Rundschau - Amt Bokhorst

Nr. 51-2016 / 22. Dezember 2016 / 49. Jahrgang
BokhorstWankendorfer
Rundschau
Unabhängige Zeitung für Belau, Großharrie, Rendswühren,
Ruhwinkel, Schillsdorf, Stolpe, Tasdorf und Wankendorf.
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Bokhorst–Wankendorf
und der amtsangehörigen Gemeinden.
Anzeigenannahme:
Telefon 0 43 26 / 6 18
Fax 0 43 26 / 18 99
Die Amtlichen Bekanntmachungen beginnen auf Seite 2
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glückli
Wir wünschen unseren Kunden
und Lesern ein frohes Weihnachtsfest,
verbunden mit einem Dank
für das entgegengebrachte
Vertrauen im Jahr 2016.
Unser Büro ist vom 23.12.2016
bis einschließlich 2.1.2017 geschlossen.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage!
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Wir danken all unseren Kunden
für das entgegengebrachte Vertrauen
und wünschen Ihnen ein gesundes
und erfolgreiches neues Jahr!
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Grußwort des Amtsvorstehers zum Jahreswechsel
Sehr geehrte Mitbürgerinnen
und Mitbürger ,
im Namen des Amtsausschusses
sowie aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter unserer Amtsverwaltung Bokhorst-Wankendorf wünsche ich Ihnen ein schönes und
besinnliches Weihnachtsfest. Kommen Sie zur Ruhe, besinnen Sie
sich auf die eigentliche Weihnachtsbotschaft und freuen Sie
sich auf die Feiertage im Kreise der
Familie.
Für die politischen Vertreter unseres Amtsbereiches war das langsam endende Jahr wieder eine Zeit
mit umfangreichen Herausforderungen. Die Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister mit ihren Gemeindevertretungen hatten Themen wie die Sicherstellung der
Breitbandversorgung, umfangreiche Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
am
wertvollen Leitungsnetz der Wasser- und Abwassersysteme, Planung und Umsetzung der
Erschließung von Baugebieten und
vieles mehr zu beraten. Das klingt
recht einfach, doch in der Realisierung befassen sich ehrenamtlich
Bürgerinnen und Bürger unserer
Gemeinden mit komplexen Themenbereichen, in die sie sich umfangreich einlesen und beraten
lassen müssen. Dieses Engagement verdient unser aller Respekt
und Anerkennung.
Zwei Themenbereiche haben die
Gemeinden und die Verwaltung
besonders gefordert. Die sich ständig weiter entwickelnden gesetzlichen Vorgaben zur Betreuung
unser Kinder und Jugendlichen in
Krippen, Kindergärten und Schulen
erfordern von den Gemeinden stetig wachsende finanzielle Mittel, die
nicht im gleichem Umfang wie die
Forderungen gestellt werden,
durch den Bund und das Land an
die Kommunen erstattet werden. In
vielen Gemeinden, nicht nur in unserem Amtsbereich, sondern im
ganzen Land, ist die Schmerzgrenze überschritten. Es ist kein
Handlungsspielraum mehr vorhanden für andere kommunale Aufgaben wie die Unterhaltung von
Straßen und vieles mehr.
Mein besonderer Dank geht hier an
alle politisch Verantwortlichen die in
diesem Jahr Geschlossenheit gezeigt haben, als bei einer Informationsveranstaltung im Beisein aller
Landtagsfraktionen, symbolisch
die Gemeindefinanzen der Gemeinde Stolpe zu Grabe getragen
wurden. Nach dem Motto „steter
Tropfen höhlt den Stein“ dürfen wir
nicht müde werden, unsere Landes- und Bundesregierung auf
diese Missstände hinzuweisen,
Verbesserungen
einzufordern
sowie gemeinsame Lösungen zu
erarbeiten.
Das Thema Kriegsflüchtlinge ist
nach wie vor ein besonders forderndes Thema. Die prognostizierte Flüchtlingssituation ist nicht
wie erwartet eingetroffen. Trotzdem
haben wir im Amtsbereich zurzeit
etwa 120 Asylsuchende. Diese befinden sich mittlerweile in großem
Maße in den Integrationskursen
der unterschiedlichen Trägerorganisationen. Den vielen freiwilligen
Helfern danke ich an dieser Stelle
besonders. Sie haben Wohnraum
zur Verfügung gestellt, die Aufnahme und Betreuung persönlich
durchgeführt und damit den ersten
Schritt zur Integration ermöglicht.
Sie alle haben begriffen, dass nicht
anonyme „Asylanten“, sondern
Menschen unsere Gemeinden erreicht haben. Nach wie vor benötigen diese Menschen unsere
Unterstützung und ich möchte Sie
bitten, nicht nachzulassen sich für
diese Neubürger zu engagieren.
Einen großen Dank spreche ich
allen ehrenamtlich engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgen aus,
die sich in gemeinnützigen Vereinen, sozialen Verbänden, den Kirchenkreisen, den Freiwilligen
Feuerwehren oder kommunalen
Vertretungen engagieren. Ohne Ihr
Engagement würde unser ländlicher Raum an Lebens- und Wohnqualität verlieren. Sie erleichtern
die Arbeit der politisch Verantwortlichen durch kreative und konstruktive Zuarbeit. Wir würden uns
freuen, wenn wir auch in 2017 auf
Ihre Unterstützung bauen können.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit ihren Gemeindevertretungen aus den Gemeinden
Belau, Großharrie, Rendswühren,
Ruhwinkel, Schillsdorf, Stolpe, Tasdorf und Wankendorf wünschen
Ihnen und Ihren Familien ein frohes
Weihnachtsfest sowie einen
„Guten Rutsch“ in ein hoffentlich
gesundes Jahr 2017.
