4 KURZ & BÜNDIG LEHRWERKSTÄTTE ZÜRICH. Die vorberatenden Kommissionen des Zürcher Kantonsrats wollen der Lehrwerkstätte für Möbelschreiner (LWZ) ein Jahr mehr Zeit geben, um eine neue Trägerschaft zu bilden. Am 5. Dezember fällt der folgenschwere Entscheid über die Zukunft des Lehrbetriebs. Ein Jahr Gnadenfrist WETTBEWERBSKOMMISSION Beschwerden gegen das neue Tessiner Gewerbegesetz Die Wettbewerbskommission des Bundes (Weko) erhebt Beschwerden gegen zwei Verfügungen im Rahmen des neuen Tessiner Gesetzes über die Gewerbebetriebe (Lia). Nach Auffassung der Weko «beschränkt das Lia den Marktzugang für ausserkantonale Handwerksbetriebe und verstösst damit gegen das Bundesgesetz über den Binnenmarkt», heisst es in einer Medienmitteilung. Das Lia verlangt von Handwerksbetrieben, die im Tessin tätig sind, sich in einem Bild: LWZ Über 40 Jugendliche absolvieren bei der LWZ die Ausbildung zur Schreinerin oder zum Schreiner. Register einzutragen. Dieser Vorgang ist an diverse Voraussetzungen geknüpft. So muss etwa der Geschäftsführer über bestimmte fachliche Qualifi kationen und Berufserfahrung Markus Bosshard ist erleichtert. «Das ist eine könnte klappen.» Die Finanzkommission gute Nachricht», sagt der Leiter der Zürcher beschloss den Aufschub mit 9 Ja- zu 2 Nein- arbeiten, und er darf in den Lehrwerkstätte für Möbelschreiner (LWZ). stimmen, die Bildungskommission mit 11 Ja letzten fünf Jahren in kein «Damit haben wir weniger Druck.» Der zu 4 Nein. Konkursverfahren verwickelt nanz- als auch Bildungskommission des Zür- Der Weg in die Selbstständigkeit ist die Eintragung in das Register kostenpflichtig. Grund für Bosshards Aufatmen: Sowohl Fi- verfügen, mindestens 50 % gewesen sein. Darüber hinaus cher Kantonsrats möchten der Lehrwerk- Inzwischen hat die LWZ einen Businessplan stätte mehr Zeit geben, um selbstständig zu erarbeitet, der aufzeigt, wie sie als selbst- In den Augen der Weko sind werden. Konkret heisst dies, dass die LWZ ständige Institution weiterexistieren könn- «die Registerpflicht, die Eintra- per 31. Dezember 2021 auf eigenen Füssen te. Sie soll die Rechtsform einer Genossen- gungsvoraussetzungen sowie stehen muss. Bislang lautete die Vorgabe, schaft erhalten, die von Verbänden, Firmen, die Gebühren nicht mit dem dass der Kanton die LWZ per Ende 2020 ih- Stiftungen, Privatpersonen und Gemeinden Bundesgesetz vereinbar». rem eigenen Schicksal überlässt. getragen wird. Der Kanton soll der Genos- Zudem erfolge der Markt senschaft pro Lernendem und Jahr einen zugang gemäss Lia «nicht in Klare Zustimmung in den Kommissionen Betriebsbeitrag von 12 500 Franken zahlen, einem einfachen und raschen Die Kommissionen werden die Fristerstre- zudem hofft man auf einen einmaligen Start- Verfahren». Daher müssten ckung an der Kantonsratssitzung vom 5. De- beitrag von 150 000 Franken. die Bestimmungen durch das zember dem Plenum beantragen. «Wir haben Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat- Tessiner Verwaltungsgericht Signale, dass dieses Anliegen mehrheitsfähig te im April entschieden, die Werkstätte im beurteilt werden. MF ist», sagt Bosshard. Seine Hoffnungen nährt Rahmen eines Sparpakets zu opfern. Dage- →www.weko.admin.ch er damit, dass die Entscheide dieser Kom- gen regte sich grosser Widerstand. →www.albo-lia.ch missionen «ein grosses Gewicht» haben. «Es →www.bbzh.ch/lwz MF
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