Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs.4 ThürVwVfG LANDRATSAMT GREIZ Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt Greiz Dr.-Rathenau-Platz 11 07973 Greiz Eingang und Posteinwurf über Weberstraße 1 Landratsamt Greiz – PF 1352 – 07962 Greiz ________________________________________________________________________________ An alle Einwohner des Landkreises Greiz Postanschrift: PF 1352 07962 Greiz Tel.: (03661) 876 - 0 Fax: (03661) 876 - 222 Mail: [email protected] Internet: http://www.landkreis-greiz.de Auskunft erteilt Sitz: Herr Dr.Huster Unser Aktenzeichen (bitte bei allen Zuschriften angeben) AIII-39-70/12/16/172/AV Telefon Fax E-mail Untere Höhlerreihe 4, 07937 Zeulenroda-Triebes 036628 – 5805 108 03661 – 876 77 108 [email protected] Datum 2016-12-20 Bekämpfung der Geflügelpest Anordnung von Maßnahmen gemäß § 65 Geflügelpest-Verordnung i.V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 Tiergesundheitsgesetz Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Greiz folgende Allgemeinverfügung 1. Die Durchführung von Märkten, Ausstellungen, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Art ist bis auf weiteres untersagt. 2 2. Die sofortige Vollziehung der in Nr. 1 getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 3. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei. 4. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und wird an diesem Tag wirksam. Im Auftrag Dr. Huster Amtstierarzt Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 des TierGesG dar. Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 € geahndet werden.
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