Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich)

Bundesrat
17. November 2016
860. Sitzung / 1
15.05
Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich schließe mich den Ausführungen meiner VorrednerInnen an: Das ist halt wieder ein
Gesetz, das uns der EuGH quasi zurückgeschickt hat, und wir haben es jetzt nach
2014 zum zweiten Mal zur Reparatur hier vorliegen. Ich hoffe, dass es dann auch
passen wird.
Warum ist der Apothekerberuf so sensibel? – Da fühlen wir uns alle gleich ein bisschen
angesprochen. Der Apothekerberuf ist ein Gesundheitsberuf. Die öffentliche
Apotheke – und da liegt wirklich die Betonung auf dem Wort „öffentlich“ – ist ein
privates kaufmännisches Unternehmen, aber mit öffentlichem Versorgungsauftrag.
Darin, glaube ich, liegt die Wichtigkeit, und die wichtigste Grundlage dafür ist eben das
Apothekengesetz. Daher braucht auch jede neue Apotheke eine Konzession, das ist in
diesem Gesetz geregelt, und die besonderen Kriterien, die dafür vorgesehen sind, sind
aber auch einzuhalten.
An sich bin ich davon überzeugt, dass die Richtlinien betreffend den Gebietsschutz
sehr gut und auch sehr wichtig sind. Aber natürlich ist es im Bereich der ländlichen
Gebiete auch notwendig, diese Grenzen flexibler zu gestalten. Wir haben das schon
einmal in Bezug auf die Hausapotheken thematisiert, und da waren wir alle der
Meinung, dass die Berücksichtigung kleinerer Gebiete oft wichtig ist. Die Apotheke im
Ort – das haben wir heute schon gehört – sichert auch die unabhängige Beratung und
trägt zur gelebten Nahversorgung bei.
Jede Apotheke in Österreich hat – und das hat mich selber erstaunt – laut
Apothekerkammer durchschnittlich 48 Stunden in der Woche geöffnet, und rund
280 Apotheken sichern die Nachtdienste, die Feiertags- und Wochenenddienste, und,
wie von Frau Dr. Reiter schon gesagt wurde, genau zu diesen Zeiten ist oft ein Bedarf
für Angehörige und Kinder vorhanden. Da ist es sowieso schon schwierig genug, einen
Arzt zu erreichen, aber oft hilft die Apotheke auch.
Im Fokus steht bei dieser Gesetzesänderung die Verbesserung der
Arzneimittelversorgung. Durch eine Einzelfallprüfung kann man den Grenzwert von
5 500 Menschen im Einzugsbereich verkleinern, und genau das führt unserer Meinung
nach eben zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung. Aus diesem Grund
werden wir diesem Gesetz auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten
der SPÖ.)
15.07
Version v. 20. Dezember 2016, 14:02
nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert
Bundesrat
17. November 2016
860. Sitzung / 2
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin
Dr. Reiter. – Bitte. (Bundesrätin Reiter – am Rednerpult ankommend –: Als Letzte,
Herr Präsident!) Als Letzter kommt der Herr Minister dran. (Bundesrätin Reiter: Der
Herr Minister! Gut!)
Version v. 20. Dezember 2016, 14:02
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