RECYCLINGBAUSTOFFE Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. Recycling-Baustoffe 2 Recycling-Baustoffe werden aus mineralischen Bau- und Abbruchabfällen in einem mehrstufigen Aufbereitungsverfahren hergestellt. Durch eine sorgfältige Kontrolle der Ausgangsstoffe und modernste Aufbereitungstechnik wird eine gleichbleibende Qualität sowohl in ökologischer als auch in technischer Hinsicht IM KREISLAUF DER WIRTSCHAFT ENTSORGUNG, RECYCLING und BAUSTOFFE - das sind die drei Säulen von ENREBA Neuss. Als eines der ersten Recycling-Unternehmen gegründet, leisten wir bis heute einen wichtigen Beitrag zur Schonung der Umwelt. Die Verwertungsquote liegt bei nahezu 100 Prozent. Auf einer Fläche von insgesamt 25.000 Quadratmetern wurden in den letzten 30 Jahren annähernd 5 Millionen Tonnen Bauschutt zu wertvollen Materialien aufbereitet. Darüber hinaus nehmen wir Abfälle wie Grünschnitt, Baumischabfall und Holz zur Verwertung an. Zusätzlich setzen wir auf innovative Technik: Eine eigens entwickelte Mischanlage produziert speziellen Flüssigboden, der in Kanalbaustellen, zur Hinterfüllung von Fundamenten oder etwa zum Deichbau eingesetzt wird. Desweiteren produzieren wir hier auch unsere ÖKO Block Steine. ENREBA Neuss GmbH Blindeisenweg 10 • 41468 Neuss Tel.: 02131 346020 • Fax: 02131 3460277 E-Mail: [email protected] • Internet: www.enreba.de gewährleistet. Recycling-Baustoffe eignen sich hervorragend als Baustoff für den Straßenbau, als Zuschläge für Recycling-Beton, als Verfüllbaustoffe im Erdbau, für die Herstellung von Lärmschutzwällen und für verschiedene andere Zwecke. Abriss ist keine Sackgasse, sondern der Anfang neuer Wege Wir übernehmen Bauschutte und Straßenaufbrüche und verarbeiten diese zu neuen, qualitätsgesicherten Bauprodukten für den Straßen- und Wegebau. Baustoffrecycling • Baustoffhandel • Flüssigboden • Abfallmanagement Unsere Recyclingbaustoffe werden von unabhängigen Baustoffprüflaboren hinsichtlich ihrer Umweltfreundlichkeit und ihrer Bauqualität regelmäßig überwacht und tragen daher das Gütezeichen nach RAL RG 501/1. So tragen wir dazu bei, natürliche Baustoffvorkommen zu schonen und deren Ressourcen für zukünftige Generationen zu sichern. RFB Tönisvorst GmbH RFB Kaarst GmbH Butzenstraße 39 • 47918 Tönisvorst Tel.: 02152 - 52 400 • Fax: 02152 - 52 300 Kaarster Buscherhöfe 1 • 41564 Kaarst Tel 02131 - 66 88 18 • Fax 02131 - 66 88 78 E-Mail: [email protected] • Internet: www.rfb-baustoffrecycling.de Aufgaben und Ziele der BGRB 3 Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (BGRB) ist ein unabhängiger, rechtlich selbstständiger und eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Bereits im Jahr 1984 wurde sie als RAL-Gütegemeinschaft gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet tätig. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Förderung und Verbreitung des Güteschutzes und der Qualitätssicherung bei der Herstellung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen einzutreten und auf die nationale und europäische Harmonisierung entsprechender Anforderungen hinzuwirken. Zu diesem Zweck unterhält sie ein den bau- und abfallgesetzlichen Anforderungen entsprechendes eigenständiges Qualitätssicherungssystem. Im Auftrag des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. obliegt der Bundesgütegemeinschaft die Vergabe, Pflege und Überwachung der am Markt bewährten RAL-Gütezeichen für Recycling-Baustoffe (RAL RZ-501/1), für die Aufbereitung zur Wiederverwendung kontaminierter Böden (RAL-GZ 501/2), für die Hausmüll-Verbrennungsschlacke (RAL-GZ 501/3), für die Aufbereitung nicht kontaminierter Böden (RAL-GZ 501/4) für die Recycling-Baustoffe – mobile Aufbereitung (RAL-GZ 501/5) und für die Verfüllung und Rekultivierung von Tongruben (RAL-GZ 506). Alle von der Bundesgütegemeinschaft entwickelten Güte- und Prüfbestimmungen haben ein normenähnliches Anerkennungsverfahren durchlaufen, in dem alle betroffenen Fach- und Verkehrskreise um Stellungnahmen gebeten wurden. Komplettiert wird das Aufgabenprofil der Bundesgütegemeinschaft durch das fachkompetente Engagement im Bereich der Normung sowie durch die Forschung und qualitative Weiterentwicklung des Baustoff-Recyclings. Der Zusammenschluss zur Bundesgütegemeinschaft erfolgte von Unternehmen, die Baustoffe zur Wiederverwendung unter dem Gesichtspunkt eines hohen Qualitätsstandards aufbereiten. Dies geschieht aus der Überzeugung, dass nur hochwertige Recyclingprodukte langfristig auf dem Markt bestehen können und so eine vollwertige Alternative zu Primärrohstoffen darstellen. Abfall vermeiden – der Umwelt zuliebe 4 Mit bis zu 200 Tonnen jährlichem Abfallaufkommen stellen mineralische Bau- und Abbruchabfälle, Straßenaufbruch sowie Böden den mit Abstand größten