Kontrolle und Beratung Arbeitssicherheit • Mit Kontrollen und Beratungen überprüft die Suva das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen und lebenswichtigen Regeln in den Betrieben. • Sicherheitsspezialisten und Arbeitsärzte der Suva informieren bei den Betriebskontrollen auch über die Sicherheitsanforderungen. • Für Betriebe mit grossem Präventionsbedarf bietet die Suva kostenpflichtige Beratungsangebote wie die Integrierte Sicherheit an. • Die Suva ist auch für das Einhalten der Bestimmungen des Produktesicherheitsgesetzes zuständig. Mehr Sicherheit dank Kontrolle und Beratung Hauptaufgabe der Suva im Bereich Prävention ist die Kontrolle und Förderung der Sicherheit sowie des Gesundheitsschutzes in den Betrieben. Im Fokus stehen dabei Branchen und Betriebe mit hohen Risiken. So kann die grösste Präventionswirkung erzielt werden. Ziel ist, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen, um Unfälle zu verhindern. Kontrollen und einfache Beratungen im Rahmen des UVG Vollzugs werden auch auf Wunsch eines Betriebs durchgeführt. Arbeitsmedizinische Vorsorge Als weitere Präventionsmassnahme werden Betriebe, in denen Arbeitnehmende speziellen Risiken ausgesetzt sind, der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellt. Prävention von Berufskrankheiten für weniger Leid und tiefere Kosten: Berufskrankheiten und deren Verhütung Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) unterstellt alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen, den gleichen Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die im Betrieb auftretenden Gefahren zu bestimmen und die erforderlichen Schutzmassnahmen gemäss den anerkannten technischen Regeln zu treffen. Als Vollzugsorgan des UVG hat die Suva die Aufgabe, in den ihr zugeteilten Betrieben zu kontrollieren, ob die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz eingehalten werden. Diese Aufgabe nimmt die Suva nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, Risikoorientierung und Verhältnismässigkeit wahr. Bei den Kontrollen werden sowohl einzelne Arbeitsplätze als auch das betriebliche Sicherheitssystem Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/praeventionsangebote/kontrolle-und-beratung, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 1 überprüft; dabei sind die lebenswichtigen Regeln ein wichtiger Bestandteil. Die lebenswichtigen Regeln für alle Branchen: Lebenswichtige Regeln Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen systematisch verbessern: Sicherheitssystem (ASA) Beratung im Rahmen des Vollzugs Die Suva führt auf Wunsch eines Betriebs einfache, kostenlose Beratungen durch. Die Beratungen in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erfolgen nach dem Prinzip «Hilfe zur Selbsthilfe». Die daraus resultierenden Massnahmen sind verbindlich, der Betrieb muss die festgestellten Sicherheitsmängel beheben. Die Suva berät und unterstützt: • Arbeitgeber und Vorgesetzte • Arbeitnehmende und deren Vertreter • Sicherheitsbeauftragte • Spezialisten der Arbeitssicherheit • Branchenverbände (Branchenlösungen) • Aufsichtsorgane der Arbeitssicherheit Anfragen richten Sie bitte an den Kundendienst Umfangreiche Beratungsaufgaben durch Spezialisten der Arbeitssicherheit Verfügt ein Betrieb nicht über das erforderliche Fachwissen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, muss er Arbeitsärzte oder andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen (ASARichtlinie 6508). Spezialisten der Arbeitssicherheit finden Sie hier . Branchenspezifische Unterstützung Unternehmen können auf Branchenlösungen zurückgreifen. Das sind branchenspezifische Sicherheitssysteme (Handbuch), Checklisten, Schulungen und andere Dienstleistungen. Die Konkretisierung und Umsetzung muss jedoch in jedem einzelnen Unternehmen stattfinden. Branchenlösungen werden von den Sozialpartnern einer Branche getragen und in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Arbeitssicherheit entwickelt. Eine Liste der Branchenlösungen finden Sie auf der Webseite der EKAS . Integrierte Sicherheit: umfassende, kostenpflichtige Beratung durch die Suva Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/praeventionsangebote/kontrolle-und-beratung, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 2 Erfahrene Projektmoderatoren der Integrierten Sicherheit unterstützen Betriebe mit hohem Präventionsbedarf beim Auf und Ausbau eines wirkungsvollen Sicherheitssystems. Je nach Grösse und Unfallgeschehen gibt es verschiedene Angebote. Die Spezialisten der Integrierten Sicherheit begleiten Betriebe mit mehr als 80 Vollbeschäftigten und einem überdurchschnittlichen Unfallrisiko im Rahmen eines zweijährigen