende in Höhe von 2.000 Euro, die
der Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Güdesweiler, Herr Norbert Rauber, dem Pfarrverwaltungsrat der Katholischen Kirchengemeinde Christkönig Güdesweiler überreichte.
Ausgabe 51/52/2016
Der stellvertretende Vorsitzende des Pfarrverwaltungsrates, Herr Alfons
Weber, bedankt sich herzlich im Namen des gesamten Pfarrverwaltungsrates für die großzügige Spende.
Der Pfarrverwaltungsrat Güdesweiler hofft auf weitere Spenden zur
Renovierung der Valentinskapelle.
Die Nummer des Spendenkontos lautet:
IBAN: DE12 5925 1020 0000 0311 20
BIC: SALADE51WND
St. Donatus Gronig
Advents-Meditation
Im November 2016 haben wir mit der Musikgruppe Teachips ihre jährliche Adventsmeditation in der Pfarrkirche Gronig gefeiert. Es war eine
Stunde in der man sich vom Alltag erholen und entspannen konnte.
Dabei erhielt die Gruppe freiwillige Spenden, ebenso spendet die Gruppe
je 5,00 Euro von jeder ihre verkauften CD. Insgesamt kamen so 1.000,00
Euro zusammen. Davon wird die Gruppe 500,00 Euro an das Hospiz
Emmaus in St. Wendel und 500,00 Euro an den Kinder-Hospizdienst Saar
in Neunkirchen weitergeben. Wir bedanken uns bei allen Gottesdienstbesuchern, freiwilligen Helfern und den Teachpis für ihr Engagement.
Ev. Gesamtkirchengemeinde St. Wendel
GOTTESDIENSTE vom 22.12.2016 bis 01.01.2017
Donnerstag, 22.12.16
18.00 Uhr advent angedacht mit der Frauen-Schola
Heiligabend - Samstag, 24.12.16
15.00 Uhr Weihnachten für die Kleinsten in St. Wendel
16.00 Uhr Familiengottesdienst in Leitersweiler
17.00 Uhr Christvesper in St. Wendel
18.00 Uhr Christvesper in Leitersweiler
23.00 Uhr Christmette in St. Wendel
1. Weihnachtstag - Sonntag, 25.12.16
09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hofeld
11.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst im Mauritiusheim in Tholey
2. Weihnachtstag - Montag, 26.12.16
10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in St. Wendel
Freitag, 30.12.16
18.30 Uhr Ev. Gottesdienst in der Kapelle des Marienkrankenhauses
Altjahresabend - Samstag, 31.12.16
17.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Leitersweiler
19.00 Uhr Silvesterkonzert des Posaunenchores in St. Wendel
Neujahr - Sonntag, 01.01.17
18.00 Uhr Neujahrsandacht mit der Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer in St. Wendel
Tel. Ev. Gemeindeamt 06851-2500
Tel. Pfarrer Markus Karsch
06851-8007820
Tel. Pfarrerin Christine Unrath
06851-939755
infOrMatiOnen
St. Wendeler Kneipp Verein
Turn-Kids des St. Wendeler Kneipp Vereins erzielen tolle Ergebnisse
beim DTB Kinderturntest
Die Turn-Kids Gruppe des Kneipp Vereins St.Wendel hat in den letzten
Wochen den DTB Kinderturntest absolviert. Die Kinder zwischen 8 und
12 Jahren haben ihr sportliches Können gezeigt und mit ihren überdurchschnittliche Ergebnissen bewiesen wie sie fit sind.
Wie fit sie sind, war als Smileys auf ihren jeweiligen Urkunden, die kostenlos von der Barmer/GEK zur Verfügung gestellt wurden, zu sehen.
In verschiedenen Testbereichen aus Koordination, Kraft, Beweglichkeit
und Ausdauer galt es individuelle Auskünfte über die motorischen Stärken und Schwächen jedes Kindes zu erzielen.
Auch durfte das DTB Turn-Maskottchen „Taffi“ nicht fehlen, als in der
letzten Turnstunde des Jahres jedes Kind seine Urkunde und den Bewertungsbogen überreicht bekam.
Als weitere Belohnung für das sportliche Engagement sponserte der
Kneipp Verein St.Wendel „Rope-Skipping-Seile“, welche sofort in der
Turnhalle mit Begeisterung ausprobiert wurden.
Der Kneipp Verein St.Wendel ist stolz darauf eine so tolle Turn-KidsGruppe, die auch Mitglied im STB ist, anbieten zu können. So erfolgreich
geleitet wird die Gruppe von der Übungsleiterin Sandra Paliot.
Oberthal
- 21 -
Ausgabe 51/52/2016
VeranstaLtUnGsKaLender
datum von bis:
Uhrzeit von bis:
Veranstaltung:
Januar
07.01.17
Sternsinger-Aktion (Pfarrgemeinde), Güdesweiler
07.01.17
18:00
Neujahrsempfang des Obst- und Gartenbauvereins
Steinberg-Deckenhardt
07.01.17
09:00
Einsammeln der Weihnachtsbäume durch den
SV Steinberg-Deckenhardt
07.01.17
Familien- und Helferfest Mombergteufel
07.01.17
10:00
Winterwanderung des Musikvereins Steinberg-Deckenhardt
08.01.17
Winterwanderung Tennisclub Gronig
10.01.17
15:00
Kaffeenachmittag des Pensionärvereins Steinberg-Decken
hardt im Gasthaus Stephan
12.01.17
19:00
Neujahrsempfang des Bürgermeisters in der Bliestalhalle
13.01.17
19:00
OCV-Aktivenbesprechung in der Kegelhalle
13.01.17
„Dulle-Turnier“ des Fördervereins der SFG im Sportlerheim,
Güdesweiler
13.01.17
Neujahrsempfang Ortsvorstheher Gronig und Einweihung
der Multifunktionsbühne
14.01.17
Après-Ski-Party JUZ
14.01.17
16:00
Knutfest des SV Steinberg-D. in der SVS-Arena
17.01.17
„Aktive Senioren“ Kaffeenachmittag, 15:00 Uhr Pilsstube
am Brunnen, Güdesweiler
21.01.17
Jahreshauptversammlung des Wndervereins im Gasthaus
„Zum Flare“, Güdesweiler
22.01.17
18:00
JHV mit Neuwahlen Schützenvererin Fidelio, Güdesweiler
22.01.17
Jahreshauptversammlung FC Gronig
22.01.17
17:00
Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereins
Gronig im Gasthaus Andler
26.01.17
15:00
Kaffeenachmittag Caritas im Pfarrheim, Güdesweiler
28.01.17-29.01.17
Konzert des Musikvereins Gronig
29.01.17
17:00
JHV DRK mit Neuwahlen, Gasthaus „Zum Flare“,
Güdesweiler
29.01.17
16:00
Jahreshauptversammlung des Fördervereins Musikverein
Steinberg-D. im Gasthaus Stephan
29.01.17
17:00
Jahreshauptversammlung des Musikvereins Steinberg-D.
im Gasthaus Stephan
Ortsteil:
Güdesweiler
Steinberg-Deckenhardt
Steinberg-Deckenhardt
Gronig
Steinberg-Deckenhardt
Gronig
Steinberg-Deckenhardt
Oberthal
Oberthal
Güdesweiler
Gronig
Gronig
Steinberg-Deckenhardt
Güdesweiler
Güdesweiler
Güdesweiler
Gronig
Gronig
Güdesweiler
Gronig
Güdesweiler
Steinberg-Deckenhardt
Steinberg-Deckenhardt
Meldung einer Veranstaltung für den Veranstaltungskalender
Verein:......................................................................................................................................................................................................................................................
Termin:.....................................................................................................................................................................................................................................................
Veranstaltung:......................................................................................................................................................................................................................................
Veranstaltungsort:..............................................................................................................................................................................................................................
Sie können Ihre Veranstaltung auch telefonisch unter 06854/9017-23/27 oder über eMail an [email protected] melden.
Den Veranstaltungskalender zum Ausdrucken finden Sie auch unter www.oberthal.de
Bei Terminänderungen teilen Sie bitte neben dem neuen Termin auch den wegfallenden mit,
damit ein Streichen im Veranstaltungskalender gewährleistet werden kann.
Oberthal
- 22 -
Modellprojekt Land(auf)schwung
Landkreis st. wendel
neue strategie zur dorfinnenentwicklung von Landkreis und wVw
Meldeaufruf: Wir suchen besondere Immobilien - machen Sie mit - wir
unterstützen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Landkreis St. Wendel und die Wasser- und Energieversorgung Kreis
St. Wendel (WVW) als Projektträger haben im Rahmen des Bundesmodellvorhabens Land(auf )Schwung Landkreis St. Wendel eine neue Strategie gestartet, um die Vitalisierung der Dorfkerne und leer stehender
Immobilien im St. Wendeler Land noch aktiver anzugehen.
Für ausgewählte öffentliche oder private Gebäude, die schon mehr als 2
Jahre ungenutzt brach liegen, aber aufgrund ihrer Lage und/oder Standortbedingungen besondere Potenziale für die Gemeindeentwicklung
bieten, wollen der Kreis und die WVW interessierte Eigentümer in einem
organisierten Prozess bei der Suche nach Käufern/Investoren und Nutzungsideen unterstützen und dies so weit möglich durch Förderanreize
auch zur Umsetzung bringen.
Wenn auch Sie als Privatperson (Wohn-/Landwirtschafts/Gewerbebauten), Vertreter eines Vereins oder einer Institution (z. B. ungenutzte Vereins-/Kirchengebäude) im Eigentum eines Gebäudes sind, das sich trotz
ihrer Bemühungen über den regulären Immobilienmarkt nicht verkaufen
und revitalisieren lässt und mindestens seit 2 Jahren leer steht, bieten wir
an, Ihr Objekt als Vorschlag in unseren Revitalisierungsprozess einzubringen. Es entsteht dadurch keinerlei Zwang, die Immobilie anschließend
verkaufen zu müssen. Umgekehrt können auch wir keine Garantie für die
Aufnahme und die erfolgreiche Revitalisierung bieten. Es soll lediglich
interessierten Eigentümern eine neue Unterstützung für „schwierige/
besondere“ Immobilien geboten und so Impulse für die Belebung und
Aufwertung unserer Ortskerne gesetzt werden.
