Amtliche Bekanntmachung Veröffentlichung von Alters

Amtliche Bekanntmachung
Veröffentlichung von Alters- und
Ehejubilaren
-DatenschutzGemäß §34 Abs. 2 des Meldegesetzes darf die Meldebehörde Namen, akademische
Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren publizieren und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Die
Stadt Sindelfingen ehrt Altersjubilare ab dem 80. Geburtstag und Ehejubilare ab der
Goldenen Hochzeit.
Alters- und Ehejubilare, die keine Veröffentlichung wünschen werden gebeten, beim
Einwohnermeldeamt (Rathaus Sindelfingen, Zimmer 0.18, Telefon 07031/ 94-468)
bzw. beim Bezirksamt Darmsheim (Rathaus Widdumstraße 12, Telefon 07031/
675086) bzw. beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger
Straße 44, Telefon 07031/ 94-110 oder 94-120) eine Pressesperre zu veranlassen.
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