Unsere Broschüre - Bundesgütegemeinschaft Recycling

RECYCLINGBAUSTOFFE
Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V.
Recycling-Baustoffe
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Recycling-Baustoffe werden aus mineralischen Bau- und Abbruchabfällen in einem mehrstufigen Aufbereitungsverfahren
hergestellt. Durch eine sorgfältige Kontrolle der Ausgangsstoffe
und modernste Aufbereitungstechnik wird eine gleichbleibende
Qualität sowohl in ökologischer als auch in technischer Hinsicht
IM KREISLAUF DER WIRTSCHAFT
ENTSORGUNG, RECYCLING und BAUSTOFFE - das sind die drei Säulen
von ENREBA Neuss. Als eines der ersten Recycling-Unternehmen gegründet,
leisten wir bis heute einen wichtigen Beitrag zur Schonung der Umwelt. Die
Verwertungsquote liegt bei nahezu 100 Prozent.
Auf einer Fläche von insgesamt 25.000 Quadratmetern wurden in
den letzten 30 Jahren annähernd 5 Millionen Tonnen Bauschutt zu wertvollen
Materialien aufbereitet. Darüber hinaus nehmen wir Abfälle wie Grünschnitt,
Baumischabfall und Holz zur Verwertung an.
Zusätzlich setzen wir auf innovative Technik: Eine eigens entwickelte
Mischanlage produziert speziellen Flüssigboden, der in Kanalbaustellen, zur
Hinterfüllung von Fundamenten oder etwa zum Deichbau eingesetzt wird.
Desweiteren produzieren wir hier auch unsere ÖKO Block Steine.
ENREBA Neuss GmbH
Blindeisenweg 10 • 41468 Neuss
Tel.: 02131 346020 • Fax: 02131 3460277
E-Mail: [email protected] • Internet: www.enreba.de
gewährleistet. Recycling-Baustoffe eignen sich hervorragend als
Baustoff für den Straßenbau, als Zuschläge für Recycling-Beton,
als Verfüllbaustoffe im Erdbau, für die Herstellung von Lärmschutzwällen und für verschiedene andere Zwecke.
Abriss ist keine Sackgasse,
sondern der Anfang neuer Wege
Wir übernehmen Bauschutte und Straßenaufbrüche und verarbeiten diese zu
neuen, qualitätsgesicherten Bauprodukten für den Straßen- und Wegebau.
Baustoffrecycling • Baustoffhandel • Flüssigboden • Abfallmanagement
Unsere Recyclingbaustoffe werden von unabhängigen Baustoffprüflaboren
hinsichtlich ihrer Umweltfreundlichkeit und ihrer Bauqualität regelmäßig
überwacht und tragen daher das Gütezeichen nach RAL RG 501/1.
So tragen wir dazu bei, natürliche Baustoffvorkommen zu schonen und deren
Ressourcen für zukünftige Generationen zu sichern.
RFB Tönisvorst GmbH
RFB Kaarst GmbH
Butzenstraße 39 • 47918 Tönisvorst
Tel.: 02152 - 52 400 • Fax: 02152 - 52 300
Kaarster Buscherhöfe 1 • 41564 Kaarst
Tel 02131 - 66 88 18 • Fax 02131 - 66 88 78
E-Mail: [email protected] • Internet: www.rfb-baustoffrecycling.de
Aufgaben und Ziele der BGRB
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Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (BGRB)
ist ein unabhängiger, rechtlich selbstständiger und eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Bereits im Jahr 1984 wurde sie als
RAL-Gütegemeinschaft gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet tätig.
Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Förderung und Verbreitung des Güteschutzes und der Qualitätssicherung bei der
Herstellung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen einzutreten und auf die nationale und europäische Harmonisierung
entsprechender Anforderungen hinzuwirken. Zu diesem Zweck
unterhält sie ein den bau- und abfallgesetzlichen Anforderungen entsprechendes eigenständiges Qualitätssicherungssystem.
Im Auftrag des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V. obliegt der Bundesgütegemeinschaft die
Vergabe, Pflege und Überwachung der am Markt bewährten
RAL-Gütezeichen
für Recycling-Baustoffe (RAL RZ-501/1),
für die Aufbereitung zur Wiederverwendung
kontaminierter Böden (RAL-GZ 501/2),
für die Hausmüll-Verbrennungsschlacke (RAL-GZ 501/3),
für die Aufbereitung nicht kontaminierter Böden
(RAL-GZ 501/4)
für die Recycling-Baustoffe – mobile Aufbereitung
(RAL-GZ 501/5) und
für die Verfüllung und Rekultivierung von Tongruben
(RAL-GZ 506).