Abfallstrom in der Bundesrepublik Deutschland dar. Davon fallen ca. 70 Mio. Tonnen auf mineralische Bau- und Abbruchabfälle. Im Jahr 1995 verpflichtete sich die Bauwirtschaft als erste Branche in Deutschland freiwillig gegenüber dem Bundesumweltministerium, binnen eines Zeitraums von zehn Jahren die Deponierung verwertbarer mineralischer Abfälle zu halbieren. Der unter dem Namen Kreislaufwirtschaft Bau agierende Zusammenschluss von Baustoff-, Bauwirtschafts- und Baustoff-RecyclingVerbänden veröffentlicht seitdem Monitoringberichte, die den Status des Baustoff-Recyclings in Deutschland belegen. Die selbst gesteckten Ziele konnte deutlich übertroffen werden! Noch 1996 betrug die Menge der jährlich deponierten mineralischen Abfälle 75,3 Mio. Tonnen. Gemäß dem jüngsten Monitoringbericht wurden im Jahr 2010 nur noch 15,4 Mio. Tonnen mineralische Abfälle beseitigt und somit deren Deponierung mineralischer Abfälle innerhalb von 24 Jahren um ca. 80 % reduziert. Durch das gütegesicherte mineralische Baustoff-Recycling wurde erreicht, dass mittlerweile über 90 % der mineralischen Abfälle recycelt und wiederverwertet werden. So konnten gemäß dem jüngsten Monitoring-Bericht im Jahr 2010 in der Bundesrepublik Deutschland von 186,5 Mio. Tonnen mineralischen Abfällen (einschließlich Böden) über 90 % durch Recycling und Verwertung im Stoffkreislauf gehalten werden. Hieran hat das Baustoff-Recycling mit einer Recycling- und Verwertungsquote von ca. 96 % des im Jahr 2010 angefallenen Bauschutts von 53,1 Mio. Tonnen einen erheblichen Anteil. Von den 14,1 Mio. Tonnen Straßenaufbruch wurden 2010 sogar über 98 % recycelt oder der sonstigen Verwertung zugeführt. Damit werden die Zielvorgaben sowohl der EG-Abfallrahmenrichtlinie als auch des Kreislaufwirtschaftsgesetzes jeweils mit einer Recyclingquote von mindestens 70 % bis zum Jahr 2020 bereits deutlich übertroffen. Ressourcen schonen Durch das Baustoff-Recycling werden die natürlichen Ressourcen und Landschaftsräume geschont. Anstelle des Abbaus von Primärrohstoffen erfolgt im Sinne des „Urban mining“ eine mineralische Rohstoffgewinnung durch Baustoff-Recycling aus dem Bauwerksbestand und durch eine Wiederverwertung von Böden. Hierdurch werden nicht nur Primärrohstoffe eingespart, sondern auch durch kürzere Transportentfernungen der Energieverbrauch sowie der Ausstoß von Kohlendioxid reduziert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. RAL-Gütesicherung – aus Prinzip 5 Die RAL-Gütesicherung ist ein privatrechtlich organisiertes System, das bei Verbrauchern und Wirtschaft für Sicherheit, Zuverlässigkeit sowie solide und vertrauenswürdige Produkte oder Leistungen von gleichbleibend hoher Güte steht. RAL-Gütezeichen sorgen für Transparenz und Sicherheit, denn ihre Kriterien sind objektiv überprüfbar und für jedermann öffentlich zugänglich. Dabei liegt jedem RAL-Gütezeichen ein umfassender Qualitätsbegriff zugrunde. Während sich gesetzliche Bestimmungen und Normen nur auf einzelne Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung beziehen, geht die RAL-Gütesicherung darüber hinaus und schließt eine Vielzahl von für die Nutzung wichtigen Aspekten ein. Hier sind insbesondere Umweltfreundlichkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Kundenorientierung, Haltbarkeit sowie Kompetenz des Personals zu nennen. Die mit RAL-Gütezeichen ausgezeichneten Produkte und Leistungen erfüllen immer die in den RAL-Gütesicherungen festgelegten Güte- und Prüfbestimmungen. RAL stellt die Objektivität und Neutralität der Güte- und Prüfbestimmungen sicher, für deren strikte Einhaltung wiederum die Gütegemeinschaften sorgen. RAL-Gütegemeinschaften, als der Zusammenschluss besonders qualitätsbewusster Hersteller und Dienstleister, sind die von RAL anerkannten Organisationen zur Durchführung und Überwachung der Gütesicherung. Sie sind ein starker Partner der Verbraucher. Denn die Gütegemeinschaften nehmen die Verleihung des Rechts zur Führung des jeweiligen Gütezeichens an solche Hersteller und Anbieter vor, die sich freiwillig für die Erfüllung der Gütebedingungen verpflichten und sich der Güteüberwachung unterwerfen. Sie haben das Recht, Verstöße zu ahnden und gegen missbräuchliche Verwendung des Gütezeichens vorzugehen. Gegenwärtig existieren über 160 Güte- zeichen in Deutschland, die viele tausende Produkte aus allen Branchen der Wirtschaft für stetig neutral kontrollierte hohe Qualität kennzeichnen und von Leistungsanbietern genutzt werden. Nur RAL vergibt in Deutschland Gütezeichen. Güteüberwachte Recycling-Baustoffe 6 Güteüberwachte Recycling-Baustoffe für den Straßen- und Tiefbau Güteüberwachte Recycling-Baustoffe nach RAL-Gütezeichen 501/1 erfüllen alle technischen und ökologischen Anforderungen an ungebundene Gesteinskörnungen