Wir freuen uns über die Meldung vieler interessanter Immobilien, um
unsere Ortskernbereiche in den nächsten Jahren mit neuem Leben zu
erfüllen.
Das dazu erforderliche Meldeformular finden Sie auf der Hompage der
WVW (www.wvw.de) oder bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St.
Wendeler Land mbH (www.wfg-wnd.de).
Für Rückfragen zur neuen DorfInnen-Entwicklungsstrategie, dem Prozedere und dem Meldebogen steht Ihnen bei der WVW Herr Christopher
Schmidt ([email protected] ; 0 68 51 - 8003 225) jederzeit gerne als
Ansprechpartner zur Verfügung.
cdU senioren Union
cdU-senioren reisen nach berlin
Kreis St. Wendel. Die „Grüne Woche“ in Berlin ist das Ziel einer Fahrt der
CDU-Senioren-Union des Landkreises St. Wendel. Die Fünf-Tages-Reise
führt vom 18. bis 22. Januar 2017 in die Bundeshauptstadt. Geplant sind
neben einem Tagesbesuch der „Grünen Woche“ weitere Besichtigungen
in Berlin und Potsdam sowie der Besuch im Reichstag mit Bundestagsdebatte, dem Nikolaiviertel, dem Deutschen Dom und der Museumsinsel.
Zu dieser Fahrt sind noch einige Plätze frei. Eingeladen sind auch Nichtmitglieder.
Anmeldungen sowie weitere Informationen zur Fahrt bei Lorenz Peter,
Telefon 0 68 53/44 60.
Die CDU Senioren Union wünscht allen Seniorinnen und Senioren ein
gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2017, vor allem aber
Gesundheit.
Werner Wilhelm, Vorsitzender
schULnachrichten
Gemeinschaftsschule Marpingen
Die Gemeinschaftsschule Marpingen wünscht allen Schülerinnen und Schülern, allen Eltern, aber auch allen anderen, die sie in vielfältigerweise so toll
unterstützen ein Frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und gesundes
Neues Jahr.
Thomas Alt (stv. Berschweiler)
Gemeinschaftsschule nohfelden-türkismühle
einladung zum tag der Viertklässler am 14.01.2017, 8.30-11.45 Uhr
Am Samstag, den 14.01.2017, sind alle Schülerinnen und Schüler der
vierten Grundschulklassen und deren Eltern sehr herzlich eingeladen,
die Gemeinschaftsschule Nohfelden-Türkismühle näher kennen zu lernen. Die Schule bietet an diesem Tag ein vielfältiges und informatives
Programm. Nach einer musikalischen Begrüßung um 8.30 Uhr besteht
die Möglichkeit am Schnupperunterricht in verschiedenen Fächern oder
an spannenden Mitmachangeboten teilzunehmen. Des Weiteren hält die
Schule für interessierte Eltern Informationsangebote bereit und bietet
persönliche Gespräche mit Lehrkräften, Mitgliedern der Schulleitung,
Eltern und der Schülervertretung an.
Ausgabe 51/52/2016
So informiert die Schule über ihr erfolgreiches Bildungskonzept von
Klassenstufe 5 bis zur Allgemeinen Hochschulreife, ihre Förderangebote,
das Begabtenförderprogramm, das umfangreiche Angebot an Arbeitsgemeinschaften, die Bandklasse und die schulischen Projekte. Auch die
freiwillige Nachmittagsbetreuung, die Angebote des Schoolworkers
und die Arbeit des Fördervereins werden vorgestellt. Überdies geben
verschiedene Ensembles und AGs in ihrem Bühnenprogramm Einblicke
in ihre Arbeit. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Die Schulgemeinschaft freut sich auf den Besuch interessierter Viertklässler und ihrer
Eltern. Wer an diesem Samstag keine Gelegenheit zum Besuch hat, kann
sich bei der Schulleitung melden und einen persönlichen Termin vereinbaren (06852-90250). Weitere Informationen unter www.gesnohfelden.de
Gemeinschaftsschule nohfelden-türkismühle
und das Kreisjugendamt st. wendel
machen weihnachtswünsche wahr
In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt des Landkreises St. Wendel hat
die Gemeinschaftsschule Nohfelden-Türkismühle 92 bedürftigen Kinder aus
dem Landkreis St. Wendel eine Weihnachtsfreude bereiten können.
Herr Wolter (Kreisjugendamt, 2. v. l.) mit den Schülerinnen der GES Nohfelden
und deren Lehrer Herr Friedrich
Hierfür haben die Kinder, die in sozial schwachen Verhältnissen aufwachsen, an den 8 Familienhilfezentren des Landkreises St. Wendel Wunschzettel vorbereitet, auf denen sie ein Geschenk notiert haben, das sie sich
zu Weihnachten wünschen. Diese Wunschzettel wurden dann an die
Schule in Türkismühle weitergeleitet. Vier Schülerinnen eines Seminarfaches der Klassenstufe 12 der Gemeinschaftsschule, die diese Aktion
geplant haben, haben dann diese Wunschzettel an Personen aus der
Schulgemeinschaft verteilt. Neben einzelnen Schülern, Eltern und Lehrern haben sich auch ganze Klassen an der Aktion beteiligt und die 92
Einzelgeschenke besorgt. Die Geschenke wurden am Freitag von den
Schülerinnen des Seminarfachs und dem betreuenden Lehrer Herrn
Friedrich an den Vertreter des Kreisjugendamtes Herrn Wolter überreicht.
Herr Wolter bedankte sich bei den Schülerinnen für ihr soziales Engagement und versicherte, dass die Geschenke Kindern aus dem Landkreis St.
Wendel zu Gute kommen, denen es aus verschiedensten Gründen nicht
so gut ginge wie vielen anderen. Da die Aktion in anonymisierter Form
erfolgte und die Schule lediglich den Vornamen und das Alter der Kinder
kannte, werden die Geschenke noch vor Weihnachten über die Familienhilfezentren an die Kinder weitergeleitet.
Alle Beteiligten sind sich darüber einig, die Aktion auch im nächsten Jahr
wieder durchzuführen.
aUs
Vereinen + VerbÄnden
GrOniG
sozialverband VdK Ortsverband Gronig/steinberg-deckenhardt
Zeit zu schweigen, zu lauschen,
in sich zu gehen.
Nur wer die Ruhe beherrscht
kann die Wunder noch sehen,
die der Geist der Weihnacht
den Menschen schenkt,
auch wenn so mancher anders denkt.
Der Vorstand wünscht seinen Mitgliedern und Freunden ein schönes Weihnachtsfest, stille Momente voller Zufriedenheit, etwas Ruhe um die Seele
baumeln zu lassen und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017.
Oberthal
- 23 -
Musikverein Harmonie Gronig e.V.
Große Orchester:
Die Probe in dieser Woche findet am Freitag, dem 23.12.2016 um 19.00
Uhr, im Proberaum des DGH statt.
Am Samstag, 24.12.2016, gestalten wir musikalisch, wie auch in den vergangenen Jahren, den Heilig Abend in der Kirche St. Donatus mit. Hierzu
treffen wir uns um 17.15 Uhr in der Kirche.
Proben und Termine Dezember
- Freitag,23.12.2016 Probe, um 19.00 Uhr DGH
- Samstag, 24.12.206 Heilig Abend in der Kirche
- Freitag,30.12.2016 Probe, um 19.00 Uhr DGH
Konzert der Trachtenkapelle Gronig 2017
„Städtetour“ so lautet das Motto, des am 28. und 29. Januar 2017,
stattfindenden Konzertes, der Trachtenkapelle Gronig. Karten, sind im
Vorverkauf, bei allen aktiven Musikern zu erwerben, Auch ein schönes
Weihnachtsgeschenk!!!
Weihnachtsgrüße:
„Ein Weihnachtsgruß geht auf die Reise
mit Wünschen, die ihn festlich schmücken
und möcht‘ in christlich netter Weise
auf Freunde treffen und beglücken.
Das Neue Jahr soll gut Euch leiten
mit Glück, Erfolg und wachen Sinnen
und mag auch zu Silvesterzeiten
wie Sternensprühen froh beginnen.“
Wir wünschen allen Aktiven, Inaktiven Musikern, allen Gönnern und Freunde
der Trachtenkapelle Gronig, ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten
Rutsch ins neue Jahr.
Der Vorstand des Musikvereins Harmonie Gronig e.V. und der Vorstand des
Fördervereines der Trachtenkapelle Gronig e.V.
Chorgemeinschaft Oberthal-Gronig
Weihnachtsgrüße
Lichterbaum erstrahle wieder,
Weihnacht werde überall.
Stimmet ein die trauten Lieder,
Christ zum Lobe, Christ zum Danke,
singet, singet überall.
(von Carl Peter Fröhling)
In diesem Sinne wünscht die Chorgemeinschaft Oberthal-Gronig all ihren
Mitgliedern, Freunden, Gönnern und deren Familien sowie der gesamten
Dorfbevölkerung ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Die Vorstände beider Vereine
Ausgabe 51/52/2016
Obst- und Gartenbauverein Gronig
Weihnachtsgrüße
Allen unseren Mitgliedern und allen Groniger Bürgerinnen und Bürgern wünschen wir ein frohes Fest und im neuen Jahr Alles Gute.
Beitragsanpassung
Wir erinnern an dieser Stelle unsere Mitglieder bzgl. der Beitragsanpassung ab 2017 sich mit ihrer Bank/Sparkasse in Verbindung zu setzen.