Alle von der Bundesgütegemeinschaft entwickelten Güte- und
Prüfbestimmungen haben ein normenähnliches Anerkennungsverfahren durchlaufen, in dem alle betroffenen Fach- und Verkehrskreise um Stellungnahmen gebeten wurden. Komplettiert
wird das Aufgabenprofil der Bundesgütegemeinschaft durch
das fachkompetente Engagement im Bereich der Normung sowie durch die Forschung und qualitative Weiterentwicklung des
Baustoff-Recyclings.
Der Zusammenschluss zur Bundesgütegemeinschaft erfolgte
von Unternehmen, die Baustoffe zur Wiederverwendung unter
dem Gesichtspunkt eines hohen Qualitätsstandards aufbereiten.
Dies geschieht aus der Überzeugung, dass nur hochwertige Recyclingprodukte langfristig auf dem Markt bestehen können und
so eine vollwertige Alternative zu Primärrohstoffen darstellen.
Abfall vermeiden – der Umwelt zuliebe
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Mit bis zu 200 Tonnen jährlichem Abfallaufkommen stellen mineralische Bau- und Abbruchabfälle, Straßenaufbruch sowie
Böden den mit Abstand größten Abfallstrom in der Bundesrepublik Deutschland dar. Davon fallen ca. 70 Mio. Tonnen auf mineralische Bau- und Abbruchabfälle.
Im Jahr 1995 verpflichtete sich die Bauwirtschaft als erste Branche in Deutschland freiwillig gegenüber dem Bundesumweltministerium, binnen eines Zeitraums von zehn Jahren die Deponierung verwertbarer mineralischer Abfälle zu halbieren. Der
unter dem Namen Kreislaufwirtschaft Bau agierende Zusammenschluss von Baustoff-, Bauwirtschafts- und Baustoff-RecyclingVerbänden veröffentlicht seitdem Monitoringberichte, die den
Status des Baustoff-Recyclings in Deutschland belegen. Die selbst
gesteckten Ziele konnte deutlich übertroffen werden! Noch 1996
betrug die Menge der jährlich deponierten mineralischen Abfälle
75,3 Mio. Tonnen. Gemäß dem jüngsten Monitoringbericht wurden im Jahr 2010 nur noch 15,4 Mio. Tonnen mineralische Abfälle beseitigt und somit deren Deponierung mineralischer Abfälle
innerhalb von 24 Jahren um ca. 80 % reduziert.
Durch das gütegesicherte mineralische Baustoff-Recycling wurde erreicht, dass mittlerweile über 90 % der mineralischen Abfälle recycelt und wiederverwertet werden. So konnten gemäß
dem jüngsten Monitoring-Bericht im Jahr 2010 in der Bundesrepublik Deutschland von 186,5 Mio. Tonnen mineralischen
Abfällen (einschließlich Böden) über 90 % durch Recycling und
Verwertung im Stoffkreislauf gehalten werden. Hieran hat das
Baustoff-Recycling mit einer Recycling- und Verwertungsquote von ca. 96 % des im Jahr 2010 angefallenen Bauschutts von
53,1 Mio. Tonnen einen erheblichen Anteil. Von den 14,1 Mio.
Tonnen Straßenaufbruch wurden 2010 sogar über 98 % recycelt
oder der sonstigen Verwertung zugeführt. Damit werden die
Zielvorgaben sowohl der EG-Abfallrahmenrichtlinie als auch des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes jeweils mit einer Recyclingquote
von mindestens 70 % bis zum Jahr 2020 bereits deutlich übertroffen.
Ressourcen schonen
Durch das Baustoff-Recycling werden die natürlichen Ressourcen und Landschaftsräume geschont. Anstelle des Abbaus von
Primärrohstoffen erfolgt im Sinne des „Urban mining“ eine
mineralische Rohstoffgewinnung durch Baustoff-Recycling aus
dem Bauwerksbestand und durch eine Wiederverwertung von
Böden.
Hierdurch werden nicht nur Primärrohstoffe eingespart, sondern auch durch kürzere Transportentfernungen der Energieverbrauch sowie der Ausstoß von Kohlendioxid reduziert und
somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
RAL-Gütesicherung – aus Prinzip
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Die RAL-Gütesicherung ist ein privatrechtlich organisiertes System, das bei Verbrauchern und Wirtschaft für Sicherheit, Zuverlässigkeit sowie solide und vertrauenswürdige Produkte oder Leistungen von gleichbleibend hoher Güte steht. RAL-Gütezeichen
sorgen für Transparenz und Sicherheit, denn ihre Kriterien sind
objektiv überprüfbar und für jedermann öffentlich zugänglich.