zur Herstellung von Frost- und Tragschichten, Asphalt- und Betondeckschichten. Gütesicherung als Qualitätsgarant Die Güteprüfung zu RAL-Gütezeichen 501/1 basiert auf den einschlägigen Technischen Lieferbestimmungen TL SoB-StB und TL Gestein-StB. Die Untersuchungen zur Umweltrelevanz erfolgen jeweils nach den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer bzw. – nach Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Verordnung – des Bundes. In Nordrhein-Westfalen wird von staatlich anerkannten RAP-Stra-Prüfstellen güteüberwachten Recycling-Baustoffen das „Testat für einen güteüberwachten Ersatzbaustoff zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau NRW“ verliehen. Damit wird dokumentiert, dass der Recycling-Baustoff alle technischen und umweltrelevanten Anforderungen erfüllt. In Wissenschaft und Praxis erprobt Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) hat die Ortsumgehung von Seelow im Land Brandenburg als Versuchsstrecke mit unterschiedlichen Unterbaumaterialien ausführen lassen. Hierbei wurde in einigen Abschnitten auch ein Recycling-Baustoff mit einem gegenüber den Prüfbestimmungen erhöhten Ziegelbruchanteil als Frost- und Tragschutzschicht verbaut. Durch zahlreiche im Straßenbauwerk verbaute Messsonden sowie regelmäßige Lastplatten-Druckversuche wird der Zustand der Ortsumgehungsstraße seit dem Jahr 2007 untersucht. Hierbei stellte sich heraus, dass die mit Recyclingmaterial errichteten Streckenabschnitte denjenigen mit Primärbaustoff errichteten Abschnitten im Trag- und Verformungsverhalten nach mehreren Winterperioden in keiner Weise nachstehen, sondern sogar höhere Tragfähigkeiten aufweisen. Auch die Abschnitte mit unzulässig hohen Ziegelanteilen bewährten sich in der Praxis und zeigten weder im Tragverhalten noch in der Frosthebung Mängel. Diese Ergebnisse spiegeln die über 30-jährigen positiven Erfahrungen mit gütegesicherten Recycling-Baustoffen im Straßenbau wider. Alles spricht für güteüberwachte Recycling-Baustoffe Im Sinne der Ressourcenschonung und der Abfallvermeidung sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Verwendung von Recycling-Baustoffen zu prüfen. Bei nachgewiesener Eignung sind aus Umweltschutzgründen bevorzugt güteüberwache Recycling-Baustoffe zu verwenden, um die Vorgaben der EGAbfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu erfüllen. Der Weg zum RAL-Gütezeichen 7 Gründung einer RAL-Gütegemeinschaft BGRB-Verfahren zum Gütezeichen Mehrere Unternehmen oder ein Verband wollen sich durch besondere Qualitätskriterien im Wettbewerb profilieren. In einem Informationsgespräch mit RAL werden Geltungsbereich und Qualitätsniveau festgelegt. Für die Beantragung und Verleihung des RAL-Gütezeichens durch die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe sind nachfolgende Dokumente ordnungsgemäß vorzulegen: schriftlicher Antrag (formlos) an die Adresse der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe, rechtsverbindlich unterzeichneter Verpflichtungsschein (siehe Güte- und Prüfbestimmungen), ein von einer nach RAP-Stra zugelassenen Prüfstelle bestätigter Eignungsnachweis (Erstprüfung), ein Überwachungsvertrag mit einem neutralen zugelassenen Prüfinstitut (Mustervertrag) sowie die (Erst-)Protokolle der Fremdüberwachung. Antragstellung und Bearbeitung Die Interessenten beantragen bei RAL das neue Gütezeichen und erarbeiten eine Satzung. Gründung der Gütegemeinschaft Die neue Gütegemeinschaft wird gegründet und in das Vereinsregister eingetragen. Anerkennung des Gütezeichens RAL führt ein Anerkennungsverfahren durch. Hierbei bezieht RAL die von der Gütesicherung tangierten Behörden, Verbände Prüfinstitute mit ein. RAL erkennt das neue Gütezeichen an. Mitgliedschaft im RAL RAL nimmt die Gütegemeinschaft als Mitglied auf. Verleihung des Gütezeichens Die Gütegemeinschaft verleiht das Gütezeichen an Unternehmen, die sich verpflichten, die Güte- und Prüfbestimmungen einzuhalten. Die Gütegemeinschaft überwacht zudem die Einhaltung dieser Bestimmungen. Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und die Zustimmung zu den Antragsunterlagen durch den Güteausschuss voraus. Zeichenbenutzer dürfen das Gütezeichen einschließlich einer produktspezifischen Inschrift nur für Erzeugnisse verwenden, die den Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Ist das Zeichennutzungsrecht rechtskräftig entzogen worden, sind die Verleihungsurkunde und alle Kennzeichnungsmittel des Gütezeichens unaufgefordert der Gütegemeinschaft zurückzugeben. