Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer, Kantonaler

Kommunikation
Kanton Bern
Staatskanzlei
Anlass
Medienkonferenz des Regierungsrates
Thema
Medienorientierung: Kantonaler Synthesebericht RGSK und
Einreichung der Agglomerationsprogramme
Datum
Montag, 12. Dezember 2016
Referent/in
Frau Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer
Liebe Medienschaffende, sehr geehrte Damen und Herren
Ich begrüsse Sie herzlich zu dieser Medienorientierung. Das Thema, das ich Ihnen heute
näher bringen will, mag auf den ersten Blick etwas trocken und kompliziert tönen. Für den
Kanton Bern ist es aber ein äusserst wichtiges Thema. Es geht um die
Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung bzw. die Regionalen Gesamtverkehrsund Siedlungskonzepte (RGSK) und damit nicht bloss um einen Papiertiger der Behörden
sondern um die langfristige Entwicklung des Kantons.
Wie Sie wissen, können Verkehrsinfrastrukturen vom Bund mit Mitteln aus dem
Infrastrukturfonds unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist ein Agglomerationsprogramm.
Heute sind wir bereits bei der 3. Generation der Agglomerationsprogramme angelangt. Und
der Kanton Bern war in den letzten Jahren äusserst erfolgreich: Für wichtige Projekte
konnten namhafte Mittel gesichert werden. Dazu gehören – um nur einige Grossprojekte zu
nennen – das Tram Bern West, der Wankdorfplatz mit der Tramverlängerung, die
Entflechtung Wylerfeld oder der Bypass in Thun. Nächstes Jahr können wir mit dem Ausbau
des Bahnhofs Bern beginnen, auch dies dank Mitteln aus dem Infrastrukturfonds. Darüber
hinaus profitieren auch die Gemeinden im Kanton Bern. Es fliessen nämlich auch Gelder für
zahlreiche kleinere Projekte, etwa für Massnahmen im Bereich Veloverkehr.
Im Kanton Bern haben wir die Agglomerationsprogramme zu den Regionalen
Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepten (RGSK) weiterentwickelt. Die RGSK enthalten
die Agglomerationsprogramme und werden in allen Regionen des Kantons erarbeitet. In den
letzten Jahren waren die Fachleute, namentlich die Verkehrs- und Raumplaner von Kanton
und Regionen, intensiv damit beschäftigt, die neuen RGSK zu erarbeiten, um sie beim Bund
einzureichen.
Das Ziel der RGSK ist es, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander abgestimmt
zu planen. Das heisst, die Siedlungsentwicklung wird dorthin gelenkt, wo die
Verkehrserschliessung insbesondere mit dem ÖV gut ist oder wo die Verkehrserschliessung
umweltgerecht und kostengünstig möglich ist.
Diese Mediendokumentation ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen
Medienkonferenz des Regierungsrates vom 12. Dezember 2016
Die RGSK und Agglomerationsprogramme richten sich nach den Grundsätzen der
Gesamtmobilitätsstrategie. Das heisst konkret
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Verkehr vermeiden,
Verkehr verlagern,
Verkehr verträglich gestalten,
Aber wozu machen wir die ganzen Planungen eigentlich? Meine Damen und Herren: Die
Bevölkerung wächst, die Mobilitätsbedürfnisse wachsen und dementsprechend nimmt der
Verkehr zu.
Das habe ich schon oft gesagt und auch schon häufig Abbildungen wie diese gezeigt.
Gemäss den aktuellsten Prognosen wächst der Verkehr auch weiterhin. Zur Lösung von
Verkehrsproblemen und zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit kommen wir nicht um
gewisse Aus- und Neubauten von Infrastrukturen herum.
Wir wollen nicht mit neuen Strassen noch mehr Verkehr erzeugen, aber wir wollen dort
handeln, wo es notwendig und sinnvoll ist.
Der Verkehr bringt aber auch negative Aspekte mit sich. Dazu gehören Lärm- und
Sicherheitsprobleme. Niemand will an einer stinkigen Verkehrsachse wohnen. Aus diesem
Grund sind auch Projekte wichtig, die zur Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen.
