Amtliche Bekanntmachung Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren -DatenschutzGemäß §34 Abs. 2 des Meldegesetzes darf die Meldebehörde Namen, akademische Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren publizieren und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Die Stadt Sindelfingen ehrt Altersjubilare ab dem 80. Geburtstag und Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit. Alters- und Ehejubilare, die keine Veröffentlichung wünschen werden gebeten, beim Einwohnermeldeamt (Rathaus Sindelfingen, Zimmer 0.18, Telefon 07031/ 94-468) bzw. beim Bezirksamt Darmsheim (Rathaus Widdumstraße 12, Telefon 07031/ 675086) bzw. beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Straße 44, Telefon 07031/ 94-110 oder 94-120) eine Pressesperre zu veranlassen. Bekanntmachungen_22_NEU.docx
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