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind über die Geschäftsstelle der BGRB beziehbar. RAL-Gütezeichen 501/1 8 RAL-Gütezeichen 501/1 „Recycling-Baustoffe“ Das RAL-Gütezeichen 501/1 wird für die Herstellung von Produkten aus aufbereiteten Baurestmassen für den Einsatz im Straßen- und Wegebau sowie bei anderen Verkehrsflächen, im Tiefbau sowie bei technischen Bauwerken im Erd- und Landschaftsbau vergeben. Von den ca. 70 Mio. Tonnen des jährlich in Deutschland anfallenden Bauschutts werden nicht zuletzt dank des gütegesicherten Recyclings ca. 50 Mio. Tonnen im Kreislauf gehalten. Mengenmäßig größter Anwendungsbereich ist der Straßenund Wegebau, in dem sich Recycling-Baustoffe als ungebundene Tragschichten bestens bewährt haben und Primärbaustoffen in keiner Weise nachstehen. Somit werden durch das BaustoffRecycling jährlich nicht nur 50 Mio. Tonnen mineralischer Abfälle vermieden, sondern auch die gleiche Menge mineralische Rohstoffe eingespart. Güte- und Prüfbestimmungen Die Güte- und Prüfbestimmungen Recycling-Baustoffe regeln die Art und den Umfang der Prüfungen von wiedergewonnenen Baustoffen für den Einsatz im Straßen- und Wegebau sowie bei anderen Verkehrsflächen, im Tiefbau und bei technischen Bauwerken im Erd- und Landschaftsbau. Gleichzeitig sollen sie dazu dienen, dass bei der Herstellung eine gleichbleibende Vorgehensweise angewandt wird und die Voraussetzungen für eine einheitliche Bezeichnung und Beurteilung geschaffen werden. RAL-GZ 501/5 9 Schwerpunkt der Güte- und Prüfbestimmungen bilden die konkreten bautechnischen Anforderungen an Recycling-Baustoffe für den Einsatz im Straßenbau, wohingegen bezüglich der umweltrelevanten Anforderungen (wasserwirtschaftliche Merkmale) auf die derzeit geltenden Anforderungen nach Länderrecht verwiesen wird. Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind nachfolgende Dokumente vorzulegen: schriftlicher Antrag (formlos) an die Adresse der Gütegemeinschaft, rechtsverbindlich unterzeichneter Verpflichtungsschein (siehe Güte- und Prüfbestimmungen), ein von einer nach RAP-Stra anerkannten Prüfstelle oder von einem nach DIN EN 17025 für das Fachgebiet akkreditierten Prüfinstitut bestätigter Eignungsnachweis (Erstprüfung), ein Überwachungsvertrag mit einem neutralen zugelassenen Prüfinstitut sowie die (Erst-)Protokolle der Fremdüberwachung. RAL-Gütezeichen 501/5 „Recycling-Baustoffe – mobile Aufbereitung“ Die Güte- und Prüfbestimmungen, nachfolgend GPB genannt, für mobil aufbereitete Recycling-Baustoffe basieren auf den Güte- und Prüfbestimmungen 501/1 für stationär aufbereitete Recycling-Baustoffe. Das mobile Recycling leistet ebenso wie das stationäre Baustoff-Recycling einen unverzichtbaren Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung. Mit der Güteüberwachung mobil aufbereiteter Recycling-Baustoffe wird deren uneingeschränkte Eignung z. B. für den Straßen- und Wegebau gewährleistet. Güte- und Prüfbestimmungen Die mobile Aufbereitung von Recycling-Baustoffen erfolgt in der Regel auf Baustellen bzw. in unmittelbarer Nähe zu Abbruchmaßnahmen, bei denen mineralische Bau- und Abbruchabfälle aus Ausgangsmaterial zur Herstellung der Recycling-Baustoffe anfallen. Hierbei kann jedoch ergänzend Ausgangsmaterial hinzugeliefert werden. Die Qualität und gegebenenfalls die Selektion des Ausgangsmaterials sind von entscheidender Bedeutung. Der Betreiber einer mobilen Baustoff-Recyclinganlage kann zum einen als Werkunternehmer im Auftrag des Abfallerzeugers Recycling-Baustoffe herstellen, wobei der Abfallerzeuger diese dann vermarktet oder in eigenen Baumaßnahmen verwendet. Zum anderen kann der Betreiber einer mobilen BaustoffRecyclinganlage auch als Verwerter des vor Ort anfallenden Ausgangsmaterials die Recycling-Baustoffe selbst vermarkten. Im Falle der Verwendung oder Vermarktung durch den Abfallerzeuger entscheidet dieser über die erforderliche Qualität des Recycling-Baustoffs. Da somit in einzelnen Fällen eine Qualität unterhalb des RAL-Gütestandards beauftragt werden kann, sind für die Gütesicherung mobil aufbereiteter Recycling-Baustoffe zusätzliche Regelungen für die Beleihung der Recycling-Baustoffe erforderlich, wie sie nachfolgend beschrieben werden. Grundsätzlich gilt das RAL-Gütezeichen 501/5 nur in Verbindung mit einem für den nachgewiesenen Produktionszeitraum gültigen Fremdüberwachungszeugnis des an dem betreffenden Produktionsstandort bzw. auf der betreffenden Baustelle hergestellten Recycling-Baustoffs. Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind die zum RAL-GZ 501/1 beschriebenen Dokumente vorzulegen, und zwar für den jeweiligen Aufbereitungsstandort. RAL-Gütezeichen 501/2 und 501/4 10 RAL-Gütezeichen 501/2 „Aufbereitung zur Wiederverwertung von kontaminierten Böden“ Güte- und Prüfbestimmungen Das RAL-Gütezeichen 501/2 regelt die Qualitätsanforderungen an die Aufbereitung zur Wiederverwendung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen nach bestimmten Verwertungsklassen unter Berücksichtigung konkreter Sicherheitsstufen. Gleichzeitig sollen sie dazu dienen, dass bei der Herstellung eine gleichbleibende Vorgehensweise angewandt wird und die Voraussetzungen für eine einheitliche Bezeichnung und Beurteilung der aufbereiteten kontaminierten Böden, Bauteile und Mineralstoffe geschaffen werden. Die Güte- und Prüfbestimmungen beziehen sich auf die Aufbereitung der Böden zum Einsatz in technischen Bauwerken bei bodenähnlichen Anwendungen sowie der durchwurzelbaren Bodenschicht, z. B. beim Hinterfüllen und Überschütten von Bauwerken, bei der Hohlraumverfüllung, bei Einschnitten und Dämmen, Baugruben und Leitungsgräben u. a. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und die Zustimmung zu den Antragsunterlagen durch den Güteausschuss voraus. Güte- und Prüfbestimmungen Die Güte- und Prüfbestimmungen für die Aufbereitung zur Wiederverwendung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen regeln die Art, den Umfang und die Häufigkeit der Eigen- und Fremdüberwachung. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Die kompletten Güte- und Prüfbestimmungen RAL-Gütezeichen 501/2 können über die Geschäftsstelle der BGRB bezogen werden. Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und die Zustimmung zu den Antragsunterlagen durch den Güteausschuss voraus. RAL-Gütezeichen 501/4 „Aufbereitung zur Wiederverwertung von nicht kontaminierten Böden“ Das RAL-Gütezeichen 501/4 regelt seit 2010 die Güteanforderungen an die Aufbereitung von Böden zur Wiederverwertung mit entsprechenden Herstellungsvarianten. Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind folgende Dokumente vorzulegen: schriftlicher Antrag (formlos) an die Adresse der Gütegemeinschaft, rechtsverbindlich unterzeichneter Verpflichtungsschein (siehe Güte- und Prüfbestimmungen), ein von einer nach RAP-Stra zugelassenen Prüfstelle bestätigter Eignungsnachweis (Erstprüfung), ein Überwachungsvertrag mit einem neutralen, zugelassenen Prüfinstitut sowie die (Erst-)Protokolle der Fremdüberwachung. RAL-Gütezeichen 501/3 11 RAL-Gütezeichen 501/3 „Aufbereitung von Hausmüllverbrennungsschlacke“ Das RAL-Gütezeichen 501/3 regelt die Qualitätsanforderungen an die Aufbereitung zur Wiederverwendung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen nach bestimmten Verwertungsklassen unter Berücksichtigung konkreter Sicherheitsstufen. Nach Vorgaben der EU-Kommission sollen Hausmüll bzw. nicht verwertbarer Restmüll nicht mehr deponiert werden. In Deutschland wird Hausmüll deshalb thermisch in Hausmüllverbrennungsanlagen verwertet. Dabei fallen ca. 5 Mio. Tonnen Hausmüllverbrennungsschlacken jährlich an. Die Aufbereitung der Hausmüllverbrennungsschlacken zu Baustoffen stellt einen unverzichtbaren Beitrag zur Abfallvermeidung und auch zur Ressourcenschonung dar, da hierdurch Primärrohstoffe eingespart werden können. Güte- und Prüfbestimmungen Die Güte- und Prüfbestimmungen für Hausmüllverbrennungsschlacke (HMV-Schlacke) regeln die Art und den Umfang der Prüfungen von HMV-Schlacke für die Anwendung im Straßenund Wegebau sowie bei anderen Verkehrsflächen, im Tiefbau und in technischen Bauwerken im Erd- und Landschaftsbau. Sie dienen dazu, dass bei der Herstellung und Überwachung eine gleichbleibende Vorgehensweise angewandt wird und die Voraussetzungen für eine einheitliche Bezeichnung und Beurteilung geschaffen werden. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Die kompletten Güte- und Prüfbestimmungen RALGütezeichen 501/3 können über Geschäftsstelle der BGRB bezogen werden. Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und die Zustimmung zu den Antragsunterlagen durch den Güteausschuss voraus. Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind die einschlägigen Dokumente analog RAL-GZ 501/1 vorzulegen. RAL-Gütezeichen 506 12 RAL-Gütezeichen 506 „Tongrubenverfüllung und -rekultivierung“ Das RAL-Gütezeichen 506 regelt seit 2010 die Güteanforderungen an die Verfüllung und Rekultivierung von Tongruben mit mineralischen Materialien größer Einbauklasse 0. Güte- und Prüfbestimmungen Die Güte- und Prüfbestimmungen regeln die Art und den Umfang der Prüfungen für die Verfüllung und Rekultivierung von Tongruben mit mineralischen Materialien größer Einbauklasse 0 (Einbauklasse 0 = offener Einbau ohne technische Sicherungsmaßnahme). Ziel ist die Verhinderung von Schadstoffeinträgen und die Einhaltung der Prüfwerte bzw. Hintergrundbelastungen entsprechend dem Bodeninformationssystem der zuständigen Bodenschutzbehörde in den angrenzenden Böden. Es muss dem Vorsorgegedanken des Bodenschutzes umfassend Rechnung getragen werden. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Die kompletten Güte- und Prüfbestimmungen RALGütezeichen 506 können über die Geschäftsstelle der BGRB bezogen werden. Der Gütezeichenverleihung gehen die Prüfung der und die Zustimmung zu den Antragsunterlagen durch den Güteausschuss voraus. Für die Beantragung und Verleihung des Gütezeichens sind nachfolgende Dokumente ordnungsgemäß vorzulegen: 70 % WENIGER BETRIEBSKOSTEN: DAS IST UNSER WORT! schriftlicher Antrag (formlos) an die Adresse der Gütegemeinschaft, rechtsverbindlich unterzeichneter Verpflichtungsschein (siehe Güte- und Prüfbestimmungen), ein von einer nach RAP-Stra anerkannten Prüfstelle oder von einem nach DIN EN 17025 für das Fachgebiet akkreditierten Prüfinstitut bestätigter Eignungsnachweis (Erstprüfung), ein Überwachungsvertrag mit einem neutralen, zugelassenen Prüfinstitut sowie die (Erst-) Protokolle der Fremdüberwachung. Sparen Sie sich den kostspieligen Einsatz von Radlader oder Dumper! Ab sofort: Einfach aufhalden mit TELESTACK-Haldenbändern – sie sind schwenk-, teleskopier- und raupenfahrbar. Genau so, wie Sie es möchten! • Kein doppeltes Handling hinter der Brecher- oder Siebanlage • Keine Entmischung des Materials, keine Verdichtung der Halde • Reduzierte Leerlaufzeiten bei Bagger, Brecher oder Siebanlage • Bis zu 75 % weniger Kraftstoffkosten Sie wollen richtig sparen? Wir zeigen Ihnen, wie’s geht! Sprechen Sie uns an! Telefon: 08335-9895-0 E-Mail: [email protected] Jürgen Kölsch GmbH | Wildspitzstraße 2 | 87751 Heimertingen | www.koelsch.com Erfolge der Kreislaufwirtschaft Bau – Recycling-Quoten in Deutschland 13 Größtes Abfallaufkommen in Deutschland Mineralische Bauabfälle und Böden stellen mit einem Aufkommen von bis zu 200 Millionen Tonnen jährlich den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Über 90 % der mineralischen Abfälle konnten somit im Kreislauf gehalten werden. Die Kreislaufwirtschaft Bau hat ihre Selbstverpflichtung damit deutlich übertroffen und leistet einen herausragenden Beitrag zur Abfallvermeidung. Erste Branchenvereinbarung in Deutschland Monitoring der Kreislaufwirtschaft Bau Die deutsche Bauwirtschaft hatte sich 1995 als erste Branche gegenüber der Bundesregierung selbstverpflichtet, die Deponierung verwertbarer mineralischer Abfälle innerhalb von zehn Jahren zu halbieren. Dieses Ziel wurde deutlich übertroffen. Die BGRB hat sich mit anderen Verbänden der Wertschöpfungskette Bau zur „Kreislaufwirtschaft Bau“ zusammengeschlossen, die regelmäßig Monitoringberichte zu Abfallaufkommen, Recycling und Verwertung im Bereich mineralischer Abfälle erstellt. Abfallaufkommen reduzieren – Ressourcen schonen Keinen Rückschritt zulassen! Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe hat sich mit Verbänden der Bauwirtschaft und der Baustoffhersteller zur Kreislaufwirtschaft Bau zusammengeschlossen, um die Selbstverpflichtung der Bauwirtschaft umzusetzen und den Erfolg in Monitoringberichten zu dokumentieren. Die Menge der jährlich deponierten mineralischen Abfälle betrug gemäß Monitoringbericht der Kreislaufwirtschaft Bau im Jahr 2010 nur noch 15,4 Mio. Tonnen. Abbruch Erdbau Abbruch Abbruch Recycling Erdbau Erdbau RecyclingRecycling Höchstleistung Höchstleistung Höchstleistung mit zertifizierter Qualität mit zertifizierter Qualität mit zertifizierter Qualität in jedem Geschäftsbereich in jedem Geschäftsbereich in jedem Geschäftsbereich Telefon 0591Telefon / 96 399 399 05910/ -96Fax 3990591 0 - Fax/ 96 0591 / 9666 399 66 www.moss-abbruch.de www.moss-abbruch.de - [email protected] Telefon 0591 / 96 399 0- [email protected] Fax 0591 / 96 399 66 www.moss-abbruch.de - [email protected] Trotz dieses großen Erfolgs ist die Kreislaufwirtschaft Bau keineswegs gesichert. Gerade bei öffentlichen Auftraggebern ist ein unbegründeter Akzeptanzverlust gegenüber Recycling-Baustoffen festzustellen. Ferner werden immer mehr Böden zum Teil über Hunderte Kilometern auf Deponien entsorgt mit erheblichen Folgen für die Verkehrsbelastung und den damit verbundenen CO2-Ausstoß. 1. Fachunternehmen mit dem RAL-Gütezeichen: Mobil aufbereitete Recycling-Baustoffe 1. Fachunternehmen mitmit dem RAL-Gütezeichen: 1. Fachunternehmen dem RAL-Gütezeichen: Mobil aufbereitete Recycling-Baustoffe Mobil aufbereitete Recycling-Baustoffe Produktstatus ... 14 Güteüberwachte Recycling-Baustoffe sind Primärbaustoffen sowohl in technischer als auch in ökologischer Hinsicht zumindest ebenbürtig. Durch eine fortlaufende werkseigene Produktionskontrolle und eine ebenfalls regelmäßige Fremdüberwachung durch unabhängige staatlich anerkannte Prüfinstitute ist eine gleichbleibend hohe Qualität der Recycling-Baustoffe gesichert. Die über 30-jährige Geschichte des Baustoff-Recyclings zeigt, dass gütegesicherte Recycling-Baustoffe umweltverträglich sind und einen herausragenden Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung leisten. Dennoch sind bislang weder von der EU-Kommission noch vom Bundesumwelt- und -bauministerium Regelungen zum Abfallende gütegesichert aufbereiteter Recycling-Baustoffe erlassen worden. Dies stellt eine Diskriminierung hochwertiger Recycling-Produkte dar. Die BGRB fordert ein klares Ja zum Abfallende. Güteüberwachte Recycling-Baustoffe sind als Bauprodukte anzuerkennen und stellen keinen Abfall dar! Wir entwickeln. Wir bauen. Wir betreiben. Und wir führen Ihren Abbruch durch. