Neue Abfall-Gebühren beim ZAV - Zweckverband Abfallverwertung

Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen
Im Steinig 61 - 72144 Dußlingen - Telefon: 07072/9188-50 - Fax: 07072/9188-66
Neue Abfall-Gebühren beim ZAV
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 01.01.2017 ändern wir unsere Gebühren.
Was bleibt: Liefern Sie weniger als einen halben Kubikmeter Abfall an, bezahlen Sie eine
Gebühr für Kleinanlieferungen. Sie steigt von 13 € auf 14 €. Das ist einmal am Tag möglich.
Haben Sie mehr als einen halben Kubikmeter dabei, wird ihr Abfall gewogen.
Neu ist: Zeigt die Waage weniger als 200 Kilogramm an, bezahlen Sie eine Pauschale. Diese
Pauschal-Gebühr unterscheidet sich je nach Abfallart.
Dies folgt aus dem neuen Mess- und Eichgesetz: Ein gemessenes Gewicht, das unter der
Mindestlast einer Waage liegt, darf nicht für eine Abrechnung dienen. Bei unseren Waagen
sind das 200 Kilogramm. So sollen Ungenauigkeiten beim Wiegen und Fehler bei der
Abrechnung vermieden werden.
Werden mehr als 200 Kilogramm gemessen, bezahlen Sie die Gebühr, die sich nach dem
gemessenen Gewicht ergibt. Sie unterscheidet sich je nach Abfallart.
Die neuen Gebühren sehen Sie in der anschließenden Übersicht.
Dußlingen, Oktober 2016
Gebührensätze des ZAV ab 01.01.2017
Gebühren
derzeit
ab 01.01.2017
Haus- und Sperrmüll aus öffentlicher Abfallabfuhr
Bioabfälle/Garten- und Parkabfälle
219,-- €/to
70,-- €/to
230,-- €/to
79,-- €/to
Sonstige Abfälle, die von den Berechtigten und
Verpflichteten nach § 5 Abs. 1 und 2 selbst angeliefert
werden, insbesondere Gewerbeabfälle
(Direktanlieferer Gewerbe-, Haus- und Sperrmüll)
Papier/Pappe
Glas/Fenster
Häckselgut, holzige Baum-/Strauch-/Staudenabfälle
242,-- €/to
276,-- €/to
42,-- €/to
119,-- €/to
34,-- €/to
48,-- €/to
134,-- €/to
41,-- €/to
71,-- €/to
81,-- €/to
94,-- €/to
145,-- €/to
13,-- €
99,-- €/to
24,-- €/to
276,-- €/to
14,-- €
Holz
Inerte Abfälle, Bauschutt/Bodenaushub z. Beseitigung
Bauschutt zur Verwertung (insbesondere für Wegebau)
Mineralwolle
Pauschalgebühr für Kleinanlieferungen bis zu ½ m3
(1 x pro Tag) soweit die Pauschalgebühr für Mengen
unterhalb der Mindestlast nicht geringer ist
Pauschalgebühr für Kleinmengen von mehr als ½ m³
bis zu einem Gewicht unter ca. 200 kg für
1. Abfallgemische
2. Papier/Pappe
3. Glas, Fenster
4. Bioabfälle, Garten und Parkabfälle
5. Häckselgut (holzige Baum-, Strauch- u.
Staudenabfälle)
6. Holz
7. Mineralwolle
8. Inerte Abfälle, Bauschutt/ Bodenaushub zur
Beseitigung
9. Bauschutt zur Verwertung (insbes. für Wegebau)
20,-- €
8,-- €
21,-- €
14,---€
6,-- €
13,-- €
43,-- €
15,-- €
4,-- €