Der Vorstand
HFC MombergTeufel eV.
„Alle Jahre wieder …. Weihnachten….
Neujahrstreffen 2017 “
Hallo Mitglieder, Freunde und Unterstützer des HFC Momberg Teufel !
„Teuflische Gedanken“ zu Weihnachten und zum Jahr 2016:
“Alle Jahre wieder“,
das ist nicht nur das schöne, traditionsreiche Weihnachtslied, es beschreibt
auch die Herausforderungen, die fast
jeder in den vergangenen Wochen zu
bestehen hatten. Dazu gehörten wie üblich reichlich Stress und Hektik,
viele Aktivitäten mit entsprechenden Problemstellungen…– aber wem
sage ich das?
„ Alle Jahre wieder …. “:
Wie in jedem Jahr haben wir MombergTeufel all das erfolgreich bewältigen können.
Viele Gäste der MombergTeufel haben ein Lächeln von uns mitgenommen, und etliche werden wir wohl auch im nächsten Jahr wiedersehen. Und auch mit den Veranstaltungen können wir zufrieden sein. An
manchen Tagen sind einige von uns Teufel über sich hinausgewachsen.
Glauben Sie bitte nicht, wir, der Vorstand und alle Aktiven, hielten das für
selbstverständlich, denn das ist es nicht.
Leider bleibt in der Hektik des Tagesgeschäfts meist zu wenig Zeit für Lob
und Anerkennung, deshalb möchten wir dies jetzt gerne nachholen –
nicht nur für die Weihnachtszeit, sondern für das gesamte vergangene
Jahr:
“Alle Jahre wieder“ – die MombergTeufel und ihre besonderen Gäste
- waren großartig, vielen Dank!
Doch jetzt ist es endlich an der Zeit, einmal etwas durchzuatmen.
Bestimmt haben viele schon sehnsüchtig auf diesen Tag gewartet; uns
jedenfalls geht es uns so. Genießen wir also die nächsten Tage im Kreise
der Menschen, die uns am nächsten stehen, feiert mit ihnen und macht
die Weihnachtszeit zu etwas ganz Besonderem.
Wir wünschen Euch viele dieser besonderen Augenblicke, natürlich auch,
dass Ihr selbst reich beschenkt werden mit dem, was Sie sich gewünscht
haben, vor allem aber mit Aufmerksamkeit, Zuneigung und Liebe.
Und beachtet bei der Auswahl der Geschenke ein Zitat von Selma Lagerlöf: “Schenken heißt, einem anderen etwas zu geben, was man am
liebsten selbst behalten möchte!“
Das neue Jahr 2017 wird neue Herausforderung bringen und auch bald
wird wieder Weihnachten vor der Türe stehen – schneller als wir heute
glauben, halt …„Alle Jahre wieder…“.
Darum gehört für uns auch Stolz zu diesem Weihnachtsfest: der Stolz
auf die gemeinsamen Aktivitäten, der Stolz, dass wir am Fuße des Momberges in einer Gemeinde des Zupackens leben – nicht nur in der Weihnachtszeit.
Denkt an die Anmeldung zum Neujahrsfest 2017:
07.01.2017 - Treffen am DGH und Winterwanderung zu einem kulinarischen Fest!
13:15 Uhr – Treffpunkt Multifunktionsbühne - DGH / Wanderer
Der erste Termin im Neuen Jahr 2017, das MombergTeufel -Neujahrsfest, findet am Samstag, den 07. Januar 2017 statt. Wir finden uns um
13.15 Uhr mit allen Mitgliedern und Familienangehörigen zur Einstimmung des Neuen Jahres an unserem schönen Dorfgemeinschaftshaus
ein und wandern durch eine herrliche Winterlandschaft des Naturparks
Nordsaarland. Der staatlich geprüfte und international anerkannte
Wanderführer Günter K. wird eine romantische und familienfreundliche 2,5h- Strecke durch das Nordsaarland präsentieren.
Nach einem Zwischenstopp im Theleyer - Winterwald werden wir
einen ausgewählten Gastronomiebetrieb in Krettnich aufsuchen und
gemeinsam das Neue Jahr 2017 im Kreise der MombergTeufel - Familie in
besonderer Art beginnen.
Lasst Euch überraschen. Der Präsident legt mal wieder vor!
Das besondere Teufel-Dankeschön - Fest für alle Mitglieder, deren
Familien, Kinder, Helfer, Akteure und Unterstützer
Achtung: Teilnehmermeldungen können ab sofort bis zum 2. Weihnachtstag, Montag, 26.12.2015, 23:59 Uhr,
bei allen Vorstandsmitgliedern, über unser Email-Konto - [email protected] - oder über die Teufels-Hotlines Tel.: 06854 / 210 (Atschi)
und - 909 2999 (dedä) angemeldet werden.
Oberthal
- 24 -
Kurzer Zusatz-hinweis: Für alle eingeschränkt mobilen Teufel gibt es
ÖPNV (Bus) Fahr-Möglichkeiten (Wanderung ca. 2,5h, Busfahrt mit Wanderung 1h). Die Rückfahrt erfolgt für alle mit ÖPNV –Bus – R2!
in diesem vorweihnachtlichen sinn!
Der HFV MombergTeufel e.V. wünscht Euch und Euren Liebsten schöne Weihnachten und ein besonders gutes „teufliches“ Jahr 2017.
Der Vorstand des HFC Momberg Teufel: Mit teuflischen Grüßen und
einem dreifach MombergTeufel “ Stich zu“! (# dedä)
Kneipp-Verein Oberthal
Orthopädisches turnen, Gronig
weihnachtsgrüße 2016
Liebe Turnerinnen,
wir wünschen Euch ein frohes Weihnachtsfest, Gesundheit und alles Gute für
das Jahr 2017.
Wir treffen uns wieder zu unserer ersten Turnstunde im neuen Jahr, am
Donnerstag, dem 05. Januar 2017.
Der Vorstand
tennisclub Gronig e.V.
weihnachten und neues Jahr
Der Tennisclub Gronig wünscht seinen Mitgliedern und allen Groniger Bürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr.
winterwanderung
Die für Sonntag, den 08. Januar 2017, angekündigte Winterwanderung
muss aus terminlichen Gründen um eine Woche auf den 15. Januar
2017 verschoben werden. Ansonsten bleibt alles unverändert. Wir bitten
um Beachtung.
Brigitte Kasper, Mitglied des Präsidiums
Ausgabe 51/52/2016
ABENDKURS: Mittwoch von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Die Kurse finden
im Dorfgemeinschaftshaus in Gronig statt. Neueinsteiger sind zu einer
„Schnupperstunde“ gerne willkommen.
beginn: Mittwoch, den 11. Januar 2017
Anmeldungen und Auskunft bei Alice Maurer (Tel.-Nr. 06854/1241).
Zu unserer ersten Turnstunde im neuen Jahr treffen wir uns wieder am
04. Januar 2017.
termine des KV für das Jahr 2017
22. Februar 2017 Fasenacht in der Mombergstube
15. März 2017 Jahreshauptversammlung
01. Mai 2017 Maiwanderung
26. August 2017 Vereinsausflug
22. Oktober 2017 Herbstfest
Der Vorstand
fc 1926 Gronig e.V.
d-Jugend sG Vfb theley
6 stunden budenzauber in der sport- und Kulturhalle zu theley !
Am vergangenen Sonntagvormittag stieg auch endlich unsere
D2-Jugend in ihr Kreisturnier ein.
In der heimischen Sporthalle mussten wir allerdings auf drei Stammakteure, unter anderem auf unseren etatmäßigen Schlußmann Mike B. verzichten. Er wurde sowohl von Ben S., als auch von Lukas P. hervorragend
ersetzt und beide gaben der Mannschaft ebenfalls den nötigen Rückhalt.
Auch an unseren Defensivspieler Marius B.(c), Philip K. und Björn K. biss
sich so mancher Gegenspieler die Zähne aus.
Jabal A., Lukas F. und Eldin P. erspielten sich immer wieder durch gute
Ballstafetten und klasse Solos Chancen heraus. So konnten alle vier Spiele
ausgeglichen gestaltet werden und am Ende standen zwei knappe Niederlagen und zwei verdiente Siege zu Buche.
die ergebnisse im einzelnen:
SF Tholey - SG VfB Theley 2 2:1
SG VfB Theley 2 - SG FC Niederkirchen 2:0
SG VfB Theley 2 - SG FC Marpingen 1 0:1
SV Ottweiler - SG VfB Theley 2 0:1
Unsere D1-Jugend bestritt am vergangenen Sonntagnachmittag bereits
ihr zweiter Spieltag mit dem Auftrag, sich die Tabellenspitze zurück zu
erobern. Mit dem Bewusstsein, dass dies nur mit vier Siegen zu erreichen
ist, gingen unsere Nachwuchskicker hoch konzentriert und voller Tatendrang in die erste Partie gegen SC Heiligenwald 2.
Die gewohnt lief der Ball klasse in den eigenen Reihen und man erspielte
sich zahlreiche Torchancen, von denen zwei zum Torerfolg führten. Im
zweiten Spiel ging es gegen die punktgleichen Jungs der SG SV Baltersweiler und es war im Vorfeld schon klar, wer dieses Spiel gewinnen
wird, wird die Halle als Spitzenreiter verlassen. Hochspannung war also
vorprogrammiert. Ohne dem Gegner zu nahe treten zu wollen, konnten
die Gästejungs mit unserer Spielweise nicht mithalten und versuchten
unsere Spieler durch aggressive und körperbetonte Spielweise aus dem
Tritt zu bringen, was sich allerdings als wenig erfolgreich herausstellte.