Dabei liegt jedem RAL-Gütezeichen ein umfassender Qualitätsbegriff zugrunde. Während sich gesetzliche Bestimmungen und
Normen nur auf einzelne Eigenschaften eines Produkts oder
einer Dienstleistung beziehen, geht die RAL-Gütesicherung
darüber hinaus und schließt eine Vielzahl von für die Nutzung
wichtigen Aspekten ein. Hier sind insbesondere Umweltfreundlichkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Kundenorientierung,
Haltbarkeit sowie Kompetenz des Personals zu nennen. Die mit
RAL-Gütezeichen ausgezeichneten Produkte und Leistungen
erfüllen immer die in den RAL-Gütesicherungen festgelegten
Güte- und Prüfbestimmungen. RAL stellt die Objektivität und
Neutralität der Güte- und Prüfbestimmungen sicher, für deren
strikte Einhaltung wiederum die Gütegemeinschaften sorgen.
RAL-Gütegemeinschaften, als der Zusammenschluss besonders qualitätsbewusster Hersteller und Dienstleister, sind die
von RAL anerkannten Organisationen zur Durchführung und
Überwachung der Gütesicherung. Sie sind ein starker Partner
der Verbraucher. Denn die Gütegemeinschaften nehmen die
Verleihung des Rechts zur Führung des jeweiligen Gütezeichens
an solche Hersteller und Anbieter vor, die sich freiwillig für die
Erfüllung der Gütebedingungen verpflichten und sich der Güteüberwachung unterwerfen. Sie haben das Recht, Verstöße
zu ahnden und gegen missbräuchliche Verwendung des Gütezeichens vorzugehen. Gegenwärtig existieren über 160 Güte-
zeichen in Deutschland, die viele tausende Produkte aus allen
Branchen der Wirtschaft für stetig neutral kontrollierte hohe
Qualität kennzeichnen und von Leistungsanbietern genutzt werden. Nur RAL vergibt in Deutschland Gütezeichen.
Güteüberwachte Recycling-Baustoffe
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Güteüberwachte Recycling-Baustoffe
für den Straßen- und Tiefbau
Güteüberwachte Recycling-Baustoffe nach RAL-Gütezeichen
501/1 erfüllen alle technischen und ökologischen Anforderungen an ungebundene Gesteinskörnungen zur Herstellung von
Frost- und Tragschichten, Asphalt- und Betondeckschichten.
Gütesicherung als Qualitätsgarant
Die Güteprüfung zu RAL-Gütezeichen 501/1 basiert auf den einschlägigen Technischen Lieferbestimmungen TL SoB-StB und TL
Gestein-StB. Die Untersuchungen zur Umweltrelevanz erfolgen
jeweils nach den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer
bzw. – nach Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Verordnung – des Bundes.
In Nordrhein-Westfalen wird von staatlich anerkannten RAP-Stra-Prüfstellen güteüberwachten Recycling-Baustoffen das „Testat für einen güteüberwachten Ersatzbaustoff zur Herstellung
von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau NRW“ verliehen. Damit wird dokumentiert, dass der Recycling-Baustoff alle
technischen und umweltrelevanten Anforderungen erfüllt.
In Wissenschaft und Praxis erprobt
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) hat die Ortsumgehung von Seelow im Land Brandenburg als Versuchsstrecke mit
unterschiedlichen Unterbaumaterialien ausführen lassen. Hierbei wurde in einigen Abschnitten auch ein Recycling-Baustoff
mit einem gegenüber den Prüfbestimmungen erhöhten Ziegelbruchanteil als Frost- und Tragschutzschicht verbaut.
Durch zahlreiche im Straßenbauwerk verbaute Messsonden sowie regelmäßige Lastplatten-Druckversuche wird der Zustand
der Ortsumgehungsstraße seit dem Jahr 2007 untersucht.
Hierbei stellte sich heraus, dass die mit Recyclingmaterial errichteten Streckenabschnitte denjenigen mit Primärbaustoff errichteten Abschnitten im Trag- und Verformungsverhalten nach
mehreren Winterperioden in keiner Weise nachstehen, sondern
sogar höhere Tragfähigkeiten aufweisen. Auch die Abschnitte
mit unzulässig hohen Ziegelanteilen bewährten sich in der Praxis und zeigten weder im Tragverhalten noch in der Frosthebung
Mängel. Diese Ergebnisse spiegeln die über 30-jährigen positiven Erfahrungen mit gütegesicherten Recycling-Baustoffen im
Straßenbau wider.
Alles spricht für güteüberwachte
Recycling-Baustoffe
Im Sinne der Ressourcenschonung und der Abfallvermeidung
sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Verwendung von
Recycling-Baustoffen zu prüfen. Bei nachgewiesener Eignung
sind aus Umweltschutzgründen bevorzugt güteüberwache
Recycling-Baustoffe zu verwenden, um die Vorgaben der EGAbfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu
erfüllen.
