Informationsveranstaltung zur Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der es ihm nicht mehr möglich ist, seine persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belange selbständig zu regeln. Ihr Ehegatte und/oder Ihre volljährigen Kinder können in dieser Situation nicht automatisch für Sie rechtlich handeln und entscheiden, da das Gesetz bei einem Volljährigen keine gesetzliche Vertretung für Angehörige vorsieht. Möchten Sie sicher stellen, dass Angehörige oder eine bestimmte Vertrauensperson für Sie tätig werden können, so ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht unerlässlich. Der Fachbereich Rechtliche Betreuungen des Diakoniewerkes lädt ein zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 14.12.16 von 15:00 – 17:00 Uhr Veranstaltungsort: Diakoniewerk Gelsenkirchen Beratungsdienste Munckelstr. 32 45879 Gelsenkirchen Sitzungsraum 3. OG In dieser Veranstaltung werden grundsätzliche Begriffe und Anforderungen bei der Erstellung einer Vollmacht besprochen. Für bereits bevollmächtigte Personen besteht auch die Möglichkeit zur Klärung persönlicher Fragestellungen oder eines Erfahrungsaustausches. Für Anmeldungen und Rückfragen steht Ihnen Frau Koch unter der Tel-Nr: 0209/160-9103 zur Verfügung.
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