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Kontrolle und Beratung
Arbeitssicherheit
• Mit Kontrollen und Beratungen überprüft die Suva das Einhalten der
Sicherheitsbestimmungen und lebenswichtigen Regeln in den Betrieben.
• Sicherheitsspezialisten und Arbeitsärzte der Suva informieren bei den
Betriebskontrollen auch über die Sicherheitsanforderungen.
• Für Betriebe mit grossem Präventionsbedarf bietet die Suva kostenpflichtige
Beratungsangebote wie die Integrierte Sicherheit an.
• Die Suva ist auch für das Einhalten der Bestimmungen des
Produktesicherheitsgesetzes zuständig.
Mehr Sicherheit dank Kontrolle und Beratung
Hauptaufgabe der Suva im Bereich Prävention ist die Kontrolle und Förderung der Sicherheit sowie des
Gesundheitsschutzes in den Betrieben. Im Fokus stehen dabei Branchen und Betriebe mit hohen
Risiken. So kann die grösste Präventionswirkung erzielt werden. Ziel ist, die Sicherheit am Arbeitsplatz
zu erhöhen, um Unfälle zu verhindern. Kontrollen und einfache Beratungen im Rahmen des UVG­
Vollzugs werden auch auf Wunsch eines Betriebs durchgeführt. Arbeitsmedizinische Vorsorge
Als weitere Präventionsmassnahme werden Betriebe, in denen Arbeitnehmende speziellen Risiken
ausgesetzt sind, der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellt.
Prävention von Berufskrankheiten für weniger Leid und tiefere Kosten:
Berufskrankheiten und deren Verhütung Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen
Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) unterstellt alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende
beschäftigen, den gleichen Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die im Betrieb auftretenden Gefahren zu bestimmen und die
erforderlichen Schutzmassnahmen gemäss den anerkannten technischen Regeln zu treffen.
Als Vollzugsorgan des UVG hat die Suva die Aufgabe, in den ihr zugeteilten Betrieben zu kontrollieren,
ob die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz eingehalten werden. Diese
Aufgabe nimmt die Suva nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, Risikoorientierung und
Verhältnismässigkeit wahr.
Bei den Kontrollen werden sowohl einzelne Arbeitsplätze als auch das betriebliche Sicherheitssystem
Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/praeventionsangebote/kontrolle-und-beratung, Erzeugungsdatum 28.12.2016
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überprüft; dabei sind die lebenswichtigen Regeln ein wichtiger Bestandteil.
Die lebenswichtigen Regeln für alle Branchen:
Lebenswichtige Regeln Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen systematisch verbessern:
Sicherheitssystem (ASA) Beratung im Rahmen des Vollzugs Die Suva führt auf Wunsch eines Betriebs einfache, kostenlose Beratungen durch. Die Beratungen in
Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erfolgen nach dem Prinzip «Hilfe zur
Selbsthilfe». Die daraus resultierenden Massnahmen sind verbindlich, der Betrieb muss die
festgestellten Sicherheitsmängel beheben. Die Suva berät und unterstützt:
• Arbeitgeber und Vorgesetzte
• Arbeitnehmende und deren Vertreter
• Sicherheitsbeauftragte
• Spezialisten der Arbeitssicherheit
• Branchenverbände (Branchenlösungen)
• Aufsichtsorgane der Arbeitssicherheit
Anfragen richten Sie bitte an den Kundendienst Umfangreiche Beratungsaufgaben durch Spezialisten der Arbeitssicherheit
Verfügt ein Betrieb nicht über das erforderliche Fachwissen, um die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz zu gewährleisten, muss er Arbeitsärzte oder andere Spezialisten der
Arbeitssicherheit beiziehen (ASA­Richtlinie 6508).
Spezialisten der Arbeitssicherheit finden Sie hier .
Branchenspezifische Unterstützung
Unternehmen können auf Branchenlösungen zurückgreifen. Das sind branchenspezifische
Sicherheitssysteme (Handbuch), Checklisten, Schulungen und andere Dienstleistungen. Die
Konkretisierung und Umsetzung muss jedoch in jedem einzelnen Unternehmen stattfinden.
Branchenlösungen werden von den Sozialpartnern einer Branche getragen und in Zusammenarbeit mit
Spezialisten der Arbeitssicherheit entwickelt.
Eine Liste der Branchenlösungen finden Sie auf der Webseite der EKAS .
Integrierte Sicherheit: umfassende, kostenpflichtige Beratung durch
die Suva
Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/praeventionsangebote/kontrolle-und-beratung, Erzeugungsdatum 28.12.2016
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Erfahrene Projektmoderatoren der Integrierten Sicherheit
unterstützen Betriebe mit hohem Präventionsbedarf beim Auf­ und
Ausbau eines wirkungsvollen Sicherheitssystems. Je nach Grösse und Unfallgeschehen gibt es verschiedene
Angebote.