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 02452 189-0 oder unter www.frauenrath.de Kreislaufwirtschaftsgesetz und Ressourcenschonung Kreislaufwirtschaftsgesetz und Ressourcenschonung Die BGRB begrüßt das Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, durch Wiederverwendung, Recycling und sonstige Verwertung Materialien im Wirtschaftskreislauf zu halten. Auch das vom damaligen Bundesumweltministerium vorgelegte deutsche Ressourceneffizienzprogramm ProgRess betont die Wichtigkeit einer Kreislaufwirtschaft. Das Wirtschaftswachstum muss vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt werden! Die BGRB kritisiert jedoch, dass im Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber fehlt, bevorzugt Recyclingprodukte zu verwenden. Die für mineralische Abfälle für das Jahr 2020 angestrebte Recyclingund Verwertungsquote von nur 70 % fällt weit hinter die Erfolge der Kreislaufwirtschaft Bau (KWB) zurück, da 2010 bereits über 90 % der mineralischen Abfälle laut Monitoring-Bericht der KWB im Stoffkreislauf gehalten werden konnten. Bundeseinheitliche Regelung notwendig Die BGRB fordert seit Jahrzehnten eine bundeseinheitliche Regelung für güteüberwachte Recycling-Baustoffe und Böden. Eine solche Regelung muss jedoch ausgewogen sein und das BaustoffRecycling befördern, u. a. durch Anerkennung güteüberwachter Recycling-Baustoffe als Bauprodukte. Der letzte von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf wird dieser Forderung nicht gerecht. Vielmehr würden die darin vorgesehenen Anforderungen an die Schadstofffreiheit Recycling-Baustoffe weiterhin diskriminieren. Die BGRB hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und dem Deutschen Abbruchverband (DAV) an das damalige Bundesumweltministerium gewandt und eine ausgewogenere Regelung gefordert. Die BGRB wird die von der Bundesregierung angekündigte Überarbeitung der Verordnung weiterhin konstruktiv und ggf. kritisch begleiten. ... für Recycling-Baustoffe Forschung und Entwicklung Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) fördert die Forschung und Entwicklung im Bereich des BaustoffRecyclings. Forschungsvorhaben „Aufbaukörnungen“ AUF DEM BAU GILT: ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER. DIE VHV FÜR HANDWERKER. SCHÜTZT VOR RIESIGEN RISIKEN: DEUTSCHLANDS BESTE BETRIEBSHAFTPFLICHT Eine Baustelle ist kein Kinderspiel: Jeden Tag kann Unvorhersehbares passieren – mit unabsehbaren Folgen für Ihren Baubetrieb. Als Bauspezialversicherer schützt die VHV Sie vor diesem unkalkulierbaren Risiko – mit dem besten Haftpflichtschutz für Bauunter nehmen. Außerdem stehen Ihnen im Notfall Experten zur Seite, die für eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung sorgen, damit Bauprojekte sofort weitergehen können. Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel.: 0180.22 32 100* oder unter www.vhv-bauexperten.de * Festnetzpreis 6 Cent pro Anruf, aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute. Gemeinsam mit der Bauhaus-Universität Weimar hat die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe das ForschungsGA_BetriebHaft_Baustelle_4c_90_135_Recycling_CS4.indd vorhaben „Aufbaukörnungen“ durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, belastete Feinrückstände aus der Baustoff-Recycling-Produktion durch chemisch-physikalische Prozesse zu Leichtbaustoffen zu verarbeiten, die sowohl in ökologischer als auch in technischer Hinsicht die Qualitätsstandards von Primärprodukten erreichen. Neue Gütesicherungen für Tongrubenverfüllung und mobiles Baustoff-Recycling Ferner entwickelt die BGRB im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Gütesicherung weiter. So wurde das RAL-GZ 506 „Tongrubenverfüllung und -rekultivierung“ im Jahr 2010 vorgestellt. Im Jahr 2014 konnte die BGRB das neue RAL-Gütezeichen 501/5 „Recycling-Baustoffe – mobile Aufbereitung“ erstmals verleihen. Recycling-Beton Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe beschäftigt sich seit Längerem mit dem sogenannten höherwertigen Recycling von mineralischen Abfällen zum Beispiel als Zuschlag für Recycling-Beton. Hervorzuheben ist das Forschungsvorhaben des IFEU-Heidelberg und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus zum Einsatz von Recyclingmaterial als Zuschlag in der Betonherstellung (www.rc-beton.de) 15 - 1 18.03.14 