Gemeinde Kirchheim b. München Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 87/H Heimstetten West für das Gebiet „Sonderbau Freilichtmuseum nordöstlich der Autobahn A 99 und südöstlich der Bajuwarenstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der Gemeinderat hat am 01.07.2014 beschlossen, eine 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 87/H für den Bereich „Sonderbau Freilichtmuseum“ und der „Optionsfläche Verlängerung Weißenfelder Straße“ aufzustellen. Das Planungsziel ist die Ausweisung zusätzlicher Flächen für das Freilichtmuseum sowie eine veränderte Festsetzung eines Teils der Ausgleichsflächen. Die Darstellung einer „Optionsfläche Verlängerung Weißenfelder Straße“ ist dagegen innerhalb des Gebiets des Bebauungsplans künftig nicht mehr vorgesehen. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 87/H – 5. Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 84/3, 85/3 und 84/212 der Gemarkung Heimstetten. Das Gebiet befindet sich östlich der Bundesautobahn A99, nördlich der Tegernseestraße, südlich der Bajuwarenstraße und westlich des Gehweges, der den Abschluss des Bauquartiers Heimstetten West darstellt. Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch geändert und ggf. vergrößert oder verkleinert werden. F:\Bauamt\2016-12-22_Bekanntmachung öffentliche Auslegung B-Plan 87-H_5.Änderung.doc Seite 2 zur Bekanntmachung vom 22.12.2016 Als Planfertiger wurde Herr Landschaftsarchitekt Kurt Holley aus München beauftragt. Der am 23.01.2015 vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt gebilligte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2015 Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 20.2.2015 bis 20.03.2015 frühzeitig öffentlich ausgelegt. Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt führte in der Sitzung am 18.07.2016 die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen durch. Abwägungsbeschlüsse. Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar: Der Umweltbericht gemäß § 2 a Baugesetzbuch liegt vor. Dieser enthält Informationen zu den folgenden Schutzgütern: Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und Lärm, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem enthält der Umweltbericht Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs und Maßnahmen). Weitere umweltbezogene Informationen enthalten einige der bereits vorliegenden Stellungnahmen von den im Rahmen des Bauleitplanverfahrens beteiligten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (Rechtsanwaltskanzleien, Firmen/Privatpersonen) zu folgenden Themen: Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffsbilanzierung, Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und des evtl. Ausgleichsflächenbedarfs, zum Schutzgut Boden sowie Tiere und Pflanzen, Anregungen zu Kompensationsflächen sowie zur Grünordnung. Der am 18.07.2016 vom Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt gebilligte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.07.2016 liegt während der Dienststunden in der Zeit. vom 29. Dezember 2016 bis 03. Februar 2017 im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 (Gemeindeteil Heimstetten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist auch möglich im Umweltamt der Gemeinde, Räterstraße 22 a (Gemeindeteil Heimstetten). Ein barrierefreier Zugang zum Umweltamt ist gewährleistet. Interessierte, die sich außerhalb der allgemeinen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und Montag: 14:00 – 18:00 Uhr) über die Planung informieren oder den Bebauungsplanentwurf einsehen möchten, werden gebeten vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren (Tel. 089 – 909093112). Auf der Homepage der Gemeinde Kirchheim (www.kirchheim-heimstetten.de/Rubrik „Bauen & Umwelt“ und dort unter „Bauleitplanung“ sind während der Auslegungsfrist die Planunterlagen einsehbar. Während der vorstehenden Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (Postanschrift: Gemeinde Kirchheim b. München, Bauamt, Münchner Str. 6, 85551 Kirchheim; Fax-Nr. 089 – 90909-3113). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ansprechpartner im Bauamt der Gemeindeverwaltung: Herr Müller, Tel. 90909-3112 Gemeinde Kirchheim b. München, 21.12.2016 ................................................... Ortsüblich bekannt gemacht durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln Ausgehängt am: 22.12.2016 Abgenommen am: ______________ (Siegel) Seite 3 zur Bekanntmachung vom 22.12.2016 Maximilian B ö l t l Erster Bürgermeister _________________________ Unterschrift
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