Dass es am Ende nur 1:0 für uns hieß, lag am starken Gästetorjunge und
den zahlreich nicht geahnten Fouls an unserer Mannschaft. Im dritten
Spiel gegen die JSG Saarpfalz kassierten wir den einzigen Gegentreffer
an diesem Nachmittag, doch das Endergebnis von 2:1 hört sich knapper
an, als es in Wirklichkeit war. Zu guter Letzt ließen unsere D-Junioren im
letzten Spiel gegen die noch sieglose Mannschaft aus Uchtelfangen ihre
spielerische und auch individuelle Klasse mal so richtig auf blitzen und
nach zehn Minuten war das halbe Dutzend voll.
Mit nun drei Punkten Vorsprung zum Tabellenzweiten geht es am
15.01.2017 zum dritten und letzten Spieltag nach Uchtelfangen, wo wir
die Qualifikation zur Kreismeisterschaft unter Dach und Fach bringen
wollen.
aufstellung:
tor: Louis Kaufmann, Lasse Kreutzer
feld: Serbast Özgün, Janis Kreuz, Noah Scharf, Joel Ruland (3x), Niclas
Dewes, Philipp Jung (3x), Mathias Kremer (1x), Mathias Mattik (4x)
cdU - Ortsverband Gronig
Kneipp-Verein „Oberes bliestal“ Oberthal
weihnachtsgrüße 2016
Weihnachten darf durchaus eine Zeit des Zuviel sein,
vor allem Zuviel an Zeit schenken.
Für die meisten von uns noch eine der größten Herausforderungen.
Wir wünschen allen Mitgliedern und Freunden des Kneippvereins „Oberes
Bliestal“ ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, Gesundheit und alles
Gute für das Jahr 2017.
Qi Gong-Kurs
Der Kneipp-Verein „Oberes Bliestal“ Oberthal bietet, ab Januar 2017 wieder einen Kurs in Qi Gong und Tài Chi-chuan an.
Schalten Sie ab und gelangen Sie mit Qi Gong und T’ai Chi zu innerer
Ruhe und Ausgeglichenheit.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der CDU-Ortsverband Gronig wünscht Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr.
Der CDU-Ortsverband Gronig verteilt in der 52. Kalenderwoche zwischen
Weihnachten und Neujahr, wie in jedem Jahr, an alle Haushalte in Gronig
den CDU Veranstaltungskalender 2017.
Sollte zusätzlicher Bedarf bestehen, so können Sie sich an die Vorstandsmitglieder Bernd Simon, Toni Schäfer, Gerd Backes und Paul Schmidt
wenden.
Der Vorstand
sPd-Ortsverein Gronig
Der SPD-Ortsverein Gronig wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein
gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.
Uwe Schäfer, 1. Vors.
Oberthal
- 25 -
GüdesweiLer
„aktive senioren“ Güdesweiler e.V.
Der Vorstand der „Aktiven Senioren“ Güdesweiler e.V. wünscht allen Mitgliedern und Ihren Familien frohe Weihnachten und ein engagiertes, gesundes
und zufriedenes 2017.
Rudi Scheid, 1. Vorsitzender
„aktive senioren Güdesweiler“ e. V.
„Computerkurs Eckert“ am freitag, 13. Januar 2017, von 9.00 Uhr bis
12.00 Uhr im ehemaligen „saal scheid“
1. Verwalten von Fotos und anderen Dateien auf dem Computer
2. Versenden einzelner Fotos oder ganzer Fotosammlungen über das
Internet
3. Beantwortung von aktuellen Fragen aus dem Kreis der Teilnehmer
Zu diesem Seminar ist die eigene Hardware (Laptop, Smartphone, Digitalkamera) sowie alle dazugehörenden Datenkabel und ein USB-Stick
mitzubringen.
Keller Ralf, Organisationsleiter
Kirchenchor christkönig Güdesweiler
Am Ende des Jahres sagen wir allen Mitgliedern unseres Chores danke,
besonders den aktiven Sängerinnen und Sängern für ihren unermüdlichen Einsatz im vergangenen Jahr, unserem Chorleiter sowie allen Freunden und Gönnern des Chores.
Wir wünschen allen ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest, ein
gutes und erfolgreiches neues Jahr und ganz besonders Gesundheit im Jahr
2017.
Der Vorstand
MGV „cäcila“ Güdesweiler
weihnachtsgrüße
Zwar ist das Jahr an Festen reich,
Doch ist kein Fest dem Feste gleich,
O schöne, herrliche Weihnachtszeit,
Was bringst du Lust und Fröhlichkeit!
Und ist das Häuschen noch so klein,
So kommt der heilige Christ hinein,
Und Alle sind ihm lieb wie die Seinen,
Die Armen und Reichen, die Großen und Kleinen.
Drum lasst uns freu‘n und dankbar sein!
Er denkt auch unser, mein und dein.
Der Vorstand MGV Güdesweiler bedankt sich bei seinen Sänger, Mitgliedern,
und Gönner und wünscht eine frohe besinnliche Weihnachten. Gesundheit
und ein guten Start ins Jahr 2017.
Obst- und Gartenbauverein Güdesweiler
weihnachts- und neujahrsgrüße
Der OGV Güdesweiler war auch dieses Jahr wieder aktiv. So unternahmen
wir im Sommer die traditionelle Tagesfahrt, die uns heuer nach Saarburg
und Mannebach führte. Viele Mitglieder und Nichtmitglieder nehmen
dieses Angebot genauso gerne wahr wie auch die Termine zum Apfelsaftkeltern. Obwohl die Ernte 2016 nicht sehr groß ausfiel, warf unser
Team die Presse an und erzeugte ein natürliches und gesundes Erfrischungsgetränk. Auf dem Gelände des OGV steht nun ein Insektenhotel
zur Beherbergung von nützlichen Gästen. Auch im nächsten Jahr möchten wir rund um unseren Kräutergarten und das Thema Natur verschiedene Aktivitäten anbieten.
Wir wünschen allen Mitgliedern ein frohes Weihnachtsfest, einen guten
Rutsch ins neue Jahr und für 2017, dass alle Wünsche in Erfüllung gehen.
Im Namen des Vorstandes
Doris Naumann
fastnachtförderverein
das Jahr neigt sich dem ende!
Wir wünschen allen Fastnachtsfreunden eine schöne, besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!
wanderverein Güdesweiler
frohe weihnachten
Liebe wanderfreunde,
der Wanderverein 1973 Güdesweiler wünscht allen Mitgliedern, Freunden
und Gönnern besinnliche Weihnachten, einen guten Rutsch ins Neue Jahr
und ein schönes, erfolgreiches und unfallfreies Wanderjahr 2017.
Allen Helfern beim Wanderfest und den übrigen Veranstaltungen sowie
allen Wanderführern sagen wir im Namen unserer Mitglieder herzlichen
Dank für ihren Einsatz.
Der Vorstand
Ausgabe 51/52/2016
asV Güdesweiler
frohe festtage
Wir möchten uns ganz herzlich bei unseren Sponsoren, Fremdhelfer und
Gönner des Vereins für die Mithilfe/Unterstützung im Jahr 2016 bedanken
und wünschen allen frohe Festtage sowie einen gesunden Start in das Jahr
2017!
ASV Güdesweiler
turnverein Güdesweiler
weihnachtsgrüße
Wir wünschen unseren Mitgliedern eine schöne Weihnachtszeit im Kreise
ihrer Liebsten und einen guten Rutsch ins Jahr 2017!
Wir hoffen euch auch im nächsten Jahr wieder munter und fidel bei unseren Aktivitäten begrüßen zu dürfen.
schützenverein fidelio Güdesweiler
ergebnisse: Luftpistole
Die Luftpistolenmannschaft schoss zuhause gegen den Tabelenersten.
Der Wettkampf ging mit 1340 - 1400 Ringen verloren. Geschossen haben:
Backes Ralf 354 Ringe
Freytag Dorian 344
Scheffler Ramona 331
Brill Alexsandra 321 sehr gut
Kaiser Marco 320
Den nächsten Rundenwettkampf schießen wir am 14.01.2017 gegen
Oberlinxweiler.
weihnachts- und neujahrgrüße
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Schützenverein Fidelio Güdesweiler wünscht Ihnen und ihren Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest sowie ein gesundes und friedvolles Jahr 2017.
Der Vorstand
förderverein der sportfreunde Güdesweiler
Den Mitgliedern des Fördervereins und ihren Familien, sowie allen Freunden
und Gönnern der Sportfreunde Güdesweiler, wünschen wir ein gesegnetes
Weihnachtsfest und viel Glück, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr 2017.
Oberthal
- 26 -
sportfreunde Güdesweiler
Mitgliederversammlung
Am sonntag, dem 05.02.2017, findet um 17.00 Uhr die Jahreshauptversammlung der SFG statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder auf das
Herzlichste ein. Die Tagesordnung wird in einer der nächsten Ausgaben
veröffentlicht.
sportfreunde Güdesweiler
weihnachtsgrüße
Jedes Jahr zur selben Zeit,
wenn es kalt wird und draußen schneit,
die Eltern hektisch durch die Straßen rennen
und überall die Kerzen brennen.
Wenn Kinderaugen leuchten und strahlen,
Briefe aus ans Christkind schreiben und malen,
dann weiss es jeder weit und breit,
jetzt ist endlich wieder Weihnachtszeit.
Auf diesem Wege wünschen die Sportfreunde Güdesweiler all seinen Mitgliedern, Gönner und Förderer mit ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und die besten Wünsche für 2017, besonders Glück und
Gesundheit.
cdU Ortsverband Güdesweiler
weinachts- und neujahrsgrüße
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der CDU Ortsverband Güdesweiler wünscht Ihnen und ihren Angehörigen
ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes und friedvolles
Jahr 2017.
Der Vorstand
Junge Union Güdesweiler
erfolgreiche nikolaus-aktion
Die Junge Union Güdesweiler
konnte auch in diesem Jahr mit
ihrer Nikolaus-Aktion wieder 112
Kinder in der Gemeinde Oberthal und dem Ortsteil Namborn,
erfreuen und beschenken.
