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KURZ & BÜNDIG
LEHRWERKSTÄTTE ZÜRICH. Die vorberatenden Kommissionen des Zürcher Kantonsrats wollen der
Lehrwerkstätte für Möbelschreiner (LWZ) ein Jahr mehr Zeit geben, um eine neue Trägerschaft zu
bilden. Am 5. Dezember fällt der folgenschwere Entscheid über die Zukunft des Lehrbetriebs.
Ein Jahr Gnadenfrist
WETTBEWERBSKOMMISSION
Beschwerden gegen das
neue Tessiner Gewerbegesetz
Die Wettbewerbskommission
des Bundes (Weko) erhebt
Beschwerden gegen zwei
Verfügungen im Rahmen des
neuen Tessiner Gesetzes über
die Gewerbebetriebe (Lia).
Nach Auffassung der Weko
«beschränkt das Lia den Marktzugang für ausserkantonale
Handwerksbetriebe und
verstösst damit gegen das
Bundesgesetz über den Binnenmarkt», heisst es in einer
Medienmitteilung.
Das Lia verlangt von Handwerksbetrieben, die im Tessin
tätig sind, sich in einem
Bild: LWZ
Über 40 Jugendliche
absolvieren bei der
LWZ die Ausbildung
zur Schreinerin oder
zum Schreiner.
Register einzutragen. Dieser
Vorgang ist an diverse Voraussetzungen geknüpft. So muss
etwa der Geschäftsführer über
bestimmte fachliche Qualifi­
kationen und Berufserfahrung
Markus Bosshard ist erleichtert. «Das ist eine
könnte klappen.» Die Finanzkommission
gute Nachricht», sagt der Leiter der Zürcher
beschloss den Aufschub mit 9 Ja- zu 2 Nein-
arbeiten, und er darf in den
Lehrwerkstätte für Möbelschreiner (LWZ).
stimmen, die Bildungskommission mit 11 Ja
letzten fünf Jahren in kein
«Damit haben wir weniger Druck.» Der
zu 4 Nein.
Konkursverfahren verwickelt
nanz- als auch Bildungskommission des Zür-
Der Weg in die Selbstständigkeit
ist die Eintragung in das
Register kostenpflichtig.
Grund für Bosshards Aufatmen: Sowohl Fi-
verfügen, mindestens 50 %
gewesen sein. Darüber hinaus
cher Kantonsrats möchten der Lehrwerk-
Inzwischen hat die LWZ einen Businessplan
stätte mehr Zeit geben, um selbstständig zu
erarbeitet, der aufzeigt, wie sie als selbst-
In den Augen der Weko sind
werden. Konkret heisst dies, dass die LWZ
ständige Institution weiterexistieren könn-
«die Registerpflicht, die Eintra-
per 31. Dezember 2021 auf eigenen Füs­sen
te. Sie soll die Rechtsform einer Genossen-
gungsvoraussetzungen sowie
stehen muss. Bislang lautete die Vorgabe,
schaft erhalten, die von Verbänden, Firmen,
die Gebühren nicht mit dem
dass der Kanton die LWZ per Ende 2020 ih-
Stiftungen, Privatpersonen und Gemeinden
Bundesgesetz vereinbar».
rem eigenen Schicksal überlässt.
getragen wird. Der Kanton soll der Genos-
Zudem erfolge der Markt­
senschaft pro Lernendem und Jahr einen
zugang gemäss Lia «nicht in
Klare Zustimmung in den Kommissionen
Betriebsbeitrag von 12 500 Franken zahlen,
einem einfachen und raschen
Die Kommissionen werden die Fristerstre-
zudem hofft man auf einen einmaligen Start-
Verfahren». Daher müssten
ckung an der Kantonsratssitzung vom 5. De-
beitrag von 150 000 Franken.
die Bestimmungen durch das
zember dem Plenum beantragen. «Wir haben
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat-
Tessiner Verwaltungsgericht
Signale, dass dieses Anliegen mehrheitsfähig
te im April entschieden, die Werkstätte im
beurteilt werden. MF
ist», sagt Bosshard. Seine Hoffnungen nährt
Rahmen eines Sparpakets zu opfern. Dage-
→www.weko.admin.ch
er damit, dass die Entscheide dieser Kom-
gen regte sich grosser Widerstand.
→www.albo-lia.ch
missionen «ein grosses Gewicht» haben. «Es
→www.bbzh.ch/lwz
MF