Ihr Jörg Engelmann,
Amtsvorsteher
Seite 2
Nr. 51-2016 / 22. Dezember 2016
BOKHORST-WANKENDORFER RUNDSCHAU
Amtliche Bekanntmachungen
Herzliche Glückwünsche den
Ehe- und Altersjubilaren in unserer
Gemeinde Wankendorf
80. Geburtstag am 26.12.2016
Frau Ursula Plüß, Wankendorf
Ihre Bürgermeisterin Silke Roßmann
4. Nachtragssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde
Wankendorf zur Satzung über den Anschluss an die
Wasserversorgungsanlage – Wasserleitung – und
über die Abgabe von Wasser – öffentliche Wasserversorgung – der Gemeinde Wankendorf (Beitragsund Gebührensatzung - Wasser - Wankendorf)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für SchleswigHolstein (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl SH S. 58)
zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom
26.03.2009 (GVOBl. SH S. 93) und der §§ 1, 2, 6 und 8
des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Kommunalabgabengesetz – KAG), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005
(GVOBL SH S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom
20.07.2007 (GVOBl. SH S. 362) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Wankendorf
vom 5. Dezember 2016 folgende Satzung erlassen:
§1
§ 13 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der abgenommenen Wassermenge. Sie beträgt 1,30 € je m³ zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Wankendorf, den 8. Dezember 2016
Gemeinde Wankendorf
AZ: 815-14/5-II-Kö
(L.S.)
gez. Roßmann, Bürgermeisterin
Ablesung der Wasserzähler
in der Gemeinde Ruhwinkel
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Gemeinde Ruhwinkel werden zwischen dem
27.12.2016 und 30.12.2016 die Stände der Wasserzähler abgelesen.
Das Amt Bokhorst-Wankendorf hat drei Personen entsprechende Bevollmächtigungen für das Ablesen erteilt.
Es wird um ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten und zu den Wasserzählern gebeten.
Die Eigentümer bzw. Bewohner, die nicht angetroffen
werden, erhalten ein entsprechendes Formular zur
Selbstablesung.
Wankendorf, den 22.12.2016
Az.: II-T
Amt Bokhorst-Wankendorf, Der Amtsvorsteher
IV. Nachtrag
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten
der Gewässer in der Gemeinde Schillsdorf
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für SchleswigHolstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Februar 2003 (GVOBl. SH S. 57), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2016
(GVOBl. SH S. 788) und der §§ 40, 42 und 43 des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LWG) in
der Fassung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. SH S. 91),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. August 2016
(GVOBl. SH S. 680), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4, 6
und 7 des Kommunalabgaben-gesetzes des Landes
Schleswig-Holstein (KAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. SH S. 27), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014
(GVOBl. SH S. 129) wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Schillsdorf am 23. November 2016
folgende Satzung erlassen:
§1
§ 4 erhält folgende Fassung:
§4
Höhe der Gebühren
Die Gebühr beträgt:
a) Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstükken einschließlich der dazugehörigen Betriebs- und
Wohngrundstücke sowie sonstigen unbebauten und
unbefestigten Grundstücken 10,00 € je angefangenen Hektar; dabei werden für Forst- und Gewässerflächen 50 % ihrer Gesamtfläche berechnet.
b)Bei Straßen, Wegen, und Plätzen das Doppelte der in
a) genannten Gebühr je angefangenen Hektar.
c) Bei bebauten und unbebauten Grundstücken je angefangenen Hektar die bei Buchstabe a) genannte Gebühr.
d)Firma Timmermann das Zehnfache der genannten
Gebühr nach a) und alle anderen Gewerbebetriebe
das Zweifache der genannten Gebühr nach a).
e)Für die Klärteichanlage das Zwanzigfache der genannten Gebühr nach a).
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Schillsdorf, 12. Dezember 2016
(L.S.)
Gemeinde Schillsdorf
gez. Danker, Bürgermeister
Sanierung der Landesstraße 49
zwischen der L 318 und der L 67
Um die Unannehmlichkeiten insbesondere für die Anlieger möglichst kurz zu halten, wird das Baufeld daher im
neuen Jahr, spätestens ab März geöffnet, wenn eine
günstigere Witterungsprognose einen schnellen und effektiven Einsatz erwarten lässt.
Spätentens 1 Woche vor Wideraufnahme der Bauarbeiten wird erneut informiert.
Bis dahin wird die gesamte Baustrecke zwischen Leckerhölken und L 318 erstmal freigegeben.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SchleswigHolstein bittet um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.
Wankendorf, den 22.12.2016
Az.: 642-322-2/Ch
Amt Bokhorst-Wankendorf, Der Amtsvorsteher
Stellenausschreibung
Beim Amt Bokhorst-Wankendorf ist zum 01.02.2017 für
den Reinigungsbereich in der Grundschule Wankendorf
und Umgebung die Stelle einer
Reinigungskraft m/w
für 20 Std. wöchentlich zu besetzen.
Die Sanierungsarbeiten der L 49 bis zum Dorfplatz von
Groß Buchwald sind abgeschlossen.
Die Umsetzung des letzten Bauabschnitts zwischen
dem Dorfplatz bis zum Ortsausgang von Groß Buchwald
in Richtung Nettelsee wird wegen der unbeständigen
Witterung auf das nächste Jahr verschoben.
Es besteht die Gefahr, dass nach Öffnen des Baufeldes
aufgrund von Nässe, Tiefsttemperaturen und jahreszeitlich bedingter Produktionspausen der Asphaltmischwerke, es zu wochenlangen Stillständen in der
Umsetzung gekommen wäre.
