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Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name und Adressen
Stadt Karlsruhe Hauptamt
Karl-Friedrich-Str. 10
Karlsruhe
76133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Klaudia Wild
Telefon: +49 721/133-1595
E-Mail: [email protected]
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung unter: https://www.subreport.de/E64319989
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E64319989
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen
erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu
diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.subreport.de/E64319989
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)
II.1.2)
CPV-Code Hauptteil
90513000
II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Karlsruhe - Amt für Abfallwirtschaft - als entsorgungspflichtige Körperschaft erfasst Straßenkehricht,
der im Stadtgebiet Karlsruhe anfällt.
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Die Annahme, Verwertung und Entsorgung von gesammeltem Straßenkehricht wird für die Dauer von 2 Jahren
ausgeschrieben.
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse wird von einer jährlichen Maximalmenge
von ca. 2.900 Mg/ Jahr ausgegangen.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Annahmestelle des Auftragnehmers
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Annahme, Verwertung und Entsorgung von gesammeltem Straßenkehricht.
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse wird von einer jährlichen Maximalmenge
von ca. 2.900 Mg/ Jahr ausgegangen.
Das Straßenkehricht hat verschiedene Zusammensetzungen:
Frühjahrskehricht (Januar-Mai) ca. 900 Mg mit einem hohen Anteil an Splitt und mineralischen Abfällen
Sommerkehricht (Juni-August) ca. 1.100 Mg mit einem hohen Anteil an erdigen Komponenten,
aber auch Litteringabfällen aufgrund von Veranstaltungen Herbstkehricht (September-Dezember) ca. 900 Mg
mit einem hohen bis sehr hohen Anteil an Laub und Ästen Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch
auf Mengen in der genannten Größenordnung. Bei den angegebenen Mengenangaben handelt es sich
um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen pro Jahr aufgrund der Erfahrungen der letzten 3 Jahre.
Die Zusammensetzung wie auch die Menge des Straßenkehrichts unterliegt Schwankungen, auf die der
Auftraggeber keinen Einfluss hat, so dass Abweichungen sowohl nach oben wie auch unten möglich sind.
Mögliche Änderungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die zur Sammlung und Transport notwendigen Behältnisse (10m³ Abrollbehälter) werden vom Auftraggeber
(AG) gestellt und befüllt. Der Transport zur Annahmestelle erfolgt durch den AG.
Die Annahmestelle muss im Radius von 75 Kilometer zur Ottostraße 21 der Stadt Karlsruhe liegen.
Die Anlieferzeiten müssen im Zeitfenster von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr möglich sein.
Bei Anlieferung durch den AG sind kurze Standzeiten (ca. 20 Minuten) zu gewährleisten.
Die Menge des angelieferten Straßenkehrichts ist auf einer geeichten Waage auf Kosten des Auftragnehmers
in Mg zu ermitteln. Eine Kopie des Wiege- und Übergabescheines ist jeweils nach Anlieferung dem Fahrer
auszuhändigen.
Angaben über die Annahmestelle und Anlieferbedingungen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Die
Anlieferung muss für einen 26 t, Abrollkipper LKW mit Anhänger möglich sein.
Grundlage der Vergütung sind die tatsächlichen abgefahrenen Mengen an Frühjahrs-, Sommer- und
Herbstkehricht.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)
Geschätzter Wert
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II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2017
Ende: 31/03/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich
nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe
gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört
oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB
verurteilt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung
abgegeben hat.
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden, zur
Tariftreue und Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für BadenWürttemberg (LTMG)
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich
nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass - über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
(ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)
- Kopie einer Betriebshaftpflichtversicherung
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Soweit keine Versicherung vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt
wird, abzugeben.
- Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 235)
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart,
die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung
der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner,
Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit - Anschrift über die Verwertungsstelle und
ggfls. Annahmestelle
- Nennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 Kreislaufwirtschaftsgesetz oder
gleichwertiger Nachweis
- Darlegung des Verwertungsverfahrens
- Angaben über die Annahmestelle und Anlieferbedingungen
III.1.5)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung
bzw. des Dialogs
IV.1.6)
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/01/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
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IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2017
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/01/2017
Ortszeit: 12:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)
Zusätzliche Angaben:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS)
der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
www.subreport.de/E64319989 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den
Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische
Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die
über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über
subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur
Verfügung.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz 1-3
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 721926-4049
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/12/2016