Allgemeine Feiertagsregelung Bahn

FEIERTAGSREGELUNG BAHN
Bahnverladung / Slots an Feiertagen – einheitliche Feiertagsregelung
der HHLA Container Terminals Altenwerder, Burchardkai und Tollerort
Vorfeiertage:
•
Ostersamstag, 30. April, Pfingstsamstag, 24. Dezember und 31. Dezember
•
Arbeitszeit von 06.00 Uhr bis 12:30 Uhr
•
Die Abfertigung an Vorfeiertagen bedarf jeweils einer Sonderregelung bzw.
vorheriger Absprache. Diese erfolgt in der Regel zeitnah zum jeweiligen
Vorfeiertag.
Hafenfeiertage / Arbeitsruhe:
•
01. Januar, Ostersonntag, 01. Mai, Pfingstsonntag, 25. Dezember.
•
An diesen Tagen findet keine Bahnabfertigung statt.
Feiertage:
•
Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 03. Oktober,
26.Dezember
•
Bahnabfertigung findet an diesen Tagen nach Bedarf statt.
•
Die Abfertigung an Feiertagen bedarf jeweils einer Sonderregelung bzw.
vorheriger Absprache. Diese erfolgt in der Regel zeitnah zum jeweiligen Feiertag.
Weitere Einzelheiten zur Bahnabfertigung an den Feiertagen finden Sie in unseren
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil.
(http://hhla.de/de/kunden/download-fuer-kunden/bahn.html)
Seite 1 / 1