Zu den Voraussetzungen und Anforderungen dieser
Stelle gehören:
• Motivation und Einsatzbereitschaft,
• Selbstständigkeit und Teamfähigkeit
• Zuverlässigkeit und Flexibilität,
• Erfahrungen im Reinigungsbereich,
• Bereitschaft zur Arbeit in den Nachmittagsstunden und
zu abweichenden Arbeitszeiten
Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Schwerbehinderte
werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis zum
06.01.2017 an das Amt Bokhorst-Wankendorf, Kampstraße 1, 24601 Wankendorf.
Amt Bokhorst-Wankendorf, Der Amtsvorsteher
HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Stolpe für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 77 ff der GemO wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
festgesetzt:
§1
1.620.400,00 €
1.620.400,00 €
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
davon innere Darlehen ............................................0,00. €,
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
§4
292.400,00 €
292.400,00 €
60.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,44 Stellen
340 v.H.
340 v.H.
350 v.H.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für
deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1
oder § 84 Abs.1 GemO erteilen kann, beträgt 5.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen
Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt.
Stolpe, 14. Dezember 2016
(L.S.)
gez. Bajorat, Bürgermeister
Ev.-Luth.
Heilig-Geist-Kirche
Bokhorst
www.kirchebokhorst.de
email: [email protected]
Tageslosung Donnerstag, den
22.12.2016
„Es soll nicht durch Herr oder
Kraft, sondern durch meinen
Geist geschehen, spricht der
Herr Zebaoth.”
Sacharja 4,6
Kirchenbüro, Di-Do, 9-12 Uhr
Donnerstag, den 22.12.
Posaunenchor Probe 18 Uhr
Freitag, den 23.12
Melodika (ab 6 Jahre) 14 Uhr
Melodika (ab 6 Jahren) 15.15 Uhr
Musikids (1,5 bis 3,5 Jahre) 16.15 Uhr
Pfadfindertreffen 16.30 Uhr
Theatergruppe Generalprobe 17 Uhr
Samstag, den 24.12
Heiligabend Familiengottesdienst I
Mitw. Kindergartenteam, Musik: Albrecht-Sebastian Witte-Rebehn, Pfadis bringen Bethlehemlicht, 14.30
Uhr
Heiligabend Familiengottesdienst II
Mitw. Kindergartenteam, Musik: Al-
brecht-Sebastian Witte-Rebehn, Pfadis bringen Bethlehemlicht,16 Uhr
(Zwischen den Gottesdiensten weihnachtliche Posaunenchorklänge und
Tschai von den Pfadfindern)
Heiligabend Christvesper Mitw. Posaunenchor 17.30 Uhr
Lichternacht mit vielen Musizierenden 23 Uhr
Sonntag, den 25.12
Theateraufführung I in Bokhorst “Ein
Engel für Mirabella”, Eintritt frei, 18
Uhr
Montag, den 26.12
Plattdeutscher Gottesdienst in der
Kirche 10 Uhr
Nr. 51-2016 / 22. Dezember 2016
Seite 3
BOKHORST-WANKENDORFER RUNDSCHAU
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8.
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1 .99
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Kluftsteak
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vom Schwein, 100 g
- .99 Langnese
aus der Rinderhüfte, 100 g
Fondue- od.
Raclettefleisch
vom Geflügel, 100 g
Neuseeländische
Lammspezialitäten
1 .99
- .99
29
3.
aus dem
Lammlachs, dem Lammfilet od. der Lammkrone 100g
Kalbsbraten
aus der Keule, 100 g
Putenoberkeule
HKL: A, entweder in Bedienung od. SB, 1 kg
Wiener Würstchen
verschiedene Größen: ca. 30-g, 50-g od. 90-g,
100 g
1 .49
- .69
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3.29
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500-ml-Glas (1 l = 2.58)
Underberg Kräuter-Likör
6 .99
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auch vorgekühlt!
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1 .88
24x0,33-l-Flaschen, Kiste/Abholpreis,
zzgl. 3.42 Pfand (1 l = 1.26)
99
24x0,33-l-Flaschen, Kiste/Abholpreis,
zzgl. 3.42 Pfand (1 l = 1.77)
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versch. Sorten z.B. Kartoffel Knödel halb & halb,
6 Knödel im Kochbeutel, 200-g-Packung
(100 g = -.50)
Miracel Whip
3 .99 Salatcreme
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(100 ml = 2.91)
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9 .99
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Kiste/Abholpreis, zzgl. 4.50 Pfand (1 l = -. 33)
Kuschelweich Weichspüler
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5.49
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1.89
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tiefgefroren, 450-g-Beutel (1 kg = 2.20)
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9 .99
2 .49
McCain Kroketten
Koch’s Sahne Meerrettich
Baileys Liköre
Kilogramm
Preis
tiefgefroren, verschiedene Sorten
z.B. Cremissimo Bourbon-Vanille, 1000-ml-Packung
Pfanni Knödel
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tiefgefroren, verschiedene Sorten,
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Seite 4
BOKHORST-WANKENDORFER RUNDSCHAU
Nr. 51-2016 / 22. Dezember 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wankendorf für das
Haushaltsjahr 2016
Anordnung über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
05.12.2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
erhöht (+)
um
€
289.500 €
303.600 €
200.800 €
139.500 €
vermindert ( - )
um
€
-136.300 €
-150.400 €
-245.000 €
-183.700 €
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes
einschließlich der Nachträge
gegenüber nunmehr festgesetzt
bisher
auf
€
€
3.708.600 €
3.708.600 €
§2
3.861.800 €
3.861.800 €
365.900 €
365.900 €
Es werden neu festgesetzt:
gegenüber von bisher
1. Der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
200.000,00 €
davon innere Darlehen
0,00 €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
0,00 €
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
Wankendorf, 6. Dezember 2016
(L.S.)
gez. Roßmann, Bürgermeisterin
321.700 €
321.700 €
nunmehr festgesetzt auf
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Wankendorf
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 77 ff der GemO wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.12.2016 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
festgesetzt:
4.163.100,00 €
4.163.100,00 €
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
davon innere Darlehen ...........................................0,00 €,
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
§4
897.700,00 €
897.700,00 €
275.000,00 €
134.500,00 €
0,00 €
0,29 Stellen
270 v.H.
