Gutachten-Aktenzeichen 1502-2016-GP 3 3.1 Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen sowie WEG-spezifischer Regelungen Vorbemerkungen zur Gebäudebeschreibung Der Wertermittlung werden die Umstände zugrunde gelegt, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen und angemessenen Erforschung des Sachverhalts, vor allem bei der örtlichen Besichtigung, erkennbar waren oder sonst bekannt geworden sind. Bei der Ortsbesichtigung werden keine Maßprüfungen vorgenommen, keine Baustoffprüfungen, Bauteilprüfungen, Bodenuntersuchungen und keine Funktionsprüfungen haustechnischer oder sonstiger Anlagen ausgeführt. Alle Feststellungen des Sachverständigen bei der Ortsbesichtigung erfolgen nur durch Augenscheinnahme (rein visuelle Untersuchung). Zerstörende Untersuchungen werden nicht ausgeführt, weshalb Angaben über nicht sichtbare Bauteile und Baustoffe auf gegebenen Auskünften, auf vorgelegten Unterlagen oder auf Vermutungen beruhen. Eine fachtechnische Untersuchung etwaiger Baumängel oder Bauschäden erfolgt nicht. Es wird ungeprüft unterstellt, dass keine Baustoffe, keine Bauteile und keine Eigenschaften des Grund und Bodens vorhanden sind, welche eine nachhaltige Gebrauchstauglichkeit oder die Gesundheit von Bewohnern oder Nutzern beeinträchtigen oder gefährden. Eine Überprüfung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (einschließlich Genehmigungen, Abnahmen, Auflagen und dgl.) oder eventueller privatrechtlicher Bestimmungen zu Bestand und Nutzung des Grund und Bodens und der baulichen Anlagen erfolgt nicht. Es wird zum Wertermittlungsstichtag ungeprüft unterstellt, dass sämtliche öffentlich-rechtliche Abgaben, Beiträge, Gebühren usw., die möglicherweise wertbeeinflussend sein können, erhoben und bezahlt sind. Es wird zum Wertermittlungsstichtag ebenso ungeprüft unterstellt, dass das Wertermittlungsobjekt unter Versicherungsschutz steht, sowohl nach Art möglicher Schäden als auch in angemessener Höhe der Versicherungssumme. Äußerungen von Amtspersonen, insbesondere Auskünfte, können entsprechend der Rechtsprechung nicht als verbindlich gewertet werden. Für die Verwendung derartiger Äußerungen und Auskünfte in diesem Gutachten kann der Sachverständige keine Gewährleistung übernehmen. 3.2 Gemeinschaftliches Eigentum - Mehrfamilienhaus 3.2.1 Gebäudeart, Baujahr und Außenansicht Gebäudeart: Mehrfamilienhaus (von insgesamt 3 Gebäuden), ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt; dreigeschossig; unterkellert; Satteldach; freistehend Baujahr: 1995 (gemäß Bauakte) Modernisierung: sind nicht bekannt Energieeffizienz: Energieausweis liegt vor (vgl. Anlage 7); Der Energieausweis wurde auf Grundlage des Energieverbrauchs ermittelt; Energieverbrauchskennwert: 85 kWh / (m² * a) (Warmwasserverbrauch nicht enthalten); Unter der Überschrift “besser Lotto spielen” veröffentlicht “Haus und Grund” in seiner Zeitschrift “Haus & Grund Württemberg” Ausgabe 11/2015 einen Energie-Berater-Test. Von 10 verschiedenen Energieberatern – alle bei der Dena (Deutsche Energie Agentur) gelistet, wurde der Energiebedarf eines Hauses errechnet. Die Ergebnisse waren erschreckend. Die Energiekennwerte wichen bis zu über 40% voneinander ab. Die Klassifizierung eine und desselben Gebäudes reichte von 'energetisch gut saniert' bis 'energetische nicht wesentlich modernisiert'. Haus und Grund kommt deshalb zu folgenden Hohenstaufenstraße 50, 73033 Göppingen Seite 11 von 59 Gutachten-Aktenzeichen 