Der Weg zum RAL-Gütezeichen
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Gründung einer RAL-Gütegemeinschaft
BGRB-Verfahren zum Gütezeichen
Mehrere Unternehmen oder ein Verband wollen sich durch besondere Qualitätskriterien im Wettbewerb profilieren. In einem
Informationsgespräch mit RAL werden Geltungsbereich und
Qualitätsniveau festgelegt.
Für die Beantragung und Verleihung des RAL-Gütezeichens
durch die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe sind
nachfolgende Dokumente ordnungsgemäß vorzulegen:
schriftlicher Antrag (formlos) an die Adresse der
Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe,
rechtsverbindlich unterzeichneter Verpflichtungsschein
(siehe Güte- und Prüfbestimmungen),
ein von einer nach RAP-Stra zugelassenen Prüfstelle
bestätigter Eignungsnachweis (Erstprüfung),
ein Überwachungsvertrag mit einem neutralen
zugelassenen Prüfinstitut (Mustervertrag) sowie
die (Erst-)Protokolle der Fremdüberwachung.
Antragstellung und Bearbeitung
Die Interessenten beantragen bei RAL das neue Gütezeichen
und erarbeiten eine Satzung.
Gründung der Gütegemeinschaft
Die neue Gütegemeinschaft wird gegründet und in das Vereinsregister eingetragen.
Anerkennung des Gütezeichens
RAL führt ein Anerkennungsverfahren durch. Hierbei bezieht
RAL die von der Gütesicherung tangierten Behörden, Verbände
Prüfinstitute mit ein. RAL erkennt das neue Gütezeichen an.
Mitgliedschaft im RAL
RAL nimmt die Gütegemeinschaft als Mitglied auf.
Verleihung des Gütezeichens
Die Gütegemeinschaft verleiht das Gütezeichen an Unternehmen, die sich verpflichten, die Güte- und Prüfbestimmungen
einzuhalten. Die Gütegemeinschaft überwacht zudem die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und die Zustimmung zu den Antragsunterlagen durch den Güteausschuss
voraus. Zeichenbenutzer dürfen das Gütezeichen einschließlich
einer produktspezifischen Inschrift nur für Erzeugnisse verwenden, die den Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Ist das
Zeichennutzungsrecht rechtskräftig entzogen worden, sind die
Verleihungsurkunde und alle Kennzeichnungsmittel des Gütezeichens unaufgefordert der Gütegemeinschaft zurückzugeben.
Die Güte- und Prüfbestimmungen sind über die Geschäftsstelle
der BGRB beziehbar.
RAL-Gütezeichen 501/1
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RAL-Gütezeichen 501/1 „Recycling-Baustoffe“
Das RAL-Gütezeichen 501/1 wird für die Herstellung von Produkten aus aufbereiteten Baurestmassen für den Einsatz
im Straßen- und Wegebau sowie bei anderen
Verkehrsflächen,
im Tiefbau sowie
bei technischen Bauwerken im Erd- und Landschaftsbau
vergeben.
Von den ca. 70 Mio. Tonnen des jährlich in Deutschland
anfallenden Bauschutts werden nicht zuletzt dank des gütegesicherten Recyclings ca. 50 Mio. Tonnen im Kreislauf gehalten.
Mengenmäßig größter Anwendungsbereich ist der Straßenund Wegebau, in dem sich Recycling-Baustoffe als ungebundene Tragschichten bestens bewährt haben und Primärbaustoffen
in keiner Weise nachstehen. Somit werden durch das BaustoffRecycling jährlich nicht nur 50 Mio. Tonnen mineralischer Abfälle vermieden, sondern auch die gleiche Menge mineralische
Rohstoffe eingespart.
Güte- und Prüfbestimmungen
Die Güte- und Prüfbestimmungen Recycling-Baustoffe regeln
die Art und den Umfang der Prüfungen von wiedergewonnenen
Baustoffen für den Einsatz im Straßen- und Wegebau sowie bei
anderen Verkehrsflächen, im Tiefbau und bei technischen Bauwerken im Erd- und Landschaftsbau.
Gleichzeitig sollen sie dazu dienen, dass bei der Herstellung eine
gleichbleibende Vorgehensweise angewandt wird und die Voraussetzungen für eine einheitliche Bezeichnung und Beurteilung geschaffen werden.
RAL-GZ 501/5
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Schwerpunkt der Güte- und Prüfbestimmungen bilden die konkreten bautechnischen Anforderungen an Recycling-Baustoffe
für den Einsatz im Straßenbau, wohingegen bezüglich der umweltrelevanten Anforderungen (wasserwirtschaftliche Merkmale) auf die derzeit geltenden Anforderungen nach Länderrecht
verwiesen wird.
Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind
nachfolgende Dokumente vorzulegen:
schriftlicher Antrag (formlos) an die Adresse der Gütegemeinschaft,
rechtsverbindlich unterzeichneter Verpflichtungsschein (siehe Güte- und Prüfbestimmungen),
ein von einer nach RAP-Stra anerkannten Prüfstelle oder von
einem nach DIN EN 17025 für das Fachgebiet akkreditierten
Prüfinstitut bestätigter Eignungsnachweis (Erstprüfung),
ein Überwachungsvertrag mit einem neutralen zugelassenen
Prüfinstitut sowie die (Erst-)Protokolle der Fremdüberwachung.
RAL-Gütezeichen 501/5 „Recycling-Baustoffe –
mobile Aufbereitung“
Die Güte- und Prüfbestimmungen, nachfolgend GPB genannt,
für mobil aufbereitete Recycling-Baustoffe basieren auf den
Güte- und Prüfbestimmungen 501/1 für stationär aufbereitete
Recycling-Baustoffe. Das mobile Recycling leistet ebenso wie
das stationäre Baustoff-Recycling einen unverzichtbaren Beitrag
zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung. Mit der Güteüberwachung mobil aufbereiteter Recycling-Baustoffe wird deren uneingeschränkte Eignung z. B. für den Straßen- und Wegebau gewährleistet.
Güte- und Prüfbestimmungen
Die mobile Aufbereitung von Recycling-Baustoffen erfolgt in der
Regel auf Baustellen bzw. in unmittelbarer Nähe zu Abbruchmaßnahmen, bei denen mineralische Bau- und Abbruchabfälle
aus Ausgangsmaterial zur Herstellung der Recycling-Baustoffe
anfallen. Hierbei kann jedoch ergänzend Ausgangsmaterial hinzugeliefert werden. Die Qualität und gegebenenfalls die Selektion des Ausgangsmaterials sind von entscheidender Bedeutung.
Der Betreiber einer mobilen Baustoff-Recyclinganlage kann zum
einen als Werkunternehmer im Auftrag des Abfallerzeugers
Recycling-Baustoffe herstellen, wobei der Abfallerzeuger diese dann vermarktet oder in eigenen Baumaßnahmen verwendet. Zum anderen kann der Betreiber einer mobilen BaustoffRecyclinganlage auch als Verwerter des vor Ort anfallenden
Ausgangsmaterials die Recycling-Baustoffe selbst vermarkten.
Im Falle der Verwendung oder Vermarktung durch den Abfallerzeuger entscheidet dieser über die erforderliche Qualität des
Recycling-Baustoffs. Da somit in einzelnen Fällen eine Qualität
unterhalb des RAL-Gütestandards beauftragt werden kann, sind
für die Gütesicherung mobil aufbereiteter Recycling-Baustoffe
zusätzliche Regelungen für die Beleihung der Recycling-Baustoffe erforderlich, wie sie nachfolgend beschrieben werden.
Grundsätzlich gilt das RAL-Gütezeichen 501/5 nur in Verbindung mit einem für den nachgewiesenen Produktionszeitraum
gültigen Fremdüberwachungszeugnis des an dem betreffenden
Produktionsstandort bzw. auf der betreffenden Baustelle hergestellten Recycling-Baustoffs. Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind die zum RAL-GZ 501/1 beschriebenen Dokumente vorzulegen, und zwar für den jeweiligen
Aufbereitungsstandort.
RAL-Gütezeichen 501/2 und 501/4
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RAL-Gütezeichen 501/2 „Aufbereitung zur Wiederverwertung von kontaminierten Böden“
Güte- und Prüfbestimmungen
Das RAL-Gütezeichen 501/2 regelt die Qualitätsanforderungen
an die Aufbereitung zur Wiederverwendung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen nach bestimmten
Verwertungsklassen unter Berücksichtigung konkreter Sicherheitsstufen. Gleichzeitig sollen sie dazu dienen, dass bei der
Herstellung eine gleichbleibende Vorgehensweise angewandt
wird und die Voraussetzungen für eine einheitliche Bezeichnung und Beurteilung der aufbereiteten kontaminierten Böden,
Bauteile und Mineralstoffe geschaffen werden.
Die Güte- und Prüfbestimmungen beziehen sich auf die Aufbereitung der Böden zum Einsatz in technischen Bauwerken bei
bodenähnlichen Anwendungen sowie der durchwurzelbaren
Bodenschicht, z. B. beim Hinterfüllen und Überschütten von
Bauwerken, bei der Hohlraumverfüllung, bei Einschnitten und
Dämmen, Baugruben und Leitungsgräben u. a.
Die Güte- und Prüfbestimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und
die Zustimmung zu den Antragsunterlagen durch den Güteausschuss voraus.
Güte- und Prüfbestimmungen
Die Güte- und Prüfbestimmungen für die Aufbereitung zur Wiederverwendung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen regeln die Art, den Umfang und die Häufigkeit der
Eigen- und Fremdüberwachung. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Die kompletten Güte- und
Prüfbestimmungen RAL-Gütezeichen 501/2 können über die
Geschäftsstelle der BGRB bezogen werden. Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und die Zustimmung zu den
Antragsunterlagen durch den Güteausschuss voraus.
RAL-Gütezeichen 501/4 „Aufbereitung zur Wiederverwertung von nicht kontaminierten Böden“
Das RAL-Gütezeichen 501/4 regelt seit 2010 die Güteanforderungen an die Aufbereitung von Böden zur Wiederverwertung
mit entsprechenden Herstellungsvarianten.
Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind folgende Dokumente vorzulegen:
schriftlicher Antrag (formlos) an die Adresse der
Gütegemeinschaft,
rechtsverbindlich unterzeichneter Verpflichtungsschein
(siehe Güte- und Prüfbestimmungen),
ein von einer nach RAP-Stra zugelassenen Prüfstelle
bestätigter Eignungsnachweis (Erstprüfung),
ein Überwachungsvertrag mit einem neutralen,
zugelassenen Prüfinstitut sowie
die (Erst-)Protokolle der Fremdüberwachung.
RAL-Gütezeichen 501/3
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RAL-Gütezeichen 501/3 „Aufbereitung von Hausmüllverbrennungsschlacke“
Das RAL-Gütezeichen 501/3 regelt die Qualitätsanforderungen
an die Aufbereitung zur Wiederverwendung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen nach bestimmten Verwertungsklassen unter Berücksichtigung konkreter Sicherheitsstufen.
Nach Vorgaben der EU-Kommission sollen Hausmüll bzw.
nicht verwertbarer Restmüll nicht mehr deponiert werden. In
Deutschland wird Hausmüll deshalb thermisch in Hausmüllverbrennungsanlagen verwertet. Dabei fallen ca. 5 Mio. Tonnen
Hausmüllverbrennungsschlacken jährlich an.
Die Aufbereitung der Hausmüllverbrennungsschlacken zu Baustoffen stellt einen unverzichtbaren Beitrag zur Abfallvermeidung und auch zur Ressourcenschonung dar, da hierdurch Primärrohstoffe eingespart werden können.
Güte- und Prüfbestimmungen
Die Güte- und Prüfbestimmungen für Hausmüllverbrennungsschlacke (HMV-Schlacke) regeln die Art und den Umfang der
Prüfungen von HMV-Schlacke für die Anwendung im Straßenund Wegebau sowie bei anderen Verkehrsflächen, im Tiefbau
und in technischen Bauwerken im Erd- und Landschaftsbau. Sie
dienen dazu, dass bei der Herstellung und Überwachung eine
gleichbleibende Vorgehensweise angewandt wird und die Voraussetzungen für eine einheitliche Bezeichnung und Beurteilung geschaffen werden.
Die Güte- und Prüfbestimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Die kompletten Güte- und Prüfbestimmungen RALGütezeichen 501/3 können über Geschäftsstelle der BGRB bezogen werden.
Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und die Zustimmung zu den Antragsunterlagen durch den Güteausschuss
voraus.
Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind die
einschlägigen Dokumente analog RAL-GZ 501/1 vorzulegen.
RAL-Gütezeichen 506
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RAL-Gütezeichen 506 „Tongrubenverfüllung und
-rekultivierung“
Das RAL-Gütezeichen 506 regelt seit 2010 die Güteanforderungen an die Verfüllung und Rekultivierung von Tongruben mit mineralischen Materialien größer Einbauklasse 0.
Güte- und Prüfbestimmungen
Die Güte- und Prüfbestimmungen regeln die Art und den Umfang der Prüfungen für die Verfüllung und Rekultivierung von
Tongruben mit mineralischen Materialien größer Einbauklasse
0 (Einbauklasse 0 = offener Einbau ohne technische Sicherungsmaßnahme).
Ziel ist die Verhinderung von Schadstoffeinträgen und die Einhaltung der Prüfwerte bzw. Hintergrundbelastungen entsprechend dem Bodeninformationssystem der zuständigen Bodenschutzbehörde in den angrenzenden Böden. Es muss dem
Vorsorgegedanken des Bodenschutzes umfassend Rechnung
getragen werden.