270 v.H.
310 v.H.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 GemO erteilen kann, beträgt 5.000,00 €. Die Genehmigung der
Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
§5
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Wankendorf, 8. Dezember 2016
(L.S.)
gez. Roßmann, Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachungen
2. Nachtragssatzung
zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage Wasserleitung – und über die Abgabe von Wasser der Gemeinde Rendswühren
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. SH S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03.08.2016
(GVOB. SH S. 788) und der §§ 1,2,6, und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. SH S. 27), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (GVOBl. SH S. 129) wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung Rendswühren vom 12.Dezember 2016 folgende Satzung erlassen:
Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels weise ich auf
die gesetzlichen Vorschriften über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern hin.
1. Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II, zum Beispiel Raketen, Knallfrösche und Kanonenschlägen an Personen
unter 18 Jahren ist verboten (§ 22, Absatz 3 des Sprengstoffgesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung
vom 10. September 2002 (BGBl. I, S. 3518). Es wird darauf hingewiesen, dass von dem Verbot auch das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände, zum Beispiel von den
Eltern an die Kinder oder von den älteren an die jüngeren
Geschwister, erfasst wird.
2. In der Zeit vom 01.01. bis zum 27.12. jeden Jahres ist das
Feilhalten und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II unzulässig. § 22 Abs. 1. (1.
SprengV).
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar 1991 (BGBl I S. 169) in Verbindung
mit Artikel 1 der Ersten Landesverordnung zur Änderung der
Ausführungsverordnung in der zurzeit gültigen Fassung und in
Verbindung mit § 2, Absatz 2, Nummer 2b, der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 5. August
1977 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 269) in der Fassung
vom 13. Juli 1978 (GVOBl. Schleswig-Holstein Nummer 12) wird
für die Gemeinden
Belau, Großharrie, Rendswühren, Ruhwinkel,
Schillsdorf, Stolpe, Tasdorf und Wankendorf
zum Schutze der Reetdachhäuser und Scheunen das Verbot
angeordnet, pyrotechnische Gegenstände der Klasse II Kleinfeuerwerke (z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe etc.)
am 31. Dezember 2016 und am 1. Januar 2017
im Umkreis von 300 m
vor Häusern mit Weichbedachung (z. B. Reetdachhäuser oder
Anlagen, die besonders brandempfindlich sind) abzubrennen.
Ich weise darauf hin, dass es nach dem Sprengstoffgesetz und
der Sprengstoffverordnung verboten ist, Feuerwerkskörper der
Klasse II im Umkreis von 50 m vor Altenheimen und Kirchen abzubrennen (§ 23, Absatz 1, 1. Sprengverordnung).
Bei der getroffenen Abwägung habe ich auch das Interesse der
Bürger am traditionellen Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu
Silvester als schützwürdig anzuerkennen, solange hiervon keine
unmittelbare Gefahr ausgeht und die vorgenannten Mindestabstände eingehalten werden.
Verstöße gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 Ziff. 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dar und können mit Geldbußen bis zu 5.000,00 € geahndet
werden. Eine Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird
überwacht. Ich empfehle allen Eigentümern der reetgedeckten
Häuser, in der Silvesternacht im Hause anwesend zu sein, oder
dass eine andere Person sich im Hause aufhält.
Amt Bokhorst-Wankendorf, Der Amtsvorsteher
Wankendorf, 22.12.2016
AZ: 122-17-I/Ch
§1
§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2 Kostenersatz
Der Aufwand der Gemeinde für die Herstellung von Neuanschlüssen und den Aus- und Umbau von bestehenden Anschlüssen ist
durch den Anschlussnehmer zu ersetzen.
§2
§ 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Benutzungsgebühren
Die Gemeinde erhebt zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage Benutzungsgebühren. Die Benutzungsgebühren setzen sich zusammen
aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr.
§3
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4 Gebührensatz
Die Grundgebühr beträgt je Wohneinheit/Gewerbebetrieb 48,00 €
jährlich.
Die Verbrauchsgebühr beträgt 0,91 €/m³.
Die Festsetzung der Verbrauchsgebühr erfolgt pauschal mit 40m³
pro Person und Jahr.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Rendswühren, den 13.12.2016
Gemeinde Rendswühren
(L.S.)
gez. Dr. Thomas Bahr, Bürgermeister
Nr. 51-2016 / 22. Dezember 2016
Seite 5
BOKHORST-WANKENDORFER RUNDSCHAU
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neues Jahr!
Die festliche Jahreszeit beginnt. Vergessen Sie für ein paar
Tage die Hektik des Alltags und genießen Sie eine schöne Zeit
im Kreise Ihrer Lieben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen
und Ihrer Familie besinnliche Weihnachten!
Am Mittwoch, den 28.12.2016,
findet ab 19.30 Uhr wieder der
Preisskat der Freiwilligen Feuerwehr Neuenrade, im Gemeindezentrum, statt. Hierzu sind alle
Skatfreunde recht herzlich eingeladen. Das Startgeld beträgt 8€.
Es stehen reichhaltige Fleischpreise bereit.
Der Wehrführer
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Notfallrufnummer:
0175 7601871
1. und 2. Weihnachtstag
geschlossen
Silvester
von 6.00-12.00 Uhr geöffnet
Wir hoffen, Sie mit unseren bekannten
Qualitätsberlinern
gut ins neue Jahr zu bringen.