Die Spezialisten der Integrierten Sicherheit begleiten Betriebe mit
mehr als 80 Vollbeschäftigten und einem überdurchschnittlichen
Unfallrisiko im Rahmen eines zweijährigen Projektes. Details dazu
erfahren Sie hier .
Weitere Angebote
Für Betriebe, welche die Kriterien der Integrierten Sicherheit nicht erfüllen, stellt die Suva gerne ein
individuelles Beratungsangebot zusammen.
Sind Sie interessiert? Gerne stellen wir Ihnen unsere Angebote persönlich vor.
Suva Arbeitssicherheit ­ Integrierte Sic
Rösslimattstrasse 39
6005 Luzern
Direkt: +41 41 419 59 76
+41 41 419 59 76
Route planen
Fax: +41 41 419 60 97
vCard speichern Attraktive, erlebnisorientierte Angebote zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden:
Präventionsmodule Marktkontrollen im Rahmen des Produktesicherheitsgesetzes PrSG
Wenn neue Produkte in den Verkehr gebracht werden, müssen sie den Anforderungen des
Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) entsprechen. Die Suva wacht als eines der
Kontrollorgane über die Einhaltung der Bestimmungen. Details zur Marktüberwachung Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden
Wenn es um die Gesundheit der Arbeitnehmenden geht, sind diese den Verhältnissen am Arbeitsplatz
nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt auch für Arbeitnehmende gesetzlich festgelegte Rechte und
Pflichten, auf die Sie sich berufen können.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende: Wer ist wofür verantwortlich bei der Arbeitssicherheit?
Rechte und Pflichten Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016
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Durchführungsorgan
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
UVG­Durchführungsorgane beaufsichtigen die
Im Art. 82 Absatz 1 wird der Arbeitgeber
Anwendung der Vorschriften des
verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und
Unfallversicherungsgesetzes (UVG) über die
Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die
Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in
nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand
den Betrieben.
der Technik anwendbar und den gegebenen
Vollzug
Das UVG unterstellt alle Betriebe, die
Arbeitnehmende beschäftigen, den gleichen
Verhältnissen angemessen sind. Verordnung über die Verhütung von Unfällen
und Berufskrankheiten (VUV)
Vorschriften über die Verhütung von
Die Grundsätze für die Prävention von
Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Den
Berufsunfällen und Berufskrankheiten und
Durchführungsorganen fällt deshalb die Aufgabe
insbesondere die Zuständigkeiten der
zu, die Einhaltung der Vorschriften beispielsweise
Durchführungsorgane sowie der Vollzug der
durch Betriebskontrollen zu überwachen und sie
Vorschriften über die Arbeitssicherheit sind in der
nötigenfalls durchzusetzen.
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und
Zuständigkeiten
Die Suva beaufsichtigt die Anwendungen der
Vorschriften über die Verhütung von
Berufskrankheiten (VUV ) geregelt.
Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten
und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit
Berufsunfällen in Betrieben mit hohen Risiken
(ASA­Richtlinie, EKAS­Richtlinie 6508)
gemäss Artikel 49 VUV . In den übrigen
Die ASA­Richtlinie konkretisiert die Pflichten
Betrieben sind die kantonalen Arbeitsinspektorate
der Arbeitgeber über den Beizug von Spezialisten
das zuständige UVG­Durchführungsorgan. der Arbeitssicherheit gemäss Verordnung über die
Die Suva beaufsichtigt die Anwendung der
Unfallverhütung sowie die Massnahmen zur
Vorschriften über die Verhütung von
Förderung der systemorientierten Prävention von
Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz
Berufsunfällen, Berufskrankheiten
gemäss Artikel 50 VUV .
(Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes.
EKAS
Beratungen gemäss VUV
Die Eidgenössische Koordinationskommission für
Gemäss VUV Art. 60 sind Arbeitgeber
Arbeitssicherheit EKAS ist die
berechtigt, hinsichtlich der von ihnen zu treffenden
Koordinationsstelle der verschiedenen UVG­
Sicherheitsmassnahmen den Rat des zuständigen
Durchführungsorgane. Sie sorgt für eine
Durchführungsorgans einzuholen. Diese
einheitliche Anwendung der Vorschriften über die
informieren die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer
Verhütung von Berufsunfällen und
oder deren Vertretung im Betrieb in
Berufskrankheiten in den Betrieben.
zweckmässiger Weise über ihre Pflichten und
Möglichkeiten zur Wahrung der Arbeitssicherheit.
Produktesicherheitsgesetz (PrSG)
Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder
Händler) von Produkten, sind dafür verantwortlich,
dass ihre Produkte den Vorgaben des
Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) entsprechen. Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/praeventionsangebote/kontrolle-und-beratung, Erzeugungsdatum 28.12.2016
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Suva, ID 7-0E0-D7D-B26, Ausgabe 15.12.2016
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