Die Güte- und Prüfbestimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Die kompletten Güte- und Prüfbestimmungen RALGütezeichen 506 können über die Geschäftsstelle der BGRB
bezogen werden.
Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und die Zustimmung zu den Antragsunterlagen durch den Güteausschuss
voraus.
Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind
nachfolgende Dokumente ordnungsgemäß vorzulegen:
70 % WENIGER BETRIEBSKOSTEN:
DAS IST UNSER WORT!
schriftlicher Antrag (formlos) an die Adresse der
Gütegemeinschaft,
rechtsverbindlich unterzeichneter Verpflichtungsschein
(siehe Güte- und Prüfbestimmungen),
ein von einer nach RAP-Stra anerkannten Prüfstelle oder
von einem nach DIN EN 17025 für das Fachgebiet akkreditierten Prüfinstitut bestätigter Eignungsnachweis (Erstprüfung),
ein Überwachungsvertrag mit einem neutralen,
zugelassenen Prüfinstitut sowie
die (Erst-) Protokolle der Fremdüberwachung.
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Erfolge der Kreislaufwirtschaft Bau –
Recycling-Quoten in Deutschland
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Größtes Abfallaufkommen in Deutschland
Mineralische Bauabfälle und Böden stellen mit einem Aufkommen von bis zu 200 Millionen Tonnen jährlich den mit Abstand
größten Abfallstrom in Deutschland dar.
Über 90 % der mineralischen Abfälle konnten somit im Kreislauf
gehalten werden. Die Kreislaufwirtschaft Bau hat ihre Selbstverpflichtung damit deutlich übertroffen und leistet einen herausragenden Beitrag zur Abfallvermeidung.
Erste Branchenvereinbarung in Deutschland
Monitoring der Kreislaufwirtschaft Bau
Die deutsche Bauwirtschaft hatte sich 1995 als erste Branche
gegenüber der Bundesregierung selbstverpflichtet, die Deponierung verwertbarer mineralischer Abfälle innerhalb von zehn
Jahren zu halbieren. Dieses Ziel wurde deutlich übertroffen.
Die BGRB hat sich mit anderen Verbänden der Wertschöpfungskette Bau zur „Kreislaufwirtschaft Bau“ zusammengeschlossen,
die regelmäßig Monitoringberichte zu Abfallaufkommen, Recycling und Verwertung im Bereich mineralischer Abfälle erstellt.
Abfallaufkommen reduzieren –
Ressourcen schonen
Keinen Rückschritt zulassen!
Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe hat sich mit Verbänden der Bauwirtschaft und der Baustoffhersteller zur Kreislaufwirtschaft Bau zusammengeschlossen, um die Selbstverpflichtung
der Bauwirtschaft umzusetzen und den Erfolg in Monitoringberichten zu dokumentieren. Die Menge der jährlich deponierten
mineralischen Abfälle betrug gemäß Monitoringbericht der Kreislaufwirtschaft Bau im Jahr 2010 nur noch 15,4 Mio. Tonnen.
Abbruch
Erdbau
Abbruch Abbruch
Recycling
Erdbau Erdbau
RecyclingRecycling
Höchstleistung
Höchstleistung
Höchstleistung
mit zertifizierter
Qualität
mit zertifizierter
Qualität
mit
zertifizierter
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Geschäftsbereich
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Trotz dieses großen Erfolgs ist die Kreislaufwirtschaft Bau keineswegs gesichert. Gerade bei öffentlichen Auftraggebern ist
ein unbegründeter Akzeptanzverlust gegenüber Recycling-Baustoffen festzustellen. Ferner werden immer mehr Böden zum
Teil über Hunderte Kilometern auf Deponien entsorgt mit erheblichen Folgen für die Verkehrsbelastung und den damit verbundenen CO2-Ausstoß.
1. Fachunternehmen mit dem RAL-Gütezeichen:
Mobil aufbereitete
Recycling-Baustoffe
1. Fachunternehmen
mitmit
dem
RAL-Gütezeichen:
1. Fachunternehmen
dem
RAL-Gütezeichen:
Mobil
aufbereitete
Recycling-Baustoffe
Mobil
aufbereitete
Recycling-Baustoffe
Produktstatus ...
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Güteüberwachte Recycling-Baustoffe sind Primärbaustoffen sowohl in technischer als auch in ökologischer Hinsicht zumindest
ebenbürtig. Durch eine fortlaufende werkseigene Produktionskontrolle und eine ebenfalls regelmäßige Fremdüberwachung
durch unabhängige staatlich anerkannte Prüfinstitute ist eine
gleichbleibend hohe Qualität der Recycling-Baustoffe gesichert.