Der Nikolaus wurde in vielen Häusern mit Gedichten und Liedern
empfangen. Es war also auch 2016
wieder eine gelungene Aktion, die
wir auch gerne in den nächsten
Jahren fortsetzen werden.
An dieser Stelle wünscht das
gesamte JU-Team Ihnen und Ihrer
Familie Frohe Weihnachten und
einen guten Start ins Neue Jahr
2017.
Laura Erfurt
Ausgabe 51/52/2016
sPd Güdesweiler
weihnachtsgrüße
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der SPD-Ortsverein wünscht Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest! Genießen
Sie die Feiertag im Kreise Ihrer Lieben und verbringen Sie ein paar besinnliche
Stunden abseits von Konsum und Hektik. Allen Kindern wünschen wir eine
schöne Bescherung, allen Familien eine ruhige und entspannte Zeit und den
Älteren etwas Wärme von Angehörigen und Mitmenschen.
Herzlichst der Vorstand des SPD-Ortsvereins Güdesweiler
OberthaL
drK-Ortsverein Oberthal
weihnachtswünsche des drK Oberthal
„Schon wieder geht ein Jahr vorbei. Es kommt einem so vor, als ob die Zeit
immer schneller rennt.“
Dank an Alle, die im Jahr 2016, auf welche Art und Weise auch immer, die
Arbeit des Roten Kreuzes in Oberthal unterstützt haben.
Nun bleibt es nur noch, ein paar besinnliche, ruhige und friedliche Weihnachtsfeiertage sowie ein gutes neues Jahr im Kreise der Lieben zu wünschen. Im neuen Jahr freuen wir uns auf eine rege Teilnahme bei den
Blutspendeterminen.
Ihr DRK-Ortsverein Oberthal
awO - arbeiterwohlfahrt Oberthal
Mit unseren weihnachtlichen Grüssen danken wir Ihnen gleichzeitig für
das uns im zurückliegenden Jahr entgegengebrachte Vertrauen. Unseren Mitgliedern sei Dank für ihre Treue, unseren Gönnern für ihre Unterstützung und Mithilfe. Auch im Jahr 2017 sind wir für Sie da: Bei Fragen
und Hilfestellung bei Problemen, speziell im pflegerischen Bereich, stehen Ihnen die Vorstandsmitglieder des AWO Ortsvereins Oberthal gerne
zur Seite und geben wertvolle Hinweise bzw. leiten Ihre Anfragen an die
betreffenden Stellen weiter.
Für die bevorstehenden Feiertage wünschen wir Ihnen und Ihren Familien
von Herzen ein friedvolles Weihnachtsfest
und für das neue Jahr Gesundheit und Glück.
AWO Ortsverband Oberthal
Ursula Franz, 1. Vorsitzende
Unicef arbeitsgruppe st. wendel
Die Mitglieder der Unicef-Arbeitsgruppe St. Wendel wünschen Ihnen ein
gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr in Frieden und in
Gesundheit.
Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, Unicef, feierte am 11.
Dezember vergangener Woche sein 70jähriges Bestehen. 1946 wurde
Kindern in Europa, insbesondere in Deutschland, nach dem 2. Weltkrieg
durch Unicef geholfen. Heute ist diese humanitäre Hilfe im Angesicht der
schrecklichen Kriege mehr denn je gefordert. Kinder in den belagerten
Städten Syriens benötigen dringender denn je unsere Hilfe.
Möge der wunsch „friede auf erden“ endlich in erfüllung gehen.
Wir danken allen, die die Arbeit von Unicef im zu Ende gehenden Jahr
unterstützt haben. Wer bei uns mitarbeiten möchte, ist sehr herzlich willkommen. Unsere Treffen finden jeweils am 1. Mittwoch des Monats um
19.00 Uhr im Adolf-Bender-Zentrum St. Wendel statt − schauen Sie doch
einfach mal unverbindlich vorbei.
chorgemeinschaft Oberthal-Gronig
weihnachtsgrüße
Lichterbaum erstrahle wieder,
Weihnacht werde überall.
Stimmet ein die trauten Lieder,
Christ zum Lobe, Christ zum Danke,
singet, singet überall. (von Carl Peter Fröhling)
In diesem Sinne wünscht die Chorgemeinschaft Oberthal-Gronig all ihren
Mitgliedern, Freunden, Gönnern und deren Familien sowie der gesamten
Dorfbevölkerung ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Die Vorstände beider Vereine
Musikverein ‚Lyra‘ Oberthal e.V.
Wir machen „Winterpause“. Die erste Probe im neuen Jahr ist am 12.
Januar in Gonnesweiler. Die sogenannte „Letzte Probe“ vollziehen wir am
Samstag, 11. Februar, in Gonnesweiler. Wir bitten alle aktiven Mitglieder
möglichst vollzählig und pünktlich zu erscheinen.
theaterfreunde Oberthal e.V.
Allen Mitgliedern und ihren Angehörigen sowie allen Freunden und Gönnern
des Vereins wünschen wir gesegnete Weihnachten und einen guten Start ins
Jahr 2017.
Der Vorstand
Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
Verein für freizeitgestaltung e.V.
hirschhaUsen
saarwaldverein Oberthal
Der Saarwaldverein Oberthal wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2017.
Vogelzucht- und schutzverein
„Oberes bliestal“ e.V.
Allen Züchterinnen und Züchtern sowie Ihren Angehörigen wünschen wir
frohe und gesegnete Weihnachten, einen guten Rutsch und ein erfolgreiches
Zuchtjahr 2017.
Der Vorstand
Weihnachtszauber in Hirschhausen
Wir möchten uns bei allen unseren Gästen, die uns auch in diesem Jahr wieder oder erstmals in Hirschhausen besucht und unterstützt haben, bedanken
und wünschen euch frohe, geruhsame Weihnachten und einen guten Start
ins Jahr 2017!
Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal allen Unterstützern danken.
Unser besonderer Dank gilt dabei den Oberthaler Gewerbetreibenden
und auch dem Bauhof der Gemeinde für seine fachkundige Hilfe beim
Aufbau!
Weitere Informationen zum Projekt könnt Ihr unserem Facebook-Auftritt
www.facebook.com/oberthalisthenics entnehmen.
Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
angelsportverein 1957 Oberthal e.V.
Wir wünschen allen unseren Gästen und Gönnern und Mitgliedern schöne
Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.
Kun-tai-Ko Oberthal
Jahresrückblick 2016
Da wir schon von 2017 sprechen! Sichern Sie sich jetzt schon Ihren
Wunschtermin für das Jahr 2017.
Das Vereinsheim kann für Familien-, Geburtstags- und Betriebsfeiern,
Sommerlager für Sportvereine und alle Arten von Veranstaltungen angemietet werden kann.
Wer es nicht weiß, das Freizeitheim verfügt über einen geschlossenen
Gastraum mit ca. 30 Sitzplätzen, Küche, Toilette, Strom und Wasseranschluss, eine große, sonnige Außenterrasse mit Tischen und Bänken und
eine riesige Wiese, auf der bei Bedarf auch gecampt werden kann. Des
Weiteren haben wir eine separate, überdachte Grillstelle mit nochmals 20
Sitzplätzen. Durch diese Ausstattung ist eine wetterunabhängige langfristige Planung Ihrer Veranstaltungen möglich. Bilder von Hirschhausen
findet Ihr unter ebay-Kleinanzeigen unter dem Suchbegriff „Location
zum Feiern im Wald“. Zur Anmietung wenden Sie sich gern an den ersten
Vorsitzenden Heiko Schu, Tel. 06854/275060 oder Handy 015112596190.
Er gibt Ihnen nähere Informationen und reserviert Ihren Wunschtermin.
Viel Spaß in Hirschhausen wünschen euch/Ihnen die Hirsche und die Hirschinnen (wieder gibt es eine neue Gattung auf unserer schönen Welt!!!)
Garten- und naturfreunde Oberthal e.V.
Wir wünschen allen Vereinsmitgliedern und Freunden ein schönes und
besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr viel Glück, Gesundheit
und Zufriedenheit!
„die hecker“
spende weihnachtsmarkt 2016
Auch in diesem Jahr konnten wir wieder - trotz einiger Wetterkapriolen einen Überschuss aus unserem Weihnachtsmarkt erzielen.
Den Gewinn haben wir - wie in den vergangenen Jahren - einem guten
Zweck zukommen lassen.
So konnte Beate Caspary einer Familie in unserer Gemeinde den Erlös
übergeben, die sich hierüber sehr freute und herzlich bedankte.
Nochmals allen Helfern und Helferinnen und Besuchern unseres Weihnachtsmarktes ein herzliches Dankeschön für das gute Ergebnis.
Wir wünschen allen Heckern mit ihren Familien und Freunden der Hecker ein
gesegnetes Weihnachtsfest sowie alles Gute, vor allem Gesundheit, für 2017.
Das Hecker-Team
im Auftrag: Hans Werner Therre
Ein weiteres, spannendes Jahr
für das Dojo neigt sich dem Ende
zu. Nach der Wiedereröffnung im
November letzten Jahres, wurden
bereits im Mai die ersten Gürtelprüfungen mit Erfolg abgelegt.
Im September folgte der erste
Selbstverteidigungskurs im CFKSpiesen. In Planung sind weitere
Selbstverteidigungskurse, speziell für Frauen, die nach Absprache an
mehreren Wochenenden stattfinden sollen.
Wie auch im letzten Jahr, fand Ende November unser Weihnachtsessen
im Hotel zur Eiche statt. Dazu hatte uns Angelo seiner leckeren Pizzen
gemacht und wir verbrachten einen schönen Abend.
Wir hoffen auch im nächsten Jahr, auf ein weiterhin sportliches, faires
Miteinander und einen kameradschaftlichen Zusammenhalt.