Projektes. Details dazu erfahren Sie hier . Weitere Angebote Für Betriebe, welche die Kriterien der Integrierten Sicherheit nicht erfüllen, stellt die Suva gerne ein individuelles Beratungsangebot zusammen. Sind Sie interessiert? Gerne stellen wir Ihnen unsere Angebote persönlich vor. Suva Arbeitssicherheit Integrierte Sic Rösslimattstrasse 39 6005 Luzern Direkt: +41 41 419 59 76 +41 41 419 59 76 Route planen Fax: +41 41 419 60 97 vCard speichern Attraktive, erlebnisorientierte Angebote zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden: Präventionsmodule Marktkontrollen im Rahmen des Produktesicherheitsgesetzes PrSG Wenn neue Produkte in den Verkehr gebracht werden, müssen sie den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) entsprechen. Die Suva wacht als eines der Kontrollorgane über die Einhaltung der Bestimmungen. Details zur Marktüberwachung Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden Wenn es um die Gesundheit der Arbeitnehmenden geht, sind diese den Verhältnissen am Arbeitsplatz nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt auch für Arbeitnehmende gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten, auf die Sie sich berufen können. Arbeitgeber und Arbeitnehmende: Wer ist wofür verantwortlich bei der Arbeitssicherheit? Rechte und Pflichten Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/praeventionsangebote/kontrolle-und-beratung, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 3 Durchführungsorgan Unfallversicherungsgesetz (UVG) UVGDurchführungsorgane beaufsichtigen die Im Art. 82 Absatz 1 wird der Arbeitgeber Anwendung der Vorschriften des verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Unfallversicherungsgesetzes (UVG) über die Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand den Betrieben. der Technik anwendbar und den gegebenen Vollzug Das UVG unterstellt alle Betriebe, die Arbeitnehmende beschäftigen, den gleichen Verhältnissen angemessen sind. Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) Vorschriften über die Verhütung von Die Grundsätze für die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Den Berufsunfällen und Berufskrankheiten und Durchführungsorganen fällt deshalb die Aufgabe insbesondere die Zuständigkeiten der zu, die Einhaltung der Vorschriften beispielsweise Durchführungsorgane sowie der Vollzug der durch Betriebskontrollen zu überwachen und sie Vorschriften über die Arbeitssicherheit sind in der nötigenfalls durchzusetzen. Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Zuständigkeiten Die Suva beaufsichtigt die Anwendungen der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten (VUV ) geregelt. Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit Berufsunfällen in Betrieben mit hohen Risiken (ASARichtlinie, EKASRichtlinie 6508) gemäss Artikel 49 VUV . In den übrigen Die ASARichtlinie konkretisiert die Pflichten Betrieben sind die kantonalen Arbeitsinspektorate der Arbeitgeber über den Beizug von Spezialisten das zuständige UVGDurchführungsorgan. der Arbeitssicherheit gemäss Verordnung über die Die Suva beaufsichtigt die Anwendung der Unfallverhütung sowie die Massnahmen zur Vorschriften über die Verhütung von Förderung der systemorientierten Prävention von Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz Berufsunfällen, Berufskrankheiten gemäss Artikel 50 VUV . (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes. EKAS Beratungen gemäss VUV Die Eidgenössische Koordinationskommission für Gemäss VUV Art. 60 sind Arbeitgeber Arbeitssicherheit EKAS ist die berechtigt, hinsichtlich der von ihnen zu treffenden Koordinationsstelle der verschiedenen UVG Sicherheitsmassnahmen den Rat des zuständigen Durchführungsorgane. Sie sorgt für eine Durchführungsorgans einzuholen. Diese einheitliche Anwendung der Vorschriften über die informieren die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer Verhütung von Berufsunfällen und oder deren Vertretung im Betrieb in Berufskrankheiten in den Betrieben. zweckmässiger Weise über ihre Pflichten und Möglichkeiten zur Wahrung der Arbeitssicherheit. Produktesicherheitsgesetz (PrSG) Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Händler) von Produkten, sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den Vorgaben des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) entsprechen. Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/praeventionsangebote/kontrolle-und-beratung, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 4 Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/praevention/praeventionsangebote/kontrolle-und-beratung, Erzeugungsdatum 28.12.2016 Seite 5
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