Seite 1 von 2 Landeshauptstadt Dezember 2016 München Personal- und Organisationsreferat P4 Personalleistungen Informationen zum Jahreswechsel 2016 / 2017 für Beamtinnen und Beamte Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, wie gewohnt, informieren wir Sie zum Jahreswechsel über wichtige Punkte rund um Ihre Bezüge. „Elster“-Bescheinigung für 2016 Sie erhalten voraussichtlich Ende Januar 2017 die Ausfertigung unserer elektronischen Lohnsteuer-Meldung an die Clearingstelle der Finanzverwaltung („Elster“-Bescheinigung). Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), die auf der Bescheinigung aufgedruckt ist, übernehmen Sie bitte in die Vordrucke der Finanzverwaltung, sofern Sie eine Steuererklärung abgeben (müssen). Die Bescheinigung selbst ist für Ihre Unterlagen bestimmt und braucht nicht Ihrer Steuererklärung beigelegt zu werden. Bitte bewahren Sie die Bescheinigung – unter anderem für Rückfragen Ihres Finanzamts – sorgfältig auf. Ein Nachdruck bei Verlust ist nicht vorgesehen. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – ELStAM-Verfahren Änderungen Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale werden uns von der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt. Wir sind verpflichtet, die übermittelten Daten in unsere Abrechnung zu übernehmen, haben darauf keinen Einfluss und empfehlen Ihnen daher, regelmäßig die auf dem Entgeltnachweis dargestellten Lohnsteuerabzugsmerkmale auf eventuell Veränderungen zu prüfen. Bei Unrichtigkeiten wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Änderungsmeldungen der Finanzverwaltung werden uns erst zu Beginn des folgenden Monats zum elektronischen Abruf bereit gestellt. Die Änderung wirkt sich damit regelmäßig erst rückwirkend in Ihrer Abrechnung aus. Eine Beschleunigung dieses Verfahrens durch Vorlage Ihrer vom Finanzamt ausgehändigten ELStAM-Bescheinigung oder aufgrund einer anderen Mitteilung von Ihnen (z.B. per E-Mail) ist uns aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Kindergeld Das Kindergeld für das erste und zweite Kind erhöht sich ab 01.01.2017 voraussichtlich von 190 Euro auf 192 Euro, für das dritte Kind von 196 Euro auf 198 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von 221 Euro auf 223 Euro monatlich. Da das Gesetzgebungsverfahren bei Redaktionsschluss dieser Information noch nicht abgeschlossen war, erfolgt die Zahlung der erhöhten Beträge ab Januar 2017 bis zur Gesetzesverkündung unter Vorbehalt. Grundsätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus ist, dass sich das Kind in Ausbildung oder auf Ausbildungssuche befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei Geburten oder Vorliegen anderer Gründe für eine neue Beantragung benötigen wir zwingend die IdNr Ihres Kindes, die Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt wird oder schon mitgeteilt wurde. Seite 2 von 2 Lohnsteuer Ferner ist vorgesehen, zum 01.01.2017 den steuerlichen Grundfreibetrag von jährlich 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro anzuheben, die restlichen Eckwerte im Steuertarif anzupassen und auch den Kinderfreibetrag von 2.304 Euro um 54 Euro auf 2.358 Euro zu erhöhen, mit der Folge einer entsprechenden Steuersenkung. Auch hier erfolgt die Umsetzung bereits zum Zahltag Januar 2017 unter dem Vorbehalt des endgültigen Gesetzes. Private Altersvorsorgeverträge (Riesterrente) / vermögenswirksame Anlage Wollen Sie einen privaten Altersvorsorgevertrag zum späteren Bezug einer sogenannten Riesterrente abschließen oder haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen? Dann können die staatlichen Zulagen, die von Ihnen über Ihren Vertragsanbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen sind, nur dann gutgeschrieben werden, wenn Sie bei uns – soweit nicht bereits geschehen – das ausgefüllte Formblatt „Erklärung zur Übermittlung von Daten gem. § 10 a EStG“ einreichen. Erst nach Vorlage des Vordrucks können wir der ZfA die Daten übermitteln, die zur Festsetzung der Zulage notwendig sind. Den Vordruck erhalten Sie auf Anforderung von Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter bei P 4.1 oder auch direkt aus dem Intranet unter dem Pfad: Personal → Geld und Leistungen → Altersvorsorge → Riester-Rente → Formulare → Formular 107. Unsere Website enthält auch weitere Informationen und Links zur Riesterrente. Bitte beachten Sie bei einem Vertragsabschluss, dass Altersvorsorgeverträge oder auch „Riester-Bausparverträge“ nicht als vermögenswirksame Anlage (nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz) zählen und somit vom Erhalt der vermögenswirksamen Arbeitgeberleistung (monatlich 6,65 Euro bei Vollzeitbeschäftigung) ausgeschlossen sind. Sie ziehen um? Bitte denken Sie daran, die Änderung Ihrer privaten Postanschrift so rasch wie möglich Ihrer Personalstelle zu melden! Nur so können Sie sicherstellen, dass Post an Ihre Privatadresse auch ankommt! Entgeltnachweise Einen neuen Entgeltnachweis erhalten Sie nur bei Veränderungen Ihrer Bezüge (z.B. bei einer Erhöhung des Tabellenentgelts oder bei der Veränderung Ihrer Arbeitszeit), zum Jahreswechsel sowie immer bei der Änderung Ihrer Steuerabzugsmerkmale oder Ihrer Kontoverbindung. Ergeben sich im Vergleich zum Vormonat hingegen keine Veränderungen, werden Entgeltnachweise weder gedruckt noch versandt. Neues Beihilfeabrechnungssystem Nachdem das derzeit verwendete Abrechnungssystem vom Programmanbieter nicht mehr gewartet wird und die Neuregelungen der Beihilfe zur Pflege hiermit nicht mehr abgebildet werden können, wird zum Jahreswechsel ein neues Beihilfeabrechnungssystem eingesetzt. Hierdurch kann es zu Verzögerungen bei der Sachbearbeitung kommen. Die Beihilfestelle versucht jedoch selbstverständlich, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017 wünscht Ihnen Ihr Personal- und Organisationsreferat Abt. 4 – Personalleistungen
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