Allen Mitgliedern und ihren Familien wünschen wir frohe Feiertage und
einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Jörg und Nico www.Kun-Tai-KoOberthal.jimdo.com
badminton club Oberthal
super samstag in der bliestalhalle
Zum Super Samstag in der Bliestalhalle kamen die Aktiven aus allen vier
Mannschaften des BCO zusammen, um fast zeitgleich ihre Spiele auszutragen.
Damit wird der Rahmen geschaffen, in dem die Spieler sich einbringen.
Jeder bringt was mit, um einen angenehmen Nachmittag zu verbringen.
Vielleicht war es zu gemütlich in der Weihnachtszeit, denn nur die erste
und vierte Mannschaft erspielten durch ein Unentschieden einen Punkt
auf ihr Konto.
Unsere Präsidentin Tina Held nahm den Super Samstag auch zum Anlass,
Hr. Huppert von der Fa. Saarfeldspatwerke einzuladen. Seit nunmehr
zehn Jahren setzt sich Hr. Huppert für den BC Oberthal ein und unterstützt somit u.a. die Anschaffung von Bällen oder wie aktuell von neuen
Trikots. In diesem Jahr möchten wir uns für die besonders großzügige
Spende in Höhe von 1.000€ bedanken.
OberthaListhenics – bau einer neuen
sportanlage am wendelinusradweg
Liebe Oberthaler, seit knapp zwei Wochen können wir uns in unserer schönen Gemeinde an einer neuen Attraktion für Freiluft-Sportler
erfreuen!
Nachdem wir mit der Interessengemeinschaft OBERTHAListhenics in den
letzten zwei Jahren das nötige Budget gesammelt haben, konnten wir
vor Ostern die Geräte für unsere Sportanlage bestellen. Eigentlich hätte
die Anlage Ende Mai schon errichtet werden sollen, aber extreme Verzögerungen seitens der Herstellerfirma haben uns einen Strich durch die
zeitliche Planung gemacht. Nichts desto trotz haben wir es letztendlich
geschafft und konnten die Anlage am 02.12.2016 endlich fertigstellen!
Finden könnt Ihr die unten abgebildete Calisthenics-Anlage am Wendelinusradweg unterhalb der Oberthaler Kirche. Dort könnt Ihr fortan
Fitnessübungen mit dem eigenen Körpergewicht machen. Neben den
üblichen Übungen wie Klimmzügen, Dips und Liegestützen sind dem
Erfindungsreichtum dabei keine Grenzen gesetzt. Bei fortgeschrittenen
Athleten nimmt das Training oft gar akrobatische Züge an. Vielleicht habt
Ihr auch schon den ein oder anderen an der Anlage trainieren sehen.
Wenn nicht, schaut doch einfach mal vorbei!
dJK st. Georg Oberthal e.V.
frauen 1: Zum abschluss mit Vollgas zum sieg
Die 1. Frauenmannschaft hat das Siegen noch nicht verlernt. Nachdem
sie die letzten Spiele am vorletzten Wochenende verloren hatten, mussten dringend zwei Punkte her, um wohlverdient in die Winterpause
gehen zu können. Am frühen Sonntagnachmittag traten sie zum letzten
Spiel in Schmelz an.
Oberthal
- 29 -
Die Vorgaben waren klar. Es musste ein Sieg her, um einen positiven
Abschluss dieses Jahr noch zu erreichen. Aus einer stabilen Abwehr heraus 60 Minuten Vollgas nach vorne. Genau das setzten unsere Frauen
auch um. Immer wieder scheiterten die Damen des HC Schmelz an unserer bärenstarken Abwehr. Nach erkämpften oder gehaltenen Bällen gab
es über die erste und zweite Welle nur noch den direkten Weg zum Tor.
Auch wenn unsere Mädels gegen Ende der ersten Hälfte anfingen etwas
kopflos zu spielen, hatten sie sich einen komfortablen Vorsprung erarbeitet. In der Pause nahm sich die Mannschaft vor weiterhin das Tempo
hoch zu halten und in der Abwehr die Konzentration aufrecht zu erhalten - jedoch beim Spielaufbau die Nerven zu behalten. Die Mannschaft
setzte die Worte bestens um. Beim Spielaufbau gelang es immer wieder
den Kreis oder die Aussenpositionen frei zu spielen. Auch im Gegenstoßverhalten war eine deutliche Steigerung zu verbuchen. Die Damen des
HC Schmelz hatten nichts mehr entgegen zu setzen. Am Ende gewann
unsere 1. Frauenmannschaft hochverdient mit 34:11 Toren.
Die DJK St. Georg Oberthal wünscht seinen Mitgliedern, Fans, Gönnern und
deren Familienangehörigen sowie allen Mitbürgern der Großgemeinde
Oberthal frohe und gesegnete Weihnachten und ein gesundes, neues und
erfolgreiches Jahr 2017.
schützenverein „hubertus“ Oberthal
frohe weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Der Schützenverein „Hubertus“ wünscht allen Mitgliedern, Freunden und
Gönnern des Vereins sowie allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
Oberthal ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes und
gesundes Jahr 2017!
cdU - Gemeinderatsfraktion Oberthal
Weihnachtsgrüße
innehalten
„Die Botschaft der Weihnacht ernüchtert und ermutigt zugleich. Gott
kommt in eine Welt voller Widersprüche und Dissonanzen. Er nimmt sie
so an, wie sie ist. Das gibt Hoffnung für die kleine, persönliche Welt wie
für die große“.
(Franz-Josef Bode, Bischof von Osnabrück)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Oberthal,
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest
sowie ein friedvolles und zufriedenes Jahr 2017.
Ihr Hermann Scharf,
Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion Oberthal
cdU - Gemeindeverband Oberthal
weihnachtsgrüße
In jener Gegend lagerten Hirten auf freiem Feld und hielten Nachtwache bei ihrer Herde. Da trat der Engel des Herrn zu ihnen und der Glanz
des Herrn umstrahlte sie. Sie fürchteten sich sehr, der Engel aber sagte zu
Ihnen: Fürchtet euch nicht, denn ich verkünde euch eine große Freude,
die dem ganzen Volk zuteil werden soll: Heute ist euch in der Stadt Davids
der Retter geboren; er ist der Messias, der Herr,
(LK 2,8-11)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf diesem Wege wünsche ich Ihnen allen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal
und Steinberg/Deckenhardt ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein
glückliches, gesundes und friedvolles Jahr 2017.
Ihr
Hermann Scharf,
Vorsitzender des CDU - Gemeindeverbandes Oberthal
sPd Ortsverein Oberthal
Die besinnliche Zeit von Weihnachten und Neujahr ist die passende Gelegenheit, um Danke zu sagen. Dank an all die Menschen, die sich ehrenamtlich für unser Gemeinwohl engagieren. In unseren Kommunen, in
den sozialen Hilfsorganisationen, in den Kirchen, Verbänden und Vereinen. Ohne das persönliche Engagement für andere wäre unsere Gesellschaft im wahrsten Sinne des Wortes arm dran.
Der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist unser höchstes Gut. In
der Familie, am Arbeitsplatz, im Nachbarschafts- und Freundeskreis. Das
solidarische Mitgefühl für andere zu bewahren und unsere Gesellschaft
damit weiter zu stärken ist unser ganz persönlicher Wunsch für das kommende Jahr.
Der Ortsverein der SPD- Oberthal wünscht allen Mitgliedern und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie deren Familien und Freunden ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2017
Thomas Steinmetz 1. Vorsitzender
SPD-Ortsverein Oberthal
Ausgabe 51/52/2016
sPd Oberthal
sPd-Gemeinderatsfraktion Oberthal
Die Gemeinderatsfraktion der SPD Oberthal wünscht allen Bürgerinnen und
Bürgern und deren Familien ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfestund alles Gute im Neuen Jahr 2017, vor allem Gesundheit und Zufriedenheit
Uwe Schäfer, Fraktionssprecher
sPd-Gemeindeverband Oberthal
Der Gemeindeverband der SPD Oberthal wünscht allen Bürgerinnen und
Bürgern und deren Familien ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfestund alles Gute im Neuen Jahr 2017, vor allem Gesundheit und Zufriedenheit
Thomas Steinmetz, Gemeindeverbandsvorsitzender
sPd-arbeitsgemeinschaft
sozialdemokratischer frauen
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen der SPD Oberthal
wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern und deren Familien ein friedliches
und besinnliches Weihnachtsfestund alles Gute im Neuen Jahr 2017, vor
allem Gesundheit und Zufriedenheit
Bärbel Thimm-Maldener, 1. Vorsitzende
sPd-arbeitsgemeinschaft 60 Plus
Die Arbeitsgemeinschaft 60 Plus der SPD Oberthal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern und deren Familien ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfestund alles Gute im Neuen Jahr 2017, vor allem Gesundheit und
Zufriedenheit
Bärbel Thimm-Maldener und der Vorstand
Juso aG Oberthal
Die Juso-AG der SPD Oberthal wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern und
deren Familien ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfestund alles
Gute im Neuen Jahr 2017, vor allem Gesundheit und Zufriedenheit
Denis Baumgart, 1. Vorsitzender
Steinberg-DeckenharDt
sozialverband VdK
Ortsverband Gronig/steinberg-deckenhardt
Zeit zu schweigen, zu lauschen,
in sich zu gehen.
Nur wer die Ruhe beherrscht
kann die Wunder noch sehen,
die der Geist der Weihnacht
den Menschen schenkt,
auch wenn so mancher anders denkt.
Der Vorstand wünscht seinen Mitgliedern und Freunden ein schönes Weihnachtsfest, stille Momente voller Zufriedenheit, etwas Ruhe um die Seele
baumeln zu lassen und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017.
chorgemeinschaft GV „friede‘‘ steinberg/d.