In der kantonalen Synthese der RGSK haben wir deshalb alle in den RGSK enthaltenen
Projekte bewertet und priorisiert. Die Bewertung orientiert sich an den Kriterien der
nachhaltigen Entwicklung. Beurteilt wurde also die Wirkung in den Bereichen Wirtschaft,
Gesellschaft und Umwelt. Eine wichtige Rolle spielten zudem der Nutzen und die Kosten
einer Massnahme.
Wir verfolgen mit dieser Priorisierung das Ziel, die Mittel dort einzusetzen, wo sie am
meisten Wirkung erzielen.
Was ist nun das Ergebnis unserer Prioritätensetzung?
Beim öffentlichen Verkehr fallen 25 Massnahmen in die sogenannte A-Liste. Davon sind 9
Massnahmen relevant für den Infrastrukturfonds bzw. NAF. Diese weisen praktisch
durchwegs ein sehr gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis auf. Anzumerken ist dabei, dass
Schieneninfrastrukturprojekte seit FABI in der Regel über den Bahninfrastrukturfonds
finanziert werden. Die Schlüsselprojekte im öffentlichen Verkehr sind:
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Die Tramverlängerung Kleinwabern
Verkehrsmassnahmen auf dem Stadtnetz im Zusammenhang mit dem Ausbau
Bahnhof Bern
Busbevorzugungen in Biel, Lyss und Langenthal
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Beim motorisierten Individualverkehr umfasst die A-Liste 69 Projekte, wovon 20
Massnahmen innerhalb des Agglomerationsperimeters liegen und zur Mitfinanzierung durch
den Bund relevant sind. Wie in den letzten Agglomerationsprogrammen haben die meisten
Massnahmen eine Verbesserung der Verkehrsabwicklung, der Verträglichkeit und der
Verkehrssicherheit zum Ziel. Einzelne Projekte tragen zu einer besseren Erschliessung bei.
Zentrale Vorhaben sind:
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Die Verkehrssanierung Burgdorf - Oberburg - Hasle mit der Variante Null + im
Abschnitt Burgdorf und der Variante Umfahrung im Abschnitt Oberburg
Die Knotensanierungen in der Bützbergstrasse in Langenthal
Die Entlastungsstrasse Nord in Münsingen
Verträgliche Sanierungen von Strassenräumen in Bern, Belp und Ittigen
Da wir nach alternativen und wirkungsvollen Lösungen suchen, bevor wir in Beton
investieren, geniessen auch die Massnahmen im Bereich des Verkehrsmanagements in den
Agglomerationen Bern, Biel und Thun eine hohe Priorität.
Bei den Strassenprojekten möchte ich betonen, dass alle Projekte im Zusammenhang mit
den Autobahnen in der Kompetenz des Bundes liegen. Sie werden von uns in der Planung
berücksichtigt, aber nicht bewertet und priorisiert.
Im Bereich Langsamverkehr sind zahlreiche Projekte in den Programmen enthalten. In den
Agglomerationen ist der Langsamverkehr auch besonders wichtig. Viele davon,
insbesondere die kleineren, sind in Massnahmenpaketen zusammengefasst.
Ein Schwerpunkt liegt in den Agglomerationen Biel und Bern. Ich möchte an dieser Stelle die
folgenden Projekte besonders hervorheben:
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Die Velohauptrouten in der Stadt Bern
Die zweite Bahnhofpassage Biel
Die Bahnunterführung Nord in Lyss
Die Velo-Verbindung Port–Nidau–Biel Zentrum
Der Radweg entlang der Bahn zwischen Oberburg und Hasle
Auch in der Raumplanung werden Schwerpunkte gesetzt! Denn mit den RGSK verfügen wir
über optimale Voraussetzungen, um die vom revidierten eidgenössischen
Raumplanungsgesetz geforderten überkommunalen Abstimmungen – für Bauzonen generell
und Arbeitszonen im Speziellen – erfüllen zu können. Überdies können wir damit der Grösse
und geografischen Vielfalt des Kantons Bern Rechnung tragen.