Seite 6
BOKHORST-WANKENDORFER RUNDSCHAU
Die herzliche Anteilnahme durch Wort, Schrift, Kranz- und
Blumenspenden sowie das letzte Geleit beim Heimgang
unseres lieben Entschlafenen
Walter Pries
waren uns ein großer Trost.
Allen Verwandten, Bekannten und Freunden sagen wir
unseren herzlichen Dank.
Besonderer Dank gilt Frau Pastorin Witte für ihre tröstenden Worte.
Lotti Pries und Kinder
Bestattungsinstitut
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im Amt Bokhorst-Wankendorf,
Seit 1925 sowie auf allen anderen Friedhöfen
und im Ruhe-Forst Bothkamp
Ansprechpartner: Helmut Riecken
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Gemeinde Wankendorf
die Bürgermeisterin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unser gemeinsames Jubiläumsjahr 2016 neigt sich nun dem
ende zu. in namen der Gemeinde Wankendorf bedanke ich
mich auch an dieser Stelle bei
allen, die zum Gelingen der vielfältigen Jubiläumsveranstaltungen persönlich oder mit einem
Verein oder Gruppe beigetragen
haben.
auch im Jahr 2017 werden zahlreiche Veranstaltungen in Wankendorf und Umgebung den
ganzen Jahreslauf bereichern.
dieses engagement möchte die
Gemeinde Wankendorf weiter unterstützen.
Zum einen mit einer finanziellen
Unterstützung eines gemeinsamen festes, einer Veranstaltung
für die dorfgemeinschaft. Um ein
gemeinsames fest auf die Beine
zu stellen, wendet sich die Gemeinde an alle interessierte – ob
Vereine / Verbände oder Gruppen
/ einzelne Personen – mit Bitte um
eine verbindliche rückmeldung
zur organisation oder Teilnahme
an einem gemeinsamen fest.
Zum anderen mit der möglichkeit
die vielfältigen angebote und initiativen in Wankendorf und Umgebung
noch
besser
bekanntzumachen. dazu können
alle gemeinnützigen Veranstalter
ihre angebote und Termine unter
www.wankendorf.de veröffentlichen. eine Gesamtübersicht aller
bereits feststehenden Termine
2017 soll anfang des neuen Jahres in der Bokhorst-Wankendorfer rundschau erscheinen.
Jedoch ist es während des gesamten Jahres möglich fortlaufend Termine mitzuteilen.
Zu beiden Unterstützungsangeboten der Gemeinde Wankendorf
– ein gemeinsames fest zu feiern
(rückmeldung bis 31.01.2017)
und die Veranstaltungen bekanntzumachen (rückmeldung bis 15.
Januar 2017) – ist nur eine mail
an [email protected] oder an
[email protected]
zu senden. Gerne können die
rückmeldungen auch schriftlich
in der amtsverwaltung, kampstraße 1, abgegeben oder per fax
04326/997999 mitgeteilt werden.
eine friedliche Weihnachtszeit,
einen guten Start in das neue Jahr
und dass einige unserer Wünsche
in erfüllung gehen – die kleinen
wie die größeren wünscht
Ihre und Eure Bürgermeisterin
Silke Roßmann
Nutzen auch Sie die Möglichkeit,
mit Hilfe unserer Zeitung Danke zu sagen.
Bürgerverein
Schönböken
Schwimmbus
der nächste Schwimmbus fährt
am Freitag, den 23. Dezember
ab 18.00 Uhr. abfahrt an den Bushaltestellen der Gemeinde ruhwinkel (ruhwinkel, Baschenberg,
Torhaus). mitfahren können Bewohner aller ortsteile ruhwinkels.
eintritt im Bad: 3,50 euro. die
nächsten Schwimmbustermine:
fr. 06. Januar, fr. 20. Januar
Gemeinde adventskalender
alle Gewinner, die ihren namen
hinter einer der 24 Türen des adventskalenders in unserem
Schaukasten finden, können sich
ihre Geschenke noch bis zum
ende des Jahres abholen bei: Ute
Hübner, Hauptstraße 10, Schönböken (täglich zwischen 19.00 20.00 Uhr), Tel.: -7582.
FF
Belau
Einladung
www.feuerwehr-belau.de
am Samstag, den 14.01.2017
findet um 19.30 Uhr in der „Pension im Schloß”, die Jahreshauptversammlung der freiwilligen
feuerwehr Belau statt. Zu dieser
Versammlung lade ich herzlich
ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung, feststellung der
Beschlussfähigkeit
2. anträge zur Änderung der Tagesordnung
3. Grußworte des Bürgermeisters
4. Verlesen des Protokolls vom
09.01.2016
5. Jahresberichte
a) Wehrführer
b) Stellv. Wehrführer
c) Gruppenführer
d) Gerätewart
e) kassenwart
f) Jugendfeuerwehr
6. Bericht der kassenprüfer
7. entlastung des Vorstandes
8. Genehmigung der Haushaltsplanung 2017
9. Wahlen
a) Stellv. Gemeindewehrführer
b) Gerätewart
c) Stellv. kassenwart
d) Pressewart
e) kassenprüfer
10. neuaufnahmen
11. Beförderungen/ehrungen
12. die Gäste haben das Wort
13. Verschiedenes
Gem. § 11 BrSchG Schles.-Holst.,
sowie § 16, abs. 5 unserer Satzung sind Wahlvorschläge für die
Gemeindewehrführung/Stellv.
Gemeindewehrführung spätestens zwei Wochen vor der Wahl
schriftlich und von mind. 2 kameraden/-innen unterschrieben beim
Bürgermeister einzureichen.
Jörg Schlüter,
Gemeindewehrführer
Alle aktiven Kammeraden treffen sich am 14.01. um 10.00 Uhr
am Schloss zum Aufbau. Abbau
am Sonnatg um 11.00 Uhr.