„Liederkranz‘‘ Gonnesweiler
Die Chorgemeinschaft GV „Friede‘‘ Steinberg/Deckenhardt - „Liederkranz‘‘
Gonnesweiler wünscht ihren Sängern, Mitgliedern ihren Angehörigen, sowie
allen Mitbürgern der Großgemeinde Oberthal frohe Weihnachten und ein
gesundes, erfolgreiches Jahr 2017.
Die erste Chorprobe in 2017 findet um 18:45 Uhr im Vereinslokal „Steinberger Stuben‘‘ in Steinberg statt.
Der Vorstand
MV steinberg-deckenhardt und förderverein
des MV steinberg-deckenhardt
advent
weihnachtswünsche
Es treibt der Wind im Winterwalde
die Flockeherde wie ein Hirt
und manche Tanne ahnt wie balde
sie fromm und lichterheilig wird.
Und lauscht hinaus: den weißen Wegen
streckt sie die Zweige hin – bereit
und wehrt dem Wind und wächst entgegen
der einen Nacht der Herrlichkeit.
(Autor: Rainer Maria Rilke)
Oberthal
- 30 -
Ausgabe 51/52/2016
Vielen Dank für die Unterstützung in 2016! Im (fast) vergangenen Jahr
war der Verein noch mehr auf die Mithilfe angewiesen, als es in „normalen“ Jahren der Fall ist. Umso mehr haben wir uns darüber gefreut, dass
wir insbesondere im Rahmen unseres Projektes „Musik braucht Raum –
Hilf mit!“ sehr viel Unterstützung erfahren durften.
Das Jahr 2017 hält wieder einige Herausforderungen für den Musikverein und den Förderverein parat, zum einen die Fertigstellung des Sanitäranbaus, zum anderen feiert der Musikverein in 2017 sein 90-jähriges
Jubiläum.
Wir hoffen darauf, in 2017 ebenso viele Menschen für unsere Vereinsarbeit gewinnen zu können, die unsere Feste, die Projekte oder den MVAlltag mit einem – für uns sehr wichtigen - Beitrag fördern.
Der Musikverein Steinberg-Deckenhardt und der Förderverein des MV Steinberg-Deckenhardt wünschen der gesamten Dorfbevölkerung von Steinberg,
Oberthal, Güdesweiler und Gronig, allen Freunden und Gönnern des Vereins
und allen Musikerinnen und Musikern ein ruhiges und frohes Weihnachtsfest
und alles erdenklich Gute, Gesundheit und Glück für das kommende Jahr.
Herzlichst
der Vorstand des MV Steinberg-Deckenhardt
der Vorstand des Fördervereins MV Steinberg-Deckenhardt
Pensionärverein steinberg-deckenhardt
Der Pensionärverein Steinberg-Deckenhardt wünscht seinen Mitgliedern
und deren Angehörigen sinnlich und ruhige Feiertage und einen guten Start
ins Jahr 2017. Den Kranken eine gute Besserung.
Wir treffen uns am 10. Januar 2017 in den Steinberger Stuben, nicht im
Gasthaus Stephan.
Obst- und Gartenbauverein
steinberg deckenhardt
Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr, wünscht der OGV Steinberg Deckenhardt.
Wir möchten uns auch noch einmal bei allen bedanken, die unseren Verein
im vergangenen Jahr unterstützt haben.
neujahrsfest
Am 7. Januar 2017 ab 18.00 Uhr lädt der Obst- und Gartenbauverein
zum Neujahrsfest an der Brennerei ein.
Wir möchten mit unseren Gästen ein paar schöne Stunden verbringen
und auf das neue Jahr anstoßen.
Neben unseren selbstgemachten Spezialitäten, gibt es kalte und heiße
Getränke und auch einen kleinen Imbiss.
theaterfreunde steinberg-deckenhardt
Die Theaterfreunde Steinberg-Deckenhardt wünschen Ihren Familien, Freunden und treuen Zuschauern ein geruhsames Weihnachtsfest und viel Glück
und Gesundheit für das Neue Jahr 2017.
-Wir wünschen Euch, daß die köstlichen Düfte der Weihnachtszeit die
schönsten Erinnerungen in Euch wachrufen.Theaterfreunde Steinberg-Deckenhardt
i.A. Silvia Lorenz
schützenverein „Gut Ziel“ bosen
Liebe schützenschwestern und schützenbrüder,
die besinnlichen Weihnachtstage stehen kurz vor der Tür und ein bewegtes Jahr neigt sich seinem Ende entgegen. Wir möchten uns an dieser
Stelle für Euer vielfältiges Engagement in unserem Schützenverein „Gut
Ziel“ Bosen e.V. ganz herzlich bedanken.
Mit einem freundschaftlichen „Gut Schuss“ und einem Zitat von Lucius
Annaeus Seneca wünschen wir allen Mitgliedern sowie all unseren Freunden,
deren Familien und allen befreundeten Schützenvereinen, ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch, Glück, Erfolg aber vor allem Gesundheit für
das neue Jahr 2017!
Ein Schütze darf nicht gelegentlich treffen, sondern gelegentlich das Ziel verfehlen. (Lucius Annaeus Seneca)
sV steinberg/deckenhardt
Vorankündigung
Am Samstag, 14. Januar 2017 ab 16.00 Uhr findet wieder unser „Knutfest“
auf dem Sportplatz statt. Neben heißen und eiskalten Getränken sowie
leckerem Essen gibt es natürlich auch wieder den berühmten Tannenbaumweitwurf.
Am 07. Januar werden wir im Dorf die Tannenbäume einsammeln. Bitte
legen Sie diese einfach vor Ihre Haustür.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Der SV Steinberg/Deckenhardt wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und
einen guten Rutsch in neue Jahr !
sportverein steinberg-deckenhardt
alte herren sG steinberg-deckenhardt-walhausen
termine 2017
04.02.2017 Winterwanderung (für alle Mitglieder der SG)
15.-18.06.2017 Fahrt nach Dresden/Leipzig
15.08.2017 Familientag
25.11.2017 Jahresabschlussabend im Gasthaus Stephan
Der Termin für die Generalversammlung mit Neuwahlen steht noch nicht
fest, wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.
weihnachts- und neujahrsgrüße
Der AH-Vorstand wünscht allen Mitgliedern und ihren Familien sowie allen
Freunden des AH-Fußballs ein frohes und gruhsames Weihnachtsfest, viel
Spaß zwischen den Tagen sowie einen guten Rutsch und ein erfolgreiches,
glückliches, vor allem aber zufriedenes und gesundes 2017.
cdU Ortsverband steinberg-deckenhardt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Weihnachten steht vor der Tür und wir alle freuen uns auf das Fest und
ruhige Zeit zwischen den Jahren im Familien- und Freundeskreis. Ein Jahr
ist also wieder vergangen und ein Neues erwartet uns mit allen Gewissheiten, aber auch Ungewissheiten.
So stehen uns im kommenden Jahr mit der Landtagswahl im März und
der Bundestagswahl im September zwei sehr wichtige und richtungsweisende Wahlen bevor. Das Wahlrecht ist Bestand-teil unserer freiheitlichen Verfassung und ein wichtiges politisches Bürgerrecht. Durch seine
Stimmabgabe kann der Bürger indirekt Politik und Entwicklung mitgestalten, deshalb sollte jeder Wahlberechtigte auch von diesem Recht
Gebrauch machen.
Auf der anderen Seite müssen wir uns immer wieder vor Augen führen: Bürgerrechte stehen Bürgerpflichten gleichrangig gegenüber. Eine
demokratische Gesellschaft ist nur dann lebendig, wenn die Bürger zwar
für ihre Interessen eintreten, Widerspruch und konstruktive Kritik kundtun, sich aber auch persönlich für das Allgemeinwohl engagieren.
Albert Einstein prägte einst den wunderbaren Satz „Gott würfelt nicht“
und dieser Mann wollte uns damit wohl sagen, dass es keine Zufälle gibt.
Er wollte uns davon überzeugen, dass unser Verhalten von gestern unser
Schicksal von heute prägt und unser heutiger Umgang mit den Wer-ten,
die als Grundlage für unsere demokratische Gesellschaftsstruktur dienen, über die Zukunft unserer Kinder entscheidet!
Seit der Geburt Jesu sehen viele Menschen Weihnachten als ein Zeichen
der Hoffnung auf eine bessere und gerechtere Welt.
- 31 -
Das Ziel, diesen Planeten Erde für alle Menschen lebenswerter zu gestalten und zu erhalten, ist mehr als legitim, es ist ein Auftrag an uns alle, ob
wir nun an Gott glauben oder nicht. So ist Weihnachten auch wieder ein
Angebot an uns über das nachzudenken, was uns wichtig und wertvoll
ist. Es ist eine Chance, inneren Frieden zu finden, und der ist die Grundlage für ein friedvolles Miteinander der Menschen.
Mit einem Zitat von Albert Einstein wünscht der CDU Ortsverband SteinbergDeckenhardt allen Bürgerinnen und Bürgern und deren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit, sowie viele schöne gemeinsame Stunden im Kreise der
Familie. Für das Jahr 2017 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg
im Berufsleben, sowie viel Kraft für den Alltag, aber auch ausreichend Zeit,
für die angenehmen Dinge im Leben.
Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke
ich zu leben. Albert Einstein
aLLGeMeine nachrichten
Die WVW informiert:
Unveränderte Preise in 2017
Die WVW hat ihre Ergänzenden Bestimmungen sowie das dazugehörige
Preisblatt zum 01.01.2017 angepasst. Beides kann im Internet (www.
wvw.de) oder während der Geschäftszeiten im Verwaltungsgebäude in
St. Wendel, Werkstraße 4, eingesehen werden. Die Preise in 2017 bleiben
unverändert.
Sprechstunde der Seniorensicherheitsberater
St. Wendel (pdk). Das Seniorenbüro des Landkreises St. Wendel teilt mit,
dass die ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberater im Landkreis St.
