Antrag auf Sicherstellung der Redaktionsfreiheit

Antrag auf Sicherstellung der Redaktionsfreiheit des Pressereferats der
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Salzburg durch
Weisungsunabhängigkeit der Referentin/des Referenten
Vorbemerkung:
Bei der Dezember-Ausgabe der uni:press kam es zu erheblichen Differenzen zwischen
den Fraktionen der Exekutive. Neben zwei Beiträgen, die komplett aus der uni:press
gestrichen werden mussten (bis zuletzt ohne schlüssige Argumentation/KompromissVorschläge) wurde zudem die Vorsitzspalte der 1. stv. Vorsitzenden zuerst geschwärzt, bis
man sie schlussendlich mit einem Hinweis der Aktionsgemeinschaft doch unzensiert
erscheinen ließ. Außerdem musste ein Warnhinweis der uni:press-Redaktion zum neuen
Cluster Mitte aus der Ausgabe entfernt werden – dieser war konsequent im Konjunktiv
gehalten und hat lediglich einen möglichen Ausgang des Projekts aufgezeigt.
Neben der Nicht-Einhaltung der getroffenen Vereinbarung, die Vorab-Version des
Magazins nur dem Vorsitz zur Durchsicht zugänglich zu machen und nicht auch weiteren
Mitgliedern einer Fraktion, wurde durch die Zensur mehrerer Artikel so massiv in die
Redaktionsfreiheit der Redakteurinnen und Redakteure und des Referats, aber auch in
die
Integrität
des
Koalitionspartners
eingegriffen.
Für
eine
progressive
Universitätsvertretung, die vor allem auch berechtigte Kritik an Missständen der Universität
üben soll, ist dies ein extremer, nicht zu akzeptierender Rückschritt.
Nicht umsonst unterscheidet sich die Struktur des Pressereferats – im Vergleich zu den
anderen Referaten – erheblich, insbesondere durch die Bestellung der Mitglieder. Es gibt
für jedes Ressort des Magazins eigene Ressort-Leiterinnen und -Leiter, die nach bestem
Wissen und Gewissen die Beiträge filtern und auswählen, ob ein Beitrag dem hohen
Anspruch der Redaktion und der ÖH Salzburg selbst eventuell nicht gerecht wird.
Die Universitätsvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der
Universität Salzburg möge daher beschließen:




Die Referentin/der Referent des Pressereferats entscheidet im Einvernehmen mit
den jeweils zuständigen Ressort-Leiterinnen bzw Ressort-Leitern der uni:press
selbstständig, welche Beiträge verwertet werden.
Eine Einschränkung der Redaktionsfreiheit durch Weisung der/des Vorsitzenden
der Universitätsvertretung an die/den Referenten des Pressereferats ist nur insofern
zulässig, als die Universitätsvertretung dies zuvor beschließt.
Die Mitglieder der Universitätsvertretung sind weiterhin angehalten, konstruktive
Kritik zu üben und eventuelle, kontroverse Punkte aufzuzeigen. Die
Letztverantwortung über die Verwertung eines Beitrages liegt bei den jeweiligen
Ressort-Leiterinnen und Ressort-Leitern des Referats in Absprache mit der
Referentin/dem Referenten.
Die/der Vorsitzende hat die von der Referentin/dem Referenden des Pressereferats
eingebrachte Druckvorlage ohne unnötigen Aufschub zum Druck freizugeben,
sofern nicht die Gefahr besteht, dass damit eine rechtlich strafbare Handlung
verwirklicht wird oder die Ausgabe der uni:press finanziell nicht gedeckt oder nicht
eingeplant ist. Die/der Vorsitzende hat die Verweigerung der Druckfreigabe
schriftlich zu begründen und den Mitgliedern der Universitätsvertretung umgehend
zur Kenntnis zu bringen.