1502-2016-GP Schluss: “Modernisierungsmaßnahmen auf Basis dieser Ausweise führen für selbstnutzende Eigentümer und Mieter bestenfalls zu Enttäuschungen, für Vermieter schlimmstenfalls gar zu Streitigkeiten mit den Mietern.” Auch ich sehe die Aussagekraft von Energieausweisen sehr kritisch Erweiterungsmöglichkeiten: keine ersichtlich Außenansicht: insgesamt verputzt und gestrichen 3.2.2 Nutzungseinheiten Kellergeschoss: Tiefgaragen-Stellplätze, Kellerräume, Wasch- und Trockenräume, Fahrrad-Abstellräume Erdgeschoss: in Haus Nr. 50: 1 x 4 Zimmer, Diele, Küche, Bad, WC, Terrasse; 1 x 2 Zimmer, Diele, Dusche, Abstellraum und Terrasse; 1 x 3 Zimmer, Diele, Küche, Bad, WC, Abstellraum, Terrasse 1. – 2. Obergeschoss: voraussichtlich wie EG Dachgeschoss: nicht bekannt 3.2.3 Gebäudekonstruktion (Keller, Wände, Decken, Treppen, Dach) Konstruktionsart: Massivbau Fundamente: Streifenfundament, Beton Keller: Beton Umfassungswände: einschaliges Mauerwerk ohne zusätzliche Wärmedämmung, Gas- oder Porenbetonmauerwerk Innenwände: tragende Innenwände Kalksandsteinmauerwerk; nichttragende Innenwände Gas- oder Porenbetonmauerwerk Geschossdecken: Stahlbeton Treppen: Geschosstreppe: Stahlbeton mit Kunststein; einfaches Stahlgeländer Hauseingang(sbereich): Eingangstür aus Metall, mit Lichtausschnitt, Hauseingang gepflegt Dach: Dachkonstruktion: Holzdach mit Aufbauten, Pfetten aus Holz Dachform: Sattel- oder Giebeldach Dacheindeckung: Dachstein (Beton); mit Dämmung; Dachrinnen und Regenfallrohre aus Titanzink Hohenstaufenstraße 50, 73033 Göppingen Seite 12 von 59 Gutachten-Aktenzeichen 1502-2016-GP 3.2.4 Allgemeine technische Gebäudeausstattung Wasserinstallationen: zentrale Wasserversorgung über Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz Abwasserinstallationen: Ableitung in kommunales Abwasserkanalnetz Elektroinstallation: durchschnittliche Ausstattung; je Raum ein bis zwei Lichtauslässe; je Raum ein bis zwei Steckdosen; einfache Beleuchtungskörper, einfache Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Türöffner, Klingelanlage, Telefonanschluss Heizung: Zentralheizung (Gasheizung mit Wärmetauscher), Fabrikat Rohleder RK 70, mit flüchtigen Brennstoffen (Gas), Baujahr 1995 Lüftung: keine besonderen Lüftungsanlagen (herkömmliche Fensterlüftung); einfache Schachtlüftung in innenliegenden Räumen; mechanische, d.h. Ventilator betriebene Lüftung als Einzelraumlüfter (Schachtlüftung) in innenliegenden Bad/WC Warmwasserversorgung: zentral über Heizung 3.2.5 Besondere Bauteile / Einrichtungen im gemeinsch. Eigentum, Zustand des Gebäudes besondere Bauteile: Eingangsüberdachung, tlw. überdachte Balkone, tlw. überdachte Terrassen, Dachaufbauten besondere Einrichtungen: keine vorhanden Besonnung und Belichtung: gut bis ausreichend Bauschäden und Baumängel: keine wesentlichen erkennbar; außer bröckelnde Mauer wirtschaftliche Wertminderungen: keine Allgemeinbeurteilung: Der bauliche Zustand ist gut. 3.3 Nebengebäude 3.3.1 Nebengebäude im gemeinschaftlichen Eigentum Garage (Tiefgarage, massiv) 3.4 Außenanlagen 3.4.1 Außenanlagen im gemeinschaftlichen Eigentum Versorgungsanlagen vom Hausanschluss bis an das öffentliche Netz, Wegebefestigung, Hofbefestigung, Terrassen, Stützmauer, Gartenanlagen und Pflanzungen, Einfriedung (Mauer, Zaun, Hecken) Hohenstaufenstraße 50, 73033 Göppingen Seite 13 von 59 Gutachten-Aktenzeichen 1502-2016-GP 3.4.2 Außenanlagen mit Sondernutzungsrechten dem zu bewertenden