Der Kreisausschuss Ihr Bewilligungsbescheid – leicht erklärt Mit diesem Brief informieren wir Sie auf leicht verständliche Art. Bitte beachten Sie: Nur der originale Bescheid ist rechtlich gültig. Wir teilen Ihnen zu Ihrem Antrag auf pädagogische Frühförderung für Ihr Kind Folgendes mit: Wir haben Ihren Antrag bewilligt. Die Bewilligung gilt vom... bis... . Eine Mitarbeiterin von der Frühförderstelle wird mit Ihrem Kind zu Hause oder in der Frühförderstelle arbeiten. Dort kann Ihr Kind alleine oder in einer kleinen Gruppe mit anderen Kindern gefördert werden. Die Frühförderung kann verlängert werden, wenn Ihr Kind das benötigt. Der Antrag wird wieder mit der Frühförderstelle zusammengestellt. Diesen Antrag sollten Sie spätestens 6 Wochen vor Ende des bewilligten Zeitraums stellen. Für die Frühförderung Ihres Kindes müssen Sie nichts bezahlen. Wann kann Ihr Kind eine Förderung in der Frühförderstelle bekommen? 1. 2. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, wenn sich Ihr Kind nicht wie andere Kinder im gleichen Alter entwickelt, zum Beispiel beim Spielen, beim Sprechen oder im Kontakt zu anderen Kindern. Sie können sich in der Frühförderstelle beraten lassen. Sie müssen uns mitteilen: wenn die Hilfe beendet wird, weil Sie das möchten wenn Sie umziehen. Wenn die Förderung Ihrem Kind nicht hilft, kann sie früher beendet werden. Wir können dann den Bescheid zurücknehmen. Grundsätzlich endet die Frühförderung spätestens bei der Einschulung. ...2 -2- Gesetzliche Grundlagen: Die rechtlichen Grundlagen für diese Hilfe sind die Gesetze zur Eingliederungshilfe im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), und die Gesetze zur Frühförderung und Heilpädagogik im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ihre Rechte: Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einreichen. 1. Sie müssen Ihren Widerspruch innerhalb eines Monats bei Ihrer Sachbearbeiterin einreichen. Sie können den Widerspruch auch von Ihrer Sachbearbeiterin aufschreiben lassen. 2. Sie müssen Ihren Widerspruch mit einer Begründung schreiben. Das kann auch Ihre Sachbearbeiterin tun. Sie müssen den Widerspruch unterschreiben. 3. Sie können den Widerspruch nicht mit einer E-Mail einreichen. Wenn Sie etwas fragen wollen, können Sie uns gerne anrufen. Die Telefonnummer Ihrer Sachbearbeiterin steht in Ihrem Bescheid auf Seite 1 oben rechts.
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