Die VHS e.V. wünscht allen Kursteilnehmern,
Kursleitern und den Besuchern
zu den Veranstaltungen
ein gesegnetes Weihnachtsfest
und ein gesundes neues Jahr.
Ihre und Eure VHS Wankendorf e.V.
Wasser- und
Bodenverband
Wankendorfer
Seengebiet
Die Mitgliederversammlung am
07.12.2016 genehmigte die Jahresrechnung 2015:
einnahmen
14245,92 €
ausgaben
12022,55 €
2223,37 €
Bestand
dem Vorstand wurde einstimmig
entlastung erteilt.
der Haushaltsplan 2017 wurde
beschlossen mit einnahmen und
ausgaben in Höhe von 14.630 €.
die Hebesätze für die Beitragsabteilungen betragen für
depenau
33 €/ha
60 €/ha
ruhwinkel
Grundbeiträge werden nicht erhoben. als Hebetermin wird der
01.07.2017 festgesetzt.
H.-J. Biß, Verbandsvorsteher
Grundschule
Wankendorf
Außenstelle
Hüttenwohld, Schillsdorf
Schöne Weihnachtszeit !
es ist kaum zu glauben, aber
schon wieder steht Weihnachten
vor der Tür. Wie in jedem Jahr
übten die Schüler und Schülerinnen der 3. + 4. klasse der Schule
Hüttenwohld ein kleines Theaterstück ein. am 2. advent wurde es
dann bei der drk Weihnachtsfeier im Gemeindehaus in Bokhorst vorgeführt. in diesem Jahr
wurde die klassische Weihnachtsgeschichte gespielt. alle hatten
sich mit ihren kostümen viel
mühe gegeben und die Vorstellung verlief wie eingeübt. die kinder und auch die zahlreichen
Zuschauer waren sehr zufrieden.
Traditionell wird das Stück am
letzten Schultag (gleich um 8.00
Uhr) vor den ferien nochmals in
der Schule für eltern, Geschwister, oma, opa und wer es noch
gern sehen möchte aufgeführt.
Wer mag ist herzlich eingeladen.
Für das uns auch in diesem Jahr erwiesene Vertrauen danken wir
und übermitteln Ihnen unsere besten Wünsche für ein gesegnetes Weihnachtsfest
sowie Gesundheit und Erfolg im Neuen Jahr.
Bodo Zankel KG, Bornhöved
Am 24.12. und 31.12.2016 bleibt unser Autohaus geschlossen.
Nr. 51-2016 / 22. Dezember 2016
Schützenverein
Wankendorf e.V.
Neues Schützenheim
dicht
der Bau des neuen Schützenheimes geht rasant voran. das dach
ist drauf, fenster und Türen sind
eingebaut, das Schützenheim ist
dicht. nun geht es an die kostspieligen feinarbeiten. Viele
Spenden sind schon eingegangen und wir würden uns über weitere Spenden freuen, die auf das
unten genannte konto eingezahlt
werden können. konto: Vr Bank,
iBan: de 22 2129 0016 0034
2353 01, BiC: Genodef1nmS
Ev.-Luth.
Kirchengemeinde
Bornhöved
„Das Wort ward Fleisch und wohnte
unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.
Johannes 1, 14a
Gottesdienste:
Heiliger
Abend,
Sonnabend,
24.12.16 - 14:00 Uhr , Familienfreundlicher Gottesdienst mit krippenspiel der Sternkinder, Pastorin.
egener und Team, Vicelin-kirche St.
Jakobi
15:30 Uhr , Familienfreundlicher
Gottesdienst mit krippenspiel der
Grundschulkinder Pastorin egener und
Team, Vicelin-kirche St. Jakobi
17:30 Uhr Gottesdienst zur Christvesper, kirchenchor, Pastor. kolbe, Vicelin-kirche St. Jakobi
23:00 Uhr Gottesdienst zur Christnacht, Pastor kolbe, Vicelin-kirche St.
Jakobi
1.
Weihnachtstag,
Sonntag,
25.12.2016 - 17:00 Uhr, stimmungsvoller Weihnachtsgottesdienst, Pastorin. egener
2.
Weihnachtstag,
Montag,
26.12.2016 - 10:00 Uhr, festlicher
Weihnachtsgottesdienst,
Pastor
kolbe
Sonnabend, 31.12.2016 - Silvester
17:00 Uhr, Gottesdienst am
Altjahresabend , Posaunenchor, Pastor kolbe, Vicelin-kirche St. Jakobi
Sonntag, 01.01.2017 - Neujahr
17:00 Uhr, Gottesdienst zum Neujahr, Pastor kolbe, Vicelin-kirche St.
Jakobi
Freitag, 06.01.2017 - Epiphanias
18:00 Uhr, Andacht zum Epiphaniasfest, Pastorin egener und Pastor
kolbe, Vicelin-kirche St. Jakobi
Sonntag, 08.01.2017 - 1. Sonntag
nach Epiphanias 10:00 Uhr, Gottesdienst zur aussendung der Sternsinger,
anschließend kirchenkaffee, Vicelinkirche St. Jakobi
Offene Kirche
die Vicelin-kirche St. Jakobi Bornhöved ist in der regel dienstags bis freitags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00
Uhr geöffnet. in dieser Zeit weisen auch
Hinweisschilder auf die Öffnung hin.
Sollte die kirche nicht geöffnet sein,
kann der kirchenschlüssel im kirchenbüro abgeholt werden.
So erreichen Sie uns:
kirchenbüro - Tel. 04323-901211, fax
04323-901217 - Öffnungszeiten mo- mi
+ fr von 10:00 bis 12:00 Uhr oder nach
telefonischer absprache.