Wohnungs- bzw. Teileigentum zugeordnet Terrasse 3.4.3 Außenanlagen mit Sondernutzungsrechten fremden Wohnungs- bzw. Teileigentum zugeordnet Terrassen 3.5 Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2 im EG Haus Nr. 50 3.5.1 Lage im Gebäude, Wohnfläche, Raumaufteilung und Orientierung Lage des Sondereigentums im Gebäude: Das Sondereigentum besteht an der Wohnung Nr. 2 im EG Haus Nr. 50 im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet dem Kellerraum. Wohnfläche/Nutzfläche: Die Wohnfläche beträgt gemäß den mir übergebenen Unterlagen rd. 46 m²; die Wohnflächenberechnung wurde überschlägig überprüft Raumaufteilung/Orientierung: Die Wohnung hat folgende Räume: 2 Zimmer, 1 Kochnische, 1 Diele, 1 Bad, 1 Terrasse, 1 Kellerraum, 1 Abstellraum; Die Wohnung ist wie folgt aufgeteilt und orientiert: • Wohnzimmer mit Kochnische rd. 19,5 m² straßenseitig gelegen • Schlafzimmer rd. 14 m² straßenseitig gelegen • Diele rd. 4 m² innenliegend • Bad/Dusche rd. 3,5 m² innenliegend • Terrasse zu 50% rd. 2,5 m² straßenseitig gelegen • Abstellraum rd. 2,5 m² innenliegend Grundrissgestaltung: zweckmäßig; aber tlw. zu wenig Tageslicht Besonnung/Belichtung: gerade ausreichend 3.5.2 Raumausstattungen und Ausbauzustand 3.5.2.1 Vorbemerkungen zur Ausstattungsbeschreibung Die Nutzungseinheiten sind tlw. ausstattungsgleich. Sie werden deshalb nachfolgend zu einer Beschreibungseinheit mit der Bezeichnung Wohnung zusammengefasst. 3.5.2.2 Wohnung Bodenbeläge: Hohenstaufenstraße 50, 73033 Göppingen schwimmender Estrich mit • Teppichboden in den Wohnräumen, • Fliesen vor Kochnische und in Bad, • Betonplatten auf Terrasse Seite 14 von 59 Gutachten-Aktenzeichen 1502-2016-GP Wandbekleidungen: mit einfachen Tapeten; Bad raumhoch gefliest Deckenbekleidungen: Deckenputz mit Raufasertapeten mit Anstrich Fenster: Fenster aus Holz mit Isolierverglasung; Doppelfenster; einfache Beschläge; Rollläden aus Kunststoff; Fensterbänke außen aus Metall Türen: Eingangstür: Buche furniert; verstärktes Türblatt Zimmertüren: einfache Türen (furniert); einfache Schlösser und Beschläge sanitäre Installation: durchschnittliche Wasser- und Abwasserinstallation, unter Putz; Bad: 1 eingebaute Dusche, 1 WC, 1 Waschbecken; durchschnittliche Ausstattung und Qualität, weiße Sanitärobjekte, (elektr.) Zwangsentlüftung besondere Einrichtungen: keine vorhanden Küchenausstattung: Küchenzeile einfacher Qualität Bauschäden und Baumängel: Feuchtigkeitsschäden neben Fenster (120 digits); Terrassentür klemmt Grundrissgestaltung: zweckmäßig wirtschaftliche Wertminderungen: keine 3.5.3 Besondere Bauteile, besondere Einrichtungen, Zustand des Sondereigentums Küchenausstattung: Küchenzeile besondere Einrichtungen: keine vorhanden besondere Bauteile: keine vorhanden Baumängel/Bauschäden: Feuchtigkeitsschäden wirtschaftliche Wertminderungen: keine sonstige Besonderheiten: keine bekannt allgemeine Beurteilung des Sondereigentums: Der bauliche Zustand des Sondereigentums ist zufriedenstellend; Modernisierungsbedarf besteht wegen überalterter Teppichböden Hohenstaufenstraße 50, 73033 Göppingen Seite 15 von 59 Gutachten-Aktenzeichen 1502-2016-GP 3.6 Sondereigentum an dem Vierfach-Parker Nr. 25/26 im KG 3.6.1 Lage im Gebäude, Wohnfläche, Raumaufteilung und Orientierung Lage des Sondereigentums im Gebäude: 3.7 Das Sondereigentum besteht an dem Vierfach-Parker Nr. 25/26 (zu 1/4) im UG; mit begrenzter Höhe für einzustellende PkWs: ca. 1,50 m Sondernutzungsrechte und besondere