Tageseltern: Kinderbetreuung richtig absichern - Assekuranz

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15.12.2016
Tageseltern:Kinderbetreuungrichtigabsichern
©VGH
JobundKinderuntereinenHutbringen:Dasisthäufignurmöglich,weileswährendderArbeitszeiten
entsprechendeBetreuungsangebotefürdenNachwuchsgibt.AlsAlternativezurKitakönnenElternihreSprösslinge
auchindieObhuteinerTagesmutterodereinesTagesvatersgeben.DieVorteile:KleineGruppen,individuelleund
häufigflexibleBetreuung.
Tageselternsolltensichjedochzuvorerkundigen,wieeswährendderTätigkeitumihrenVersicherungsschutzsteht.
DazugehörtauchdiePrüfungderHaftpflichtversicherung,weißDr.WolframKlöber,Abteilungsdirektor
Haftpflicht/RechtsschutzbeidenVGHVersicherungen.
SchnellistbeimSpielenimGartenoderbeimgemeinsamenAusflugmitdenTageskindernetwaspassiert:EinKind
wirdwährendderBetreuungverletzt,odereinFensterdesNachbarngehtzuBruch.Grundsätzlichgilt:Währendder
KinderbetreuungübernehmendieTageselterndieAufsichtspflicht.Verletzensiediese,könnensiefüretwaigeSchäden
inHaftunggenommenwerden.UndzwarsowohlfürSchäden,diedieKinderwomöglichanrichten,alsauchfürsolche,
diedieseeventuellerleiden.
TageselternsolltenihreHaftpflichtversicherungprüfen
FürsolcheFälleisteineHaftpflichtversicherungunerlässlich,damitmanteureSchädenimZweifelnichtausder
eigenenTaschezahlenmuss.IstdieKinderbetreuungunentgeltlichundeinereineGefälligkeit,springtinderRegeldie
privateHaftpflichtversicherungein.Anderskannesaberaussehen,wennmanberuflichoderentgeltlichalsTagesmutter
oderTagesvatertätigist.„DahersolltensichTageselternfrühzeitigbeiihremVersicherererkundigen,obundwie
KinderbetreuunginihrerprivatenHaftpflichtversicherungenthaltenist,undgegebenenfallseinenZusatzschutz
vereinbaren“,rätderVGH-Experte.ImRahmenderprivatenHaftpflichtversicherungkannregelmäßigdieBetreuungvon
zumBeispielmaximalfünfKindernabgesichertwerden.HabendieTageselternihreAufsichtspflichtnichtverletzt,
müssensiefürSchädenauchnichthaften.„DannwehrtdieVersicherungunberechtigteSchadensersatzansprüche
wennnötigauchvorGerichtab“,sagtWolframKlöber.
SinnvolleErgänzung:dieprivateUnfallversicherung
VerunfallteinKindwährendderAufsichtdurchTageseltern,greiftübrigensdiegesetzlicheUnfallversicherung.
Voraussetzunghierfürist,dasseineamtlicheBetreuungserlaubnisvorliegt.Elternsolltenzusätzlichübereineprivate
UnfallversicherungfürihreKindernachdenken.„DamitsindKostenfüreventuelledauerhaftegesundheitliche
Folgeschädenabgesichert“,weißVGH-FachmannKlöber.UndeineprivateUnfallversicherunggiltdannnatürlichauch
außerhalbderBetreuungszeiten,etwabeimTobenzuHause.
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