AUSSCHREIBUNG AWBL 2 2016

Ergeht an:
Alle Teams der AWBL
Alle teilnehmenden Teams des CUP 2016-17
ÖBV - mit der Bitte um Weiterleitung an die LV
LV- mit der Bitte um Weiterleitung an die Vereine
Wien, im Dezember 2016
AUSSCHREIBUNG AWBL 2
2016 - 17
Allgemein
Die AWBL 2 wird 2016-17 für max. 6 Teams ausgeschrieben.
Voraussetzung ist die Teilnahme am AWBL - Cup 2016-17. Teams die nicht am AWBL Cup 2016-17
teilgenommen haben, müssen einen Antrag auf Aufnahme an das Präsidium der AWBL stellen, das
endgültig über die Zulassung entscheidet.
Integrierende Bestandteile der Ausschreibung sind:
Nennformular und Datenblatt der AWBL.
Aufstiegsspiele zur AWBL werden nach den Bestimmungen der AWBL durchgeführt.
Die Nennung zur AWBL 2 erfolgt ausschließlich mit diesem Nennformular / Datenblatt. Dieses Formular
muss fristgerecht statutengemäß unterfertigt im AWBL Büro eingelangt sein.
Nach der Nennfrist wird der Modus aufgrund der Anzahl der Nennungen festgelegt.
Nennung und daraus resultierende Folgen:
Mit der Unterfertigung des Nennformulars anerkennt der Verein die Ausschreibungskriterien und die
Durchführungsbestimmungen der AWBL.
Teilnahmeberechtigt an der AWBL 2 sind 2016-17 alle Landesligameister, andere LV-Teams wenn
freie Plätze verfügbar sind. Ebenso ist der 5. Und 6. der AWBL berechtigt, für die AWBL 2 zu nennen.
Für alle Nicht-Österreicherinnen wird den Vereinen die FIBA-Lizenzgebühr (dzt. € 125,--) in
Rechnung gestellt. Im Wettbewerb AWBL 2 dürfen in jedem Spiel maximal
2 Spielerinnen eingesetzt werden, die nicht der FIBA-Europazone zugeordnet werden.
Modus:
1. Alle Teams der AWBL 2 starten mit 0 Punkten.
2. Für ÖMS-Termine gemäß AWBL-Spielplan 2016-17 besteht Terminschutz, sofern Teams der AWBL
2 daran beteiligt sind.
3. Gespielt wird ein Durchgang - Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel.
4. Der Erste der AWBL 2 qualifiziert sich automatisch für die AWBL 2017-18.
5. Farmteams können nicht aufsteigen.
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Farmteams von AWBL-Teams können in der AWBL 2 spielen, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Farmteams können AWBL Spielerinnen mit einer Wechselspielerlizenz einsetzen. Vorher muss der
Stammverein 7 Stammspielerinnen nennen, die nur in der AWBL eingesetzt werden dürfen.
Ausländerinnen müssen immer unter diesen 7 Stammspielerinnen genannt sein.
Spielermeldungen:
Spielermeldungen für die Spielerliste der AWBL 2 müssen bis spätestens 31.12.2016 im ZMS erfolgen.
Diese Regelung gilt für Farmteams und LV-Mannschaften für die AWBL 2.
Spielerinnen dürfen gemäß MO/ÖBV in höchstens 3 Mannschaften an Bewerben des ÖBV, der AWBL oder
des LV teilnehmen/gemeldet werden.
Die Bewerbe AWBL und AWBL 2 gelten dabei als verschiedene Bewerbe.
AWBL 2 für die Saison 2016-17:
24-Sekunden-Regelung (FIBA seit Oktober 2014)
Für den Grunddurchgang und für das geplante Final Four der AWBL 2 gilt für die Saison 2016-17 die
Übergangsbestimmung des ÖBV.
FIBA-Linierungen NEU
Seit der Saison 2013/14 ist in der AWBL/AWBL 2 die neue FIBA-Linierung verpflichtend.
Trainerlizenz
Mindestanforderung für den Headcoach einer AWBL 2-Mannschaft ist eine gültige „B“ Lizenz
Spieldress
Jede Mannschaft ist verpflichtet auf dem Datenblatt die Farbe der Spieldress bei Heimspielen bekannt zu
geben. Die von den Vereinen genannten Farben werden vor Meisterschaftsbeginn veröffentlicht und der
Gastverein muss sich entsprechend anpassen bzw. bei Farbgleichheit Dressfarbe wechseln.
Meldeschluss: Montag, 23. Jänner 2017
Spielbeginn Ende Februar 2017
Finanzielle Sicherstellung: keine erforderlich
Teilnahmegebühr und Schiedsrichterkosten:
Für die Saison 2016-17 wird jedem LV-Verein/Farmteam ein Betrag in Höhe von € 1.100,-- vorgeschrieben,
der sich aus einer Nenngebühr von € 700,-- und einer Pauschale für Schiedsrichterkosten in Höhe von
€ 400,-- zusammensetzt.
Die AWBL Teams (Platz 5 und 6) haben die Nenngebühr bereits im Oktober 2016 beglichen.
Die Vorschreibung der Schiedsrichterkosten für die Teilnahme an der AWBL 2 wird gleichzeitig mit
dem Teilnahmebetrag für die LV-Teams vorgenommen.
Die Vorschreibung der Teilnahmegebühr für die teilnehmenden LV-Teams/Farmteams erfolgt im Jänner
2017. Sie ist vor Beginn der AWBL 2 fällig und fristgerecht zu bezahlen.
Aus Kostengründen wird die Ansetzung der Schiedsrichter 2016-17 wie folgt erfolgen: AWBL 2 – 2x LV
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Lizenzgebühren:
In der AWBL 2 fallen keine Lizenzgebühren für Spielerinnen aus dem Nicht-EU-Raum an. Die
Vorschreibung der FIBA-Gebühren für Nicht-Österreicherinnen (dzt. € 125,--) für die AWBL 2 erfolgt
im Februar 2017.
Zahlungsmodalitäten:
Von jedem Verein ist nach Rechnungslegung (per Mail an Finanzpostempfänger) der jeweils
vorgeschriebene Betrag im Rahmen der vorgeschriebenen Zahlungsfrist auf das Konto der AWBL
(IBAN: AT95 1200 0515 9402 5893) einzuzahlen.
Hinweis: Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist erfolgt bestimmungsgemäß eine Zahlungserinnerung
(Rechnungsbetrag zuzüglich 5% Mahnspesen) bei gleichzeitigem Verweis auf die Rechtsfolgen (Sperre).
Zuständigkeiten:
Koordinatorin der AWBL 2: Brigitta Zahour.
Administration und Beglaubigungen:
Heimerl Karin - [email protected] oder [email protected]
Ergebnisse: Pressedienst der AWBL – [email protected] und Tel. +43 664 7901229
Finanzen: Gertrud Danek - [email protected]; mobil: 0664/5679439
offizielle Homepage der AWBL - www.awbl-basketball.at
Berichte, Verlautbarungen, Bestimmungen, Richtlinien, Formular, Ansetzungen, Ergebnisse,
Tabellenstände, Hallenverzeichnis und Kontaktpersonen finden Sie auf der Homepage.
Offizielles Verlautbarungsmedium ist die Homepage der AWBL.
Mag. Brigitta Zahour
AWBL Präsident
Heimerl Karin
AWBL Administration
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