1/6 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Stadt Karlsruhe Hauptamt Karl-Friedrich-Str. 10 Karlsruhe 76133 Deutschland Kontaktstelle(n): Klaudia Wild Telefon: +49 721/133-1595 E-Mail: [email protected] NUTS-Code: DE122 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E64319989 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E64319989 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.subreport.de/E64319989 I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303) II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90513000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Karlsruhe - Amt für Abfallwirtschaft - als entsorgungspflichtige Körperschaft erfasst Straßenkehricht, der im Stadtgebiet Karlsruhe anfällt. 2/6 Die Annahme, Verwertung und Entsorgung von gesammeltem Straßenkehricht wird für die Dauer von 2 Jahren ausgeschrieben. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse wird von einer jährlichen Maximalmenge von ca. 2.900 Mg/ Jahr ausgegangen. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE Hauptort der Ausführung: Annahmestelle des Auftragnehmers II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Annahme, Verwertung und Entsorgung von gesammeltem Straßenkehricht. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse wird von einer jährlichen Maximalmenge von ca. 2.900 Mg/ Jahr ausgegangen. Das Straßenkehricht hat verschiedene Zusammensetzungen: Frühjahrskehricht (Januar-Mai) ca. 900 Mg mit einem hohen Anteil an Splitt und mineralischen Abfällen Sommerkehricht (Juni-August) ca. 1.100 Mg mit einem hohen Anteil an erdigen Komponenten, aber auch Litteringabfällen aufgrund von Veranstaltungen Herbstkehricht (September-Dezember) ca. 900 Mg mit einem hohen bis sehr hohen Anteil an Laub und Ästen Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Mengen in der genannten Größenordnung. Bei den angegebenen Mengenangaben handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen pro Jahr aufgrund der Erfahrungen der letzten 3 Jahre. Die Zusammensetzung wie auch die Menge des Straßenkehrichts unterliegt Schwankungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, so dass Abweichungen sowohl nach oben wie auch unten möglich sind. Mögliche Änderungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die zur Sammlung und Transport notwendigen Behältnisse (10m³ Abrollbehälter) werden vom Auftraggeber (AG) gestellt und befüllt. Der Transport zur Annahmestelle erfolgt durch den AG. Die Annahmestelle muss im Radius von 75 Kilometer zur Ottostraße 21 der Stadt Karlsruhe liegen. Die Anlieferzeiten müssen im Zeitfenster von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr möglich sein. Bei Anlieferung durch den AG sind kurze Standzeiten (ca. 20 Minuten) zu gewährleisten. Die Menge des angelieferten Straßenkehrichts ist auf einer geeichten Waage auf Kosten des Auftragnehmers in Mg zu ermitteln. Eine Kopie des Wiege- und Übergabescheines ist jeweils nach Anlieferung dem Fahrer auszuhändigen. Angaben über die Annahmestelle und Anlieferbedingungen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Die Anlieferung muss für einen 26 t, Abrollkipper LKW mit Anhänger möglich sein. Grundlage der Vergütung sind die tatsächlichen abgefahrenen Mengen an Frühjahrs-, Sommer- und Herbstkehricht. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert 3/6 II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/04/2017 Ende: 31/03/2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde, - der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist, - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat. - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für BadenWürttemberg (LTMG) III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass - über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - Kopie einer Betriebshaftpflichtversicherung 4/6 Soweit keine Versicherung vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben. - Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 235) III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestens 3): Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit - Anschrift über die Verwertungsstelle und ggfls. Annahmestelle - Nennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 Kreislaufwirtschaftsgesetz oder gleichwertiger Nachweis - Darlegung des Verwertungsverfahrens - Angaben über die Annahmestelle und Anlieferbedingungen III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 24/01/2017 Ortszeit: 12:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 5/6 IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2017 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 24/01/2017 Ortszeit: 12:15 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E64319989 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1-3 Karlsruhe 76131 Deutschland Telefon: +49 721926-4049 E-Mail: [email protected] Fax: +49 721926-3985 Internet-Adresse:https://rp.baden-wuerttemberg.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 6/6 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23/12/2016
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