Pastorin egener - 04323-901214
Pastor kolbe - 04323-9838329
frau rochau - 04323-901212
Vicelin-kindergarten Bornhöved, frau
Stumpf, 04323-6464
friedhofsverwaltung - Tel. und fax
04323-6770, Öffnungszeiten: mo: 1415 Uhr, mi: 9-10 Uhr,
fr. 9-10 Uhr, fr. nicht in Urlaubszeiten
Ausführliche Hinweise zur Erreichbarkeit finden Sie im Gemeindebrief.
Regelmäßige Veranstaltungen:
alle Gruppen und kreise treffen sich
wieder nach den Weihnachtsferien
oder nach absprache.
Nr. 51-2016 / 22. Dezember 2016
„Das größte Weihnachtsgeschenk erhält
derjenige, der anderen eine Freude bereitet.”
Wir wünschen allen Freunden, Angehörigen und Bewohnern
unserer Einrichtungen ein
friedvolles, frohes Weihnachtsfest
und ein gesundes
Neues Jahr!
Seniorenzentrum
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Wir wünschen allen Kunden, Freunden
und Bekannten ein frohes Weihnachtsfest
und ein gesundes neues Jahr.
Allen Kunden, Freunden
und Bekannten ein frohes
Weihnachtsfest und ein
gesundes, erfolgreiches
neues Jahr wünscht
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Der Kindergarten Schönböken e.V. sagt „Danke”
für all die hilfreiche Unterstützung
und die vielen liebevollen Spenden,
die wir im Jahr 2016 erhalten haben.
Wir wünschen allen eine frohe Weihnacht
und einen „guten Rutsch” ins neue Jahr!
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Nr. 51-2016 / 22. Dezember 2016
BOKHORST-WANKENDORFER RUNDSCHAU
Fröhliche Weihnachts-/
Adventfeier der
Seniorinnen und Senioren
Gemeinde Belau
Am Mittwoch, den 07.12.2016
fand die diesjährige Weihnachtsfeier für Seniorinnen und Senioren im Café/Bistro Perdoeler
Mühle statt. Diesjähriger Ausrichter war die Dorfgemeinschaft
Belau/Perdoel/Vierhusen
e.V.
Einen ganz herzlichen Dank an
alle Eltern, Jugendlichen und Kinder, die mit ihren Aufführungen
und der Vorbereitung eines Präsentes uns allen viel Freude bereitet haben.
Bürgerbus
Schmalensee/Belau rollt
ab Januar 2017
Neben den „allgemeinen Themen” hat die Gemeindevertretung
auf ihrer Sitzung vom 08.12.2016
beschlossen sich am Bürgerbus
Schmalensee zu beteiligen. DerBürgerbus fährt nach einem festen Fahrplan erstmals am 03.
Januar 2017 und dann 1x wöchentlich
dienstags
von
Belau/Schmalensee nach Bornhöved und Trappenkamp mit optionaler Anbindung an den
Bahnhof Rickling. Dieser Bürgerbus ist ein Ergebnis der Arbeit der
Schmalenseer Zukunftswerkstatt.
In Belau hält der Bus am Buswendeplatz (Tour 1 = 13:25 Uhr/Tour 2
= 15:25 Uhr) und an der Zufahrt
Vierer Weg (Tour 1 = 13:28
GEMEINDE BELAU
Der Bürgermeister
Uhr/Tour 2 = 15:28 Uhr) und fährt
dann über Schmalensee nach
Bornhöved und Trappenkamp.
Jede Tour dauert ca. 1,5 Std..
Man kann also zwischen einen
kurzen oder einen langen Aufenthalt wählen. Einen Fahrplan können Sie bei mit erhalten. Ein
Exemplar hänge ich in die Schaukästen der Gemeinde. Der Fahrpreis beträgt einheitlich 3 Euro für
Hin- und Rückfahrt. Fahrer sind
zurzeit ehrenamtlich Herr Rüdeger Cuwie (04323/7860) und Herr
Jürgen Bucksch (04323/7898).
Der Bürgerbus soll nicht unnötig
leer fahren.
Ist der Bus am Ortsausgang
Schmalensee leer, so fährt er
nicht weiter. Deshalb ist es unerlässlich, dass Sie sich beim Fahrer vorab anmelden, wenn Sie
den Bus für die Hinfahrt nicht nutzen möchten, aber die Rückfahrt
nutzen möchten. Sollten Sie Interesse daran haben, den Bürgerbus
ebenfalls ehrenamtlich zu fahren,
wenden Sie sich bitte an Herrn
Bucksch. Ich freue mich über das
zusätzliche Angebot für unsere
Gemeinde und hoffe der Bürgerbus wird entsprechend genutzt.
Weitere Wünsche zu Haltepunkten, z.B. in Perdoel oder Vierhusen können diskutiert werden,
wenn der Bedarf formuliert ist und
der Bürgerbus sich im Januar
2017 eingefahren hat.
Jörg Engelmann
-Bürgermeister-
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TSV Wankendorf
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Ev.-Luth.
Kirchengemeinde
Wankendorf
Weihnachtsfest:
„Das Wort ward Fleisch und wohnte
unter uns, und wir sahen seine
Herrlichkeit.“
Johannes 1, 14
Festgottesdienste in der Weihnachtszeit zu denen wir recht
herzlich einladen:
24.12. um 10.00 Uhr
Gottesdienst im Vitanas SeniorenZentrum
24.12. um 15.00 Uhr
Gottesdienst mit Krippenspiel unter
Leitung von Andrea Rudolph und
Team
24.12. um 17.00 Uhr
Christvesper
24.12. um 23.00 Uhr
Christmette
alle diese Gottesdienste mit Pastorin Dr. Ulrike Jenett
25.12. um 11.00 Uhr
Singe-Gottesdienst mit Bildbetrachtung von Ralf Jenett
26.12. um 10.00 Uhr
Gottesdienst mit Pastorin Gertrud
Schäfer
31.12. um 17.00 Uhr
Gottesdienst zum Jahreswechsel
mit Pastorin Dr. Ulrike Jenett
Weihnachts-Café
Am 1. Weihnachtstag öffnen wir
wieder die Türen des Gemeindehauses (Kirchtor 38). Du bist uns
willkommen, wer immer du bist.