Regelungen Sondernutzungsrechte: An einer Terrasse, im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet Erträge aus gemeinschaftlichem Eigentum: keine bekannt Wesentliche Abweichungen: Wesentliche Abweichungen zwischen dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (ME) und der relativen Wertigkeit des zu bewertenden Wohnungseigentums am Gesamtobjekt (RE): ME = 34,6/1000; keine Abweichende Regelung: Von dem Miteigentumsanteil (ME) abweichende Regelung für den Anteil der zu tragenden Lasten und Kosten (VK) bzw. Erträge (VE) aus dem gemeinschaftlichen Eigentum: keine Instandhaltungsrücklage: Vorhandene ausreichende Instandhaltungsrücklage. Dem zu bewertenden Wohnungseigentum sind rd. 2.000 € zuzuordnen. Dem Stellplatz rd. 120,- €. Nach Aussage der Hausverwaltung ist die Instandhaltungsrücklage ausreichend um anstehende Sanierungen (Mauer) sowie eventuell anstehende Modernisierungen (Heizung) durchführen zu können. 3.8 Beurteilung der Gesamtanlage Die Gesamtanlage befindet sich insgesamt in einem guten Zustand; die Gesamtanlage macht insgesamt einen ansprechenden Eindruck 3.9 Vermarktungschance des Wohneigentums Mit der Studie zur Marktentwicklung beleuchtet DB Immobilien jährlich die aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnimmobilienmarkt in Deutschland. Erhoben wird das Nachfrageverhalten der Kunden in den vier zurückliegenden Quartalen. Die Studie spiegelt die im Markt beobachtete Trendentwicklung kaufrelevanter Aspekte beim Erwerb von Wohnimmobilien wider. Insgesamt sind die Erfahrungen aus dem operativen Geschäft von geschätzt 35.000 qualifizierten Kundengesprächen durch die Erhebung zu aussagekräftigen Werten zusammengeführt worden. Kaufinteressenten halten bei einem Kauf einer Wohnung vor allem folgende Objekt-Kriterien, der Rangfolge nach, für wichtig (nach der DB Immobilien Trend-Research-Studie 2007): Lage, Balkon, helle Räume, Tiefgaragenplatz, Aufzug im Haus, Wohnungszuschnitt, Etage in der sich die Wohnung befindet (je höher desto beliebter), Blick bzw. Aussicht, hoher Schallschutz, Hausmeister, Niedrigenergiebau, attraktive Außenanlage, Fahrradstellplatz. Bei der Lage sind folgende Kriterien in der genannten Reihenfolge wichtig: ruhig, attraktive Nachbarschaft, fußläufige Entfernung für Produkte des täglichen Bedarfs zentral, Anbindung an ÖPNV, zentral, AutobahnHohenstaufenstraße 50, 73033 Göppingen Seite 16 von 59 Gutachten-Aktenzeichen 1502-2016-GP anschluss. Es ist rasch zu erkennen, dass in Bezug auf diese Kriterien das hier zu bewertende Wohnungseigentum einige Mängel aufweist. Die wichtigsten sind: 1. 2. 3. 4. Lage direkt an einer Einfallstraße Lage innerhalb des Gebäudes im Erdgeschoss, ohne jede Aussicht nicht ausreichendes Tageslicht in den Wohnräumen Parken in einem Vierfach-Parker Aufgrund des im Folgenden ermittelten Verkehrswerts und der nach wie vor guten Nachfrage nach AnlageImmobilien halte ich die Vermarktung innerhalb eines angemessenen Zeitraums für durchführbar. Hohenstaufenstraße 50, 73033 Göppingen Seite 17 von 59 Gutachten-Aktenzeichen 1502-2016-GP Anlage 2: Fotodokumentation Seite 1 von 5 Bild 1-2: Bild 3: Straßenansichten rückwärtiger Eingang Hohenstaufenstraße 50, 73033 Göppingen Bild 4: Eingang/Treppenhaus Seite 38 von 59 Gutachten-Aktenzeichen 1502-2016-GP Anlage 5: Wohn- und Nutzflächenberechnung Seite 1 von 1 Hohenstaufenstraße 50, 73033 Göppingen Seite 47 von 59
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