Die über 30-jährige Geschichte des Baustoff-Recyclings zeigt,
dass gütegesicherte Recycling-Baustoffe umweltverträglich sind
und einen herausragenden Beitrag zur Abfallvermeidung und
Ressourcenschonung leisten. Dennoch sind bislang weder von
der EU-Kommission noch vom Bundesumwelt- und -bauministerium Regelungen zum Abfallende gütegesichert aufbereiteter
Recycling-Baustoffe erlassen worden. Dies stellt eine Diskriminierung hochwertiger Recycling-Produkte dar.
Die BGRB fordert ein klares Ja zum Abfallende. Güteüberwachte Recycling-Baustoffe sind als Bauprodukte anzuerkennen und
stellen keinen Abfall dar!
Wir entwickeln. Wir bauen. Wir betreiben.
Und wir führen
Ihren Abbruch
durch.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter
02452 189-0 oder unter www.frauenrath.de
Kreislaufwirtschaftsgesetz und Ressourcenschonung
Kreislaufwirtschaftsgesetz und
Ressourcenschonung
Die BGRB begrüßt das Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, durch
Wiederverwendung, Recycling und sonstige Verwertung Materialien im Wirtschaftskreislauf zu halten. Auch das vom damaligen
Bundesumweltministerium vorgelegte deutsche Ressourceneffizienzprogramm ProgRess betont die Wichtigkeit einer Kreislaufwirtschaft. Das Wirtschaftswachstum muss vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt werden! Die BGRB kritisiert jedoch, dass im
Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber fehlt, bevorzugt Recyclingprodukte zu verwenden. Die
für mineralische Abfälle für das Jahr 2020 angestrebte Recyclingund Verwertungsquote von nur 70 % fällt weit hinter die Erfolge
der Kreislaufwirtschaft Bau (KWB) zurück, da 2010 bereits über
90 % der mineralischen Abfälle laut Monitoring-Bericht der KWB
im Stoffkreislauf gehalten werden konnten.
Bundeseinheitliche Regelung notwendig
Die BGRB fordert seit Jahrzehnten eine bundeseinheitliche Regelung für güteüberwachte Recycling-Baustoffe und Böden. Eine
solche Regelung muss jedoch ausgewogen sein und das BaustoffRecycling befördern, u. a. durch Anerkennung güteüberwachter
Recycling-Baustoffe als Bauprodukte. Der letzte von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf wird dieser Forderung nicht gerecht.
Vielmehr würden die darin vorgesehenen Anforderungen an die
Schadstofffreiheit Recycling-Baustoffe weiterhin diskriminieren.
Die BGRB hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und dem Deutschen Abbruchverband (DAV) an das damalige Bundesumweltministerium
gewandt und eine ausgewogenere Regelung gefordert. Die BGRB
wird die von der Bundesregierung angekündigte Überarbeitung
der Verordnung weiterhin konstruktiv und ggf. kritisch begleiten.
... für Recycling-Baustoffe
Forschung und Entwicklung
Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) fördert die Forschung und Entwicklung im Bereich des BaustoffRecyclings.
Forschungsvorhaben „Aufbaukörnungen“
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Gemeinsam mit der Bauhaus-Universität Weimar hat die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe das ForschungsGA_BetriebHaft_Baustelle_4c_90_135_Recycling_CS4.indd
vorhaben „Aufbaukörnungen“ durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, belastete Feinrückstände aus der
Baustoff-Recycling-Produktion durch chemisch-physikalische
Prozesse zu Leichtbaustoffen zu verarbeiten, die sowohl in ökologischer als auch in technischer Hinsicht die Qualitätsstandards
von Primärprodukten erreichen.
Neue Gütesicherungen für Tongrubenverfüllung
und mobiles Baustoff-Recycling
Ferner entwickelt die BGRB im Sinne der Kreislaufwirtschaft die
Gütesicherung weiter. So wurde das RAL-GZ 506 „Tongrubenverfüllung und -rekultivierung“ im Jahr 2010 vorgestellt. Im Jahr
2014 konnte die BGRB das neue RAL-Gütezeichen 501/5 „Recycling-Baustoffe – mobile Aufbereitung“ erstmals verleihen.
Recycling-Beton
Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe beschäftigt
sich seit Längerem mit dem sogenannten höherwertigen Recycling von mineralischen Abfällen zum Beispiel als Zuschlag für
Recycling-Beton. Hervorzuheben ist das Forschungsvorhaben
des IFEU-Heidelberg und der Brandenburgischen Technischen
Universität Cottbus zum Einsatz von Recyclingmaterial als Zuschlag in der Betonherstellung (www.rc-beton.de)
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Notifizierte Stelle
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