Informationen zur Klausur Grundlehren des Bürgerlichen

LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, FAMILIEN- UND
ERBRECHT SOWIE UNTERNEHMENSRECHT
PROF. DR. KATHARINA UFFMANN
WINTERSEMESTER 2016/2017
Informationen zur Klausur Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I
Termin und Raumaufteilung
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Die Klausur findet am Donnerstag, den 09.02.2017 von 08:15-09:45 Uhr in folgenden Räumen
statt
Studenten mit den Anfangsbuchstaben (A-K): HZO 10
Studenten mit den Anfangsbuchstaben (L-Z): HZO 20
Hinweis: der Anfangsbuchstabe des Nachnamens ist entscheidend
Anmeldung
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Die Anmeldung zur Klausur erfolgt über VSPL Campus Office. Dabei sind folgende Fristen zu
beachten:
 Anmeldung: Beginn: 18.11.2016, 12:00 Uhr;
Schluss: 12.01.2017, 23:59 Uhr
 Abmeldung: Beginn: 18.11.2016, 12:00 Uhr
Schluss: 02.02.2017, 23:59 Uhr
Achtung!!! Soll nach dem Abmeldeschluss eine Abmeldung erfolgen, ist dies nur mit
amtsärztlichem Attest möglich; andernfalls ist eine nachträgliche An- oder Abmeldung ohne
Ausnahme nicht mehr möglich!
Es können nur die Studenten an der Klausur teilnehmen, die sich ordnungsgemäß angemeldet
haben. Für diejenigen, die nach erfolgter Anmeldung zum Klausurtermin nicht erscheinen, gilt
dieser Versuch als nicht bestanden. Die Abschlussklausur kann nur einmal wiederholt werden.
Hinweise zum Klausurablauf
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Die Schreibzeit der Klausur beginnt pünktlich um 08:15 Uhr und beträgt 90 Minuten. Planen Sie
daher bitte ein, bereits zur Einlasskontrolle, die um 07:30 Uhr beginnen wird, da zu sein. Halten
Sie dafür einen gültigen Lichtbildausweis bereit.
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Bei einer Verspätung verhalten Sie sich unbedingt leise und sprechen Sie die Aufsicht an. Diese
wird Ihnen einen Platz zuteilen und den Sachverhalt aushändigen. Beachten Sie, dass sich Ihre
Bearbeitungszeit dementsprechend verkürzt.
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Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist bereits bei der Platzwahl darauf zu achten,
dass jeweils eine Reihe vor und hinter sowie ein Sitz links und rechts neben Ihnen freigelassen
werden muss. Die freizulassenden Reihen sind markiert.
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Bitte bringen Sie mit:
 Genügend Klausurbögen (liniertes DIN A 4 - Papier mit einem 1/3 - 1/2 Korrekturrand; diese
sollten nur einseitig beschrieben und nummeriert werden)
 Schreibstifte (keine Rot- oder Bleistifte)
 Den BGB-Gesetzestext ohne jegliche Anmerkungen, Verweise, Markierungen,
Unterstreichungen oder Post it’s. Hintergrund sind die Vorgaben für das Examen in NRW,
wonach keinerlei Anmerkungen im Gesetzestext zugelassen sind. Hieran sollen Sie sich von
Anfang an gewöhnen.
 Ein maschinell erstelltes Deckblatt, welches folgende Angaben beinhaltet: Name, Adresse,
Martrikelnummer,
Anzahl
der
Fachsemester,
Emailadresse,
Veranstaltung,
Veranstaltungsleiter, laufendes Semester)
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Darüber hinaus sind keine weiteren Hilfsmittel zugelassen (in Absprache können in Einzelfällen
ggf. zweisprachige Wörterbücher als Übersetzungshilfe zugelassen werden – bitte melden Sie sich
vorher diesbezüglich beim Lehrstuhl). Insbesondere sind Mobiltelefone und andere
internetfähige Geräte (Tablet, Smartwatch etc.) strikt verboten und während der Klausur
auszuschalten sowie nicht zu tragen. Ein Handeln gegen dieses Verbot wird als Täuschungsversuch
angesehen.
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Jeder Täuschungsversuch führt zum Nichtbestehen der Klausur.
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Die Klausur wird aus zwei Teilen bestehen: einer Fallbearbeitung, die in Form eines Gutachtens
anzufertigen ist, und 1-2 Verständnisfragen. Die Bearbeitung endet mit der eigenhändigen
Unterschrift.
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Die beschriebenen Seiten sollten entweder zusammengeheftet oder getackert werden (denken
Sie bitte im Vorfeld an etwaige Tacker, Heftstreifen, Schnellhefter etc.).
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Wenn von der Aufsicht das Ende der Bearbeitungszeit angekündigt wird, muss die Bearbeitung
unverzüglich eingestellt werden. Die Stifte sind daher sofort wegzulegen. Legen Sie die Klausur
auf den Tisch vor sich und bleiben Sie bitte so lange sitzen, bis alle Klausuren eingesammelt
worden sind.
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