Gemäss unserem Leitsatz, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander
abzustimmen, haben wir in der kantonalen RGSK-Synthese auch bei den Siedlungsgebieten
Schwerpunkte definiert. Diese Gebiete sind aus gesamtkantonaler Sicht von hoher
strategischer Bedeutung und wir wollen sie aktiv unterstützen, etwa im Bereich der
Verkehrserschliessung oder bei der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen.
Konkret hat der Regierungsrat nun mit der neuen Synthese fünfzehn grössere Gebiete
bestimmt, die aus Sicht des Kantons prioritäre Schwerpunkte für die Siedlungsentwicklung
im Bereich Wohnen darstellen. Sie befinden sich in Bern, Biel, Burgdorf, Köniz, Langenthal,
Moutier, Muri, Stettlen, Thun, Valbirse und Worb.
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Die RGSK sorgen also – im Verbund mit dem kantonalen Richtplan – für eine dynamische,
qualitätsvolle Siedlungsentwicklung „am richtigen Ort“.
Bestimmt interessiert Sie nun auch, wieviel die genannten Projekte kosten und wer das
finanzieren soll? Für die A-Projekte im Zeitraum von 2019–2022 rechnen wir mit einem
Mittelbedarf von gut einer Milliarde Franken. Darin sind aber auch grosse Bahnprojekte
enthalten, die alleine vom Bund finanziert werden. Für den Kanton rechnen wir in diesem
Zeitraum mit einem Finanzierungsbedarf von 340 Millionen Franken. Dieser Betrag kann
finanziert werden, insbesondere da darin die massgeblichen Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur des Kantons enthalten sind. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass
wir davon ausgehen, dass die prioritären Projekte vom Bund mitfinanziert werden.
Ohne diese Mitfinanzierung des Bundes könnte der Kanton Bern – wie andere Kantone im
Übrigen auch – seine Infrastruktur - insbesondere in den Agglomerationen - nicht im
erforderlichen Ausmass ausbauen.
Bereits in den vergangenen Jahren hätten zahlreiche Projekte im Kanton Bern ohne
Bundesbeteiligung nicht realisiert werden können. Dazu zählen nicht nur die eingangs
erwähnten Grossprojekte. Auch viele weitere Projekte im Kanton Bern konnten nur dank den
finanziellen Mitteln aus dem Infrastrukturfonds umgesetzt werden. Der Infrastrukturfonds ist
aber nahezu ausgeschöpft und er ist zeitlich befristet. Damit die oben genannten prioritären
Projekte vom Bund mitfinanziert und realisiert werden können, braucht es den NAF! Der
Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds oder eben kurz NAF, sichert die
langfristige Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs und schafft damit
Planungssicherheit. Ähnlich wie für die Schiene mit dem Bahninfrastrukturfonds BIF, wird mit
dem NAF die Finanzierung für die Nationalstrassen gesichert. Die eidgenössischen Räte
haben die Vorlage diesen Herbst mit grosser Mehrheit verabschiedet.
Die Volksabstimmung findet am 12. Februar 2017 statt. Frau Bundesrätin Doris Leuthard hat
heute Morgen die Kampagne zur Abstimmung eröffnet. Aber das wissen Sie vermutlich
bereits. Einige von Ihnen waren bestimmt live mit dabei.
Für uns als Kanton Bern geht es beim NAF aber nicht nur darum, beim Bund möglichst viel
Geld abholen zu können. Auch, aber nicht nur. Vielmehr geht es darum, den erfolgreichen
Weg, den wir mit den Agglomerationsprogrammen eingeschlagen haben, weitergehen zu
können!
Bereits am diesjährigen Berner Verkehrstag haben wir feststellen können, dass die
Agglomerationsprogramme eine positive Wirkung haben. Aus Sicht der Raum- und
Verkehrsplanung sind die Agglomerationsprogramme unverzichtbar geworden.
Dank ihnen werden die Verkehrsprojekte verkehrsträgerübergreifend und abgestimmt auf die
Siedlungsentwicklung geplant. Die Planung erfolgt langfristig und in den sogenannten
funktionalen Räumen über die Gemeindegrenzen hinweg. Aber auch aus Sicht der
Wirtschaft ist der Nutzen der Agglomerationsprogramme enorm: Die Agglomerationen sind
die Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung. Eine gute Verkehrserschliessung ist ein
wichtiges Element der Standortgunst.
