Jahreswechselinfo Beamte 2016/2017

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Landeshauptstadt
Dezember 2016
München
Personal- und
Organisationsreferat
P4 Personalleistungen
Informationen zum Jahreswechsel 2016 / 2017 für Beamtinnen und Beamte
Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,
wie gewohnt, informieren wir Sie zum Jahreswechsel über wichtige Punkte rund um Ihre
Bezüge.
„Elster“-Bescheinigung für 2016
Sie erhalten voraussichtlich Ende Januar 2017 die Ausfertigung unserer elektronischen
Lohnsteuer-Meldung an die Clearingstelle der Finanzverwaltung („Elster“-Bescheinigung).
Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), die auf der Bescheinigung aufgedruckt ist,
übernehmen Sie bitte in die Vordrucke der Finanzverwaltung, sofern Sie eine Steuererklärung
abgeben (müssen).
Die Bescheinigung selbst ist für Ihre Unterlagen bestimmt und braucht nicht Ihrer Steuererklärung beigelegt zu werden. Bitte bewahren Sie die Bescheinigung – unter anderem für
Rückfragen Ihres Finanzamts – sorgfältig auf. Ein Nachdruck bei Verlust ist nicht vorgesehen.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – ELStAM-Verfahren
Änderungen Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale werden uns von der Finanzverwaltung
elektronisch zur Verfügung gestellt. Wir sind verpflichtet, die übermittelten Daten in unsere
Abrechnung zu übernehmen, haben darauf keinen Einfluss und empfehlen Ihnen daher, regelmäßig die auf dem Entgeltnachweis dargestellten Lohnsteuerabzugsmerkmale auf eventuell
Veränderungen zu prüfen. Bei Unrichtigkeiten wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Änderungsmeldungen der Finanzverwaltung werden uns erst zu Beginn des folgenden Monats
zum elektronischen Abruf bereit gestellt. Die Änderung wirkt sich damit regelmäßig erst
rückwirkend in Ihrer Abrechnung aus. Eine Beschleunigung dieses Verfahrens durch Vorlage
Ihrer vom Finanzamt ausgehändigten ELStAM-Bescheinigung oder aufgrund einer anderen
Mitteilung von Ihnen (z.B. per E-Mail) ist uns aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Kindergeld
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind erhöht sich ab 01.01.2017 voraussichtlich von
190 Euro auf 192 Euro, für das dritte Kind von 196 Euro auf 198 Euro und für das vierte und
jedes weitere Kind von 221 Euro auf 223 Euro monatlich. Da das Gesetzgebungsverfahren bei
Redaktionsschluss dieser Information noch nicht abgeschlossen war, erfolgt die Zahlung der
erhöhten Beträge ab Januar 2017 bis zur Gesetzesverkündung unter Vorbehalt.
Grundsätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld über die Vollendung des
18. Lebensjahres hinaus ist, dass sich das Kind in Ausbildung oder auf Ausbildungssuche
befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei Geburten oder Vorliegen anderer Gründe für eine neue Beantragung benötigen wir
zwingend die IdNr Ihres Kindes, die Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt
wird oder schon mitgeteilt wurde.
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Lohnsteuer
Ferner ist vorgesehen, zum 01.01.2017 den steuerlichen Grundfreibetrag von jährlich
8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro anzuheben, die restlichen Eckwerte im Steuertarif
anzupassen und auch den Kinderfreibetrag von 2.304 Euro um 54 Euro auf 2.358 Euro zu
erhöhen, mit der Folge einer entsprechenden Steuersenkung. Auch hier erfolgt die Umsetzung
bereits zum Zahltag Januar 2017 unter dem Vorbehalt des endgültigen Gesetzes.
Private Altersvorsorgeverträge (Riesterrente) / vermögenswirksame Anlage
Wollen Sie einen privaten Altersvorsorgevertrag zum späteren Bezug einer sogenannten
Riesterrente abschließen oder haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen?
Dann können die staatlichen Zulagen, die von Ihnen über Ihren Vertragsanbieter bei der
Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen sind, nur dann
gutgeschrieben werden, wenn Sie bei uns – soweit nicht bereits geschehen – das ausgefüllte
Formblatt „Erklärung zur Übermittlung von Daten gem. § 10 a EStG“ einreichen. Erst nach
Vorlage des Vordrucks können wir der ZfA die Daten übermitteln, die zur Festsetzung der
Zulage notwendig sind.
Den Vordruck erhalten Sie auf Anforderung von Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter
bei P 4.1 oder auch direkt aus dem Intranet unter dem Pfad:
Personal → Geld und Leistungen → Altersvorsorge → Riester-Rente → Formulare →
Formular 107.
Unsere Website enthält auch weitere Informationen und Links zur Riesterrente.
Bitte beachten Sie bei einem Vertragsabschluss, dass Altersvorsorgeverträge oder auch
„Riester-Bausparverträge“ nicht als vermögenswirksame Anlage (nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz) zählen und somit vom Erhalt der vermögenswirksamen Arbeitgeberleistung
(monatlich 6,65 Euro bei Vollzeitbeschäftigung) ausgeschlossen sind.
Sie ziehen um?
Bitte denken Sie daran, die Änderung Ihrer privaten Postanschrift so rasch wie möglich Ihrer
Personalstelle zu melden! Nur so können Sie sicherstellen, dass Post an Ihre Privatadresse
auch ankommt!
Entgeltnachweise
Einen neuen Entgeltnachweis erhalten Sie nur bei Veränderungen Ihrer Bezüge (z.B. bei einer
Erhöhung des Tabellenentgelts oder bei der Veränderung Ihrer Arbeitszeit), zum Jahreswechsel sowie immer bei der Änderung Ihrer Steuerabzugsmerkmale oder Ihrer
Kontoverbindung. Ergeben sich im Vergleich zum Vormonat hingegen keine Veränderungen,
werden Entgeltnachweise weder gedruckt noch versandt.
Neues Beihilfeabrechnungssystem
Nachdem das derzeit verwendete Abrechnungssystem vom Programmanbieter nicht mehr
gewartet wird und die Neuregelungen der Beihilfe zur Pflege hiermit nicht mehr abgebildet
werden können, wird zum Jahreswechsel ein neues Beihilfeabrechnungssystem eingesetzt.
Hierdurch kann es zu Verzögerungen bei der Sachbearbeitung kommen. Die Beihilfestelle
versucht jedoch selbstverständlich, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017 wünscht Ihnen
Ihr Personal- und Organisationsreferat
Abt. 4 – Personalleistungen