Einladung zum nationalen Asbestdialog Sehr geehrte Damen und

Maria Britta Loskamp
Ministerialdirektorin
Gemäß Verteiler (Anlage1)
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TEL
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Leiterin der Abteilung
Arbeitsrecht, Arbeitsschutz
11017 Berlin
+49 30 18 527-6400 / 6401
[email protected]
IIIb3-Asbestdialog
Berlin, 21.12.2016
Einladung zum nationalen Asbestdialog
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit laden Sie ein, sich mit Ihrem Verband bzw. Ihrer
Organisation aktiv an einem Dialog über die Auswirkungen von Asbest in Gebäuden, die
vor 1995 errichtet wurden, zu beteiligen.
Anlass für diese Aktivität ist die Erkenntnis, dass Asbestbelastungen durch bestimmte
Bauprodukte, in denen Asbest fest im Produkt eingebunden vorliegt, in der Praxis bisher
nicht ausreichend wahrgenommen wurden. Dazu gehören, insbesondere
Spachtelmassen, Kleber, Dichtungsmassen und Anstrichstoffe, die bis zum Inkrafttreten
des Herstellungs- und Verwendungsverbotes für Asbest Ende 1993 in Verkehr gelangt
sein können. Da nicht auszuschließen ist , dass auch danach noch asbesthaltige
Materialien aufgebraucht wurden, muss in Gebäuden und baulichen Anlagen, die vor
1995 errichtet oder renoviert wurden, mit derartigen asbesthaltigen Bauprodukten
gerechnet werden. Diese Asbestbelastungen sind in der Praxis vielfach nicht bekannt.
Bautätigkeiten in Gebäuden vor 1995 finden deshalb häufig unter Bedingungen statt, die
die mögliche Gefahr der Freisetzung von Asbest beim Bearbeiten der Materialien nicht
berücksichtigen.
Diese asbesthaltigen Bauprodukte, die grundsätzlich der Kategorie „festgebunden“
unterfallen, können dann Gesundheitsgefahren hervorrufen, wenn Sie im Zuge von
Bauarbeiten mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt werden und Fasern freisetzen.
Davor sollen die am Bau Beschäftigten, aber auch die Bewohner und Nutzer der
betroffenen Gebäude wirksam geschützt werden. Dies erfordert konkrete Beiträge aller
Baubeteiligten und eine systematische Kooperation und Koordination der einzelnen
Arbeitsschritte - angefangen bei der Planung und Beauftragung über die Durchführung
von Baumaßnahmen bis hin zur sachgerechten Entsorgung der Abfälle und
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
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Im Rahmen des Asbestdialogs wollen wir mit Ihnen Maßnahmenvorschläge zur
Information und Sensibilisierung sowie zur weiteren Ausgestaltung des Rechtsrahmens in
allen betroffenen Bereichen des Bau-, Abfall-, Umwelt- und Arbeitsschutzrechts
entwickeln.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Erfahrungen, Beiträge und Anregungen Ihrer
Organisation einzubeziehen. Herr Prof Dr. Helmus wird als unabhängiger
Sachverständiger und Moderator den Asbestdialog wissenschaftlich begleiten.
Der Asbestdialog wird mit einer zielgruppenspezifischen Befragung eingeleitet. Weitere
Informationen zum Asbestdialog finden Sie auf der Homepage des BMAS. Der
Asbestdialog bietet Ihrer Organisation die Gelegenheit, Beiträge und Anliegen umfassend
einzubringen. Damit dies angesichts der Vielzahl der zu beteiligenden Dialogpartner
(vergl. Anlage 1) auch gelingt, möchten wir Sie zunächst bitten, Ihr Interesse an der
Mitwirkung mitzuteilen und den in Anlage 2 beigefügten Fragebogen auszufüllen und bis
zum 17. Februar 2017 vorzugsweise per Email an das Postfach
[email protected]
oder schriftlich an
Herrn Prof. Dr. Manfred Helmus
-Stichwort Nationaler Asbestdialog Bergische Universität Wuppertal
Pauluskirchstr. 9
42285 Wuppertal
zu übermitteln.
Vorgesehen sind im Rahmen des Asbestdialoges drei Dialogforen am 8.Mai 2017, am 22.
Juni 2017 und am 13 Juli 2017 in Berlin, zu denen wir Sie bereits jetzt einladen.
Sofern Sie Ihr Interesse bekundet haben, werden wir Ihnen rechtzeitig die weiteren
Einladungen und Unterlagen für die Dialogveranstaltungen zukommen lassen.
Rückfragen richten Sie bitte ebenfalls an das Postfach [email protected].
Dieses Schreiben wurde mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit abgestimmt.
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Beiträge und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Maria Britta Loskamp
Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht, Arbeitsschutz
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales