Netzbetreiber Selbstauskunft zur Erhebung der EEG-Umlage Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben zur EEG-Umlage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Als Nicht-Jurist ist der von Ihnen versendete Fragebogen leider nicht bearbeitbar. Ich erfülle daher meine Verpflichtungen gemäß §9 Abs. 2 AusglMechV durch die folgende Selbstauskunft. 1. Angaben zum Anlagenbetreiber Name: _________________________________________________________________ Anschrift:______________________________________________________________ 2. Angaben zur Stromerzeugungsanlage Diese Angaben sind Ihnen als Verteilnetzbetreiber bekannt. Meine Anlage ist hocheffizient und verfügt über einen KWK-Stromzähler. An den, Ihnen bekannten, Angaben hat sich seit der Inbetriebnahme nichts geändert. Falls Änderungen eintreten, werde ich Sie umgehend Informieren. 3. Art der Energielieferung/ Eigenversorgung □ Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich ausschließlich selbst mit Strom (Eigenversorgung gem. § 5 Nr. 12 EEG 2014). Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen werden in das Netz des Netzbetreibers eigespeist (Überschusseinspeisung). und/oder □ Stromverkauf oder Stromweitergabe an Dritte (z.B. Mieter) Aus der betreffenden Anlage beliefere ich andere Letztverbraucher mit Strom. oder □ Volleinspeisung Der gesamte aus der betreffenden Anlage erzeugte Strom wird in das Netz des Anschlussnetzbetreibers eingespeist (Volleinspeisung) keine weiteren Angaben notwendig 4. Angaben zum Bestandsschutz □ Inbetriebnahme vor 01. Aug. 2014 Ich berufe ich mich auf Bestandsschutz gemäß § 61 Abs. 3 oder 4 An der Anlagen- oder Nutzerkonstellation hat sich seit dem 01.Aug 2014 nichts geändert. □ Inbetriebnahme ab 01.Aug. 2014 □Mein Eigenverbrauch beträgt max. 10.000 kWh pro Jahr. Die Anlagenleistung liegt unter 10 kWel. Falls ich mehr als 10.000 kWh selbst verbrauche, werde ich Ihnen dies melden. □Ich verbrauche mehr als 10.000 kWh pro Jahr selbst oder meine Anlagenleistung ist höher als 10 kWel. Ich werde die jeweilige Eigenverbrauchsmenge bis 28.Feb. des Folgejahres bei Ihnen melden. Sollte sich etwas an der Anlagen- oder Nutzerkonstellation verändern, werde ich Sie umgehend informieren. Ort, Datum Unterschrift
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