Und der grösste Handlungsbedarf bei den Verkehrsinfrastrukturen besteht noch immer in
den Agglomerationen. Und – das aber nur als Randnotiz – nicht am Gotthard. Investitionen
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in die richtigen Infrastrukturen sind volkswirtschaftlich sinnvoll und zahlen sich aus. Das sieht
man bspw. an der Erfolgsgeschichte des ESP Wankdorf. Ohne die geeigneten
Verkehrsinfrastrukturen wäre diese positive Entwicklung nicht möglich gewesen.
Auch in einer grossen Studie des Städteverbands wurde jüngst nachgewiesen, dass die
Agglomerationsprogramme eine positive Wirkung haben: Dazu zählen insbesondere ein
funktionsfähiges Verkehrssystem mit einem nachhaltigen Verkehrsmittelmix und die
Siedlungsentwicklung nach innen.
Klar, wir könnten auch ohne die Mittel aus dem NAF Agglomerationsprogramme machen.
Und das tun wir im Prinzip mit den RGSK ja auch. Denn nicht alle am RGSK beteiligten
Gemeinden kommen in den Genuss von Bundesmitteln.
Aber als Anreiz für die grenzüberschreitende und umweltverträgliche Planung und zur
Unterstützung der wichtigsten Projekte ist es zentral, dass der Agglomerationsverkehr
weiterhin vom Bund mitfinanziert wird.
Und mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) besteht eine gute
Nachfolgelösung für den auslaufenden Infrastrukturfonds.
Aber damit genug der politischen Werbung für heute! Wie geht es nun weiter mit den
Agglomerationsprogrammen?
Der Regierungsrat wird den kantonalen Synthesebericht zusammen mit den
Agglomerationsprogrammen beim Bund einreichen. Der Bund wird daraufhin alle
Agglomerationsprogramme der Schweiz intensiv prüfen, bewerten und entscheiden, welche
Projekte mitfinanziert werden.
Erste Rückmeldungen erwarten wir Ende nächstes Jahr. Den definitiven Beschluss, für
welche A-Projekte der Bund Mittel spricht, werden die eidgenössischen Räte voraussichtlich
Anfang 2019 fällen. Wir bleiben an diesem Prozess natürlich dran und werden uns auf der
nationalen Ebene für unsere Projekte einsetzen.
In der Zwischenzeit werden der Kanton und die übrigen Beteiligten die in den RGSK
enthaltenen Projekte planerisch vorantreiben, so dass wir bereit sein werden, wenn der
Bund die Mittel spricht.
Die RGSK werden nun vom Kanton als regionale Richtpläne genehmigt und sind danach für
die beteiligten Behörden verbindlich. Der Kanton wird die Inhalte in den kantonalen Richtplan
und in die einzelnen Sachplanungen im Verkehrsbereich übernehmen. Die Gemeinden
wiederum werden die Vorgaben aus den RGSK in ihren Ortsplanungen berücksichtigen
müssen.
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Gerne fasse ich nochmals die wichtigsten Punkte zusammen:
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Ende Jahr reichen wir beim Bund zur Mitfinanzierung von Infrastrukturprojekten die
Agglomerationsprogramme ein. Der Kanton Bern hat seine Hausaufgaben gemacht.
Mit den RGSK und der kantonalen Synthese liegen ausgezeichnete und breit
abgestützte Planungen zur koordinierten Verkehrs- und Siedlungsentwicklung vor
und die prioritären Projekte sind bezeichnet. Nun liegt es am Bund unsere
Programme zu beurteilen. Wir hoffen natürlich und da sind wir zuversichtlich, dass
diese Prüfung positiv ausfällt.
Damit die Infrastrukturen, die für eine nachhaltige Entwicklung des Kantons Bern
notwendig sind, auch umgesetzt werden können, braucht es den Nationalstrassenund Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF.
Mit dem NAF können wir die erfolgreiche Zusammenarbeit in den Agglomerationen
fortsetzen. Diese langfristig ausgerichtete Zusammenarbeit ist nicht nur positiv für die
Verkehrs- und Raumplanung sondern auch für Wirtschaft und Umwelt.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!
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