Wendel am Mittwoch, 4. Januar 2017, 14 bis 16 Uhr, eine Sprechstunde
für Senioren zu den Themen Sicherheit, Haustürgeschäfte und Kriminalität anbieten. Die Sprechstunde findet im Seniorenbüro des Landkreises,
Mommstraße 27, St. Wendel statt. In dieser Zeit sind die Seniorensicherheitsberater auch telefonisch erreichbar: Tel. (06851) 8015240.
CDA Kreisverband St. Wendel
Ebenfalls im Medizinischen Gesundheitszentrum St. Wendel wird das
Tagesseminar „Chakra“ angeboten: am Samstag, 28. Januar, 10 bis 14.30
Uhr. Kosten: 70 Euro.
Weitere Informationen und Anmeldungen: vormittags im Frauenbüro
des Landkreises, Tel. (06851) 8012071, E-Mail: [email protected]; ganztags im Servicebüro des Landkreises, Tel. (06851) 8012010.
Lauftreff-Freunde des FC Selbach
Silvesterlauf (Start: 14.30 Uhr!)
Zu unserem Silvesterlauf treffen wir uns am 31.12.2016 um 14.30 Uhr
am Sportlerheim in Selbach. Auch unsere Walking- und Nordic-WalkingGruppen sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.
Bitte zu dem Termin die neuen Laufshirts anziehen (sofern vorhanden); wir wollen vor dem Lauf noch ein Vereinsfoto im Sportlerheim
machen.
Im Anschluss an den Lauf findet ein gemütliches Beisammensein im
Sportlerheim statt. Dort sind auch Duschmöglichkeiten vorhanden.
Gabi Haupenthal, LTF Selbach
Ambulante Betreuung für psychisch Kranke
im Landkreis St. Wendel
Bereits seit 1991 bietet der Caritasverband für die Region Schaumberg
Blies e.V. mit Sitz in der Domgalerie, Luisenstraße 12-14 in St. Wendel seinen ambulanten Dienst für psychiatrisch erkrankte Mitbürger des Landkreises St. Wendel an.
Psychisch krank zu werden bedeutet auch heute noch trotz vielerlei
erfolgversprechender Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene extreme und negative Veränderungen im zuvor „normal“ erlebten Alltag.
Der Caritasverband für die Region Schaumberg Blies e. V hat es sich zur
Aufgabe gemacht, durch ambulante Betreuung Betroffenen professionelle und verbindliche Unterstützung in diesen Lebenskrisen/-situationen anzubieten und den Erkrankten auf seinem Weg zurück in einen
selbstbestimmten Alltag zu begleiten.
Hierzu beschäftigt die Caritas im Landkreis St. Wendel zwei ausgebildete
Sozialarbeiterinnen/-pädagoginnen. Im vertraulichen Gespräch können
weitere Fragen und nähere Modalitäten des Dienstes geklärt werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Santina Meyer und/oder Frau
Margit Goebel unter der Telefonnummer: 06851-9356-0.
24-STUNDEN-ABFLUSSREINIGUNG-NOTDIENST SAARLANDWEIT
THEOBALD & KRÄMER
KANALSYSTEMTECHNIK
G
M
B
H
AuAcuh s
unudndfecih Soonnnn-Feeierrttags
ag
Kanalreinigung
TV-Inspektion
Fräsroboter
Aufgraben)
Kanalsanierung (o.
(o.Aufgraben)
Dichtheitsprüfung
Telefon (0 68 97)
CDU-Senioren reisen nach Berlin
Kreis St. Wendel. Die „Grüne Woche“ in Berlin ist das Ziel einer Fahrt der
CDU-Senioren-Union des Landkreises St. Wendel. Die Fünf-Tages-Reise
führt vom 18. bis 22. Januar 2017 in die Bundeshauptstadt. Geplant sind
neben einem Tagesbesuch der „Grünen Woche“ weitere Besichtigungen
in Berlin und Potsdam sowie der Besuch im Reichstag mit Bundestagsdebatte, dem Nikolaiviertel, dem Deutschen Dom und der Museumsinsel.
Zu dieser Fahrt sind noch einige Plätze frei. Eingeladen sind auch Nichtmitglieder.
Anmeldungen sowie weitere Informationen zur Fahrt bei Lorenz Peter,
Telefon 0 68 53/44 60.
Frauenkurse im Januar 2017
St. Wendel (pdk). Auch 2017 bietet die Frauenbeauftragte des Landkreises St. Wendel Kurse speziell für Frauen an. Das Kursangebot im Januar:
Der Kurs „Das Baby verstehen“ startet, sobald genügend Anmeldungen
vorliegen. Der Kurs besteht aus fünf Treffen in Kleingruppen (sechs bis
zehn Personen) und richtet sich an Paare und Alleinerziehende. Kosten:
20 Euro. Ausführliche Informationen und Anmeldungen: Gesundheitsamt des Landkreises St. Wendel, Koordination Frühe Hilfen, Tel. (06851)
8015319 oder 8015328.
Die Teilnahme am Tagesseminar „Ordnung im Haushalt und am Schreibtisch“ am Samstag, 14. Januar, 9 bis 16 Uhr, kostet 40 Euro. Ort: Landratsamt St. Wendel, Mommstraße 25.
Am Freitag, 27. Januar, beginnt ein Yoga-Kurs für Kinder zwischen 9 und
13 Jahren, am Freitag, 10. März, ein Yoga-Kurs für Jugendliche zwischen
14 und 18 Jahren. Beide Kurse umfassen jeweils fünf Termine. Kosten: 40
Euro. Ort: Medizinisches Gesundheitszentrum St. Wendel, Jahnstr. 4.
Sebastian-Bach-Str. 74
66287 Quierschied
Saarbrückerstraße
66333 Völklingen
s
EZ
EI C
RAL
N
HE
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Nitzsche sagte einmal:
Das beste Mittel, jeden Tag zu beginnen, ist:
Beim Erwachen daran zu denken, ob man nicht wenigstens einem Menschen an diesem Tage eine Freude machen kann.
In der Hoffnung, dass sich immer wieder viele danach richten, wünsche ich
Euch / Ihnen und Euren / Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Günter Schwarm (Kreisvorsitzender der CDA)
Ausgabe 51/52/2016
GÜT
Oberthal
KlärgrubenKurzschliessungen
Kurzschließungen
Verbundsteinarbeiten
Bau- und
Kanalreparaturen
56 91 66
Familienanzeigen
in ihrem Mitteilungsblatt
Jubiläums-Jahrgang
1957
Jürgen Hartmann
Verkostung am 08.01.2017,
ab 11.00 Uhr in der Kegelhalle in Oberthal.
Alle Freunde, Verwandten und Bekannten,
die mir gratulieren möchten, sind herzlich eingeladen.
Oberthal
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Premiumwandern
Eine Urlaubsregion, die verzaubert durch
die Landschaft, direkt im Biosphären Reservat Pfälzerwald-Nordvogesen. „Die Natur
hat hier eine so faszinierende und vielfältige Landschaft geschaffen, dass es immer
etwas zum Entdecken um zum Staunen
gibt. Die vielen Ausflugsziele und Angebote,
besonders auch für Kinder, lassen keine
Langeweile aufkommen.“
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Ihre Routen wählen von 6 km bis zu 17 km
Länge. Leicht begehbare Wege und weicher
Waldboden machen die Premiumwege für
jedes Alter wanderbar und zum Wandergenuss pur.
Die Pauschale beinhaltet:
4 Übernachtungen mit Frühstück in einem
Gästehaus/Pension
Doppelzimmer mit Dusche/WC
1 Pfälzer Menue
1 Wanderkarte
1 Eintritt Deutsches Schuhmuseum
Hauenstein
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Reisepreis pro Person 188,00 EUR,
Einzelzimmerpreis auf Anfrage
Reisezeitraum von Januar bis Dezember,
freie Terminwahl nach Verfügbarkeit
Buchung und Informationen:
Tourist-Info-Zentrum Pfälzerwald - Urlaubsregion Hauenstein
Schuhmeile 1, 76846 Hauenstein, Tel. 06392-92 333 80, Fax 06392-92 333 819
Email: [email protected]
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Ausgabe 51/52/2016
Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
Weihnachtsgrüße
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Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
Weihnachtsgrüße
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Frohe Weihnachten
und ein glückliches Neues Jahr
wünschen wir all’ unseren Kunden,
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bis 2. Januar 2017 geschlossen.
Unser Kundendienst ist in dieser Zeit
unter Telefon (0171) 2 4763 65 zu erreichen.
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Abflugorte und Termine 2017
Datum
25.05.17
26.05.17
27.05.17
25.06.17
12.08.17
13.08.17
Tag
Do
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Flugplatz
Saarlouis-Düren
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Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
Weihnachtsgrüße
Ich danke für Ihr Vertrauen
und wünsche Ihnen frohe und
besinnliche Weihnachtsfeiertage
und ein gutes neues Jahr.
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Thorsten Kreis
Mobil: 0160 96961647 | Fax: 06502 9147-250
[email protected] | www.wittich.de
Wir bedanken uns für die gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit und das Vertrauen, das Sie in uns gesetzt haben.
Wir wünschen allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern ein schönes Weihnachtsfest, ruhige und besinnliche Weihnachtstage und für das neue Jahr viel Energie,
Glück und Erfolg!
Statt Weihnachtsgeschenke unterstützen wir in vielfältiger
Weise soziale Projekte und Einrichtungen in unserer Region.
Oberthal
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Ausgabe 51/52/2016
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KW 36
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20. Februar
20. März
18. April
15. Mai
12. Juni
10. Juli
07. August
04. September
02. Oktober
28. Oktober
27. November
23. Dezember
Oberthal, Gronig
KW 3
KW 7
KW 11
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KW 19
KW 23
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KW 31
KW 35
KW 39
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13. Februar
13. März
10. April
08. Mai
06. Juni
03. Juli
31. Juli
28. August
25. September
23. Oktober
20. November
18. Dezember