Komm herein auf frische Waffeln,
Kaffee und Tee von 15 – 17 Uhr.
Geld brauchst du nicht mitzubringen, und du bestimmst frei, wann
du kommst und gehst. Gern holen
wir auch ab, Anruf unter 1274 genügt.
Haushaltsplan 2017
Der Haushaltsplan 2017 der Ev.Luth. Kirchengemeinde Wankendorf ist vom Kirchengemeinderat
beschlossen worden und liegt vom
12.12.2016 - 09.01.2017 zur öffentlichen Einsichtnahme in unserem
Gemeindebüro während der Bürozeiten aus.
war verständlicherweise groß,
aber unsere Betreuerin Manu hat
bereits einen Trainer in der Hinterhand, mit dem wir uns die nächsten Tage mal zusammensetzen
werden. Nähere Infos folgen!
Für WaBo spielten heute (Tore in
Klammern): Pendzig, Habermann
- Knauft (9), Harder (1), Seidel (2),
Heisch (7), Wegner (3), Schultz
(1), Fümel (1), Henningsen (2),
Peterson und Baer
Tannenbaumverkauf
Blasorchester
Am Freitag, 09.12.2016, konnten
wir in einer voll besetzten Kirche
unser zwischenzeitlich schon traditionelles
Weihnachtskonzert
darstellen. Unsere Blockflöten und
unser Vororchester spielten unter
der Leitung von Jiri Halada zur Eröffnung und stimmten unter anderem
mit
klassischen
Weihnachtslieder wie „Alle Jahre
wieder“ und „Leise rieselt der
Schnee“ uns schon mal auf Weihnachten ein. Im Anschluss machten wir dann mit „Wiehnacht is
nicht wieht“, „Polarexpress“, “Mary
Poppins“ , „Happy New Year“ und
vielen anderen weihnachtlichen
Melodien weiter. Zu diesem festlichem Anlass passte dann auch
die Ehrung von verdienten Vereinsmitgliedern: Stephan Meins
10 Jahre, Heinke Michaelis 20
Jahre, Marianne Siebels und
Karin Engelmann je 40 Jahre Vereinszugehörigkeit.
Nochmals
herzlichen Glückwunsch. Für die
an diesem Abend zusammenge-
Wie jedes Jahr, verkauft der Förderkreis für den Fußballsport des
TSV Wankendorf von 1906 e.V.
Tannenbäume zugunsten der
Fußballabteilung des TSV Wankendorf. Der Verkauf findet täglich ab 10:00 Uhr vor dem sky
Markt in Wankendorf statt. Verkauf
kommene Spende möchten wir nur solange der Vorrat reicht.
uns auf diesem Weg - auch im
Sportabzeichen
Namen der Kirche - recht herzlich
bedanken. Wir haben uns sehr ge- Die Sportabzeichen werden, wie
freut. Bis zum 09.01.2017 verab- auch im letzten Jahr, anläßlich der
schieden wir uns in unsere JHV des TSV Wankendorf am
Winterpause und wünschen allen Freitag, den 27. Januar 2017
ein frohes und friedliches Weih- überreicht. Die JHV findet in
Schlüters Gasthof statt. Es fehlen
nachtsfest.
noch einige SchwimmfertigkeitsHandball
nachweise. Diese bitte bis Ende
November in meinen Briefkasten
Frauen 1
Unser letztes Saisonspiel des Jah- (Auf dem Kamp 13 in 24601
res 2016 verlieren wir gegen den Stolpe) werfen. Ohne diesen
ungeschlagenen Tabellenführer Nachweis kann das Sportabzeider SG WIFT Neumünster mit chen nicht verliehen werden.
Die Nachweise haben dann eine 5
26:35 (Halbzeit 11:18).
Wir haben ein sehr solides Spiel jährige Gültigkeit. Gez. Arthur Peabgeliefert und uns extrem teuer tersen
verkauft. So kann das weitergeTermin Verein
hen und mit so einer Leistung gewinnen wir in 2017 mit Sicherheit Am Freitag, 27.01.2017, findet um
20:00 Uhr im Schlüters Gasthof in
so einige Spiele.
Spielerisch verabschieden wir uns Wankendorf die Jahreshauptveraus 2016 und haben noch etwas sammlung des TSV Wankendorf
zu verkünden: Björn hat uns nach von 1906 e.V. statt. Die Einladung
dem Spiel offenbart, dass er sein mit Tagesordnung folgt in den
Traineramt mit sofortiger Wirkung nächsten Ausgaben der Bokhorstniederlegen wird. Das Staunen Wankendorfer Rundschau.
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Wir danken unseren Fahrschülern für das
entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen
ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes,
glückliches neues Jahr 2017.
Arbeiterwohlfahrt
Ortsverein
Wankendorf
Allen unseren Mitgliedern und Freunden
der Arbeiterwohlfahrt Wankendorf
wünschen wir ein gesegnetes und schönes
Weihnachtsfest sowie ein gutes und
gesundes neues Jahr.
Der Vorstand
Physiotherapie
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Freunden und
Bekannten ein frohes
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Die Wählergemeinschaft
Rendswühren
wünscht allen
Bürgerinnen
und Bürgern
ihrer Gemeinde ein schönes besinnliches
Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2017.