Antrag auf Sicherstellung der Redaktionsfreiheit des Pressereferats der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Salzburg durch Weisungsunabhängigkeit der Referentin/des Referenten Vorbemerkung: Bei der Dezember-Ausgabe der uni:press kam es zu erheblichen Differenzen zwischen den Fraktionen der Exekutive. Neben zwei Beiträgen, die komplett aus der uni:press gestrichen werden mussten (bis zuletzt ohne schlüssige Argumentation/KompromissVorschläge) wurde zudem die Vorsitzspalte der 1. stv. Vorsitzenden zuerst geschwärzt, bis man sie schlussendlich mit einem Hinweis der Aktionsgemeinschaft doch unzensiert erscheinen ließ. Außerdem musste ein Warnhinweis der uni:press-Redaktion zum neuen Cluster Mitte aus der Ausgabe entfernt werden – dieser war konsequent im Konjunktiv gehalten und hat lediglich einen möglichen Ausgang des Projekts aufgezeigt. Neben der Nicht-Einhaltung der getroffenen Vereinbarung, die Vorab-Version des Magazins nur dem Vorsitz zur Durchsicht zugänglich zu machen und nicht auch weiteren Mitgliedern einer Fraktion, wurde durch die Zensur mehrerer Artikel so massiv in die Redaktionsfreiheit der Redakteurinnen und Redakteure und des Referats, aber auch in die Integrität des Koalitionspartners eingegriffen. Für eine progressive Universitätsvertretung, die vor allem auch berechtigte Kritik an Missständen der Universität üben soll, ist dies ein extremer, nicht zu akzeptierender Rückschritt. Nicht umsonst unterscheidet sich die Struktur des Pressereferats – im Vergleich zu den anderen Referaten – erheblich, insbesondere durch die Bestellung der Mitglieder. Es gibt für jedes Ressort des Magazins eigene Ressort-Leiterinnen und -Leiter, die nach bestem Wissen und Gewissen die Beiträge filtern und auswählen, ob ein Beitrag dem hohen Anspruch der Redaktion und der ÖH Salzburg selbst eventuell nicht gerecht wird. Die Universitätsvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Salzburg möge daher beschließen: Die Referentin/der Referent des Pressereferats entscheidet im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Ressort-Leiterinnen bzw Ressort-Leitern der uni:press selbstständig, welche Beiträge verwertet werden. Eine Einschränkung der Redaktionsfreiheit durch Weisung der/des Vorsitzenden der Universitätsvertretung an die/den Referenten des Pressereferats ist nur insofern zulässig, als die Universitätsvertretung dies zuvor beschließt. Die Mitglieder der Universitätsvertretung sind weiterhin angehalten, konstruktive Kritik zu üben und eventuelle, kontroverse Punkte aufzuzeigen. Die Letztverantwortung über die Verwertung eines Beitrages liegt bei den jeweiligen Ressort-Leiterinnen und Ressort-Leitern des Referats in Absprache mit der Referentin/dem Referenten. Die/der Vorsitzende hat die von der Referentin/dem Referenden des Pressereferats eingebrachte Druckvorlage ohne unnötigen Aufschub zum Druck freizugeben, sofern nicht die Gefahr besteht, dass damit eine rechtlich strafbare Handlung verwirklicht wird oder die Ausgabe der uni:press finanziell nicht gedeckt oder nicht eingeplant ist. Die/der Vorsitzende hat die Verweigerung der Druckfreigabe schriftlich zu begründen und den Mitgliedern der Universitätsvertretung umgehend zur Kenntnis zu bringen.
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