Bundesrat 17. November 2016 860. Sitzung / 1 15.05 Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meiner VorrednerInnen an: Das ist halt wieder ein Gesetz, das uns der EuGH quasi zurückgeschickt hat, und wir haben es jetzt nach 2014 zum zweiten Mal zur Reparatur hier vorliegen. Ich hoffe, dass es dann auch passen wird. Warum ist der Apothekerberuf so sensibel? – Da fühlen wir uns alle gleich ein bisschen angesprochen. Der Apothekerberuf ist ein Gesundheitsberuf. Die öffentliche Apotheke – und da liegt wirklich die Betonung auf dem Wort „öffentlich“ – ist ein privates kaufmännisches Unternehmen, aber mit öffentlichem Versorgungsauftrag. Darin, glaube ich, liegt die Wichtigkeit, und die wichtigste Grundlage dafür ist eben das Apothekengesetz. Daher braucht auch jede neue Apotheke eine Konzession, das ist in diesem Gesetz geregelt, und die besonderen Kriterien, die dafür vorgesehen sind, sind aber auch einzuhalten. An sich bin ich davon überzeugt, dass die Richtlinien betreffend den Gebietsschutz sehr gut und auch sehr wichtig sind. Aber natürlich ist es im Bereich der ländlichen Gebiete auch notwendig, diese Grenzen flexibler zu gestalten. Wir haben das schon einmal in Bezug auf die Hausapotheken thematisiert, und da waren wir alle der Meinung, dass die Berücksichtigung kleinerer Gebiete oft wichtig ist. Die Apotheke im Ort – das haben wir heute schon gehört – sichert auch die unabhängige Beratung und trägt zur gelebten Nahversorgung bei. Jede Apotheke in Österreich hat – und das hat mich selber erstaunt – laut Apothekerkammer durchschnittlich 48 Stunden in der Woche geöffnet, und rund 280 Apotheken sichern die Nachtdienste, die Feiertags- und Wochenenddienste, und, wie von Frau Dr. Reiter schon gesagt wurde, genau zu diesen Zeiten ist oft ein Bedarf für Angehörige und Kinder vorhanden. Da ist es sowieso schon schwierig genug, einen Arzt zu erreichen, aber oft hilft die Apotheke auch. Im Fokus steht bei dieser Gesetzesänderung die Verbesserung der Arzneimittelversorgung. Durch eine Einzelfallprüfung kann man den Grenzwert von 5 500 Menschen im Einzugsbereich verkleinern, und genau das führt unserer Meinung nach eben zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung. Aus diesem Grund werden wir diesem Gesetz auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der SPÖ.) 15.07 Version v. 20. Dezember 2016, 14:02 nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert Bundesrat 17. November 2016 860. Sitzung / 2 Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte. (Bundesrätin Reiter – am Rednerpult ankommend –: Als Letzte, Herr Präsident!) Als Letzter kommt der Herr Minister dran. (Bundesrätin Reiter: Der Herr Minister! Gut!) Version v. 20. Dezember 2016, 14:02 nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert
© Copyright 2024 ExpyDoc