10:16 Notifizierte Stelle nach BauPVO für Gesteinskörnungen, Gleisschotter, Asphaltmischgut PÜZ-Stelle nach BauO NRW für Gestein und Beton Gutachter AKR gemäß ARS Nr. 04/2013 Typ KT - EDS Für alle Einsatzfälle Die RecyclingRecyclingDie im Recycling: Schutzdeck für LIWELL LIWELL ® Die Recycling LIWELL grobe Vorklassierung, Typ KT EDS-Deck® Spannwell Typ EDS TypKT KT ---EDS LIWELL für die Feintrennung. Die Recycling® ® Kontakt ® Typ KT - EDS In Kombination mit allen Arten von Siebbelägen wie Stangensizer konventionelle Siebbeläge Schuppenroste ® zur individuellen Anpassung an da Aufgabematerial und die Trennung Die Recycling- Für alle Einsatz LIWELL Unsere Partner sind: ABW www.abw-recycling.de BQF www.bqf-fluessigboden.de EQAR European Quality Association for Recycling www.eqar.info ZDB www.zdb.de im Recyclin Typ KT EDS Für alle Einsatzfälle Schutzdeck alle Einsatzfälle im Für Recycling: grobe Vorklassie im Recycling: Schutzdeck für Für alle Einsatzfälle für ® Für Schutzdeck alle Einsatzfälle -D Spannwell grobe Vorklassierung, im Recycling: grobe Vorklassierung, im Recycling: Spannwell für®-Deck die Feintren Schutzdeck für ® Für alle Einsatzfälle Schutzdeck für für die Feintrennung. -Deck Spannwell Resultat: grobe Vorklassierung, In Kombination mit alle im Recycling: In Kombination mit allen Arten grobe Vorklassierung, Effiziente Siebung ® wie für dieSpannwell Feintrennung. von Siebbelägen von Siebbelägen ® -Deck imSchutzdeck Grobund Feinbereich für Stangensizer -Deck Spannwell Stangensizer Für alle Einsatzfälle mit optimalem Leistungscharakte konventionelle Siebbeläge für dieSchuppenroste Feintrennung. In Kombination mit allen Arten grobe Vorklassierung, für die konventionelle Siebb imFeintrennung. Recycling: zur individuellen Anpassung an das von Siebbelägen wie ® In Kombination mit allen Arten Schuppenroste Aufgabematerial und die für Trennung. Schutzdeck Spannwell In Stangensizer Kombination mit allen Arten -Deck von Siebbelägen wie zurGmbH individuellen Anpassu Hein,Siebbelägen Lehmann website : www.heinlehmann.de grobe Vorklassierung, von wie für Stangensizer Alte Untergath 40die Feintrennung. e-mail : VTM@heinlehmann. konventionelle Siebbeläge ® 47805 Krefeld : 02151 / 375 - 5 Aufgabematerial und die Stangensizer -DeckTelefon Spannwell konventionelle Siebbeläge Germany Telefax : 02151 / 375 - 905 Schuppenroste konventionelle Siebbeläge In Kombination mit allen Arten Schuppenroste für die Feintrennung. Schuppenroste zur individuellen Anpassung an von Siebbelägen zur individuellen Anpassung andas das wie zur individuellen Anpassung an das In Kombination mit allen Arten Stangensizer Aufgabematerial und die Trennung. Aufgabematerial und die Trennung. von Siebbelägen wie Aufgabematerialkonventionelle und die Trennung. Siebbeläge Stangensizer Schuppenroste konventionelle Siebbeläge Schuppenroste zurResultat: individuellen Anpassung an da zur individuellen Anpassung Effiziente Siebung an das Aufgabematerial und die Trennung Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. Kronenstraße 55-58 10117 Berlin Hein, Lehmann GmbH Alte Untergath 40 47805 Krefeld Germany Resultat: Resultat: Resultat: Effiziente Siebun Effiziente Siebung Effiziente Resultat: im Grobund Siebung Feinbereich im Grob- und Feinbe im Grobund Feinbereich Effiziente Siebung mit optimalem Leistungscharakter! Resultat: mit optimalem Leistungs im Grob- und Feinbereich mit optimalem Leistungscharakter! Resultat: mit optimalemSiebung Leistungscharakter! Effiziente Effiziente Siebung im Grob- und Feinbereich im Grob- und Feinbereich Hein, Lehmann GmbHLeistungscharakter! : www.heinlehmann.de mitwebsite optimalem Leistungscharakte optimalem Hein, Lehmann GmbH website : :: www.heinlehmann.de Alte Untergath 40 e-mail [email protected] Hein, Lehmann GmbH website www.heinlehmann.de Alte Untergath 40 e-mail : : [email protected] 47805 Krefeld Telefon 02151 / 375 - 5 Alte Untergath 40 e-mail [email protected] 47805 Krefeld Telefon : : 02151 / 375 - 5 Hein, Lehmann GmbH website Germany Telefax : 02151 375 47805 Krefeld Telefon 02151 // 375 Germany Telefax : : 02151 - 905-- 5905 Alte Untergath 40 / 375/ 375 Germany Telefax : 02151 - 905 e-mail 47805 Krefeld Germany Hein, Lehmann GmbH Alte Untergath 40 47805 Krefeld Germany L I WL EI W L LE -L1L4- -1142- .112- .41C- 4 C mit www.heinlehmann.de [email protected] 02151 / 375 - 5 02151 / 375 - 905 : : Telefon : Telefax : www.h VTM@ 02151 02151 LIWELL-14-12.1-4C [email protected] www.recycling-bau.de website : e-mail : Telefon : Telefax : LIWELL-14-12.1-4C Telefon: 030 20314-575 Telefax: 030 20314-565 LIWELL-14-12.1-4C Aufgabematerial die Trennung. im Grob- undund Feinbereich mit optimalem Leistungscharakter! 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